„Diskussion:Otto Brixner“ – Versionsunterschied

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#**Also biegen wir die Banane nach Vorlage der Justiz, wenn sonst die Presseberichterstattung im Vordergrund steht? Das ist der Inbegriff der mangelnden Gegenüberstellung, die Wikipedia eindeutig vorsieht und es in ihrer englischen Version auch tut. Wenn wir den Leser inkompetent halten, müssen wir uns nicht wundern, wenn diese Zustände durch Verschweigen billigen oder stützen. Wenn der CSU-geführte Landtag seine Version diktiert, ist das eine Entscheidung, deren Grundlage durchaus relevant ist, zumal die Sache um die Entschädigung des Justizopfers derzeit aktuell ist. --<span style="color:#00A000;">Hans Haase ([[BD:Hans Haase|有问题吗]])</span> 08:25, 22. Mär. 2019 (CET)
#**Also biegen wir die Banane nach Vorlage der Justiz, wenn sonst die Presseberichterstattung im Vordergrund steht? Das ist der Inbegriff der mangelnden Gegenüberstellung, die Wikipedia eindeutig vorsieht und es in ihrer englischen Version auch tut. Wenn wir den Leser inkompetent halten, müssen wir uns nicht wundern, wenn diese Zustände durch Verschweigen billigen oder stützen. Wenn der CSU-geführte Landtag seine Version diktiert, ist das eine Entscheidung, deren Grundlage durchaus relevant ist, zumal die Sache um die Entschädigung des Justizopfers derzeit aktuell ist. --<span style="color:#00A000;">Hans Haase ([[BD:Hans Haase|有问题吗]])</span> 08:25, 22. Mär. 2019 (CET)
#**: Diesen in recht vagen Anspielungen verbleibenden und emotionalen Anwurf kann ich so nicht ganz nachvollziehen. An keiner Stelle wurde gefordert, eine offizielle Version der Geschichte zu übernehmen. Es geht hier um saubere enzyklopädische Arbeit: Gründliche und kritische Quellenauswahl, Trennen der relevanten von nicht-relevanten Informationen, Herausfiltern rein diffamierender Vorwürfe, sachliche Darstellung des Sachverhalts. Eine Übernahme von Wertungen scheidet -gleich aus welcher Quelle- damit schon von vornherein aus. Wieso der Presse inhaltlich ein solches Übergewicht zugestanden werden soll, erschließt sich mir nicht. Nach [[WP:BLG]] sollen nämlich grundsätzlich „''wissenschaftliche Publikationen, begutachtete Veröffentlichungen und systematische Übersichtsarbeiten''“ verwendet werden; nur wenn es an solchen fehlt, kann „''auch auf nicht-wissenschaftliche Quellen zurückgegriffen werden, sofern diese als solide recherchiert gelten können''“. Darin liegt der klare Auftrag zur Prüfung der Quellen auf (fachliche) Plausibilität, welcher man insbesondere auch die Presse unterwerfen muss. Die Presse schreibt nämlich keine Enzyklopädie, sondern wirkt an der öffentlichen Meinungsbildung mit (ist also nicht neutral und soll dies auch gar nicht sein) und ist oft an Sensationen interessiert. Diese Anteile müssen natürlich herausgefiltert werden, wenn man Informationen aus der Presse übernimmt. Hinzu kommt vorliegend, dass Journalisten im Allgemeinen nicht Juristen sind (Ausnahmen bestätigen die Regel) und deshalb oft nur ein eingeschränktes Verständnis der Abläufe haben, die sie an Gerichten beobachten. Deshalb müssen weitergehend noch diejenigen Angaben identifiziert werden, die aus fachlichen Gründen schon denknotwendig ausgeschlossen sind. In diesen Punkten ist die Presse als Informationsquelle nämlich ebenfalls nicht zuverlässig. Das hat nichts damit zu tun, dass Leser inkompetent gehalten werden sollen. Ein vielfach berechtigtes, diffuses Misstrauen gegenüber dem Staat führt in der Sache eben nicht weiter, weil es überhaupt keine Kriterien zur Beurteilung der Tauglichkeit von Informationen für eine Enzyklopädie bietet. --[[Benutzer:Domitius Ulpianus|Domitius Ulpianus]] ([[Benutzer Diskussion:Domitius Ulpianus|Diskussion]]) 09:47, 22. Mär. 2019 (CET)
#**: Diesen in recht vagen Anspielungen verbleibenden und emotionalen Anwurf kann ich so nicht ganz nachvollziehen. An keiner Stelle wurde gefordert, eine offizielle Version der Geschichte zu übernehmen. Es geht hier um saubere enzyklopädische Arbeit: Gründliche und kritische Quellenauswahl, Trennen der relevanten von nicht-relevanten Informationen, Herausfiltern rein diffamierender Vorwürfe, sachliche Darstellung des Sachverhalts. Eine Übernahme von Wertungen scheidet -gleich aus welcher Quelle- damit schon von vornherein aus. Wieso der Presse inhaltlich ein solches Übergewicht zugestanden werden soll, erschließt sich mir nicht. Nach [[WP:BLG]] sollen nämlich grundsätzlich „''wissenschaftliche Publikationen, begutachtete Veröffentlichungen und systematische Übersichtsarbeiten''“ verwendet werden; nur wenn es an solchen fehlt, kann „''auch auf nicht-wissenschaftliche Quellen zurückgegriffen werden, sofern diese als solide recherchiert gelten können''“. Darin liegt der klare Auftrag zur Prüfung der Quellen auf (fachliche) Plausibilität, welcher man insbesondere auch die Presse unterwerfen muss. Die Presse schreibt nämlich keine Enzyklopädie, sondern wirkt an der öffentlichen Meinungsbildung mit (ist also nicht neutral und soll dies auch gar nicht sein) und ist oft an Sensationen interessiert. Diese Anteile müssen natürlich herausgefiltert werden, wenn man Informationen aus der Presse übernimmt. Hinzu kommt vorliegend, dass Journalisten im Allgemeinen nicht Juristen sind (Ausnahmen bestätigen die Regel) und deshalb oft nur ein eingeschränktes Verständnis der Abläufe haben, die sie an Gerichten beobachten. Deshalb müssen weitergehend noch diejenigen Angaben identifiziert werden, die aus fachlichen Gründen schon denknotwendig ausgeschlossen sind. In diesen Punkten ist die Presse als Informationsquelle nämlich ebenfalls nicht zuverlässig. Das hat nichts damit zu tun, dass Leser inkompetent gehalten werden sollen. Ein vielfach berechtigtes, diffuses Misstrauen gegenüber dem Staat führt in der Sache eben nicht weiter, weil es überhaupt keine Kriterien zur Beurteilung der Tauglichkeit von Informationen für eine Enzyklopädie bietet. --[[Benutzer:Domitius Ulpianus|Domitius Ulpianus]] ([[Benutzer Diskussion:Domitius Ulpianus|Diskussion]]) 09:47, 22. Mär. 2019 (CET)
#**:: Wissenschaftlich? Die Redaktion der SZ hat also demnach keinen Juristen und schaffte es dennoch mit nachträglich dafür preisgekrönten Journalisten zu berichten? Als ob Jura und Gesetz die allen existierenden „Wissenschaften“ wären. Da war noch die Sache [[Wilhelm Schlötterer]], der aus den Artikel Mollath systematisch ausgeblendet wurde. Der hatte vor SWR und SZ berichtet. Das Problem ist nur, dass das Urteil von Brixner nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen ist. Da muss man der CSU nicht aus der Hand fressen, auch wenn den UA als regierende Partei geleitet hat. [[Beate Lakotta]] hatte ja auch über ein paar Fakten berichtet, musste aber feststellen, dass ihr Eindruck vor der Sache nach und nach von Fakten wiederlegt wurde. Tatsache ist, das Brixner in der ihm unterliegenden Prozessführung über einige Rote Ampeln führ, was man verjähren ließ, bevor man es wieder aufrollte. Unabhängig davon sieht man, dass Juristen auch über Druck innerhalb der Justiz berichten. --<span style="color:#00A000;">Hans Haase ([[BD:Hans Haase|有问题吗]])</span> 11:05, 22. Mär. 2019 (CET)
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Version vom 22. März 2019, 12:05 Uhr

Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.
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Lückenhaft, und fehlender Beleg und Seitenangabe im Schlussbericht

Dem Satz "Der Untersuchungsausschuss sprach sich in seinem Abschlussbericht – der nicht einstimmig, sondern nur mehrheitlich gefasst wurde – dafür aus, von einer Bestrafung Brixners abzusehen." fehlt ein Beleg. Als Beleg ist nur ein Verweis auf Untersuchungsausschuss Fall Mollath 2013. Dass der Abschlussbericht nur mehrheitlich gefasst wurde, geht daraus hervor, nicht aber die Aussage, dass der Ausschuss sich dafür aussprach, von einer Bestrafung abzusehen.

Falls, wie anzunehmen, das vom angegebenen Link verlinkte Dokument Drucksache 16/17741, 10.07.2013 gemeint ist, fehlt eine Seitenangabe.

Im Bericht ist übrigens bzgl. Brixner die Rede von Verjährung (Seite 73) sowie von einem schwerwiegenden Dienstvergehen mit einer möglichen Einleitung eines Disziplinarverfahrens (Seite 47 und Seite 73). Dieser Aspekt fehlt noch im WP-Artikel. Insgesamt wird einem als Leser nicht deutlich, ob es zu einem Disziplinarverfahren gekommen ist (ja oder nein) und warum.

Es wird auch gesagt, dass Brixners Mollaths über 100 Seiten lange Verteidigungsschrift nicht gelesen hat. Brixner sagte allerdings aus, dass sie nicht ordnungsgemäß eingereicht worden war [1] und das fehlt auch im Artikel. --Carolin 07:17, 25. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Nochmal nachgehakt, denn der Artikel ist schreibgeschützt und man kann das im Artikel nicht korrigieren. Im WP-Artikel steht derzeit:
"Der Untersuchungsausschuss sprach sich in seinem Abschlussbericht – der nicht einstimmig, sondern nur mehrheitlich gefasst wurde – dafür aus, von einer Bestrafung Brixners abzusehen.[20] Das stieß auf Unverständnis in großen Teilen der Bevölkerung."
Der angebliche Einzelnachweis [20] bezieht sich auf den UA-Abschlussbericht, ohne Seitenangabe, und eine Schlussfolgerung "von einer Bestrafung Brixners abzusehen" ist da nicht zu lesen. Vielmehr steht da unter S. 59 als Ergebnis: "dass es ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und –träger im Zusammenhang mit der Unterbringung des Zeugen Mollath in psychiatrischen Einrichtungen, den Strafverfahren gegen ihn und dem Umgang mit den von ihm erstatteten Strafanzeigen nicht gibt", und es wird betont "dass Gerichtsentscheidungen durch den Untersuchungsausschuss aufgrund des wichtigen Verfassungsgrundsatzes der Unabhängigkeit der Justiz nicht geprüft werden. [...] Nur Gerichte sitzen in unserem Land über Gerichte zu Gericht". Das ist eine ganz andere Aussage als die, die im WP-Artikel steht. --Carolin 18:57, 28. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Das hier diskutierte Problem existiert meiner Meinung nach gar nicht in dieser Form. Der Ausschuss hat von seinen rechtl. Möglichkeiten, Maßnahmen zu ergreifen und auch Brixner entspr. zu sanktionieren (zB durch Kürzung der Pension oder einleitung eines Verfahrens wg. Rechtsbeugung, was damals ja im Raum stand), keinen Gebrauch gemacht. Ergo ist die Aussage schon gerechtfertigt, aber evtl. ungünstig formuliert und/oder nicht ausreichend belegt. Außerdem ist das damals ja groß durch die Medien gegangen und lang & breit diskutiert worden, dass Brixner eben nicht belangt worden war und sich der Ausschuss sich gegen Sanktionen ausgesprochen hatte. Ich habe die Formulierung geändertGruss -- PassePorte (Diskussion) 14:50, 3. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Der Ausschuss hatte natürlich nicht die Möglichkeit, Brixner „durch Kürzung der Pension“ zu sanktionieren. Manchmal staunt man schon, was für ein unbedarftes Zeug hier vertreten wird.--Zipfelheiner (Diskussion) 14:21, 7. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 10:05, 22. Mär. 2019 (CET)

Überarbeitung WP:BIO / WP:NPOV

Initiiert durch die Löschprüfung hatte ich hier: Benutzer:Hyperdieter/Brixner einen Versuch unternommen, den Artikel in eine neutrale und die Persönlichkeitsrechte wahrende Fassung zu bringen. --Hyperdieter (Diskussion) 23:05, 26. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ich habe mir mal erlaubt, da einige Modifikationen vorzunehmen. Perfekt ist das noch nicht, aber m.E. ein durchaus diskutabler Arbeitsentwurf. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:11, 26. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Sehe ich nicht so. Es gibt überhaupt keinen Grund, relevante Infos über Hrn. Brixner, sein Verhalten und die Verhandlung gegen Mollath zu streichen. Deshalb habe ich den Artikel auf meine Version vom 4. Feburar zurückgesetzt. Das Thema ist bisher hier sehr kontrovers diskutiert worden, also vor inhaltlichen Änderungen erstmal bitte Diskussion. Dankeschön. Gruss -- PassePorte (Diskussion) 14:29, 3. Mär. 2019 (CET)Beantworten
@PassePorte: Achtung, wir diskutieren in diesem Abschnitt allein den Vorschlag von Hyperdieter, nicht die umseitige Veränderung, die Du zurückgesetzt hast. Diese Zurücksetzung finde ich persönlich unangemessen, weil auf diese Weise der Artikel gerade wieder POV-lastig gemacht und mit zahlreichen enzyklopädisch irrelevanten Details angereichert wurde, die hier schlechterdings nichts verloren haben. Nachdem die ganze Sache zur Debatte steht, sollten solche Reverts unterbleiben. Ich gebe Dir allerdings insofern Recht, als der Aktionismus der IP ihrerseits aus denselben Gründen unangemessen war, insbesondere nachdem Doc Taxon angekündigt hat, umfassend den Meinungsstand zu erheben und sich dann selbst des Artikels anzunehmen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:52, 3. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Wer ist wir? Das magst du so wollen, es scheint aber keinen Konsens zu geben. Graf Umarov (Diskussion) 22:55, 3. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Wie Du unschwer erkennen konntest, hat PassePorte seine Aussage auf meine vorige Äußerung hin getan. Diese bezog sich aber auf den davor stehenden Beitrag von Hyperdieter. Insofern war ein klarstellender Hinweis angebracht --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:51, 3. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Also, ich fände es besser, den Ausgang der LP erst mal abzuwarten (auch wenn ich ihn für längst überfällig finde). Ich hab das hier zwar im Blick, werde aber wohl kaum vor der LP-Entscheidung tätig werden, denn es rennt uns ja allerdings auch nicht gerade weg. Ich möchte darum bitten, von Reverts oder größeren Änderungen im Artikel hier Abstand zu nehmen, solange wie die LP läuft, insbesondere möchte ich keinen EditWar sehen. Damit verbleibe ich erst einmal mit freundlichen Grüßen, – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 06:57, 4. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Vorschlag: Der Artikel mag bestehen bleiben, muss aber wirklich auf eine reine Biografie bzw. Darstellung der Dienstlaufbahn Brixners beschränkt werden. Daneben sollte erwähnt werden, dass Brixner dadurch bekannt wurde, dass er in dem Verfahren des LG Nürnberg gegen Gustl Mollath den Vorsitz geführt hat. Alle Details zum Fall Mollath gehören nicht in diesen Artikel, sondern in den Artikel Gustl Mollath. Vorwürfe und Behauptungen, die ja allesamt nicht zu irgendwelchen dienstrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen geführt haben, gehören nicht in den Artikel. Ihre Wiedergabe ist nicht relevant, verstößt gegen Brixners Allgemeines Persönlichkeitsrecht, was für die Wikipedia sogar rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann, und verleiht dem Artikel den Anschein, er diene der Denunzierung einer missliebigen Person, was dem Ansehen von Wikipedia schadet. --Zipfelheiner (Diskussion) 14:15, 7. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 10:05, 22. Mär. 2019 (CET)

Nochmals: Schlussbericht des Untersuchungsausschusses

Es ist geboten, die Passagen des Abschlussberichts, die Brixner betreffen, wörtlich zu zitieren:

Eine unbotmäßige Einflussnahme des Zeugen Brixner auf die Finanzbehörden, der Strafverfolgungsbehörden untereinander oder der Staatsregierung auf den „Fall Mollath“ fand nicht statt. Der „Fall Mollath“ war zu seinem Beginn ein Fall wie jeder andere. Eine „Verschwörung“ von Banken, Medizinern, Politik und Justiz zum Nachteil des Zeugen Mollath hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben, weshalb auch staatliche Stellen an einer solchen nicht beteiligt sein konnten. Schwarzgeldverschiebungen konnten bislang durch die Steuerfahndung nicht festgestellt werden. Weil es den behaupteten „größten und dreistesten Schwarzgeldverschiebungsskandal in Milliardenhöhe“ nicht gegeben hat, konnte man ihn folglich auch nicht vertuschen.

Klarstellend darf an dieser Stelle nochmals ausgeführt werden, dass Gerichtsentscheidungen durch den Untersuchungsausschuss aufgrund des wichtigen Verfassungsgrundsatzes der Unabhängigkeit der Justiz nicht geprüft werden. Weder das Parlament, noch die Staatsregierung oder ihre Mitglieder, noch die Medien, noch anonyme Internetnutzer oder Meinungsumfragen sprechen in Deutschland Recht. Nur Gerichte sitzen in unserem Land über Gerichte zu Gericht. Die Frage, ob der Zeuge Mollath zu Recht oder zu Unrecht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, kann und darf nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses sein. Weder dem Untersuchungsausschuss noch dem Bayerischen Landtag steht es zu, über diese Frage zu entscheiden. Der Untersuchungsausschuss beschränkt sich auf die Rolle, die ihm nach Verfassung und Gesetz zukommt.

Dies muss im Artikel auch entsprechend zum Ausdruck kommen. --Zipfelheiner (Diskussion) 14:30, 7. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 10:05, 22. Mär. 2019 (CET)

Nichts dagegen wenn verbessert wird, aber

der von den Medien zurecht gerügte Gehörsverstoß, den Brixner auf Mollath beging, bleibt im Artikel.[2] Das hat mit WP:BIO nichts zu tun. Ober würden wir bei Mördern den Mord verschweigen? --Hans Haase (有问题吗) 10:44, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Ein Mord kommt in den Artikel, wenn er rechtskräftig festgestellt ist oder - wie etwa bei Nazi-Verbrechern - eine geschichtliche Tatsache. Nichts davon trifft bei Brixner zu. Übrigens Ob etwas im Artikel bleibt oder nicht, entscheidest nicht Du allein. --Zipfelheiner (Diskussion) 11:41, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 10:05, 22. Mär. 2019 (CET)

Kritik und Empörung

Diese Änderung [3] verstößt grob gegen Wikipedia:Artikel über lebende Personen, wo es unter anderem heißt;

Abwertendes Material über eine lebende Person, das nicht mit einer verlässlichen Quelle belegt ist, sollte sowohl im Artikel als auch auf dessen Diskussionsseite entfernt werden. Das Wiederherstellen solchen Materials kann zur Sperrung des Users führen. (...) Verlässliche, veröffentlichte Informationsquellen (Fachliteratur, seriöse Publikationen) und eine eindeutige Relevanz für den Artikel sind im Zweifel unumgänglich. (...) Viele Personen, über die es einen Wikipedia-Artikel gibt, haben Kritiker. Deren Ansichten können dargestellt werden, solange sie für die Bedeutung der Hauptperson relevant sind, aus verlässlicher Quelle stammen und weder den Artikel dominieren noch parteiisch beschrieben sind. Achte darauf, der Kritik nicht überproportional viel Raum einzuräumen.

Die Wiedereinfügung der von mir entfernten Sätze zeigt, dass es bestimmten Benutzern eben doch darum geht, den Artikel als Prangerartikel bzw. zur Schmähung zu benutzen. Warum die Entfernung dieser denunzierenden Sätze gegen Wikipedia:Neutraler Standpunkt verstoßen sollen, ist unerfindlich. „Kritik“ und „Empörung“, die von nicht genannten Urhebern stammen und nicht zu Konsequenzen führten, sind nicht relevant. Ich beabsichtige daher, die Sätze erneut zu löschen und stelle das hier zur Diskussion. --Zipfelheiner (Diskussion) 10:49, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Aus der Zeitung sind sie nicht entfernt worden. Also noch gültig und keine Geschichtsrevision. Der BR ist verpflichtet, sein Angebot von damals nur zeitlich begrenzt zur Verfügung zustellen, die Verlage nicht. Tatsache ist, er hat die 106 Seiten nicht gelesen und Mollath in die Klapsmühle geschickt. Weiteres Verhalten, wie das Einschwören der Schöffen sowie die Drohungen gegen den Schöffen Westenrieder lassen vermuten, dass er die 106 Seiten garnicht lesen wollte. Die Tatsache, dass er sie nicht gelesen hat, bleibt im Artikel! --Hans Haase (有问题吗) 11:03, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Leider beweist dieser Diskussionsbeitrag wieder, dass mit manchen Benutzern eine Diskussion kaum möglich ist. Nicht Brixner hat Mollath „in die Klapsmühle“ geschickt, sondern eine Kammer unter seinem Vorsitz. Wie oft soll darauf noch hingewiesen werden? Im übrigen verstößt es sehr wohl gegen Wikipedia:Artikel über lebende Personen, aus alten Zeitungsartikeln alle möglichen Vorwürfe zusammenzusuchen und die dann in den Artikel einzufügen.--Zipfelheiner (Diskussion) 11:41, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Das hat mit „Nazi“ o.ä. nichts zu tun. Die Sache Mollath hat Brixner erst relevant gemacht. Tatsache ist, er hat die 106 Seiten im Gerichtssaal erhalten und weder vor noch nach seinem Urteil nicht gelesen. Ich kann Andreas Lubitz auch nicht die Relevanz aberkennen, weil er sich mit Germanwings-Flug 9525 relevant gemacht hat. Da überwiegt das öffentliche Interesse und wir können wegen WP:N Tatsachen nicht einfach ausblenden. Sonst hören wir hinterher wieder Lügenpessen, Systemmedien, Propagandasender, Propagandablatt, Pamphlet oder sonstiges. Ich kann auch nichts dafür, dass sich die Staatsanwaltschaft Zeit gelassen hat, bis das was man Brixner hätte vorwerfen können, verjährt war. Damit müssen wir jetzt leben. --Hans Haase (有问题吗) 11:52, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Es sind ja auch nicht alle möglichen Vorwürfe, die hier zusammengesucht werden. Ein Streichen der Fakten wäre aber glasklares Whitewashing. Und die Kammer stand unter seinem Vorsitz, was ihn zu Sorgfalt verpflichtet, die er wohl hat schleifen lassen. --Hic et nunc disk WP:RM 11:55, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Mein vorherigen Beispiele bezogen sich auf verstorbene Personen. Lebend sei Klaus Zumwinkel genannt, der einst eine Million Euro vergessen hatte. Beide Personen sind Rentner oder Pensionäre, die nicht weiter auf Erwerbsarbeit angewiesen sind. Ihnen entsteht kein Schaden durch auf Tatsachen entsprechende Berichterstattung, den sie zudem selbst zu verantworten haben. --Hans Haase (有问题吗) 12:04, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ganz schlechte Beispiele. Klaus Zumwinkel ist rechtskräftig verurteilt, die Tat von Andreas Lubitz ist allgemeinkundig, im übrigen hat die vorsätzliche Tötung einer großen Anzahl von Flugzeuginsassen eine ganz andere Dimension als die Bagatellen, die hier als „Vorwürfe“ gegen Brixner zusammengetragen werden. Ich spreche ja auch Otto Bixner nicht die Relevanz ab, aber es verstößt gegen Wikipedia:Artikel über lebende Personen, hier alle möglichen Vorwürfe zusammenzuklauben, die nie gerichtlich bestätigt wurden. Und was den ach so relevanten „Gehörsverstoß“ angeht: Wohl jeder deutsche Richter hat in seinem Berufsleben etliche Male hundertseitige Schriftsätze von Querulanten nicht (bzw. nicht vollständig) gelesen. Soll das jetzt alles in der Wikipedia gelistet werden? Der Verlauf dieser Diskussion zeigt, dass es eben doch notwendig ist, den Artikel zu löschen.--Zipfelheiner (Diskussion) 12:21, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Mit anderen Worten, Mollath soll noch heute ein nicht zurechnungsfähiger „Querulant“ sein? Das ist obsolet und man kann nicht sagen, ob Brixner bei seiner Meinung, die er als Fehlurteil zu Papier brachte, beibehalten hätte, wenn er die 106 Seiten gelesen hätte. Er hat sie ja entgegengenommen. Oder sollte man sagen er habe sie sichergestellt? Ferner hat er Mollath dort hin geschickt, wo Leute entweder Sekretäre haben oder ihre Gedanken auf dem in nichts nachstehenden Zetteln unterbringen. --Hans Haase (有问题吗) 12:43, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
"Wohl jeder deutsche Richter hat in seinem Berufsleben etliche Male hundertseitige Schriftsätze von Querulanten nicht (bzw. nicht vollständig) gelesen." Das hoffe ich mal nicht, sonst würde mir das Vertrauen in die deutsche Justiz jetzt völlig abhanden gekommen sein... Kurze Zwischenbemerkung: Dein Vertrauen in die Justiz hängt davon ab, dass sich Richter durch Querulanten von der Arbeit abhalten lassen?--Zipfelheiner (Diskussion) 15:47, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Brixner wäre für die WP irrelevant, wenn er nicht eklatante Fehler begangen hätte, die ein breit öffentlich wahrgenommenes Fehlurteil ermöglicht haben. Dies muss daher auch in den Artikel. --Hic et nunc disk WP:RM 13:07, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
@Hic et nunc: Naja, dass er Fehler gemacht hat, ist jedenfalls nicht verbindlich festgestellt. Man wirft es ihm vor und diese Vorwürfe machen ihn vielleicht relevant. Entsprechend vorsichtig sollte man da beim Abfassen des Artikels sein. Den hier diskutierten, konkreten Vorwurf würde ich entgegen Zipfelheiner sicher nicht vollends aus dem Artikel streichen, weil er in der ganzen Angelegenheit doch eine bedeutende Rolle spielt. Allerdings sollte auch darauf geachtet werden, hier keine Theoriefindung zu betreiben: Ob -wie der Artikel suggeriert- das Nicht-Lesen gerade dieses Ordners eine Gehörsverletzung darstellt, ist nämlich gerade nicht durch objektive und belastbare Quellen belegt. Deshalb würde ich insofern wieder einmal eine Formulierung anstreben, die dem hier nahekommt.
Rein formal finde ich ungeschickt, wenn sich ein in der Sache befasster Admin hier recht offenkundig Argumente einer der Streitparteien zu eigen macht. Das begründet jedenfalls 100 Mal mehr die Besorgnis der Befangenheit als das Trainieren des Liebhabers der Ehefrau eines Angeklagten im Handball… --Domitius Ulpianus (Diskussion) 13:28, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Befasst hatte ich mich im Februar mit dem Editwar und den Artikel, natürlich in der völlig falschen Version, geschützt. Und ich habe im August letzten Jahres die LD auf "behalten" entschieden. Das war's dann aber auch schon...
Ich habe nicht vor, mich administrativ da nochmals zu äußern, sodass ich es für akzeptabel hielt, mich hier zur aktuellen Diskussion zu äußern. Am Artikel werde ich selbst zudem auch nichts ändern, um eben nicht Besorgnis bezüglich einer Befangenheit zu erregen. Aber eine Meinung habe ich und habe die hiermit mitgeteilt, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Sollte es ein MB geben, welches mir dass untersagt, wäre ich für einen Hinweis dankbar. --Hic et nunc disk WP:RM 14:35, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
In Wikipedia:Artikel über lebende Personen heißt es: Du solltest in neutraler, unzweideutiger Weise dokumentieren, was verlässliche unparteiische Quellen über den Betroffenen veröffentlicht haben (...) Der Schreibstil soll neutral, faktenorientiert und zurückhaltend sein. Es sollten weder hagiographische noch sensationsheischende Töne vorkommen. Achte darauf, weder in einseitige Sympathie noch in Enthüllungsjournalismus zu verfallen. Wenn du über ein negatives Ereignis schreibst, berücksichtige auch entlastende Informationen, bemühe dich immer um Ausgewogenheit. Es sollte nicht um Veröffentlichung um jeden Preis gehen. Dass diese Grundsätze massiv verletzt werden, wenn hier in den Medien erhobene Vorwürfe, die niemals gerichtlich bekräftigt wurden, ausgebreitet werden, dürfte evident sein. Und ich bin in der Tat der Meinung, dass es daher nicht in den Artikel gehört, ob Brixner einen offensichtlich querulatorischen Schriftsatz nicht gelesen hat. Anders sähe es nur aus, wenn hier ein Gericht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt hätte.--Zipfelheiner (Diskussion) 15:40, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Nun sind wir ja aber auch mehr als ein Protokollbuch für die Justiz. Es gab ein großes Medienecho, aber es gibt kein Gerichtsurteil. Warum gibt es keins? Es gab kein Verfahren. Und warum das nicht? Kein Interesse? Kein Ermittlungsverfahren?
Andererseits: Hat Brixner jemals versucht, gegen die Vorwürfe vorzugehen, wenn sie doch so ehrenrührig sind. Das könnte man als eine Art Eingeständnis werten... Nur so als Gegenbeispiel...
Wir sollen keine TF betreiben und wiedergeben, was Quellen sagen. Dabei ist natürlich Augenmaß geboten, um nicht 1:1 hier das Niveau der großen bebilderten Zeitung zu übernehmen. Das ist völlig klar.
Mögliche Formulierungen, wie: "In der Presse wurden Vorwürfe wegen ... erhoben." wären aus meiner Sicht möglich, weil es klarstellt, woher das stammt. Gern auch der Zusatz, dass es kein Verfahren/keine Verurteilung/... deswegen gab, um die Vorwürfe ggf. zu relativieren.
Da die Medienwirksamkeit der ganzen Geschichte aber relevanzstiftend ist, kann man das Medienecho aus meiner Sicht nicht ganz draußen lassen.--Hic et nunc disk WP:RM 16:30, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Schweigen auf Medienberichte als Schuldeingeständnis? Jetzt wird es abenteuerlich. --Zipfelheiner (Diskussion) 16:44, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Mal grundsätzlich: Brixners Urteil von 8. August 2006 wurde aufgehoben. Er sagte in Untersuchungsausschuss, dass er die 106 Seiten nie gelesen habe. Aber er hat sie entgegengenommen. Das sind Fakten, ohne nur eine einzige Meinung der Presse. EOD. --Hans Haase (有问题吗) 17:35, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Bitte vermeidet doch diese verfälschenden Pauschalisierungen, die in erheblichem Maße zu der Kontroverse um den Artikel beitragen. In dieser gesamten Sache ging es nicht um „Brixners Urteil“, sondern um ein „Urteil der 7. (großen) Strafkammer des LG Nürnberg“. Für dieses ist bis dato nicht einmal belegt, dass es überhaupt von Brixner selbst geschrieben wurde. Als Verfasser kommt nämlich insbesondere auch ein Berufsrichter als Beisitzer in Betracht! Was diesen 106seitigen Ordner betrifft, ist nur die Behauptung belegt (und insoweit zugestanden), dass Brixner ihn nie gelesen habe. Nur das kann folglich in den Artikel, wofür jedenfalls die Bedeutung dieses Umstands für die gesamte Angelegenheit spricht. Wieso dieser Umstand für Empörung sorgte; insbesondere ob darin ein möglicher Verstoß gegen Art. 103 I GG zu sehen ist, wurde hingegen niemals festgestellt. Wir nehmen hier keine rechtlichen Bewertungen vor, die hier auch von keinem Gericht getroffen wurden; das wäre nämlich mit WP:KTF unvereinbar. Deshalb gehört dieser Aspekt auch nicht in den Artikeltext. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:02, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Weder zur Verhandlung noch im UA hatte er ihn gelesen. Das hat mit Meinung nicht zu tun, aber mehrfach bestätigt. --Hans Haase (有问题吗) 18:26, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Genau, aber ob „nicht gelesen“ (=Tatsache) eine mögliche „Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör“ (=Wertung) ist und ob gerade dies der Grund für die öffentliche Empörung ist, ist eben nicht festgestellt. Da liegt das Problem dieses Abschnitts im Artikel. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:00, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Das ist genau nicht so, denn die Öffentlichkeit möchte nicht beschwichtigt werden. Sie ist sehr wohl am Geschehen interessiert. Es gab beim Prozess Kontroversen innerhalb der Beobachter, bei den Schöffen, die sich nachträglich äußerten und es gab den UA im Landtag. Wikipedia dokumentiert ebenso relevantes Zeitgeschehen. Sie ist nicht der Platz, anderes konstruierte Darstellungen zu verbreiten und mit ihrer Marktführerschaft unter den Enzyklopädien zu verbreiten. Es hat nicht ihr Ziel zu sein, die Bevölkerung zu lenken, wie es Propaganda mit ihrer sogenannten „Presse“ tut. Die SZ hatte damals die Aussage einer Krankenpflegerin spanischer Abstammung der Presse gegenüber, die die Staatsanwaltschaft einen Dreck interessierte, ebenfalls abgedruckt. Das wurde damals auf den Artikel Mollath mit der fadenscheinigen Begründung entfernt, den Namen der für die Wikipedia nicht relevante Person nicht zu nennen. --Hans Haase (有问题吗) 11:25, 19. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Wer hier immer noch, nach mehrfachen Hinweisen, von „Brixners Urteil“ schreibt und nicht zur Kenntnis nimmt, dass es das Urteil eines Kollegialgerichts war, zeigt, dass Tatsachen ihn nicht interessieren und dass er somit hier gar nicht ernsthaft diskutieren, sondern nur stänkern will. Wenn hier auch von vernünftigen Benutzern gewünscht wird, dass die Sache mit den nicht gelesenen 106 Seiten in den Artikel soll, dann muss ich das akzeptieren. Dann aber in der Tat nur die Tatsache als solche und nicht die nicht belegte und Theoriefindung darstellende Ansicht, dass hierin ein Verstoß gegen den Anspruch Mollaths auf Rechtliches Gehör liegt. Übrigens wurde hier noch nie erwähnt, dass im Strafprozess die Erörterung der Sach- und Rechtslage und damit die Gewährung des rechtlichen Gehörs primär in der Hauptverhandlung stattfindet und lange Schriftsätze, vor allem nach Eröffnung des Hauptverfahrens, eher unüblich und wenig sinnvoll sind (anders ist das nur mit Schutzschriften im Zwischenverfahren). Schon von daher kann ich in dem Nicht-Lesen der 106 Seiten nicht den hier unterstellten großen Skandal sehen. Auch der Satz des obigen Benutzers „wie es Propaganda mit ihrer sogenannten „Presse“ tut“ lässt befürchten, dass es hier weniger um ernsthafte Artikelarbeit als vielmehr um die Lancierung eines politischen Weltbildes geht. Das gleiche gilt für das oben verwendete böse Wort vom Beschwichtigen, denn es insinuiert, dass diejenigen, die diesen Artikel regelkonform gestalten wollen, die Öffentlichkeit beschwichtigen wollen (siehe auch Wikipedia:Geh von guten Absichten aus). -Zipfelheiner (Diskussion) 11:37, 19. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Das ist schon und eine ernst zunehmende Ansicht, aber deswegen hat Brixner die 106 Seiten trotzdem nicht gelesen. Und was die Öffentlichkeit angeht so war es die, die damals auch Honecker – vorsichtig formuliert – etwas von Demokratie beizubringen versuchte, in die Geschichtsbücher gesehen, hatte man ihn zum Teufel gejagt. In Rumänien ist man da nicht so zimperlich mit seinem Diktator umgegangen. Die einstigen Mauerschützen führten in der DDR einen „Befehl“ aus. Im Westen und nach der Wende waren sie Mörder. Nur mal so an Rande, was die „Öffentlichkeit“ angeht. Jedenfalls wollte Brixner nicht im mangelnden Interesse der Öffentlichkeit das Verfahren gegen Mollath einstellen. --Hans Haase (有问题吗) 11:48, 19. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Er durfte nicht Reden war das Handeln von Brixner im Gerichtssaal. --Hans Haase (有问题吗) 12:27, 19. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Zu „wie es Propaganda mit ihrer sogenannten „Presse“ tut“ ist klar, dass wir hier eine freie Presse haben, deren Journalisten Olaf Przybilla und Uwe Ritzer für ihre Berichterstattung über Mollath 2013 den Wächterpreis der deutschen Tagespresse erhielten. Was aber eine Regierung oder amtierende Partei mit ihren Publikationen macht, hat damit nicht zu tun. Nicht viel unkontrollierter ist da nur eine Diktatur, bei der andere, vor Regime abweichende Meinungen und Darstellungen, – auch wenn zutreffend – verboten sind. Das wollen wir hier nicht und wenn sie vorhanden und relevant sind, ist es nicht die Aufgabe der Wikipedia, diese auszublenden. --Hans Haase (有问题吗) 11:06, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Vielleicht sollten wir diese alles andere als zielführende Teil-Diskussion an dieser Stelle beenden. Doc Taxon hatte bereits angekündigt, nach Ende der LP sich des Artikels annehmen und in diesem Rahmen umfangreich auch Stellungnahmen einholen zu wollen. Da die LP inzwischen beendet ist, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, derartige Einzelaspekte im Rahmen der angekündigten umfassenden Bestandsaufnahme zu erörtern und möglichst auch abschließend zu klären. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 11:26, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 10:05, 22. Mär. 2019 (CET)

Im Nachgang zur Löschprüfung …

In dieser Diskussion geht es einzig und allein um Inhalt, Aufbau und Struktur des Artikels. Bitte diskutiert nur zum Thema. Persönliche Angriffe, Unterstellungen und Diffamierungen gegen die mitdiskutierenden Personen sind hier deutlich unerwünscht und nicht zielführend.

… möchte ich dann noch ausdrücklich klarstellen, dass der Artikel imho zwar wegen seiner Probleme nicht zu löschen ist, aber durchaus Probleme (POV / BIO) aufweist. Ich erinnere an die Ausführungen in WP:BIO#Weniger_bekannte_Personen: Grundsätzlich ist – wie bei jedem anderen in einem Artikel erwähnten Faktum – eine Prüfung der enzyklopädischen Relevanz notwendig. … Es ist nicht unsere Aufgabe, Sensationen zu veröffentlichen oder prickelnde Gerüchte zu verbreiten. … Viele Personen, über die es einen Wikipedia-Artikel gibt, haben Kritiker. Deren Ansichten können dargestellt werden, solange sie für die Bedeutung der Hauptperson relevant sind, aus verlässlicher Quelle stammen und weder den Artikel dominieren noch parteiisch beschrieben sind.
Ich gehe den Artikel mal durch, ohne Anspruch auf irgendwelche besonderen Entscheidungsbefugnisse. Vielleicht hilft der gestern eingefügte QS-Baustein. Einzelfragen können ggf. mit einer Dritten Meinung geklärt werden, vielleicht findet sich auch ein Moderator - beispielsweise auf dem Kreis der potentiellen Vermittler. Kein Einstein (Diskussion) 08:53, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Das letzte Kapitel habe ich nicht mehr geschafft. Hier wäre aber imho noch einiges zu tun. Kein Einstein (Diskussion) 09:25, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Okay, ich habe mich in der Löschprüfung ja dafür ausgesprochen, bezüglich der Inhalte des Artikels zu moderieren. Versucht mal in der Zwischenzeit bitte, den Artikel nicht inhaltlich zu ändern, damit wir auf der vorliegende Artikelbasis diskutieren können. Mal ungeachtet der ganzen Diskussionen im Vorlauf, es wäre nämlich das beste, wenn wir mal resetten und bei Null anfangen. Das hilft uns nämlich auch, die eigenen Meinungen neu zu überdenken. Lasst uns mal geordnet vorgehen, nicht alles durcheinander. Umseitig haben wir einen Artikel mit drei Hauptabsätzen. Hilfreich wäre es, pro Absatz zu diskutieren, nur der Ordnung und Übersicht halber, damit nicht alles durcheinandergeht. Drum stell ich die Absätze hier mal jetzt in die Diskussion, und ich würde mich freuen, wenn Ihr die Contras dort einfach mal eintragt. Dabei wünsche ich mir, dass jeder zu seinem Contra auch mindestens einen Lösungsvorschlag anbietet. Vielen Dank zunächst, – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 13:00, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Zunächst einmal Danke @Doc Taxon: dass Du diese Aufgabe entsprechend Deiner Ankündigung auch tatsächlich übernimmst. Ich werde sobald ich dazu komme, ausführlich zu den einzelnen Problemen des Artikels Stellung nehmen. M.E. sind zum Teil auch grundlegende Bemerkungen zu dem Artikel nötig, weshalb ich Dein Schema um entsprechende Abschnitte ergänzt habe; für erörterungsbedürftig halte ich auch den Gesamteindruck, den der Artikel vermittelt und zumindest teilweise die „Literatur“, auf der er beruht. Da ich nicht weiß, wer diese Diskussionsseite auf seiner Beobachtungsliste hat nur vorsorglich noch der Hinweis an die mir spontan einfallenden Benutzer, die an den Diskussionen bisher beteiligt waren: @Hyperdieter:, @H7:, @Carolin:, @Chaddy:, @Karl.schwab:, @Gert Lauken:, @Count Count:, @Neun-x:, @Mons Maenalus:, @Brodkey65:. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 15:14, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Allgemeines

  1. Ein wesentliches Problem in allen Diskussionen rund um diesen Artikel scheint mir die richtige Anwendung allgemeiner Richtlinien zu sein. Deshalb sollten wir uns vor allem oder zumindest auch darüber unterhalten, wie sie auf den vorliegenden Artikel zu konkretisieren sind. Die derart konkretisierten Richtlinien bilden gleichsam den äußersten Rahmen, innerhalb dessen sich der Artikel letztlich bewegen muss. Dabei wird besonders zu beachten sein, welche Besonderheiten sich insoweit aus WP:Bio ergeben, die über die sonst übliche Handhabung der Richtlinien auch hinausgehen können:
  • Gem. WWNI Nr. 2, WP:KTF gehören überhaupt nur Fakten in den Artikel, nicht etwa Wertungen. Das ist hier m.E. vor allem in zweierlei Hinsicht relevant: Einerseits müssen wir uns deshalb jeglicher rechtlicher Bewertung enthalten, die nicht von einem Gericht in einem ordentlichen Verfahren getroffen wurde (und als Verfahrensergebnis Faktum wäre). Ob dieses oder jenes Recht verletzt wurde oder möglicherweise verletzt wurde, gehört deshalb grundsätzlich nicht in den Artikel. Andererseits darf diese Regel auch nicht durch Verobjektivierungen umgangen werden. Eine Wertung wird nicht dadurch zum Faktum, dass man ein „XYZ hat gesagt, dass …“ ergänzt; andernfalls wäre unsere Regel praktisch nutzlos. Derartige als Scheinfakten getarnte Wertungen sollte sich der Artikel in Ansehung der strengen Anforderungen von WP:Bio jedenfalls nicht zu eigen machen, falls sie überhaupt etwas in einem Personenartikel verloren haben.
  • Gem. WWNI Nr. 3, WP:NPOV sind die Themen hier wertfrei und sachlich darzustellen, persönliche (auch politische) Standpunkte herauszuhalten. Wikipedia dient insbesondere auch nicht der demokratischen Diskussion. Gerüchte, Propaganda und Verschwörungstheorien haben hier schon gar nichts verloren, weshalb wir auch quellenbasiert arbeiten. Das wird durch WP:Bio (lesenswert auch die Vorgaben zur Wiedergabe von Kritik) noch dahingehend verschärft, dass selbst bei nachgewiesenen und abgeurteilten Straftaten eine Einzelfallabwägung vor ihrer Erwähnung stattfinden muss. Demnach ist erst recht eine Abwägung erforderlich, bevor einzelne nicht festgestellte Vorwürfe in den Artikeltext aufgenommen werden. Wesentliche Kriterien dürften hierbei die Intensität des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte, der Plausibilitätsgrad des jeweiligen Vorwurfs sowie die enzyklopädische Relevanz des Vorwurfs sein. Plakativ formuliert: Potenziell diffamierender Stuss gehört selbst dann nicht in einen Personenartikel, wenn er durch alle Gazetten geistert. Insoweit ist ganz normale enzyklopädische Arbeit gefordert, nämlich eine kritische Bewertung der Quellen. Dabei ist selbstverständlich aufgrund eigener Fachkenntnisse abzuwägen, ob die dort stehenden Informationen überhaupt zutreffen können. Das steht nicht im Widerspruch zu WP:KTF. Danach ist nur gefordert, dass im Artikeltext selbst keine eigenen Erwägungen angestellt werden.
  • Gem. WWNI Nr. 4 ist hier ein enzyklopädischer Stil zu pflegen. Das bedeutet vor allem auch, dass der Artikel sich auf sein Thema beschränken und Hintergründe nur soweit beleuchten soll, wie das für das Verständnis des Artikels erforderlich ist. Im Einzelnen ist hier also genau abzuwägen, was überhaupt noch die Person Otto Brixners betrifft oder nicht im Artikel Gustl Mollath (dessen Inhalt man sich ggf. auch einmal näher ansehen sollte) besser aufgehoben wäre. Andernfalls würde sich dieser Artikel nämlich in Richtung eines Assoziationsblasters bewegen. In Anbetracht von WP:Bio ist jedenfalls darauf zu achten, nicht den Eindruck zu erwecken, eine Person sei (allein/überwiegend) für Vorkommnisse verantwortlich, die sich ihr so nicht eindeutig zurechnen lassen. Das fordert beides: Einerseits das Weglassen von Ereignissen, mit denen die Person nichts zu tun hat und andererseits das hinreichende Darstellen von Hintergründen, dass keine falschen Eindrücke entstehen.
  • Gem. WP:BLG sind verlässliche Belege zu verwenden, grundsätzlich also wissenschaftliche Literatur. Diese existiert zur Causa Mollath! Von WP:Bio wird das dahingehend konkretisiert, dass Informationen aus Büchern und Zeitungen im Selbstverlag oder von privaten Webseiten/Blogs überhaupt nicht benutzt werden sollten. Aber auch bei der Qualitätspresse ist zu bedenken, dass diese nicht nur der Information, sondern auch der Meinungsbildung dient. Insoweit verweise ich nach oben.
Ich behalte mir mal die Erweiterung dieser Anforderungen vor. Außerdem wäre m.E. von administrativer Seite (@Doc Taxon:) verstärkt auf WP:Disk zu achten, wonach etwa regelwidrige Äußerungen entfernt werden sollten. In diesem Sinne ist m.E. endlich zu beachten, worauf schon wiederholt hingewiesen wurde: Die Einweisung in die Psychiatrie erfolgt gem. § 74 GVG durch große Strafkammern, die gem. § 76 GVG aus mindestens zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen bestehen und gem. § 197 GVG per Mehrheitsentscheidung urteilen, wobei der Vorsitzende zuletzt abstimmt. Zu behaupten, die hier behandelte Person habe in der Sache willkürlich geurteilt, ist vor diesem Hintergrund ausgeschlossen und bewegt sich hart an der Grenze zur Verleumdung/üblen Nachrede. Anders sieht das überhaupt nur für Fragen der Verfahrensleitung aus, die gem. § 238 StPO dem Vorsitzenden obliegt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:48, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Einleitung

  1. Der Satz „Vorsitzende Richter der Strafkammer, die Gustl Mollath im Jahre 2006 verurteilt hatte, woraufhin“ kann so nicht bleiben, weil Mollath von der Kammer freigesprochen und nicht verurteilt wurde. Da widerspricht sich der Artikeltext schon selbst. --141.2.31.202 15:49, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
  2. Der gesamte dritte Abschnitt hat so keinen Bezug zur Person Brixners und hat deshalb in der Einleitung eigentlich nichts verloren. Man kann sich hier m.E. auf den an den vorausgehenden Abschnitt anschließenden Hinweis begnügen, dass die Einweisung in die Psychiatrie später aufgehoben wurde und in diesem Zusammenhang Vorwürfe gegen Brixner erhoben wurden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:15, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
    • Diskussionen zu diesen Vorschlägen bitte hier:
      • ...

Absatz 1: Leben und Wirken

  1. Nach diesen Bearbeitungen finde ich den Absatz okay; insofern wäre ich gegen irgendwelche Rücksetzungen. Meine Vorschläge beschränken sich daher im Moment weitgehend auf eher formale Aspekte: Die Leerzeilen zwischen den Phasen seiner juristischen Laufbahn sollten entfernt werden. Ob enzyklopädisch relevant ist, in welcher Zeit Brixner den 100m-Lauf absolvierte, sei mal dahingestellt - es dürfte jedenfalls kein Problem i.S.v. WP:Bio sein. Zu der Angabe, wieso sich Brixner nach eigener Aussage nie des Deals im Strafverfahren bediente, kann man m.E. durchaus auch den von ihm genannten Grund angeben. Das wäre in Anbetracht der weiter unten folgenden Vorwürfe ein Schritt in Richtung ausgewogener Darstellung. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:23, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
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  2. ...

Absatz 2: Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath und Verurteilung

  1. Der Absatz Die Enthüllungen zu Gustl Mollath und Otto Brixner hatten einen Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag zur Folge[1]. Am 27. Juli 2013 demonstrierten in Nürnberg 500 Menschen für die Rehabilitierung von Gustl Mollath. Eine mögliche Begnadigung durch den Bayerischen Ministerpräsidenten reichte den meisten von ihnen nicht aus. Neben Forderungen nach Reformen in Psychiatrie und Justiz wurde verlangt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Genannt wurde dabei vor allem der ehemalige Richter Otto Brixner[2]. Der Untersuchungsausschuss befand in seinem Abschlussbericht – der nicht einstimmig, sondern nur mehrheitlich gefasst wurde – weder Brixner noch andere staatliche Stellen eines Fehrverhaltens für schuldig.[3] Das stieß auf Unverständnis in großen Teilen der Bevölkerung. fehlt jetzt komplett. Das ist nicht in O.K., da er viele (Hintergrund-)Informationen enthält, IMO nicht gegen Richtlinien verstößt und auch immer noch Gegenstand der Diskussion ist. Ich würde ihn erstmal wieder reinsetzen. Ansonsten sieht der Artikel momentan wirklich gut aus, alles soweit drin und schön neutral. Gruss -- PassePorte (Diskussion) 14:51, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
    • Diskussionen zu diesem Kritikpunkt bitte hier:
      • Kontra eine einstweilige Wiedereinfügung dieses Abschnitts ist weder notwendig, noch sinnvoll. Über diesen Abschnitt sollte genauso abschließend befunden werden, wie über alle anderen Abschnitte auch. Inhaltlich wäre dabei zu bedenken, dass der Abschnitt sich mehrheitlich gerade nicht mit der Person Brixners befasst und vielleicht schon deshalb nicht in den Artikel gehört. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 15:28, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
      • Kontra Sehe ich genauso. Die jetzige Formulierung ist korrekter, weil sie z. B. darauf verweist, dass der Untersuchungsausschuss klargestellt hat, dass gerichtliche Entscheidungen nicht seiner Beurteilung unterliegen. Das fehlt in der Fassung, die jetzt wieder eingestellt werden soll. Das angebliche „Unverständnis in großen Teilen der Bevölkerung“ ist nicht belegt und m. E. auch nicht relevant. --Zipfelheiner (Diskussion) 19:10, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
  2. Der Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Mit der Person Brixners beschäftigt er sich nahezu überhaupt nicht und ist weitgehend redundant zu einem fast wortgleichen Abschnitt des Artikels Gustl Mollath. Deshalb wäre meine grundlegende Tendenz, diesen Abschnitt mit dem nachfolgenden zusammen zu legen und beide auf diejenigen Aspekte einzudampfen, die die Person Brixners direkt betreffen sowie solche Aspekte, die zu deren Verständnis erforderlich sind. Hinsichtlich der einzelnen Absätze dieses Abschnitts ist außerdem anzumerken:
    1. Vor allem der erste Absatz verunklart die Entwicklung der Ereignisse. Das kann per se nicht unser Ziel sein und birgt die Gefahr, auch falsche Verantwortlichkeiten zu suggerieren. Konkret folgt das vor allem aus den vielen passiven Formulierungen („Im September 2003 kam es“, „Zwischenzeitlich erfolgte“, „Ende 2005 kam … hinzu“, „Im Februar 2006 erging“), die den Eindruck erwecken, all diese Ereignisse seien vom Himmel gefallen und von Brixner anschließend genutzt worden, Mollath in die Psychiatrie zu befördern. Den Verfahrensgang (wie er von Mollath selbst übrigens hier detailliert skizziert ist) sollte man schon richtig darstellen. Dazu gehört dann auch, dass das Amtsgericht (der Name des Richters sollte entfernt werden) das Verfahren an das Landgericht abgegeben hat, weil es eine Einweisung in die Psychiatrie für möglich/wahrscheinlich hielt. Der ganze Gedanke ist also jedenfalls nicht erst auf dem Mist der Strafkammer gewachsen - ein wohl nicht ganz unwichtiger Gesichtspunkt.
    2. Die Geschichte mit dem Ordner sollte zuvörderst inhaltlich überprüft werden. Judith Hauer, Zeitschrift für Rechtspolitik 2013, S. 210 meint, „dass gerade diese „Verteidigungsschrift“ Herrn Mollath letztlich zum Verderben gereichte, weil sie seltsam anmutete“. Offenbar wurde der Ordner (wenn schon nicht von Bixner, so doch) vom Gericht inhaltlich zur Kenntnis genommen. Die zwischenzeitliche Entfernung der rechtlichen Bewertung dieses Vorgangs als mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist zu begrüßen. Sie widersprach nämlich erstens WP:KTF. Zweitens war sie rechtlich auch alles andere als eindeutig, weil der Angeklagte sich gem. § 243 Abs. 5 S. 2 StPO nur mündlich zur Sache äußern darf. Der BGH betont in ständiger Rechtsprechung, dass Einlassungen per Verteidigungsschrift unzulässig sind und diese Schriften nur als Beweismittel gewürdigt werden können (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 243 Rn. 30). Dabei wäre hier noch zu beachten, dass der Ordner inhaltlich gerade nicht die Körperverletzung und Sachbeschädigungen betraf, die Mollath vorgeworfen wurden und das Gericht ihn deshalb jedenfalls nicht ganz eindeutig zur Kenntnis nehmen musste. Kurz: Die Sache ist rechtlich kompliziert, weshalb wir uns jeder Wertung enthalten sollten.
    3. Die folgenden Abschnitte beschäftigen sich wiederum nicht mit der Person Brixners. Man sollte das alles also eindampfen auf die Angaben, dass sich später die Richtigkeit der Vorwürfe herausstellte, deretwegen man Brixner in die Psychiatrie eingewiesen hatte, dass deshalb ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde, dieser aber kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten feststellen konnte. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 20:29, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
    • Diskussionen zu diesem Kritikpunkt bitte hier:
      • ...
  3. ...

Absatz 3: Vorwürfe gegen Otto Brixner im Zusammenhang mit dem Fall Mollath

  1. Der ganze Absatz muss entfernt werden, weil er nur dazu dient, Brixner anzuprangern, was gegen Wikipedia: Artikel über lebende Personen verstößt. Es geht um über 10 Jahre zurückliegende Vorwürfe, die nie gerichtlich erhärtet wurden und nie zu Konsequenzen führten. Die wesentlichen Fakten zum Fall Mollath, soweit sie Brixner betreffen, stehen bereits im vorstehenden Absatz. Wikipedia dient nicht der Anprangerung missliebiger Personen! --Zipfelheiner (Diskussion) 13:32, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
    • Diskussionen zu diesem Kritikpunkt bitte hier:
      • Kontra was würde dem Artikel die Relevanz nehmen, die er hat. Vor einer guten Stunde berichtete die SZ, das die Chance für Mollath in heutigen Schadensersatzprozess recht gut stünden. D.h. er ist richtig und relevant was dort steht. --Hans Haase (有问题吗) 14:31, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
        @Hans Haase: so wie der Absatz jetzt dort steht, würdest Du ihn also stehen lassen Deiner Meinung nach? – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 14:38, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
        Bisher hat es niemand gestört. Aber auf bevorstehende aktuelle Ereignisse einen Artikel zu beschwichtigen oder wie schon geschehen der öffentlichen Meinung zum Thema zu entfernen, ist nicht im Grundsatz der Wikipedia. Duckmäusern, Beschwichtigen und Beschönigen passen nicht in eine Demokratie, zumal das keine Filibuster sind und von lokaler und überregionaler Presse berichtet. --Hans Haase (有问题吗) 15:01, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
        Nein, der Absatz ist völlig in Ordnung. Wikipedia dient auch nicht dazu, das (Fehl-)Verhalten von Personen zu decken. Es sind wichtige Informationen dort. Gruss -- PassePorte (Diskussion) 15:12, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
        Irreführungen von fachlich offenkundig nicht versierten Benutzern führen nicht weiter. Ein Fehlverhalten Brixners ist gerade nicht festgestellt. Dass die fachlich weitgehend ahnungslose und sensationslüsterne Presse daraus einen Skandal zu stilisieren versucht, beweist für sich nichts. Auch was der Schadensersatzprozess genau beweisen soll, wird nicht erklärt. Das gilt zumal dort wohl insgesamt eher auf einen Vergleich als auf ein Urteil abgezielt wird. Letztlich beweisen allein Äußerungen wie die vorstehenden auch, worum es einigen geht: „Wikipedia dient auch nicht dazu, das (Fehl-)Verhalten von Personen zu decken“ und „Duckmäusern, Beschwichtigen und Beschönigen passen nicht in eine Demokratie“. Hier soll Wikipedia offensichtlich als Instrument der (vielleicht demokratischen, jedenfalls aber) politischen Meinungsbildung missbraucht werden und das auf Kosten einer lebenden Person. Eine Enzyklopädie ist kein Medium politischer Auseinandersetzung oder Meinungsbildung! --141.2.31.202 15:47, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
        Es wird lediglich beschrieben, was sein Wirken als Richter war. Er war der Vorsitzende, er musste wissen was er tat. --Hans Haase (有问题吗) 00:54, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten
        Es wird eben gerade nicht „lediglich beschrieben“. Der Artikel bewertet dieses Wirken und gibt in erheblichem Umfang wieder, welche Wertungen XYZ (Jahre später) über sein Verhalten abgegeben haben, die sich der Artikel zu eigen macht. Genau das ist der springende Punkt. Denn das ist nicht mit unseren Richtlinien konform und da reden wir noch gar nicht von WP:Bio. Was Du @Hans Haase: mit „Er war der Vorsitzende, er musste wissen was er tat“ konkret zum Ausdruck bringen willst, erschließt sich mir leider nicht --Domitius Ulpianus (Diskussion) 08:32, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten
        • Spiegel online meldet ([4]), dass das Gesicht im Prozess um Schadensersatz von einer Vielzahl von Verfahrensfehlern gesprochen habe. Sollte das so durch Urteil bestätigt werden, ist das selbstverständlich für die Wikipedia relevant. Allerdings meine ich immer nach, dass das in den Artikel über Gustl Mollath gehört und nicht in den über Otto Brixner. Es sollte ja darum gehen, den Fall darzustellen, und nicht, den damals zuständigen Kammervorsitzenden anzuprangern. Was aber wirklich nicht geht, sind Unterstellungen wie „Duckmäusern, Beschwichtigen und Beschönigen“. Ich hatte eigentlich gehofft, dass solche Verstöße gegen Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe und Wikipedia:Geh von guten Absichten aus im Sinne eines Neuanfangs der Diskussion jetzt unterbleiben.--Zipfelheiner (Diskussion) 18:27, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
          • Auch da muss man vorsichtig sein: Im Schadensersatzprozess handelt ein Zivilgericht. Hinter solchen Aussagen kann erstens der Versuch stecken, die Vergleichsbereitschaft einer Partei zu fördern. Zweitens liegt dem Zivilrecht ein völlig anderes Beweisrecht zugrunde, weil es im Zivilverfahren anders als im Strafverfahren nicht darum geht, einen historischen Vorgang möglichst präzise und umfassend zu erforschen. Drittens bedeuten Erfolgsaussichten im Schadensersatzprozess gegen den Freistaat Bayern noch lange nicht, dass das Gericht von einem Fehlverhalten des vorsitzenden Richters überzeugt ist. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:35, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
    Ich kann mich erinnern, das hier schon einmal gemutmaßt wurde, das jemand an seinem eignen Artikel schreiben würde. Da mag man sich erinnert fühlen, dass sollte erneut dieses Thema angesprochen werden, habe es Konsequenzen. Ein solcher Satz schaffte es im August 2006 schon einmal in die Presse. Wurde dieser Satz jemals in einem Gerichtssaal gesprochen? --Hans Haase (有问题吗) 20:00, 20. Mär. 2019 (CET) @Hans Haase: Kannst du bitte nochmal etwas klarer sagen, was du ausdrücken willst? Ich verstehe deine Sätze nicht, weder grammatikalisch noch inhaltlich. Kein Einstein (Diskussion) 17:59, 21. Mär. 2019 (CET)Beantworten
    Nachgebessert, aber mehr werde ich nicht machen, da sonst wieder einer meint, die Admins mit nichtigen Vandalismusmeldungen zu beschäftigen. --Hans Haase (有问题吗) 00:54, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten
  2. Ich halte diesen Absatz inhaltlich für höchstproblematisch. Er macht sich insbesondere als Scheinfakten verpackte Wertungen von Einzelpersonen zu eigen, ergeht sich in völlig irrelevanten Details und erhebt zum Teil abstruse Anschuldigungen. Davon sollte er konsequent befreit werden (dazu gleich). Im Übrigen behandelt er denselben Sachverhalt wie der vorausgehende Abschnitt, sodass er mit diesem zusammengefasst werden kann (siehe schon oben). Im Einzelnen:
    1. Die wiedergegebenen Aussagen von Zeugen und Schöffen sind für uns nicht ohne Weiteres nachprüfbar und enthalten vielfach versteckte Wertungen im oben beschriebenen Sinne („lautstark unterbrochen“, „gerufen“, „ununterbrochen angeschrien“, „wie ein ‚Diktator‘ aufgeführt“, „barschen Tonfall“). Das enzyklopädisch relevante Interesse beschränkt sich auf den bloßen Umstand, dass man Brixner vorgeworfen hat, im Prozess unbeherrscht agiert zu haben, insbesondere auf die Thematisierung von Steuerstraftaten durch Mollath. Deshalb sollte man diese Quintessenz des Absatzes auch im Artikel behalten. Die Details, denen kein weitergehender Wert zukommt, sollten im Interesse des Persönlichkeitsschutzes dagegen bereinigt werden.
    2. Die Sache mit der Befangenheit gehört in die Kategorie des potenziell diffamierenden Stusses, der durch alle Gazetten geistert. Zum Hintergrund: Wann ein Richter ausgeschlossen ist, ergibt sich aus § 22 und § 23 StPO. Davon ist offenkundig kein Fall einschlägig. Daneben kann ein Richter gem. § 24 StPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Das kommt zwar auch bei persönlichen Beziehungen, wie enger Freundschaft oder Feindschaft zwischen Richter und Angeklagtem, in Betracht. Das 20 Jahre zurückliegende Trainieren des heutigen Liebhabers der Geschädigten im laufenden Verfahren reicht dafür aber ganz offensichtlich nicht. Man vergegenwärtige sich insoweit nur, dass ein Richter gem. § 22 Nr. 3 StPO nicht einmal im Verfahren gegen seinen eigenen Cousin ausgeschlossen ist. Wenn irgendwelche persönlichen Bekanntschaften schon die Besorgnis der Befangenheit begründen würden, käme die Strafrechtspflege an den Amtsgerichten im ländlichen Raum schnell zum erliegen. Die Sache mit dem Ordner wäre dann schon eher geeignet, Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Im Rahmen der zur enzyklopädischen Arbeit gehörenden kritischen Bewertung der Quellen sollte man daher m.E. zu dem Ergebnis kommen, dass hier sensationslüsterne Journalisten (erfolglos) versucht haben, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Hier besteht kein wirklicher Informationswert, sodass sich der Persönlichkeitsschutz durchsetzt. Diesen Aspekt müssen wir also nicht aufgreifen und sollten den gesamten Abschnitt in Anbetracht von WP:Bio ersatzlos streichen.
    3. Zur „Verweigerung rechtlichen Gehörs“ (= rechtliche Wertung in der Überschrift!) sei auf obige Ausführungen verwiesen. Dessen sollten wir uns enthalten.
    4. Der Vorwurf der Verfälschung des Sachverhalts wiegt besonders schwer. Deshalb sollten wir hier im Sinne von WP:Bio besonders vorsichtig sein. Dem Verteidiger diente es vor dem Wiederaufnahmeverfahren als Munition. Gestützt hat er sich auf einen Webblog einer ehemaligen Staatsanwältin, die in dem Verfahren überhaupt nicht beteiligt war, folglich auch gar nicht die nötigen Einsichten hatte und primär journalistisch agiert hat. Das halte ich für eine reichlich dünne Beleglage für eine so gravierende Anschuldigung. Entsprechend WP:BLG und WP:Bio würde ich diesen Abschnitt also tendenziell entfernen, zumal das Landgericht sie im Wiederaufnahmeverfahren auch nicht aufgegriffen hat: Wir wissen schlicht nicht, wie es war und die Anschuldigung ist diffamierend. Hier dürfte sich das Informationsinteresse also kaum durchsetzen.
    5. Was den Ordner betrifft sei wiederum auf obige Ausführungen verwiesen. Wir sollten das erwähnen, auch weil es im Untersuchungsausschuss eine Rolle spielte. Darstellen sollten wir auch das diesbezügliche Ergebnis des Untersuchungsausschusses. Einer Bewertung sollten wir uns enthalten.
    6. Die Sache mit dem Anruf bei der Finanzverwaltung sollte ersatzlos gestrichen werden. Der Vorwurf hat sich nicht erhärtet und tut nichts zur Sache. Auch hier besteht kaum ein Informationsinteresse, das in Ansehung von WP:Bio eine Erwähnung rechtfertigt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:31, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
    • Diskussionen zu diesem Kritikpunkt bitte hier:
      • @Domitius Ulpianus: kriegst Du es hin, mal eine entsprechende Version des Absatzes gemäß Deinen Punkten zu entwerfen und hier zu posten? – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 07:34, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten
        Mal ins Unreine geschrieben dachte ich unter Zusammenführung mit dem vorausgehenden Abschnitt in etwa an das Folgende:
        2006 wurde die 7. große Strafkammer des Landgericht Nürnberg, der Brixner vorsaß, mit dem Fall des Gustl Mollath betraut. An diese hatte das Amtsgericht Nürnberg das dort schon seit 2003 anhängige Verfahren gegen Mollath wegen Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau und Sachbeschädigung verwiesen, weil es eine Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie für möglich hielt. Die Kammer sprach Mollath im August 2006 zwar wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete jedoch seine Unterbringung gem. § 33 StGB in der Psychiatrie an. Er leide an einem paranoiden Wahn, der um Schwarzgeldverschiebungen kreise, in welche insbesondere seine Ehefrau verwickelt sei. Schon seit 2003 hatte Mollath deshalb immer wieder Strafanzeigen erstattet sowie Vorwürfe wegen Straftaten gegen ihn selbst und über Unregelmäßigkeiten in seinem Verfahren erhoben, denen nicht nachgegangen wurde. Erst 2012 wurde ein interner Revisionsbericht der Hypovereinsbank aus dem Jahre 2003 bekannt, der weite Teile von Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfen bestätigte. Mollaths Verteidiger Gerhard Strate, der sich schon zuvor wiederholt erfolglos um eine Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie bemühte, erreichte im August 2013 eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Das mit dem Wiederaufnahmeverfahren betraute Landgericht Regensburg kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine (weitere) Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie nicht vorliegen.
        Diese Ereignisse zogen eine erhebliche öffentliche Debatte nach sich, weil den Verantwortlichen auf allen Ebenen des Ausgangsverfahrens Fehler unterlaufen waren. So seien die Strafanzeigen Mollaths vor allem deshalb ergebnislos geblieben, weil er selbst zeitlich zuvor in Verdacht geraten war. Einen von ihm als Verteidigungsschrift vorgelegten 106seitiger Ordner habe man nicht zuletzt deshalb als „abstruses Sammelsurium“ eingeordnet, weil seine Ehefrau nahezu zeitgleich ein Schreiben ihrer behandelnden Psychotherapeutin vorlegte, in der sie den Verdacht einer Geisteskrankheit Mollaths äußerte.[4] Im Rahmen der dann öffentlichen Kontroverse wurden auch weitergehende Vorwürfe gegen Brixner laut. 2006 anwesende Schöffen und Zeugen berichteten, er habe im Rahmen seiner Prozessführung unbeherrscht agiert und Mollath insbesondere immer dann unterbrochen, wenn dieser auf die nicht verfahrensgegenständlichen Schwarzgeldverschiebungen zu sprechen kam.[5] Auch habe er die 106seitige Verteidigungsschrift Mollaths überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.[6] Letzteres bestätigte Brixner im Mai 2017 vor einem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages. Dieser Untersuchungsausschuss kam schließlich aber zu dem Ergebnis, dass keinem Entscheidungsträger im Zusammenhang mit der Unterbringung Mollaths ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten nachzuweisen sei, wobei er betonte, dass der Untersuchungsausschuss die Unabhängigkeit der Justiz wahre und deshalb die Richtigkeit von Gerichtsentscheidungen auch nicht prüfe.[7]
        Mir gefällt daran selbst nicht, dass Brixner insoweit immer noch nicht wirklich im Zentrum steht. Mir fällt aber spontan auch keine bessere Lösung dafür ein, als sich wirklich auf die Vorwürfe zu beschränken und im Übrigen auf den Artikel Gustl Mollath zu verweisen. Ob das der Verständlichkeit zuträglich ist, bezweifele ich jedoch eher. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 09:13, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten
      • Also biegen wir die Banane nach Vorlage der Justiz, wenn sonst die Presseberichterstattung im Vordergrund steht? Das ist der Inbegriff der mangelnden Gegenüberstellung, die Wikipedia eindeutig vorsieht und es in ihrer englischen Version auch tut. Wenn wir den Leser inkompetent halten, müssen wir uns nicht wundern, wenn diese Zustände durch Verschweigen billigen oder stützen. Wenn der CSU-geführte Landtag seine Version diktiert, ist das eine Entscheidung, deren Grundlage durchaus relevant ist, zumal die Sache um die Entschädigung des Justizopfers derzeit aktuell ist. --Hans Haase (有问题吗) 08:25, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten
        Diesen in recht vagen Anspielungen verbleibenden und emotionalen Anwurf kann ich so nicht ganz nachvollziehen. An keiner Stelle wurde gefordert, eine offizielle Version der Geschichte zu übernehmen. Es geht hier um saubere enzyklopädische Arbeit: Gründliche und kritische Quellenauswahl, Trennen der relevanten von nicht-relevanten Informationen, Herausfiltern rein diffamierender Vorwürfe, sachliche Darstellung des Sachverhalts. Eine Übernahme von Wertungen scheidet -gleich aus welcher Quelle- damit schon von vornherein aus. Wieso der Presse inhaltlich ein solches Übergewicht zugestanden werden soll, erschließt sich mir nicht. Nach WP:BLG sollen nämlich grundsätzlich „wissenschaftliche Publikationen, begutachtete Veröffentlichungen und systematische Übersichtsarbeiten“ verwendet werden; nur wenn es an solchen fehlt, kann „auch auf nicht-wissenschaftliche Quellen zurückgegriffen werden, sofern diese als solide recherchiert gelten können“. Darin liegt der klare Auftrag zur Prüfung der Quellen auf (fachliche) Plausibilität, welcher man insbesondere auch die Presse unterwerfen muss. Die Presse schreibt nämlich keine Enzyklopädie, sondern wirkt an der öffentlichen Meinungsbildung mit (ist also nicht neutral und soll dies auch gar nicht sein) und ist oft an Sensationen interessiert. Diese Anteile müssen natürlich herausgefiltert werden, wenn man Informationen aus der Presse übernimmt. Hinzu kommt vorliegend, dass Journalisten im Allgemeinen nicht Juristen sind (Ausnahmen bestätigen die Regel) und deshalb oft nur ein eingeschränktes Verständnis der Abläufe haben, die sie an Gerichten beobachten. Deshalb müssen weitergehend noch diejenigen Angaben identifiziert werden, die aus fachlichen Gründen schon denknotwendig ausgeschlossen sind. In diesen Punkten ist die Presse als Informationsquelle nämlich ebenfalls nicht zuverlässig. Das hat nichts damit zu tun, dass Leser inkompetent gehalten werden sollen. Ein vielfach berechtigtes, diffuses Misstrauen gegenüber dem Staat führt in der Sache eben nicht weiter, weil es überhaupt keine Kriterien zur Beurteilung der Tauglichkeit von Informationen für eine Enzyklopädie bietet. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 09:47, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten
        Wissenschaftlich? Die Redaktion der SZ hat also demnach keinen Juristen und schaffte es dennoch mit nachträglich dafür preisgekrönten Journalisten zu berichten? Als ob Jura und Gesetz die allen existierenden „Wissenschaften“ wären. Da war noch die Sache Wilhelm Schlötterer, der aus den Artikel Mollath systematisch ausgeblendet wurde. Der hatte vor SWR und SZ berichtet. Das Problem ist nur, dass das Urteil von Brixner nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen ist. Da muss man der CSU nicht aus der Hand fressen, auch wenn den UA als regierende Partei geleitet hat. Beate Lakotta hatte ja auch über ein paar Fakten berichtet, musste aber feststellen, dass ihr Eindruck vor der Sache nach und nach von Fakten wiederlegt wurde. Tatsache ist, das Brixner in der ihm unterliegenden Prozessführung über einige Rote Ampeln führ, was man verjähren ließ, bevor man es wieder aufrollte. Unabhängig davon sieht man, dass Juristen auch über Druck innerhalb der Justiz berichten. --Hans Haase (有问题吗) 11:05, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten
  3. ...

Belegsituation

  1. Der Artikel fußt derzeit vor allem auf Artikeln in einer mehr oder weniger sensationslüsternen Presse sowie Einträgen eines Privatblogs. Wissenschaftliche Literatur bleibt außenvor. Interessant ist etwa der genannte Aufsatz von Judith Hauer, Zeitschrift für Rechtspolitik 2013, S. 209 ff., die die gesamte Affäre für die erste Instanz als „es passieren Fehler“ analysiert, hinsichtlich der Kontrollinstanz als Unwirksamkeit und Vertuschungstendenzen überhaupt erst auf politischer Ebene sieht. Fehler Brixners sind damit zwar nicht in Abrede gestellt, allerdings sollten wir noch vorsichtiger sein, wenn Brixner gewissermaßen beliebig austauschbar wäre und wir hier Gefahr laufen, eine Person für Fehler im System zu schlachten. Diese Tendenz der Presse sollten wir jedenfalls nicht ungefragt übernehmen, solange wissenschaftliche Literatur zu dem Fall existiert. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 20:38, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
    • Diskussionen zu diesem Kritikpunkt bitte hier:
      • ...
  2. ...

Zusatzfrage

Was haltet Ihr von dem vorbereiteten Vorschlag Benutzer:Hyperdieter/Brixner? – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 19:22, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten

  1. Der Vorschlag kann ein Ausgangspunkt sein. Wesentliche Schwäche ist m.E. aber, dass Hyperdieter letztlich nur besonders problematische Aussagen aus dem derzeitigen Artikel herausgestrichen hat. Im Übrigen ist es derselbe Artikel, weshalb insbesondere verschleiernde Ausführungen nicht berichtigt sind. Ich persönlich finde daher diese Artikelversion besser, die ihrerseits aber sicher auch noch ausbaufähig ist. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:39, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten
  2. ...
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Einzelnachweise aus Zitaten

  1. Hastige Wahrheitsfindung; in: taz.de vom 17. April 2013
  2. 500 Menschen demonstrieren für Gustl Mollath; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 28. Juli 2013
  3. Untersuchungsausschuss Fall Mollath 2013
  4. Judith Hauer, Anmerkungen und Gedanken zum Fall Mollath – Verschwörung oder Gleichgültigkeit?, Zeitschrift für Rechtspolitik 2013, S. 210 f.

WP:Dritte Meinung

Es wurde eine Dritte Meinung angefordert. Leider etwas unkonkret. Bitte den wesentlichen Streitpunkt hier benennen, dann stehen die Chancen besser, dass sich ein Unbeteiligter damit befasst. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:34, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten

@Siehe-auch-Löscher: Zentraler Streitpunkt ist, ob vor allem der dritte Abschnitt in der jetzigen Fassung stehen bleiben kann oder wegen WP:Bio/WP:NPOV überarbeitet werden muss und falls ja, wie. Zur Frage des „wie“ existieren derzeit zwei Vorschläge: Entweder er wird komplett gestrichen oder er wird (siehe oben) unter Zusammenführung mit dem zweiten Abschnitt erheblich gekürzt. Die weiteren Aspekte würde ich mal als Nebenpunkte einordnen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 10:05, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten