Datei:T00 602 Ziegelgrabenbrücke.jpg

Originaldatei(4.096 × 2.736 Pixel, Dateigröße: 1,13 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Vom Dänholm Richtung Stralsund, die Beschilderung dieses bis an diese Stelle benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweges ist schon ein echter Klassiker. Der dafür Verantwortliche hält Fahrräder für Spielzeug und die Nutzer für unmündig. Die Verkehrsbelastung rechtfertigt eine Trennung nach Antriebsart nicht, eine besondere Gefährdungslage, die sie rechtfertigen könnte, besteht ebenfalls nicht und es gibt für das Fahrradverbot auch keine Alternativstrecke. Der Gehweg ist für die Ausweisung als gemeinsamer Fuß- und Zweirichtungsradweg selbstverständlich zu schmal, doch der in dieser Hinsicht schon seit Jahrzehnten bestehenden Rechtslage ist das nicht durch ein Schiebegebot zu lösen. Die Straßenverkehrsordnung enthält auch bis auf die Regelung, dass Fahrräder auf Gehwegen geschoben werden dürfen, auch nichts diesbezügliches, insbesondere kein Verbot der Nutzung des Eigenantriebes von betriebssicheren Fahrzeugen.

Die richtige und nicht verbietbare Reaktion auf eine solche Beschilderung ist auf der Brücke die gewöhnliche Fahrbahnbenutzung. Nur erfordert die eben Streckenkenntnis, da die letzten, ordnungsgemäß nutzbaren Spurwechselmöglichkeiten in beiden Richtungen lange vor der Sichtbarkeit dieser »Verkehrsregelung« liegen und ein dickes Fell, zumal die Mehrzahl der Rügener Kraftfahrer aus Gewohnheit sehr fordernd auftritt.

Nach dem Bau der Rügenbrücke rechts, die schließlich nur für den Kraftverkehr gebaut wurde, wäre die Sperrung des alten Rügendammes zumindest für den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen und zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h die korrekte Reaktion der Straßenverkehrsbehörde gewesen.
Datum
Quelle Eigenes Werk
Urheber Falk2

Lizenz

w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Urheber

Einige Werte ohne einen Wikidata-Eintrag

Autor (Text): Falk2
Wikimedia-Benutzername: Falk2

Urheberrechtsstatus

urheberrechtlich geschützt

Lizenz

Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International

Datum der Gründung, Erstellung, Entstehung, Erbauung

21. Juni 2014

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell14:54, 13. Jul. 2024Vorschaubild der Version vom 14:54, 13. Jul. 20244.096 × 2.736 (1,13 MB)Falk2{{Information |Beschreibung=Vom Dänholm Richtung Stralsund, die Beschilderung dieses bis an diese Stelle benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweges ist schon ein echter Klassiker. Der dafür Verantwortliche hält Fahrräder für Spielzeug und die Nutzer für unmündig. Die Verkehrsbelastung rechtfertigt eine Trennung nach Antriebsart nicht, eine besondere Gefährdungslage, die sie rechtfertigen könnte, besteht ebenfalls nicht und es gibt für das Fahrradverbot auch keine Alternativstrecke. Der…

Keine Seiten verwenden diese Datei.

Metadaten