„Otto Brixner“ – Versionsunterschied

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=== Verweigerung rechtlichen Gehörs / Verfälschung des Sachverhalts ===
=== Verweigerung rechtlichen Gehörs / Verfälschung des Sachverhalts ===
Mollaths späterer Anwalt [[Gerhard Strate]] erhob in seinem Wiederaufnahmeantrag unter anderem die Vorwürfe, dass Brixner die Gerichtsbesetzung eigenmächtig bestimmt habe, eine Anhörung des Angeklagten unterlassen und mit dem ihm vorliegenden Aktenmaterial eine mutwillige Verfälschung des Sachverhalts betrieben habe.<ref>[http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf ''Volltext des Wiederaufnahmeantrags in Sachen Gustl Mollath vom 19. Februar 2013'']; in: Internet-Portal des Strafverteidigers Gerhard Strate</ref> Strate berief sich zur Begründung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens insbesondere auf einen Blogeintrag<ref>[http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/04/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-viii/ ''Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VIII'']; Eintrag von Gabriele Wolff vom 4. Februar 2013 in ihrem eigenen Blog</ref> der ehemaligen Staatsanwältin [[Gabriele Wolff]], wonach es hinsichtlich der Reifenstechereien zu Beweismanipulationen gekommen sei, ohne die höchstens noch das Beweismaß einer Vermutung erreicht gewesen wäre. Das Landgericht Regensburg folgte dieser Argumentation aber nicht, sondern stützte die Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens allein darauf, dass ein in der Hauptverhandlung verwendetes ärztliches Attest unecht im Sinne des {{§|359|stpo|juris}} Nr. 1 [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]] gewesen sei.
Mollaths späterer Anwalt [[Gerhard Strate]] erhob in seinem Wiederaufnahmeantrag unter anderem die Vorwürfe, dass Brixner die Gerichtsbesetzung eigenmächtig bestimmt habe, eine Anhörung des Angeklagten unterlassen und mit dem ihm vorliegenden Aktenmaterial eine mutwillige Verfälschung des Sachverhalts betrieben habe.<ref>[http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf ''Volltext des Wiederaufnahmeantrags in Sachen Gustl Mollath vom 19. Februar 2013'']; in: Internet-Portal des Strafverteidigers Gerhard Strate</ref> Strate berief sich zur Begründung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens insbesondere auf einen Blogeintrag<ref>[http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/04/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-viii/ ''Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VIII'']; Eintrag von Gabriele Wolff vom 4. Februar 2013 in ihrem eigenen Blog</ref> der ehemaligen Staatsanwältin [[Gabriele Wolff]], wonach es hinsichtlich der Reifenstechereien zu Beweismanipulationen gekommen sei, ohne die höchstens noch das Beweismaß einer Vermutung erreicht gewesen wäre. Besonders kritisiert wurde Brixner auch wiederholt dafür, dass er den von Mollath vorgelegten 106-seitigen Schnellhefter mit entlastenden Beweisunterlagen nie zur Kenntnis genommen hatte. Die Empörung gegen Brixner entzündete sich dabei daran, dass es eine elementare Grundpflicht aller deutschen Gerichte ist, den Sachvortrag der Prozessparteien vollständig zur Kenntnis zu nehmen.<ref name="SZ16052013" /><ref name="SZ17052013" /><ref name="SZ21052013" /> Dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf [[rechtliches Gehör]] aus {{Art.|103|gg|juris}} Abs. 1 Grundgesetz. Das Landgericht Regensburg folgte dieser Argumentation aber nicht, sondern stützte die Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens allein darauf, dass ein in der Hauptverhandlung verwendetes ärztliches Attest unecht im Sinne des {{§|359|stpo|juris}} Nr. 1 [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]] gewesen sei.


=== Einflussnahme auf die Finanzverwaltung ===
=== Einflussnahme auf die Finanzverwaltung ===

Version vom 18. März 2019, 11:40 Uhr

Begründung: Die umfangreiche Begründung befindet sich hier WP:LP#Otto BrixnerDoc TaxonDisk.Wikiliebe?! 20:45, 25. Feb. 2019 (CET)


Otto Brixner (* 1943) ist ein deutscher Jurist. Er war Vorsitzender Richter der 7. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth.

In der Öffentlichkeit bekannt wurde er als der Vorsitzende Richter der Strafkammer, die Gustl Mollath im Jahre 2006 verurteilt hatte, woraufhin Mollath in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen wurde. Dort musste Mollath über sieben Jahre verbringen (Freiheitsentzug).

2011 kamen durch Recherchen der Medien zahlreiche Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens auf. Daraufhin hatte 2014 das Landgericht Regensburg im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut über den Fall zu urteilen. Dabei kam es zu dem Ergebnis,[1] dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einweisung des Angeklagten, wie sie von der Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter dem Vorsitz von Brixner angenommen worden waren, zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts Regensburg nicht vorlagen.[2][3] Das Landgericht Regensburg sprach Mollath deshalb für die Dauer seiner Unterbringung eine Entschädigung zu.[3]

Leben und Wirken

Otto Brixner ist der Sohn eines Gastwirt-Ehepaars, das in den Fünfziger- und Sechzigerjahren die Bahnhofs-Gaststätte in Herrenberg betrieben hatte. Als Jugendlicher galt Brixner als großes Handball-Talent. Er sprintete die 100 Meter in 11,2 Sekunden.[4] Brixner war aktiver Handball-Spieler in der 1. Mannschaft des 1. FC Nürnberg, beim TSV 1860 Ansbach sowie beim TSV 1891 Frauenaurach. Viele Jahre lang trainierte er auch die Damen-Handballmannschaft des 1. FC Nürnberg.[5] Brixner war ferner bis 1991 der Trainer der bayerischen Handball-C-Jugend.[6]

Nach seinem Wehrdienst bei der Bundeswehr studierte Brixner Rechtswissenschaften. Am 1. April 1973 trat Brixner seinen Dienst als Staatsanwalt im Bayerischen Justizdienst an. In seinen drei Jahren als Staatsanwalt galt er als akribischer Strafverfolger. Er hatte in dieser Zeit sogar, im Rahmen von Ermittlungen, zusammen mit verdeckten Ermittlern der Polizei im Gebüsch gekauert und war bei vielen tödlichen Verkehrsunfällen mit der Polizei vor Ort, um erste Ermittlungen zu führen. In seiner ersten Dienstlichen Beurteilung wurde ihm bescheinigt, für diesen Beruf „geboren zu sein“.[7]

1976 wurde Brixner Richter am Amtsgericht Erlangen. Dort bearbeitete er sowohl Straf- als auch Zivilsachen.

Im Oktober 1987 wechselte Brixner zum Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch dort war er als Richter sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen tätig.[4] Als Betreuungsrichter strich er die seiner Meinung nach überhöhten Honorarforderungen der Betreuer rigoros zusammen. Infolgedessen hatten sich die Betroffenen in einem Protestzug beim Gerichtspräsidenten über ihn beschwert. Zwar wurde Brixner ein anderes Dezernat zugewiesen, doch reglementierte man dann auch die Betreuer gesetzlich.[6]

Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth übernahm Brixner im Juli 1998 zunächst den Vorsitz der 6. kleinen Strafkammer, die vornehmlich mit Berufungen in Betäubungsmittel-Strafsachen befasst war. Zuletzt wurde er mit dem Vorsitz der 7. Großen Strafkammer betraut und war damit für Betäubungsmittel-Strafsachen und allgemeine Strafsachen erster Instanz zuständig.[4]

Brixner bediente sich nach eigener Aussage nie des Instruments der Verständigung im Strafverfahren (sog. Deal beim Strafmaß)[4], mithin einer in der Strafjustiz weit verbreiteten Praxis, Prozesse durch Absprachen mit Staatsanwaltschaft und Verteidiger schnell abzuschließen. Er galt als Richter als harter Hund[7] („Richter Gnadenlos“). Brixner forderte in Interviews vom Gesetzgeber, die lebenslange Verurteilung abzuschaffen und stattdessen zeitlich abgestufte Strafen bis zu 40 Jahren Haft einzuführen.[6]

Ende Juni 2008 trat Brixner in den Ruhestand.

Brixner war mit Christa Brixner, geb. Hofbauer, (1946–2013) verheiratet. Das Ehepaar hat zwei Kinder und vier Enkel. Brixner wohnt in Herzogenaurach. Er ist Oberstleutnant der Reserve.

In dem ZDF-Fernsehfilm Gefangen – Der Fall K. mit Jan-Josef Liefers in der Hauptrolle wurde der Fall des Gustl Mollath im Jahre 2018 verfilmt.[8] Die an Mollath angelehnte Hauptfigur trägt darin den Namen Sebastian "Wastl" Kronach, wobei die Rolle des Richters Brixner (Name im Film: Franz Streibl) von Francis Fulton-Smith gespielt wird.[9]

Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath und Verurteilung

Im September 2003 kam es gegen Gustl Mollath wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau zu einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg unter Vorsitz des seit kurzem dort amtierenden Richter Armin Eberl. Zwei bestimmte Termine zur ambulanten Begutachtung seines Geisteszustandes nahm Mollath 2003 nicht wahr. Mitte 2004 und nochmals Anfang 2005 wurde er zur Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens durch Gerichtsbeschluss in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Zwischenzeitlich erfolgte 2004 die Ehescheidung. Ende 2005 kam gegen Mollath zu den bestehenden Vorwürfen der Vorwurf der Sachbeschädigung in Form des Zerstechens von 129 Autoreifen hinzu.[10] Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung.

Unter dem Vorsitz von Brixner sprach das Landgericht Nürnberg-Fürth im August 2006 Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei, da es die Taten zwar als erwiesen erachtete, aber die „Aufhebung der Steuerungsfähigkeit […] gemäß § 20 StGB […] nicht ausgeschlossen werden konnte“. Anstelle einer Strafe wurde der Maßregelvollzug in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet, da – nach Ansicht des Gerichts – weiter Gefahr von Mollath ausging. Mollath habe nach Meinung des Gerichts ein „paranoides Gedankensystem“ entwickelt. Dieses äußere sich teils in der Überzeugung, dass seine frühere Ehefrau als Mitarbeiterin der Hypovereinsbank in ein komplexes System der Schwarzgeld-Verschiebung verwickelt war.

Mollath hatte dem Gericht, als Beweis für seine Schwarzgeld-Behauptungen, einen 106-seitigen Schnellhefter mit Belegen zu Konten in der Schweiz und anderen Beweis-Dokumenten vorgelegt. In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags sagte Brixner am 17. Mai 2013 aus, dass er diesen Schnellhefter nie gelesen hatte.[11][12][13]

Dazu heißt es in: „Der Fall Mollath: Eine Chronik der Ereignisse“ (Nordbayern.de, dort Seite 9 der Bilderstrecke) vom 1. März 2018: „Richter Otto Brixner, der Mollaths Urteil sprach, gab etwa an, dass er eine Verteidigungsschrift von Mollath überhaupt nicht gelesen hat. Ich lese doch keine 110 Seiten, so seine Antwort. An anderer Stelle sagte er, dass er dieses Werk nicht kenne.“[14]

Die Richtigkeit dieser Aussagen Brixners vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags bestätigt ein Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 21. Mai 2013, wonach Brixner zwei Mal auf die insgesamt 106 Seiten umfassende Verteidigungsschrift Mollaths angesprochen wurde. Erste Antwort Brixners: „Ich lese doch keine 110 Seiten.“ Beim zweiten Mal habe er präzisiert: „Dieses Konvolut ist mir nicht bekannt.“[13]

Ein interner Revisionsbericht der Hypovereinsbank aus dem Jahr 2003[15] stützt jedoch weite Teile von Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfen. Dieser Bericht war von der Bank aber über Jahre hinweg geheim gehalten worden, so dass dieser dem Landgericht Nürnberg-Fürth bei seinem Urteil 2006 nicht bekannt war. Im November 2012 gelangte der Inhalt des Revisionsberichts an die Öffentlichkeit. In dem Bericht wurde konstatiert, dass sich alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths als zutreffend herausgestellt hätten.[16][17]

Die Enthüllungen zu Gustl Mollath und Otto Brixner hatten einen Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag zur Folge[18]. Am 27. Juli 2013 demonstrierten in Nürnberg 500 Menschen für die Rehabilitierung von Gustl Mollath. Eine mögliche Begnadigung durch den Bayerischen Ministerpräsidenten reichte den meisten von ihnen nicht aus. Neben Forderungen nach Reformen in Psychiatrie und Justiz wurde verlangt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Genannt wurde dabei vor allem der ehemalige Richter Otto Brixner[19]. Der Untersuchungsausschuss stellte in seinem Abschlussbericht – der nicht einstimmig, sondern nur mehrheitlich gefasst wurde – fest, dass Brixner „keinen unbotmäßigen Einfluss auf die Finanzverwaltung“ genommen habe, dass staatlichen Stellen kein Fehlverhalten vorgeworfen werden könne und dass gerichtliche Entscheidungen nicht der Beurteilung des Untersuchungsausschusses oder des Bayerischen Landtages unterliegen.[20]

Vorwürfe gegen Otto Brixner im Zusammenhang mit dem Fall Mollath

Prozessführung

Der am Urteil gegen Mollath in 2006 beteiligte Schöffe Karl-Heinz Westenrieder berichtete in einem TV-Interview, dass der Vorsitzende Richter Brixner den Angeklagten Mollath jedes Mal lautstark unterbrochen und mit Saalverweis gedroht hatte, wenn er das Thema Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung angesprochen habe. Wörtlich hatte Brixner, an Mollath gerichtet, gerufen: „Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder raus“ (gemeint war damit die geschlossene Psychiatrie-Abteilung). Zuhörer der Hauptverhandlung beschrieben Brixner als sehr unbeherrscht und zornig. Brixner habe Mollath über acht Stunden hinweg ununterbrochen angeschrien[21]. Überdies berichteten Augenzeugen der Hauptverhandlung, Brixner habe sich wie ein „Diktator“ aufgeführt.[13][21][22] Redakteure der Süddeutschen Zeitung berichteten, dass man sich, wenn man bei Otto Brixner anruft, darauf gefasst machen muss, kaum einen Satz zu Ende sprechen zu dürfen. Er trete in einem sehr barschen Tonfall auf. Der Hintergrund davon waren eigene Erlebnisse der Redakteure während eines Telefonanrufs bei Brixner.[21]

Mögliche Befangenheit

Dem ehemaligen Richter Brixner wurde infolge der Medien-Recherchen Befangenheit vorgeworfen.[23]

Mitte April 2013 bestätigte Brixner, dass Martin Maske, der spätere Ehemann von Mollaths früherer Ehefrau Petra, zum Zeitpunkt des Strafprozesses 2006 bereits mit ihr liiert war. Brixner war 1980 der Handball-Trainer von Martin Maske. Brixner hatte dies über den gesamten Strafprozess hinweg nach außen verschwiegen.[24] Laut einer nachträglichen schriftlichen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags der im Jahre 2006 dem Strafprozess Mollath beisitzenden Richterin a. D. Heinemann hatten sich Maske und Mollaths frühere Frau Petra mit Brixner während der Gerichtsverhandlung gegen Mollath getroffen und miteinander gesprochen, was der Aussage von Martin Maske widerspricht, seit Anfang der 1980er Jahre keinen Kontakt mehr zu Brixner gehabt zu haben.[25] Am 5. Juli 2013 räumte Brixner die Möglichkeit ein, dass während des Strafprozesses 2006 eine Begegnung mit Martin Maske stattgefunden haben könnte.[26]

Am 4. Juli 2013 erklärte der Schöffe Karl-Heinz Westenrieder in Report Mainz, dass Brixner während des Strafprozesses intern unter den Richtern und Schöffen selbst davon gesprochen habe, dass er möglicherweise wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden könnte.[27]

Verweigerung rechtlichen Gehörs / Verfälschung des Sachverhalts

Mollaths späterer Anwalt Gerhard Strate erhob in seinem Wiederaufnahmeantrag unter anderem die Vorwürfe, dass Brixner die Gerichtsbesetzung eigenmächtig bestimmt habe, eine Anhörung des Angeklagten unterlassen und mit dem ihm vorliegenden Aktenmaterial eine mutwillige Verfälschung des Sachverhalts betrieben habe.[28] Strate berief sich zur Begründung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens insbesondere auf einen Blogeintrag[29] der ehemaligen Staatsanwältin Gabriele Wolff, wonach es hinsichtlich der Reifenstechereien zu Beweismanipulationen gekommen sei, ohne die höchstens noch das Beweismaß einer Vermutung erreicht gewesen wäre. Besonders kritisiert wurde Brixner auch wiederholt dafür, dass er den von Mollath vorgelegten 106-seitigen Schnellhefter mit entlastenden Beweisunterlagen nie zur Kenntnis genommen hatte. Die Empörung gegen Brixner entzündete sich dabei daran, dass es eine elementare Grundpflicht aller deutschen Gerichte ist, den Sachvortrag der Prozessparteien vollständig zur Kenntnis zu nehmen.[11][12][13] Dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz. Das Landgericht Regensburg folgte dieser Argumentation aber nicht, sondern stützte die Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens allein darauf, dass ein in der Hauptverhandlung verwendetes ärztliches Attest unecht im Sinne des § 359 Nr. 1 StPO gewesen sei.

Einflussnahme auf die Finanzverwaltung

Brixner soll zudem bereits im Vorfeld des Strafprozesses in einem Telefonat mit der Finanzverwaltung bewirkt haben, dass Mollaths Anzeigen betreffend der Schwarzgeld-Vorwürfe von den Steuerfahndungs-Behörden nicht weiter verfolgt wurden.[30][31] Der Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags stellte später fest, dass dieser Vorwurf nicht zutrifft.[32]

Einzelnachweise

  1. Volltext vom Urteil des Landgerichts Regensburg vom 14. August 2014, Az. 6 KLs 151 Js 4111/2013 WA
  2. Freispruch für Gustl Mollath; in: Spiegel Online vom 14. August 2014
  3. a b Freispruch und Entschädigung für Gustl Mollath; in: Der Tagesspiegel vom 14. August 2014
  4. a b c d Auf Absprachen ließ sich der Richter nicht ein; in: nordbayern.de vom 7. Mai 2008
  5. Ein Richter mit harter Schale: Nach 35 Jahren beendet Otto Brixner seine Justizkarriere. Nordbayern.de, 15. Mai 2008, abgerufen am 8. September 2018.
  6. a b c Mutiger Richter fordert: Sperrt Schwerverbrecher länger weg!; in: Abendzeitung München Online vom 15. Mai 2008
  7. a b Otto Brixner war kein Schiedsrichter, sondern Richter; in: nordbayern.de vom 24. Mai 2008
  8. "Ich bin in eine absolut unglaubliche Geschichte geraten"; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 10. September 2018
  9. Gefangen - Der Fall K. - Filmbeschreibung im Portal des ZDF
  10. Ich trete aus dem Rechtsstaat aus; in: Der Spiegel 27/2013
  11. a b Räumung von Mollaths Haus wohl rechtswidrig; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 16. Mai 2013
  12. a b Ein völlig belangloses Telefonat; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 17. Mai 2013
  13. a b c d Richter ignorierte Beweismittel; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 21. Mai 2013
  14. Der Fall Mollath: Eine Chronik der Ereignisse, in: Nordbayern.de vom 1. März 2018: Mollath fordert von Bayern zwei Millionen Euro Entschädigung. Nordbayern.de, 1. März 2018, abgerufen am 7. September 2018.
  15. Interner Revisionsbericht Nr. 20546 der Hypovereinsbank
  16. Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk vom 9. November 2012; in: Report Mainz vom 13. November 2012
  17. Der Mann, der zu viel wusste; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 13. November 2012
  18. Hastige Wahrheitsfindung; in: taz.de vom 17. April 2013
  19. 500 Menschen demonstrieren für Gustl Mollath; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 28. Juli 2013
  20. Untersuchungsausschuss Fall Mollath 2013
  21. a b c Vom Richter „malträtiert und provoziert“; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 24. November 2012
  22. Der Fall Mollath – Warum Politik und Justiz versagt haben; in: Report Mainz vom 4. Dezember 2012
  23. Wie befangen ist Mollath-Richter Brixner ?; in: Focus Online vom 4. Juli 2013
  24. Umstrittener Richter mit brisanter Bekanntschaft; in: Süddeutschen Zeitung Online vom 13. April 2013
  25. Fall Mollath: Nach Aussage der Richterin a. D. Heinemann sind neue Ermittlungen dringend notwendig (Memento vom 26. Juni 2013 im Webarchiv archive.today); in: Internet-Portal der bayerischen SPD-Landtagsfraktion
  26. Anzeichen für eine Befangenheit Brixners verdichten sich; in: Internet-Portal der SPD-Landtagsabgeordneten Inge Aures
  27. Richter Brixner soll selbst von seiner möglichen Befangenheit gesprochen haben; in: Report Mainz vom 4. Juli 2013
  28. Volltext des Wiederaufnahmeantrags in Sachen Gustl Mollath vom 19. Februar 2013; in: Internet-Portal des Strafverteidigers Gerhard Strate
  29. Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VIII; Eintrag von Gabriele Wolff vom 4. Februar 2013 in ihrem eigenen Blog
  30. Ein Anruf bei Finanzbehörden stoppte brisanten Vorgang; in: Nürnberger Nachrichten vom 30. November 2012
  31. Fall Mollath – „M. = Spinner“; in: Süddeutsche Zeitung vom 3. März 2013
  32. Untersuchungsausschuss Fall Mollath 2013