„Deutschland“ – Versionsunterschied

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|ARTIKEL-WAPPEN = Bundeswappen Deutschlands
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|AMTSSPRACHE = [[Deutsche Sprache|Deutsch]];<ref>[http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__23.html §&nbsp;23 Absatz&nbsp;1 Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)].<br />Die Frage, ob unter ''deutsch'' rechtlich ausschließlich die hochdeutsche oder auch die [[niederdeutsche Sprache]] subsumiert wird, wird juristisch uneinheitlich beantwortet: Während der [[Bundesgerichtshof|BGH]] in einer Entscheidung zu [[Gebrauchsmuster]]einreichung beim [[Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] in plattdeutscher Sprache das Niederdeutsche einer Fremdsprache gleichstellt („Niederdeutsche (plattdeutsche) Anmeldeunterlagen sind im Sinn des §&nbsp;4a Abs.&nbsp;1 Satz&nbsp;1 [[Gebrauchsmustergesetz|GebrMG]] nicht in deutscher Sprache abgefaßt.“ – BGH-Beschluss vom 19.&nbsp;November 2002, Az. X ZB 23/01), ist nach dem Kommentar von Foerster/Friedersen/Rohde zu §&nbsp;82a des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein unter Verweis auf Entscheidungen höherer Gerichte zu §&nbsp;184 des Gerichtsverfassungsgesetzes seit 1927 (OLG Oldenburg, 10.&nbsp;Oktober 1927 – K 48, HRR 1928, 392) unter dem Begriff ''deutsche Sprache'' sowohl Hochdeutsch wie auch Niederdeutsch zu verstehen.</ref> regional zudem die [[Regional- und Minderheitensprachen in Europa#Deutschland|anerkannten Minderheitensprachen in den einzelnen Ländern]]
|AMTSSPRACHE = [[Deutsche Sprache|Deutsch]];<ref group="A">[http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__23.html §&nbsp;23 Absatz&nbsp;1 Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)].<br />Die Frage, ob unter ''deutsch'' rechtlich ausschließlich die hochdeutsche oder auch die [[niederdeutsche Sprache]] subsumiert wird, wird juristisch uneinheitlich beantwortet: Während der [[Bundesgerichtshof|BGH]] in einer Entscheidung zu [[Gebrauchsmuster]]einreichung beim [[Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] in plattdeutscher Sprache das Niederdeutsche einer Fremdsprache gleichstellt („Niederdeutsche (plattdeutsche) Anmeldeunterlagen sind im Sinn des §&nbsp;4a Abs.&nbsp;1 Satz&nbsp;1 [[Gebrauchsmustergesetz|GebrMG]] nicht in deutscher Sprache abgefaßt.“ – BGH-Beschluss vom 19.&nbsp;November 2002, Az. X ZB 23/01), ist nach dem Kommentar von Foerster/Friedersen/Rohde zu §&nbsp;82a des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein unter Verweis auf Entscheidungen höherer Gerichte zu §&nbsp;184 des Gerichtsverfassungsgesetzes seit 1927 (OLG Oldenburg, 10.&nbsp;Oktober 1927 – K 48, HRR 1928, 392) unter dem Begriff ''deutsche Sprache'' sowohl Hochdeutsch wie auch Niederdeutsch zu verstehen.</ref> regional zudem die [[Regional- und Minderheitensprachen in Europa#Deutschland|anerkannten Minderheitensprachen in den einzelnen Ländern]]
|HAUPTSTADT = [[Berlin]]
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|STAATSFORM = [[Parlamentarische Republik|parlamentarische]] [[Bundesrepublik]]
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|FLÄCHE = [[Größenordnung (Fläche)#100.000 km² bis 1.000.000 km²|357.121,41]] <small>([[Liste der Staaten der Erde#Liste|61.]])</small><ref>Statistische Ämter des Bundes und der Länder: [http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp Gebiet und Bevölkerung – Fläche und Bevölkerung], Stand: 2.&nbsp;April 2012. Abgerufen am 7.&nbsp;Januar 2013.</ref>
|FLÄCHE = [[Größenordnung (Fläche)#100.000 km² bis 1.000.000 km²|357.121,41]] <small>([[Liste der Staaten der Erde#Liste|61.]])</small><ref>Statistische Ämter des Bundes und der Länder: [http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp Gebiet und Bevölkerung – Fläche und Bevölkerung], Stand: 2.&nbsp;April 2012. Abgerufen am 7.&nbsp;Januar 2013.</ref>
|EINWOHNER = 80.523.746 <small>([[Liste der Staaten der Erde#Liste|16.]])</small><ref name="Bevölkerungsstand">[[Statistisches Bundesamt]]: [https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/08/PD13_283_12411.html ''80,5 Millionen Einwohner am Jahresende 2012 – Bevölkerungszunahme durch hohe Zuwanderung''], Pressemitteilung Nr.&nbsp;283 vom 27.&nbsp;August 2013. Abgerufen am 27.&nbsp;August 2013.</ref> <small>(31.&nbsp;Dezember 2012)</small>
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|BEV-DICHTE = 225 <small>([[Liste der Staaten der Erde#Liste|37.]])</small><ref>Bevölkerungsdichte ungerundet: 80.523.746 Einwohner/357.121,41&nbsp;km² = 225,48 Einwohner pro km². Berechnet am 27.&nbsp;August 2013.</ref>
|BEV-DICHTE = 225 <small>([[Liste der Staaten der Erde#Liste|37.]])</small><ref group="A">Bevölkerungsdichte ungerundet: 80.523.746 Einwohner/357.121,41&nbsp;km² = 225,48 Einwohner pro km². Berechnet am 27.&nbsp;August 2013.</ref>
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|HDI = {{Gestiegen}} 0,920 <small>(5.) (2012)</small><ref>[http://hdrstats.undp.org/en/countries/profiles/DEU.html Human Development Report Office: ''Germany – Country Profile: Human Development Indicators'']. Abgerufen am 16.&nbsp;März 2013.</ref>
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|WÄHRUNG = [[Euro]] (1&nbsp;€&nbsp;= 100&nbsp;[[Eurocent|ct]])
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|GRÜNDUNG = 1.&nbsp;Januar 1871: [[Deutsches Reich]] <small>(völkerrechtl. 1.&nbsp;Juli 1867: [[Norddeutscher Bund]])</small><br />23.&nbsp;Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland <small>([[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]])</small><ref>Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum [[Grundlagenvertrag]] ([http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn079 Urteil vom 31.&nbsp;Juli 1973, Absatz-Nr. 54 – 2 BvF 1/73 – BVerfGE 36, S.&nbsp;1&nbsp;ff.]: ''„[…] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. […]“'')</ref><br />
|GRÜNDUNG = 1.&nbsp;Januar 1871: [[Deutsches Reich]] <small>(völkerrechtl. 1.&nbsp;Juli 1867: [[Norddeutscher Bund]])</small><br />23.&nbsp;Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland <small>([[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]])</small><ref group="A">Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum [[Grundlagenvertrag]] ([http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn079 Urteil vom 31.&nbsp;Juli 1973, Absatz-Nr. 54 – 2 BvF 1/73 – BVerfGE 36, S.&nbsp;1&nbsp;ff.]: ''„[…] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. […]“'')</ref><br />
<small>Siehe Abschnitt „[[#Staatsgründung|Staatsgründung]]“.</small>
<small>Siehe Abschnitt „[[#Staatsgründung|Staatsgründung]]“.</small>
|ZEITZONE = [[UTC+1]] [[Mitteleuropäische Zeit|MEZ]]<br />[[UTC+2]] [[Sommerzeit#Mitteleuropäische Sommerzeit|MESZ]] (März bis Oktober)
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|BILD1 = Deutschland politisch 2010.png
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'''Deutschland''' (Vollform '''Bundesrepublik Deutschland''') ist ein [[Bundesstaat (Föderaler Staat)|bundesstaatlich]] [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|verfasstes]] Land in [[Mitteleuropa]] und wird aus den 16 [[Land (Deutschland)|deutschen Ländern]] gebildet. Die Bundesrepublik ist ein [[Freiheitliche demokratische Grundordnung|freiheitlich-demokratischer]] und [[Sozialstaat|sozialer]] [[Rechtsstaat]]<ref>[[Bundeszentrale für politische Bildung]]: [http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39286/grundlagen Grundlagen]. Abgerufen am 7.&nbsp;Mai 2013.</ref> und stellt die jüngste Ausprägung des deutschen [[Nationalstaat]]es dar.<ref>Zum ordnungspolitischen Nationalstaatsbegriff siehe statt aller mit weiteren Nachweisen [[Hans F. Zacher]], ''Sozialer Einschluß und Ausschluß im Zeichen von Nationalisierung und Internationalisierung'', in: [[Hans Günter Hockerts]] (Hrsg.): ''Koordinaten deutscher Geschichte in der Epoche des Ost-West-Konflikts'', Oldenbourg, München 2004 (''Schriften des Historischen Kollegs: Kolloquien''; 55), ISBN 3-486-56768-3, S. 103–152, hier [http://books.google.de/books?id=cWSnmuAAJEMC&pg=PA105 S. 105 f.], [http://books.google.de/books?id=cWSnmuAAJEMC&pg=PA141 141]: Die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland als Nationalstaat, aber „nur unter Inkaufnahme von Widersprüchen“, sowie der Charakter des vereinigten Deutschland als Nationalstaat.</ref>
'''Deutschland''' (Vollform '''Bundesrepublik Deutschland''') ist ein [[Bundesstaat (Föderaler Staat)|bundesstaatlich]] [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|verfasstes]] Land in [[Mitteleuropa]] und wird aus den 16 [[Land (Deutschland)|deutschen Ländern]] gebildet. Die Bundesrepublik ist ein [[Freiheitliche demokratische Grundordnung|freiheitlich-demokratischer]] und [[Sozialstaat|sozialer]] [[Rechtsstaat]]<ref>[[Bundeszentrale für politische Bildung]]: [http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39286/grundlagen Grundlagen]. Abgerufen am 7.&nbsp;Mai 2013.</ref> und stellt die jüngste Ausprägung des deutschen [[Nationalstaat]]es dar.<ref group="A">Zum ordnungspolitischen Nationalstaatsbegriff siehe statt aller mit weiteren Nachweisen [[Hans F. Zacher]], ''Sozialer Einschluß und Ausschluß im Zeichen von Nationalisierung und Internationalisierung'', in: [[Hans Günter Hockerts]] (Hrsg.): ''Koordinaten deutscher Geschichte in der Epoche des Ost-West-Konflikts'', Oldenbourg, München 2004 (''Schriften des Historischen Kollegs: Kolloquien''; 55), ISBN 3-486-56768-3, S. 103–152, hier [http://books.google.de/books?id=cWSnmuAAJEMC&pg=PA105 S. 105 f.], [http://books.google.de/books?id=cWSnmuAAJEMC&pg=PA141 141]: Die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland als Nationalstaat, aber „nur unter Inkaufnahme von Widersprüchen“, sowie der Charakter des vereinigten Deutschland als Nationalstaat.</ref>


An Deutschland grenzen neun Nachbarstaaten und naturräumlich im Norden die Gewässer der [[Nordsee|Nord-]] und [[Ostsee]], im Süden das Bergland der [[Alpen]]. Es liegt in der [[Gemäßigte Zone|gemäßigten Klimazone]], zählt mit rund 80&nbsp;Millionen Einwohnern zu den dicht besiedelten Flächenstaaten und gilt international als das Land mit der dritthöchsten Zahl von Einwanderern.<ref name="UN International Migration 2006">UN Department of Economic and Social Affairs: [http://www.un.org/esa/population/publications/2006Migration_Chart/Migration2006.pdf International Migration 2006] ([[Portable Document Format|PDF]]; 619&nbsp;kB), Stand: 2006. Abgerufen am 31.&nbsp;Mai 2013.</ref>
An Deutschland grenzen neun Nachbarstaaten und naturräumlich im Norden die Gewässer der [[Nordsee|Nord-]] und [[Ostsee]], im Süden das Bergland der [[Alpen]]. Es liegt in der [[Gemäßigte Zone|gemäßigten Klimazone]], zählt mit rund 80&nbsp;Millionen Einwohnern zu den dicht besiedelten Flächenstaaten und gilt international als das Land mit der dritthöchsten Zahl von Einwanderern.<ref name="UN International Migration 2006">UN Department of Economic and Social Affairs: [http://www.un.org/esa/population/publications/2006Migration_Chart/Migration2006.pdf International Migration 2006] ([[Portable Document Format|PDF]]; 619&nbsp;kB), Stand: 2006. Abgerufen am 31.&nbsp;Mai 2013.</ref>
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|style="text-align:left;"| [[Bremen]]<ref>konkludent durch die Ernennung der bisherigen Stadtregierung der Stadt Bremen zur neuen Landesregierung bei Wiedergründung des Landes aus der Stadt Bremen, dem Landgebiet Bremen (heute auch Teil der Stadt Bremen), dem Stadtkreis Wesermünde samt der Stadt Bremerhaven (heute komplett Bremerhaven) am 21.&nbsp;Januar 1947 (rückwirkend zum 1.&nbsp;Januar) durch Proklamation Nr.&nbsp;3 der US-amerikanischen Militärregierung; de facto als Regierungssitz (Senat) (siehe [http://www.rathaus.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.736.de ''Rathaus Bremen: Senatskanzlei'']) und Sitz des Parlaments (siehe [http://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=6 ''Bremische Bürgerschaft'']) sowie anderer oberster Landesorgane</ref>
|style="text-align:left;"| [[Bremen]]<ref group="A">konkludent durch die Ernennung der bisherigen Stadtregierung der Stadt Bremen zur neuen Landesregierung bei Wiedergründung des Landes aus der Stadt Bremen, dem Landgebiet Bremen (heute auch Teil der Stadt Bremen), dem Stadtkreis Wesermünde samt der Stadt Bremerhaven (heute komplett Bremerhaven) am 21.&nbsp;Januar 1947 (rückwirkend zum 1.&nbsp;Januar) durch Proklamation Nr.&nbsp;3 der US-amerikanischen Militärregierung; de facto als Regierungssitz (Senat) (siehe [http://www.rathaus.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.736.de ''Rathaus Bremen: Senatskanzlei'']) und Sitz des Parlaments (siehe [http://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=6 ''Bremische Bürgerschaft'']) sowie anderer oberster Landesorgane</ref>
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|style="text-align:left;"| [[Wiesbaden]]<ref group="A">durch Organisationsverfügung Nr.&nbsp;1 der US-amerikanischen Militärregierung vom 12.&nbsp;Oktober 1945</ref>
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|style="text-align:left;"| [[Düsseldorf]]<ref>durch ein Memorandum der britischen Militärregierung vom 1.&nbsp;August 1946, wenige Tage vor der Verordnung Nr.&nbsp;46 zur Verschmelzung der Provinzen Nordrhein und Westfalen vom 23.&nbsp;August 1946 zum neuen Land Nordrhein-Westfalen (siehe [http://www.duesseldorf.de/thema2/spezial/lh_historie/index.shtml Landeshauptstadt Düsseldorf: ''Geburt und Heranwachsen einer Landeshauptstadt'']; [[Kurt Düwell]]: [http://www.debrige.de/userfiles/file/KurtDuewellOperationMarriage.pdf ''„Operation Marriage“ – Die britische Geburtshilfe bei der Gründung Nordrhein-Westfalens'', Redemanuskript, Düsseldorf 2006, S. 1] (PDF; 91&nbsp;kB))</ref>
|style="text-align:left;"| [[Düsseldorf]]<ref group="A">durch ein Memorandum der britischen Militärregierung vom 1.&nbsp;August 1946, wenige Tage vor der Verordnung Nr.&nbsp;46 zur Verschmelzung der Provinzen Nordrhein und Westfalen vom 23.&nbsp;August 1946 zum neuen Land Nordrhein-Westfalen (siehe [http://www.duesseldorf.de/thema2/spezial/lh_historie/index.shtml Landeshauptstadt Düsseldorf: ''Geburt und Heranwachsen einer Landeshauptstadt'']; [[Kurt Düwell]]: [http://www.debrige.de/userfiles/file/KurtDuewellOperationMarriage.pdf ''„Operation Marriage“ – Die britische Geburtshilfe bei der Gründung Nordrhein-Westfalens'', Redemanuskript, Düsseldorf 2006, S. 1] (PDF; 91&nbsp;kB))</ref>
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|style="text-align:left;"| [[Kiel]]<ref group="A">durch Verordnung Nr.&nbsp;46 der britischen Militärregierung vom 16.&nbsp;August 1946 ([http://www.kiel.de/kultur/stadtarchiv/erinnerungstage/index.php?id=61 Kieler Erinnerungstag: 23.&nbsp;August 1946])</ref>
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Im 17./18.&nbsp;Jahrhundert entwickelte sich nach französischem Vorbild der [[Absolutismus]], der jedoch anders als dort nicht die Zentralgewalt, sondern einzelne Fürstentümer zu bürokratisch organisierten, modernen Staaten werden ließ. Manche Herrscher, insbesondere König [[Friedrich II. (Preußen)|Friedrich II. von Preußen]], aber partiell auch seine kaiserlichen Rivalen [[Maria Theresia]], [[Franz I. Stephan (HRR)|Franz I.]] und [[Joseph II.]], öffneten sich dem philosophischen Zeitgeist ([[Aufgeklärter Absolutismus]]).
Im 17./18.&nbsp;Jahrhundert entwickelte sich nach französischem Vorbild der [[Absolutismus]], der jedoch anders als dort nicht die Zentralgewalt, sondern einzelne Fürstentümer zu bürokratisch organisierten, modernen Staaten werden ließ. Manche Herrscher, insbesondere König [[Friedrich II. (Preußen)|Friedrich II. von Preußen]], aber partiell auch seine kaiserlichen Rivalen [[Maria Theresia]], [[Franz I. Stephan (HRR)|Franz I.]] und [[Joseph II.]], öffneten sich dem philosophischen Zeitgeist ([[Aufgeklärter Absolutismus]]).


Dieser Zustand währte bis 1806, als [[Napoleon Bonaparte|Napoleon I.]] Mitteleuropa eroberte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des nur noch formell bestehenden ''Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation'', [[Franz II. (HRR)|Franz II.]], der erst 1804 auch Kaiser des durch ihn gegründeten [[Kaisertum Österreich|österreichischen Vielvölkerstaates]] geworden war, legte die Reichskrone nieder.<ref>Zuvor existierte von 1663 bis 1806 ein „[[Immerwährender Reichstag]]“ in [[Regensburg]], und die [[Habsburg]]er waren bis zuletzt Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.</ref> Damit erlosch das Reich.
Dieser Zustand währte bis 1806, als [[Napoleon Bonaparte|Napoleon I.]] Mitteleuropa eroberte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des nur noch formell bestehenden ''Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation'', [[Franz II. (HRR)|Franz II.]], der erst 1804 auch Kaiser des durch ihn gegründeten [[Kaisertum Österreich|österreichischen Vielvölkerstaates]] geworden war, legte die Reichskrone nieder.<ref group="A">Zuvor existierte von 1663 bis 1806 ein „[[Immerwährender Reichstag]]“ in [[Regensburg]], und die [[Habsburg]]er waren bis zuletzt Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.</ref> Damit erlosch das Reich.
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Mit der deutschen Kapitulation 1918 und der [[Novemberrevolution]] endete nicht nur der Erste Weltkrieg, sondern auch die [[Monarchie]] im Deutschen Reich. Im [[Friedensvertrag von Versailles|Vertrag von Versailles]] wurden erhebliche Gebietsabtretungen, die [[Alliierte Rheinlandbesetzung]] und [[Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg|Reparationen]] auf Grundlage einer ebenfalls festgeschriebenen deutschen Alleinschuld am Krieg bestimmt.
Mit der deutschen Kapitulation 1918 und der [[Novemberrevolution]] endete nicht nur der Erste Weltkrieg, sondern auch die [[Monarchie]] im Deutschen Reich. Im [[Friedensvertrag von Versailles|Vertrag von Versailles]] wurden erhebliche Gebietsabtretungen, die [[Alliierte Rheinlandbesetzung]] und [[Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg|Reparationen]] auf Grundlage einer ebenfalls festgeschriebenen deutschen Alleinschuld am Krieg bestimmt.


Mit der Ausrufung der [[Republik]] wurde am 9.&nbsp;November 1918 das Kaisertum beendet. Am 30.&nbsp;November 1918 erhielten erstmals die Frauen mit der ''Verordnung über die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung'' (Reichswahlgesetz) [[Aktives Wahlrecht|aktives]] und [[passives Wahlrecht]] für diese Nationalversammlung.<ref>Gleiches aktives und passives Wahlrecht, unabhängig vom Einkommen, galt hinfort nicht nur bei den Wahlen zum [[Reichstag (Weimarer Republik)|Deutschen Reichstag]], sondern auch zum Parlament im Land Preußen, wo zuvor ein [[Dreiklassenwahlrecht]], und dies nur für Männer, gegolten hatte.</ref> Die Revolutionsregierung aus rechten und linken Sozialdemokraten nannte sich „[[Rat der Volksbeauftragten]]“. Nach der Wahl der verfassunggebenden [[Weimarer Nationalversammlung|Nationalversammlung]] trat die [[Weimarer Verfassung]] am 14.&nbsp;August 1919 in Kraft.
Mit der Ausrufung der [[Republik]] wurde am 9.&nbsp;November 1918 das Kaisertum beendet. Am 30.&nbsp;November 1918 erhielten erstmals die Frauen mit der ''Verordnung über die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung'' (Reichswahlgesetz) [[Aktives Wahlrecht|aktives]] und [[passives Wahlrecht]] für diese Nationalversammlung.<ref group="A">Gleiches aktives und passives Wahlrecht, unabhängig vom Einkommen, galt hinfort nicht nur bei den Wahlen zum [[Reichstag (Weimarer Republik)|Deutschen Reichstag]], sondern auch zum Parlament im Land Preußen, wo zuvor ein [[Dreiklassenwahlrecht]], und dies nur für Männer, gegolten hatte.</ref> Die Revolutionsregierung aus rechten und linken Sozialdemokraten nannte sich „[[Rat der Volksbeauftragten]]“. Nach der Wahl der verfassunggebenden [[Weimarer Nationalversammlung|Nationalversammlung]] trat die [[Weimarer Verfassung]] am 14.&nbsp;August 1919 in Kraft.


Die Hypothek der Reparationszahlungen belastete von Beginn an das politische Klima der jungen Republik. Die von rechtsextremen Kräften verbreitete [[Dolchstoßlegende]] führte zu politischen [[Fememorde in der Weimarer Republik|Morden]] und [[Putsch]]versuchen, von denen die wichtigsten der [[Kapp-Putsch]] 1920 und der [[Hitlerputsch|Hitler-Ludendorff-Putsch]] 1923 waren. Wichtige Vertreter der demokratischen Kräfte wie [[Matthias Erzberger]] und [[Walther Rathenau]] wurden von nationalistischen Attentätern ermordet. Der erste Weimarer Reichskanzler, [[Philipp Scheidemann]], überlebte einen Anschlag am Pfingstsonntag 1922 nur knapp. Andererseits gab es mehrere Aufstände von [[Kommunismus|Kommunisten]], wie den [[Ruhraufstand]] 1920, die [[Märzkämpfe in Mitteldeutschland]] 1921 und den [[Hamburger Aufstand]] 1923. Unzureichende [[Reparationen|Reparationsleistungen]] der Weimarer Republik nahmen Belgien und Frankreich zum Anlass, in den Jahren 1923 bis 1925 auch das [[Ruhrbesetzung|Ruhrgebiet zu besetzen]].
Die Hypothek der Reparationszahlungen belastete von Beginn an das politische Klima der jungen Republik. Die von rechtsextremen Kräften verbreitete [[Dolchstoßlegende]] führte zu politischen [[Fememorde in der Weimarer Republik|Morden]] und [[Putsch]]versuchen, von denen die wichtigsten der [[Kapp-Putsch]] 1920 und der [[Hitlerputsch|Hitler-Ludendorff-Putsch]] 1923 waren. Wichtige Vertreter der demokratischen Kräfte wie [[Matthias Erzberger]] und [[Walther Rathenau]] wurden von nationalistischen Attentätern ermordet. Der erste Weimarer Reichskanzler, [[Philipp Scheidemann]], überlebte einen Anschlag am Pfingstsonntag 1922 nur knapp. Andererseits gab es mehrere Aufstände von [[Kommunismus|Kommunisten]], wie den [[Ruhraufstand]] 1920, die [[Märzkämpfe in Mitteldeutschland]] 1921 und den [[Hamburger Aufstand]] 1923. Unzureichende [[Reparationen|Reparationsleistungen]] der Weimarer Republik nahmen Belgien und Frankreich zum Anlass, in den Jahren 1923 bis 1925 auch das [[Ruhrbesetzung|Ruhrgebiet zu besetzen]].
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[[Datei:Deutschland Bundeslaender 1957.png|mini|hochkant|Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, [[West-Berlin]]s und der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] ab 1957]]
[[Datei:Deutschland Bundeslaender 1957.png|mini|hochkant|Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, [[West-Berlin]]s und der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] ab 1957]]


Die Bundesrepublik Deutschland ist der erste Staat auf deutschem Boden, welcher den Namen ''Deutschland'' im Staatsnamen trägt. Sie wurde am 23.&nbsp;Mai 1949 in den drei westlichen Besatzungszonen gegründet. An diesem Tag wurde das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] als „[[Provisorium]]“ ([[Carlo Schmid]]) oder „Transitorium“ ([[Theodor Heuss]])<ref>Im damaligen Sinne eines „Durchgangsstadium[s] für einen künftigen, wieder gesamtdeutschen Staat“, vgl. [[Klaus Hornung]], [http://www.deutschlandjournal.de/Deutschland_Journal_Ausgabe_20/Von_der_Bonner_zur_Berliner_Republik.pdf ''Von der Bonner zur Berliner Republik''] (PDF; 33&nbsp;kB) und Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hg.), [http://www.bpb.de/wissen/09191901662830400195611470162156,2,0,Nation.html ''Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland''], 5., aktual. Aufl., Leske + Budrich, Opladen 2003 (Bundeszentrale für politische Bildung, 2003).</ref> für eine Verfassung in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz enthielt in der Präambel „(…) Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“ ein [[Wiedervereinigungsgebot]], das im Zuge der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]] verwirklicht werden konnte. [[Bonn]] wurde am 3.&nbsp;November 1949 zur vorläufigen Hauptstadt erklärt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist der erste Staat auf deutschem Boden, welcher den Namen ''Deutschland'' im Staatsnamen trägt. Sie wurde am 23.&nbsp;Mai 1949 in den drei westlichen Besatzungszonen gegründet. An diesem Tag wurde das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] als „[[Provisorium]]“ ([[Carlo Schmid]]) oder „Transitorium“ ([[Theodor Heuss]])<ref group="A">Im damaligen Sinne eines „Durchgangsstadium[s] für einen künftigen, wieder gesamtdeutschen Staat“, vgl. [[Klaus Hornung]], [http://www.deutschlandjournal.de/Deutschland_Journal_Ausgabe_20/Von_der_Bonner_zur_Berliner_Republik.pdf ''Von der Bonner zur Berliner Republik''] (PDF; 33&nbsp;kB) und Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hg.), [http://www.bpb.de/wissen/09191901662830400195611470162156,2,0,Nation.html ''Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland''], 5., aktual. Aufl., Leske + Budrich, Opladen 2003 (Bundeszentrale für politische Bildung, 2003).</ref> für eine Verfassung in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz enthielt in der Präambel „(…) Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“ ein [[Wiedervereinigungsgebot]], das im Zuge der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]] verwirklicht werden konnte. [[Bonn]] wurde am 3.&nbsp;November 1949 zur vorläufigen Hauptstadt erklärt.


Die Gründung der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] erfolgte am 7.&nbsp;Oktober 1949 in der [[Sowjetische Besatzungszone|Sowjetischen Besatzungszone]]. Nach einer Verwaltungsreform 1952 entstanden daraus 14 [[Bezirk (DDR)|Bezirke]] mitsamt [[Ost-Berlin]], das ab 1961 selbst „die Funktion eines Bezirkes“ ausübte.<ref>[http://www.kibou.de/gozer/bln/andere/Ord-SVV.html Erlass] des [[Staatsrat der DDR|Staatsrates der DDR]] vom 7.&nbsp;September 1961 (GBl. SDr. 341, S.&nbsp;3)</ref>
Die Gründung der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] erfolgte am 7.&nbsp;Oktober 1949 in der [[Sowjetische Besatzungszone|Sowjetischen Besatzungszone]]. Nach einer Verwaltungsreform 1952 entstanden daraus 14 [[Bezirk (DDR)|Bezirke]] mitsamt [[Ost-Berlin]], das ab 1961 selbst „die Funktion eines Bezirkes“ ausübte.<ref>[http://www.kibou.de/gozer/bln/andere/Ord-SVV.html Erlass] des [[Staatsrat der DDR|Staatsrates der DDR]] vom 7.&nbsp;September 1961 (GBl. SDr. 341, S.&nbsp;3)</ref>
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[[Datei:BRD.png|mini|Deutschlands Außengrenzen seit 1990 (innerstaatliche Grenzen zeigen den Stand nach dem 29. Juni 1993)]]
[[Datei:BRD.png|mini|Deutschlands Außengrenzen seit 1990 (innerstaatliche Grenzen zeigen den Stand nach dem 29. Juni 1993)]]


Laut {{Art.|1|einigvtr|juris}} Absatz 1 des [[Einigungsvertrag]]s wurden mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 des Grundgesetzes<ref>[http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html Artikel 23 Satz 2 GG a.F.]</ref> am 3.&nbsp;Oktober 1990 die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen („[[Neue Länder|neue Bundesländer]]“) Länder der Bundesrepublik Deutschland.<ref>Bundesministerium der Justiz: [http://bundesrecht.juris.de/einigvtr/BJNR208890990.html#BJNR208890990BJNG000300301 ''Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands''] – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 ([[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|BGBl.]] 1990 II S.&nbsp;889). Abgerufen am 7. Januar 2013.</ref><ref>Vgl. das Schreiben des deutschen Vertreters bei den UN vom 17.&nbsp;Dezember 1990 an den UN-Generalsekretär: {{"|''As a consequence of the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, the former German Democratic Republic has ceased to exist as of October 3rd 1990, whereas the Federal Republic of Germany continues to exist as an identical subject of international law …''}}; ZaöRV 53 (1993), S.&nbsp;1095.</ref> Der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.&nbsp;September 1990 regelte die [[deutsche Frage]] endgültig: Die [[Vier Mächte]] gaben ihre [[Hoheit (Staatsrecht)|Hoheitsbefugnisse]] auf, und durch das Inkrafttreten am 15.&nbsp;März 1991 konnte das wiedervereinigte Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges abschließend die volle staatliche [[Souveränität]] wiedererlangen.
Laut {{Art.|1|einigvtr|juris}} Absatz 1 des [[Einigungsvertrag]]s wurden mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 des Grundgesetzes<ref>[http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html Artikel 23 Satz 2 GG a.F.]</ref> am 3.&nbsp;Oktober 1990 die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen („[[Neue Länder|neue Bundesländer]]“) Länder der Bundesrepublik Deutschland.<ref>Bundesministerium der Justiz: [http://bundesrecht.juris.de/einigvtr/BJNR208890990.html#BJNR208890990BJNG000300301 ''Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands''] – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 ([[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|BGBl.]] 1990 II S.&nbsp;889). Abgerufen am 7. Januar 2013.</ref><ref group="A">Vgl. das Schreiben des deutschen Vertreters bei den UN vom 17.&nbsp;Dezember 1990 an den UN-Generalsekretär: {{"|''As a consequence of the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, the former German Democratic Republic has ceased to exist as of October 3rd 1990, whereas the Federal Republic of Germany continues to exist as an identical subject of international law …''}}; ZaöRV 53 (1993), S.&nbsp;1095.</ref> Der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.&nbsp;September 1990 regelte die [[deutsche Frage]] endgültig: Die [[Vier Mächte]] gaben ihre [[Hoheit (Staatsrecht)|Hoheitsbefugnisse]] auf, und durch das Inkrafttreten am 15.&nbsp;März 1991 konnte das wiedervereinigte Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges abschließend die volle staatliche [[Souveränität]] wiedererlangen.


Bis Ende 1994 verließ der Großteil der fremden Militäreinheiten durch den Truppenabzugsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion vom 12.&nbsp;Oktober 1990 das Land&nbsp;– die noch verbliebenen der Westalliierten haben keinerlei Hoheitsbefugnisse mehr und unterliegen dem [[NATO-Truppenstatut]]. Deutschland verpflichtete sich zur Abrüstung auf maximal 370.000 Soldaten. Mit dem am 14.&nbsp;November 1990 in Warschau unterzeichneten [[Deutsch-polnischer Grenzvertrag|deutsch-polnischen Grenzvertrag]] erkannte Deutschland die [[Oder-Neiße-Grenze]] an; das Territorium östlich davon wurde damit endgültig völkerrechtlich Polen zugesprochen. Das wurde durch eine Politik der Aussöhnung mit den östlichen Nachbaren ergänzt, zuerst [[Deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag|1991 mit Polen]], dann [[Deutsch-Tschechische Erklärung|1997 mit der Tschechischen Republik]].
Bis Ende 1994 verließ der Großteil der fremden Militäreinheiten durch den Truppenabzugsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion vom 12.&nbsp;Oktober 1990 das Land&nbsp;– die noch verbliebenen der Westalliierten haben keinerlei Hoheitsbefugnisse mehr und unterliegen dem [[NATO-Truppenstatut]]. Deutschland verpflichtete sich zur Abrüstung auf maximal 370.000 Soldaten. Mit dem am 14.&nbsp;November 1990 in Warschau unterzeichneten [[Deutsch-polnischer Grenzvertrag|deutsch-polnischen Grenzvertrag]] erkannte Deutschland die [[Oder-Neiße-Grenze]] an; das Territorium östlich davon wurde damit endgültig völkerrechtlich Polen zugesprochen. Das wurde durch eine Politik der Aussöhnung mit den östlichen Nachbaren ergänzt, zuerst [[Deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag|1991 mit Polen]], dann [[Deutsch-Tschechische Erklärung|1997 mit der Tschechischen Republik]].
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Den deutschen Ländern kommt grundsätzlich Staatsqualität zu, sie sind jedoch beschränkte Völkerrechtssubjekte, die nur mit Einwilligung der Bundesregierung eigene Verträge mit anderen Staaten eingehen dürfen ({{Art.|32|GG|dejure}} Abs.&nbsp;3, {{Art.|24|GG|dejure}} Abs.&nbsp;1 GG).<ref>[[Matthias Herdegen|Herdegen]], §&nbsp;8, Rn 30 (Abschnitt „Bundesstaat“): ''„Die Gliedstaaten verfügen&nbsp;– nur&nbsp;– insoweit über eine (partielle und abgeleitete) Völkerrechtssubjektivität, als ihnen durch die Bundesverfassung Kompetenzen in auswärtigen Angelegenheiten eingeräumt werden.“''<br />[[Jörn Ipsen|Ipsen]], §&nbsp;5, Rn 21 (Abschnitt „Gliedstaaten von Bundesstaaten und Staatenbund“): ''„Ihre Völkerrechtssubjektivität [also die der Gliedstaaten in einem Bundesstaat] unterscheidet sich vielmehr von der des Bundes dadurch, dass sie von der Völkerrechtssubjektivität des jeweiligen Bundesstaates abgeleitet [=&nbsp;derivativ] und nicht originär ist.“''</ref> Die Bundesrepublik kann als die [[Staatsrecht (Deutschland)|staatsrechtliche]] Verbindung ihrer Bundesländer angesehen werden, ist also [[Bundesstaat (Föderaler Staat)|Bundesstaat]] im eigentlichen Sinne. Demnach erhält sie erst durch diese Verbindung selbst Staatscharakter.<ref>Vgl. [[Dieter Hesselberger]], ''Das Grundgesetz'', 13.&nbsp;Aufl., Art.&nbsp;20, Rn 1, 7; Avenarius, ''Die Rechtsordnung'', 3.&nbsp;Aufl., S.&nbsp;23&nbsp;f.</ref>
Den deutschen Ländern kommt grundsätzlich Staatsqualität zu, sie sind jedoch beschränkte Völkerrechtssubjekte, die nur mit Einwilligung der Bundesregierung eigene Verträge mit anderen Staaten eingehen dürfen ({{Art.|32|GG|dejure}} Abs.&nbsp;3, {{Art.|24|GG|dejure}} Abs.&nbsp;1 GG).<ref group="A">[[Matthias Herdegen|Herdegen]], §&nbsp;8, Rn 30 (Abschnitt „Bundesstaat“): ''„Die Gliedstaaten verfügen&nbsp;– nur&nbsp;– insoweit über eine (partielle und abgeleitete) Völkerrechtssubjektivität, als ihnen durch die Bundesverfassung Kompetenzen in auswärtigen Angelegenheiten eingeräumt werden.“''<br />[[Jörn Ipsen|Ipsen]], §&nbsp;5, Rn 21 (Abschnitt „Gliedstaaten von Bundesstaaten und Staatenbund“): ''„Ihre Völkerrechtssubjektivität [also die der Gliedstaaten in einem Bundesstaat] unterscheidet sich vielmehr von der des Bundes dadurch, dass sie von der Völkerrechtssubjektivität des jeweiligen Bundesstaates abgeleitet [=&nbsp;derivativ] und nicht originär ist.“''</ref> Die Bundesrepublik kann als die [[Staatsrecht (Deutschland)|staatsrechtliche]] Verbindung ihrer Bundesländer angesehen werden, ist also [[Bundesstaat (Föderaler Staat)|Bundesstaat]] im eigentlichen Sinne. Demnach erhält sie erst durch diese Verbindung selbst Staatscharakter.<ref>Vgl. [[Dieter Hesselberger]], ''Das Grundgesetz'', 13.&nbsp;Aufl., Art.&nbsp;20, Rn 1, 7; Avenarius, ''Die Rechtsordnung'', 3.&nbsp;Aufl., S.&nbsp;23&nbsp;f.</ref>


[[Gesetzgebungsorgan]]e des Bundes sind der [[Deutscher Bundestag|Deutsche Bundestag]] und der [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]]. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit [[Einfache Mehrheit|einfacher Mehrheit]] beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt ({{Art.|77|gg|juris}} GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der [[Zweidrittelmehrheit|Mehrheit von zwei Dritteln]] der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich ({{Art.|79|gg|juris}} GG). In den Bundesländern entscheiden die [[Landesparlament|Länderparlamente]] über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den [[Politische Partei|Parteien]] die [[Gesetzgebung]].
[[Gesetzgebungsorgan]]e des Bundes sind der [[Deutscher Bundestag|Deutsche Bundestag]] und der [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]]. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit [[Einfache Mehrheit|einfacher Mehrheit]] beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt ({{Art.|77|gg|juris}} GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der [[Zweidrittelmehrheit|Mehrheit von zwei Dritteln]] der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich ({{Art.|79|gg|juris}} GG). In den Bundesländern entscheiden die [[Landesparlament|Länderparlamente]] über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den [[Politische Partei|Parteien]] die [[Gesetzgebung]].
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Die letzte dieser Ausdehnungen erfolgte durch die ''Proklamation der Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres'' vom November 1994 (bekanntgemacht im BGBl. 1994 I, S.&nbsp;3428&nbsp;f.) mit Wirkung zum 1.&nbsp;Januar 1995, durch welche die Bundesrepublik in der Nordsee die [[12-Meilen-Zone]] vollkommen und in der Ostsee teilweise in Anspruch nahm, ohne dabei ihren Rechtsanspruch aufzugeben.
Die letzte dieser Ausdehnungen erfolgte durch die ''Proklamation der Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres'' vom November 1994 (bekanntgemacht im BGBl. 1994 I, S.&nbsp;3428&nbsp;f.) mit Wirkung zum 1.&nbsp;Januar 1995, durch welche die Bundesrepublik in der Nordsee die [[12-Meilen-Zone]] vollkommen und in der Ostsee teilweise in Anspruch nahm, ohne dabei ihren Rechtsanspruch aufzugeben.


Der Verlauf der Bundesgrenze Deutschlands ist heute bis auf Teile des [[Bodensee#Territoriale Zugehörigkeit|Bodensees]] festgelegt; noch immer umstritten ist zudem die [[Deutsch-Niederländische Grenzfrage]] das [[Ems]]-[[Dollart]]-Gebiet betreffend, weil beide Nachbarstaaten ihre jeweiligen konträren Rechtsstandpunkte über den Grenzverlauf aufrechterhalten.<ref>Daniel-Erasmus Khan: ''Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen.'' Mohr Siebeck, Tübingen 2004, [http://books.google.de/books?id=V01T5VI4nZ4C&pg=PA437 S. 437].</ref> Innerhalb Deutschlands ist der Verlauf der Ländergrenzen zwischen [[Schleswig-Holstein]], [[Niedersachsen]] und eventuell der [[Hamburg|Freien und Hansestadt Hamburg]] im Bereich der [[Unterelbe]] nie abschließend geklärt worden.<ref>Für diesen Bereich haben die Länder durch [[Verwaltungsabkommen]] und [[Staatsvertrag|Staatsverträge]] Verwaltungs- und Gerichtszuständigkeiten geregelt, die [[Gebietshoheit]] ist damit aber nicht geklärt.<br />Beispiele für solche Verträge sind das (Verwaltungs-)''Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe'' zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg von 1974, der ''Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen'' von 1983 oder der ''Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers der Nordsee und der Elbmündung'' von 2001. Zu den rechtlichen und geschichtlichen Aspekten siehe [[Rainer Lagoni]]: ''Ländergrenzen in der Elbemündung und der Deutschen Bucht'', Berlin 1982, ISBN 3-428-05240-4.</ref>
Der Verlauf der Bundesgrenze Deutschlands ist heute bis auf Teile des [[Bodensee#Territoriale Zugehörigkeit|Bodensees]] festgelegt; noch immer umstritten ist zudem die [[Deutsch-Niederländische Grenzfrage]] das [[Ems]]-[[Dollart]]-Gebiet betreffend, weil beide Nachbarstaaten ihre jeweiligen konträren Rechtsstandpunkte über den Grenzverlauf aufrechterhalten.<ref>Daniel-Erasmus Khan: ''Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen.'' Mohr Siebeck, Tübingen 2004, [http://books.google.de/books?id=V01T5VI4nZ4C&pg=PA437 S. 437].</ref> Innerhalb Deutschlands ist der Verlauf der Ländergrenzen zwischen [[Schleswig-Holstein]], [[Niedersachsen]] und eventuell der [[Hamburg|Freien und Hansestadt Hamburg]] im Bereich der [[Unterelbe]] nie abschließend geklärt worden.<ref group="A">Für diesen Bereich haben die Länder durch [[Verwaltungsabkommen]] und [[Staatsvertrag|Staatsverträge]] Verwaltungs- und Gerichtszuständigkeiten geregelt, die [[Gebietshoheit]] ist damit aber nicht geklärt.<br />Beispiele für solche Verträge sind das (Verwaltungs-)''Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe'' zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg von 1974, der ''Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen'' von 1983 oder der ''Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers der Nordsee und der Elbmündung'' von 2001. Zu den rechtlichen und geschichtlichen Aspekten siehe [[Rainer Lagoni]]: ''Ländergrenzen in der Elbemündung und der Deutschen Bucht'', Berlin 1982, ISBN 3-428-05240-4.</ref>


Nicht zum Staatsgebiet gehört die [[Ausschließliche Wirtschaftszone]] in Nord- und Ostsee.
Nicht zum Staatsgebiet gehört die [[Ausschließliche Wirtschaftszone]] in Nord- und Ostsee.
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[[Datei:Knowledge of German EU map.svg|mini|Kenntnisse der [[Deutsche Sprache|deutschen Sprache]] in den Ländern Europas. Das Deutsche ist die meistgesprochene [[Muttersprache]] in der EU und dort eine von drei [[Arbeitssprache]]n.]]
[[Datei:Knowledge of German EU map.svg|mini|Kenntnisse der [[Deutsche Sprache|deutschen Sprache]] in den Ländern Europas. Das Deutsche ist die meistgesprochene [[Muttersprache]] in der EU und dort eine von drei [[Arbeitssprache]]n.]]


Die in Deutschland hauptsächlich verbreitete Sprache ist [[Deutsche Sprache|Deutsch]] ([[Bundesdeutsches Hochdeutsch|Hochdeutsch]]), gefolgt von [[Niederdeutsche Sprache|Niederdeutsch]] mit abweichenden Zahlenangaben über die Gesamtanzahl der aktiven Sprecher von rund 5,5&nbsp;Millionen Sprechern<ref>[http://web.archive.org/web/20110719110206/http://www.staff.uni-oldenburg.de/gabriele.diekmann-droege/9361.html Gabriele Diekmann-Dröge, Proseminar 2003: ''Sprachenpolitik: Das Beispiel Niederdeutsch''], Universität Oldenburg, Institut für Germanistik. Abgerufen am 6. Januar 2013.</ref> bis rund elf Millionen, davon ungefähr vier&nbsp;Millionen, die die Sprache gut bis sehr gut beherrschen.<ref>Es beherrschen Niederdeutsch gut bis sehr gut: 27&nbsp;Prozent der Bevölkerung Schleswig-Holsteins, 23&nbsp;Prozent der Mecklenburg-Vorpommerns, 14&nbsp;Prozent der Niedersachsens, 10&nbsp;Prozent der Nordrhein-Westfalens und je 5&nbsp;Prozent der Brandenburgs und Sachsen-Anhalts, zusammen ca. 4&nbsp;Millionen – nicht inbegriffen sind Hamburg und Bremen sowie die rund 200.000 Sprecher des [[Plautdietsch]]en, die überwiegend außerhalb der Erhebungsgebiete wohnen. [http://www.germsem.uni-kiel.de/ndnl/materialien/Lehre%20Prof.%20Elmentaler%20Sommer%2010/pdf-Folien%20Vorlesung%20Standard%20und%20Substandard%20SoSe%202010/Kopie%20von%20pdf-Folien/8.pdf ''Vorlesung „Niederdeutsch in Geschichte und Gegenwart“ – Niederdeutsch heute: Eine Bestandsaufnahme''] (Frerk Möller: ''Plattdeutsch im 21.&nbsp;Jahrhundert. Bestandsaufnahme und Perspektiven.'' Leer 2008 (PDF; 1,9&nbsp;MB), S. 22&nbsp;f.). Abgerufen am 6. Januar 2013.</ref>
Die in Deutschland hauptsächlich verbreitete Sprache ist [[Deutsche Sprache|Deutsch]] ([[Bundesdeutsches Hochdeutsch|Hochdeutsch]]), gefolgt von [[Niederdeutsche Sprache|Niederdeutsch]] mit abweichenden Zahlenangaben über die Gesamtanzahl der aktiven Sprecher von rund 5,5&nbsp;Millionen Sprechern<ref>[http://web.archive.org/web/20110719110206/http://www.staff.uni-oldenburg.de/gabriele.diekmann-droege/9361.html Gabriele Diekmann-Dröge, Proseminar 2003: ''Sprachenpolitik: Das Beispiel Niederdeutsch''], Universität Oldenburg, Institut für Germanistik. Abgerufen am 6. Januar 2013.</ref> bis rund elf Millionen, davon ungefähr vier&nbsp;Millionen, die die Sprache gut bis sehr gut beherrschen.<ref group="A">Es beherrschen Niederdeutsch gut bis sehr gut: 27&nbsp;Prozent der Bevölkerung Schleswig-Holsteins, 23&nbsp;Prozent der Mecklenburg-Vorpommerns, 14&nbsp;Prozent der Niedersachsens, 10&nbsp;Prozent der Nordrhein-Westfalens und je 5&nbsp;Prozent der Brandenburgs und Sachsen-Anhalts, zusammen ca. 4&nbsp;Millionen – nicht inbegriffen sind Hamburg und Bremen sowie die rund 200.000 Sprecher des [[Plautdietsch]]en, die überwiegend außerhalb der Erhebungsgebiete wohnen. [http://www.germsem.uni-kiel.de/ndnl/materialien/Lehre%20Prof.%20Elmentaler%20Sommer%2010/pdf-Folien%20Vorlesung%20Standard%20und%20Substandard%20SoSe%202010/Kopie%20von%20pdf-Folien/8.pdf ''Vorlesung „Niederdeutsch in Geschichte und Gegenwart“ – Niederdeutsch heute: Eine Bestandsaufnahme''] (Frerk Möller: ''Plattdeutsch im 21.&nbsp;Jahrhundert. Bestandsaufnahme und Perspektiven.'' Leer 2008 (PDF; 1,9&nbsp;MB), S. 22&nbsp;f.). Abgerufen am 6. Januar 2013.</ref>


Deutsch wird als [[Standardsprache]] im [[Amtssprache|Amtsgebrauch]], den überregionalen Medien und als Schriftsprache verwendet. Als Sprache des Alltags wird es in vielen Regionen fast ausschließlich gesprochen (oft regional leicht eingefärbt). Der Übergang zu den [[Deutsche Dialekte|deutschen Dialekten]] ist fließend. Neben Französisch und Englisch ist Deutsch eine von drei Amts- und Arbeitssprachen der Europäischen Union.
Deutsch wird als [[Standardsprache]] im [[Amtssprache|Amtsgebrauch]], den überregionalen Medien und als Schriftsprache verwendet. Als Sprache des Alltags wird es in vielen Regionen fast ausschließlich gesprochen (oft regional leicht eingefärbt). Der Übergang zu den [[Deutsche Dialekte|deutschen Dialekten]] ist fließend. Neben Französisch und Englisch ist Deutsch eine von drei Amts- und Arbeitssprachen der Europäischen Union.
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[[Datei:Martin Luther by Lucas Cranach der Ältere.jpeg|mini|hochkant|[[Martin Luther]] (1483–1546), Gemälde von [[Lucas Cranach der Ältere|Lucas Cranach dem Älteren]], 1528]]
[[Datei:Martin Luther by Lucas Cranach der Ältere.jpeg|mini|hochkant|[[Martin Luther]] (1483–1546), Gemälde von [[Lucas Cranach der Ältere|Lucas Cranach dem Älteren]], 1528]]


In Deutschland wird [[Religionsfreiheit]] als [[Grundrechte (Deutschland)|Grundrecht]] garantiert. Das Verhältnis von Religion und Staat wird durch die Artikel 136 bis 139 der [[Weimarer Verfassung|Weimarer Reichsverfassung]] (WRV) geregelt, die durch {{Art.|140|gg|juris}} GG Bestandteil des Grundgesetzes sind. Danach gilt neben der Religionsfreiheit die weltanschauliche Neutralität des Staates und das [[Selbstbestimmungsrecht]] der [[Religionsgemeinschaft]]en. Auf dieser Basis ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte [[Trennung von Kirche und Staat]] wie im [[Laizismus]], sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von [[Amtskirche]]n und sind [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]], aufgrund des geltenden [[Staatskirchenrecht]]s jedoch ''[[sui generis]]''.<ref>Stefano Testa Bappenheim, ''Die Haftpflicht und die religiösen Institute in Deutschland'', Lit Verlag, Münster 2006, [http://books.google.com/books?id=CAg0fW8mJc4C&pg=PA31 S.&nbsp;31].</ref> Durch den verliehenen [[Körperschaftsstatus]] sollen den Kirchen und den ihnen insoweit gleichgestellten Religionsgemeinschaften vielmehr bestimmte, dem [[Öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] eigentümliche Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden, ohne dass sie dabei aber einer Staatsaufsicht unterliegen; stattdessen wird sowohl der kirchliche ''Öffentlichkeitsauftrag'' teilweise in [[Staatskirchenvertrag#Kirchenverträge|Kirchenverträgen]] mit den Ländern oder den entsprechenden Regelungen in den [[Landesverfassung (Deutschland)|Landesverfassungen]] anerkannt wie auch die besondere, originäre ''Kirchengewalt'' rechtlich bekräftigt.<ref>Vgl. dazu [[Karl-Hermann Kästner]], ''Die Entwicklung des Staatskirchenrechts seit 1961'', in: ''Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart'', hrsg. von [[Gerhard Leibholz]]. Neue Folge Bd. 27, Mohr Siebeck, Tübingen 1978, [http://books.google.com/books?id=s3kEBuEbzJkC&pg=PA280 S.&nbsp;280&nbsp;f.]; Götz Klostermann, ''Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen – Rechtsgrundlagen im kirchlichen und staatlichen Recht'' (=&nbsp;Jus Ecclesiasticum; Bd. 64), Mohr Siebeck, Tübingen 2000, [http://books.google.com/books?id=8YvnqD1a--wC&pg=PA11 S.&nbsp;11&nbsp;ff.], [http://books.google.com/books?id=8YvnqD1a--wC&pg=PA79 79]; Michael Meyer-Blanck, Birgit Weyel, ''Studien- und Arbeitsbuch Praktische Theologie'', Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, [http://books.google.com/books?id=WNQ39PZPGF8C&pg=PA204 S.&nbsp;204].</ref>
In Deutschland wird [[Religionsfreiheit]] als [[Grundrechte (Deutschland)|Grundrecht]] garantiert. Das Verhältnis von Religion und Staat wird durch die Artikel 136 bis 139 der [[Weimarer Verfassung|Weimarer Reichsverfassung]] (WRV) geregelt, die durch {{Art.|140|gg|juris}} GG Bestandteil des Grundgesetzes sind. Danach gilt neben der Religionsfreiheit die weltanschauliche Neutralität des Staates und das [[Selbstbestimmungsrecht]] der [[Religionsgemeinschaft]]en. Auf dieser Basis ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte [[Trennung von Kirche und Staat]] wie im [[Laizismus]], sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von [[Amtskirche]]n und sind [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]], aufgrund des geltenden [[Staatskirchenrecht]]s jedoch ''[[sui generis]]''.<ref>Stefano Testa Bappenheim, ''Die Haftpflicht und die religiösen Institute in Deutschland'', Lit Verlag, Münster 2006, [http://books.google.com/books?id=CAg0fW8mJc4C&pg=PA31 S.&nbsp;31].</ref> Durch den verliehenen [[Körperschaftsstatus]] sollen den Kirchen und den ihnen insoweit gleichgestellten Religionsgemeinschaften vielmehr bestimmte, dem [[Öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] eigentümliche Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden, ohne dass sie dabei aber einer Staatsaufsicht unterliegen; stattdessen wird sowohl der kirchliche ''Öffentlichkeitsauftrag'' teilweise in [[Staatskirchenvertrag#Kirchenverträge|Kirchenverträgen]] mit den Ländern oder den entsprechenden Regelungen in den [[Landesverfassung (Deutschland)|Landesverfassungen]] anerkannt wie auch die besondere, originäre ''Kirchengewalt'' rechtlich bekräftigt.<ref group="A">Vgl. dazu [[Karl-Hermann Kästner]], ''Die Entwicklung des Staatskirchenrechts seit 1961'', in: ''Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart'', hrsg. von [[Gerhard Leibholz]]. Neue Folge Bd. 27, Mohr Siebeck, Tübingen 1978, [http://books.google.com/books?id=s3kEBuEbzJkC&pg=PA280 S.&nbsp;280&nbsp;f.]; Götz Klostermann, ''Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen – Rechtsgrundlagen im kirchlichen und staatlichen Recht'' (=&nbsp;Jus Ecclesiasticum; Bd. 64), Mohr Siebeck, Tübingen 2000, [http://books.google.com/books?id=8YvnqD1a--wC&pg=PA11 S.&nbsp;11&nbsp;ff.], [http://books.google.com/books?id=8YvnqD1a--wC&pg=PA79 79]; Michael Meyer-Blanck, Birgit Weyel, ''Studien- und Arbeitsbuch Praktische Theologie'', Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, [http://books.google.com/books?id=WNQ39PZPGF8C&pg=PA204 S.&nbsp;204].</ref>


[[Datei:Benedykt xvi-crop.jpg|mini|hochkant|links|J. A. Ratzinger, 2005 bis 2013 [[Papst]] [[Benedikt XVI.]], Oberhaupt der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]]]]
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== Anmerkungen ==
== Anmerkungen ==
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== Einzelnachweise ==
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Version vom 17. September 2013, 21:42 Uhr

Bundesrepublik Deutschland
Flagge Wappen
ÄgyptenTunesienLibyenAlgerienMarokkoMauretanienSenegalGambiaGuinea-BissauGuineaSierra LeoneLiberiaElfenbeinküsteGhanaTogoBeninNigeriaÄquatorialguineaKamerunGabunRepublik KongoAngolaDemokratische Republik KongoNamibiaSüdafrikaEswatiniMosambikTansaniaKeniaSomaliaDschibutiEritreaSudanRuandaUgandaBurundiSambiaMalawiSimbabweBotswanaÄthiopienSüdsudanZentralafrikanische RepublikTschadNigerMaliBurkina FasoJemenOmanVereinigte Arabische EmirateSaudi-ArabienIrakIranKuwaitKatarBahrainIsraelSyrienLibanonJordanienRepublik ZypernTürkeiAfghanistanTurkmenistanPakistanGriechenlandItalienMaltaFrankreichPortugalSpanienMauritiusFrankreich (Réunion)Frankreich (Mayotte)KomorenSeychellenMadagaskarSão Tomé und PríncipeSri LankaIndienIndonesienBangladeschVolksrepublik ChinaNepalBhutanMyanmarKanadaKönigreich Dänemark (Grönland)IslandMongoleiNorwegenSchwedenFinnlandIrlandVereinigtes KönigreichNiederlandeBelgienDänemarkSchweizÖsterreichDeutschlandSlowenienKroatienTschechienSlowakeiUngarnPolenRusslandLitauenLettlandEstlandBelarusRepublik MoldauUkraineNordmazedonienAlbanienMontenegroBosnien und HerzegowinaSerbienBulgarienRumänienGeorgienAserbaidschanArmenienKasachstanUsbekistanTadschikistanKirgisistanRusslandVereinigte StaatenMaledivenJapanNordkoreaSüdkoreaRepublik China (Taiwan)SingapurMalaysiaPhilippinenThailandVietnamLaosKambodschaIndienVenezuelaGuyanaSurinameFrankreich (Französisch-Guayana)BrasilienKap VerdeSpanien (Kanarische Inseln)Dominikanische RepublikPuerto Rico (zu Vereinigte Staaten)Dominikanische RepublikBahamasJamaikaKubaMexikoMexikoVenezuelaGuyanaSurinameFrankreich (Französisch-Guayana)BrasilienKap VerdeSpanien (Kanarische Inseln)Dominikanische RepublikPuerto Rico (zu Vereinigte Staaten)Dominikanische RepublikBahamasJamaikaKubaMexikoMexikoKönigreich Dänemark (Färöer)
Amtssprache Deutsch;[A 1] regional zudem die anerkannten Minderheitensprachen in den einzelnen Ländern
Hauptstadt Berlin
Staatsoberhaupt Bundespräsident Joachim Gauck
Regierungschef Bundeskanzlerin Angela Merkel
Fläche 357.121,41 (61.)[1] km²
Einwohnerzahl 80.523.746 (16.)[2] (31. Dezember 2012)
Bevölkerungsdichte 225 (37.)[A 2] Einwohner pro km²
Bevölkerungs­entwicklung   +0,2 % (Dez. 2011–Dez. 2012)[2] pro Jahr
Bruttoinlandsprodukt
  • Total (nominal)
  • Total (KKP)
  • BIP/Einw. (nominal)
  • BIP/Einw. (KKP)
2011[3]
  • 3.577 Mrd. USD (4.)
  • 3.099 Mrd. USD (5.)
  • 43.742 USD (20.)
  • 37.897 USD (18.)
Index der menschlichen Entwicklung   0,920 (5.) (2012)[4]
Währung Euro (1 € = 100 ct)
Errichtung 1. Januar 1871: Deutsches Reich (völkerrechtl. 1. Juli 1867: Norddeutscher Bund)
23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz)[A 3]

Siehe Abschnitt „Staatsgründung“.

National­hymne Lied der Deutschen (dritte Strophe)
Nationalfeiertag 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Oktober)
Kfz-Kennzeichen D
ISO 3166 DE, DEU, 276
Internet-TLD .de
Telefonvorwahl +49

Deutschland (Vollform Bundesrepublik Deutschland) ist ein bundesstaatlich verfasstes Land in Mitteleuropa und wird aus den 16 deutschen Ländern gebildet. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat[5] und stellt die jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates dar.[A 4]

An Deutschland grenzen neun Nachbarstaaten und naturräumlich im Norden die Gewässer der Nord- und Ostsee, im Süden das Bergland der Alpen. Es liegt in der gemäßigten Klimazone, zählt mit rund 80 Millionen Einwohnern zu den dicht besiedelten Flächenstaaten und gilt international als das Land mit der dritthöchsten Zahl von Einwanderern.[6]

Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union sowie deren bevölkerungsreichstes Land und bildet mit 16 anderen EU-Mitgliedstaaten eine Währungsunion, die Eurozone. Es ist Mitglied der UNO, der OECD, der NATO, der G8 und der G20. Die Bundesrepublik gilt als politisch einflussreicher Staat in Europa und ist ein gesuchtes Partnerland auf globaler Ebene.[7]

Gemessen am nominalen Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die größte Volkswirtschaft Europas und viertgrößte der Welt.[3] Im Jahr 2012 war es die drittgrößte Export- und Importnation.[8] Der Index für menschliche Entwicklung zählt Deutschland zu den sehr hoch entwickelten Staaten.[9]

Begriffsgeschichte

Im Sachsenspiegel von 1369 steht (auf Mittelniederdeutsch): „Iewelk düdesch lant hevet sinen palenzgreven“ („jegliches deutsche Land hat seinen Pfalzgrafen“)

Die etymologischen Vorformen von deutsch bedeuteten ursprünglich „zum Volk gehörig“, wobei das Adjektiv zunächst die Dialekte des kontinental-westgermanischen Dialektkontinuums bezeichnete.[10] Die Bezeichnung Deutschland wird seit dem 15. Jahrhundert verwendet, ist in einzelnen Schriftstücken aber schon früher bezeugt.[11] Davor sind nur Wortfügungen des Attributs deutsch mit Land belegt, beispielsweise in der unbestimmten Singularform ein deutsches Land oder der bestimmten Pluralform die deutschen Länder, nicht aber in der bestimmten Singularform das deutsche Land. Gemeint waren vielmehr Länder mit einer Führungsschicht, die sich auf den politischen Herrschaftsanspruch bezog, der durch das (Ost-)Fränkische, später Heilige Römische Reich, als begründet angesehen worden war. In einem Buch von 1487 ist u. a. von „in teutschen landen lassen machen“ zu lesen.[12]

Die Begriffe wurden als Synonym vor allem für (vor-)staatliche Gebilde verwendet, die in wesentlichen Bereichen des deutschen Sprach- und/oder Herrschaftsgebiets entstanden waren. Das Heilige Römische Reich („Altes Reich“) hatte sich im 10. Jahrhundert aus dem Ostteil des Fränkischen Reiches entwickelt. Mit den Namenszusätzen Heilig und Deutscher Nation (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) bildete sich zwischen dem 12. Jahrhundert und 1648 ein Staatenbund heraus. Nach der Niederlegung der Reichskrone 1806 dominierten das Kaisertum Österreich, das Königreich Preußen und der Rheinbund das staatliche Geschehen im Vorstellungsraum Deutschlands; nach 1815 folgte als die deutsche Nationalität sichernder Staatenbund der Deutsche Bund unter der Führung Österreichs. Die Konkurrenz mit Preußen um die Vorherrschaft in Deutschland spitzte sich zum deutschen Dualismus zu. Mit dem Deutschen Krieg und der Schlacht bei Königgrätz entschied Preußen ihn 1866 zu seinen Gunsten.

Mit den von Preußen initiierten Staatsformen, die unter dessen Vormachtstellung verfassungsgeschichtlich an die überkommene und den politischen Handlungsträgern vertraute Rechtslage des Deutschen Bundes anknüpften,[13] wurden in zwei Schritten seit 1867 große Teile des deutschen Sprachraums in einem Staat vereinigt. Umfasste der Norddeutsche Bund lediglich die Staaten nördlich der Mainlinie, wurde der Ausdruck Deutschland durch die Reichseinigung und Proklamation des Deutschen Reiches 1871 mit demselben identisch. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Sturz der Monarchie 1918 wurde diskutiert, mit der Staatsbezeichnung Deutsche Republik oder Republik Deutschland die ausgerufene Staatsform zu unterstreichen, jedoch behielt auch die Weimarer Republik die offizielle Bezeichnung Deutsches Reich bei. Die nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie entstandene Republik Deutschösterreich strebte 1919 einen Zusammenschluss mit dem Deutschen Reich an, der jedoch wegen des von den Siegermächten verhängten Anschlussverbotes nicht realisiert werden konnte.

Die Reichskrone des Heiligen Römischen Reiches (Sacrum Romanum Imperium). Das Herrschaftsgebiet erhält im späten 15. Jahrhundert den Zusatz Deutscher Nation (Nationis Germanicæ).

Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten die Hauptsiegermächte den Begriff Deutschland ausschließlich für das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich). 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland durch die USA und Großbritannien sowie die Deutsche Demokratische Republik (DDR) durch Einwirken der UdSSR initiiert. Da eine Fortführung des Staatsnamens Deutsches Reich im Parlamentarischen Rat wegen seines „aggressiven Akzents“ abgelehnt wurde, fand stattdessen „Deutschland“ in der Bezeichnung der damals konstituierten Bundesrepublik erstmals namentliche Verwendung;[14] damit sollten die „emotionale Integrationskraft des Namens und sein staatsrechtlicher Gehalt“ aus Kontinuität und der Identität der Bundesrepublik bezeugt werden.[15] Die DDR nutzte das Wort Deutschland zwar nicht direkt im Staatsnamen, jedoch wurde es ausdrücklich als synonymer Begriff für DDR im Artikel 1 der Verfassung von 1949 verwendet. Später verwendete die DDR fast nur noch das Attribut deutsch beziehungsweise den Namenszusatz „… der DDR“ für staatliche Hoheitsbezeichnungen. Mit der Deutschen Einheit 1990 wurde die deutsche Frage gelöst.[16]

Im Laufe der Jahrhunderte traten einige Gebiete aus dem Raum der deutschen Länder beziehungsweise Deutschlands heraus. Unter anderem waren dies aufgrund des Westfälischen Friedens 1648 die Niederlande, deren Sprachvarietäten sich u. a. durch den Buchdruck vom Deutschen getrennt hatten (vgl. Niederländisch (Name)), die Eidgenossenschaft sowie das Elsass und (Nordost-)Lothringen (französisch Moselle). Nach dem Ende des Deutschen Bundes 1866 traten dann Luxemburg, Liechtenstein und Österreich (zuletzt 1945) heraus. Die Gründung des Deutschen Kaiserreichs erfolgte unter Aneignung Elsaß-Lothringens, während die Niederlagen in beiden Weltkriegen Gebietsverluste zur Folge hatten. Nach 1919 musste Deutschland neben dem Elsass und Lothringens kleinere Gebiete an Dänemark, Belgien, die Tschechoslowakei und Litauen sowie vor allem die Provinzen Posen und Westpreußen an die neu gegründete Zweite Polnische Republik abtreten. Die restlichen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, namentlich Schlesien, Neumark, Hinterpommern und Ostpreußen, kamen ab 1945 unter sowjetische und größtenteils polnische Verwaltung. Sie wurden in deren Staatsgebiete integriert, nachdem die deutsche Bevölkerung vertrieben wurde. 1990 wurde der Anspruch auf die vormaligen deutschen Ostgebiete im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands auch formell mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgegeben.

Trotz der Kontinuität des Begriffes Deutschland vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart sowie völkerrechtlicher[17] Identität und staatsrechtlicher Kontinuität seit dem 19. Jahrhundert bestand de facto bis 1990 keine durchgehende lineare politisch-historische Entwicklung.

Physische Geographie

Topografische
Karte
Lage Deutschlands
in Europa

Die naturräumlichen Großregionen sind von Nord nach Süd Norddeutsches Tiefland, Mittelgebirgszone und Alpenvorland mit Alpen.

Deutschland hat insgesamt neun Nachbarstaaten: Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (auf einer Länge von 67 Kilometern), im Nordosten an Polen (442 Kilometer), im Osten an Tschechien (811 Kilometer), im Südosten an Österreich (815 Kilometer; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 Kilometer; mit Grenze der Exklave Büsingen am Hochrhein, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 Kilometer), im Westen an Luxemburg (135 Kilometer) und Belgien (156 Kilometer) und im Nordwesten an die Niederlande (567 Kilometer). Die Grenzlänge beträgt insgesamt 3757 Kilometer (ohne Grenze im Bodensee, siehe Kondominium). Damit ist Deutschland das Land mit den meisten europäischen Nachbarstaaten.

Der nördlichste terrestrische Punkt Deutschlands befindet sich auf der Insel Sylt nördlich von List am Ellenbogen. Als nördlichster Festlandspunkt wird einerseits die Spitze der Halbinsel Holnis in der Flensburger Förde, andererseits die Gemeinde Rodenäs im Kreis Nordfriesland gesehen. Den südlichsten Punkt Deutschlands bildet das Haldenwanger Eck südlich von Oberstdorf. Vom Ellenbogen bis zum Haldenwanger Eck sind es etwa 886 Kilometer Luftlinie. Der westlichste Ort Deutschlands liegt im Isenbruch des Selfkant an der Grenze zu den Niederlanden nahe der Maas, der östlichste zwischen Neißeaue-Deschka und Neißeaue-Zentendorf in einer Flussschleife der Lausitzer Neiße. Vom Isenbruch bis zur Flussschleife der Neiße sind es rund 636 Kilometer Luftlinie.

Während der wechselvollen Geschichte veränderte sich auch der Mittelpunkt Deutschlands. Die Gemeinden Görlitz, Selfkant, List und Oberstdorf, welche die heutigen geografischen Extrempunkte Deutschlands markieren, sind darüber hinaus im sogenannten Zipfelbund zusammengeschlossen.

Geologie

Geologische Karte Deutschlands (1869)

Auf die Zeit des Paläozoikums (Erdaltertum) gehen die kristallinen Gesteine Deutschlands wie Gneis und Granit zurück, wie sie in den deutschen Mittelgebirgen, zum Beispiel dem Harz, anzutreffen sind. Über deren Ausgangsmaterial ist relativ wenig bekannt, Datierungen von einzelnen Mineraleinschlüßen in diesen Gesteinen ergaben Alter, die wohl auf weit ältere zum Teil sogar archaische (ca. 3,84 Ga)[18] Gebirgsbildungsphasen zurückgehen.[19] Auch die Sedimentgesteine des Rheinischen Schiefergebirges stammen aus dem Paläozoikum und lagerten sich in der Zeit von Devon und Unterkarbon ab. Die Heraushebung der Gesteine und damit die Gebirgsbildung setzte jedoch erst im späten Pliozän ein. Am Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges finden sich Gesteinsschichten aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert sind (Ruhrkarbon).

Im Mesozoikum (Erdmittelalter) wurden jene Gesteinsschichten gebildet, die in zahlreichen süd- und ostdeutschen Regionen überwiegen. In der Pfalz, in Thüringen, Teilen Bayerns und Sachsens wird der Untergrund von Gesteinen der Trias dominiert, des frühen Mesozoikums. Die Juragebirge (vor allem Schwäbische und Fränkische Alb) gehen auf die Jurazeit zurück. Anders als in der Trias in Deutschland, die von Sandstein geprägt ist, herrscht bei den jurassischen Gesteinen der Kalkstein vor. Im Känozoikum (Erdneuzeit) erfolgte vor allem die Verfüllung der Flussniederungen und -becken.

Aktiver Vulkanismus wird nicht beobachtet, jedoch zeigen mehrere Generationen an vulkanischen Gesteinen ehemaligen Vulkanismus an, in erster Linie aus dem Tertiär oder der variszischen Gebirgsbildungsphase. Diese finden sich breit verteilt im Süden und der Mitte Deutschlands, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg, aber auch im Bereich des Schwäbischen Vulkans sowie im Osten angrenzend an den Egergraben. In der Vulkaneifel treten bis in die Gegenwart Kohlenstoffdioxidquellen (Mofetten) zutage, deren eindrucksvollstes Beispiel der Geysir Andernach ist, der mit 50 bis 60 Metern höchste Kaltwassergeysir der Erde.

Obwohl Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt, kommen schwache Erdbeben vor, insbesondere im Bereich der Riftzonen im Südwesten und Westen (Oberrheingraben, Rheingraben, Hohenzollerngraben).

Geomorphologie

Die Zugspitze in Bayern ist mit 2962 Metern über Normalhöhennull die höchste Erhebung Deutschlands.

Das Faltengebirge der Alpen ist das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Der mit Österreich geteilte Gipfel der Zugspitze (2962 Meter) ist der höchstgelegene Punkt des Landes.

Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald (1493 Meter), gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald (1456 Meter). Gipfel über 1000 Meter besitzen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1142 Meter erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 Meter, von denen die Heidehöhe in Schraden mit 201,4 Meter die höchste ist.

Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 Meter unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 Meter unter Normalnull am Grund des Hemmelsdorfer Sees nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 Meter unter Normalnull am Grund des Tagebaus Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.

Klima

Mischwald im Herbst. Deutschland befindet sich in einer gemäßigten Klimazone.

Deutschland gehört vollständig zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima in Deutschland wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der das durchschnittliche Temperaturniveau für die Breitenlage ungewöhnlich hoch gestaltet.

Die mittlere Jahresdurchschnittstemperatur, bezogen auf die Normalperiode 1961–1990,[20] beträgt im bundesweiten Gebietsmittel 8,2 °C, die mittleren Monatsdurchschnittstemperaturen liegen zwischen −0,5 °C im Januar und 16,9 °C im Juli. Der mittlere jährliche Niederschlag beträgt 789 Millimeter. Die mittlere monatliche Niederschlagshöhe liegt zwischen 49 Millimeter im Februar und 85 Millimeter im Juni.

Die tiefste jemals in Deutschland gemessene Temperatur betrug −45,9 Grad Celsius; sie wurde am 24. Dezember 2001 am Funtensee registriert. Die bisher höchste Temperatur betrug 40,3 Grad Celsius und wurde am 8. August 2003 in Nennig im Saarland erreicht. Zum Teil widersprechen sich die Angaben; so lag laut dem Deutschen Wetterdienst die absolute Höchsttemperatur in Deutschland mit gemessenen 40,2 Grad Celsius am 27. Juli 1983 in Gärmersdorf bei Amberg (Oberpfalz), am 9. August 2003 in Karlsruhe sowie am 13. August 2003 in Freiburg im Breisgau, Karlsruhe sowie im südbadischen March.

Gewässer

Der Rhein und Burg Rheinstein in Trechtingshausen

Von den sechs Strömen mit den größten Einzugsgebieten entwässern Rhein, Elbe, Weser und Ems über die Nordsee und die Oder über die Ostsee in den Atlantik, während die Donau ins Schwarze Meer fließt und somit hydrographisch dem Mittelmeer zuzurechnen ist. Die Einzugsgebiete dieser beiden Systeme werden durch die europäische Hauptwasserscheide voneinander getrennt.

Der in der Schweiz entspringende Rhein dominiert den Südwesten und Westen. Auf 865 Kilometern fließt er durch bzw. an der Grenze zu Deutschland, bevor er über die Niederlande in die Nordsee mündet. Seine wichtigsten deutschen Zuflüsse sind Neckar, Main, Mosel und Ruhr. Der Rhein hat eine große wirtschaftliche Bedeutung und ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.

Die Donau entwässert im Süden auf 647 Kilometern fast das gesamte deutsche Alpenvorland und fließt weiter nach Österreich und Südosteuropa. Ihre wichtigsten deutschen Zuflüsse sind Iller, Lech, Isar und Inn.

Den Osten Deutschlands durchfließt auf 725 Kilometern die in Tschechien entspringende Elbe. Ihre wichtigsten deutschen Nebenflüsse sind Saale und Havel.

Fünf-Seen-Blick in der Uckermark, Brandenburg

Auf 179 Kilometern ist die Oder, wie im weiteren Verlauf auch ihr wichtigster Zufluss, die Neiße, der Grenzfluss zu Polen.

Einzig das Einzugsgebiet der 452 Kilometer langen Weser liegt vollständig in Deutschland. Sie speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Norden.

Die Ems durchfließt auf 371 Kilometern den äußersten Nordwesten des Landes. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich auch auf Teile der Niederlande.

Die natürlichen Seen sind überwiegend glazialen Ursprungs. Daher finden sich die meisten der großen Seen im Alpenvorland, in der Holsteinischen Schweiz und in Mecklenburg. Der größte vollständig zum deutschen Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist. Der größte See mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen.

Im Westen und Osten Deutschlands gibt es viele, durch die Flutung von Steinkohle- und Braunkohletagebauen oder Industriebrachen entstandene künstliche Seen, so z. B. das Leipziger Neuseenland oder den Dortmunder Phoenix-See.

Inseln

Rügen, in der Ostsee gelegen, ist die größte deutsche Insel.

In der Nordsee dominiert die Inselkette der Friesischen Inseln. Während die Nordfriesischen Inseln Festlandsreste sind, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden, handelt es sich bei den Ostfriesischen Inseln um Barriereinseln, die durch die Brandungsdynamik aus Sandbänken entstanden. Das inmitten der Deutschen Bucht gelegene Helgoland ist die am weitestend vom Festland entfernt liegende bewohnte deutsche Insel.

Die größten deutschen Inseln in der Ostsee sind (von West nach Ost) Fehmarn, Poel, Hiddensee, Rügen und Usedom; größte Halbinsel ist Fischland-Darß-Zingst. Mit Ausnahme von Fehmarn sind sie Teil einer Boddenküste.

Die größten und bekanntesten Inseln in Binnengewässern sind Reichenau, Mainau und Lindau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee.

Flora

Die Lüneburger Heide in Niedersachsen

Der Naturraum Deutschland liegt in der gemäßigten Klimazone. Seine Flora ist daher von Laub- und Nadelwäldern geprägt. Örtlich weist die Flora in Deutschland eine hohe Diversifikation durch Standortfaktoren des Geländeprofils, der Geländehöhe und -geologie sowie der mesoklimatischen Lage auf. Von West nach Ost kennzeichnet die natürliche Vegetation den Übergang vom Westseitenseeklima zum Kontinentalklima.

Die Laubwälder bestehen meist aus Rotbuchen, daneben sind die heute selten gewordenen Auwälder im Bereich der Flüsse und Seen und Eichen-Buchen-Mischwälder typisch; die Alpen und Mittelgebirge sind geprägt durch Schluchtwald. Der Pionierwald wird, besonders auf sandigen Flächen, vor allem von Birken und Kiefern gebildet. Allerdings werden die früher sehr verbreiteten Laubwälder mittlerweile oft durch Fichtenholzforste ersetzt.

Der Thüringer Wald im Winter. Rund 30 Prozent der Staatsfläche sind bewaldet.

Ohne menschlichen Einfluss würde die Vegetation in Deutschland, wie in den meisten Ländern der gemäßigten Breiten, hauptsächlich aus Wald bestehen. Davon ausgenommen sind die nährstoffarmen Heideniederungen und Moorlandschaften sowie die alpinen (Bayerische Alpen) und subalpinen (Hochschwarzwald, Hochharz und Westerzgebirge) Hochlagen, die äußerst vegetationsarm sind und in ihrem Klima kaltgemäßigt ausgeprägt sind.

Derzeit sind 29,5 Prozent der Staatsfläche bewaldet. Damit ist Deutschland eines der waldreichsten Länder in der Europäischen Union, wobei die Baumarten im Wesentlichen durch die Forstwirtschaft bedingt sind, das heißt der Anteil an Fichten- und Kiefernwäldern entspricht nicht den natürlichen Gegebenheiten, nach denen Buchenmischwälder vorherrschen sollten.

Neben den natürlich vorkommenden Pflanzen spielen heute eine Reihe von eingeführten Arten wie die Robinie eine zunehmende Rolle in der Vegetation. Der größte Anteil des unbebauten Landes dient der Erzeugung von Nutzpflanzen. Dies sind überwiegend Getreide (Gerste, Hafer, Roggen und Weizen), die Kartoffel und der Mais, die aus Amerika eingeführt wurden, der Apfelbaum, sowie zunehmend Raps. In den Flusstälern, unter anderem von Mosel, Ahr und Rhein wurde die Landschaft für den Weinanbau umgestaltet.

Die Bewahrung der Natur ist in Deutschland öffentliche Aufgabe und dient dem im Art. 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel. Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Landschaften, Pflanzen und Tiere. Zu den wichtigsten Institutionen geschützter Gebiete und Objekte gehören derzeit unter anderem 14 Nationalparks (siehe Nationalparks in Deutschland), 19 Biosphärenreservate, 95 Naturparks sowie tausende von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern.

Fauna

Der Seeadler, ein geschützter Raubvogel

Die meisten in Deutschland heimischen Säugetiere leben in den gemäßigten Laubwäldern. Im Wald leben unter vielen anderen verschiedene Marderarten, Dam- und Rothirsche, Rehe, Wildschweine sowie Luchse und Füchse. Biber und Otter sind seltener gewordene Bewohner der Flussauen, mit teilweise wieder steigenden Beständen. Andere ehemals in Mitteleuropa lebende Großsäuger wurden ausgerottet: Auerochse (um 1470), Braunbär (1835), Elch (im Mittelalter noch zahlreich), Wildpferd (19. Jahrhundert), Wisent (17./18. Jahrhundert), Wolf (1904). In neuerer Zeit wandern gelegentlich einige Elche und Wölfe aus Polen und Tschechien ein, deren Bestände sich dort wieder vermehren konnten. Im Falle der Wölfe bilden sich sogar schon immer wieder neue Rudel, zunächst im sorbischen Raum, mittlerweile auch weiter westlich, seit um 2000 der erste Nachwuchs geboren wurde. Im März 2010 wurde eine Herde Wisente im Rothaargebirge in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Speziell im Fall von Wolf und Braunbär ist aufgrund des schlechten Rufs der Tiere eine gezielte Wiederansiedlung jedoch problematisch.

Rotwild

In hochalpinen Regionen leben Alpensteinbock und Murmeltier. Darüber hinaus ist die Gämse in verschiedenen Mittelgebirgen beheimatet, etwa im Schwarzwald oder auf der Fränkischen Alb.

Zu den bekanntesten in Deutschland lebenden Reptilien zählen Ringelnatter, Kreuzotter und europäische Sumpfschildkröte. Daneben leben noch viele Amphibien wie Salamander, Frösche, Kröten, Unken und Molche in Deutschland, welche jedoch alle auf der Roten Liste bedrohter Tierarten aufgeführt werden.

Von dem Seeadler, mitunter vereinzelt als Vorlage für den stilisierten deutschen Wappenvogel gesehen, gibt es gegenwärtig wieder etwa 500 Paare, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der Steinadler kommt nur noch in den Bayerischen Alpen vor, der ehemals dort heimische Bartgeier wurde ausgerottet, hält aber durch Wiedereinbürgerungen in Schweiz und Österreich auch wieder Einzug in die Deutschen Alpen. Die häufigsten Greifvögel in Deutschland sind derzeit Mäusebussard und Turmfalke, dagegen ist der Bestand an Wanderfalken deutlich geringer. Über die Hälfte des Gesamtbestandes an Rotmilanen brütet in Deutschland, der Bestand ist aber aufgrund der intensiven Landwirtschaft rückläufig.

Seehund-Kolonie auf der Nordseeinsel Helgoländer Düne

Demgegenüber steht eine Vielzahl von Vögeln, die als Kulturfolger von der Anwesenheit des Menschen profitieren, insbesondere die in vielen Städten lebenden Stadttauben, Amseln (frühere Waldvögel), Spatzen und Meisen, für deren Überleben auch die Winterfutter-Industrie sorgt, sowie Krähen und Möwen auf Müllkippen. Eine Besonderheit ist die weltweit nördlichste Flamingo-Kolonie im Zwillbrocker Venn.

Der früher in den Flüssen häufig vorkommende Lachs wurde im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert weitgehend ausgerottet, konnte aber in den 1980er-Jahren im Rhein wieder angesiedelt werden. Der letzte Stör wurde 1969 in Deutschland gefangen. In vielen Teichen werden die erst von den Römern eingeführten Karpfen gehalten.

Der an der Nord- und Ostseeküste lebende Seehund wurde zeitweise nahezu ausgerottet, mittlerweile gibt es im Wattenmeer wieder einige tausend Exemplare. Auch die sich wieder ausbreitenden Kegelrobbenbestände in Nordeuropa kehren wieder an die Küsten Deutschlands zurück, nachdem sie dort durch Bejagung vollständig verschwunden waren. Das Wattenmeer ist insbesondere als Rastplatz für zehn bis zwölf Millionen Zugvögel pro Jahr von Bedeutung. Die bekannteste Walart von Nord- und Ostsee ist der Schweinswal, jedoch leben dort noch weitere sieben Walarten, unter anderem Pottwal und Schwertwal, daneben mit dem Gemeinen Delfin auch eine Delfinart.

Zu den lange heimischen Tieren hat sich eine beachtliche Anzahl an Neozoen angesiedelt. Zu den bekanntesten Vertretern gehören Waschbär, Marderhund, Halsbandsittich und Nilgans. Weitere teils invasive Neozoen in Deutschland sind Kanadagans, Nandus, Amerikanischer Flusskrebs, Amerikanischer Ochsenfrosch, Europäisches Mufflon, Sonnenbarsche u. v. m.

Humangeographie

In Deutschland werden insgesamt 52 Prozent der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt (2009), Wälder bedecken weitere 29,5 Prozent. 14 Prozent werden als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 2 Prozent, die restlichen 2,5 Prozent verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland und auch Tagebaue.

Gemeinden

Ortsschild

Die Gemeinden sind die kleinsten selbständigen Gebietskörperschaften der politischen Gebietsgliederung. Sie regeln alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und haben das Recht der Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG). Sie sind, ausgenommen die meisten kreisfreien Städte, in Landkreisen und anderen Gemeindeverbänden zusammengefasst.

Kreise und Gemeinden unterliegen dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Bundeslandes und sind daher bundesweit ganz unterschiedlich organisiert. Einzig die Kreisstadt als Verwaltungssitz eines Landkreises findet sich deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch Länder.

Ballungsgebiete

Typische Siedlungsstruktur in Nordrhein-Westfalen

Um Ballungs- respektive Verdichtungsgebiete zu veranschaulichen, können Gemeindegrößen, Agglomerationen und die sogenannten Metropolregionen herangezogen werden.

In Deutschland gibt es etwa 80 Großstädte, also Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Davon haben 14 mehr als 500.000 Einwohner. Eine Besonderheit Deutschlands ist die historisch bedingt überwiegend randlastige, dezentrale Verteilung der Großstädte. Die entlang des Rheins verlaufenden Ballungsräume im Westen und Südwesten Deutschlands bilden dabei den Mittelteil der zentralen europäischen Bevölkerungskonzentration, die mit dem Begriff Blaue Banane umschrieben wird.

Unter Agglomeration versteht man ein größeres zusammenhängendes Siedlungsgebiet oder auch eine weitgehend urbanisierte Fläche. Da Gemeinde- und Siedlungsgrenzen meist erheblich voneinander abweichen, gibt die Betrachtung der Agglomerationen einen authentischeren Aufschluss über Bevölkerungskonzentrationen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern werden in Deutschland Agglomerationen jedoch nicht statistisch genau definiert und abgegrenzt. Die meisten Agglomerationen sind monozentrisch; das Ruhrgebiet hingegen ist ein klassisches Beispiel für einen polyzentrischen Verdichtungsraum.

Von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) wurden elf sogenannte Europäische Metropolregionen (EMR) festgelegt. Diese gehen über die entsprechenden Agglomerationen weit hinaus. Köln/Düsseldorf/Essen/Dortmund gehören zur Metropolregion Rhein-Ruhr, Leipzig/Dresden zur Metropolregion Mitteldeutschland. Eine weitere ist die Metropolregion Rhein-Neckar um Ludwigshafen/Mannheim/Heidelberg.

Berlin
Berlin
Hamburg
Hamburg
München
München

Einwohner Stadt Agglomeration Metropolregion

Köln
Köln
Frankfurt
Frankfurt am Main
Stuttgart
Stuttgart

1 Berlin 3.510.000 4.400.000 6.000.000
2 Hamburg 1.810.000 2.600.000 4.270.000
3 München 1.380.000 2.000.000 5.200.000
4 Köln 1.020.000 1.900.000 11.690.000
5 Frankfurt am Main 700.000 1.930.000 5.520.000
6 Stuttgart 600.000 1.800.000 5.290.000
7 Düsseldorf 590.000 1.220.000 (11.690.000)
8 Dortmund 580.000 4.700.000 (11.690.000)
9 Essen 570.000 4.700.000 (11.690.000)
10 Bremen 550.000 850.000 2.730.000
11 Leipzig 530.000 1.021.000 2.400.000
12 Dresden 530.000 755.000 (2.400.000)
13 Hannover 530.000 1.132.000 3.880.000
14 Nürnberg 510.000 1.200.000 3.500.000

Liste der Länder

Die föderal aufgebaute Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Gliedstaaten, die offiziell als Länder (Bundesländer) bezeichnet werden. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg bestehen ausschließlich aus den gleichnamigen Gemeinden und sind somit Einheitsgemeinden. Die Freie Hansestadt Bremen gilt als Stadtstaat, jedoch besteht das Land aus den Gemeinden Bremen und Bremerhaven.

Land
Hauptstadt
Fläche
in km²
Einwohner Einwohner
pro km²
Baden-Württemberg Baden-Württemberg Stuttgart 35.752
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[21]
316
Bayern Bayern München 70.552
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[22]
190
Berlin Berlin 892
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[23]
4.241
Brandenburg Brandenburg Potsdam 29.479
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[24]
88
Bremen Bremen Bremen[A 5] 419
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[25]
1651
Hamburg Hamburg 755
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00
2.401
Hessen Hessen Wiesbaden[A 6] 21.115
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[26]
304
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern Schwerin 23.180
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
[27]
70
Niedersachsen Niedersachsen Hannover 47.624
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[28]
171
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Düsseldorf[A 7] 34.085
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[29]
532
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Mainz[30] 19.853
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[31]
209
Saarland Saarland Saarbrücken 2.569
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
[32]
387
Sachsen Sachsen Dresden 18.416
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
[33]
222
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Magdeburg 20.446
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
[34]
107
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Kiel[A 8] 15.799
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[35]
188
Thüringen Thüringen Erfurt[A 9] 16.172
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
[36]
131
Deutschland Bundesrepublik Deutschland Berlin 357.121 80.327.900[37] 225
Niedersachsen Niedersachsen
Bremen Bremen
Hamburg Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
Sachsen Sachsen
Brandenburg Brandenburg
Berlin Berlin
Thüringen Thüringen
Hessen Hessen
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz
Bayern Bayern
Baden-Württemberg Baden-Württemberg
Saarland Saarland
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

Geschichte

Die Himmelsscheibe von Nebra (heutiges Sachsen-Anhalt), ca. 1600 v. Chr.

Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, man geht von einer dauerhaften Besiedlung seit rund 500.000 Jahren aus. In Deutschland existieren bedeutende paläoanthropologische Fundstätten: Nach dem Fundort bei Heidelberg wurde die Hominini-Art Homo heidelbergensis und nach dem Neandertal in Mettmann der Homo neanderthalensis, der aus dem Homo heidelbergensis hervorgegangene Neandertaler, benannt. Dieser wurde vor etwa 40.000 Jahren von dem aus Afrika zugewanderten Homo sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt.

In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, wie etwa die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 v. Chr. in dieser Region Astronomie betrieben wurde.

Karte der germanischen Stämme um 50 n. Chr. (ohne Skandinavien)

Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Das heutige Deutschland war schon mit Beginn der Hallstattzeit (1200 bis 1000 v. Chr.) von Süd- bis Mitteldeutschland keltisch besiedelt. Um 600 v. Chr. kam es in Norddeutschland zur Herausbildung der Jastorf-Kultur, die als germanische Kultur angesehen wird. Die mit den Germanen verwandten Kelten lebten in Nachbarschaft und in der rheinischen Kontaktzone teilweise auf sich überschneidenden Gebieten. Jahrhundertelang gab es kulturellen und wirtschaftlichen Kontakt, wodurch keltische Lehnwörter in die germanischen Mundarten aufgenommen wurden.

Die römische Porta Nigra in Trier wurde um 180 n. Chr. errichtet.

Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins und südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch ein Teil Hessens (Wetterau) sowie der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die römisch beherrschten Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania superior, Germania inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickeln konnten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Trier, Köln, Augsburg und Mainz (die ältesten Städte Deutschlands). Die Gebiete im heutigen Deutschland, die außerhalb der römischen Herrschaft lagen, bezeichnete das Römische Reich als Magna Germania oder Barbaricum.

Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Tacitus’ im Jahr 98 entstandene Schrift Germania ist die älteste völkerkundliche Beschreibung der germanischen Stämme.

Völkerwanderung und Frühmittelalter (375–962)

Die Krönung Karls des Großen, Fresko von Raffael, zwischen 1516 und 1517

Nach dem Einfall der Hunnen 375 und mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. Gleichzeitig bildeten sich auf dem Gebiet des heutigen Deutschland mehrere Großstämme heraus, die die kleineren germanischen Stämme der römischen Kaiserzeit verdrängten. Dies sind Franken und Alamannen im Westen, Sachsen im Norden, Bayern im Süden und Thüringer im Osten. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschlands wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas und damit auch große Gebiete des heutigen Süd- und Westdeutschlands wurden vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen und Slawen beherrscht. Alle heute zu Deutschland gehörigen Gebiete des einstigen Frankenreichs lagen im östlichen Teilreich, das seit der Merowingerzeit als Austrien bezeichnet wurde. Eine gewisse Eigenstaatlichkeit Austriens wurde erstmals im Jahre 614 offenbar, als König Chlothar II. das Edictum Chlotharii unterschreiben musste, in dem festgehalten wurde, dass jedes der drei fränkischen Teilreiche (Neustrien, Austrien, Burgund) einem eigenen Hausmeier unterstand.

Die Gebietsaufteilung im Vertrag von Verdun, 843

Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen unter Karl dem Großen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Eider und dem heutigen Österreich. Das Vielvölkerreich wurde neu organisiert; auf den Gebieten der Kirchenorganisation und der Kultur knüpfte man partiell an römische Traditionen an und schuf neue Bildungstraditionen (Karolingische Renaissance). Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große durch die Theorie der translatio imperii einen Anspruch auf die Nachfolge Roms und die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich von Papst Leo III. in Rom zum römischen Kaiser krönen, was zu Auseinandersetzungen mit den byzantinischen Kaisern führte (Zweikaiserproblem). Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das Ostfrankenreich, unter Ludwig (später: „dem Deutschen“), das Westfrankenreich unter Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt.

Im ostfränkischen Reich bildeten sich um das Jahr 900 fünf große Herzogtümer, die meist als Stammesherzogtümer bezeichnet werden, da sich ihre Namen in der Regel auf alte westgermanische Großstämme beziehen: das Stammesherzogtum Sachsen, das Stammesherzogtum Baiern, das Herzogtum Schwaben, das Herzogtum Franken und das Herzogtum Lothringen, zu dem auch die Friesen gehörten.

Die siegreiche Schlacht auf dem Lechfeld im Jahre 955, die eine jahrzehntelange Serie der Einfälle von Magyaren beendete, führte zu einem erheblichen Prestigegewinn des ostfränkischen Königs Otto, der seit 951 auch die langobardisch-italienische Königswürde trug, und zur Zuordnung des Erzengels Michael als Schutzpatron der Deutschen.

Heiliges Römisches Reich (962–1806)

Das Heilige Römische Reich im 10. und 11. Jahrhundert

Als historischer Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. in Rom zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt wurde. Der Terminus regnum Teutonicum („deutsches Königreich“) wurde ab dem 10. Jahrhundert als Bezeichnung für das Ostfrankenreich benutzt; der Begriff regnum Teutonicorum („Königreich der Deutschen“) tauchte erst zu Beginn des 11. Jahrhunderts auf. Durch die 951 von Otto angenommene langobardische Königswürde war das Regnum Teutonicorum mit dem Regnum Italiae, auch Regnum Italicum oder Reichsitalien genannt, verbunden. Der Aufbau eines Reichskirchensystems führte zum Konflikt mit dem reformierten Papsttum (Investiturstreit), der ab etwa 1076 einsetzte, und der mit dem Wormser Konkordat 1122 eine Zwischenlösung erfuhr. Als sein Höhepunkt gilt der sprichwörtlich gewordene Gang nach Canossa. Einen weiteren Höhepunkt erreichte die Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Papst unter dem Enkel Friedrich Barbarossas, Friedrich II., bis 1250; zudem scheiterte sein Konzept eines zentral geführten Beamtenstaates an päpstlichem und feudal-regionalistischen Widerständen. In Form der Territorialstaaten verselbstständigten sich zahlreiche Feudalherrschaften zu Lasten der königlich-kaiserlichen Macht. Kaiser Heinrich VI., der Sohn Friedrich Barbarossas, war bereits Ende des 12. Jahrhunderts gescheitert, durch den Erbreichsplan die Erbmonarchie einzuführen und damit die Zentralmacht zu stärken. Die Macht der Fürsten wuchs besonders im Interregnum, und sie beendete auch die Eigenständigkeit vieler Städte und Städtebünde.

Der Aachener Dom diente bis 1531 insgesamt 31 deutschen Herrschern als Krönungsstätte.

Während sich das Westfrankenreich zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das Ostfrankenreich durch Territorialfürsten und das Recht der Königswahl geprägt. Mitte des 13. Jahrhunderts setzte sich im Heiligen Römischen Reich die Auffassung durch, dass einem Kollegium der Kurfürsten die Wahl des Königs zustand. Obwohl die Könige und Kaiser wiederholt versuchten, ihre Position zu stärken, blieb das Reich ein supranationaler Verband großer, mittelgroßer und vieler Klein- und Kleinstterritorien sowie Freier Reichsstädte (→ Historisches Territorium). Zu Beginn der Neuzeit verfolgte Kaiser Karl V. aus der Dynastie der Habsburger durch Kaisertum und spanisches Königtum das Konzept einer Universalmonarchie. Er erlangte einen globalen Wirkungsbereich, der neben der Vorherrschaft in Europa auch ein überseeisches spanisches Kolonialreich einschloss.[38] Die innerkirchlichen und theologischen Auseinandersetzungen in Verbindung mit einer antirömischen Haltung bestärkten die Reformation, aus der zahlreiche protestantische Konfessionen hervorgingen. Die Gegenreformation war die Reaktion der katholischen Kirche. Bald bestimmte der Landesherr die Konfession seiner Untertanen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg, der sowohl durch konfessionelle als auch durch habsburgisch-französische Gegensätze ausgelöst worden war, hatte ein römisch-deutscher Kaiser infolge der Regelungen des Westfälischen Friedens kaum noch mehr als eine formale Machtstellung. Die Reichsfürsten gingen gestärkt aus diesem Konflikt hervor, hatten sie mit dem Frieden sogar das Recht erhalten, mit auswärtigen Mächten Verträge abzuschließen.

Im 17./18. Jahrhundert entwickelte sich nach französischem Vorbild der Absolutismus, der jedoch anders als dort nicht die Zentralgewalt, sondern einzelne Fürstentümer zu bürokratisch organisierten, modernen Staaten werden ließ. Manche Herrscher, insbesondere König Friedrich II. von Preußen, aber partiell auch seine kaiserlichen Rivalen Maria Theresia, Franz I. und Joseph II., öffneten sich dem philosophischen Zeitgeist (Aufgeklärter Absolutismus).

Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoleon I. Mitteleuropa eroberte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des durch ihn gegründeten österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, legte die Reichskrone nieder.[A 10] Damit erlosch das Reich.

Rheinbund und Deutscher Bund (1806–1866)

Der Deutsche Bund 1815–1866

Unter Napoleons Einfluss war zwischen 1803 und 1806 die Anzahl der Staaten im Gebiet des „Alten Reiches“ von etwa 300 auf etwa 60 verringert worden. Teile West- und Nordwestdeutschlands annektierte Frankreich kurz darauf. Zudem baute Napoleon mittlere deutsche Staaten zu Bündnispartnern auf, indem er ihnen Gebietserweiterungen auf Kosten der bisherigen geistlichen Gebiete, Reichsstädte und anderer reichsunmittelbarer Stände verschaffte. Nutznießer dieses Prozesses waren vor allem Bayern, Württemberg und Baden. „Der Sieg über Österreich [in der Schlacht von Austerlitz 1805] erlaubte es Napoleon, seinen Einfluß in Deutschland weiter auszubauen“, so der deutsche Historiker Heinrich August Winkler.[39] Die vergrößerten Mittelstaaten wurden im Rheinbund vereinigt und standen so als Verbündete zur Verfügung. Im Ergebnis hatte Frankreich damit den bisherigen Rivalen, das Heilige Römische Reich deutscher Nation, in drei Teile aufspalten können: Rheinbund, Preußen und Österreich.

Diese Zeit der französischen Vorherrschaft brachte in den Rheinbundstaaten erhebliche Modernisierungsanstöße, so etwa in Bayern unter dem Minister Maximilian von Montgelas.[40] Teils eigenständig blieben die stark beschnittenen Konkurrenten Österreich und Preußen. Auch in Preußen wurden nach der katastrophalen Schlacht bei Jena und Auerstedt 1806 tiefgreifende Reformen unternommen, um den Staat wieder handlungs- und wehrfähig zu machen.

Völkerschlacht bei Leipzig, 1813, Gemälde aus dem Jahr 1815

Ab 1809 regte sich Widerstand gegen die französische Besatzung. Bekannte Vorkämpfer gegen Napoleon und seine Verbündeten waren Andreas Hofer im österreichischen, nun jedoch bayerisch besetzten Tirol und Ferdinand von Schill in Preußen. Dieser Widerstand wurde jedoch zunächst niedergeschlagen.[41] Erst nach Napoleons Niederlage im Russlandfeldzug 1812 konnten Preußen und Österreich 1813 darangehen, im Bündnis mit Russland die französischen Truppen zu vertreiben. In den Befreiungskriegen (1813–1815) entstand ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen, zunächst angeführt von Dozenten und Studenten der protestantischen Universitäten, z. B. im Lützower Freikorps, das auch als Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold gilt. Die meisten Rheinbundstaaten gingen im Verlauf des Jahres 1813 auf die Seite der Verbündeten über, ein erster großer Erfolg war deren Sieg in der Leipziger Völkerschlacht im Oktober 1813. Weitere Kämpfe folgten bis zur endgültigen Niederlage Napoleons 1815.

Nach der Niederlage Napoleons restaurierte der Wiener Kongress (1814–1815) weitgehend die alten monarchischen Herrschaftsverhältnisse. Im Deutschen Bund, einem von dem Kaisertum Österreich und dem Königreich Preußen dominierten Staatenbund (→ Deutscher Dualismus), organisierten sich 38 Staaten (→ Drittes Deutschland). Der Bundestag, mit Sitz in Frankfurt am Main, bildete das Entscheidungsgremium. 1833/1834 wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem Preußen die vorherrschende Macht war.

Borsig Lokomotivfabrik um 1847. Die einsetzende Industrielle Revolution verursachte einschneidende gesellschaftliche Veränderungen.

In der Ära des Vormärz bewahrte der Hochadel mit Hilfe einer in den Karlsbader Beschlüssen gipfelnden Repression und Restauration seine Macht. Das wirtschaftlich erstarkende Bürgertum forderte jedoch weiter Teilhabe an der politischen Macht.

Im Oktober 1817 trafen sich Professoren und Studenten zum Wartburgfest. „Höhepunkt“ war die Verbrennung von Werken von Autoren, die gegen einen deutschen Staat waren, wie zum Beispiel August von Kotzebue. Zum später so genannten Hambacher Fest trafen sich 1832 über 30.000 Menschen aus vielen Bevölkerungskreisen und Staaten. Dort wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold gehisst, die später zu den Nationalfarben wurden (→ Flagge Deutschlands).

Frankfurter Nationalversammlung, 1848–1849. Das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland tritt zusammen.

Am 1. März 1848 begann mit der Besetzung des Ständehauses des badischen Landtags in Karlsruhe die Märzrevolution. Durch Aufstände der Bürger mussten viele konservative Politiker ihren Platz räumen, unter ihnen der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich, der noch im Wiener Kongress die Monarchie nach Napoleons Abtreten mitrestauriert und die Epoche seitdem geprägt hatte.

Unter dem Druck der revolutionären Ereignisse in Berlin seit dem 6. März 1848 gab der preußische König Friedrich Wilhelm IV. zunächst nach, machte Zugeständnisse und akzeptierte die Einrichtung der Frankfurter Nationalversammlung. Die von jener ausgearbeitete Paulskirchenverfassung, die Deutschland in eine geeinte konstitutionelle Monarchie umgewandelt hätte, lehnte er jedoch ebenso ab wie die ihm angetragene Kaiserkrone, die er als bürgerliche „Lumpenkrone“ bezeichnete.

Der Maiaufstand vom Mai 1849 wurde niedergeschlagen und endete am 23. Juli 1849 mit der Einnahme von Rastatt durch preußische Truppen.

Bald danach kam es zur Kollision Preußens mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund, die zum Preußisch-Österreichischen Krieg (später auch „Deutscher Krieg“) von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes. Preußen annektierte etliche Gebiete nord- und mitteldeutscher Kriegsgegner, so dass sich die Zahl der deutschen Staaten weiter verringerte.

Norddeutscher Bund (1866–1871)

1866 wurde zunächst als Militärbündnis der Norddeutsche Bund gegründet. Er bekam 1867 eine Verfassung, die ihn zum Bundesstaat machte.

Die Gründung des Bundes als souveränen Gesamtstaat zum 1. Juli 1867 unter preußischer Führung leitete die sogenannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung deutscher Einzelstaaten unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich.

Deutsches Kaiserreich (1871–1918)

Die Proklamation des Deutschen Kaiserreichs, Gemälde von Anton von Werner aus dem 19. Jahrhundert: Reichsgründung im Schloss Versailles, 1871. Bismarck wird erster Reichskanzler.

Das Deutsche Reich wurde nach der entscheidenden Niederlage Frankreichs in der Schlacht von Sedan im Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871, einhergehend mit der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. vom ehemaligen Amt des Vorsitzenden des Bundesrates zum Deutschen Kaiser, im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.

Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder lange nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich gehört hatten. Dazu gehörten West-, Ostpreußen, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen und Elsass ab, welche unter dem „Reichsland Elsaß-Lothringen“ als reichsunmittelbare Gebietskörperschaft ohne Gliedstaatrechte (1879 trat für alle reichsländischen Angelegenheiten ein Statthalter an die Stelle des Reichskanzlers) angegliedert wurden.

Otto von Bismarck hatte als preußischer Ministerpräsident auf die Reichsgründung hingewirkt, maßgeblich die Verfassung entworfen und wurde nun erster Reichskanzler. Seine Politik stützte die Macht des monarchischen Staates, war aber flexibel und letztlich zwiespältig. Gegen die katholische Kirche führte er einen sogenannten Kulturkampf, in dessen Folge sogar Bischöfe inhaftiert wurden; inhaltlich waren die entsprechenden Gesetze (zur Schule, zur Ehe) oft eher liberal. Um die Liberalen zu schwächen, führte Bismarck bei Reichstagswahlen das demokratische Wahlrecht für alle Männer ein. Nationalliberale waren andererseits lange Zeit Partner Bismarcks. Er bekämpfte die Sozialdemokratie seit 1878 mithilfe der Sozialistengesetze, versuchte aber, die Arbeiter durch eine moderne Sozialgesetzgebung an den Staat zu binden.

Deutsches Kaiserreich, 1871–1918

Seine anfangs aggressive Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung zu einer Bündnispolitik, die ein defensives Bündnissystem schuf, mit Deutschland als halbhegemonialer Macht in der Mitte Europas. Frankreich wurde isoliert und ermutigt, sich auf seine Kolonien (und nicht auf das verlorene Elsass-Lothringen) zu konzentrieren.

Dem Erwerb eigener Kolonien und später sogenannter Schutzgebiete stand Bismarck aber skeptisch gegenüber. Wirtschaftliche Schwierigkeiten und Kolonialpolitik deutscher Kaufleute führten trotzdem dazu, dass auf der Berliner Kongokonferenz 1884 eine Gruppe Deutscher sich bei der Teilung Afrikas Gebiete zusprach, so dass das Deutsche Reich in den Kreis der Kolonialmächte eintrat, nachdem schon in den frühen 1880er-Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten.

Im „Dreikaiserjahr“ 1888 kam Wilhelm II. an die Macht. Er zwang Bismarck 1890 zum Rücktritt und forderte für das wirtschaftlich und militärisch aufgestiegene Deutsche Reich die Anerkennung der bisherigen Großmächte, vor allem Englands. Dies wurde oft harsch vorgetragen mit dem Wunsch nach einem ebenbürtigen „Platz an der Sonne“ und drückte sich auch im Erwerb von Kolonien und dem Aufbau einer Flotte aus. Daraus folgten Verstimmungen in England und ein neues Bündnissystem entstand, das statt Frankreich nun Deutschland ausschloss. Das Attentat auf den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand löste im Jahre 1914 den Ersten Weltkrieg aus, nachdem Wilhelm II. seinem Bündnispartner Österreich-Ungarn eine bedingungslose Unterstützungszusage gegeben hatte, als die Donaumonarchie Serbien den Krieg erklärte. Ebenso hatte Frankreich in der Julikrise der russischen Regierung seine Hilfe zugesichert und dafür einen raschen Vormarsch der Russen auf das Deutsche Reich verlangt. Mehr als zwei Millionen deutsche Soldaten starben im Ersten Weltkrieg, rund 800.000 Zivilisten starben an Hunger.

Weimarer Republik (1919–1933)

Deutsches Reich 1919–1937

Mit der deutschen Kapitulation 1918 und der Novemberrevolution endete nicht nur der Erste Weltkrieg, sondern auch die Monarchie im Deutschen Reich. Im Vertrag von Versailles wurden erhebliche Gebietsabtretungen, die Alliierte Rheinlandbesetzung und Reparationen auf Grundlage einer ebenfalls festgeschriebenen deutschen Alleinschuld am Krieg bestimmt.

Mit der Ausrufung der Republik wurde am 9. November 1918 das Kaisertum beendet. Am 30. November 1918 erhielten erstmals die Frauen mit der Verordnung über die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) aktives und passives Wahlrecht für diese Nationalversammlung.[A 11] Die Revolutionsregierung aus rechten und linken Sozialdemokraten nannte sich „Rat der Volksbeauftragten“. Nach der Wahl der verfassunggebenden Nationalversammlung trat die Weimarer Verfassung am 14. August 1919 in Kraft.

Die Hypothek der Reparationszahlungen belastete von Beginn an das politische Klima der jungen Republik. Die von rechtsextremen Kräften verbreitete Dolchstoßlegende führte zu politischen Morden und Putschversuchen, von denen die wichtigsten der Kapp-Putsch 1920 und der Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 waren. Wichtige Vertreter der demokratischen Kräfte wie Matthias Erzberger und Walther Rathenau wurden von nationalistischen Attentätern ermordet. Der erste Weimarer Reichskanzler, Philipp Scheidemann, überlebte einen Anschlag am Pfingstsonntag 1922 nur knapp. Andererseits gab es mehrere Aufstände von Kommunisten, wie den Ruhraufstand 1920, die Märzkämpfe in Mitteldeutschland 1921 und den Hamburger Aufstand 1923. Unzureichende Reparationsleistungen der Weimarer Republik nahmen Belgien und Frankreich zum Anlass, in den Jahren 1923 bis 1925 auch das Ruhrgebiet zu besetzen.

Philipp Scheidemann ruft vom Reichstagsgebäude am 9. November 1918 die Republik aus.

In den kurzen „goldenen Zwanzigern“ blühte die Kultur und ab 1924 auch die Konjunktur. Berlin war damals mit über vier Millionen Einwohnern die drittgrößte Stadt der Erde – nach New York und London – und wurde zu einer der dynamischsten Städte der Welt.

Ein jähes Ende erfuhr die Prosperität 1929 im Gefolge des Schwarzen Donnerstags, als durch den Zusammenbruch der New Yorker Börse die Weltwirtschaftskrise ausgelöst wurde. Zu deren Höhepunkt 1932 gab es in Deutschland mehr als sechs Millionen Arbeitslose, die größtenteils in Elend lebten. In der Folge fanden extremistische Parteien noch stärkeren Zulauf als zuvor, sodass es für die gemäßigten Parteien zunehmend schwieriger wurde, stabile Regierungen zu bilden. Nach dem Erdrutschsieg der Nationalsozialisten bei der Reichstagswahl 1930 verfügten die Reichskanzler, die in rascher Folge wechselten, über keine parlamentarische Mehrheit mehr. Die sogenannten Präsidialkabinette waren nur noch vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg und dessen Notverordnungen abhängig.

Die Spar- und Deflationspolitik des Reichskanzlers Brüning verschärfte die wirtschaftliche Krise noch weiter. Dessen Nachfolger Franz von Papen (Juni–November 1932) unterstellte die demokratische Regierung Preußens einem Reichskommissar („Preußenschlag“) und ließ Neuwahlen abhalten, bei denen die Nationalsozialisten noch stärker wurden. Reichskanzler Kurt von Schleicher versuchte durch eine „Querfront“ von Gewerkschaften und Teilen der Nationalsozialisten eine Machtübernahme Adolf Hitlers zu verhindern, scheiterte aber an Franz von Papen, der Hindenburg dazu überredete, Hitler trotz starken Widerwillens zum Reichskanzler zu ernennen.

Hitlers Regierung vom 30. Januar 1933 war zunächst eine Koalition von Nationalsozialisten und Teilen der Konservativen, darunter Franz von Papen und Alfred Hugenberg. Am 27. Februar kam es zum Reichstagsbrand, dessen Ursache immer noch nicht geklärt ist. Hitler nutzte die Brandstiftung, um die sogenannte Reichstagsbrandverordnung zu verabschieden, die auf unbestimmte Zeit die Grundrechte außer Kraft setzte. Die nun folgenden Massenverhaftungen politischer Gegner, insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten, prägten das Vorfeld der Reichstagswahl 1933. Trotz erheblicher Stimmengewinne verfehlte die NSDAP auch hier die absolute Mehrheit und ging daher ein Bündnis mit der reaktionär geprägten DNVP ein. Die endgültige Machtübernahme erfolgte fünf Tage später, als der neu zusammengetretene Reichstag mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien, allein gegen die Stimmen der SPD, ein Ermächtigungsgesetz verabschiedete, welches Hitlers Regierung das Recht zubilligte, Gesetze auch ohne den Reichstag zu beschließen.

Nationalsozialistische Diktatur (1933–1945)

Großdeutsches Reich, 1943–1945

Die NSDAP errichtete im Deutschen Reich innerhalb kürzester Zeit einen totalitären Einparteienstaat unter Führung Adolf Hitlers. Missliebige Personen wurden aus allen staatlichen Organisationen entfernt. Es wurden erste Konzentrationslager errichtet, um politische Gegner zu beseitigen, insbesondere Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Eine Reihe von Direktiven sorgte für die völlige Gleichschaltung der öffentlichen Meinung im Sinne der NSDAP. Missliebige Publikationen wurden, beispielsweise in der öffentlichkeitswirksamen Bücherverbrennung, aus dem Verkehr gezogen und der gesamte Kunstbetrieb auf Parteilinie gebracht – unerwünschte Kunstwerke wurden für „entartet“ erklärt. Innerhalb kürzester Zeit durchdrang die Partei auch das Privatleben, indem die NS-Propaganda des von Joseph Goebbels geleiteten Reichspropagandaministeriums allgegenwärtig wurde und bereits auf Kinder Druck ausgeübt wurde, den Parteiorganisationen beizutreten.

Persönlich sicherte sich Hitler ab, indem er auch innerparteiliche Gegner und ehemalige Weggefährten ermorden ließ. Im angeblichen Röhm-Putsch ließ er am 30. Juni 1934 den SA-Führer Röhm und eine Reihe innenpolitischer Gegner töten, woraufhin auch die ihm lästig gewordene SA entmachtet wurde. Stattdessen setzte er auf die ihm bedingungslos ergebene SS und die Reichswehr, deren Generalität auf ihn persönlich ihren Treueeid ablegte. Die Gestapo wurde als politische Polizei zur Bekämpfung der politischen und ideologischen Gegner eingesetzt.

Von Beginn an verfolgte Hitler zwei Ziele: einen Angriffs- und Vernichtungskrieg zur Schaffung neuen „Lebensraumes im Osten“ und die Verfolgung der Juden, die mit Diskriminierung, Demütigung und Ausgrenzung begann und später im Holocaust endete. Nachdem sich Hitler der Gefolgschaft des Militärs versichert hatte, begann schon ab 1934 die Ausrichtung der Wirtschaft auf einen bevorstehenden Krieg: Die Rüstungsausgaben wurden innerhalb kürzester Zeit auf gewaltige Summen getrieben. Arbeitsprogramme, eine enthemmt expansive Geldpolitik und Schuldenwirtschaft waren die wirtschaftspolitischen Instrumente hierfür. Die damit verbundene Senkung der Arbeitslosigkeit wurde von der Bevölkerung begrüßt und als Einlösung wirtschaftlicher Versprechen aufgenommen.

Die Lage der deutschen Juden verschlimmerte sich kontinuierlich: 1935 wurden die Nürnberger Rassengesetze verabschiedet, die persönliche Beziehungen zwischen „Ariern“ und Juden als „Rassenschande“ brandmarkten und schwer bestraften. Juden verloren zuerst alle öffentlichen Ämter, wurden willkürlich verfolgt, bestohlen und erpresst und schließlich mit einem völligen Berufsverbot belegt. Unter dem Begriff „Arisierung“ wurden alle jüdischen Unternehmen enteignet. Immer häufiger wurden nun auch Juden in Konzentrationslager eingewiesen. Viele fassten den Entschluss zur Emigration, die meisten aber blieben in Deutschland, weil sie sich als Deutsche fühlten und ihre Heimat nicht verlassen wollten.

Einfahrtsgebäude des Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, Ansicht von innen, 1945

Die rassistische Weltsicht der Nationalsozialisten und ihre Bemühungen zur Schaffung einer „gesunden“ und verbrechensfreien „Volksgemeinschaft“ (vgl. Herrenrasse) betraf daneben zwei weitere als „fremdrassig“ (vgl. Fremdvölkische) geltende Bevölkerungsgruppen in Europa, Roma sowie Angehörige der slawischen Ethnien wie Polen und Russen oder Ukrainer. Nicht als „fremdrassig“, aber als die Gesundheit des „Volkskörpers“ angeblich bedrohende deutsche Bevölkerungsgruppen waren Homosexuelle, Behinderte und die zahlreichen Gruppen der „Asozialen“ von der rassenhygienischen Utopie und also von Repression, Gewalt und Mord betroffen.

Währenddessen feierte das Regime einige Propagandaerfolge. 1935 stimmte das Saarland für eine Rückkehr ins Reich und wurde eingegliedert, 1936 verbesserten die Olympischen Spiele das Ansehen im Ausland, im gleichen Jahr erfolgte die erneute Besetzung des entmilitarisierten Rheinlands. Die aggressive Expansion über die deutschen Grenzen hinaus begann mit dem Anschluss von Österreich im Jahr 1938, der unter dem Jubel großer Teile der Bevölkerung betrieben wurde, woraufhin Deutschland als „Großdeutsches Reich“ bezeichnet wurde (vgl. Großdeutsche Lösung) – ab dem 26. Juni 1943 trug das Deutsche Reich hinfort auch offiziell den Namen Großdeutsches Reich. Gemäß dem Münchner Abkommen erreichte Hitler im November 1938 die Annexion des mehrheitlich von Deutschen besiedelten Sudetenlandes.

Erst als Deutschland im März 1939 auch in das restliche Tschechien einmarschierte und es als „Protektorat Böhmen und Mähren“ dem Reichsgebiet zuschlug, ebenso wie das von Litauen rückabgetretene Memelland, erkannten die anderen Staaten den Fehler, den sie mit ihrer Beschwichtigungspolitik (Appeasement-Politik) begangen hatten.

Nachdem Deutschland schließlich am 1. September 1939 damit begonnen hatte, Polen anzugreifen, erklärten das Vereinigte Königreich und Frankreich Deutschland den Krieg. Der Zweite Weltkrieg forderte in sechs Jahren geschätzte 55 bis 60 Millionen Tote. Mit einer Serie erfolgreicher Aktionen, die als Blitzkrieg in die Geschichte eingingen, gelangen Deutschland zunächst bedeutende militärische Erfolge. Polen wurde im Nichtangriffspakt zwischen Hitler und Stalin aufgeteilt, die Wehrmacht warf anschließend ihre Armeen nach Westen, überfiel die neutralen Staaten Luxemburg, Belgien und Niederlande und besetzte innerhalb von sechs Wochen Frankreich. Zu diesem Zeitpunkt erreichte Hitlers Popularität im Volk seinen Höhepunkt; der Machtbereich des Deutschen Reichs erstreckte sich nun vom Elsass bis nach Krakau.

Mit Kriegsbeginn verschlechterte sich auch das Schicksal der Juden und der anderen verfolgten Minderheiten. Die Ausreise wurde verboten, die Juden wurden in Ghettos gezwungen und mussten den „Judenstern“ tragen, ab Herbst 1939 im besetzten Polen und ab Herbst 1941 im Reich. Bei unzureichender Verpflegung und ständig ausbrechenden Seuchen mussten sie Zwangsarbeit in der Kriegswirtschaft verrichten. Viele von ihnen starben an Entkräftung, Hunger oder Misshandlungen.

Köln am Ende des Bombenkrieges, April 1945

Im Jahre 1941 begann die systematische Ermordung der Juden – der genaue Zeitpunkt oder ein einzelner Befehl Hitlers dazu ist nicht bekannt. Auf der Wannseekonferenz im Januar 1942 wurden dazu administrativ die Weichen gestellt. Die mit der Ausführung vor allem beauftragte SS errichtete auf ehemals polnischem oder sowjetischem Gebiet Vernichtungslager, in denen die meisten Opfer, in Viehwaggons herangebracht, sofort vergast wurden. Allein in Auschwitz-Birkenau wurden auf diese Art über eine Million Menschen ermordet. Insgesamt beläuft sich die wissenschaftlich gesicherte Zahl der ermordeten Juden auf 6,3 Millionen.

Zwischenzeitlich hatte Hitler der Sowjetunion den Krieg erklärt (Russlandfeldzug 1941–1945). Seit Juni 1941 marschierte das Heer scheinbar unaufhaltsam auf Moskau vor und wurde erst im Dezember gestoppt. Nachdem der Kriegsverbündete Japan im selben Monat die amerikanische Marine in Pearl Harbor überfallen hatte, erklärte Deutschland auch den Vereinigten Staaten von Amerika den Krieg. Mangelnde Ressourcen und die Übermacht des Gegners ließen schon bald die Kriegswende eintreten. Als überdeutliches Zeichen dafür wird gemeinhin die erbittert geführte und verlorene Schlacht von Stalingrad angeführt, die in der völligen Aufreibung der deutschen 6. Armee endete.

Je unvermeidlicher die Niederlage wurde, desto härter wurde die Politik nach innen geführt. Goebbels rief im Berliner Sportpalast 1943 unter frenetischem Jubel des Publikums den „totalen Krieg“ aus, heute ein oft zitiertes Beispiel für die nationalsozialistische Propaganda dieser Zeit (siehe Sportpalastrede). Die gesamte Produktion wurde nun auf den Krieg ausgerichtet, während die deutschen Armeen an fast allen Fronten zurückwichen und zahlreiche deutsche Städte durch den Bombenkrieg zerstört wurden. Erst als die sowjetischen Armeen schon Berlin eingenommen hatten, nahm sich Hitler am 30. April 1945 in seinem Führerbunker das Leben. Die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht folgte am 8. Mai. Die überlebenden politischen und militärischen Hauptverantwortlichen wurden später in den Nürnberger Prozessen verurteilt. 1988 wurde die letzte Schuldrate für den Zweiten Weltkrieg beglichen.

Alliierte Besatzung (1945–1949)

Die Teilnehmer der Potsdamer Konferenz, 1945

Deutschland wurde in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 aufgeteilt.[42] In einer Zusatzerklärung zur Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945[43] legten die vier Siegermächte – USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich[44] – die einzelnen Besatzungszonen fest und übten sodann westlich der Oder-Neiße-Linie die Hoheitsgewalt in ihrer jeweiligen Zone und gemeinsam mittels einer Alliierten Kommandantur über Groß-Berlin aus.[45] Die deutschen Ostgebiete wurden durch die Potsdamer Beschlüsse ausgegliedert und waren mithin nicht mehr dem alliierten Besatzungsrecht unterworfen.[46] Die Alliierten bemühten sich anfangs noch um eine gemeinsame Besatzungspolitik. Einig war man sich über eine Demilitarisierung und die sogenannte Entnazifizierung. Aber schon bei der Frage, was man unter einer Demokratie zu verstehen habe, zeigten sich erste Meinungsverschiedenheiten zwischen der Sowjetunion einerseits und den Westmächten andererseits.

Die vier Besatzungszonen gemäß dem Potsdamer Abkommen, das Saarprotektorat und die von der Sowjetunion unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellten Ostgebiete

Auf Betreiben Stalins, der die 1921 an Polen verlorenen Gebiete (Ostpolen, Kresy) 1939 bzw. 1944 zurückerobert sowie weitere Gebiete (u. a. Ostgalizien) der Sowjetunion zugeschlagen hatte, wurden die Ostgebiete des Deutschen Reiches sowie die bis zum Einmarsch der Wehrmacht 1939 Freie Stadt Danzig als Ausgleich unter polnische Verwaltungshoheit gestellt, wobei die spätere Volksrepublik Polen die Verwaltungsgebiete direkt als polnisches Staatsgebiet betrachtete und behandelte. So fielen Hinterpommern, Schlesien, Ostbrandenburg (Neumark) und das südliche Ostpreußen faktisch an Polen, das nördliche Ostpreußen als Gebiet Kaliningrad an die Sowjetunion – ein Vorgehen, das von den Westmächten auf der Konferenz von Potsdam nur widerstrebend gebilligt wurde. Die meisten deutschen Bewohner im neuen Einflussbereich der Sowjetunion wurden aus ihrer Heimat, die nun in Polen, der Tschechoslowakei usw. lag, vertrieben. Dabei verlor Deutschland ein Viertel seines Gebietes von 1937, und ein Fünftel seiner Bevölkerung wurde zu Flüchtlingen.

In den drei Westzonen wurde im Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet. In der Sowjetischen Zone (im Westen zunächst Mitteldeutschland genannt) entstand im Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik. Beide Staaten (wenn auch die DDR nicht mehr in den Grenzen von 1937) unterstrichen die politisch-rechtliche Kontinuität zwischen sich und einem gesamtdeutschen Staat[47] (vgl. Deutsches Reich#Staatsrechtliche Fragen), wovon die DDR später aber abrückte, da damit auch Verpflichtungen verbunden waren, und weil keine Fortsetzung eines kapitalistischen Staates erwünscht war.

Die Republik Österreich wurde in den Grenzen von 1938 wiederhergestellt.[48] Die Grenzziehung der deutschen Bundesländer wurde teilweise durch die Grenzen der Besatzungszonen (vgl. auch Besatzungsfreie Zone) bestimmt, insbesondere zwischen Niedersachsen und Mecklenburg bzw. Sachsen-Anhalt sowie zwischen Thüringen und Hessen, woraus die spätere innerdeutsche Grenze wurde.

Bundesrepublik Deutschland und DDR (1949–1990)

Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, West-Berlins und der DDR ab 1957

Die Bundesrepublik Deutschland ist der erste Staat auf deutschem Boden, welcher den Namen Deutschland im Staatsnamen trägt. Sie wurde am 23. Mai 1949 in den drei westlichen Besatzungszonen gegründet. An diesem Tag wurde das Grundgesetz als „Provisorium“ (Carlo Schmid) oder „Transitorium“ (Theodor Heuss)[A 12] für eine Verfassung in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz enthielt in der Präambel „(…) Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“ ein Wiedervereinigungsgebot, das im Zuge der deutschen Wiedervereinigung verwirklicht werden konnte. Bonn wurde am 3. November 1949 zur vorläufigen Hauptstadt erklärt.

Die Gründung der DDR erfolgte am 7. Oktober 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone. Nach einer Verwaltungsreform 1952 entstanden daraus 14 Bezirke mitsamt Ost-Berlin, das ab 1961 selbst „die Funktion eines Bezirkes“ ausübte.[49]

Während in der DDR eine Planwirtschaft errichtet wurde, entschied sich die Bundesrepublik für die soziale Marktwirtschaft. Die sowjetische Besatzungsmacht sorgte mit hohen Reparationsforderungen (vor allem Demontagen) für schwierige Startbedingungen auf dem Gebiet der DDR.[50] Zwar hatte auch das unter westalliierter Besatzung stehende größere Teil Deutschlands Reparationslasten zu tragen, aber hier wurde mit dem Marshallplan für die westlichen Länder Europas spürbar geholfen, die Kriegsfolgen zu überwinden. Das mit dem Korea-Boom einsetzende „Wirtschaftswunder“ führte zu anhaltend hohen Wachstumsraten, Vollbeschäftigung und Wohlstand.

Durch den Kalten Krieg wurden die Deutschen in Ost und West physisch immer mehr getrennt. Der Eiserne Vorhang zog sich quer durch Mitteleuropa und teilte auch Deutschland. Mit dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde der letzte freie Zugang in den Westen gesperrt.

Konferenzort in dem 1957 die Römischen Verträge unterzeichnet wurden. Die Bundesrepublik wird Gründungsmitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Mit der Aufhebung des alliierten Besatzungsstatuts wurde die Bundesrepublik Deutschland am 5. Mai 1955 souverän. Diese Souveränität beschränkte sich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, das heißt, die Alliierten behielten ein Vorbehaltsrecht über Deutschland als Ganzes und die Viersektorenstadt Berlin ein. Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, verkündete damals: „Heute, fast zehn Jahre nach dem militärischen und politischen Zusammenbruch des Nationalsozialismus, endet für die Bundesrepublik Deutschland die Besatzungszeit.“

Die wichtigsten außenpolitischen Meilensteine dieser Ära waren die Westintegration – 1955 trat Westdeutschland der NATO bei – und die Beteiligung am wirtschaftlichen Zusammenschluss in Europa, der mit der Montanunion 1952 begann und durch die Römischen Verträge 1957 einen entscheidenden Schub erhielt. Nach der gewaltsamen Niederschlagung des Volksaufstandes des 17. Juni 1953 wurde die DDR Mitglied im Warschauer Pakt und dem RGW.

Die Berliner Mauer (1986)

In den 1960er-Jahren führten einige politische Affären und das Aufkommen kritischer Ideen insbesondere der Studenten zum Ruf nach einem tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel. Eine 1967 einsetzende Wirtschaftskrise, die studentische 68er-Bewegung und die Wahlerfolge der NPD verstärkten den Eindruck einer politischen Krise. Die 1966 gebildete Große Koalition aus CDU und SPD unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) verabschiedete eine Reihe grundlegender Gesetzesänderungen (Notstandsgesetze) und versuchte, sich mit Hilfe der Globalsteuerung an die wirtschaftlich schwierigeren Zeiten anzupassen. Gleichzeitig wurde die deutsche Studentenbewegung der 1960er-Jahre zunehmend mit der außerparlamentarischen Opposition gleichgesetzt.

Mit dem Antritt der sozialliberalen Regierung unter Willy Brandt (SPD) 1969 wurden eine Reihe sozialer, gesellschaftlicher und außenpolitischer Reformen umgesetzt. Die „Neue Ostpolitik“, die auf Verständigung mit Osteuropa setzte und im Kniefall von Warschau einen symbolischen Ausdruck fand, führte zu außenpolitischer Entspannung und brachte Brandt 1971 den Friedensnobelpreis ein. Den Auftakt hatte das Erfurter Gipfeltreffen 1970 gebildet. Diese Politik wurde aber von Konservativen teilweise scharf kritisiert. Brandt überstand im April 1972 ein konstruktives Misstrauensvotum, und die SPD rettete sich in Neuwahlen.

Im Jahr 1973 wurde die Bundesrepublik Deutschland neben der DDR (134.) der 133. Mitgliedstaat der UNO. Dieser Beitritt wurde von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mehrheitlich abgelehnt, worauf deren Vorsitzender Rainer Barzel zurücktrat.

10. November 1989, Bornholmer Straße im westlichen Teil Berlins. Einen Tag nach dem Fall der Mauer bereitet ein Spalier Besuchern aus der DDR einen ersten Empfang.

Brandts zweite Amtszeit (1972–1974) war überschattet von wirtschaftlichen Problemen, zu denen die Ölkrise 1973 sowie inflationäre Tendenzen aufgrund hoher Tarifabschlüsse geführt hatten. Die versprochenen innenpolitischen Reformen waren nicht bezahlbar. Brandt trat nach der Aufdeckung einer Spionageaffäre um seinen Mitarbeiter Günter Guillaume zurück.

Sein Nachfolger Helmut Schmidt (SPD), seit Juni 1974 im Amt, hatte mit steigender Verschuldung und Arbeitslosigkeit, mehreren Wirtschaftskrisen und dem Terror der RAF zu kämpfen. Als Kanzler und Person bei den Deutschen geschätzt, verlor er jedoch den Rückhalt seiner Fraktion, die zunehmend gegen seine Unterstützung des NATO-Doppelbeschlusses opponierte.

Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition wurde Helmut Kohl (CDU) nach einem konstruktivem Misstrauensvotum am 1. Oktober 1982 zum Kanzler gewählt. Er regierte länger als alle seine Vorgänger und gilt als Kanzler der deutschen Einheit. Diese wurde durch die Veränderungen in der Sowjetunion durch Glasnost und Perestroika ermöglicht und maßgeblich von den Massendemonstrationen in der DDR sowie der dortigen Ausreisebewegung vorangetrieben. Am 9. November 1989 musste die DDR-Führung die Mauer öffnen, nachdem ein Sprecher durch ein Versehen einen Massenansturm auf die Grenzübertrittsstellen ausgelöst hatte.

Bei den ersten freien Wahlen zur Volkskammer am 18. März 1990 gewann das von der Ost-CDU geführte Parteienbündnis „Allianz für Deutschland“. (Letzter) Ministerpräsident der DDR wurde Lothar de Maizière (CDU). Nun war der Weg frei für die deutsche Wiedervereinigung. Diese fand im Einvernehmen mit den Vertretern der Alliierten im Rahmen der „Zwei-plus-Vier-Gespräche“ statt.

Berliner Republik (1990–Gegenwart)

Deutschlands Außengrenzen seit 1990 (innerstaatliche Grenzen zeigen den Stand nach dem 29. Juni 1993)

Laut Art. 1 Absatz 1 des Einigungsvertrags wurden mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 des Grundgesetzes[51] am 3. Oktober 1990 die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen („neue Bundesländer“) Länder der Bundesrepublik Deutschland.[52][A 13] Der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 regelte die deutsche Frage endgültig: Die Vier Mächte gaben ihre Hoheitsbefugnisse auf, und durch das Inkrafttreten am 15. März 1991 konnte das wiedervereinigte Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges abschließend die volle staatliche Souveränität wiedererlangen.

Bis Ende 1994 verließ der Großteil der fremden Militäreinheiten durch den Truppenabzugsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion vom 12. Oktober 1990 das Land – die noch verbliebenen der Westalliierten haben keinerlei Hoheitsbefugnisse mehr und unterliegen dem NATO-Truppenstatut. Deutschland verpflichtete sich zur Abrüstung auf maximal 370.000 Soldaten. Mit dem am 14. November 1990 in Warschau unterzeichneten deutsch-polnischen Grenzvertrag erkannte Deutschland die Oder-Neiße-Grenze an; das Territorium östlich davon wurde damit endgültig völkerrechtlich Polen zugesprochen. Das wurde durch eine Politik der Aussöhnung mit den östlichen Nachbaren ergänzt, zuerst 1991 mit Polen, dann 1997 mit der Tschechischen Republik.

Der Reichstag in Berlin ist Sitz des Deutschen Bundestages.

Mit einer knappen Mehrheit von 338 zu 320 Stimmen beschloss der Bundestag am 20. Juni 1991, Bonn als Regierungssitz aufzugeben und Regierung und Parlament nach Berlin zu verlegen. Bonn bleibt aber zweites politisches Machtzentrum Deutschlands: Dort befinden sich nach dem Berlin/Bonn-Gesetz die ersten Dienstsitze von sechs Bundesministerien; alle anderen haben ihren Zweitsitz in Bonn. Die Mehrzahl der Ministeriumsbeschäftigten arbeitet in der Bundesstadt, in der vereinbarungsgemäß auch zahlreiche Bundesinstitutionen sowie drei Verfassungsorgane einen Dienstsitz haben.

Der neue Sitz des Deutschen Bundestags ist das von Grund auf renovierte Reichstagsgebäude in Berlin, in dem am 19. April 1999 erstmals wieder eine Parlamentssitzung stattfand. Bereits zu West-Berliner Zeiten, bis in die 1970er-Jahre, tagten dort oftmals das Plenum und einige Ausschüsse; auch der Bundespräsident wurde dort von 1954 bis 1969 gewählt. Seit September 1999 ist die Bundesregierung in Berlin angesiedelt.

Die Einführung des Euro als standardmäßige Währung im Jahr 1999. Die Ausgabe von Banknoten wurde im Jahr 2002 vollzogen.

Die 1990er-Jahre waren nach dem kurzen Boom der Wiedervereinigung von geringer wirtschaftlicher Dynamik, Massenarbeitslosigkeit und wahrgenommenem „Reformstau“ geprägt. Insbesondere in den neuen Bundesländern entwickelte sich die Wirtschaft nicht wie erhofft und angekündigt („blühende Landschaften“). Mehrere Reformvorhaben der Bundesregierung scheiterten an der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat. Außenpolitisch setzte sich Kohl für eine stärkere Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union und zum Beispiel für die EU-Osterweiterung ein. Als 1991 die SFR Jugoslawien zu zerfallen begann, war Deutschland eines der Länder, welches die Anerkennung der Unabhängigkeit von Kroatien und Slowenien durch die westlichen Staaten massiv unterstützte. Eine direkte Teilnahme am Zweiten Golfkrieg zur Befreiung Kuwaits lehnte die Bundesregierung mit Blick auf die historische Last ab. Stattdessen leistete Deutschland finanzielle Unterstützung und ersetzte Marineeinheiten der NATO-Partner im Mittelmeer. Nach Beendigung der Kämpfe half ein Verband der Bundesmarine bei der Räumung von Seeminen im Persischen Golf.

Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte kam es in der Folge der Bundestagswahl 1998 zu einem vollständigen Regierungswechsel. Die bisherigen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP verloren ihre Bundestagsmehrheit, die bisherigen Oppositionsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen bildeten die erste rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. Bei der Bundestagswahl 2002 wurde die Bundestagsmehrheit von SPD und Grünen knapp bestätigt.

Die rot-grüne Bundesregierung setzte tiefgreifende Veränderungen in der Sozial-, Renten- und Gesundheitspolitik (siehe Agenda 2010) durch. Mit den Einnahmen aus der umstrittenen Ökosteuer gelang es, die Lohnnebenkosten (Rentenversicherungsbeiträge) zu senken. Allgemein erhielt das Thema Ökologie stärkeres Gewicht, beispielsweise mit dem Beginn des Atomausstiegs oder Gesetzesinitiativen zur Reduzierung von Treibhausgasen. Andere Reformen der rot-grünen Regierung waren etwa das Lebenspartnerschaftsgesetz, das neue Staatsbürgerschaftsrecht oder und das Gewaltschutzgesetz. Während Schröder für einige Bundesratsabstimmungen CDU-regierte Länder durch Zugeständnisse dazu bewegen konnte, im Sinne der Bundesregierung abzustimmen, scheiterten andere Reformvorhaben von Rot-Grün, wie das Verbraucherinformationsgesetz, an der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat.

Der erste Kampfeinsatz deutscher Soldaten seit dem Zweiten Weltkrieg – 1999 im Kosovokrieg – markierte einen Wendepunkt der deutschen Außenpolitik. Nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York 2001 sicherte Bundeskanzler Schröder den Vereinigten Staaten die „uneingeschränkte Solidarität“ zu.[53] Deutschland unterstützte die „Operation Enduring Freedom“ und den Krieg in Afghanistan, beteiligte sich aber nicht am Irakkrieg 2003. Dies führte zu Konflikten vor allem mit den USA, aber zu großen Sympathiebekundungen aus der deutschen Bevölkerung für den „Friedenskanzler“ Schröder. Die Bundeswehr sicherte die Seewege am Horn von Afrika, entsandte ABC-Spürpanzer nach Kuwait und zog gemäß ihren internationalen Verpflichtungen deutsche Soldaten nicht aus NATO-AWACS-Flugzeugen ab. Letzteres erklärte das Bundesverfassungsgericht im Mai 2008 wegen Verletzung der Rechte des Bundestages für verfassungswidrig.[54]

Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007

Die Hartz-IV-Gesetzgebung von 2004 hatte das Ziel, den Arbeitsmarkt zu beleben, wurde jedoch gerade von den direkt Betroffenen als sozial ungerecht empfunden. Das führte zu deutschlandweiten Protesten und einer Niederlagenserie für Rot-Grün bei Landtagswahlen (zuletzt in NRW). Deshalb stellte Bundeskanzler Schröder am 1. Juli 2005 im Bundestag die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG – mit dem Ziel, diese zu verlieren und so vorzeitige Neuwahlen zu erreichen. Daraufhin löste Bundespräsident Horst Köhler den 15. Deutschen Bundestag auf und setzte Bundestagswahlen für den 18. September 2005 an. Diese Wahl brachte keiner der angestrebten Koalitionen (SPD/Grüne und Union/FDP) eine Mehrheit, und alle Versuche, eine andere Dreiparteienregierung zu bilden, scheiterten. Daher einigten sich CDU/CSU und SPD auf die Bildung einer Großen Koalition unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel (CDU), die unter anderem Grundfragen des Staatsaufbaus in der Föderalismusreform neu justierte.

Am 27. September 2009 fand die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die beiden Unionsparteien und die FDP erreichten zusammen die notwendige Mehrheit für die von beiden Seiten angestrebte Bildung einer schwarz-gelben Koalition. Dies war vor allem aufgrund der Stimmenzuwächse der FDP möglich, da die CDU wiederum an Stimmen verlor.[55] Merkel blieb Bundeskanzlerin. Nachdem die Regierung in der Energiepolitik zunächst eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke auf den Weg gebracht und damit den Atomkonsens aufgekündigt hatte, beschloss die Regierung nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima, endgültig aus der Atomenergie auszusteigen und die Energiewende voranzutreiben.

Der von Deutschland ratifizierte Vertrag von Lissabon trat im Jahr 2009 in Kraft. Seit 2010 ist Deutschland wichtiger Partner von Stützungsmaßnahmen, um der Staatsschuldenkrise im Euroraum zu begegnen. An der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), die für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2013 als finanzielles Instrument zur Stützung von Staaten der Eurozone eingerichtet war, trägt die Bundesrepublik einen Anteil von rund 28 Prozent der Verbindlichkeiten. Als dauerhaftes, seit dem 1. Juli 2013 alleinzuständiges Instrument des Euro-Rettungsschirms trat am 27. September 2012 das Finanzinstitut Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) in Kraft. Sein anfängliches Stammkapital beträgt 700 Milliarden Euro, wovon die Bundesrepublik rund 190 Milliarden Euro beizutragen hatte. Im März 2012 hat Deutschland den Europäischen Fiskalpakt mitunterzeichnet, der zur Bekräftigung und Absicherung des EU-Stabilitäts- und Wachstumspaktes ein Bündel von fiskalpolitischen Pflichten vorsieht.[56]

Politik

Das Grundgesetz bildet die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. (Installation der ersten Artikel von 1949 in Berlin)

Staatsgründung

Als Staat und Völkerrechtssubjekt gilt die Bundesrepublik Deutschland nach herrschender Lehre als identisch mit dem 1867 zu einem Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 den Namen „Deutsches Reich“ führte. Demzufolge besteht der deutsche Staat ohne Unterbrechungen seit dem Jahr 1867. Der Norddeutsche Bund, der 1866 als Militärbündnis gegründet worden war, erhielt zum 1. Juli 1867 eine Verfassung, die ihn in einen monarchischen Bundesstaat unter preußischer Führung umwandelte. Auf dieser Verfassung beruhen die nachfolgenden Verfassungen des Deutschen Reiches von 1871 und 1919 sowie das damals noch provisorische Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949, ferner gilt sie als Begründungsakt des von der Bundesrepublik noch heute innegehaltenen Völkerrechtssubjekts. Nach der Kaiserproklamation am 18. Januar 1871 – die historiographisch auch als deutsche Reichsgründung behandelt wurde – trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Damit entstand nach heutigem Verständnis der deutsche Nationalstaat unter Außenvorlassung des Österreichs (auch als kleindeutsche Lösung bekannt). In den Jahren 1918 und 1919 erfolgte der Übergang dieses Gebildes in eine neue Staatsform: Am 9. November 1918 wurde durch den Sozialdemokraten Philipp Scheidemann die „deutsche Republik“ proklamiert, während der Sprecher des Spartakusbundes und spätere Mitgründer der KPD, Karl Liebknecht, kurz darauf eine „freie sozialistische Republik“ ausrief. Mit dem Inkrafttreten der Verfassung vom 11. August 1919 konstituierte sich die erste auf nationalstaatlicher Ebene verwirklichte deutsche Republik.

Die so genannte Weimarer Verfassung galt während der Herrschaft der NSDAP 1933 bis 1945 formell fort, war jedoch materiell überwiegend außer Kraft gesetzt. Im frühen Nachkriegsdeutschland von 1945 bis 1949 galt das Besatzungsrecht der Militärgouverneure und danach bis 1955 das der Hohen Kommissare des Alliierten Kontrollrats (Kontrollratsgesetze). 1949 wurden zwei Verfassungen in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und zum 24. Mai 1949 in Kraft gesetzt, wobei es aufgrund des Geltungsbereichs bis zur deutschen Wiedervereinigung nur provisorischen Charakter besaß. Die erste Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik trat am 7. Oktober 1949 in Kraft und wurde am 9. April 1968 durch eine neue Verfassung ersetzt sowie 1974 revidiert. Zum 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.

Bisher wurden sechs Verfassungen des seit 1871 existierenden Nationalstaats Deutschland in Kraft gesetzt; die Daten ihrer Konstituierung werden unter staatsrechtlichen und ideengeschichtlichen Aspekten als Gründungsakte der jeweiligen deutschen Staatswesen betrachtet. Der 23. Mai 1949 ist das für die Gegenwart bedeutendste Gründungsdatum, da an diesem Tag die noch heute gültige Verfassung Deutschlands verkündet wurde. Die Bundesrepublik ist mithin die historisch jüngste Ausprägung des deutschen Gesamt- oder Bundesstaates, dessen Geschichte sich bis zur Einführung der bundesrepublikanischen Prinzipien des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in verschiedene Phasen einteilen lässt: Norddeutscher Bund (1867–1871), Deutsches Kaiserreich (1871–1918), Weimarer Republik (1919–1933), nationalsozialistische Herrschaft (1933–1945), „Deutschland als Ganzes“ unter fremder Besatzung, ausgeübt durch den Alliierten Kontrollrat (1945–1949).

Politisches System

Politisches System der Bundesrepublik Deutschland

Die Verfassung der Bundesrepublik ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.[57] Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Präsident des Bundesrates, der nach dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Hauptstadt und Regierungssitz ist die Stadt Berlin (Art. 22 Absatz 1 GG).

Artikel 20 GG legt verbindlich fest, dass die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer, sozialer Bundesstaat föderativ organisiert sein muss. Bei diesem föderalen Rechtsstaat handelt es sich um eine parlamentarische Demokratie. Das Grundgesetz stellt an die Ausgestaltung der Bundesstaatlichkeit auch ganz bestimmte Anforderungen (sogenannte Ewigkeitsgarantie). Das heißt, es existieren zwei Ebenen im politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem der 16 Bundesländer einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die Länder wiederum bestimmen die Ordnung ihrer Städte und Gemeinden; beispielsweise sind fünf Länder wiederum in insgesamt 22 Regierungsbezirke untergliedert. Die Länder haben sich eigene Verfassungen gegeben.

Vertikale Verwaltungsstruktur DeutschlandsBundBundesländer/FlächenländerBundesländer/Stadtstaaten(Regierungsbezirke)(Land-)KreiseÄmter(Amtsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)(Amtsfreie) Kreisangehörige GemeindenKreisfreie Städte
Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Den deutschen Ländern kommt grundsätzlich Staatsqualität zu, sie sind jedoch beschränkte Völkerrechtssubjekte, die nur mit Einwilligung der Bundesregierung eigene Verträge mit anderen Staaten eingehen dürfen (Art. 32 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 GG).[A 14] Die Bundesrepublik kann als die staatsrechtliche Verbindung ihrer Bundesländer angesehen werden, ist also Bundesstaat im eigentlichen Sinne. Demnach erhält sie erst durch diese Verbindung selbst Staatscharakter.[58]

Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Deutsche Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt (Art. 77 GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich (Art. 79 GG). In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.

Joachim Gauck
Bundespräsident
seit 2012
Angela Merkel
Bundeskanzlerin
seit 2005

Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt vom Grundsatz her bei den Bundesländern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes besteht (Art. 70 GG). In Fällen der ausschließlichen Gesetzgebung hat nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz (Art. 71 GG), in den Fällen der konkurrierenden Gesetzgebung besteht für die Länder dann eine Gesetzgebungsbefugnis, wenn diese Bereiche nicht durch Bundesgesetz geregelt sind (Art. 72 Abs. 1 GG). Dazu zählen vor allem die in den Artikeln 74, 74a und 105 Abs. 2 GG aufgeführten Gebiete. Der Bund hat hierbei im Sinne des Absatzes 2 soweit aber das Recht, Gesetze zu erlassen, wenn dies zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder [zur] Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse […] erforderlich“ ist. Gesetzlich kann seitens des Bundes auch wieder bestimmt werden, dass auf jenen Rechtsgebieten „eine bundesgesetzliche Regelung […] durch Landesrecht ersetzt werden kann“ (Art. 72 Abs. 4 GG).

Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler als Regierungschef geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leiten die Ministerpräsidenten, in Hamburg und Bremen die Präsidenten des Senats; in Berlin der Regierende Bürgermeister, die Exekutive. Auch die Länder sind parlamentarische Demokratien und deren Regierungschefs durch die Landtage bzw. Bürgerschaften bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet.

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt (Art. 63 GG), seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages (Art. 69 Abs. 2 GG). Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG, sogenanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (Art. 64 Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung (Art. 62 GG). Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Art. 65 Satz 1 GG). Die Führungsaufgabe in der deutschen „Kanzlerdemokratie“ kommt dem Bundeskanzler beziehungsweise der Bundeskanzlerin zu.[59] Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Ausführung der Bundesgesetze obliegt grundsätzlich den Bundesländern, sofern das Grundgesetz keine abweichende Regelung trifft oder zulässt (Art. 30, Art. 83 GG).

Staatshaushalt

Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin

Der Staatshaushalt umfasste 2011 Ausgaben von 1,164 Billionen Euro, dem standen Einnahmen von 1,152 Billionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein Haushaltsdefizit in Höhe von 1 Prozent des BIP.[60]

Die Staatsverschuldung Deutschlands betrug 2010 2,011 Billionen Euro oder 81,2 Prozent des BIP.[61]

Neben verschiedenen Verkehrsteuern (zum Beispiel Umsatzsteuer) erzielt der Staat einen Großteil seiner Einnahmen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag: Hierzu zählen die Einkommen-, die Körperschaft- sowie die Gewerbesteuer.

Insofern Produkte oder Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterliegen, beträgt der Steuersatz in Deutschland 19 (allgemeiner Satz) oder 7 Prozent (ermäßigter Satz, zum Beispiel Lebensmittel etc.). Umgangssprachlich bzw. EU-rechtlich wird die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer genannt.

Staatsgebiet

Das Schengener Abkommen garantiert offene Grenzen zu allen Nachbarstaaten.

Das Staatsgebiet der Bundesrepublik (Bundesgebiet) ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete ihrer Länder. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde ihr Staatsgebiet mehrfach erweitert, vor allem 1957 durch die Eingliederung des Saarlandes, 1990 den Beitritt der DDR einschließlich des Ostteils Berlins und der völkerrechtlich anerkannten Eingliederung West-Berlins, darüber hinaus zwischen 1949 (erste Teilflächen Kehls) und 2002 (Straße N 274 bei Selfkant von den Niederlanden) durch die Rückgabe von Gebieten, die nach dem Zweiten Weltkrieg Großbritannien (Helgoland), die Niederlande (unter anderem Elten), Belgien (unter anderem Mützenich), Luxemburg (ein Gebiet zwischen Vianden und Obersgegen) und Frankreich (Kehl) zunächst als zu ihren Staatsgebieten zugehörig betrachteten, sowie durch mehrere Ausdehnungen der Seegrenzen in Nord- und Ostsee.

Die letzte dieser Ausdehnungen erfolgte durch die Proklamation der Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres vom November 1994 (bekanntgemacht im BGBl. 1994 I, S. 3428 f.) mit Wirkung zum 1. Januar 1995, durch welche die Bundesrepublik in der Nordsee die 12-Meilen-Zone vollkommen und in der Ostsee teilweise in Anspruch nahm, ohne dabei ihren Rechtsanspruch aufzugeben.

Der Verlauf der Bundesgrenze Deutschlands ist heute bis auf Teile des Bodensees festgelegt; noch immer umstritten ist zudem die Deutsch-Niederländische Grenzfrage das Ems-Dollart-Gebiet betreffend, weil beide Nachbarstaaten ihre jeweiligen konträren Rechtsstandpunkte über den Grenzverlauf aufrechterhalten.[62] Innerhalb Deutschlands ist der Verlauf der Ländergrenzen zwischen Schleswig-Holstein, Niedersachsen und eventuell der Freien und Hansestadt Hamburg im Bereich der Unterelbe nie abschließend geklärt worden.[A 15]

Nicht zum Staatsgebiet gehört die Ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee.

Parteienlandschaft

Zweitstimmen der Bundestagswahlen seit 1949 und Bundesregierungen

Das politische Spektrum in Deutschland wird maßgeblich durch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geprägt, es sind derzeit in fünf Fraktionen sechs Parteien vertreten: CDU/CSU, gemeinsame Fraktion der Unionsparteien; Fraktionen mit einer Partei sind die SPD, die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), Linksjugend ['solid] (Die Linke) sowie die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).

Die politischen Parteien Deutschlands sind ebenfalls in den Fraktionen des Europäischen Parlaments vertreten.

Außen- und Sicherheitspolitik

Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Brüssel. Deutschland ist einer von 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Die wichtigsten Leitlinien deutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat in Zusammenarbeit mit Frankreich am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union (EU). Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.

Während des Kalten Krieges war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die der sozialliberalen Koalition ab 1969 initiierte „Neue Ostpolitik“ unter dem Motto Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik grundsätzlich auch von der liberalkonservativen Kohl-Regierung seit 1982 fortgesetzt.

Seit 1955 ist Deutschland Mitglied der NATO (Gipfeltreffen in Prag, 2002)

Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der NATO-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).

Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen.

Die Bundesrepublik ist Gründungsmitglied der G8 und G20 (G8-Gipfeltreffen in Heiligendamm, 2007).

Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien.

Die Bundesregierung lehnte den Irakkrieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Kernenergieprogramms zu verzichten.

Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4-Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch beziehen die Vereinigten Staaten zu einem deutschen Sitz bisher keine Stellung.

Im Jahr 2006 veröffentlichte das Bundesministerium der Verteidigung ein neues Weißbuch, welches die Einbettung der Bundeswehr in friedenssichernde Maßnahmen auch in entlegenen Regionen der Erde vorsieht.

Militär

Zweisitziger Eurofighter der Luftwaffe

Nach ihrer Gründung 1949 durfte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte aufstellen. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der sowjetischen Politik in Osteuropa wurde es der Bundesrepublik im Rahmen der Wiederbewaffnung gestattet, zunächst 1951 eine Grenzschutzpolizei und 1955 Streitkräfte aufzustellen, um der NATO beizutreten. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.

Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst. Nach Ende des Kalten Krieges wurde die Gesamtstärke der Bundeswehr von rund 500.000 bis 2009 schrittweise auf 250.000 Soldaten reduziert. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde eine maximale Friedensstärke von 370.000 deutschen Soldaten als völkerrechtlich bindend festgelegt.

Soldaten der Bundeswehr während des ISAF-Auslandseinsatzes in Afghanistan

In der Bundeswehr dienten im Januar 2013 rund 191.000 Soldaten und 76.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 9,7 Prozent der Soldaten (Stand: 2013). Die Bundesrepublik Deutschland gibt im Jahr 2012 31,7 Milliarden Euro für die Bundeswehr aus, was einen Anteil von etwa 1,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt entspricht. Dies liegt unter dem Durchschnitt der NATO-Mitgliedstaaten von 2,3 Prozent. Damit hat Deutschland im Vergleich den siebtgrößten nationalen Verteidigungsetat weltweit.

Im Zuge der verstärkten Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Auslandsmissionen seit 1990 läuft derzeit eine langfristig angesetzte Reform der Streitkräfte, die eine Reduzierung des schweren Geräts (Kampfpanzer, Artillerie) zugunsten leichteren, für globale Einsätze besser geeigneten Materials zum Ziel hat. Im April 2012 befanden sich rund 6500 deutsche Soldaten im Ausland im Einsatz.

Fregatte Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Marine

Es besteht seit 1956 eine allgemeine Wehrpflicht für Männer, wobei jedoch die zwangsweise Einberufung zum dazugehörigen Grundwehrdienst (GWD) nach 54 Jahren endete. Nach den ersten Freiwilligen kamen am 1. April 1957 die zum Dienst an der Waffe verpflichteten Rekruten in die Kasernen.[63] Der Grundwehrdienst dauerte zuletzt sechs Monate, was bereits für Grundwehrdienstleistende galt, die zum 1. Juli 2010 einberufen worden sind. Bislang konnte alternativ als Ersatz ein Zivildienst (Dauer ebenfalls sechs Monate), ein Auslandsjahr (zwölf Monate) oder eine mindestens sechsjährige Mitarbeit im Katastrophen- oder Zivilschutz (z. B. bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei anerkannten privaten Hilfsorganisationen) abgeleistet werden. Im Zuge einer grundlegenden Strukturreform mit einer drastischen Reduzierung der Mannstärke wurde u. a. zwecks umfassender Neuausrichtung der Bundeswehr bestimmt, dass die Wehrpflicht in Deutschland zum 1. Juli 2011 offiziell ausgesetzt und damit faktisch aufgehoben wurde. Sie bleibt jedoch grundsätzlich im Grundgesetz verankert. Neben den übrigen Bundestagsparteien sprachen sich seit Herbst 2010 auch die Unionsparteien für ihre Abschaffung aus; in der öffentlichen Wahrnehmung war die Wehrpflicht zuletzt nicht mehr unumstritten (→ Wehrgerechtigkeit). Die Bundeswehr wurde somit zur Freiwilligenarmee und der Zivildienst vom neuen Bundesfreiwilligendienst ersetzt. Zukünftig können sich junge Männer und Frauen zum Freiwilligen Wehrdienst melden und einen mindestens sechs und maximal 23 Monate dauernden Dienst ableisten. Die seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 laufende Reform der Streitkräfte sieht eine personelle Stärke von 185.000 Soldaten und 55.000 zivilen Mitarbeitern vor.[64]

Bis 2005 waren auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (beide in Rheinland-Pfalz) noch 150 US-amerikanische Kernwaffen stationiert.[65] Heute lagern noch 20 Sprengköpfe in Büchel, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.[66]

Polizei und Nachrichtendienste

Polizei
Streifenwagen der Polizei in Deutschland

Zuständig für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik sind die Polizeien der Länder, welche zum Teil in Vollzugspolizei und Ordnungsbehörden geteilt werden. Dabei übernehmen die Ordnungsbehörden verwaltungstechnische Aufgaben, während die Vollzugspolizei den Großteil der Aufgaben zur Gefahrenabwehr übernimmt. Zur Vollzugspolizei gehören etwa die Schutzpolizei, die Bereitschaftspolizei sowie die Kriminalpolizei. Der Kriminalpolizei steht zudem das Bundeskriminalamt beziehungsweise die einzelnen Landeskriminalämter vor. Das Bundeskriminalamt ist direkt dem Bundesministerium des Innern unterstellt und damit die höchste Ermittlungsbehörde in Deutschland. Zur Bundespolizei gehören unter anderem die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei sowie die Mobile Fahndungseinheit.

Nachrichtendienste

Für die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung, die Spionageabwehr und den Verfassungsschutz sind in Deutschland drei verschiedene Dienste zuständig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) als klassischer Auslandsnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz nebst nachgeordneter Landesbehörden für Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst haben keine polizeilichen Befugnisse. Hinsichtlich des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), des militärischen Nachrichtendienstes, wird seit 2010 von der Bundesregierung die Verschmelzung mit dem Verfassungsschutz diskutiert.

Siehe auch: Bundeszollverwaltung, Zollkriminalamt, Zollfahndungsdienst, Wirtschaftskontrolldienst, Bundeskriminalamt (Deutschland), Bundesnachrichtendienst

Recht

Geschichte

Das deutsche Recht hat eine lange, bis in germanische Zeit zurückreichende Tradition. Im Mittelalter wurden bedeutende Rechtssammlungen wie der Sachsenspiegel angelegt, die nicht Recht setzen, sondern vorhandenes Gewohnheitsrecht fixieren sollten. Ab dem 12. Jahrhundert wurde im Heiligen Römischen Reich zunehmend Römisches Recht angewendet, welches wegen seiner Exaktheit und Universalität als dem einheimischen germanischen Recht überlegen empfunden wurde. Aufgrund seiner staatlichen Zersplitterung kannte das „Alte Reich“ aber, von wenigen Kodifikationen wie der Constitutio Criminalis Carolina abgesehen, kein einheitliches deutsches Recht.

Das 1895 erbaute Reichsgerichtsgebäude in Leipzig wird seit 2002 als Bundesverwaltungsgericht genutzt.

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung war die Einrichtung des Reichskammergerichts im Jahr 1495 als Rechtsmittelgericht des Reichs gegen Entscheidungen der Gerichte der einzelnen deutschen Staaten. Allerdings besaßen bestimmte deutsche Staaten das Privilegium de non appellando, also das Privileg, dass gegen Entscheidungen ihrer Gerichte kein Rechtsmittel zum Reichskammergericht gegeben war.

Im 18. Jahrhundert gaben sich einzelne deutsche Staaten vom Geist der Aufklärung geprägte Gesetzwerke wie den Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 und das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794. 1812 wurde in den Deutschen Erblanden der österreichischen Monarchie ein modernes Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) in Kraft gesetzt. Die napoleonische Ära brachte die Einführung des wegweisenden Code civil in den von Frankreich annektierten deutschen Gebieten und einigen Rheinbundstaaten, bei der es auch nach der Niederlage Napoleons blieb. Ansonsten wurde in vielen Staaten des Deutschen Bundes weiterhin teilweise noch römisches und germanisches Recht angewendet.

Erst mit Schaffung der staatlichen Einheit im Jahr 1871 war schließlich die Voraussetzung für einheitliche Gesetze im Deutschen Reich gegeben. Bereits 1871 wurde das Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet, zum 1. Oktober 1879 traten die Reichsjustizgesetze in Kraft: Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Konkursordnung und weitere Einführungs- und Nebengesetze. Zum 1. Oktober 1879 nahm auch das Reichsgericht als oberstes Gericht des Reichs seine Arbeit auf. Am 1. Januar 1900 traten schließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) in Kraft und schufen auch auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Handelsrechts Rechtseinheit.

Der Nationalsozialismus pervertierte das Recht zum Mittel der Gewaltherrschaft, wofür hier stellvertretend die Terrorurteile des Volksgerichtshofs zu nennen sind. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde in Deutschland dann wieder ein Rechtsstaat geschaffen. Auf dem Gebiet der DDR hingegen, wo die Doktrin der „einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ galt und Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte unbekannt waren, kehrten erst im Zuge der Wende und friedlichen Revolution in der DDR und letztlich mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit im Jahr 1990 wieder rechtsstaatliche Verhältnisse ein.

Rechtswesen

Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Rechtsstaat (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG), was bedeutet, dass staatliche Tätigkeit nur durch das Recht begründet werden kann und durch das Recht begrenzt wird. Wer durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, hat das Recht, bei Gericht um Rechtsschutz hiergegen nachzusuchen (Art. 19 Abs. 4 GG). Die Richter sind unabhängig und unterliegen bei der Rechtsprechung keinerlei Weisungen.

Die Rechtsprechung wird im Wesentlichen von Gerichten der Bundesländer ausgeübt: In Zivilsachen und Strafsachen durch die Amtsgerichte, die Landgerichte und die Oberlandesgerichte (in Berlin Kammergericht genannt), in Arbeitssachen durch die Arbeitsgerichte und die Landesarbeitsgerichte, in Verwaltungsrechtssachen durch die Verwaltungsgerichte und die Oberverwaltungsgerichte (in drei Bundesländern Verwaltungsgerichtshof genannt), in Sozialrechtssachen durch die Sozialgerichte und die Landessozialgerichte und in Finanzgerichtssachen durch die Finanzgerichte. Als Bundesgericht besteht für den gewerblichen Rechtsschutz das Bundespatentgericht. Daneben existieren als Rechtsmittelgerichte die obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 GG): Der Bundesgerichtshof als oberstes Zivil- und Strafgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof. Für verfassungsrechtliche Streitigkeiten besteht außerdem das Bundesverfassungsgericht (Art. 93 GG), dessen Entscheidungen Gesetzeskraft entfalten können und so andere Gerichte binden.

Zunehmende Bedeutung haben das Europarecht und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gewonnen. Vor diesem Hintergrund übt die Europäische Union erheblichen Einfluss auf das deutsche Recht aus. Seit dem Vertrag von Lissabon bildet die Bundesrepublik mit den anderen EU-Staaten eine Mitgliedschaft im Staatenverbund der EU, die ihrerseits nun auf der Grundlage eines derivativen Völkerrechtssubjektes fusst.

Bevölkerung

Demografie

Bevölkerungsaufbau nach Alter im Jahr 2010. Deutschland verzeichnet eine der niedrigsten Geburtenraten der Welt.

Auf Grundlage von Berechnungen des Zensus 2011 lebten am 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland offiziell 80.327.900 Einwohner auf der Fläche von 357.121 Quadratkilometern.[2] Das Land gehört damit zu den dicht besiedelten Flächenstaaten. 15,7 Prozent der Bevölkerung waren im selben Jahr unter 18 Jahre, 42,3 Prozent zwischen 18 und 49 Jahre. Der Anteil der 50- bis 64-Jährigen lag bei 20,8 Prozent, und 21,2 Prozent waren über 65 Jahre. Im Jahr 2010 lag das durchschnittliche Alter der Deutschen bei 43,7 Jahren.[67]

Deutschland verzeichnete im Jahr 2010 (vor dem Zensus 2011) eine im weltweiten Vergleich sehr niedrige Geburtenrate von durchschnittlich 1,39 Kindern pro Frau (8,1 Geburten pro 1000 Einwohner).[68] Die Anzahl der lebend geborenen Kinder lag im Jahr 2011 bei 662.685. Dies entspricht im Schnitt 1,36 Kindern pro Frau bzw. 8,1 Geburten pro 1000 Einwohner. Im selben Zeitraum wurden 852.328 Sterbefälle registriert, etwa 10,4 Fälle pro 1000 Einwohner. Etwa 190.000 Kinder wurden demnach weniger geboren als Menschen verstarben.[69] Trotz des jährlich zu verzeichnenden Geburtendefizits lebten im Jahr 2011 in Deutschland etwa 50.000 Menschen mehr als ein Jahr zuvor. Dies ist auf hohe Wanderungsgewinne (+279.207) gegenüber dem Ausland zurückzuführen, die das Geburtendefizit erstmals wieder seit 2002 ausgleichen.[70]

Etwa 74 Millionen Personen (92,3 %) in Deutschland besaßen im Jahr 2011 die deutsche Staatsbürgerschaft. Im selben Jahr lebten insgesamt 15 Millionen Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Dies entspricht knapp 19 % der Bevölkerung. Als Personen mit Migrationshintergrund zählen im Zensus 2011 alle Ausländer/-innen sowie alle Deutschen, die nach 1955 auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind oder mindestens einen nach 1955 zugewanderten Elternteil haben. Unter ihnen bilden die Aussiedler bzw. Spätaussiedler die größte Gruppe, gefolgt von Bürgern der Türkei, anderer Staaten der Europäischen Union und des ehemaligen Jugoslawiens.[71] Zwischen 1950 und 2002 wurden insgesamt 4,3 Millionen Menschen, oder im Land geborene oder seit langer Zeit in Deutschland lebende ehemalige Ausländer auf eigenen Antrag eingebürgert.

Migration

Einwohnerentwicklung Deutschlands seit 1800. Von 80,3 Millionen Einwohnern des Landes im Jahr 2011 stammen 15 Millionen (18,9 %) von Einwanderern ab.

In Deutschland leben Einwanderer aus 194 Nationen. Nach Berechnungen aus dem Jahr 2013 machte der Bevölkerungsteil ohne deutsche Staatsangehörigkeit am 31. Dezember 2011 etwa 6,3 Millionen Einwohner aus.[2] Nach Mehrländer/Schultze[72] sprechen einige Faktoren sowie Untersuchungen der UN aus dem Jahr 2006 dafür,[6] dass Deutschland „de facto bereits seit Längerem“ als Einwanderungsland anzusehen ist.[73]

Die größte Gruppe stellten im Jahr 2010 (vor den Zensus 2011 Erhebungen) mit 1.629.480 Personen türkische Staatsangehörige (→ Türkeistämmige in Deutschland). Aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben rund 2,4 Millionen Menschen auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Den größten Anteil haben hier Italiener (517.546), Polen (419.435) und Griechen (276.685). Der Anteil der europäischen Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern hatte sich durch Migration insbesondere aus Ex-Jugoslawien (etwa eine Million) und aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion in den 1990er-Jahren erhöht. Ferner leben in Deutschland 824.352 Menschen mit einer asiatischen Staatsangehörigkeit, 271.431 Afrikaner und 215.213 Amerikaner (davon 97.732 aus den USA).[74] 2010 erwarben rund 101.600 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft (2006: 124.566) durch Einbürgerung.[75]

Im Jahr 2011 ergibt sich ein Gesamtanteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund von etwa 19 Prozent (15 Millionen Einwohner), ein Hinweis darauf, dass die ethnische Zusammensetzung nicht mehr über Nationalitäten erfasst werden kann. Der Bevölkerungsanteil von Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund ist regional sehr unterschiedlich, wobei die höchsten Anteile in den Ballungsräumen des Südens erreicht werden, während in den ländlichen Gebieten Ost- und Norddeutschlands nur wenige Migranten leben. 2010 waren Offenbach am Main (25,8 %), Mannheim (23,6 %) und München (23,5 %) die kreisfreien Städte mit den höchsten Ausländeranteilen, während dieser in 43 Landkreisen und zwei kreisfreien Städten in den neuen Ländern bei unter 2 % lag.[76]

Die Zahl der gesamten polnischen Diaspora in Deutschland, die bereits seit dem 19. Jahrhundert existiert, beläuft sich auf weit über zwei Millionen, wobei die meisten seit Generationen von der einheimischen Bevölkerung assimiliert sind. Angestammte nationale Minderheiten sind Dänen (etwa 50.000[77][78][79]), Friesen (Zahlen siehe dort), Sorben (etwa 60.000) und Sinti (etwa 70.000).

Sprachen und Dialekte

Kenntnisse der deutschen Sprache in den Ländern Europas. Das Deutsche ist die meistgesprochene Muttersprache in der EU und dort eine von drei Arbeitssprachen.

Die in Deutschland hauptsächlich verbreitete Sprache ist Deutsch (Hochdeutsch), gefolgt von Niederdeutsch mit abweichenden Zahlenangaben über die Gesamtanzahl der aktiven Sprecher von rund 5,5 Millionen Sprechern[80] bis rund elf Millionen, davon ungefähr vier Millionen, die die Sprache gut bis sehr gut beherrschen.[A 16]

Deutsch wird als Standardsprache im Amtsgebrauch, den überregionalen Medien und als Schriftsprache verwendet. Als Sprache des Alltags wird es in vielen Regionen fast ausschließlich gesprochen (oft regional leicht eingefärbt). Der Übergang zu den deutschen Dialekten ist fließend. Neben Französisch und Englisch ist Deutsch eine von drei Amts- und Arbeitssprachen der Europäischen Union.

Neben der deutschen Sprache sind regional seit langem auch Sprachen in Deutschland heimischer Sprachminderheiten offiziell als Minderheiten- oder Regionalsprachen nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt. Im Einzelnen sind das: Dänisch (sowohl Reichsdänisch, überwiegend in der Variante Sydslesvigdansk, als auch Sønderjysk), Friesisch (als Minderheitensprache: Nordfriesisch in Schleswig-Holstein, Saterfriesisch in Niedersachsen), Sorbisch (als Minderheitensprache: Obersorbisch in Sachsen, Niedersorbisch in Brandenburg), Romanes (Minderheitensprache der Sinti und Roma), Niederdeutsch (Regionalsprache in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt).

Die erste vollständige Bibelübersetzung ins Deutsche, 1534

Partiell (räumlich und/oder sachlich) besitzen in Schleswig-Holstein die Regional- und Minderheitensprachen Niederdeutsch, Dänisch und Friesisch (siehe Friesisch-Gesetz) den Rang einer Amtssprache. Andere in Deutschland traditionelle (wie beispielsweise die jenische Sprache oder das Jiddisch) oder neue Minderheitensprachen wurden nicht in die Charta aufgenommen.[81]

Ehemals verbreitete Sprachen wie Moselromanisch (im 11. Jahrhundert ausgestorben), Polabisch (im 18. Jahrhundert ausgestorben) oder Jiddisch werden heute nicht oder kaum mehr gesprochen.

Die Verwendung von Dialekten wird von manchen Menschen als Makel, von anderen als kulturelle Bereicherung empfunden. Im norddeutschen Raum verwenden Angehörige der höheren Bildungsschichten seltener die niederdeutsche Sprache oder regionale Mundarten, während im süddeutschen Sprachraum selbst in akademischen Kreisen der Gebrauch des Dialekts üblich ist. Da das Standarddeutsche sich aus hochdeutschen (mittel- und oberdeutschen) Sprachformen entwickelt hat und die Dialekte der niederdeutschen Sprache verdrängt hat, sprechen Norddeutsche tendenziell eher ein dialektfreies Deutsch als die Bevölkerung in den südlichen zwei Dritteln des Landes.

Die hannoveranische Lautung ist dem heutigen Standarddeutsch sehr verwandt. (Das Neue Rathaus in Hannover)

Die von Gehörlosen verwendete Deutsche Gebärdensprache ist seit 2002 in Deutschland als eigenständige Sprache anerkannt.

Seit der Einwanderung der Germanen in das heutige Gebiet Deutschlands sind immer wieder neuere Zuwanderer hinzugekommen, die auch ihre jeweiligen Sprachen mitbrachten (zum Beispiel die Römer in den Kolonien Germaniens, die Hunnen während der Völkerwanderung, die Hugenotten seit dem 17. Jahrhundert, die Ruhrpolen im 19. Jahrhundert). Während die Nachkommen der älteren Zuwanderungswellen sich inzwischen sprachlich weitgehend angepasst haben, verwenden diejenigen Zuwanderer, die erst in den vergangenen Jahrzehnten gekommen sind (allen voran die sogenannten Gastarbeiter, aber auch Flüchtlinge), untereinander neben dem Deutschen noch häufig ihre Muttersprache, vor allem Türkisch (etwa zwei Millionen). Daneben ist auch die Russische Sprache verbreitet, zum einen unter jüdischen Kontingentflüchtlingen, aber auch unter Russlanddeutschen, zu denen nicht nur deutsche oder ‚plautdietsche‘, sondern auch russische Muttersprachler gehören. Die Angaben zur Anzahl russischer Muttersprachler variieren je nach Quelle stark und liegen bei drei bis vier Millionen. Auch die Zahl der Personen, deren Alltagssprache Polnisch ist, wird relativ hoch vermutet. Hierbei schwankt die Zahl ebenfalls je nach Quelle.

Die an Schulen vorrangig gelehrte Fremdsprache ist Englisch, gefolgt von Französisch und Latein und danach von Russisch. In den letzten Jahren ist außerdem Spanisch sowie in den westlichen Landesteilen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Niederländisch immer beliebter geworden. Die Entscheidung über die unterrichteten Fremdsprachen haben die Schulministerien in den einzelnen Ländern. Weitere Fremdsprachen wie zum Beispiel Chinesisch oder Italienisch können Schüler an manchen Schulen als reguläres Unterrichtsfach oder als Arbeitsgemeinschaft (AG) wählen.[82]

Religionen

Martin Luther (1483–1546), Gemälde von Lucas Cranach dem Älteren, 1528

In Deutschland wird Religionsfreiheit als Grundrecht garantiert. Das Verhältnis von Religion und Staat wird durch die Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) geregelt, die durch Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind. Danach gilt neben der Religionsfreiheit die weltanschauliche Neutralität des Staates und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Auf dieser Basis ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte Trennung von Kirche und Staat wie im Laizismus, sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von Amtskirchen und sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, aufgrund des geltenden Staatskirchenrechts jedoch sui generis.[83] Durch den verliehenen Körperschaftsstatus sollen den Kirchen und den ihnen insoweit gleichgestellten Religionsgemeinschaften vielmehr bestimmte, dem öffentlichen Recht eigentümliche Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden, ohne dass sie dabei aber einer Staatsaufsicht unterliegen; stattdessen wird sowohl der kirchliche Öffentlichkeitsauftrag teilweise in Kirchenverträgen mit den Ländern oder den entsprechenden Regelungen in den Landesverfassungen anerkannt wie auch die besondere, originäre Kirchengewalt rechtlich bekräftigt.[A 17]

J. A. Ratzinger, 2005 bis 2013 Papst Benedikt XVI., Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche

Wie der größte Teil West- und Mitteleuropas ist das heutige Deutschland in einem bis zur Antike zurückreichenden historischen und kulturellen Kontext christlich-abendländisch, und seit etwa dem 18. Jahrhundert ebenso aufgeklärt-wissenschaftlich geprägt. Dieser Prägung liegen Einflüsse aus der antiken griechischen und römischen Kultur ebenso zugrunde wie jüdische und christliche Traditionen, die sich seit Beginn der Christianisierung Nordwesteuropas, ab etwa dem 4. Jahrhundert, mit germanischen Traditionen vermischt hatten. Das Gebiet des heutigen Deutschland wurde seit dem frühen Mittelalter christianisiert. In der fränkischen Zeit wurde im Reich Karls des Großen die entsprechende Missionierung, teilweise durch Zwangsmaßnahmen abgeschlossen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation begann die christliche Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts, angeführt von Martin Luther. Sie prägt die religiöse Landschaft im deutschen Sprachraum bis heute mit.

Das protestantische Ulmer Münster gilt als höchstes Kirchengebäude der Welt.

Etwa 60 Prozent der Bevölkerung gehören einer christlichen Konfession an: römisch-katholische Kirche 29,9 Prozent (tendenziell überwiegend in West- und Süddeutschland; Stand: 2011)[84] – 0,3 Prozent weniger als im Vorjahr, Evangelische Kirche in Deutschland (Lutheraner, Reformierte und Unierte) 28,9 Prozent (tendenziell vor allem in Norddeutschland; Stand: 31. Dezember 2011)[85] – 0,3 Prozent weniger als im Vorjahr; die restlichen christlichen Kirchen wie orthodoxe und altorientalische Kirchen, die Zeugen Jehovas, die neuapostolische Kirche und Angehörige christlicher Freikirchen insgesamt 2 Prozent.[86] Die Anzahl der Gottesdienstbesucher ist wesentlich geringer als die Anzahl der Kirchenmitglieder. An sogenannten Zahlsonntagen besuchten 3,1 Millionen Menschen (oder 3,8 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung) die sonntäglichen katholischen Gottesdienste (2010),[84] und 0,9 Millionen (oder 1,1 Prozent der Gesamtbevölkerung) jene der Evangelischen Kirche (2009).[87]

Mehr als ein Drittel der Gesamtbevölkerung ist konfessionslos. Mehr als 30 Prozent gehören keiner der beiden großen Religionsgemeinschaften an; in den neuen Ländern liegt dieser prozentuale Anteil zwischen 67,7 Prozent (Thüringen) und 81,7 Prozent (Sachsen-Anhalt) (Mittelwert 75,4 %).[88] Die DDR hatte eine atheistische Weltanschauung propagiert und vermittelt (siehe Jugendweihe) und den Kirchenaustritt gefördert. In den alten Bundesländern (ohne Gesamt-Berlin) ist der Anteil an der Gesamtbevölkerung, der zu keiner der beiden großen Kirchen gehört, wesentlich geringer; deren Anteil liegt in den Flächenländern zwischen 23,6 Prozent in Bayern und 35,2 Prozent in Hessen, in den Stadtstaaten Bremen (45,7 %) und Hamburg (59,3 %) erheblich höher.[88] Aufgrund langfristiger Prozesse der Säkularisierung und des Wertewandels stieg der Anteil von Konfessionslosen an der Gesamtbevölkerung jedoch auch schon in der alten Bundesrepublik an (1970: 3,9 %; 1987: 11,4 %). Diese Entwicklung setzte sich nach der Wende im vereinten Deutschland fort (1990: 22,4 %; 2004: 34,6 %).[89]

Anwar-Moschee
Rodgau
Ohel-Jakob-Synagoge
München

Islamische Gemeinden haben etwa vier Millionen Mitglieder (5 Prozent der Einwohner) und sind vorwiegend ausländischer Herkunft, davon mittlerweile etwa 732.000 deutsche Staatsangehörige (knapp 0,9 Prozent der deutschen Staatsbürger); 9,1 Prozent aller 2004 geborenen Kinder haben muslimische Eltern. Um für die Vielzahl an islamischen Organisationen einen Dachverband zu erhalten, der für Außenstehende als Ansprechpartner fungieren kann, wurde der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland gegründet.

Die Deutsche Buddhistische Union geht von einer Zahl von 250.000 aktiven Buddhisten in Deutschland aus, die Hälfte davon sind eingewanderte Asiaten. Dies entspricht 0,3 Prozent der Bevölkerung.

Etwa 106.000 Personen gehören jüdischen Gemeinden an. Seit den 1990er-Jahren verzeichnen diese einen starken Zuwachs durch Zuwanderer aus den ehemaligen Ostblockstaaten, vor allem aus der Ukraine und aus Russland. Nach Frankreich und dem Vereinigten Königreich hat Deutschland die drittgrößte jüdische Gemeinschaft Europas.

Bestimmte christliche Kirchen sowie die jüdischen Gemeinden erheben von ihren Mitgliedern eine Kirchensteuer, die der Staat gegen eine Aufwandsentschädigung einzieht und an die jeweiligen Kirchen (beziehungsweise an den Zentralrat der Juden in Deutschland) weiterleitet.

Des Weiteren ist der Religionsunterricht laut Grundgesetz fakultatives, aber dennoch ordentliches Unterrichtsfach in den öffentlichen Schulen (mit Ausnahme weniger Länder wie Bremen, Berlin und Brandenburg). Dieser Unterricht wird oft von einem Vertreter einer der beiden großen christlichen Amtskirchen abgehalten.

Wirtschaft

Grundlagen

Containerschiff bei Hamburg. Am Warenwert gemessen ist Deutschland im Jahr 2011 der drittgrößte Exporteur und Importeur der Welt.[90]

Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von etwa 2,6 Billionen Euro im Jahr 2011 ist Deutschland die größte Volkswirtschaft Europas und viertgrößte der Welt.[3] Gemessen am nominalen BIP pro Kopf steht Deutschland international an 20., in der Europäischen Union an 10. Stelle.[3] Am Warenwert gemessen war das Land im Jahr 2012 der drittgrößte Importeur und Exporteur der Welt.[8] Deutschland gilt als sehr hochentwickeltes Land, dessen Lebensstandard laut Human Development Index (HDI) gegenwärtig auf dem fünften Platz von 186 untersuchten Ländern gelistet wird.[9]

Die Gesamtwirtschaftsleistung in Deutschland wird durch rund 2,1 Prozent im primären Sektor (Landwirtschaft), 24,4 Prozent im sekundären Sektor (Industrie) und 73,5 Prozent im tertiären (Dienstleistung) Wirtschaftssektor erbracht. 2012 verzeichnete die Bundesrepublik Deutschland mit etwa 41,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen historischen Höchststand.[91] Die Zahl der Erwerbslosen lag im Jahresdurchschnitt bei 2,896 Millionen und entspricht dem niedrigsten Wert seit 21 Jahren.[92]

Deutschland weist eine lange Bergbautradition auf und verfügt über verschiedenste Rohstoffvorkommen. Industriegeschichtlich wie wirtschaftlich bedeutend sind und waren unter anderem Kohle, Edelsalze, Industrieminerale und Baustoffe sowie Silber, Eisen und Zinn. Das Industrieland ist auf globale Rohstoffimporte aller Art spezialisiert.

Deutschland ist Teil des Europäischen Binnenmarkts. Zusammen mit 16 EU-Mitgliedstaaten bildet es eine Währungsunion, die Eurozone (blau).

Als weltweit konkurrenzfähigste Branchen der deutschen Industrie gelten die Automobil-, Nutzfahrzeug-, elektrotechnische, Maschinenbau- und Chemieindustrie. Zur Nutzung der Sonnenenergie sind deutsche Entwicklungen innovativer Solarstromtechnologie international wegweisend. International bedeutend ist die Versicherungswirtschaft, insbesondere die Rückversicherungen. Eine Vielzahl von weltweit bedeutenden Messeveranstaltungen, Kongresszentren, Ausstellungen sowie eine im internationalen Maßstab bedeutende Museums- und Veranstaltungslandschaft sind wichtige Grundlage von Tourismus und Reiseverkehr von und nach Deutschland.

Wirtschaftspolitisch bedeutend ist Deutschlands Teilnehmerschaft an der Europäischen Union. Das Land ist Gründungsmitglied aller EU-Vorgängerinstitutionen seit den 1950er-Jahren. Mit zusammen rund 500 Millionen Einwohnern erwirtschaftete die EU im Jahr 2011 ein nominales BIP von 17,6 Billionen US-Dollar und bildet somit den größten Binnenmarkt der Welt. Deutschland ist mit insgesamt 17 Mitgliedsländern auch Teil der Eurozone, einer Währungsunion, die etwa 330 Millionen Einwohner umfasst. Offizielles Zahlungsmittel in Deutschland ist der Euro, dessen Währungspolitik von der Europäischen Zentralbank (EZB) gesteuert wird. Der Euro wird international mit anteilig rund 30 % als zweitwichtigste Reservewährung der Welt genutzt und ist gemessen am Bargeldwert die weltgrößte Währung im Umlauf.

Hinsichtlich der Wirtschaftskraft bestehen regionale Disparitäten im Einkommen, Vermögen und des BIP pro Kopf zwischen den westlichen Bundesländern und den Gebieten im Osten Deutschlands. Die Arbeitslosenquote liegt in den östlichen Ländern im Durchschnitt höher. Die Einkommensungleichheit in Deutschland lag nach Angabe der OECD 2005 knapp unter dem OECD-Durchschnitt.[93] 2008 betrug ein mittleres verfügbares Einkommen 1.252 bei einem Gini-Index von 0,29.[94] Die Vermögensverteilung in Deutschland weist nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Ungleichverteilung auf (Gini-Index 0,799). 2007 besaßen die reichsten 5 Prozent der Bevölkerung 46 Prozent des Gesamtvermögens, das reichste Prozent 23 Prozent des Gesamtvermögens. Rund zwei Drittel der Bevölkerung wiesen 2007 kein oder nur ein sehr geringes Nettovermögen auf.[95]

Wirtschaftsentwicklung

Frankfurt am Main ist ein internationales Finanz- und Dienstleistungszentrum sowie Sitz der Europäischen Zentralbank.

Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete über mehrere Jahrzehnte mehr Exporte als jedes andere Land und wurde daher oft mit dem Schlagwort „Exportweltmeister“ bezeichnet.[96] Die Exporte erreichten im Jahr 2011 einen Gesamtwert von 1061,2 Milliarden Euro während der Warenwert der Importe 902,5 Milliarden Euro betrug. Die Außenhandelsbilanz schloss im selben Jahr mit einem Überschuss von 158,7 Mrd. Euro ab.[97]

Die wichtigsten Handelspartner im Jahr 2010 waren die EU-Mitgliedstaaten (Exporte 60,3 %, Importe 56,3 %), die Volksrepublik China (Exporte 5,6 %, Importe 9,5 %), die Vereinigten Staaten (Exporte 6,8 %, Importe 5,6 %), die Schweiz (Exporte 4,3 %, Importe 4,0 %) und Russische Föderation (Exporte 2,7 %, Importe 3,9 %).[98]

Im Jahre 2006 wurde ein Wirtschaftswachstum von 2,8 Prozent erreicht. Diese positive Entwicklung setzte sich bis 2008 fort. Deutschland wurde in darauffolgender Zeit von der internationalen Finanzkrise erfasst, die zum Jahresende 2009/2010 endete. Die Wirtschaftsentwicklung verlief seitdem wieder auf Vorkrisenniveau. Zwischen 2000 und 2011 lag die jährliche Inflationsrate bei minimal 0,4 Prozent (2009) und bei maximal 2,6 Prozent (2008).[99]

Unternehmen

Siemens AG in München. Von den 500 weltweit umsatzstärksten Unternehmen haben 32 ihren Hauptsitz in Deutschland.

Die Rangfolge der zehn umsatzstärksten Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland: Aufgeführt sind der Hauptsitz, der Umsatz, der Nettogewinn und die Anzahl der Mitarbeiter. Die Zahlen sind in Millionen Euro angegeben, gerundet und beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011.[100] Ohne Rangnummer eingefügt ist die größte Bank gemessen an der Bilanzsumme und die größte Versicherung gemessen an den Beitragseinnahmen.

Volkswagenwerk in Wolfsburg.
Die Volkswagen AG ist gemessen am Umsatz der größte von 30 im DAX gelisteten Konzernen.
Rang
Name
Hauptsitz
Umsatz
(Mio. €)
Gewinn
(Mio. €)
Mitarbeiter
01. Volkswagen AG Wolfsburg 159.000 15.800 502.000
02. E.ON SE Düsseldorf 113.000 −1.900 79.000
03. Daimler AG Stuttgart 107.000 6.000 271.000
04. Siemens AG Berlin, München 74.000 6.300 360.000
05. BASF SE Ludwigshafen am Rhein 73.000 6.600 111.000
06. BMW AG München 69.000 4.900 100.000
07. Metro AG Düsseldorf 67.000 740 288.000
08. Schwarz-Gruppe Neckarsulm 63.000 k. A. 315.000
09. Deutsche Telekom AG Bonn 59.000 670 235.000
010. Deutsche Post AG Bonn 53.000 1.300 471.000
Allianz SE München 104.000 2.800 141.000
Deutsche Bank AG Frankfurt am Main 2.160.000 4.300 101.000

Telekommunikation

Die Informations- und Kommunikationstechnik gilt als wesentlicher Standortfaktor einer Volkswirtschaft. Zur Verbreitung von Informationen und Inhalten dienen u. a. die technische Bereitstellung von Radio, Fernsehen, Telefonen, Hardware und Software für Computer, Internet, Smartphones, Netzwerken, Satellitensysteme sowie den dazugehörigen Dienstleistungen.

Zu den größten in Deutschland tätigen Telekommunikationsunternehmen zählen die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica Germany und E-Plus. SAP, mit Hauptsitz in Deutschland, zählt zu den bedeutendsten Softwareherstellern der Welt.

2012 verfügten 85 Prozent der Bevölkerung (76 % im EU-Durchschnitt) über einen Internetanschluss; etwa 82 Prozent (72 % EU-Durchschnitt) konnten auf einen Breitbandanschluss zurückgreifen.[101]

Energie

Primärenergieverbrauch in Deutschland[102]
Energieträger 2010
(%)
2011
(%)
Mineralöl 33,4 33,8
Erdgas 21,8 20,6
Steinkohle 12,0 12,6
Braunkohle 10,7 11,7
Erneuerbare Energie 9,9 10,8
Kernkraft 10,9 8,8
Sonstige 1,3 1,7

Deutschland war im Jahr 2009 der viertgrößte Produzent an Primärenergie (in BTU) in Europa und wurde auf Rang 24 unter den Energieproduzenten der Welt gelistet.[103]

2011 betrug der Primärenergieverbrauch in Deutschland 13.411 PJ (2005: 14.238 PJ). Daran gemessen ist das Land der zweitgrößte nationale Energieverbraucher in Europa und siebtgrößte in der Welt.

Im Jahr 2003 verbrauchte Deutschlands statistischer Durchschnittseinwohner 5597,7 kW·h und lag damit im internationalen Vergleich an elfter Stelle in Europa und auf Rang 27 in der Welt.

Die Stromversorgung wurde im Jahr 2012 von 1059 Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland gewährleistet.[104] Die fünf größten Energieversorgungsunternehmen gemessen am Umsatz sind E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall Europe und die EWE AG.

Der Anteil erneuerbarer Energien wie z. B. Solarenergie, Windkraft oder Biomasse an der gesamten Stromproduktion des Landes lag im Jahr 2011 bei rund 20,3 %.[105] Deutschland war der im Jahr 2010 sechstgrößte Produzent an erneuerbaren Energien.[106]

Verkehr

Verkehrswegebündelung im europäischen Korridorkonzept

Aufgrund der dichten Besiedlung und zentralen Lage in Europa besteht in Deutschland ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Insbesondere für den Güterverkehr stellt es ein wichtiges Transitland dar. Durch das Konzept der Transeuropäischen Netze soll Deutschland als Transferraum zwischen dem ersten europäischen Kernwirtschaftsraum (der sogenannten Blauen Banane, zu der auch Westdeutschland gehört) und dem Kernwirtschaftsraum in Ostmitteleuropa, zu dem auch Ostdeutschland gehört, gefördert werden. Wichtige Projekte in diesen Netzen sind die Eisenbahnachsen Lyon/Genua–Rotterdam/Antwerpen, POS (Paris–Ostfrankreich–Südwestdeutschland), PBKAL (Paris–Brüssel–Köln–Amsterdam–London), Berlin–Palermo und die Magistrale für Europa. Ferner ist Deutschland der westliche Ausgangspunkt einiger Paneuropäischer Verkehrskorridore.

Der Güterverkehr hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig von der Schiene auf die Straße verlagert. Als Gegenmaßnahme wurde 2005 eine Autobahnmaut für Lastkraftwagen eingeführt. Im Bereich des Schienenverkehrs wurden in den letzten Jahren von der Deutschen Bahn vor allem unrentable Nebenstrecken sowie Güter- und Rangierbahnhöfe stillgelegt sowie Personenfernverkehrsverbindungen eingestellt.

Für die Zukunft wird eine weitere Zunahme des Verkehrs erwartet. Der Bundesverkehrswegeplan 2003 sieht im Zeitraum 2001–2015 ein Investitionsvolumen von insgesamt etwa 150 Milliarden Euro vor, um den erwarteten Zuwachs im motorisierten Personenverkehr zu bewältigen.

Straßenverkehr

Bereits die Römer legten gepflasterte Straßen in Deutschland an, die aber wieder verfielen. Die ersten Chausseen wurden im 18. Jahrhundert erbaut. Die Erfindung des Automobils gab dem Straßenbau neue Impulse. Die erste Autobahn der Welt, die AVUS in Berlin, wurde 1921 in Deutschland gebaut. Der Straßenverkehr hat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Eisenbahn als wichtigsten Verkehrsträger abgelöst. Deutschland besitzt eines der dichtesten Straßennetze der Welt. Das Bundesfernstraßennetz umfasst 12.845 Kilometer Autobahnen (Stand: 2012) und 40.711 Kilometer Bundesstraßen. Weiterhin umfasste das überörtliche Straßennetz 86.597 Kilometer Landesstraßen, 91.520 Kilometer Kreisstraßen und die Gemeindeverbindungsstraßen.

Um die Gefahren und Belastungen des Straßenverkehrs zu reduzieren, wurden in vielen deutschen Städten Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Zonen und Tempo-30-Zonen eingerichtet. Die Anzahl der getöteten Verkehrsteilnehmer nahm seither kontinuierlich ab. Verstarben im Jahr 2006 noch 5094 Menschen im Straßenverkehr, so waren es im Jahr 2011 nur noch 4009.[107]

Schienenverkehr

ICE 3 im Kölner Hauptbahnhof

Deutschland verfügt über ein Eisenbahnnetz von etwa 35.000 Kilometern Länge. Es wird täglich von bis zu etwa 50.000 Personen- und Güterzügen befahren.

Im Rahmen der Bahnreform wurden die Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn (West) und Deutsche Reichsbahn (Ost) zum 1. Januar 1994 in das privatwirtschaftliche Unternehmen Deutsche Bahn AG überführt. Es organisiert den Großteil des Eisenbahnverkehrs in Deutschland. Neben der DB AG befahren rund 350 weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen (zumeist nichtbundeseigene Eisenbahnen) das deutsche Eisenbahnnetz. Während sich der Staat aus dem operativen Betrieb zurückgezogen hat, finanziert er den Großteil des Netzunterhalts und -ausbaus sowie (über Regionalisierungsmittel) weitgehend den Regionalverkehr.

Regional- (Interregio-Express (IRE), Regionalbahn (RB), Regional-Express (RE) und S-Bahnen (S)) und Fernverkehr (Intercity (IC), Eurocity (EC) und Intercity-Express (ICE)) fahren weitgehend nach Taktfahrplan. Für Fernzüge stehen Schnellfahrstrecken in einer Gesamtlänge von etwa 2000 Kilometer zur Verfügung.

Während die Marktanteile der Eisenbahn über lange Jahre kontinuierlich zurückgingen und deshalb umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, steigen ihre Anteile seit etwa 2005 wieder, insbesondere im Güterverkehr, kontinuierlich. Mit einem Wachstum der Verkehrsleistung von über 10 Prozent pro Jahr ist der Schienengüterverkehr der am schnellsten wachsende Verkehrsträger in Deutschland.

Nahverkehr

Straßenbahn in der Dresdner Altstadt

1881 eröffnete Werner von Siemens in Lichterfelde bei Berlin die erste elektrische Straßenbahn der Welt. Dieses Verkehrsmittel dominierte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts den Nahverkehr der größeren Städte in Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden vor allem in Westdeutschland viele Straßenbahnen stillgelegt, andere zu Stadtbahnen mit innerstädtischen Tunnelstrecken umgebaut. Ersetzt wurden sie durch Omnibus-Verkehre, die auch auf dem Land flächendeckend vorhanden sind und nahezu jeden Ort erschließen. Allerdings wurden die Busnetze durch den Bevölkerungsrückgang im ländlichen Raum zuletzt ausgedünnt und häufig durch Rufbus-Systeme ersetzt. Nur in den größten Städten wurden im 20. Jahrhundert U-Bahnen angelegt und mit S-Bahnen zu einem Schnellbahnnetz für Stadt und Umland kombiniert. Die Verkehrsverbünde ermöglichen es, sämtliche Verkehrsmittel in einer Region mit einem Fahrschein zu einem einheitlichen Preis zu benutzen.

Seit den 1980er-Jahren wurden Radwegnetze in den Städten und auf dem Land angelegt und ausgebaut, sodass heute das Fahrrad wieder eine zunehmende Rolle im Nahverkehr spielt. Im internationalen Vergleich ist auch der öffentliche Nahverkehr in den größeren Städten Deutschlands durch hohe Effektivität und Flächendeckung gekennzeichnet.

Luftverkehr

Vorfeld des Münchener Flughafens „Franz Josef Strauß“

Mit rund 550 Flughäfen und Flugplätzen verfügt Deutschland über eine der größten Dichten an Start- und Landeplätzen weltweit. 16 Flughäfen des Landes bieten internationalen Flugverkehr an.

Der Flughafen Frankfurt am Main ist gemessen an der Anzahl abgefertigter Passagiere (2011: 56,5 Millionen) der größte Deutschlands, der drittgrößte Europas und gemessen am Frachtaufkommen (2011: 2,17 Millionen Tonnen) der größte Flughafen Europas. Die größte deutsche Fluggesellschaft Lufthansa betreibt in Frankfurt, auf dem zweitgrößten deutschen Flughafen in München sowie auf dem drittgrößten deutschen Flughafen in Düsseldorf interkontinentale Drehkreuze. Air Berlin, die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft, betreibt auf ihrem Heimatflughafen in Berlin-Tegel sowie in München, Düsseldorf, Palma de Mallorca und Wien weitere internationale Drehkreuze. Seit dem Jahr 1999 beschäftigen sich Berlin, Brandenburg, der Bund und das Konsortium „Flughafen-Partner für Berlin und Brandenburg“ mit der Errichtung des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“.[108]

Seeverkehr

Die Landungsbrücken am Hamburger Hafen

Aufgrund des überproportional hohen Außenhandelsanteils ist Deutschland in erheblicher Weise auf den Seehandel angewiesen. Es verfügt über eine Anzahl moderner Seehäfen, wickelt aber auch große Anteile seines Handels nach Übersee über die Häfen von Nachbarländern, vor allem der Niederlande, ab. Um künftig wieder größere Anteile in eigenen Häfen umzuschlagen, gibt es derzeit mehrere große Bauprojekte. Dazu gehört der Bau eines vierten Container-Terminals in Bremerhaven, die geplante – und sehr umstrittene – Vertiefung von Weser und Elbe und der neue Tiefwasserhafen JadeWeserPort in Wilhelmshaven. Er wird als einziger echter Tiefwasserhafen in Deutschland ab August 2012 die größten dann in Fahrt befindlichen Containerschiffe abfertigen können. Die drei umschlagstärksten Seehäfen in Deutschland sind Hamburg, Wilhelmshaven und Bremen mit Bremerhaven. Die wichtigsten Ostseehäfen sind Lübeck und Rostock.

Wichtigste Seeschifffahrtsstraßen sind Unterelbe und Unterweser. Der Nord-Ostsee-Kanal ist auch für den Transitverkehr bedeutsam. Vor der deutschen Ostseeküste liegt mit der Kadetrinne die meistbefahrene und unfallgefährdetste Schiffsroute der Ostsee.

Es gibt in Deutschland ein gut ausgebautes Netz von Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt. Die wichtigsten schiffbaren Flüsse sind Rhein, Main, Mosel, Weser und Elbe. Bedeutende Binnenkanäle sind der Mittellandkanal, der Dortmund-Ems-Kanal, der Rhein-Herne-Kanal und der Elbe-Seitenkanal. Der Main-Donau-Kanal überwindet die große europäische Wasserscheide und ermöglicht so einen direkten Schifffahrtsweg von der Nord- und Ostsee zum Schwarzen Meer. Der Komplex der Duisburg-Ruhrorter Häfen ist mit einem Umschlag von mehr als 70 Millionen Tonnen der wichtigste und umschlagstärkste Binnenhafen Deutschlands und zudem der größte Binnenhafen der Welt, gefolgt vom Mannheimer Hafen.

Kultur

J. W. von Goethe, 1786
  (Vorrede aus Faust)

Die deutsche Kunst- und Kulturgeschichte, deren Wurzeln bis in die Zeit der Kelten, Germanen und Römer zurückreichen, hat seit dem Mittelalter eine Vielzahl von stil- und epochenprägenden Persönlichkeiten hervorgebracht. In den verschiedensten Disziplinen wurden deutschsprachige Kulturschaffende Wegbereiter neuer geistiger Strömungen und Entwicklungen. Bis heute zählen einige der einflussreichsten deutschen Künstler zu den Protagonisten der westlichen Zivilisation.[109]

Die deutsche Kultur hat sich, da Deutschland lange nicht als Nationalstaat existierte, über Jahrhunderte vor allem über die gemeinsame Sprache definiert. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff zunehmend auf Kulturbeiträge von Deutschen bzw. innerhalb deutscher Territorien bezogen, was aber der auch zuvor bestandenen deutschen Identität jener Kulturschaffenden nicht abträglich war. Aus der Zeit vor 1871 stammt der teilweise noch verwendete Begriff vom Land der Dichter und Denker,[110] dem auch über die neuen Reichsgrenzen hinaus um 1900 viele das Charakteristikum einer deutschen Kulturnation zugeschrieben haben.[111]

Die Internationalen Filmfestspiele Berlin

Durch die Verbreitung von Massenmedien im 20. Jahrhundert hat die Populärkultur in der deutschen Gesellschaft einen neuen Stellenwert erhalten. Die Verbreitung des Internets im 21. Jahrhundert hat zu einer Ausdifferenzierung der Kulturlandschaft geführt und die mannigfaltigen Nischen- und Szenekulturen in ihrer Ausprägung verändert.[112]

Die Kulturpolitik in Deutschland fällt verfassungsgemäß in die Zuständigkeit der Bundesländer. Kulturelle Vielfalt und regionale Identität sollen damit gewährleistet sein. Im Bundeskanzleramt ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zuständig für kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler und gesamtstaatlicher Bedeutung.[113] Seit dem Vertrag von Maastricht 1993 verfügt die EU über für Kulturschaffende wichtige Kompetenzen im Bereich Urheberrecht. Der Verbreitung der deutschen Sprache und Kultur in der Welt dienen die Goethe-Institute mit weltweit 136 Standorten in rund 90 Ländern.[114]

Laut einer Umfrage in 27 Staaten für die BBC im Jahr 2011 genießt Deutschland weltweit das höchste Ansehen unter 16 untersuchten Ländern. Durchschnittlich bewerten 62 Prozent der Befragten Deutschlands internationalen Einfluss als positiv, 15 Prozent haben ein negatives Bild. Damit bestätigt das Land den ersten Platz zum vierten Mal in Folge seit dem Jahr 2008.[115][116]

Verschiedene Kulturwissenschaftler haben sich mit der typisch deutschen Mentalität befasst, Selbstbild und Fremdbilder verglichen und daraus sogenannte Kulturstandards des Verhaltens formuliert.

Literatur und Philosophie

Immanuel Kant

Die deutsche Literatur reicht zurück bis in das Mittelalter, hervorzuheben ist zum Beispiel Walther von der Vogelweide. Als bedeutendste deutsche Autoren gelten u. a. Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller sowie die Brüder Grimm. Mit Heinrich Heine, Kurt Tucholsky, Bertolt Brecht, Thomas und Heinrich Mann oder Hannah Arendt stachen zu ihrer Zeit wichtige Literaten hervor.

Die Frankfurter Buchmesse

Im 20. Jahrhundert waren deutsche Nobelpreisträger für Literatur Theodor Mommsen (1902), Rudolf Eucken (1908), Paul Heyse (1910), Gerhart Hauptmann (1912), Thomas Mann (1929), Hermann Hesse (1946), Heinrich Böll (1972) und Günter Grass (1999), im 21. Jahrhundert Herta Müller (2009).

Die Frankfurter Buchmesse gilt als bedeutendster Treffpunkt des internationalen Verlagswesens und der Literaturszene. Dort wird jährlich der „beste Roman deutscher Sprache“ mit dem Deutschen Buchpreis ausgezeichnet.

Zu den einflussreichsten deutschen Philosophen zählen Nikolaus von Kues, Gottfried Wilhelm Leibniz, Immanuel Kant, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Arthur Schopenhauer, Friedrich Nietzsche und Martin Heidegger. Mehrere bedeutsame philosophische Strömungen gingen von deutschen Philosophen aus: Der Deutsche Idealismus ebenso wie der von Karl Marx und Friedrich Engels begründete Marxismus. Im 20. Jahrhundert war vor allem die Kritische Theorie der sogenannten Frankfurter Schule von Theodor W. Adorno und Max Horkheimer bedeutsam. In ihrer Nachfolge wurde Jürgen Habermas zu einem der weltweit bekanntesten lebenden Philosophen.

Musik

Deutschland kann auf eine lange und vielseitige Musikgeschichte zurückblicken. Aus ökonomischer Sicht ist das Land der drittgrößte Musikmarkt der Welt.[117]

Die Geschichte der europäischen klassischen Musik wird über weite Strecken von deutschen Komponisten geprägt. Aufgrund der zentralen Lage Deutschlands konnten hier unterschiedliche Musiktraditionen aus ganz Europa zusammenfließen. In der Barockzeit erlebten die Kirchenmusik und der Orgelbau eine große Blüte. Wichtige Barockkomponisten waren u. a. Heinrich Schütz, Dietrich Buxtehude, Georg Friedrich Händel, Georg Philipp Telemann, Johann Sebastian Bach. Stilbildend für die Wiener Klassik waren aus Deutschland die Komponisten der Mannheimer Schule, Ludwig van Beethoven und Wolfgang Amadeus Mozart, der auch als österreichischer Komponist gilt. Beginnend zur Zeit des Vormärz wurde der begleitete Liedgesang durch Komponisten wie Robert Schumann und Felix Mendelssohn Bartholdy zu einer eigenen Kunstgattung entwickelt. Weitere wichtige deutsche romantische Komponisten waren Carl Maria von Weber, Johannes Brahms, Richard Wagner, Hans Pfitzner, Max Reger und Richard Strauss. Hanns Eislers Musik steht im Spannungsfeld von sozialistischem Realismus und der Anknüpfung an die Vorkriegsmoderne. Nach 1950, mitgeprägt durch die Darmstädter Ferienkurse war in Westdeutschland die Entwicklung der seriellen und elektronischen Musik durch Komponisten wie Karl-Heinz Stockhausen bedeutend. In der Neuen Musik hat Hans Werner Henze internationale Bedeutung erlangt. Wichtige zeitgenössische deutsche Komponisten sind z. B. Nikolaus A. Huber, Wolfgang Rihm sowie der kommerziell sehr erfolgreiche Filmmusikkomponist Hans Zimmer.

Die Metropole Berlin ist Anziehungspunkt und Produktionsort für Musiker und Künstler aus aller Welt.[118]

Die Entwicklung des Chorgesanges in Deutschland wurde durch den Zweiten Weltkrieg unterbrochen und auch in der Folgezeit stark gebremst. Erst seit den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts findet in dieser Richtung wieder ein Aufschwung von internationaler Bedeutung statt.

Die Populäre Musik in Deutschland wurde über große Teile des 20. Jahrhunderts von Schlager und volkstümlicher Musik geprägt. Interpreten des Genres sind u. a. Helene Fischer und Max Raabe. Der Ende der 1960er-Jahre entstehende Krautrock hatte Einfluss auf die Entstehung verschiedener Formen der Rockmusik sowie der elektronischen Musik, zu deren Pionieren die deutschen Musiker Kraftwerk und Klaus Schulze zählen. Die als „Neue Deutsche Welle“ bezeichnete Etablierung einer eigenständigen, auch international erfolgreichen deutschen Pop- und Rockmusik fand Anfang der 1980er-Jahre durch Interpreten wie Nena ihren kommerziellen Höhepunkt.

Seit der Entstehung in den 1980er-Jahren ist deutschsprachiger Punkrock verbreitet. Zu den erfolgreichsten Vertretern gehören Die Ärzte, Nina Hagen und Die Toten Hosen. International populär sind die deutschen Rockbands The Rattles oder The Lords sowie die Hard-Rock- und Metal-Bands Scorpions und Rammstein, bekanntester Vertreter der sogenannten Neuen Deutschen Härte.

Zu den beliebtesten Popmusikern gehören Udo Lindenberg, Peter Maffay und Herbert Grönemeyer. Bekannte Vertreter der deutschsprachigen Popmusik im vergangenen Jahrzehnt sind unter anderem Bands wie Wir sind Helden, Rosenstolz und Silbermond sowie der Sänger Xavier Naidoo. International erfolgreich waren die Produktionen von Frank Farian und Dieter Bohlen (vor allem Boney M. bzw. Modern Talking), die Sängerin Sarah Connor und die vor allem bei weiblichen Teenagern beliebte Band Tokio Hotel. Auch in der Technomusik spielen deutsche Produzenten eine wichtige Rolle, wie z. B. Paul van Dyk und Scooter. Bis 2010 war die Loveparade eine der weltweit größten Musikveranstaltungen. Kommerziell erfolgreiche deutschsprachige Hip-Hop-Künstler sind Die Fantastischen Vier oder Bushido.

Film

Iris Berben, Präsidentin der Deutschen Filmakademie

Seit 1895 werden in Deutschland Filme produziert und in Kinos aufgeführt. Insgesamt entstanden mehr als 10.000 Filme unter deutscher Beteiligung.[119]

Im Jahr 2011 gab es in Deutschland insgesamt 1671 Lichtspielhäuser mit 4640 Kinosälen. Die Anzahl der Besucher lag bei rund 129,6 Millionen. Von den 532 Erstaufführungen im selben Jahr waren 212 Filme mit vorwiegend deutscher Produktionsbeteiligung, darunter 132 Spiel- sowie 80 Dokumentarfilme. Der Marktanteil deutscher Produktionen betrug 21,8 Prozent (16,8 % im Vorjahr).[120]

Zu den profiliertesten deutschen Regisseuren und Filmproduzenten der Gegenwart zählen u. a. Roland Emmerich, Wolfgang Petersen, Florian Henckel von Donnersmarck, Caroline Link, Wolfgang Becker, Fatih Akin, Til Schweiger, Andreas Dresen, Uwe Boll, Dani Levy, Oskar Roehler, Uli Edel, Wim Wenders, Werner Herzog und Tom Tykwer.

Die wichtigste nationale Auszeichnung ist der Deutsche Filmpreis, der jährlich von der Deutschen Filmakademie vergeben wird. Der Europäische Filmpreis wird jedes zweite Jahr in Berlin vergeben und zeichnet die wichtigsten Produktionen aus Europa aus. Die Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) werden jedes Jahr im Februar aufgeführt und haben sich als bedeutendes Ereignis der Filmwelt etabliert.

Kunst

C. D. Friedrich
Der Wanderer über
dem Nebelmeer, 1818
Franz Marc
Blaues Pferd
1911

Bedeutende deutsche Renaissancekünstler sind unter anderem Albrecht Altdorfer, Lucas Cranach der Ältere, Matthias Grünewald, dessen Hauptwerk der berühmte Isenheimer Altar ist, Hans Holbein der Jüngere und, der wohl bekannteste unter ihnen, Albrecht Dürer.
Die bedeutendsten aus Deutschland stammenden Barockmeister sind Johann Baptist Zimmermann, die Brüder Asam sowie der in Siegen geborene, aber nach Antwerpen ausgewanderte Peter Paul Rubens.

Weitere Künstler von Weltruf sind der Romantiker Caspar David Friedrich, der Surrealist Max Ernst, die Expressionisten Max Beckmann und Otto Dix, der Aktionskünstler und Konzeptualist Joseph Beuys oder die zu den Neuen Wilden zählenden Markus Lüpertz und Martin Kippenberger.
In den 1960er-Jahren entwickeln sich im Rheinland mit Nam June Paik, Joseph Beuys und Wolf Vostell neue Kunstformen wie das Happening, die Videokunst und die Fluxus-Bewegung.

Herausragende Bedeutung bezüglich ihrer Rezeption in der Weltkunst erfahren die beiden expressionistischen Künstlergemeinschaften „Brücke“ und „Der Blaue Reiter“.

In der DDR war die Leipziger Schule um Werner Tübke, Bernhard Heisig und Wolfgang Mattheuer prägend. Zu den wichtigen zeitgenössischen Künstlern zählen der Neoexpressionist Georg Baselitz, der in der Tradition der Geschichtsmalerei stehende Anselm Kiefer, die den Kapitalistischen Realismus prägenden Sigmar Polke und Gerhard Richter sowie die für Ironie bekannte Rosemarie Trockel. Der die „trügerische Idylle“ darstellende Norbert Bisky, der zur Neuen Leipziger Schule gezählte Neo Rauch und der auf Historienbilder konzentrierte Daniel Richter sind Beispiele für sehr erfolgreiche Künstler der Nachwendegeneration.

Zu den bekanntesten deutschen Fotografen zählen Andreas Gursky, Wolfgang Tillmans und Thomas Ruff.

Architektur

Der Kölner Dom und die Hohenzollernbrücke
Bauhaus-Kunstschule in Weimar von 1911, Begründungsort der internationalen klassischen Moderne

Deutschland hat eine reiche und vielfältige Architekturgeschichte, die eng verwoben mit der abendländischen Architekturgeschichte der Nachbarländer ist. Grundlage war vor allem die Architektur der römischen Antike, aus der zahlreiche Bauwerke erhalten sind, wie beispielsweise die Porta Nigra in Trier und das erst vor einigen Jahren freigelegte Römische Theater Mainz. Einige vorromanische Bauten wie zum Beispiel die Torhalle Lorsch zeigen heute noch die Entwicklung zur Romanik, die im Heiligen Römischen Reich etwa 1030 einsetzt. Die Gotik begann in Frankreich, die ersten gotischen Bauwerke im Heiligen Römischen Reich wurden ab etwa 1230 errichtet, zum Beispiel die Liebfrauenkirche in Trier.

Um etwa 1520 kam die Renaissance aus dem Gebiet des heutigen Italien in das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, als herausragendes Beispiel gilt das Augsburger Rathaus. Auch der Barock setzte hier erst verzögert (ab 1650) ein. Einige Beispiele sind die Werke von Balthasar Neumann, die Wieskirche und das Residenzschloss Ludwigsburg. Etwa 1770 setzt die Stilepoche des Klassizismus ein. Prominente Bauwerke sind das Alte Museum in Berlin, das Schloss Charlottenhof und das Brandenburger Tor. Einige der bekanntesten Bauwerke Deutschlands wurden in der Stilepoche des Historismus (1840–1900) gebaut; Beispiele hierfür sind das Schloss Neuschwanstein und der Berliner Dom.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren deutsche Architekten Vorreiter der Klassischen Moderne. Walter Gropius, Ludwig Mies van der Rohe und das Bauhaus setzten Impulse, die die Architektur bis heute weltweit prägen. Die monumentale Architektur im Nationalsozialismus stellte einen markanten Einschnitt in der deutschen Architekturgeschichte dar. In der Zeit des Wiederaufbaus herrschte Pragmatismus vor; erst allmählich fand die Architekturszene zu neuen Ausdrucksformen. In der Bundesrepublik war das 1972 fertiggestellte Olympiastadion in München ein wichtiges Projekt, das das neue Selbstverständnis deutscher Architektur in die Welt trug.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Entwicklung der Architektur globalisiert. Deutsche Architekten sind weltweit aktiv, sind jedoch auf dem internationalen Architekturmarkt eher unauffällig und konnten nicht wieder an die frühere Bedeutung anknüpfen. Dennoch arbeitet die deutsche Baubranche heute insgesamt auf höchstem internationalen Niveau in Hinsicht auf Gestaltung und Baukonstruktion. Um die Wahrnehmung der Architektur im In- und Ausland zu verbessern, wurde 2007 die Bundesstiftung Baukultur gegründet.

Kultur- und Baudenkmäler

Das Brandenburger Tor in Berlin, Symbol der Deutschen Einheit

Die UNESCO führt 37 deutsche Beiträge zum Welterbe auf, die auf 15 der 16 deutschen Länder verteilt sind.[121] Die Liste wurde mit dem Aachener Dom 1978 eröffnet; jüngster Neuzugang war 2012 das Markgräfliche Opernhaus in Bayreuth. Es gibt einige Altstädte mit Welterbestatus in Deutschland, dazu gehören Stralsund und Wismar, Bamberg, Goslar, Quedlinburg, Regensburg und Lübeck. Zudem führt die UNESCO mit der Grube Messel, den Buchenurwäldern und dem deutschen Wattenmeer drei Weltnaturerbestätten auf. Bisher strich die UNESCO eine Stätte in Deutschland von der Liste der Welterben – das Dresdner Elbtal (Welterbe-Status von 2004 bis 2009) – aufgrund des Baus der Waldschlößchenbrücke, die die UNESCO als Bedrohung für die Landschaft sah.

Schloss Neuschwanstein in Schwangau

Besonders hohe Besucherzahlen erreichen Kulturdenkmäler, die eine Vorstellung von deutscher Romantik erwecken und nicht zwingend als Weltkulturerbe ausgezeichnet sein müssen. So gehören die Schlösser Neuschwanstein und Heidelberg, die Walhalla sowie die mittelalterlichen Stadtkerne von Rüdesheim am Rhein und Rothenburg ob der Tauber zu den weltweit bekannten touristischen Zielen.

Zunehmender Beliebtheit und Anerkennung erfreuen sich auch Denkmäler und Stadtbilder aus der Zeit der industriellen Revolution, etwa prächtige Ensembles der Bäderarchitektur an der Ostseeküste, oder auch Industriedenkmäler. Geschlossene historische Stadtbilder sind in den deutschen Großstädten heute selten anzutreffen, da der Zweite Weltkrieg und der Wiederaufbau der Nachkriegszeit einen Großteil der Kulturdenkmäler zerstört hat. Ausnahmen sind die Großstädte Erfurt, Halle, Heidelberg, Schwerin, Wiesbaden und Regensburg, die im Zweiten Weltkrieg von Flächenbombardements verschont blieben; auch Lübeck konnte sich einen großen Altstadtkern bewahren. Klein- und Mittelstädte mit weitgehend geschlossenen historischen Altstadtbildern sind in Deutschland noch recht häufig anzutreffen.

Museen

Die Museumsinsel gehört zum Weltkulturerbe der UNESCO.

In Deutschland gibt es rund 6250 Museen, wozu auch private und öffentliche Sammlungen, Schlösser und Gärten gehören.[122] Berlin, das mit mehr als 170 Museen zu den renommiertesten Museumslandschaften gehört, beherbergt neben der Museumsinsel, zahlreiche weltweit bedeutsame Museen und Sammlungen.

Zu den bekanntesten musealen Einrichtungen gehören ebenfalls das Deutsche Museum in München, das weltweit größte naturwissenschaftlich-technisches Museum, und das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg mit einer der bedeutendsten Sammlungen zu Kultur und Kunst von der Vor- und Frühgeschichte bis zur unmittelbaren Gegenwart. Die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden beherbergen u. a. das Grüne Gewölbe, eine historische Sammlung der ehemaligen Schatzkammer der Wettiner Fürsten von der Renaissance bis zum Klassizismus. Das Meeresmuseum mit dem Ozeaneum Stralsund ist das größte Meeresmuseum in Deutschland.

Bedingt durch eine lange Tradition im Automobilbau befinden sich in Deutschland einige der größten Fahrzeugsammlungen Europas, wie z. B. im Stuttgarter Mercedes-Benz Museum oder Porsche-Museum.

Feiern und Feste

Weihnachten ist seit Jahrhunderten Bestandteil deutscher Festtagstradition.

Nationalfeiertag ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, wie es im Einigungsvertrag über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland vereinbart wurde.[123] Alle übrigen Feiertage beruhen auf Gesetzen der Länder. Acht von ihnen sind in allen 16 Ländern Feiertage: Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, die beiden Weihnachtsfeiertage, Neujahr und der Tag der Arbeit. Wie die Sonntage sind „die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“.[124]

Eine der größten touristischen Attraktionen ist das Oktoberfest in München (mundartlich auch „d’ Wiesn“), das mit fast sieben Millionen Besuchern größte Volksfest der Welt. In Bad Cannstatt findet jedes Jahr das Cannstatter Volksfest (auf dem Cannstatter Wasen), das mit über 4,5 Millionen Besuchern zweitgrößte Volksfest der Welt, statt. Bedeutende Veranstaltungen von Karneval, Fastnacht und Fasching sind unter anderem der Kölner Karneval, die Mainzer Fastnacht, der Düsseldorfer Karneval und die Schwäbisch-alemannische Fastnacht. In Hannover findet alljährlich das größte Schützenfest der Welt statt.

Die Kieler Woche, eine seit Ende des 19. Jahrhunderts in Kiel ausgetragene Segelregatta, ist das größte Segelsportereignis der Welt und zugleich eines der größten Sommerfeste im Norden Europas. Die Hanse Sail in Rostock ist eines der größten maritimen Feste. Ebenfalls in Norddeutschland finden alle zwei Jahre die Cruise Days statt. Höhepunkt der Festivitäten ist die sogenannte Parade der Traumschiffe entlang des Hamburger Hafenbeckens.

Zu den überregionalen Veranstaltungen gehören der Internationale Museumstag, der Deutschen Mühlentag, die Fête de la Musique zum Sommeranfang am 21. Juni, der Tag der Architektur sowie der Tag des offenen Denkmals.

In vielen Städten werden regelmäßig Veranstaltungen wie die Lange Nacht der Museen oder Lange Nacht der Kultur durchgeführt.

Küche

Landestypische Wurst- und Käsespezialitäten

Die traditionelle deutsche Küche variiert von Region zu Region. In der Regel steht sie im Zusammenhang mit den Kulturen europäischer Nachbarländer. Verschiedenste Einwanderergruppen sowie typisch westlich geprägte Ernährungsgewohnheiten haben zudem das Angebot an Küchentraditionen in Deutschland stark erweitert.[125] Außerdem ist eine Zunahme von vegetarischer Ernährungsweise zu beobachten. Laut Michelin-Führer 2013 hat die Spitzengastronomie in Deutschland einen hohen internationalen Stellenwert erreicht. Landesweit wurden 255 Restaurants mit einem oder mehreren Sternen ausgezeichnet.[126]

In Deutschland findet man eine sehr große Variationsbreite an Brotsorten und Wurstaufschnitten. Bekannte Gerichte sind u. a. das Festtagsessen Gänsebraten mit Rotkohl, Kasseler mit Sauerkraut, Grünkohl mit geräucherter Mett- oder Bregenwurst sowie verschiedene Eintöpfe. Aber auch sehr alte und einfache Speisen wie zum Beispiel Arme Ritter oder Labskaus sind verbreitet. Vor allem in Norddeutschland werden Kartoffeln in vielseitigen Zubereitungsformen gegessen, im Süden kommen eher die traditionellen Knödel, Spätzle und Nudeln hinzu. Regionale Besonderheiten sind zum Beispiel die Weißwurst in Altbayern, die Bratwurst der Franken, der Schwenkbraten im Saarland, die Maultaschen in Baden-Württemberg oder auch die Thüringer Rostbratwurst. Als Nachspeisen werden oft Varianten von Obstkompott oder Quarkspeisen gereicht.

Schwarzwälder Kirschtorte

Deutschland ist international bekannt für seine jahrhundertealte Bierbrautradition. Viele Deutsche bevorzugen ein regional hergestelltes Bier. Apfelwein sowie verschiedenste Weinsorten werden ebenfalls gern getrunken. Aus klimatischen Gründen ist der Weinanbau im Westen und Süden verbreiteter als im Norden und Osten. Mineralwasser, meistens mit Kohlensäure versetzt, ist das in Deutschland am häufigsten konsumierte Erfrischungsgetränk. Auch wird verhältnismäßig viel Obstsaft, vor allem Apfelsaft, getrunken.

Die typischerweise erste Mahlzeit am Tag ist meist ein Frühstück auf der Grundlage von Brot oder Brötchen/Semmeln. Neben herzhaften Brotbelägen wie Käse sind süße Brotaufstriche mit Honig, Marmelade oder Schokoladencreme beliebt. Ein gekochtes Ei, Müsli oder andere mit Milch zubereitete Zerealienmischungen werden ebenfalls häufig gegessen. Dazu wird Kaffee, im Norden verstärkt auch Tee getrunken. Traditionell wird mittags die warme Mahlzeit und abends eine Brotmahlzeit eingenommen.

Süßes Gebäck, Kuchen und große Buttercreme- oder Sahnetorten wie Schwarzwälder Kirschtorte oder Frankfurter Kranz gehören in Deutschland zum traditionellen Festtagsprogramm. Sie werden zum Nachmittagskaffee gereicht, wie auch die Bergische Kaffeetafel, zu der frische Waffeln serviert werden. Erfolgreich exportierte Süßwaren aus Deutschland sind u. a. das Lübecker Marzipan, der Dresdner Stollen sowie industriell hergestellte Schokoladenwaren, Fruchtgummisorten und Knabbergebäck.[127]

Gesellschaft

Deutschland ist ein durch die europäische Aufklärung pluralistisch geprägtes Land. Menschen aus 194 Nationen leben und arbeiten in der Bundesrepublik.[128] Die Bevölkerung zeichnet sich im globalen Rahmen durch einen hohen Bildungsstand, einen überdurchschnittlichen Lebensstandard und eine hohe persönliche Lebenszufriedenheit aus.[129] Laut World Values Survey werden in Deutschland säkular-rationale Werte und ein fortgeschrittenes Maß an persönlicher Selbstentfaltung geschätzt.

Neben der Familie als der am häufigsten angestrebten und beliebtesten Form des Zusammenlebens, sind eine Vielzahl an Lebensmodellen in der deutschen Gesellschaft vertreten.[130]

Als eine der gegenwärtigen Herausforderungen wird die Orientierung zu einer kinder- und nachwuchsfördernden Gesellschaft gesehen. Bei einer Fortschreibung niedriger Geburtenraten, wie in den vergangenen vier Jahrzehnten, werden weitgehende soziale, ökonomische und geopolitische Anpassungen vorhergesagt.[131]

Soziales

Deutschland hat eine lange Tradition des gesetzlich beförderten sozialen Ausgleichs. Laut Gini-Index gilt das Land im internationalen Vergleich als Gesellschaft mit geringer Einkommensungleichheit. Der deutsche Staat bietet seinen Bewohnern umfangreiche rechtliche Ansprüche auf Familienförderung und soziale Absicherung. Die Geschichte der Sozialversicherung beginnt im Kaiserreich. Spätere Regierungen haben sie nach und nach erweitert und um zusätzliche soziale Transferleistungen ergänzt, wodurch heute ein großer Teil des Staatshaushalts für Soziales aufgewendet wird.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat mit einer sozialen Marktwirtschaft (Bundesratesgebäude in Berlin).

Für Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Sozialversicherung, die aus fünf sogenannten Säulen besteht: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Die soziale Grundsicherung wird in erster Linie durch Beiträge der Versicherten finanziert, die Defizite werden durch Steuergelder ausgeglichen.

2010 gab es in Deutschland 830.000 Euro-Millionäre mit einem Gesamtvermögen von 2.191 Milliarden Euro. Im selben Jahr lebten rund 12,4 Millionen Menschen in relativer Armut oder galten als armutsgefährdet, das entspricht 15,3 Prozent der Bevölkerung.[132] Von der erwerbsfähigen Bevölkerung gelten etwa 2,3 Millionen Einwohner (4 %) als Analphabeten, bis zu 14 % der Bevölkerung sind von funktionalem Analphabetismus betroffen.[133]

Neben den vom Staat organisierten Transferleistungen der Bürger untereinander gibt es noch innerstaatliche Transferleistungen. Durch den Länderfinanzausgleich sind Bundesländer mit hohem Steueraufkommen dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an schlechter gestellte Länder abzugeben, damit die Lebensverhältnisse in Deutschland nicht zu weit auseinander gehen. Durch den auf die Einkommenssteuer erhobenen Solidaritätszuschlag sollen die den neuen Bundesländern entstandenen teilungsbedingten Lasten gemildert werden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (etwa Homosexualität) verhindern. Auf dem Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) nahm Deutschland 2012 Rang 13 ein, was einem sehr niedrigen Stand der Korruption entspricht.

Gesundheit

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Das deutsche Gesundheitswesen gehört zu den hoch entwickelten.[134] Wesentliche Kennziffern hierzu sind eine sehr niedrige Rate der Kindersterblichkeit von 3,71 bei 1000 Geburten, eine hohe Lebenserwartung die im Jahr 2009/11 bei 77,9 Jahren für Männer und bei 82,9 für Frauen lag, sowie einen hohen Prozentsatz erfolgreicher Operationen.[135][136]

Das Gesundheitssystem umfasst die Leistungserbringer, also Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal usw., den Staat (Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden), die Krankenversicherungen, die Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ihre Verbände, weitere im Gesundheitswesen tätige Interessenverbände und nicht zuletzt die Patienten, z. T. vertreten durch Patientenverbände und Selbsthilfeorganisationen.

Abgesehen von staatlichen Krankenhäusern werden die Versorgungsleistungen weitgehend privat erbracht. Außerhalb der Krankenhäuser dominieren freie Berufe, wie niedergelassene Ärzte und Apotheker, und private Unternehmen, beispielsweise die pharmazeutische und die medizintechnische Industrie. Krankenhäuser werden häufig noch in gemeinnütziger Trägerschaft geführt, zunehmend jedoch privatisiert. Der Staat beteiligt sich als Leistungserbringer nur nachrangig in Form von Gesundheitsämtern, kommunalen Krankenhäusern oder Hochschulkliniken.

Der größte Teil der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, deren Beiträge sich hauptsächlich an der Höhe des Einkommens des Versicherten orientieren. Familienmitglieder sind unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert. Der Leistungsanspruch ist unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge. Etwa 10,5 Prozent der Bevölkerung sind privat krankenversichert.[137]

Bildung

Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, gegründet im Jahr 1386

Das Bildungswesen liegt in der Verantwortung der Länder, wird jedoch durch bundesweite Konferenzen der Kultusminister koordiniert. Je nach Bundesland besteht eine neun- bis dreizehnjährige Schulpflicht. Der Besuch der allgemeinbildenden Schulen dauert mindestens neun Jahre. Danach können weiterführende Schulen bzw. berufsbildende Schulen besucht werden. Die meisten deutschen Bundesländer haben ein gegliedertes Schulsystem mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Die Hochschulreife wird – je nach Bundesland – nach zwölf oder dreizehn Schuljahren erworben.

Praktisch alle jungen Erwachsenen besuchen nach der Schule eine weiterführende Bildungseinrichtung. Auszubildende in Betrieben besuchen in der Regel an ein oder zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. Studierende können zwischen universitären und anwendungsorientierten Hochschulen (Fachhochschulen) wählen.

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem

Auch die berufliche Weiterbildung spielt eine große Rolle. Für Arbeitslose stellt die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungsgutscheine bereit. Vor ihrer beruflichen Ausbildung können Jugendliche außerdem sogenannte Freiwilligendienste, wie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, absolvieren.

Die OECD kritisiert die deutsche Bildungspolitik, da insbesondere die Schulerfolge von Kindern mit Migrationshintergrund unter dem Durchschnitt liegen (PISA-Studien). Entgegen den Reformbemühungen der letzten Jahrzehnte ist es weiterhin statistisch signifikant unwahrscheinlicher, dass Arbeiterkinder das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) oder einen Hochschulabschluss erreichen, als Kinder aus den Mittel- oder Oberschichten. Die Ausgaben für Bildung (4,6 % des BIP) liegen im OECD-Vergleich unter dem Durchschnitt. Die schulische Förderung im Grundschulalter gilt als verbesserungswürdig, insbesondere was Betreuungsmöglichkeiten und gezielte Förderung schwächerer Schüler angeht.

Wissenschaft

Albert Einstein, 1921

Deutschland ist ein international bedeutender Technologie- und Wissenschaftsstandort. Seit der industriellen Revolution waren deutschsprachige Forscher bei der Gründung empirischer Wissenschaften maßgeblich beteiligt. Insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verschiedenster Industrien wurde durch die kreative Arbeit von Ingenieuren vorangetrieben. Rund 10 Prozent aller weltweit angemeldeten Patente im Jahr 2011 kamen aus Deutschland. Damit steht das Land nach den USA und Japan auf Rang drei der Patententwickler.[138]

In Deutschland sind Universitäten, Technische Universitäten und Fachhochschulen Einrichtungen der Forschung und wissenschaftlichen Lehre. Die (Technischen) Universitäten sind zu Promotions- und Habilitationsverfahren berechtigt. Beide Verfahren sollen Bildung nachweisen und wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten. Mit der Einführung internationaler Abschlussbezeichnungen im Zuge des Bologna-Prozess wird die bisherige Trennung in den Bezeichnungen im tertiären, akademischen Bildungsbereich zwischen Fachhochschulen und Universitäten aufgeweicht. Einzelne Hochschuleinrichtungen bilden überhaupt nicht im tertiären Bildungsbereich aus, sondern sind zur postgradualen Bildung oder ausschließlich zur Promotion und Habilitation eingerichtet. Die überwiegende Mehrheit der deutschen Hochschulen sind in öffentlicher Trägerschaft, werden aber in ihrer Forschung über Drittmittel finanziert (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stiftungen, Unternehmen und andere).

Alexander von Humboldt (1769–1859)

Neben den Universitäten gibt es eine größere Anzahl von Forschungsorganisationen, die deutschlandweit und darüber hinaus tätig sind. Dabei wurde in Deutschland ein System der Arbeitsteilung zwischen der außeruniversitären Forschung und den Universitäten aber auch zwischen den Organisationen geschaffen. Die Max-Planck-Gesellschaft verpflichtet sich der Grundlagenforschung. Sie führt 78 Institute in Deutschland und besitzt ein Jahresbudget von 1,3 Milliarden Euro. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist die größte wissenschaftliche Gesellschaft in Deutschland und betreibt 15 sogenannte Großforschungszentren, die fächerübergreifend an wissenschaftlichen Komplexen arbeiten. Die Fraunhofer-Gesellschaft ist die größte Organisation der angewandten Forschung. Sie greift in ihren 56 Instituten Ergebnisse der Grundlagenforschung auf und versucht sie wirtschaftlich zu erschließen. Sie stellt der Wirtschaft die Dienstleistung der Auftragsforschung bereit. Weltweite Bekanntheit erlangte sie durch die Entwicklung des MP3-Audioformats. Sie gehört zu den wichtigsten Patentanmeldern und -besitzern in Deutschland. Die Leibniz-Gemeinschaft ist ein Verbund eigenständiger Forschungseinrichtungen, die sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung arbeiten.

Der Erdbeobachtungssatellit ERS-1 der Europäischen Weltraumorganisation (Fotomontage) wurde in Friedrichshafen konstruiert.

Aus Deutschland stammen zahlreiche Forscher aus allen Bereichen der modernen Wissenschaften. Mehr als 100 Nobelpreisträger werden dem Land zugeordnet. Albert Einstein und Max Planck begründeten mit ihren Theorien wichtige Säulen der theoretischen Physik, auf denen beispielsweise Werner Heisenberg und Max Born weiter aufbauen konnten. Wilhelm Conrad Röntgen, der erste Physik-Nobelpreisträger, entdeckte und untersuchte die nach ihm benannte Röntgenstrahlung, die noch heute eine wichtige Rolle unter anderem in der medizinischen Diagnostik und der Werkstoffprüfung spielt. Heinrich Hertz schrieb bedeutende Arbeiten zur elektromagnetischen Strahlung, die für die heutige Telekommunikationstechnik maßgeblich sind. Die Entwicklungen von Nikolaus Otto, Rudolf Diesel, Gottlieb Daimler und Carl Benz haben das Verkehrswesen revolutioniert, die nach ihren Erfindern benannten Bunsenbrenner und Zeppeline sind weltweit ein Begriff.

Die chemische Forschung wurde unter anderem von Otto Hahn und Justus von Liebig mitgeprägt. Mit ihren erfolgreichen Erfindungen sind Namen wie Johannes Gutenberg, Werner von Siemens, Wernher von Braun, Konrad Zuse und Philipp Reis Bestandteile der technologischen Allgemeinbildung. Auch viele bedeutende Mathematiker wurden in Deutschland geboren, so zum Beispiel Adam Ries, Friedrich Bessel, Richard Dedekind, Carl Friedrich Gauß, David Hilbert, Emmy Noether, Bernhard Riemann, Karl Weierstraß und Johannes Müller (Regiomontanus). Weitere wichtige deutsche Forscher und Wissenschaftler sind Christiane Nüsslein-Volhard, Gottfried Wilhelm Leibniz, Alexander von Humboldt, Max Müller, Theodor Mommsen, Robert Koch und Max Weber.

Medien

Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD

Deutsche Erfinder und Physiker leisteten einen zentralen Beitrag in der Vorgeschichte des Radios und des Fernsehens. Die Versorgung der Bevölkerung mit Sendungen zu allen Themen erfolgte bisher über analog verbreitetes terrestrisches Fernsehen (UHF/VHF), regionale Kabelunternehmen (meist analog) und per Satellit. Seit 2003 erfolgt die Versorgung mit terrestrischem Fernsehen in Ballungsgebieten digital, das heißt über den DVB-T-Standard. Eine komplette Digitalisierung des Fernsehens und des Hörfunks ist geplant. Einige Anbieter bieten ihr Programm inzwischen auch über das Internet an, also im Rahmen von (oft kostenpflichtigem) IPTV bzw. als Internetradio-Angebote.

Deutschland hat ein vom Gesetzgeber gewolltes duales Rundfunksystem, das heißt neben dem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk existieren zahlreiche private Rundfunkanbieter, deren Programme meist werbefinanziert sind.

Beim Fernsehen in Deutschland gibt es neben dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen, dem unter anderem die Sender der ARD und des ZDF angehören, auch privatrechtliche Fernsehanbieter. Zu ihnen gehören unter anderem die ProSiebenSat.1 Media AG, die RTL Group, die Tele München Gruppe sowie regionale Anbieter. Neben frei empfangbaren Fernsehsendern existieren außerdem digitale Bezahlfernsehangebote von Kabelnetzbetreibern sowie der Bezahlfernsehsender Sky.

Unternehmenssitz der Bertelsmann AG in Gütersloh

Die Hörfunklandschaft Deutschlands ist stark von Regionalsendern geprägt, die meist nur in einem oder einigen aneinander grenzenden Bundesländern senden. Diese Radioprogramme sind oft öffentlich-rechtlich dominiert und werden von den jeweiligen Landesrundfunkanstalten, wie dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) oder dem Bayerischen Rundfunk (BR), aber auch von privaten Radioanbietern ausgestrahlt.

Die deutschsprachige Presselandschaft ist vielfältig und hat im vergangenen Jahrzehnt ihr Informationsangebot auch im Internet und auf mobilen Endgeräten zugänglich gemacht. Zu den meistgelesenen überregionalen Tageszeitungen gehören die Bild, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Die Welt, die Süddeutsche Zeitung, das Handelsblatt sowie die Wochenzeitung Die Zeit. Nachrichtenmagazine, die wöchentlich erscheinen, sind unter anderem Der Spiegel, der Focus und die Zeitschrift Stern. Charakteristisch für das regionale und lokale Presseangebot ist jedoch der sogenannte Ein-Zeitungs-Kreis, d. h. in den meisten Regionen gibt es nur eine Lokalzeitung und damit ein Monopol.[139]

Der Nutzung von Sozialen Medien und benutzergenerierten Inhalten wie z. B. der Internetenzyklopädie Wikipedia kommt ebenfalls eine bedeutende Rolle zu.[140] Die Bruttoreichweite der sozialen Netzwerke betrug per Januar 2011 47,9 Millionen Personen.[141]

Sport

Spiel der Deutschen Fußballnationalmannschaft während der WM 2006 in München

Sport hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. 2009/10 waren etwa 27,8 Millionen Deutsche in 91.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.[142] Die überwiegende Anzahl der Sportvereine sind im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zusammengefasst.

Die am häufigsten betriebene Sportart in Deutschland ist Fußball. Rund 6,8 Millionen Mitglieder und etwa 172.000 Mannschaften sind im Jahr 2012 im Deutschen Fußball-Bund organisiert,[143] der die Fußball-Weltmeisterschaften 1974 und 2006 ausrichtete und weltweit einer der größten und erfolgreichsten Sportfachverbände ist. Die Deutsche Fußballnationalmannschaft wurde 1954, 1974 und 1990 Fußballweltmeister. Deutschland ist bisher das einzige Land, das im Fußball sowohl bei den Frauen als auch den Männern Europa- und Weltmeister werden konnte. Das größte Stadion, ausgelegt für internationale Begegnungen, ist das Olympiastadion (74.224 Plätze) in Berlin. Der Signal Iduna Park in Dortmund ist für Fußballspiele auf Bundesliga-Ebene mit über 80.500 Plätzen (davon 24.454 Stehplätze) das Stadion mit der größten Anzahl an genehmigten Zuschauerplätzen.

Die Handball-Bundesliga wird oft als die beste Spielklasse der Welt angesehen, die Herren-Nationalmannschaft wurde 2007 zum dritten Mal Weltmeister. Etwa 830.000 aktive Mitglieder gehören rund 4500 Vereinen an (Stand: 2011).[144] Der Dachverband des deutschen Handballs ist der Deutsche Handballbund.

Datei:Vettel 2012 USGP.jpg
Dirk Nowitzki
NBA-Meister
Sebastian Vettel
Formel-1-Weltmeister

Basketball und Eishockey werden zunehmend beliebter und nehmen in Bezug auf Zuschauerzahlen und Medienpräsenz einen höheren Stellenwert ein. Im Basketball ist der Deutsche Dirk Nowitzki, der 2007 zum MVP (wertvollster Spieler) in der nordamerikanischen Profiliga NBA gewählt wurde und 2011 als erster Deutscher mit den Dallas Mavericks den NBA-Titel gewann, einer der besten Spieler der Welt.[145]

Im Hockey wurde Deutschlands Herrenmannschaft 2002 und 2006 Weltmeister sowie 1972, 1992, 2008 und 2012 Olympiasieger. Die Damen wurden 2004 Olympiasieger und 1976 und 1981 Weltmeister. Beide Mannschaften sind führend im Hallenhockey.

Tennis erlebte in den 1980er- und 1990er-Jahren durch die Erfolge der deutschen Sportler Boris Becker, Steffi Graf und Michael Stich eine seitdem nicht wieder erreichte Popularität.

Deutschland ist eine der erfolgreichsten Nationen der Olympischen Winterspiele (Biathletin Magdalena Neuner).

Beim Motorsport richtet sich das öffentliche Interesse besonders auf die Formel 1 und die DTM, in denen deutsche Fahrer und Konstrukteure Spitzenerfolge erzielen konnten. Michael Schumacher ist mit sieben Weltmeistertiteln der erfolgreichste Formel-1-Fahrer aller Zeiten. Sebastian Vettel wurde der jüngste Weltmeister der Formel-1-Geschichte.

Die Beliebtheit des Radsports hing in der Vergangenheit in starkem Maße von den aktuellen Erfolgen deutscher Fahrer ab. Rudi Altig (in den 1960er-Jahren) und Jan Ullrich gehörten zu den erfolgreichsten Radsportlern ihrer Zeit. Im Hallenradsport ist Deutschland die führende Nation gemessen an der Anzahl gewonnener Weltmeistertitel. Mit über 70 Prozent der gewonnenen WM-Titel ist Deutschland – die DDR eingeschlossen – führend in den Disziplinen Radball und Kunstradfahren.

Auch im Boxen kann Deutschland auf Erfolge zurückblicken. Herausragende Sportler waren unter anderem Max Schmeling, Henry Maske und Regina Halmich.

Zu den ältesten Sportarten zählt das Sportschießen. Der Deutsche Schützenbund hat etwa 1,4 Millionen Mitglieder. Insgesamt gibt es deutschlandweit rund sechs Millionen Sportschützen.[146] Große Erfolge konnten deutsche Sportler auch in weiteren Sportarten wie Fechten, Reiten, Ringen, Rudern, Kanusport, der Leichtathletik und im Schwimmsport erreichen. Im Tischtennis zählt Timo Boll, im Golf Martin Kaymer zu den besten Spielern der Welt.

Wintersport hat eine lange Tradition in Deutschland. Im Bobsport, Rennrodeln, Biathlon, Langlauf und Eisschnelllauf konnten deutsche Sportler regelmäßig Medaillen bei Welt- und Europameisterschaften sowie bei den Olympischen Spielen gewinnen. Weitere populäre Wintersportarten sind das Skispringen, mit Sven Hannawald und Jens Weißflog als besonders erfolgreichen Sportlern, sowie verschiedene alpine Skisportarten. Katarina Witt zählt mit zwei Olympiasiegen im Eiskunstlauf zu den größten Sportlern ihrer Disziplin.

Das Deutsche Reich war Austragungsort der Olympischen Sommerspiele und der Olympischen Winterspiele im Jahr 1936, die Bundesrepublik Deutschland ebenso für die Sommerspiele 1972. Im ewigen Medaillenspiegel der Olympischen Spiele nimmt Deutschland mit 400 Goldmedaillen den dritten Platz ein.[147]

Siehe auch

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Gesprochene Version

Literatur

  • Margarete Graf: Schnellkurs Deutschland, DuMont, Köln 2007, ISBN 978-3-8321-7760-7.
  • Axel Schildt, Detlef Siegfried: Deutsche Kulturgeschichte: Die Bundesrepublik von 1945 bis zur Gegenwart. Carl Hanser Verlag, München 2009, ISBN 3-446-23414-4.
  • Enzyklopädie deutscher Geschichte, hrsg. von Lothar Gall. In Verbindung mit Peter Blickle, Elisabeth Fehrenbach, Johannes Fried, Klaus Hildebrand, Karl Heinnrich Kaufhold, Horst Möller, Otto Gerhard Oexle, Klaus Tenfelde. R. Oldenbourg Verlag, München 1988 ff.
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Anmerkungen

  1. § 23 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund).
    Die Frage, ob unter deutsch rechtlich ausschließlich die hochdeutsche oder auch die niederdeutsche Sprache subsumiert wird, wird juristisch uneinheitlich beantwortet: Während der BGH in einer Entscheidung zu Gebrauchsmustereinreichung beim Deutschen Patent- und Markenamt in plattdeutscher Sprache das Niederdeutsche einer Fremdsprache gleichstellt („Niederdeutsche (plattdeutsche) Anmeldeunterlagen sind im Sinn des § 4a Abs. 1 Satz 1 GebrMG nicht in deutscher Sprache abgefaßt.“ – BGH-Beschluss vom 19. November 2002, Az. X ZB 23/01), ist nach dem Kommentar von Foerster/Friedersen/Rohde zu § 82a des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein unter Verweis auf Entscheidungen höherer Gerichte zu § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes seit 1927 (OLG Oldenburg, 10. Oktober 1927 – K 48, HRR 1928, 392) unter dem Begriff deutsche Sprache sowohl Hochdeutsch wie auch Niederdeutsch zu verstehen.
  2. Bevölkerungsdichte ungerundet: 80.523.746 Einwohner/357.121,41 km² = 225,48 Einwohner pro km². Berechnet am 27. August 2013.
  3. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag (Urteil vom 31. Juli 1973, Absatz-Nr. 54 – 2 BvF 1/73 – BVerfGE 36, S. 1 ff.: „[…] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. […]“)
  4. Zum ordnungspolitischen Nationalstaatsbegriff siehe statt aller mit weiteren Nachweisen Hans F. Zacher, Sozialer Einschluß und Ausschluß im Zeichen von Nationalisierung und Internationalisierung, in: Hans Günter Hockerts (Hrsg.): Koordinaten deutscher Geschichte in der Epoche des Ost-West-Konflikts, Oldenbourg, München 2004 (Schriften des Historischen Kollegs: Kolloquien; 55), ISBN 3-486-56768-3, S. 103–152, hier S. 105 f., 141: Die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland als Nationalstaat, aber „nur unter Inkaufnahme von Widersprüchen“, sowie der Charakter des vereinigten Deutschland als Nationalstaat.
  5. konkludent durch die Ernennung der bisherigen Stadtregierung der Stadt Bremen zur neuen Landesregierung bei Wiedergründung des Landes aus der Stadt Bremen, dem Landgebiet Bremen (heute auch Teil der Stadt Bremen), dem Stadtkreis Wesermünde samt der Stadt Bremerhaven (heute komplett Bremerhaven) am 21. Januar 1947 (rückwirkend zum 1. Januar) durch Proklamation Nr. 3 der US-amerikanischen Militärregierung; de facto als Regierungssitz (Senat) (siehe Rathaus Bremen: Senatskanzlei) und Sitz des Parlaments (siehe Bremische Bürgerschaft) sowie anderer oberster Landesorgane
  6. durch Organisationsverfügung Nr. 1 der US-amerikanischen Militärregierung vom 12. Oktober 1945
  7. durch ein Memorandum der britischen Militärregierung vom 1. August 1946, wenige Tage vor der Verordnung Nr. 46 zur Verschmelzung der Provinzen Nordrhein und Westfalen vom 23. August 1946 zum neuen Land Nordrhein-Westfalen (siehe Landeshauptstadt Düsseldorf: Geburt und Heranwachsen einer Landeshauptstadt; Kurt Düwell: „Operation Marriage“ – Die britische Geburtshilfe bei der Gründung Nordrhein-Westfalens, Redemanuskript, Düsseldorf 2006, S. 1 (PDF; 91 kB))
  8. durch Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 16. August 1946 (Kieler Erinnerungstag: 23. August 1946)
  9. nach Artikel 44 III der Verfassung des Freistaats Thüringen
  10. Zuvor existierte von 1663 bis 1806 ein „Immerwährender Reichstag“ in Regensburg, und die Habsburger waren bis zuletzt Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.
  11. Gleiches aktives und passives Wahlrecht, unabhängig vom Einkommen, galt hinfort nicht nur bei den Wahlen zum Deutschen Reichstag, sondern auch zum Parlament im Land Preußen, wo zuvor ein Dreiklassenwahlrecht, und dies nur für Männer, gegolten hatte.
  12. Im damaligen Sinne eines „Durchgangsstadium[s] für einen künftigen, wieder gesamtdeutschen Staat“, vgl. Klaus Hornung, Von der Bonner zur Berliner Republik (PDF; 33 kB) und Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hg.), Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 5., aktual. Aufl., Leske + Budrich, Opladen 2003 (Bundeszentrale für politische Bildung, 2003).
  13. Vgl. das Schreiben des deutschen Vertreters bei den UN vom 17. Dezember 1990 an den UN-Generalsekretär: „As a consequence of the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, the former German Democratic Republic has ceased to exist as of October 3rd 1990, whereas the Federal Republic of Germany continues to exist as an identical subject of international law …“; ZaöRV 53 (1993), S. 1095.
  14. Herdegen, § 8, Rn 30 (Abschnitt „Bundesstaat“): „Die Gliedstaaten verfügen – nur – insoweit über eine (partielle und abgeleitete) Völkerrechtssubjektivität, als ihnen durch die Bundesverfassung Kompetenzen in auswärtigen Angelegenheiten eingeräumt werden.“
    Ipsen, § 5, Rn 21 (Abschnitt „Gliedstaaten von Bundesstaaten und Staatenbund“): „Ihre Völkerrechtssubjektivität [also die der Gliedstaaten in einem Bundesstaat] unterscheidet sich vielmehr von der des Bundes dadurch, dass sie von der Völkerrechtssubjektivität des jeweiligen Bundesstaates abgeleitet [= derivativ] und nicht originär ist.“
  15. Für diesen Bereich haben die Länder durch Verwaltungsabkommen und Staatsverträge Verwaltungs- und Gerichtszuständigkeiten geregelt, die Gebietshoheit ist damit aber nicht geklärt.
    Beispiele für solche Verträge sind das (Verwaltungs-)Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg von 1974, der Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen von 1983 oder der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers der Nordsee und der Elbmündung von 2001. Zu den rechtlichen und geschichtlichen Aspekten siehe Rainer Lagoni: Ländergrenzen in der Elbemündung und der Deutschen Bucht, Berlin 1982, ISBN 3-428-05240-4.
  16. Es beherrschen Niederdeutsch gut bis sehr gut: 27 Prozent der Bevölkerung Schleswig-Holsteins, 23 Prozent der Mecklenburg-Vorpommerns, 14 Prozent der Niedersachsens, 10 Prozent der Nordrhein-Westfalens und je 5 Prozent der Brandenburgs und Sachsen-Anhalts, zusammen ca. 4 Millionen – nicht inbegriffen sind Hamburg und Bremen sowie die rund 200.000 Sprecher des Plautdietschen, die überwiegend außerhalb der Erhebungsgebiete wohnen. Vorlesung „Niederdeutsch in Geschichte und Gegenwart“ – Niederdeutsch heute: Eine Bestandsaufnahme (Frerk Möller: Plattdeutsch im 21. Jahrhundert. Bestandsaufnahme und Perspektiven. Leer 2008 (PDF; 1,9 MB), S. 22 f.). Abgerufen am 6. Januar 2013.
  17. Vgl. dazu Karl-Hermann Kästner, Die Entwicklung des Staatskirchenrechts seit 1961, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, hrsg. von Gerhard Leibholz. Neue Folge Bd. 27, Mohr Siebeck, Tübingen 1978, S. 280 f.; Götz Klostermann, Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen – Rechtsgrundlagen im kirchlichen und staatlichen Recht (= Jus Ecclesiasticum; Bd. 64), Mohr Siebeck, Tübingen 2000, S. 11 ff., 79; Michael Meyer-Blanck, Birgit Weyel, Studien- und Arbeitsbuch Praktische Theologie, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, S. 204.

Einzelnachweise

  1. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Gebiet und Bevölkerung – Fläche und Bevölkerung, Stand: 2. April 2012. Abgerufen am 7. Januar 2013.
  2. a b c d Statistisches Bundesamt: 80,5 Millionen Einwohner am Jahresende 2012 – Bevölkerungszunahme durch hohe Zuwanderung, Pressemitteilung Nr. 283 vom 27. August 2013. Abgerufen am 27. August 2013.
  3. a b c d Internationaler Währungsfonds: World Economic Outlook Database, Stand: April 2012. Abgerufen am 8. Oktober 2012.
  4. Human Development Report Office: Germany – Country Profile: Human Development Indicators. Abgerufen am 16. März 2013.
  5. Bundeszentrale für politische Bildung: Grundlagen. Abgerufen am 7. Mai 2013.
  6. a b UN Department of Economic and Social Affairs: International Migration 2006 (PDF; 619 kB), Stand: 2006. Abgerufen am 31. Mai 2013.
  7. Hans Kundnani: Germany as a Geo-economic Power (PDF; 267 kB), Center for Strategic and International Studies, 2011. Abgerufen am 20. Juni 2013.
  8. a b Statistisches Bundesamt: Top 20 Exportländer 2012; vgl. dazu Außenhandel, Stand 2013. Abgerufen am 15. Juni 2013.
  9. a b Bericht über die menschliche Entwicklung 2013. (PDF; 6,2 MB) Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, S. 238 ff, abgerufen am 2. April 2013.
  10. Wilhelm Schmidt, Geschichte der deutschen Sprache. Ein Lehrbuch für das germanistische Studium. 7., verbesserte Aufl., Stuttgart/Leipzig 1996, S. 80 f.
  11. In der Frankfurter Übersetzung der Goldenen Bulle (um 1365) heißt es Dutschelant.
  12. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Johann von Cube, Basel 1487, S. 6 (zweite Spalte, unterer Bereich). Abgerufen am 7. Januar 2013.
  13. Bardo Fassbender: Auswärtige Zuständigkeiten bundesstaatlicher Gliedstaaten: Die Entstehung des Prinzips der dynamischen Verweisung im Zeitalter der Gründung des Deutschen Reiches (1866–1871), JöR, N.F. Bd. 53 (2005), S. 207, hier S. 270 f.
  14. „Mit dem Wort Deutschland geben wir dem Ganzen ein gewisses Pathos…“, zit. nach Theodor Heuss, späterer Bundespräsident, in den Beratungen des Parlamentarischen Rates, 1948.
  15. Helmut Berschin, Deutschlandbegriff im sprachlichen Wandel, in: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999, Campus Verlag, Frankfurt a.M./New York 1999, ISBN 3-593-36240-6, S. 217–225, hier S. 220.
  16. Heinrich August Winkler: Die deutsche Frage ist gelöst, die europäische Frage ist offen. 60 Jahre Bundesrepublik: Rückblick und Ausblick, in: GWU 60, 2009, Heft 9, S. 490–494. Vgl. zur offiziellen Kurzform der amtlichen Staatsbezeichnung die Mitteilung der Bundesregierung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 3. Oktober 1990, dass die Bundesrepublik Deutschland ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Vereinten Nationen unter dem Namen ‚Deutschland‘ auftreten werde (s. hierzu Multilateral Treaties Deposited with the Secretary General 1996, S. 9 Anm. 13).
  17. Christoph Möllers bezeichnet die völkerrechtliche Identität seit 1866/1867 als „mittlerweile allgemeine Ansicht“ (Staat als Argument, München 2000, S. 163).
  18. D. Gebauer, I.S. Williams, W. Compston, M. Grünenfelder: The development of the Central European continental crust since the Early Archaean based on conventional and ion-microprobe dating of up to 3.84 b.y. old detrital zircons. In: Tectonophysics 157 (1989), S. 81–96. DOI:10.1016/0040-1951(89)90342-9.
  19. Linnemann, U./Romer, R. L. (Ed.): Pre-Mesozoic Geology of Saxo-Thuringia: From the Cadomian Active Margin to the Variscan Orogen. Schweizerbart science publishers, 2010, S. 485.
  20. Klimadaten: Gebietsmittelwerte von Deutschland. Abgerufen am 7. Januar 2013.
  21. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht am 31. Dezember 2022 (CSV-Datei) (Hilfe dazu).
  22. Genesis-Online-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Statistik Tabelle 12411-003r Fortschreibung des Bevölkerungsstandes: Gemeinden, Stichtag (Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
  23. Stand vom 31. Dezember 2023, Fortgeschriebene Bevölkerungszahlen vom 31. Dezember 2023 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, abgerufen am 12. Juni 2024 ([1]) (Hilfe dazu).
  24. Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg Dezember 2023 (Fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahlen, bezogen auf den aktuellen Gebietsstand) (Hilfe dazu).
  25. Tabelle 12411-01-01: Bevölkerung nach Geschlecht. In: statistik.bremen.de. Statistisches Landesamt Bremen, 31. Dezember 2023, abgerufen am 11. Juni 2024. (Hilfe dazu)
  26. Hessisches Statistisches Landesamt: Bevölkerung in Hessen am 31.12.2023 (Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
  27. Statistisches Amt M-V – Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden 2022 (XLS-Datei) (Amtliche Einwohnerzahlen in Fortschreibung des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
  28. Landesamt für Statistik Niedersachsen, LSN-Online Regionaldatenbank, Tabelle A100001G: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Stand 31. Dezember 2022 (Hilfe dazu).
  29. Bevölkerung der Gemeinden Nordrhein-Westfalens am 31. Dezember 2022 – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), abgerufen am 20. Juni 2023. (Hilfe dazu)
  30. durch Entscheidung des Landtages vom 16. Mai 1950
  31. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – Bevölkerungsstand 2022, Kreise, Gemeinden, Verbandsgemeinden (Hilfe dazu).
  32. Saarland.de – Amtliche Einwohnerzahlen Stand 31. Dezember 2023 (Hilfe dazu).
  33. Bevölkerung der Gemeinden Sachsens am 31. Dezember 2022 – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011 (Gebietsstand 01.01.2023). Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, abgerufen am 21. Juni 2023. (Hilfe dazu).
  34. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Bevölkerung der Gemeinden – Stand: 31. Dezember 2023 (Fortschreibung) (Hilfe dazu).
  35. Statistikamt Nord – Bevölkerung der Gemeinden in Schleswig-Holstein 4. Quartal 2023 (XLSX-Datei) (Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
  36. Bevölkerung der Gemeinden vom Thüringer Landesamt für Statistik (Hilfe dazu).
  37. Stand vom 31. Dezember 2022, siehe auch Bevölkerung auf Grundlage des Zensus 2011 auf destatis.de.
  38. Ernst Schulin: Karl V.: Geschichte eines übergroßen Wirkungsbereiches. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 1999, ISBN 3-17-015695-0, S. 3.
  39. Heinrich August Winkler: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. München 2000, S. 49.
  40. Heinrich August Winkler: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. München 2000, S. 51 ff.
  41. Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und starker Staat. München 1983, S. 24 f.
  42. Zu diesem Stichtag sowie den damit verbundenen völkerrechtlichen Konsequenzen siehe Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Mohr Siebeck, Tübingen 2004, Teil II Kap. III (Fn 26 f.), S. 98–101.
  43. Feststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik über die Besatzungszonen in Deutschland vom 5. Juni 1945, in: documentArchiv.de
  44. Frankreich stellte 1945 noch keine anerkannte Siegermacht dar, sondern stand vor der Herausforderung, seinen Anspruch auf einen Großmachtstatus fortzuführen (so Jörn Leonhard, in: ders., Rolf G. Renner [Hrsg.]: Koloniale Vergangenheiten – (post-)imperiale Gegenwart, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010, S. 102 f.).
  45. Feststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945, in: documentArchiv.de
  46. Vgl. dazu Kay Hailbronner, in: Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 4. Aufl. 2007, 3. Abschn., Rn 196.
  47. Zum Anspruch der DDR vgl. Uwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5. Auflage, Leske + Budrich, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3865-2, S. 127.
  48. Vgl. Andreas Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, S. 49.
  49. Erlass des Staatsrates der DDR vom 7. September 1961 (GBl. SDr. 341, S. 3)
  50. Werner Abelshauser: Deutsche Wirtschaftsgeschichte seit 1945. C.H. Beck, München 2004, Kapitel „Die Reparationsfrage“, S. 75–84.
  51. Artikel 23 Satz 2 GG a.F.
  52. Bundesministerium der Justiz: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889). Abgerufen am 7. Januar 2013.
  53. Günther Heydemann: Zwischen Konsens, Krise und Konflikt. Der 11. September 2001 und seine Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen. In: Klaus Hildebrand, Udo Wengst, Andreas Wirsching (Hrsg.): Geschichtswissenschaft und Zeiterkenntnis. Von der Aufklärung bis zur Gegenwart. Festschrift für Horst Möller. Oldenbourg, München 2008, S. 437–452, hier S. 439. Abgerufen am 7. Januar 2013.
  54. Bundesverfassungsgericht: Urteil des BVerfG, Az. 2 BvE 1/03 Abgerufen am 7. Januar 2013.
  55. Bundestagswahl: FDP macht Merkel zur Kanzlerin von Schwarz-Gelb, t-online.de vom 27. September 2009. Abgerufen am 7. Januar 2013.
  56. Weg für ESM-Rettungsschirm endgültig frei, Meldung vom 27. September 2012 auf Welt Online. Abgerufen am 7. Januar 2013.
  57. Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung, 9. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 1995, S. 50.
  58. Vgl. Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 20, Rn 1, 7; Avenarius, Die Rechtsordnung, 3. Aufl., S. 23 f.
  59. Christian Schramek, Politische Führung in supranationalen Mehrebenensystemen: die Europäische Union, in: Martin Sebaldt, Henrik Gast (Hrsg.): Politische Führung in westlichen Regierungssystemen. Theorie und Praxis im internationalen Vergleich, VS Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17068-8, S. 307; vgl. dazu Henrik Gast, Politische Führung in der Kanzlerdemokratie: die Bundesrepublik Deutschland, ebd., S. 95 f.
  60. Statistisches Bundesamt: Öffentliches Finanzierungsdefizit 2011 auf 12,4 Milliarden Euro verringert, Pressemitteilung Nr. 119 vom 30. März 2012. Abgerufen am 27. Juli 2012.
  61. Schulden der öffentlichen Haushalte, Tabellen des Bundesfinanzministeriums, 13. März 2012.
  62. Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen. Mohr Siebeck, Tübingen 2004, S. 437.
  63. Hans Ehlert: Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik: 1945–1956, Bd. 3. Die NATO-Option, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Oldenbourg, München 1993, ISBN 3-486-51691-4, S. 826 ff.
  64. Bundeswehrreform: Zahlen, Daten, Fakten, Focus Online, 18. Mai 2011. Abgerufen am 14. Februar 2013.
  65. Berlin Information-center for Transatlantic Security: US-Atomwaffen in Deutschland und Europa, Stand: November 2012. Abgerufen am 6. Januar 2013.
  66. USA haben Nuklear-Arsenal in Ramstein geräumt, Spiegel Online, 9. Juli 2007. Abgerufen am 6. Januar 2013.
  67. Der Durchschnittsdeutsche ist 43,7 Jahre, Ärzte Zeitung online. Abgerufen am 6. Januar 2013.
  68. Statistisches Bundesamt Deutschland: Geburtenentwicklung. Abgerufen am 6. Januar 2013.
  69. Statistisches Bundesamt: Statistische Wochenberichte Bevölkerung, Soziales und Arbeit – Monatszahlen; Stand: 21. Dezember 2012. Abgerufen am 6. Januar 2013.
  70. Statistisches Bundesamt: Für 2011 wird mit einer leichten Bevölkerungszunahme gerechnet, Pressemitteilung Nr. 014 vom 13. Januar 2012. Abgerufen am 6. Januar 2013.
  71. Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Ungenutzte Potenziale – Zur Lage der Integration in Deutschland, ISBN 978-3-9812473-1-2, S. 26 f.
  72. Ursula Mehrländer, Günther Schultze (1998): Einwanderungskonzept für die Bundesrepublik Deutschland: Fakten, Argumente, Vorschläge, Bonn 1992 (Gesprächskreis Arbeit und Soziales; 7), FES-Library (online). Abgerufen am 24. Juli 2013.
  73. Kathrin Kissau: Das Integrationspotential des Internet für Migranten, 1. Aufl., VS Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15991-1, S. 25.
  74. Ausländische Bevölkerung – FS 1 R. 2, Statistisches Bundesamt. Abgerufen am 6. Januar 2013.
  75. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Einbürgerungen, Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1, 2011 (PDF). Abgerufen am 6. Januar 2013.
  76. Statistisches Bundesamt: Regionalatlas (online)
  77. Die dänische Minderheit. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. September 2013.
  78. Dä­ni­sche Min­der­heit. Bundesministerium des Innern, abgerufen am 6. September 2013.
  79. Minderheiten- und Volksgruppenpolitik in der 17. Legislaturperiode (2009–2012) – Minderheitenbericht 2011. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. September 2013.
  80. Gabriele Diekmann-Dröge, Proseminar 2003: Sprachenpolitik: Das Beispiel Niederdeutsch, Universität Oldenburg, Institut für Germanistik. Abgerufen am 6. Januar 2013.
  81. Europäische Kommission: Sprachen. Abgerufen am 6. Januar 2013.
  82. Kultusministerkonferenz: Allgemeines zum fremdsprachlichen Unterricht. Abgerufen am 6. Januar 2013.
  83. Stefano Testa Bappenheim, Die Haftpflicht und die religiösen Institute in Deutschland, Lit Verlag, Münster 2006, S. 31.
  84. a b Deutsche Bischofskonferenz: Katholische Kirche in Deutschland – Statistische Daten (PDF). Abgerufen am 5. Januar 2013.
  85. Kirchenmitgliederzahlen am 31. Dezember 2011 (PDF, S. 6). Abgerufen am 5. Januar 2013.
  86. Grafik 1: Religionszugehörigkeit in Deutschland (PDF; 1,3 MB). Ausgabe Juni 2011. Abgerufen am 5. Januar 2013.
  87. Kirchenmitgliederzahlen am 31. Dezember 2009 (PDF; 628 kB). Abgerufen am 5. Januar 2013.
  88. a b Tabelle 1.3 Bevölkerung und Kirchenzugehörigkeit nach Bundesländern, Stand: 2008. Abgerufen am 5. Januar 2013.
  89. Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid): Entwicklung der Religionszugehörigkeiten in Deutschland (PDF; 78 kB), Stand:2009. Abgerufen am 5. Januar 2013.
  90. Näheres siehe Welthandel/Tabellen und Grafiken.
  91. Zahl der Erwerbstätigen erreicht Rekordhoch, Handelsblatt, 2. Januar 2013. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  92. Deutscher Job-Markt, Spiegel Online, 3. Januar 2013. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  93. Die Einkommensdifferenzen haben seit der Jahrtausendwende stark zugenommen, Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 24/2010 (PDF; 469 kB), S. 5. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  94. Weiterhin hohes Armutsrisiko in Deutschland, Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 7/2010 (PDF; 431 kB), S. 4. Abgerufen am 7. Januar 2013.
  95. Gestiegene Vermögensungleichheit in Deutschland, Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 4/2009 (PDF; 276 kB), S. 59. Abgerufen am 7. Januar 2013.
  96. German exports set record of a trillion euros in 2011, BBC, 8. Februar 2012. Abgerufen am 5. Januar 2013.
  97. Statistisches Bundesamt: Deutscher Außenhandel 2011. Abgerufen am 5. Januar 2013.
  98. Statistisches Bundesamt: Außenhandel: Gesamtentwicklung. Abgerufen am 5. Januar 2013.
  99. Statista: Inflationsrate in Deutschland von 1992 bis 2011 (Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber Vorjahr). Abgerufen am 5. Januar 2013.
  100. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Ranking Deutschlands größte Unternehmen (FAZ.NET, 7. Juli 2012). Abgerufen am 4. Januar 2013.
  101. Internet use in households and by individuals in 2012 (PDF, S. 2; 287 kB), Eurostat, 13. Dezember 2012. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  102. Energieverbrauch sinkt 2011 kräftig, Rohstoff-Welt, 20. Dezember 2011. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  103. U.S. Energy Information Administration – Germany, Stand: 2009. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  104. Liste der Stromanbieter in Deutschland Verivox.de. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  105. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Erneuerbare Energien in Zahlen: Nationale und Internationale Entwicklung (PDF; 2,9 MB), S. 15. Stand: Juli 2012. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  106. U.S. Energy Information Administration: International Energy Statistics. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  107. Statistisches Bundesamt: 2011 erstmals seit 20 Jahren wieder mehr Todesopfer im Straßenverkehr, Stand: 2011. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  108. Hochtief, Pressemitteilung vom 31. März 1999: Start frei für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg International
  109. Germany country profile, BBC, 19. März 2012. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  110. Marco Fröb, Die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Standortwettbewerb, GRIN Verlag, 2007, S. 11. Abgerufen am 7. Januar 2013.
  111. Vgl. Otto Dann, Nation und Nationalismus in Deutschland: 1770–1990, 3., überarb. und erw. Aufl., Beck, München 1996, ISBN 3-406-34086-5, S. 48 f.
  112. Mediengeschichte, Docupedia-Zeitgeschichte, Stand: 2010. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  113. Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). bund.de, archiviert vom Original am 23. April 2011; abgerufen am 3. Januar 2013.
  114. Goethe-Institut: Eigene Standorte. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  115. Deutschland ist das weltweit angesehenste Land, Spiegel Online, 19. April 2010. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  116. BBC World Service Poll, World Public Opinion, 7. März 2011. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  117. Deutschland drittgrößter Musikmarkt weltweit, Bundesverband Musikindustrie, 13. April 2011. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  118. Echo in Berlin – weit mehr als ein Musikpreis, Berliner Morgenpost, 24. März 2011. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  119. Kino auf Abruf, Der Tagesspiegel, 3. Januar 2013. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  120. Zahlen aus der Filmwirtschaft (PDF; 1,6 MB), FFA 2012. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  121. Deutsche UNESCO-Kommission e.V.: Welterbestätten in Deutschland, unesco.de. Abgerufen am 3. Januar 2013.
  122. Daten des Instituts für Museumsforschung für 2009 (PDF; 1,2 MB). Abgerufen am 3. Januar 2013.
  123. Artikel 2 EV – Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit
  124. Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919, der nach Art. 140 GG „Bestandteil dieses Grundgesetzes“ ist.
  125. Gastarbeiterküche: Deutschland al dente, Die Zeit, 19. Dezember 2012. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  126. Kevin Fehling: Deutschland hat seinen zehnten Drei-Sterne-Koch, manager magazin online, 7. November 2012. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  127. Deutsche Süßigkeiten überzeugen sogar in China, Die Welt, 2. Februar 2010. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  128. Jeder achte Einwohner ist ein Zuwanderer, N24, 18. Dezember 2012. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  129. Eine offene Gesellschaft, Deutschland.de, 13. August 2012. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  130. German Missions in the United States: Society. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  131. Kinderlosigkeit ist das wirkliche Problem Europas, Die Welt, 21. Dezember 2012. Abgerufen am 9. Januar 2013.
  132. An den Rändern, Der Tagesspiegel, 26. Februar 2012. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  133. Studie zum funktionalen Analphabetismus, BMBF-Studie vom 28. Februar 2011. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  134. Country Profile Germany, The 2012 Legatum Prosperity Index. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  135. Statistisches Bundesamt: Lebenserwartung in Deutschland erneut gestiegen, Pressemitteilung Nr. 344 vom 2. Oktober 2012. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  136. United Nations – Department of Economic and Social Affairs: Population Division. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  137. PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.: Zahlen zur privaten Krankenversicherung. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  138. International Patent Filings Set New Record in 2011, WIPO, 5. März 2012. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  139. Hermann Meyn, Massenmedien in Deutschland, UVK, Konstanz 2004.
  140. Internet-Enzyklopädie: Diese Wikipedia-Autoren wollen die Welt verändern, Die Welt, 30. März 2012. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  141. Die wichtigsten Social Media Plattformen Deutschlands im Überblick. Social Media Schweiz, abgerufen am 2. Januar 2013.
  142. Deutscher Olympischer Sportbund: Daten und Fakten, Stand: 2009/2010. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  143. Deutscher Fußballbund: Mitglieder-Statistik, Stand: April 2012. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  144. Deutscher Handballbund: Das Unternehmen Handball stellt sich vor, Stand: 2011. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  145. Ehrung: Nowitzki zum MVP gewählt, Spiegel Online, 11. Mai 2007. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  146. DSB: Deutscher Schützenbund. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  147. Ewiger Medaillenspiegel auf Süddeutsche.de. Abgerufen am 2. Januar 2013.
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Koordinaten: 51° N, 10° O

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