Wikipedia:Urheberrechtsfragen

Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

Bitte beachten:

  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
  • Es findet keine Rechtsberatung statt, vgl. Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen.
Abschnitte, deren jüngster Beitrag mehr als 14 Tage zurückliegt und die mindestens 2 signierte Beiträge enthalten, werden automatisch ins Archiv verschoben. (Unbeantwortete) Abschnitte mit nur 1 signiertem Beitrag werden nach 30 Tagen archiviert. Mit dem Baustein {{erledigt|1=~~~~}} markierte Abschnitte werden nach 2 Tagen archiviert.



alt-100 und alt-1923

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Ich hänge mich hier mal mit einer allgemeineren Frage an: Wir nähern uns dem Tag, an dem {{Bild-PD-alt-100}} und {{Bild-PD-alt-1923}} zusammenfallen (cum grano salis, der Unterschied zwischen Veröffentlichung und Entstehung spielt bei 1923 de facto ja keine nennenswerte Rolle). Wie wollen wir damit umgehen? Einfach eine Weiterleitung auf alt-100 einrichten und alt-1923 in Rente schicken? Oder wollen wir die 445 Einbindungen von alt-1923 durchgehen und soweit möglich die Vorlagen austauschen? Oder aus alt-1923 den "no commons"-Teil rausnehmen und alle Dateien nach Commons schicken? Was meint ihr? Grüße --h-stt !? 15:00, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten

{{Bild-PD-alt-1923}} ist sowieso schon längst veraltet. Bis Ende 2018 galt in den US fix, dass Veröffentlichungen vor 1923 public domain sind. Auf den 1. Januar 2019 wurde diese Frist "in Bewegung gesetzt" und es gelten jetzt 95 Jahre ab Veröffentlichung. Aktuell sind in den USA somit Veröffentlichungen PD, die vor dem 1. Januar 1926 veröffentlicht wurden. Das Jahr 1923 spielt überhaupt keine Rolle mehr. Dementsprechend wurde die Vorlage "PD-1923" auf Commons auch nach {{PD-US-expired}} verschoben und passt die Frist jetzt jährlich an. Ich würde alt-1923 "in Rente schicken". Auf Commons verschieben würde ich Dateien aber immer nur nach genauer Prüfung jeder einzelnen Datei. Gestumblindi 15:44, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Siehe auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2021/03#Alte Commons-Enschränkungs-Vorlage bzw. "Wir hatten uns in früheren Diskussionen drauf geeinigt, dass wir es aus pragmatischen Gründen bei 1923 als Schwelle belassen wollen, bis sie mit unserer 100-Jahre-Regel zusammenfällt und wir erst dann zur moving wall übergehen wollen" (h-Stt). [1]--Chianti (Diskussion) 16:12, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ja, genau deshalb frage ich ja jetzt, wie wir diese pragmatische Lösung konkret umsetzen wollen. Drei Optionen stehen oben. Grüße --h-stt !? 16:36, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Wie gesagt, ich würde mich dem Vorschlag "Einfach eine Weiterleitung auf alt-100 einrichten und alt-1923 in Rente schicken?" anschliessen. Gestumblindi 18:50, 13. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Modell Kongresshalle Nürnberg

Hallo, jüngst habe ich aus gegebenem Anlass den Artikel Kongresshalle (Nürnberg) verfasst. Was dort fehlt, sind Bilder vom geplanten, nicht erreichten Endzustand. Fragen: 1. Ich besitze einige historische Aufnahmen von Modellen, die auf den Entwurf von Ludwig Ruff (gest. 1934) beruhen. Urheber der Fotografien sind unbekannt. Sind die Aufnahmen des Modells gemäß § 68 UrhG "einfache fotografische Vervielfältigungen"? 2. Im Innenhof der Kongresshalle (Grundbesitz der Stadt Nürnberg, aber dauerhaft öffentlich zugängig) befindet sich eine Infotafel mit diversen Abbildungen, auch von Modellen. Werden hochgeladene Fotos der Tafel (bzw. von Abbildungen auf ihr) durch die Panoramafreiheit gedeckt? Für Eure Auskünfte bedanke ich mich schon jetzt. LG --Superikonoskop (Diskussion) 17:53, 26. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Hallo Superikonoskop, 1.: leider nein, § 68 gilt nämlich nur für Fotos von zweidimensionalen Werken. 2. Ja, aber nur wenn die Fotos dort mit dem Wissen der Urheber oder ihrer Rechtsnachfolger gelandet sind. Im Regelfall kann man aber davon ausgehen, dass das Museum die nötigen Rechte abgeklärt hat. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:09, 26. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Vielen Dank für die Info. Zu 1: Ich habe den Urheber bzw. dessen Rechtsnachfolger ausfindig gemacht, vielleicht lässt sich etwas machen. Auf den Commons gibt es schon mindestens ein Bild des Urhebers (File:Zeppelinfeld1.jpg). Zu 2.: Rechteeinhaber ist die Stadt Nürnberg, die hat die Tafel auch aufgestellt. Also hoffentlich ok, ich habe ein Foto hochgeladen und im Artikel eingestellt. Das es tatsächlich die Tafel ist, sieht man an den leider nicht vermeidbaren Reflexionen (File:Infotafel Kongresshalle Innenhof.jpg). LG --Superikonoskop (Diskussion) 20:42, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Bild von einer Stockplattform

Ist es möglich, ein Bild von einer Stockplattform zu benutzen, wenn bei dem Bild die Schutzfrist zweifelsfrei abgelaufen ist? Es handelt sich konkret um das Bild rechts unten hier, also um das Café mit den Billardtischen etc. Die Plattform selbst gibt an, das Bild sei eine „Illustration from 19th century“. Könnte ich das mit der Vorlage {{PD-old-assumed}} hochladen? Danke & Gruß --Happolati (Diskussion) 12:54, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Da sind halt störende Wasserzeichen in den Bildern und die Auflösung dieser Vorschaubilder ist auch mies. Aber grundsätzlich ginge das in Ordnung. -- Chaddy · D 13:55, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Danke, Chaddy, für die Einschätzung. Das Wasserzeichen müsste man doch wegbekommen? Es handelt sich um ein altes Café, zu dem es sonst kaum Bildmaterial gibt; so gesehen wäre es schon gut, das Bild verwenden zu können. --Happolati (Diskussion) 14:10, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Richtig, wer das Bild verwendet, verletzt nur die AGB der Plattform (sofern diese überhaupt greifen können), aber definitiv keine Urheberrechte. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:53, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Bzgl. der Wasserzeichen können vielleicht die Leute in der Wikipedia:Bilderwerkstatt was machen. Aber das wird schwierig. -- Chaddy · D 15:04, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Seite: Jan Silberstorff

Guten Tag, Ich habe im Auftrag von Jan Silberstorff seine Seite auf den neuesten Stand gebracht. Nun habe ich gesehen, dass alle meine Änderungen rückgängig gemacht wurden und die veraltete Seite wieder hergestellt wurde. Dazu sah ich folgende Mitteilung: "22:14, 3. Dez. 2021 LexICon Diskussion Beiträge änderte die Sichtbarkeit von 17 Versionen der Seite Jan Silberstorff: Inhalt versteckt (Urheberrechtsverletzung, keine Freigabe ersichtlich: C&P von https://www.lotus-press.com/autoren/jan-silberstorff/?p=1) (bereits bedankt)" Es kann gar keine Urheberrechtsverletzung vorliegen, da alle Daten von Jan Silberstorff abgesegnet wurden. Was kann ich tun, um die aktuelle Version wieder herzustellen? Vielen Dank für die Hilfe. Mit freundlichen Grüssen Manfred (Westernbuddha) (nicht signierter Beitrag von Westernbuddha (Diskussion | Beiträge) 10:41, 29. Dez. 2021 (CET))Beantworten

Hallo Westernbuddha, da wir nicht wissen, wer du bist und nicht wissen, dass die Übernahme des Texts "abgesegnet" war, müssen wir hier von einer Urheberrechtsverletzung ausgehen. Du darfst die Texte also nicht eins zu eins übernehmen sondern musst sie umformulieren. Alternativ bräuchten wir eine "offizielle" E-Mail mit der Einverständniserklärung von Silberstorff zur Nutzung des Texts an das ehrenamtliche Support-Team, das unter info@wikipedia.de zu erreichen ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:25, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ich weiß aber nicht, ob es die Mühe überhaupt wert ist. 1:1 übernehmen können wir diesen werblichen Text eh nicht. Und die Infos daraus extrahieren und enzyklopädisch formuliert in den Artikel einfügen geht auch ohne Freigabe.
@Westernbuddha: Falls doch eine Freigabe eingeholt werden soll: Ist Jan Silberstorff überhaupt der Autor des betreffenden Textes? -- Chaddy · D 15:00, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Kunstwerke noch lebender Künstler auf Commons

Hallo, ich habe da eine Frage bezüglich den Uploads von Kunstwerken von noch lebenden Künstlern auf Commons. Ich habe vor einiger Zeit einige Bilder im Museum Gegenwartskunst des Stiftes Admont gemacht und würde diese gerne hochladen. Zwei der Bilder sind schon in der entsprechenden Kategorie einsortiert ([2], aber jetzt habe ich Zweifel bekommen ob das überhaupt urheberrechtlich erlaubt ist. Die Kunstwerke befinden sich wie gesagt in einem Museum, sind also nicht einfach öffentlich zugänglich und es gab ein Fotografierverbot dort. --Liuthalas (Diskussion) 12:49, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Auch ohne Fotografierverbot darfst du die Bilder nicht ohne Freigabe der Künstler veröffentlichen (c:Commons:Volunteer Response Team). Ein Museum ist kein öffentlicher Raum, es gilt also in keinem Fall Panoramafreiheit. --Magnus (Diskussion) 13:21, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Danke für Info. Ich habe die beiden von mir hochgeladenen Bilder mal vorsorglich zum Löschen eingetragen. Vielleicht setzte ich mich mal ran und schaue ob ich eine Freigabe der Künstler bekomme. LG --Liuthalas (Diskussion) 17:18, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Erich Kästner / Walter Trier Briefmarke 1999

Bei Briefmarken kenne ich mich nicht aus, das scheint ein heißes Thema zu sein. Trotzdem mal eine Frage zu dieser

Datei:Deutsche Post Erich Kästner 1999.jpg, die ich vorsichtshalber mal "nur" nach WP hochgeladen habe, statt gleich nach Commons.

Die schöpferische Leistung des Designers Gerhard Lienemeyer scheint mir recht gering zu sein, so dass imho jetzt, 2022, c:Template:PD-old-70 für Walter Trier gelten sollte. Oder sehe ich das falsch? --Goesseln (Diskussion) 11:59, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Wie sieht denn das bearbeitete Original aus? sуrcrо.ПЕДИЯ 12:20, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten
wer findet die Unterschiede?
voila, --Goesseln (Diskussion) 12:38, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Die Übernahme von den typischen Schatten an die 300er Wertangabe macht das für mich zu einem Grenzfall. Ich würde das nicht nur für eine Abbildung, sondern für eine Unterkante-Schöpfungshöhe-Bearbeitung halten. sуrcrо.ПЕДИЯ 12:43, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten
+1 Das würde ich genauso einschätzen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:08, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Danke für die Auskunft.
Dass die von Trier zitierten Schatten Herrn Lienmeyer zum Eigenschöpfer machen, das sehe ich jetzt mal sportlich, da finde ich Lienmeyers Idee, den Buchtitel auf der Trierschen Litfaßsäule unterzubringen, schon eher originell.
Auf die Briefmarke setze ich einen WP:Löschantrag.
--Goesseln (Diskussion) 18:35, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Moment! @Syrcro: war das nicht noch ein Amtliches Werk? --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:55, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Ralf 1999 ist nach der Gründung von der Deutsche Post AG. Das amtliches Werk war Bundepost Zeit, als die Briefmarken noch im Amtsblatt des Bundesministeriums für Post- und Fernmeldewesen veröffentlicht wurden. Das kann nicht mehr der Fall sein, da -wenn ich das richtig sehe- das Amtsblatt des Bundesministeriums für Post- und Fernmeldewesen 1989 eingestellt wurde. Somit funktioniert das Berufen auf die OlG Entscheidung auch nicht mehr, weil die Veröffentlichung im amtlichen Werk fehlt. --Bobo11 (Diskussion) 08:08, 4. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Briefmarken sind nach der Rechtsprechung des LG Berlin grds. keine amtlichen Werke. (LG Berlin, 27.03.2012 - 15 O 377/11, Loriot). sуrcrо.ПЕДИЯ 09:18, 4. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Richtig, ob sie vor oder nach der Gründung der Deutschen Post AG veröffentlicht wurden, spielt nicht die geringste Rolle, da das Gericht zum Schluss kam: "Postwertzeichen werden nicht im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht, da kein amtliches Interesse an der freien Verwertung besteht. Denn sie werden nicht zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht, sondern zum allgemeinen Gebrauch im Geldverkehr herausgebracht." Siehe commons:Commons:WikiProject Public Domain/German stamps review. Man muss also deutsche Briefmarken wie alle anderen Werke betrachten (gemeinfrei erst 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers oder wenn gar keine Schöpfungshöhe erreicht wird). Auf Commons gibt es leider noch viele Briefmarken, die früher in der irrigen Annahme, es handle sich um amtliche Werke, hochgeladen wurden, und die müssen nun eigentlich nach und nach überprüft und in vielen Fällen gelöscht werden (das wäre in der deutschen WP übrigens auch nicht anders, schliesslich halten wir uns hier an DACH-Recht), aber das läuft sehr zäh... Gestumblindi 12:17, 4. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Wikinews-Artikel übernehmen

Ich möchte einen Wikinews-Artikel vollständig übernehmen und habe dazu folgende Box vorbereitet:

Quellenangabe: 30 Jahre Microsoft: Krise beim weltgrößten Softwarekonzern? In: Wikinews, 29. September 2005. (Zuletzt abgerufen am 2. Januar 2022.)

Lizenz: Der Artikel steht unter der Lizenz CC-BY 2.5. Am Artikel haben bis zum Zeitpunkt der Übernahme des Textes folgende Autoren mitgewirkt: 217.162.42.145, 80.171.79.119, Aholtman, Color, Cyper, Dapete, Franz, Haeber, Holger I., Nederlander, Wolf-Dieter (Versionsgeschichte).

Ist das in Ordnung oder habe ich etwas übersehen? --Paintdog (Diskussion) 22:07, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Mir ist nicht ganz klar, was du wo machen willst. Texte, die unter CC-BY stehen, wie das bei Wikinews der Fall ist, können wir wohl mit Angabe der Lizenz und der Autoren übernehmen, ja, aber ich sehe gerade nicht, wo sich dieser Wikinews-Artikel von 2005 in der Wikipedia sinnvoll im Volltext verwenden lassen würde. Oder wolltest du ihn als Beleg verwenden? Das wäre gemäss WP:WPIKQ nicht erwünscht. Du solltest dich dann besser auf die Belege stützen, die für den Wikinews-Artikel verwendet wurden. Oder geht es dir gar nicht um eine Verwendung in der WP, sondern irgendwo extern? Dann scheinen mir die Angaben jedenfalls ausreichend zu sein. Gestumblindi 12:51, 4. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Ich möchte den Artikel im Volltext übernehmen und an einer anderen Stelle (andere Webseite) einfügen. Im neuen Zusammenhang (extern) möchte ich keine Urheberrechtsverletzung begehen. Bei Commons gibt es einen Link, den ich anklicke, um alle Details zu erhalten, das fehlt hier. --Paintdog (Diskussion) 15:48, 4. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Nun, wie gesagt, dann scheinen mir die Angaben für eine externe Verwendung so ausreichend zu sein. Die IP-Adressen würde ich aber vielleicht sogar weglassen, weil sich diese sowieso keiner Person zuordnen lassen. Gestumblindi 16:53, 4. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Danke! --Paintdog (Diskussion) 17:11, 4. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Verwendbarkeit von Commons-Dateien

Moin. Konkret File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593047268).jpg, File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593245767).jpg, File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14779362712).jpg. Könnte ich in de:wp gebrauchen. Frage geht das? Gruß, --G-41614 (Diskussion) 01:42, 5. Jan. 2022 (CET)Beantworten

@G-41614: Das ist alles aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, also kein Problem. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 07:47, 5. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Sorry, aber ich würde gerne ganz sicher gehen. Commons gibt als Ursprungsdatum zwar 1860 an, aber das ist falsch. Die Reihe, in der diese Bilder reproduziert wurden, erschien Mitte des 20. Jahrhunderts. Das Doppelbild mit der Zeichnung von Lincoln File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593047268).jpg ist von der Mitte des 20. Jahrhunderts und wurde, wenn ich das richtig sehe, 1949 verwendet. Das Porträt des Mannes File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14779362712).jpg stammt aus der Zeit der Jahrhundertwende, und die Abbildungen hiervon und von dem einzelnen Frauenbild stammen aus Ausgaben einer Schriftenreihe (Lincoln Lore), die 1967 veröffentlicht wurden. Nur das Original der einzelnen Frau File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593245767).jpg muß so alt sein. 1860 steht zwar im File, aber da war die eine Frau noch nicht einmal geboren, und diese hat das Porträt gemalt. Zu den beiden älteren Menschen könnte ich auch noch die Artikel verlinken, sber wir benutzen WP ja nicht als Quelle:). Trotzdem danke erstmal & Gruß, --G-41614 (Diskussion) 11:41, 5. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Also, mal etwas geordnet (bei diesen furchtbaren Dateinamen wird man ja ganz wirr im Kopf), und, lieber G-41614, es ist schon einfacher, sich so einen Fall anzuschauen, wenn man weiss, um welche Personen es eigentlich geht (warum hast du es uns noch extra schwer gemacht und die Dateien am Anfang nicht mal verlinkt?). Es geht um diese drei Bilddateien:

  • File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593047268).jpg
    • Diese Datei zeigt eine Fotografie von Helen Nicolay (1866-1954), der Tochter von Lincolns Sekretär John George Nicolay, in höherem Alter, neben einer offensichtlich modernen Zeichnung von Lincoln. Unter der Zeichnung steht "Copyright 1946 by the Chicago Tribune", gemäss Quelle heisst der Zeichner Joseph Parrish. "1860" in der Beschreibung ist ganz offensichtlich falsch und hat evtl. Gnom in die Irre geführt, als er meinte, das sei "alles aus der Mitte des 19. Jahrhunderts". Ob die Fotografie und die Zeichnung in den USA noch geschützt sind und wenn nein, wie es bei uns aussieht, ist aufgrund der diversen Änderungen des US-Copyrights eine komplexe Frage. Eventuell sind die Bilder, wenn das Copyright in den USA nicht erneuert wurde (siehe Commons:Hirtle chart) in den USA frei, könnten aber in Deutschland, wenn der jeweilige Urheber (Fotograf des Bildes von Helen Nicolay und der Zeichner Joseph Parrish) vor weniger als 70 Jahren gestorben ist, noch geschützt sein, wenn kein Schutzfristenvergleich mit den USA vorgenommen wird. Um die Lage in den USA zu klären, werde ich einen Löschantrag auf diese Datei stellen.
      •  Info: Auf Commons wurde inzwischen ermittelt, dass die beiden Bilder (Foto und Zeichnung) in den USA public domain sind, da das Copyright nicht erneuert wurde. Ganz knapp: Die Publikation in der Chicago Tribune war am 7. Februar 1946 und die erste Nummer, deren Copyright erneuert wurde, ist am 15. Juli 1946 erschienen. Ich werde meinen Löschantrag zurückziehen. Gleichzeitig scheint aber ziemlich klar zu sein, dass wir sie hier in der deutschsprachigen Wikipedia nicht verwenden können, da der Zeichner des Lincoln-Porträts von 1946 Joseph Lee Parrish ist, der erst 1989 gestorben ist, und den Namen des Fotografen kennen wir nicht, aber das Foto ist sicher zu neu, um Gemeinfreiheit im DACH-Raum anzunehmen. Gestumblindi 14:35, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten
  • File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14779362712).jpg
    • Per Quelle ist das ein Bild von John George Nicolay, das seine Tochter gemalt hat. Es zeigt Nicolay als alten Mann und "aus der Zeit der Jahrhundertwende" dürfte stimmen. Damit wäre das Bild zwar in den USA per {{PD-US-expired}} public domain, aber nur, wenn auch nachgewiesen werden kann, dass es damals bereits veröffentlicht wurde. Eventuell ist es aber auch dann, wenn die Veröffentlichung 1967 die erste war, schon public domain, da es keinen Copyright-Vermerk zu geben scheint. Auch das ist am besten wohl mit einem Löschantrag zu klären. Für uns ist es aber wohl eh nicht verwendbar, da Helen Nicolay als Urheberin erst 1954 gestorben ist. Damit müsste das Bild im DACH-Raum noch bis Ende 2024 geschützt sein.
  • File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593245767).jpg
    • Da hast du dich wohl geirrt, wenn du meinst, das sei Helen Nicolay. Gemäss Herkunft des Fotos ist das Therena Bates, ihre Mutter, die 1865 John Nicolay geheiratet hat. Dieses Foto sehe ich als unproblematisch an. Es wird aus den 1860er Jahren sein, eventuell anlässlich der Hochzeit von Therena?

Gestumblindi 15:05, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Moin Gestumblindi und danke für die Arbeit und die sortierte Antwort. Ich glaube ja immer, ich würde mich knapp und präzise ausdrücken, aber meine Umwelt sieht das mitunter anders :). Das dritte Bild ist eindeutig Therena Bates, oder Bates Nicolay, keine Frage. Leider auch das am wenigsten interessante - ein verwendbares Bild von Helen Nicolay (ok, so spät verlinkt, schon nicht mehr wichtig) wäre schön gewesen, aber so bleibt der Artikel eben unbebildert. Ein Detail habe ich noch - das Porträt von John G. Nicolay befindet sich wohl im Besitz der Lincoln–Collection, aber ob und wann das öffentlich gezeigt wurde kann ich nicht sagen. Sicher wäre es besser gewesen mit der Anfrage zu warten, bis ich wieder klar denken kann (ich war ziemlich im Wikistreß, sozusagen) - dann hätte ich vermutlich auch gleich so lange probiert, bis das mit der Verlinkung klappt. Ich verlinke so selten aus der de:WP auf andere Projekte, das ich einfach nicht gleich auf den Doppelpunkt gekommen bin. Umso mehr vielen Dank nochmal & Gruß, --G-41614 (Diskussion) 17:13, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Bild zu einer Skulptur in Puerto Rico

Hallo, für den neuen Artikel Geburt einer neuen Welt würde ich gerne ein Bild verwenden. Es befindet sich aber direkt auf der englischen Wikipedia [3] und ist auch dort im entsprechenden Artikel [4] eingebunden. Bilddateien zur Skulptur auf Commons werden regelmäßig gelöscht, mit dem Hinweis, dass sie nicht mit den Rechten auf Commons (auf Puerto Rico gelten abweichende Richtlinien für Panoramafreiheit) kompatibel sind. Kann ich die Datei von der englischen Wikipedia in der deutschen Wikipedia hochladen?--Salino01 (Diskussion) 14:16, 6. Jan. 2022 (CET) P.S. Darf man die Datei [5] auf de.Wikipedia oder Commons hochladen?--Salino01 (Diskussion) 14:45, 6. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Da es in den USA und damit auch in Puerto Rico Panoramafreiheit nur für architektonische Werke gibt, nicht für Skulpturen, können keine Fotos dieser Skulptur nach Commons hochgeladen werden. In der deutschsprachigen Wikipedia werden Fotos aus Ländern ohne geeignete Panoramafreiheit hingegen traditionell unter Berufung auf das Schutzlandprinzip geduldet; d.h. die Verfechter dieses Ansatzes argumentieren damit, dass die Rechteinhaber etwa vor einem deutschen oder schweizerischen Gericht wegen solcher Fotos nicht erfolgreich klagen könnten; eine Klage (in diesem Fall) in Puerto Rico wäre aber durchaus auch möglich, daher hat mich das Argument selber noch nie überzeugt. Ich lade hier sowas nicht hoch, aber andere machen es und der aktuelle Stand ist eben, dass wir es dulden. Es gibt dafür die Vorlage {{Schutzlandprinzip}}. Musst du für dich entscheiden... - In der englischen Wikipedia wird das Bild übrigens als Fair use verwendet, das wenden wir hier nicht an. Gestumblindi 22:16, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Das Schutzlandprinzip besagt, dass diejenige Rechtsordnung anzuwenden ist, die an dem Ort gilt, an den sich das Angebot hauptsächlich richtet. Das ist bei uns nun mal der DACH-Raum, deshalb gilt hier DACH-Recht. Das ist nicht irgendeine Privatmeinung von einigen wenigen hier, sondern geltende Rechtslage. Bitte den Artikel Schutzlandprinzip lesen, da steht alles ganz genau beschrieben. ---- Chaddy · D 22:37, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Niemand könnte ein Gericht in Puerto Rico daran hindern, sich als zuständig anzusehen, da die deutsche Wikipedia auch in Puerto Rico abrufbar ist. Das ist die Lage. Wenn die deutsche und österreichische Rechtsprechung meint, Abrufbarkeit in Deutschland oder in Österreich reiche allein nicht aus, heisst das nicht zwingend, dass die puertoricanische das für Puerto Rico auch so sehen muss. Da du dazu aufrufst, den Artikel zu lesen: Darin findet sich auch der Satz "Jeder dieser Staaten kommt nämlich jedenfalls potenziell als Schutzland in Frage, denn ob überhaupt wie in Deutschland ein Inlandsbezug gefordert ist, wird in verschiedenen Jurisdiktionen unterschiedlich beurteilt." Gestumblindi 22:44, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Wenn ich das richtig verstehe, ist es möglich und legal, die jetzt auf Commons bestehenden Dateien auf de.Wikipedia zu sichern? Was wäre mit dem oben verlinkten Foto von Pixabay? Sind eigentlich die früher auf Commons gelöschten Dateien noch irgendwo? Könnte man so eine Datei als Admin auch wiederherstellen?--Salino01 (Diskussion) 08:01, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Um mal den Advocatus Diaboli zu machen: Auch ein Hochladen in die deutschsprachige Wikipedia könnte ein Gericht in Puerto Rico nicht davon abhalten, ein Urteil zu sprechen. Denn auch Bilder in der deutschsprachigen Wikipedia sind weltweit abrufbar. --Raymond Disk. 10:21, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Und für das Hochladen von Fotos mit unverhüllten Frauen könnten du oder ich in Saudi-Arabien verurteilt werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:37, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Das ist ja genau das, was ich sage, Raymond. Darum würde ich das selber nicht machen. Wenn man, wie Chaddy es wärmstens empfiehlt, den Artikel Schutzlandprinzip ganz liest, wird das auch klar. Commons hat immerhin einen pragmatischen Ansatz: Fotos aus Staaten, in denen es eine geeignete Panoramafreiheit gibt, also z.B. aus Deutschland, werden akzeptiert, auch wenn das nach amerikanischem Recht eigentlich nicht geht - in der seit vielen Jahren offenbar bewährten Annahme, dass kaum etwa ein deutscher Rechteinhaber wegen einer Skulptur, die in Deutschland steht und dort unter die Panoramafreiheit fällt, in Amerika klagen wird. Commons könnte da durchaus strenger/vorsichtiger sein, vgl. diesen Satz aus unserem Artikel "Schutzlandprinzip": Das Schutzlandprinzip führt dazu, dass die Aufnahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes, die im Herkunftsland legal vermarktet werden darf, z. B. in Deutschland nicht vertrieben werden darf, wenn nicht alle dafür in Deutschland geltenden Voraussetzungen vorliegen. Man braucht hier nur "Deutschland" durch "USA" zu ersetzen. Es ist allerdings auch schon zu Fällen gekommen wie jenem, der unter Diskussion:Claes Oldenburg und in der längeren Kurier-Diskussion dokumentiert ist (wobei der Rechteinhaber da ein in den USA lebender Schwede ist, aber die betroffenen Werke stehen in Deutschland). Wir müssen uns also glücklicherweise nicht damit behelfen, Fotos von Skulpturen etc. im öffentlichen Raum der DACH-Staaten hier lokal hochzuladen, das geht auf Commons und führt nur ganz selten zu Problemen. Aber bei Staaten, die keine Panoramafreiheit kennen bzw. keine für uns geeignete Form, finde ich es richtig, dass Commons keine Fotos akzeptiert, die potentielle Urheberrechtsverletzungen in diesen Staaten selbst darstellen, und wir sollten das m.E. auch nicht tun. Denn wir können nicht einfach davon ausgehen, dass Gerichte in Puerto Rico, Frankreich oder Südafrika wie deutsche Gerichte annehmen würden, es müsse ein "wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug" gegeben sein. Diesen könnte es durchaus ausreichen, dass das Foto im Internet in ihrem Staat abrufbar ist. Aber das ist alles nur meine Meinung. Die Mehrheitsmeinung hier ist offenbar, dass wir das mit {{Schutzlandprinzip}} machen können, und solange es diese Vorlage und keine andere Community-Entscheidung gibt, kannst du das auch machen, Salino01. Aus Sicht der hiesigen Community jedenfalls. Gestumblindi 14:23, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Könnte ich als Hochlader eines Fotos File:Estatua de Colón en Arecibo, PR cropped.jpg von Prof. D.H.R und meine Abwandlung verklagt werden? Wenn ja, dann meine Abwandlung bitte löschen. --AxelHH (Diskussion) 23:30, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Nein, nicht von Prof.D.H.R. Von dem ist ja das Foto und er hat es unter eine freie Lizenz gestellt. Du hast diesen Crop in Bezug auf das Werk des Uploaders (nicht die Statue, sondern das Foto) also auf jeden Fall anfertigen dürfen; Urheber und Lizenz für das Foto sind korrekt angegeben. Allerdings können beide Dateien nicht auf Commons bleiben, eben wegen der fehlenden Panoramafreiheit für die Skulptur in Puerto Rico. Ich werde sie nun aber nicht einfach löschen, sondern einen LA stellen, damit alles seine Ordnung hat. Gestumblindi 23:59, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Bilder von Lehrkräften (Professur) von offiziellen Hochschulseiten

Ich habe eine Frage, ich hoffe, damit nicht zum x-ten Mal eine FAQ neu aufzurollen. Zumindest bin ich dort nicht fündig geworden.

Meine Frage: Darf ich Porträts/Bilder von Lehrenden (also vor allem bekannten Wissenschaftler:innen z. B. dt. Hochschulen) in die Wiki-Commons hochladen? Bzw. wie komme ich sonst gut an Bilder lebender Personen?

Finde es einfach oft eine gute Merkhilfe, wenn man noch ein Bild zu einer Person hat ...

Vielen Dank im Voraus und einen lieben Gruß --SpeckbaronDerZweite (Diskussion) 12:58, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Gegenfrage (um einen möglichen Denkweg zu zeigen, mit dem Du dir selbst Antworten geben kannst): unterscheiden sich die Portraitbilder von Hochschulpersonal von Portraitbildern, die in Schaufenstern von Fotostudios ausgestellt werden oder von Autorenportraitbildern auf Buchumschlägen? (Tun sie natürlich, aus rechtlicher Sicht, nicht.) Um gut an Bilder von lebenden Personen zu kommen, gibt es die Option, sie selber aufzunehmen. Die zweite Option ist, bei den Rechteinhabern mithilfe der Textbausteine aus Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben von Texten und Bildern um ein Bild zu bitten. Einfach aus dem Netz zu nehmen ist grundsätzlich verkehrt. Ausnahmen müssen einzeln geprüft werden (beispielsweise, wenn es um Websites geht, die eventuell eine Wikipedia-kompatible Lizenz haben), diese Einzelfälle können gerne hier vorgestellt werden. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 13:31, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten
@Grand-Duc
Danke für deine Antwort. Alle wichtigen Infos beisammen! Klicke mich dann mal durch und schaue, ob das mit den Anforderungs-Vorlagen was sein könnte.
LG
--SpeckbaronDerZweite (Diskussion) 22:04, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Urheberrecht bei Kolorierung eines alten Stichs

Begründet die Kolorierung eines alten Stichs mit Malstiften einen neuen urheberrechtlichen Schutz?--Ratzer (Diskussion) 15:58, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Die Frage kommt hier gelegentlich auf. 2016 hat etwa Gnom hier geschrieben: "wir gehen hier davon aus, dass in der Regel kein urheberrechtlicher Schutz für einfache Kolorierungen besteht. Müsste man mal im Almanach eintragen". Der erwähnte Almanach Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach ist allerdings seit 2016 offenbar nicht mehr gepflegt/ergänzt worden (nur noch 2 minimale Änderungen), wie auch das ganze WikiProjekt Urheberrecht als inaktiv gekennzeichnet ist, leider. h-stt sah in einem ähnlichen Fall (neukolorierter gemeinfreier Holzstich) jedenfalls auch "nichts Schutzfähiges". Gestumblindi 16:16, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Unter Umständen kann dadurch schon urheberrechtlicher Schutz entstehen, in den meisten Fällen aber nicht. Auch hier denke ich nicht. Allerdings halte ich in diesem Fall hier die kolorierte Version für qualitativ deutlich schlechter. Da würde ich lieber das Original verwenden.
Auch grundsätzlich ist die Frage, ob es aus enzyklopädischer Sicht sinnvoll ist, solche nachträglichen Kolorierungen zu verwenden. Ich wäre da sehr vorsichtig, da Kolorierungen ein Bild verfälschen. Und wenn sie erst Jahrhunderte später entstanden sind (wie hier), sind sie auch sowieso nur reine Phantasie. -- Chaddy · D 16:38, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Das ist zwar keine Urheberrechtsfrage mehr, aber den Bemerkungen von Chaddy in Bezug auf die Qualität der konkreten Datei und die Problematik moderner Kolorierungen allgemein stimme ich voll und ganz zu. File:Dingelfing (Merian).jpg ist zwar auch nicht super, in voller Auflösung sind starke Kompressionsartefakte zu erkennen, aber File:Dingolfing Merian nachkoloriert.jpg als verschwommene Reproduktion einer Reproduktion mit deutlich sichtbarer Rasterung ist m.E. noch schlimmer. Und eben, durch eine Kolorierung von 1990 entsteht wohl kaum ein enzyklopädischer Mehrwert. Wie ich sehe, hatte Ratzer am 1. Januar schon mal eine zwar niedriger aufgelöste, aber qualitativ bessere Version über die unkolorierte Fassung geladen. Diese wäre m.E. zumindest als separate Datei auch wertvoll und wahrscheinlich beiden hier vorgestellten Fassungen vorzuziehen. Gestumblindi 18:04, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Kolorierungen können problematisch sein, müssen aber nicht. Wenn überliefert ist, daß die Dächer aus roten Ziegeln waren, kann man das auch vorsichtig rot färben. Himmel und Wasser in Blau oder Wälder grün sind ebenso kaum problematisch. Wir machen auch bei alten Farbfotos nachträglichen Weißabgleich oder entfernen Farbstiche. Es darf nur nicht übertrieben werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:39, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Das Wasser eines Flusses blau einzufärben, ist natürlich nicht weiter problematisch, bietet aber bei einem historischen Stich auch keinen enzyklopädischen Mehrwert (dass die Isar da in irgendeiner Schattierung von Blau geflossen sein wird, vielleicht nicht gerade dieses Hellblau, kann der geneigte Leser auch so annehmen). Und welches Dach genau welche Farbe hatte, wird sich wohl auch nicht mehr rekonstruieren lassen. Das ist reine Dekoration. Gestumblindi 23:14, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Was ist "enzyklopädischer Mehrwert"? Ein kolorierter Stich kann einen Mehrwert bieten, wenn Otto Normalo da etwas besser erkennen oder nachempfinden kann. Es kann freilich auch sein, daß man etwas vortäuscht, was nicht stimmt. Es ist aber fehl am Platz, Kolorationen per se abzulehnen. Hier wird zu gerne argumentiert, daß nur das unverfälschte Original enzyklopädisch sei. Das gilt aber nur für Forschung und Lehre, wir sind hier keine Wissenschaft sondern Enzyklopädie. --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:32, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
In einer Enzyklopädie geht es um Information, um Wissen, und eine solche späte Kolorierung vermittelt kein zusätzliches Wissen. Sie mag ja, wenn man so etwas mag, halbwegs dekorativ sein, und wenn man Glück hat auch nicht zu verfälschend, aber wir machen hier kein Bilderbuch. Anders sieht es natürlich bei einer bereits historischen Kolorierung aus, die evtl. eine Aussage über frühere Kolorierungstechniken o.ä. erlaubt, im passenden Zusammenhang. Gestumblindi 23:49, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Jetzt hab ich sie wieder gefunden, daher nun der Link zu dieser Diskussion, die sich auch um das Thema nachträgliche Kolorierungen drehte: Wikipedia Diskussion:Artikel illustrieren#Einfärben von S/W-Bildern. -- Chaddy · D 04:30, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten
In dieser Diskussion ging es allerdings in erster Linie um Fotos, was nochmals ein bisschen ein anderes Thema ist als Stiche, die ja selbst schon eine künstlerische Interpretation der Realität sind. Aber trotzdem sehe ich (moderne) Kolorierungen auch bei Stichen im Allgemeinen als wenig sinnvoll an, ja, wie hier diskutiert. Gestumblindi 14:09, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Danke für alle Beiträge. Mein Kolorierungsbeispiel war tatsächlich ein qualitativ schlechtes, diese Kolorierung bietet kaum einen Mehrwert, aber die grundsätzliche Frage ist geklärt: Kein urheberrechtlicher Schutz auf die Kolorierung. Nachstehendes Beispiel ist m.E. ein besseres, aber ich konnte noch nicht herausfinden, ob es sich hierbei um eine historische Nachkolorierung handelt.

Gruß,--Ratzer (Diskussion) 11:08, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Hm, die kräftiger kolorierte Fassung mit dem unschönen Wasserzeichen ist vermutlich eine historische Kolorierung, da die Herkunft eine Händlerseite ist, auf der diese Karte verkauft wurde; das dritte Bild hingegen ist laut Beschreibung eine eigene Kolorierung von TeKaBe auf Basis der unkolorierten Karte. Gestumblindi 14:05, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten
@Gestumblindi: Kollege TeKaBe hat seiner Aussage nach schon versucht, die Farben der schlecht aufgelösten, aber vermutlich historischen Farbversion auf den hochaufgelösten Stich anzuwenden.--Ratzer (Diskussion) 16:16, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Sceenshots von Computerspielen

Ich habe einige Computerspiel wie King’s Bounty II oder Diablo 2: Resurrected eingetragen und würde sie gerne (besser) bebildern. Ich frage mich, ob ich Screenshots vom Spiel machen kann, denn ich habe es erworben und ein Bild der Spielaktivität auf meinem Rechner sollte urheberrechtlich doch kein Problem sein. Ich möchte mich aber absichern (man weiß ja, wie vor allem in der deutschen WP Dinge gehandhabt werden). Vielen Dank! --Dragma (Diskussion) 17:25, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten