Rat für deutsche Rechtschreibung

Der Rat für deutsche Rechtschreibung (RdR) wurde im Jahr 2004 als Nachfolger der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung von Deutschland, Österreich, der Schweiz, Südtirol, Liechtenstein und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gemeinsam als Regulierungskörper der Rechtschreibung der deutschen Sprache eingerichtet.

Die Geschäftsstelle des Rats ist am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (vor 2019 Institut für Deutsche Sprache) in Mannheim angesiedelt. Vorsitzender war seit Bestehen der ehemalige bayerische Kultusminister Hans Zehetmair, der am 25. März 2011 für eine weitere Amtszeit wiedergewählt wurde. Seine Nachfolge trat am 1. Januar 2017 Josef Lange an.[1]

Auftrag

Auf der Website des Rats für deutsche Rechtschreibung wird der Auftrag wie folgt beschrieben: „Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium, das vonseiten der staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Der Rat ist somit die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und gibt als solche mit dem amtlichen Regelwerk das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus. Der Rat tritt mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen.“[2]

Entstehung

Besonders im Sommer 2004 war es wiederum zu einer hitzigen Debatte über den Sinn der Rechtschreibreform gekommen, in der sich z. B. der damalige Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, Christian Wulff, und mehrere Publizisten (Stefan Aust vom Spiegel-Verlag, Mathias Döpfner vom Axel-Springer-Verlag[3]) öffentlich für die Rückkehr zur traditionellen Rechtschreibung ausgesprochen hatten. Nachdem die deutsche Ministerpräsidentenkonferenz im November 2004 die Reform einstimmig bestätigt hatte, wurde der Rat für deutsche Rechtschreibung, in dem auch Kritiker der Reform vertreten sind, als Nachfolger der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet.

Gründungsmitglieder[4] waren in Deutschland unter anderem Ludwig Eichinger und Norbert Richard Wolf vom Institut für Deutsche Sprache, Matthias Wermke von der Dudenredaktion, Ulrike Kaiser vom Deutschen Journalistenverband, Rudolf Hoberg von der Gesellschaft für Deutsche Sprache, Edmund Jacoby für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Werner Besch für die Union deutscher Akademien der Wissenschaften, Ludwig Eckinger für den Deutschen Beamtenbund und Gewerkschaftsbund und Wolfgang Fürstner für den Verband deutscher Zeitschriftenverleger. Aus der Schweiz gehörten Horst Sitta und Peter Gallmann zu den Gründungsmitgliedern und in Österreich Hans Haider und Helmut Zilk.

Zusammensetzung

  • Deutsch ist (ko-)offizielle Amtssprache (de jure oder de facto) und Muttersprache der Bevölkerungsmehrheit
  • Deutsch ist eine ko-offizielle Amtssprache, doch nicht Muttersprache der Bevölkerungsmehrheit
  • Deutsch (oder eine Varietät des Deutschen) ist eine rechtlich anerkannte Minderheitensprache (als Quadrat markiert, wenn die geografische Verteilung zu dünn oder klein für den Kartenmaßstab ist)
  • Deutsch (oder eine Varietät des Deutschen) wird von einer nennenswerten Minderheit gesprochen, hat jedoch keinen rechtlichen Status
  • Mitgliedsstaaten und Territorien

    Vorsitz

    Der Rat

    Der Rat besteht aus insgesamt 41 Mitgliedern, wovon 39 stimmberechtigt sind. 18 von ihnen kommen aus Deutschland, jeweils 9 aus Österreich und der Schweiz sowie je 1 Vertreter aus Liechtenstein, Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Beschlüsse werden mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst. Der Rat konstituierte sich am 17. Dezember 2004. Dem Rat gehören sowohl Befürworter als auch Kritiker der Rechtschreibreform an. In der Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004 hatte deren damalige Präsidentin Doris Ahnen ausdrücklich betont, der Rat werde „in seiner Zusammensetzung durch ein hohes Maß an Pluralität“ gekennzeichnet sein, und er sei „ein faires Angebot insbesondere an die Kritikerinnen und Kritiker“. Der strikte Reformgegner Theodor Ickler – Vertreter des P.E.N. im Rat – verließ den Rat im Februar 2006.

    Luxemburg, das bereits an der Ausarbeitung der Reform nicht teilnahm, die reformierte deutsche Rechtschreibung jedoch durch Regierungsdekret an den luxemburgischen Schulen einführte,[5] beteiligt sich lediglich durch ein kooptiertes Mitglied ohne Stimmrecht am Rat für deutsche Rechtschreibung.[6] Othon Neuens, beigeordneter Inspektor im Bildungsministerium, erklärte hierzu im August 2004, die neue Rechtschreibung werde von den Luxemburger Lehrern und Schülern wegen ihrer Vereinfachungen gut akzeptiert. Luxemburg habe jedoch als „nicht deutschsprachiges Land“ leider kein Recht darauf, mitzuentscheiden, in welche Richtung es nun weitergehe.[7] Im Gegensatz zu dieser Grundeinstellung, dass Deutsch und Französisch lediglich „Amtssprachen“, jedoch keine „Nationalsprachen“ (wie das Luxemburgische) sind, ist das Großherzogtum allerdings Mitglied der Frankophonie[8] und hat Mitglieder in der Académie française. Außerdem nimmt der luxemburgische Großherzog an den jährlichen Treffen der deutschsprachigen Staaten teil.[9]

    Korrekturvorschläge

    Zu den inhaltlichen Einzelheiten: → Neuerungen der deutschen Rechtschreibreform von 1996

    Im April 2005 hatte der Rat erste Vorschläge zur Korrektur der Rechtschreibreform veröffentlicht, die sich mit der Getrennt- und Zusammenschreibung befassten. So sollen z. B. wieder mehr Verben oder Verben in Kombination mit Adjektiven zusammengeschrieben werden, die zusammen eine andere Bedeutung haben als isoliert. Zum Beispiel: gemäß der Reform von 1996 „heilig sprechen“, laut den Vorschlägen „heiligsprechen“. Auch „kennen lernen“ kann demnach wieder zusammengeschrieben werden. Die mit der Reform eingeführte Schreibweise „Leid tun“ wurde hingegen gestrichen, seitdem gilt allein die Schreibweise „leidtun“, die im Jahre 2004 als Variante eingeführt worden war. Die vor der Reform übliche Schreibweise „leid tun“ soll weiterhin als falsch gelten. Hans Zehetmairs Ankündigung, „krankschreiben“ solle „wieder zusammengeschrieben werden“, ist jedoch dahingehend falsch, als dass „krankschreiben“ erst seit der Reform von 1996 zusammengeschrieben werden soll (traditionelle Rechtschreibung: „krank schreiben“). In diesem Fall wird die reformierte Schreibweise beibehalten.

    Am 12. April 2005 wurde außerdem bekanntgegeben, dass „unstrittige“ Teile der Reform laut Beschluss der Kultusministerkonferenz wie geplant zum 1. August 2005 in Schulen und Behörden verbindlich werden sollen, um Schüler und Lehrer nicht unnötig zu verunsichern. Hierzu gehören unter anderem die Schreibung von Doppel-s (ss) und Eszett (ß) gemäß der heyseschen s-Schreibung – zum Beispiel dass anstelle von daß –, die Regelung zum Zusammentreffen dreier gleicher Konsonanten, die Bindestrich-Schreibung, die Groß- und Kleinschreibung sowie die Fremdwortschreibung. Bayern und Nordrhein-Westfalen kündigten jedoch an, sich nicht an diesen Beschluss zu halten, obwohl sie ihn selbst mitgetragen hatten. So haben bis zum August 2006 in diesen beiden Bundesländern weiterhin die Übergangsregelungen gegolten.

    Am 4. Juni 2005 verabschiedete der Rat seinen Vorschlag zur Revision der Getrennt- und Zusammenschreibung, der den Usus der traditionellen Rechtschreibung weitgehend wiederherstellen sollte.

    Am 25. November 2005 erfolgten schließlich auch Vorschläge des Rates zur Worttrennung am Zeilenende und zur Zeichensetzung, die die ursprünglichen Reformregeln von 1996 teilweise rückgängig machten. So wurde bei der Worttrennung am Zeilenende aus ästhetischen Gründen die Möglichkeit gestrichen, Einzelvokale am Wortanfang oder -ende abzutrennen (A-bend, Bi-o); andererseits wird ck weiterhin so behandelt wie ch und sch (Bä-cker, la-chen, wa-schen), also weiterhin nicht mehr k-k getrennt (Bäk-ker). Bei der Zeichensetzung beschloss man unter anderem, dass zwischen selbstständigen Sätzen, die z. B. mit „und“ oder „oder“ verbunden sind, weiterhin ein Komma zur Gliederung des Satzes gesetzt werden darf, nicht mehr jedoch zwischen solchen Nebensätzen. Auch bei Infinitivgruppen ist die Kommasetzung nicht mehr generell freigestellt (Beispiel: Ich benutze die Wikipedia, um mich zu informieren; dieses Komma muss gesetzt werden).

    Am 3. Februar 2006 legte der Rat Korrekturvorschläge zum Thema Groß- und Kleinschreibung vor. So soll beispielsweise die Großschreibung von „Du“ in Briefen sowie von Verbindungen des Typs „Schwarzes Brett“ und „Erste Hilfe“ wieder zulässig sein. Die mit der Reform von 1996 eingeführten Schreibweisen „Pleite gehen“ und „Bankrott gehen“ sollen nun „pleitegehen“ und „bankrottgehen“ geschrieben werden, während man vor der Reform „pleite gehen“ und „bankrott gehen“ schrieb. Die mit der Reform von 1996 eingeführte Großschreibung von Tageszeiten wie „heute Morgen“ und „morgen Abend“ soll beibehalten werden.

    Diese Korrekturvorschläge[10] des Rats zu den verschiedenen Gebieten der Rechtschreibung sind Ende März 2006 von den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer einstimmig angenommen worden und zum 1. August 2006 in Kraft getreten.

    Am 22. Juni 2007 traf sich der Rechtschreibrat zu seiner zehnten Sitzung. Es wurden keine Änderungen am Regelwerk beschlossen. Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Rates Zehetmair ist die Rechtschreibreform nun nach der weitgehenden Übernahme des Regelwerks durch die FAZ auch bei den Printmedien „eingetütet“. Für die nächste Sitzung ist u. a. die Überprüfung der Laut-Buchstaben-Zuordnung (z. B. Gemse) geplant.[11][12]

    Seitdem das modifizierte amtliche Regelwerk 2006 in Kraft trat, beobachtet der Rat den Schreibgebrauch und legte im Dezember 2010 seinen zweiten Bericht vor.[13] Die Kultusministerkonferenz berechtigte den Rat zu eigenständigen kleineren Änderungen des amtlichen Wörterverzeichnisses,[14] sodass die im Bericht vorgeschlagenen Anpassungen einiger weniger Fremdwortschreibweisen direkt eingearbeitet werden konnten und verbindlich sind. Die folgenden Wörter wurden gestrichen: Butike, Fassette, Kabrio[lett], Katarr, Krem, Kreme, Kupee, Maffia, Maläse, Mohär, Myrre, Scharm, scharmant, Schikoree, Schose, Sketsch, Sutane, transchieren. Die folgenden Wörter wurden hinzugefügt: Caprice, Clementine, Crème, Schmand.[15]

    Der Ende 2016 vorgelegte dritte Bericht forderte unter anderem die Einführung eines Großbuchstabens für das „ß“.[16] Seit dem 29. Juni 2017 ist das ẞ Bestandteil der amtlichen deutschen Rechtschreibung.[17][18]

    Am 26. März 2021 hat sich der Rat sich mit dem Gendersternchen befasst und "die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen". Der Rat erkennt an "dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen" gibt jedoch zu bedenken, dies sei "eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann."[19]

    Gleichnamiger Verein

    Von der hier beschriebenen Institution ist der 2004 in München gegründete Verein Rat für deutsche Rechtschreibung e. V. zu unterscheiden.

    Siehe auch

    Literatur

    • Olaf Krause: Der Rat für deutsche Rechtschreibung – ein Porträt. In: Der Sprachdienst, Heft 6, 2016, S. 203–219.
    • Theodor Ickler: Der Rat für deutsche Rechtschreibung in Dokumenten und Kommentaren. Frank & Timme, Berlin 2021, ISBN 978-3-7329-0737-3.
    Wiktionary: Rechtschreibrat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Einzelnachweise

    1. Pressemitteilung des Institutes für Deutsche Sprache vom 24. Juni 2016: Dr. Josef Lange neuer Vorsitzender ab 1. Januar 2017 (Memento vom 28. September 2016 im Internet Archive), abgerufen am 28. Juni 2016.
    2. Über den Rat für deutsche Rechtschreibung, Stand vom 20. Mai 2008.
    3. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 6. August 2004 (Memento vom 11. März 2007 im Internet Archive)
    4. http://www.doku.net/techndoku/artikel/ratfuerdeu.htm Rat für Deutsche Rechtschreibung, Fachzeitschrift Technische Dokumentation, 2004/12.
    5. Fabienne Scheer: Deutsch in Luxemburg: Positionen, Funktionen und Bewertungen der deutschen Sprache. Narr Francke Attempto, Tuebingen, Deutschland 2017, ISBN 978-3-8233-8097-9, S. 416.
    6. Statut des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 17. Juni 2005 i.d.F.vom 30. März 2015
    7. Luxemburger Wort. 9. August 2004.
    8. Francophonie: Liste der Mitglieder (französisch)
    9. BTF.be – 14. Treffen deutschsprachiger Länder in Luxemburg (27.9.2017)
    10. Ausführlich in einer Extraausgabe (PDF; 377 kB) der Zeitschrift Sprachreport, einen Überblick (Memento vom 30. Dezember 2010 im Internet Archive) bietet die Gesellschaft für deutsche Sprache
    11. Originalton der Pressekonferenz des Rechtschreibrates nach der Sitzung vom 22. Juni 2007 (MP3; 47,7 MB)
    12. Transkription der Pressekonferenz des Rechtschreibrates nach der Sitzung vom 22. Juni 2007 (PDF; 36 kB)
    13. Rat für deutsche Rechtschreibung (Hrsg.): Bericht über die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung von März 2006 bis Oktober 2010 (2. Bericht des Rats). 2010 (rechtschreibrat.com [PDF; 397 kB; abgerufen am 22. September 2018]).
    14. Pressemitteilung der KMK vom 9. Dezember 2010, Abschnitt Bericht des Rats für deutsche Rechtschreibung, abgerufen am 28. Oktober 2016.
    15. Rat für deutsche Rechtschreibung (Hrsg.): Aktualisierung des amtlichen Wörterverzeichnisses im Fremdwortbereich. Pressemitteilung. 28. Juli 2011 (rechtschreibrat.com [PDF; 38 kB; abgerufen am 28. Mai 2017]).
    16. Rat für deutsche Rechtschreibung (Hrsg.): Dritter Bericht des Rats für deutsche Rechtschreibung. Pressemitteilung. 8. Dezember 2016 (rechtschreibrat.com [PDF; 95 kB; abgerufen am 18. Januar 2017]).
    17. Rat für deutsche Rechtschreibung (Hrsg.): Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aktualisiert. Pressemitteilung. 29. Juni 2017 (rechtschreibrat.com [PDF; 480 kB; abgerufen am 22. September 2018]).
    18. Aus für „Majonäse“: Das ändert sich sofort an unserer Rechtschreibung. In: welt.de. 29. Juni 2017, abgerufen am 22. September 2018.
    19. Geschlechtergerechte Schreibung: Empfehlungen vom 26.03.2021. In: rechtschreibrat.com, abgerufen am 26. März 2021 (Kurzfassung). Siehe die Langfassung Geschlechtergerechte Schreibung: Empfehlungen vom 26.03.2021. (PDF; 453 kB) In: rechtschreibrat.com, abgerufen am 26. März 2021, mit Anlage 1: Die Entwicklung und Bewertung des Themas „Geschlechtergerechte Schreibung“ in der Beobachtung des Schreibgebrauchs 2018–2020 vom Rat für deutsche Rechtschreibung, gebilligt am 26.03.2021. (PDF; 916 MB) und Anlage 2: Geschlechtergerechte Schreibung: Orthografisch nicht normgerechte Wort- und Satzbildungen. (PDF; 285 MB).