Starthilfe

Die Starthilfe ist das Starten eines Verbrennungsmotors bei Versagen der eigenen Starterbatterie. Sie ist eine häufige Maßnahme der professionellen Pannenhilfe, kann aber auch von Laien durchgeführt werden.

Im Allgemeinen wird „Starthilfe“ reduziert auf das Anlassen von Motoren in Kraftfahrzeugen, aber auch bei Boots- und Flugmotoren, bei Schienenfahrzeugen, bei mobilen und stationären Anlagen mit Motorantrieben sowie im Modellbau wird Starthilfe angewandt.

Starthilfe per Starthilfekabel

Liefert die Starterbatterie nicht mehr genügend Strom, um den Verbrennungsmotor mit einem elektrischen Anlasser mit ausreichender Drehzahl zu starten, dann kann eine externe Stromquelle genutzt werden, sofern ihre Nennspannung gleich ist und sie ausreichend Leistung bereitstellen kann. Bei der Entwicklung von Kraftfahrzeugen wird mitunter die Starthilfe mit einer nicht kompatiblen Nennspannung berücksichtigt.[1] Umgangssprachlich spricht man dabei auch vom „Überbrücken“. Das Anlassproblem sollte auch tatsächlich nur durch den zu niedrigen Ladestand der Batterie begründet sein, da andere Fehlerquellen auch nach dem Startversuch bestehen bleiben.

Starthilfe durch Spenderfahrzeug

  • Empfänger: nicht startfähiges Fahrzeug mit entladener Starterbatterie.
  • Spenderfahrzeug: startfähiges Fahrzeug mit geladener Batterie.

Die Betriebsanleitungen von Spender und Empfänger sind zu beachten, da manche Fahrzeuge im Motorraum eigene Anschlüsse für die Starthilfe haben, die Batterie sich aber zum Beispiel im Kofferraum befindet.

  1. Fahrzeuge so dicht wie möglich nebeneinander stellen und bei beiden die Feststellbremse betätigen.
  2. Spenderfahrzeug starten und einen größeren Verbraucher einschalten (z. B. Heckscheibenheizung).
  3. Mit dem roten Kabel die Pluspole der Batterien verbinden.[Anmerkung 1] Siehe Bild.
    Starthilfekabel: Die Reihenfolge beim Anklemmen muss beachtet werden. Beim Lösen ist sie umgekehrt.
  4. Das schwarze Kabel erst an den Minuspol der Spenderbatterie klemmen und dann an ein blankes Metallteil im Motorraum des Empfängers.[Anmerkung 2]
  5. Großen Verbraucher abschalten und Spenderfahrzeug auf mittlere Drehzahl bringen, um mit dem Generator die Empfängerbatterie wenige Minuten aufzuladen.
  6. Für das Starten des Empfängermotors stehen nun Spenderbatterie, teilgeladene Empfängerbatterie und Spender-Generator bereit.
  7. Vor dem Trennen des Stromkreises (in umgekehrter Reihenfolge – bei Schwarz-am-Metall beginnend) sollten die Fahrzeuge eine gewisse Zeit laufen, um eine Ladung der Empfängerbatterie sicherzustellen. Das Einschalten von Verbrauchern am Empfängerfahrzeug oder an beiden Fahrzeugen dämpft Spannungsspitzen beim Abnehmen der Kabel.[Anmerkung 3]
  8. Nach dem Starten muss die Empfängerbatterie noch geladen werden z. B. indem man eine halbe Stunde fährt. Bricht die Batteriespannung stattdessen wieder ein, ist meist der Generator defekt.

Anmerkungen

  1. Reihenfolge rot-vor-schwarz: Würde zuerst das schwarze Kabel gelegt, wären sämtliche Metallteile von Spender- und Empfängerfahrzeug miteinander leitend verbunden. Berührt das rote Kabel nun versehentlich ein Metallteil, während es bereits mit einer Batterie auf einer Seite verbunden ist, entsteht ein elektrischer Kurzschluss. Ist das schwarze Kabel noch nicht verlegt, kann dies nicht geschehen.
  2. Die zweite Minus-Klemme soll statt an en Minuspol der Batterie an ein Metallteil angeschlossen werden:
    Beim Laden erzeugt die Batterie Knallgas, das durch Funkenflug beim Lösen der Minusklemme entzündet werden könnte.
    In der Schweizer Führerscheinprüfung wird als Antwort allerdings erwartet, dass „der Minuspol der Spenderbatterie mit dem Minuspol der Empfängerbatterie verbunden wird“.
    Die Batterien dürfen nicht abgeklemmt werden: ein Unterbrechen kann zum Zerstören der Lichtmaschinengleichrichter führen.
  3. Ein tiefentladener Akku hat anfangs einen hohen Innenwiderstand und nimmt nur wenig elektrischen Strom auf. Dadurch kann es durch den Laderegler der Lichtmaschine zu Überspannung kommen.
    Die Spannungsspitze ist geringer, wenn beide Fahrzeuge einige Minuten verbunden bleiben.

Starthilfekabel

Älteres Starthilfekabel mit nicht isolierten Polzangen-Backen

Die externe Stromquelle (meist ein helfendes anderes KFZ) wird mit Hilfe eines Starthilfekabels (auch „Starterkabel“, „Überleitungskabel“ oder „Überbrückungskabel“) zwecks Weiterleiten des Stroms mit dem Empfängerfahrzeug verbunden.

Ein Starthilfekabel besteht aus zwei isolierten elektrischen Leitungen, die auf beiden Seiten mit einer großen „Polzange“ abschließen. Die rote Leitung ist für den Pluspol, die schwarze für den Minuspol.

Sonderformen sind möglich, zum Beispiel beim Militär mit Stecker-/Buchse-System und zusammengefassten Leitungen. Es dürfen nur Kabel mit ausreichendem Querschnitt (mindestens 16 mm² Kupfer oder 25 mm² Aluminium) verwendet werden. Der Kabelquerschnitt richtet sich grob nach der Größe des Hubraums, genauer nach dem erforderlichen Kaltstartstrom (in Ampere) des Anlassers. Als Richtgröße kann der auf der erschöpften Batterie genannte Wert herangezogen werden. Kabel mit größerem Querschnitt sind grundsätzlich auch für schwächere Motoren geeignet.

Für Motoren ab ca. 2 Litern Hubraum sowie für Dieselmotoren (der Motor muss hier zusätzlich mit 20–40 Ampere pro Zylinder vorgeglüht werden) empfehlen sich Kabel mit einem Querschnitt von 25 mm² Kupfer oder 40 mm² Aluminium. Ein besonders großer Hubraum oder Dieselmotoren mit mehr als 3 Litern Hubraum erfordern Kabel mit 35 mm² Kupfer oder 55 mm² Aluminium.

Die heute erhältlichen Kabel sind fast alle aus Aluminium, weil dies bei gleichem Widerstand nur ein Fünftel der Materialkosten von Kupfer hat und die Hälfte des Gewichts, obwohl der Querschnitt 1,6fach so groß ist, denn die Dichte ist weit geringer. Allerdings ist Aluminiumkabel nicht so flexibel und die Adern brechen leichter.

Wenn die externen Energiequelle verglichen mit der Empfängerbatterie klein ist oder das Starthilfekabel schwach, empfiehlt sich das etwa viertelstündige Vorladen der erschöpften Batterie. Dabei muss der Motor laufen, damit die Lichtmaschine die erschöpfte Batterie laden kann, denn ein voller Akku lädt einen leeren Akku nicht.

Je länger das Kabel ist, desto größer muss – wegen des elektrischen Widerstandes – der Querschnitt sein. Ein großer Kabelquerschnitt verringert zudem die Überhitzungsgefahr.

Für Starthilfekabel gelten die DIN 72553 (Ausgabe: 1994–04, Starthilfekabel für Straßenfahrzeuge mit Verbrennungsmotor – Maße, Anforderungen, Prüfung) und die ISO 6722 (Ausgabe: 2006–08, Straßenfahrzeuge – 60 V und 600 V einadrige Verbindungsleitungen – Abmessungen, Prüfmethoden und Anforderungen).

Schnellladen via Zigarettenanzünder-Buchse

Eine laut ADAC nicht empfehlenswerte[2] Möglichkeit der Starthilfe sind Kabel zur Verbindung der Fahrzeuge über eine Zigarettenanzünder-Buchse (Bordspannungssteckdose). Da hierbei der Strom durch die relativ dünnen Kabelquerschnitte und die Sicherungen der Fahrzeugsteckdosen begrenzt ist (in der Regel 10 bis 20 A), muss die Empfängerbatterie bei laufendem Spenderfahrzeug allerdings erst mindestens – wie bei zu dünnen Kabeln – 15 Minuten geladen werden, bis sie den Motor wieder selbst starten kann. Diese Art der Batterieladung funktioniert nur dann, wenn beim Empfängerfahrzeug der Zigarettenanzünder auch bei abgeschalteter Zündung zum Stromkreis durchgeschleift ist.

Alternative elektrische Starthilfe

  • Es gibt Fahrzeuge mit Zweitbatterie und Batterietrennrelais (vor allem anzutreffen in Wohnmobilen, Geländewagen und Einsatzfahrzeugen). Dieses sorgt dafür, dass die Starterbatterie nicht durch andere Verbraucher entladen wird und die Zweitbatterie nur bei laufendem Motor auflädt um die Starterbatterie nicht versehentlich zu entladen.
  • Werkstätten oder Servicebetriebe arbeiten oft auch mit großen Starterbatterien, teilweise auch mehreren parallel geschalteten, um dem Empfänger Starthilfe zu geben. Vor Einsatz und gegen Selbstentladung müssen sie am Stromnetz geladen werden. In jüngster Zeit kamen relativ kleine Akkupacks (Powerbanks) mit hochstromfähigen Lithium-Akkus auf.
  • Es gibt auch Ladegeräte, die eine Starterbatterie enthalten, oftmals als „Power Pack“ bezeichnet. Diese können ebenfalls zur Starthilfe genutzt werden.

Andere Techniken bei Kraftfahrzeugen

Starthilfe durch Anschieben

Anschieben ist in der Regel nur möglich, wenn das liegengebliebene Auto ein Schaltgetriebe oder ein automatisiertes Schaltgetriebe hat. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe lassen sich nur dann anschieben oder anschleppen, wenn das Getriebe mit einer Sekundärölpumpe ausgerüstet ist. Für ein erfolgreiches Anschieben oder Anschleppen muss die Batterie noch wenigstens den Zündstrom liefern können und die Zündung und Kraftstoffversorgung in Ordnung sein. Auch bei Dieselmotoren muss die Batterie in der Lage sein, das Kraftstoffventil zu öffnen.

Der Zündschlüssel wird auf Zündposition gebracht und das Lenkradschloss ausgerastet. Eine oder mehrere Personen bringen den Wagen in Schwung. Bei ungefähr doppelter Schrittgeschwindigkeit ruft der Fahrer den Schiebenden eine Warnung zu, dass sie aufhören zu schieben; dann wird im zweiten oder dritten Gang (bei großem Hubraum) kurz eingekuppelt bis der Motor anspringt, etwas Gas gegeben und sofort wieder ausgekuppelt. Den Motor auf mittlerer Drehzahl halten, um die Batterie über die Lichtmaschine nachzuladen und zu verhindern, dass er wieder ausgeht. Fahrzeuge mit Katalysator dürfen nur dann angeschoben werden, wenn der Katalysator kalt ist. Ansonsten kann unverbrannter Kraftstoff in den heißen Fahrzeugkatalysator gelangen und ihn beschädigen.

Motorräder mit größerem Hubraum müssen im dritten Gang angeschoben werden, da sonst das Hinterrad zu stark gebremst wird und blockiert. Vor dem Anschieben wird das Motorrad eingekuppelt und mit eingelegtem Gang kurz rückwärts geschoben um alle Spiele aus dem Antriebsstrang zu entfernen. Dann erst auskuppeln und anschieben. So baut sich die Last im Antriebsstrang langsam auf und geht nicht gleich „auf Block“; kurz vor dem Loslassen des Kupplungshebels ist es ferner notwendig, den Lenker zu entlasten, damit ein größeres Gewicht auf das Hinterrad drückt.

Starthilfe durch Anschleppen

Hierzu werden das schleppende Fahrzeug und das anzuschleppende Fahrzeug mit einem Seil oder einer Abschleppstange verbunden. Die Zündung des anzuschleppenden Fahrzeuges wird eingeschaltet. Nun wird vorsichtig möglichst ohne Ruck (des Seiles) angeschleppt. Dazu ist der zweite – oder bei Lastkraftwagen dritte – Gang zu benutzen, kurz einkuppeln, bei Start auskuppeln, Gas geben und gegebenenfalls bremsen und dem Fahrer des schleppenden Wagens kurz per Hupe signalisieren, dass der Startversuch glückte. Diese Methode funktioniert auch bei völlig entladener Batterie, wenn der Wagen bei mittlerem Tempo (ca. 30 km/h) eine kurze Strecke im zweiten Gang geschleppt wird, weil die Lichtmaschine des geschleppten Wagens dann die Batterie nachlädt und Zündspannung liefern kann. Hierzu muss die Zündung eingeschaltet sein.

Kraftfahrzeuge mit Federspeicherbremse, zum Beispiel Lkw, können nur angeschleppt werden, wenn der Druck im Luftdruck-Bremssystem noch ausreicht, um die Feststellbremse zu lösen. Meist gibt es bei Lastkraftwagen allerdings die Möglichkeit, die Bremsanlage des anzuschleppenden Fahrzeuges vom anschleppenden Fahrzeug mitversorgen zu lassen (verbinden der roten Kupplungen mittels passenden Schlauches). Beim Anschleppen gilt ebenso wie beim Anschieben, dass Fahrzeuge mit Katalysator nur dann angeschleppt werden dürfen, wenn der Motor nur durch eine entladene Batterie nicht anspringt, das heißt die Zündanlage muss voll funktionsfähig sein. Ansonsten kann unverbrannter Kraftstoff in den Katalysator gelangen und ihn beschädigen. Anschleppen oder Anschieben ist nicht nur bei Fahrzeugen mit Katalysator problematisch, alle Fahrzeuge mit Abgasnachbehandlungssystemen und Filtern werden nachhaltig durch diesen Vorgang geschädigt. Motoren mit verschleißbedingt gelängten Steuerketten können einen Motorschäden durch überspringen der Kette erleiden.

Starthilfe mit Kurbel

Manche Oldtimer wie zum Beispiel der Renault 4 oder der Citroën 2CV haben zusätzlich zu einem elektrischen Starter eine Kurbel im Bordwerkzeug, mit der der Motor hilfsweise gestartet werden kann. Die Kurbel wird an einer Klauenkupplung teils mit Freilauf an der Kurbelwelle oder der Getriebehauptwelle angesetzt. Zum Durchstecken der Kurbel gab es entsprechende Löcher in der Stoßstange und im Rahmen oder in der Motorhaube. Bei später gebauten Kurbelwellen wurden die Klauen, vergleichbar Einweg-Schlitzschraube ausgefräst, um die Kurbel auszuwerfen, statt mitzudrehen.

Starthilfespray

Durch Einsprühen von Starthilfespray in den Ansaugtrakt kann man einen startunwilligen Motor zum Laufen bringen, vorausgesetzt, dass der Anlasser, die Batterie und die Zündanlage funktionieren. Am wirkungsvollsten ist eine Applikation hinter dem Luftfilter. Notfalls kann (mit Einschränkungen) Bremsenreiniger verwendet werden.

Starthilfe bei Hybridfahrzeugen

Hybridfahrzeuge benutzen zum Anlassen des Verbrennungsmotors je nach technischer Konstruktion teilweise einen Elektroantriebsmotor, der mit der höheren Spannung der Traktionsbatterie betrieben wird. Solche Fachzeuge haben zwar ein 12-Volt-Bordnetz, aber nicht zum Starten des Motors, jedoch für Steuergeräte, die zum Start gebraucht werden, und der Fahrzeugbeleuchtung.[3]

Starthilfe bei Motorrädern

Unter gewissen Umständen kann ein Auto Starthilfe für ein Motorrad geben. Dafür müssen zum einen die Batterien der beiden Fahrzeuge die gleiche Nennspannung haben; andernfalls kann die (Elektro-)Technik des Motorrads geschädigt werden. In der Regel haben beide Fahrzeuge ein Bordnetz mit 12 V. Das Starthilfekabel sollte gleich nach der Überbrückung gelöst werden, da ansonsten Säure austreten kann.[4]

  1. Befestigung des Pluskabels am Pluspol.
  2. Befestigung des Massekabels am Minuspunkt des Autos und an einem Massepunkt am Motorrad; ein feststehendes, nicht isoliertes/nicht lackiertes Metallteile ist zu bevorzugen, zum Beispiel am Motor des Motorrads, um Stromleitung durch geschmierte Lager oder das Entstehen von Schweißpunkten oder Verzunderung dort zu vermeiden.

Siehe auch

Literatur

  • Rudolf Hüppen, Dieter Korp: Autoelektrik alle Typen. Motorbuchverlag, Stuttgart, 1968, ISBN 3-87943-059-4.
  • Dieter K. Franke: V.A.G Handbuch, Do it yourself, Gebrauchtwagenkauf-Zubehöreinbau-Pflege. 1. Auflage. ADAC Verlag GmbH, München 1984, ISBN 3-87003-227-8.

Einzelnachweise

  1. Ford Motors Company: Entwicklungsanforderungen; Seite 84: bei Starthilfe mit 24 Volt (einer LKW-Batterie) soll die Funktionalität der Bordnetzelektronik fortbestehen (kein Schaden) (für Fahrzeuge ab 2020).
  2. Starthilfe-Tipps. ADAC, abgerufen am 27. April 2015.
  3. Fremdstarten. Abgerufen am 5. November 2019 (deutsch).
  4. Starthilfe vom Auto zum Motorrad. Abgerufen am 19. Mai 2017.