„Diskriminierung (Außenwirtschaft)“ – Versionsunterschied

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Version vom 10. April 2008, 13:13 Uhr

Im Bereich der Volkswirtschaftslehre bezeichnet Diskriminierung die unterschiedliche Behandlung von Partnerstaaten im Außenhandel. Sie liegt beim Abweichen von der Meistbegünstigung, bei unterschiedlichen Devisenbestimmungen für bestimmte Währungsräume oder Länder und weiteren nichttarifären Handelshemmnissen (Zölle, Kontingentierung, Einfuhrverbote u. a.) vor. Internationale Wirtschaftsorganisationen (z. B. die WTO) treten für den Abbau von Diskriminierung ein[1].

  1. Meyers Lexikonverlag: Diskriminierung. In: Meyers Lexikon Online 2.0. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG .