„Wikipedia:Meinungsbilder/keine Bilder in Artikelnamensraum von direkt abmahnenden Fotografen“ – Versionsunterschied

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* Die Regelung gilt nur für Abmahnfälle und Abmahnungen, welche nach dem 26. Februar 2017 durchgeführt werden.
* Die Regelung gilt nur für Abmahnfälle und Abmahnungen, welche nach dem 26. Februar 2017 durchgeführt werden.
* Die Regelung gilt nicht, wenn Nachnutzer Bilder explizit als ihr Eigentum ausgeben, um damit Geschäfte zu machen oder um Dritte abzumahnen.
* Die Regelung gilt nicht, wenn Nachnutzer Bilder explizit als ihr Eigentum ausgeben, um damit Geschäfte zu machen oder um Dritte abzumahnen.
* Bei unheilbaren Lizenzverletzungen durch Printmedien wird eine übliche Rechnung durch das Meinungsbild nicht berührt, auch wenn diese Rechnung rechtliche Schritte nach sich ziehen sollte.
* Bei unheilbaren Lizenzverletzungen durch Printmedien oder Fernsehsendungen wird eine übliche Rechnung durch das Meinungsbild nicht berührt, auch wenn diese Rechnung rechtliche Schritte nach sich ziehen sollte.


=== Status quo ===
=== Status quo ===

Version vom 12. Februar 2017, 11:12 Uhr

Dieses Meinungsbild begann am 12. Februar 2017 um 13:00 Uhr und endete am 26. Februar 2017 um 13:00 Uhr. Bitte nicht mehr abstimmen!

Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob in Zukunft Bilder von Fotografen, die ohne Warnung kostenpflichtig abmahnen, im Artikelnamensraum verwendet werden sollen.

Initiatoren und Unterstützer

Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).

  1. Hans Koberger 07:40, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  2. Tönjes 09:00, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  3. --Gulaschkanone99 (Diskussion) 09:40, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  4. --JosFritz (Diskussion) 10:05, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  5. Sargoth 10:14, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  6. --Rabenkind·ein Readgeek 14:33, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  7. -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 23:44, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  8. --Nuhaa (Diskussion) 09:09, 23. Jan. 2017 (CET) Gemäß Anfrage auf der Diskseite, falls jemand abspringt.[Beantworten]
  9. --Agruwie  Disk   08:52, 26. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  10. fundriver Was guckst du?! Winterthur! 11:25, 26. Jan. 2017 (CET) nicht alles was rechtlich möglich ist, ist auch gut für uns.[Beantworten]
  11. Aineias 21:24, 26. Jan. 2017 (CET), großartig! Ein politsches MB. Wie positioniert sich die Community, Wenn andere Fehler machen. [Beantworten]
  12. -- Dag (Diskussion) 13:57, 27. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  13. Graf Umarov (Diskussion) 10:55, 28. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  14. --Fiona (Diskussion) 19:49, 3. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]
  15. --Jossi (Diskussion) 22:20, 3. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]
  16. -- Gerold (Diskussion) 19:15, 4. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Hintergrund

Aktueller Zustand / Problembeschreibung

Aus aktuellem Anlass ist das Thema der Abmahnungen von Wikipedia-Bild-Nachnutzern wieder einmal in der Diskussion.

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Nachnutzer von in Wikipedia-Artikeln eingebunden Bildern kostenpflichtig wegen unzureichender oder fehlender Lizenzierung abgemahnt wurden.

Durch die Vielfalt der verschiedenen freien Lizenzen ist die Nachnutzung für Laien oft schwierig – insbesondere dann, wenn mehrere Lizenzen zur Auswahl stehen. Nachnutzer verstehen oft nicht, dass man sich bei einer solchen Mehrfachlizenzierung die passendste Lizenz aussuchen darf und nicht alle gleichzeitig einhalten muss. Ein Beispiel für die verwirrende Angabe mehrerer Lizenzen ist dieses Bild, dass sowohl unter GFDL (erfordert den Abdruck des gesamten Lizenztextes) als auch unter CC-BY-NC-SA (Ausschluss einer kommerziellen Nutzung) veröffentlicht wurde. Wie eine korrekte Nachnutzung hier zu bewerkstelligen ist, ist auch für gutwillige Nachnutzer oft kaum durchschaubar.

Eine Übersicht der verschiedenen möglichen Lizenzbausteine findet man unter Commons:Lizenzvorlagen.

Häufig dürfte der Grund für Lizenz- und Urheberrechtsverletzungen jedoch nicht auf der Bilddetailseite zu suchen sein, sondern darin, dass Nachnutzer diese gar nicht erst aufrufen und die Bilder (ausgehend vom Artikel oder der Google-Bildersuche) einfach so nutzen, weil sie irrtümlicherweise annehmen, dass die Freiheit der Wikipedia der Gemeinfreiheit gleichkäme.

Eine Abmahnung wegen fehlerhafter oder unzureichender Nachnutzung von Bildern kann mit einer Schadensersatzforderung für die nicht lizenzgerechte Nutzung des Bildes, der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zusätzlich mit Anwaltskosten einhergehen. Je nach Fall kann es dabei um vierstellige Beträge gehen.

Da eine freie Lizenz einen direkten Vertrag zwischen dem Nutzer eines Werkes und dessen Urheber darstellt, ist Wikipedia (die ja selbst nur ein Nutzer dieser Werke ist) keine Partei bei diesen Vorgängen. Einige abgemahnte Nachnutzer melden sich dennoch beim Support-Team oder äußern in Blogs bzw. den Medien ihren Unmut. Dabei sehen sie sich oft als Opfer einer Abmahnfalle, auch wenn sie durch ihre Urheberrechtsverletzung die Abmahnung ja erst möglich gemacht haben. Kritikpunkte sind die Höhe der mit der Abmahnung verbundenen Kosten sowie Unklarheiten hinsichtlich der korrekten Verwendung und Vollständigkeit der angegebenen Lizenz(en), die sich auch auf Verlinkung anderer Websites beziehen kann.

Der Vorschlag in diesem Meinungsbild bezieht sich lediglich auf die Verwendung der Bilder von direkt kostenpflichtig abmahnenden Fotografen in der deutschsprachigen Wikipedia und hat keine Auswirkung auf Commons oder anderssprachige Wikipedia-Seiten.

Bisherige Diskussionen

Vorschlag

Keine Bilder von sofort kostenpflichtig abmahnenden Fotografen im Artikelnamensraum

Wenn ein Fotograf den Nachnutzer eines Bildes nachweisbar kostenpflichtig wegen fehlerhafter Lizenzverwendung abmahnen lässt, ohne zuvor kostenfrei auf die nicht konforme Nutzung hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, das Bild zu entfernen oder ausschließlich lizenzkonform zu nutzen, so sollen die Bilder dieses Fotografen aus dem Artikelnamensraum mit Hinweis auf dieses Meinungsbild entfernt bzw. durch Bilder anderer Fotografen ersetzt werden.

Einschränkungen
  • Die Regelung gilt nur für Abmahnfälle und Abmahnungen, welche nach dem 26. Februar 2017 durchgeführt werden.
  • Die Regelung gilt nicht, wenn Nachnutzer Bilder explizit als ihr Eigentum ausgeben, um damit Geschäfte zu machen oder um Dritte abzumahnen.
  • Bei unheilbaren Lizenzverletzungen durch Printmedien oder Fernsehsendungen wird eine übliche Rechnung durch das Meinungsbild nicht berührt, auch wenn diese Rechnung rechtliche Schritte nach sich ziehen sollte.

Status quo

Keine Änderung hinsichtlich der Verwendung von Bildern im Artikelnamensraum von abmahnenden Fotografen.

Pro Vorschlag

  • Das Wohl der Wikipedia sollte über den beruflichen oder finanziellen Interessen Einzelner stehen. Das Einbringen von Bildern in Wikipedia-Artikeln in der vorrangigen Absicht, eigene finanzielle Interessen zu fördern, wird abgelehnt.
  • Dass einzelne „Abmahn-Fotografen“ ihre Tätigkeit zur persönlichen Gewinnmaximierung nutzen, ist für viele ehrenamtliche Autoren und Fotografen, auf deren selbstlosem Engagement dieses Projekt beruht, untragbar.
  • Durch die Annahme dieses Meinungsbildes soll verhindert werden, dass das Projekt Wikipedia, seine Text-Autoren und die große Mehrheit der Fotografen, die auf unseriöse Abmahnpraktiken verzichten, durch einzelne „schwarze Schafe“ in Verruf gebracht werden.
  • Wir arbeiten für die Wikipedia-Projekte nicht mit dem Ziel, einzelnen Urhebern Einnahmen zu verschaffen, sondern mit dem Ziel, der Allgemeinheit freies Wissen zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung der Wikimedia-Plattform zu geschäftlichen Zwecken kompromittiert dieses Projektziel.
  • Eigene Bilder einzubringen, um damit Einnamen zu erzielen, ist Paid Editing gleichzusetzen. Es ist ein völlig normaler und ständig umgesetzter Vorgang, paid edition-Inhalte zu löschen, die User selbst werden nach Abmahnung gesperrt, wenn sie keine Einsicht zeigen.
  • Die öffentliche Kommunikation einer nutzerfreundlicheren Regelung im Sinne einer dem freien Wissen verpflichteten Enzyklopädie soll den Ruf der Wikipedia stärken.
  • Das Durchdrücken eigener Bilder durch „Abmahn-Fotografen“ wird verhindert, weil der Anreiz entfällt, aus geschäftlichen Gründen eigene, möglicherweise schlechtere Bilder in Artikeln zu platzieren.
  • Dieses Meinungsbild stellt nicht in Frage, dass Bilder aus Wikimedia-Projekten, die extern genutzt werden, korrekt zu lizenzieren sind. Auch verhindert dieses Meinungsbild nicht, dass Urheber gegen Lizenzverstöße mit juristischen Mitteln vorgehen können. Das Meinungsbild richtet sich ausschließlich gegen die Praxis, kostenpflichtig abzumahnen, ohne vorher eine Möglichkeit einzuräumen, die Lizenzverstöße zu beseitigen. Sollte die Lizenzverletzung auch nach Bitte um Korrektur nicht abgestellt werden, steht es dem Fotografen frei, seine legitimen Rechte auch mittels einer Abmahnung durchzusetzen.
  • Da „Abmahn-Fotografen“ häufig beliebte, gut vermarktbare Motive auswählen, die von Nachnutzern gesucht werden, ist der Austausch solcher Fotos in Artikeln meist kein Problem, da in aller Regel genügend Alternativen zur Auswahl stehen. Die von den Abmahnern in den Raum gestellten 27.000 Bilder, welche plötzlich eine große Anzahl von Artikeln entbildern würde, kann nur als erfundenes Horrorszenario bezeichnet werden.
  • Die vorgeschlagene Regelung beeinträchtigt korrekt vorgehende Fotografen nicht; sie bietet eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung, ist praktisch umsetzbar und wird das Problembewusstsein fördern.
  • Dieser Vorschlag schließt keine rechtlichen Schritte aus oder tangiert berechtigte Interessen der Urheber, sondern betrifft nur ein formales Vorgehen.
  • Das Meinungsbild verfolgt nicht das Ziel, möglichst viele Bilder aus der Wikipedia zu entfernen; vielmehr soll die klare Missbilligung einer bestimmten Verhaltensweise durch die Community Fotografen von vornherein davon abhalten, zu diesem Mittel zu greifen. Es soll erreicht werden, dass nicht mehr mit ungewarnten Abmahnungen gearbeitet wird und folglich keine Bilder aufgrund dieses Meinungsbildes aus der Wikipedia entfernt werden müssen.
  • Es wird suggeriert, dass diese Maßnahmen gerade die Wikipedianer trifft, welche in besonderem Maße unentgeltlich und konstruktiv mitgearbeitet hätten. Dieser Hinweis geht ins Leere, wenn man sich die Zahlen im Vergleich anderer Mitarbeiter (Fotografen/Autoren) ansieht. So hat der Auslöser des Meinungsbildes gerade einmal 300 Bilder eingestellt und nicht mehr. Nicht viel anders sieht es - Ausnahmen bestätigen die Regel - mit anderen Teilnehmern aus.
  • Dieser Vorschlag stellt einen ersten kleinen Schritt in Richtung der Verhinderung von derzeit gängigen Abmahnpraktiken in der Wikipedia dar.
  • Die untenstehende Behauptung, dass die vorgeschlagene Regelung GLAM-Kooperationen und Initiativen wie das Hochschulprogramm erschweren würde, weil Kooperationspartner von vornherein eine über die von ihnen erteilten Lizenzen hinausgehende Einschränkung ihrer Urheberrechte in Kauf nehmen müssten, ist schlichtweg falsch. Einschränkungen von Urheberrechten gibt es nicht, da dies gar nicht möglich ist.
  • Die von den Abmahnern genannten 27.000 betroffenen Bildern zeigen weniger einen möglichen Verlust von Bildern in Artikeln auf (die kompensierbar sind), sondern veranschaulichen erstmals durch die Preisgabe von Insiderinformationen, welchen Umfang dieses offenbar orchestrierte Abmahnwesen in Wikipedia offenbar bereits erreicht hat. Um das zu verdeutlichen, habe ich den gesamten, mir bekannten Hintergrund an dieser Stelle ausführlich dargelegt.
  • Die Einhaltung von bestehenden Förderbedingungen werden aktuell weder geprüft noch ausdrücklich gefordert. Unter anderem auch deswegen, weil man es sich mit den Fotografen offenbar nicht verscherzen will, so zB in Wien. Der Hinweis, dass gerade die Abmahner damit einverstanden wären, ist nicht haltbar, ganz im Gegenteil, genau diese Förderbedingungen wurden in den Diskussionen bislang vehement abgelehnt.

Kontra Vorschlag (inhaltlich)

  • Der Vorschlag ist zu undifferenziert. Die Strafe gilt eben nicht nur für die überzogenen Abmahnungen von Formfehlern gegen Privatpersonen und gemeinnützige Projekte. Sie würde z.B. auch die Urheber treffen, die bei klaren Urheberrechtsverletzungen durch große Medienkonzerne eine angemessen Entschädigung fordern.
  • Es ist völlig ungeklärt, wer wie feststellt ob überhaupt ein Verstoß gegen diese Regelung vorliegt. Ob und wie bei zukünftigen Einzelfällen die Nachweisführung, Beschlussfassung und Widersprüche (analog zu einer Löschprüfung) stattfinden würden, ist ebenso unklar wie, was bei unzutreffenden Vorwürfen passieren würde. Es steht zu befürchten, dass bei Verdachtsfällen einzelnen Autoren zur Selbstjustiz greifen und auf Basis von Gerüchten eigenmächtig Bilder entfernen.
  • Der Vorschlag würde für rechtmäßiges Verhalten Einzelner außerhalb der Wikipedia eine drakonische Strafmaßnahme in der Wikipedia einführen, die an Wikipedia-Inhalten ausgeführt würde. Der Vorschlag will drastische Maßnahmen aufgrund von Verdachtsmomenten legitimieren, ohne geregelte Einspruchsmöglichkeiten und Revisionsinstanz. Dies bricht grundlegende Paradigmen der Wikipedia.
  • Es ist keine Rehabilitierungsmöglichkeit vorgesehen, um die Bilder von Fotografen wieder verwenden zu können, wenn diese ihr problematisches Verhalten aufgegeben haben.
  • Die angegebenen Ausnahmefälle sind unzureichtend, unscharf formuliert (etwa "wenn Nachnutzer Bilder explizit als ihr Eigentum ausgeben" und "um damit Geschäfte zu machen") und z.T. aus der Luft gegriffen ("um Dritte abzumahnen").
  • Regelmäßige Benutzerkonflikte in Wikipedia sind daher vorprogrammiert. Das Konfliktpotenzial des Themas „Abmahnungen“ in der Wikipedia-Gemeinschaft wird nicht reduziert.
  • Der Vorschlag bezieht sich nur auf Fotografen, nicht auf Abmahnungen und Rechnungstellungen durch Autoren, Kartenersteller, Filmemacher, Sprecher, Programmierer usw. und verstößt somit gegen den Gleichheitsgrundsatz.
  • Sogar die neueste Creative Commons Lizenzversion CC-By-SA 4.0, die eine 30-tägige Nachbesserungsfrist nach Bekanntgabe einer Lizenzverletzung einräumt, stellt klar, dass die Lizenz "die Rechte des Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden Public License zu verlangen, nicht einschränkt".
  • Der Vorschlag ist unverhältnismäßig, da bereits eine einzige Rechnungsstellung oder Abmahnung ohne kostenlosen vorherigen Hinweis die Entfernung aller Bilder des betroffen Benutzers zur Folgen haben würde. Selbst bei einer singulären Aktion droht also u.U. die Tilgung von Jahren photographischer Arbeit aus diesem Projekt. Diese Strafe würde also gerade die Fotografen am härtesten treffen, die hier am meisten ehrenamtliche Arbeit eingebracht haben, während es diejenigen, die hier nloß zum Abmahnen ein paar Bilder hochladen kaum stören dürfte.
  • Die Umsetzung des Vorschlags könnte eine Entbilderung einer hohen Zahl von Artikeln zur Folge haben. Allein wenn man die eingebundenen Bilder von den Wikipedianern zusammenzählt, die bisher im Netz führ Abmahnugenn kritisiert wurden kommt man auf mehr als 27.000 in Wikipedia betroffene Fotos. Weil aber längst nicht alle Fälle von Abmahnungen bekannt werden und auch Fälle betroffen sind, bei denen Fotos von ausländischen Commons-nutzern hochgeladen, per Flickr importiert oder durch institutionelle Bildspendern wie etwas dem Bundesarchiv eingestellt wurden, dürfte die Zahl der im schlimmsten Fall von dieser Regelung betroffenen in der deutschsprachigen Wikipedia eingebunden Bilder sehr viel höher liegen.
  • Bei der Entfernung aller Bilder eines Fotografen, wären auch u.U. auch Bilder betroffen, deren Erstellung mit Spendengeldern gefördert wurde und bei denen die Förderbedingungen ein unangemessens Vorgehen gegen Lizenzverletzungen eh verbieten. Diese Bilder zu entfernen, käme einer vorsätzlichen Vernichtung von Spendenmitteln gleich.
  • Die vorgeschlagene Regelung könnte professionelle Fotographen davon abschrecken z.T. dringend benötigtes Bildmaterial zu diesem Projekt beizusteuern, weil sie damit das Risiko einzugehen, entweder ihre Rechte ganz aufzugeben oder sich hier ggf.an den Pranger stellen zu lassen, wenn sie (wie bei Profis üblich) ihrer Rechte auch einfordern.
  • Zudem würde die Regelung GLAM-Kooperationen und Initiativen wie das Hochschulprogramm erschweren, weil Kooperationspartner von vornherein eine Einschränkung ihrer Urheberrechte in Kauf nehmen müssten, die über die von ihnen erteilten Lizenzen hinausginge. Es steht zu befürchten, dass etliche Inhalte gar nicht erst unter einer freien Lizenz bereit gestellt werden, wenn der Rechteinhaber weiß, dass selbst die wenigen dort garantierten Rechte nicht effektiv eingefordert werden dürfen.
  • Die vorgeschlagene Regelung kann auf vielfältige Art und Weise umgangen werden. Neben Sockenpuppen auf Commons sind auch verschiedene Szenarien denkbar, in denen ein böswilliger Abmahner zwar die hiesigen Vorgaben einhalten aber dennoch in einem zweiten Schritt gegen Kleinigkeiten vorgeht oder überhöhte Kosten geltend machen könnte. Die Regelung löst also gerade in den problematischsten Fällen das Problem nicht.
  • Die Regelung birgt erhebliche juristische Unsicherheiten. So ist es z.B. bei der Mehrzahl unseres Bildmaterials (CC-BY-SA <=3.0) juristisch überhaupt nicht zulässig eine Urheberrechtsverletzung durch das nachträgliche anbringen einer Namens- und Lizenznennung zu heilen. Und auch zur Frage, ob der geforderte Hinweis im juristischen Sinne bereits eine Abmahnung darstellt und die Rechtsposition des Urhebers schwächen könnten, gibt es unterschiedliche Auffassungen.
  • Die vorgeschlagene Regelung ist nicht alternativlos: Bestehende Handlungsoptionen wurden noch nicht ausgeschöpft und neue sind noch in der Entwicklung:
    • Die Wikimedia-Organisationen aufgefordert werden, die bestehenden Förderrichtlinien stärker durchzusetzen und bei wiederholten Verstößen betreffende Wikipedianer von der Förderung auszuschließen.
    • In der Wikipedia sollten die Hilfestellungen und Anleitungen für Nachnutzer verbessert werden, um so Lizenzverletzungen zu reduzieren.
    • Kostenlose Ersthinweise auf Lizenzverstöße können via WP:WN/M von mehr Benutzern verschickt werden, um Nachnutzer kostenlos auf grobe Lizenzverstöße hinzuweisen und ihnen bei der Nachbesserung zu helfen.
    • Es sollten Richtlinien für den Umgang mit Urheberrechtsverletzungen geschaffen werden, die den Urhebern klar kommunizieren, was hier im Sinne dieses Projektes angemessen ist und was nicht.
    • WMDE und die WMF arbeiten aktuell an Maßnahmen zur Verhinderung von solchen Konfiktfällen
    • Es wurde die Schaffung einer Ombudsstelle angedacht, die als vertraulicher Ansprechpartner für Urheber und Nachtnutzer gleichermaßen bei Nachtnutzungsproblemen berät und versucht Konflikte zu entschärfen bevor sie öffentlich werden.

Kontra Vorschlag (formal)

  • Bereits bei der Erstellung dieses Meinungsbildes ist es zu erheblichen Konflikten gekommen, weil nicht (wie es unserer Regeln für Meinungsbilder vorsehen) alle berechtigten Interessen berücksichtigt und versucht wurde, eine für alle Seiten faire Regelung zu schaffen. Stattdessen wurde dieses Meinungsbild ausdrücklich gegen einen erheblichen Teil von Wikipedianern angelegt und kompromisslos zur Abstimmung getrieben. Die vielfach geäußerte Kritik (siehe inhaltliche Kontra-Argumente) wurde so gut wie gar nicht einbezogen.
  • Der Initator dieses MB ist seit dem 23. Januar verschollen. Ebenfalls seit dem 23. Januar ist die nötige Anzahl an Unterstützern zustande gekommen, demzufolge das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll sein sollte. Seitdem trugen sich neue Initatoren ein und fanden bis am Tag vor dem angekündigten Starttermin noch Änderungen am Vorschlagstext statt. Das MB wurde am 4. Februar 2017, 18:21 Uhr als gestartet erklärt (für den Folgetag), dann wurde das Startdatum erst auf den 11. Februar, dann auf das derzeitige Startdatum 12. Februar erneut geändert. Änderungen am Vorschlagstext wurden noch am letzten Tag vor dem Starttermin vorgenommen.
  • Das Meinungsbild stellt einen erheblichen Eingriff in unsere Projektregeln dar, weil es (s.o.) mit mehren Prinzipien bricht und für die betroffenen Wikipedianer schwerwiegende Folgen haben kann. Es handelt sich hier also nach Auffassung der Kritiker um eine organisatorische Regelung, die mit einer 2/3-Mehrheit bedarf. Dies war anfänglich auch so angedacht. Nach über zwei Wochen Diskussion wurden die Abstimmungsmodalitäten durch die Unterstützer dieses Entwurfs jedoch einseitig auf einen einfache Mehrheit reduziert. Auch das spricht dafür, dass hier überhaupt kein Konsens gewollt ist.
  • Zum ersten mal überhaupt soll in der Wikipedia eine Person mittels der Manipulation von Wikipedia-Inhalte für eine Handlung außerhalb der Wikipedia bestraft werden. Bisher wurden Inhalte immer auf Grund ihrer selbst beurteilt und nicht nach der Gesinnung ihrer Urhebers. Dies wäre ein erheblicher Paradigmenwechsel und möglicherweise sogar ein verstoß gegen unseren Neutralitätsgrundsatz.

Auswertung

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht ein Vorschlag für eine neue Regel oder die Beibehaltung der bisherigen Situation (Status Quo). Der Vorschlag ist angenommen wenn er mehr Stimmen als Gegenstimmen erhält. Stimmen unter Enthaltung werden dabei nicht gewertet.

Abstimmung

Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild an

Ich lehne das Meinungsbild ab

Enthaltung bezüglich der Annahme

Inhaltliche Abstimmung

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

Ich bin für die Beibehaltung der bisherigen Situation (Status quo)

Enthaltung bezüglich des Vorschlags

Ergebnis

Diskussion

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