Volksabstimmung in Oberschlesien

In Oppeln warten Menschen auf die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse.

Die Volksabstimmung in Oberschlesien über die territoriale Zugehörigkeit der Region fand am 20. März 1921 in Folge des Versailler Vertrages statt. Das Abstimmungsgebiet entsprach weitgehend der preußischen Provinz Oberschlesien, jedoch ohne das zum Landkreis Ratibor gehörende Hultschiner Ländchen und unter Einbeziehung eines Teils des niederschlesischen Kreises Namslau. Die etwa 1,2 Millionen Stimmberechtigten wurden darüber befragt, ob Oberschlesien bei Deutschland verbleiben oder an das 1918 gegründete Polen angegliedert werden sollte.

Es beteiligten sich etwa 97 % der Stimmberechtigten, wobei sich etwa 60 % für einen Verbleib bei Deutschland und etwa 40 % für einen Beitritt zu Polen aussprachen. Nicht zuletzt aufgrund der lokal klar unterschiedlichen Abstimmungsergebnisse beschloss der Völkerbundrat am 20. Oktober 1921 die Region entlang der sogenannten Sforza-Linie zu teilen. Der kleinere, stärker industrialisierte östliche Teil („Ostoberschlesien“) ging an Polen, während der größere, eher ländliche westliche Teil des Gebiets bei Deutschland verblieb.

Die Abstimmung wurde durch die Interalliierte Regierungs- und Plebiszitskommission für Oberschlesien durchgeführt, die zwischen Februar 1920 und Juli 1922 auch die Regierungsgewalt im Abstimmungsgebiet übernahm. Vor und nach dem Plebiszit kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen polnischen Nationalisten, deutschen Freikorps sowie Truppen der Plebiszitkommission, bei denen mehrere hundert Menschen zu Tode kamen.

Diese, wie auch weitere aufgrund des Versailler Vertrags erfolgten Gebietsabtretungen, lehnte die deutschen Öffentlichkeit nahezu einhellig ab. Sie waren eine der wesentlichen Triebfedern für die Revisionspolitik der Weimarer Republik.[1]

Vorgeschichte

Vorderseite einer deutschen Propagandamedaille. Sie zeigt Hedwig von Andechs, die Schutzpatronin Schlesiens
Die Rückseite dieser Medaille erinnert in deutscher und polnischer Sprache an die von Deutschland ausgegangene Christianisierung Oberschlesiens
Sprachensituation in der Provinz Schlesien nach der preußischen Statistik 1905/06.
Abstimmung in Oberschlesien 1921:
gelbgrün = Kreis mit Stimmenmehrheit für Polen
orange = Kreis mit Stimmenmehrheit für Deutschland

grün = Polen einschließlich von Deutschland ohne Volksabstimmung erhaltenem Gebiet
lila = Tschechoslowakei einschließlich von Deutschland erhaltenem Gebiet
durchgezogene Linien = oberschlesische Kreise 1918
gepunktete Linien = niederschlesische Kreise
Teilung Oberschlesiens 1922:
gelbgrün = nach der Volksabstimmung an Polen
orange = damals bei Deutschland verblieben

Schlesien hatte bis ins Spätmittelalter zu Polen gehört und lag danach jahrhundertelang in den Grenzen des Heiligen Römischen Reichs, später des Deutschen Bundes. Nachdem seit dem 15. Jahrhundert das Haus Habsburg seine Macht in Schlesien ausgebreitet hatte, kam es zu Konflikten mit dem Haus Hohenzollern. Im Rahmen der Schlesischen Kriege (1740–1763) konnte Preußen den Großteil der Region gewinnen („Preußisch-Schlesien“). Es verwaltete ihn von 1815 bis 1919 als Provinz Schlesien. Der viel kleinere südöstliche Teil verblieb als Herzogtum Ober- und Niederschlesien bei Österreich („Österreichisch Schlesien“). Im Jahr 1919 lag Schlesien im Deutschen Reich sowie in Österreich-Ungarn.

Aufgrund ihrer Lage und Geschichte war die Region seit dem Mittelalter stets mehrsprachig, wobei im westlichen Teil nahezu ausschließlich die deutsche Sprache überwog, während im Osten vielfach polnisch, und im Südosten auch lechisch, gesprochen wurde. Von allen drei „Hauptsprachen“ Schlesiens, gab es zudem jeweils schlesische Dialekte (Schläsisch, ślōnskŏ gŏdka, Lachisch), die viele Ausdrücke aus den jeweils anderen Sprachen beinhalteten und damit den Charakter von Übergangsdialekten hatten. Für Dialektunkundige waren diese daher teils schwer verständlich. In Schlesien formte sich über die Jahrhunderte eine regionaltypische Mischung aus deutschen, polnischen, österreichischen und tschechischen kulturellen Einflüssen, was beispielsweise in der Schlesischen Küche deutlich wird.

Mit dem Erstarken des Nationalismus ab dem 19. Jahrhundert stieg der Druck auf die Bewohner Schlesiens sich als Mitglieder einer bestimmten Nation (sprich: eines Volks) zu definieren. Dieser „Bekenntnisdruck“ erreichte seinen Höhepunkt in der Zwischenkriegszeit, als viele europäische Staaten ihre (Rück-)Forderungen nach Staatsgebiet nicht zuletzt mit dessen Besiedlung durch eigene Landsleute rechtfertigten. Daneben gab und gibt es bis heute auch die Vorstellung, dass die Schlesier als Volk über eine eigenständige schlesische Identität verfügen. Dies führte nach 1918 in Preußen beziehungsweise in Polen zu Maßnahmen für mehr politische Autonomie.

Der Weg zur Volksabstimmung

Politischer Umbruch nach dem Ersten Weltkrieg

Der Erste Weltkrieg (1914–1918) führte zu großen politischen Umwälzungen und einer territorialen Umgestaltung Europas. Der Zusammenbruch des russischen Zarenreiches und Österreich-Ungarns hatte die Gründung einer Reihe von neuen Staaten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa zur Folge. Für die Region Schlesien war dabei die Wiedergründung Polens und die Entstehung der Tschechoslowakei bedeutsam.

Wenngleich das Deutsche Reich weiterbestand, sah es sich aufgrund der Niederlage im Krieg in verschiedenen Grenzregionen mit Forderungen der Siegermächte und ihrer Verbündeten nach Gebietsabtretungen konfrontiert. Im Osten war es ganz überwiegend die junge Polnische Republik, die bei den Friedensverhandlungen in Paris Anspruch auf bislang zu Deutschand gehörende Territorien erhob. Dies betraf die Provinz Westpreußen (den sogenannten Polnischen Korridor, die Freie Stadt Danzig und die Region um Marienwerder), aber auch Teile der Provinz Ostpreußen (Memelland, Abstimmungsgebiet Allenstein).

Die den Friedensprozess maßgeblich als Rat der Vier bestimmenden Mächte, Frankreich, Großbritannien, die USA und Italien, verfolgten ebenfalls jeweils eigene politische Ziele. So versuchte der in Frankreich ab 1919 regierende mitte-rechte Bloc national eine Eindämmungspolitik durchzusetzen, die den Einfluss sowohl Deutschlands als auch Sowjetrusslands auf dem europäischen Kontinent politisch, militärisch und wirtschaftlich begrenzen sollte. Ein starkes und unabhängiges Polen war in dieser Politik ein zentraler Baustein. Die liberale Regierung von David Lloyd George in Großbritannien war vor allem daran interessiert, die durch den Krieg schwer angeschlagene weltwirtschaftliche Position wiederherzustellen. Das Verhältnis zu Frankreich war ambivalent, da Großbritannien einerseits auf eine gute Zusammenarbeit mit Frankreich zur Regelung der zahlreichen weltpolitischen Herausforderungen angewiesen war. Zugleich sollte der Einfluss Frankreichs auf dem europäischen Kontinent nicht zu stark werden.

Die US-amerikanische Regierung von Woodrow Wilson war vom Wunsch nach einer neuen weltpolitischen Ordnung angetrieben, in der Konflikte zwischen Staaten beispielsweise durch einen Völkerbund friedlich geregelt werden konnten. Dies drückte sich im sogenannten 14-Punkte-Programm aus. Wenngleich es bei den Friedensverhandlungen nach dem Ersten Weltkrieg nicht vollständig übernommen wurde, sorgte nicht zuletzt das international enorm gewachsene politische Gewicht der USA zwangsläufig dafür, dass die Vorstellungen der US-Regierung die Debatten um die neue Friedensordnung maßgeblich mitprägten. Die italienische Regierung wiederum nutzte ihre Position vor allem, um die ihr zugesicherten territorialen Zugeständnisse aus dem Londoner Vertrag durchzusetzen. Sie hatte insofern keine starken Haltung zum Streit um Schlesien.

Bei den Verhandlungen der Sieger zu den Pariser Vorortverträgen waren die Ideen des Nationalstaats und des Selbstbestimmungsrechts der Völker vielfach handlungsleitend. Beide gehen von der Idealvorstellung einer Einheit von Nation und Staatsgebiet aus. Vielvölkerstaaten, wie das Russische Zarenreich, Österreich-Ungarn, das Osmanische Reich und eben in seinen östlichen Reichsteilen auch das Deutsche Reich, wurden hingegen als problematisch und als Hindernis für das Selbstbstimmungsrecht der Völker betrachtet.[2] Darüber, wie dieses Selbstbestimmungsrecht zu verwirklichen sei, gab es jedoch verschiedene Ansichten. Als ein Mittel hierzu wurde die Durchführung von Plebisziten angesehen. Dessen ungeachtet, verfolgten die Siegermächte des Ersten Weltkriegs auch handfeste realpolitische Zielstellungen, die vielfach im Konflikt mit diesen Idealvorstellungen standen. Die Ereignisse rund um die Volksabstimmung in Oberschlesien sind eine direkte Folge dieses Widerspruch von Ideal- und Realpolitik.

Schlesien als Gegenstand der Friedensverhandlungen

Zu den nach 1918 umstrittenen Gebieten Deutschlands zählte auch der östliche Teil Schlesiens. So machte nach nationalstaatlicher Lesart die Mehrsprachigkeit und Diversität der Region ihre eindeutige Zuordnung zu Deutschland fraglich. Nicht zuletzt als Reaktion hierauf wurde im Freistaat Preußen die vormalige Provinz Schlesien aufgeteilt. Aus dem früheren Regierungsbezirk Oppeln entstand die neue Provinz Oberschlesien, die beiden westlichen Regierungsbezirke Liegnitz und Breslau formten die neue Provinz Niederschlesien. Die Hoffnung der preußischen Regierung war es, hierdurch mögliche Gebietsverluste vermeiden oder zumindest eindämmen zu können.

Tatsächlich erhob die 1918 entstandene junge Polnische Republik bei den Friedensverhandlungen in Paris nachdrücklich Anspruch auf Gebiete, in denen jeweils ein bedeutsamer Teil der Bevölkerung polnischsprachig war. Insbesondere Frankreich hatte ein großes politisches Interesse an einem auch wirtschaftlich starken Polen, um die eigene Eindämmungspolitik gegenüber Deutschland und Sowjetrussland im östlichen Europa besser umsetzen zu können. Das bedeutende oberschlesische Industriegebiet war hierfür einer der Schlüsselfaktoren. Zugleich würde dessen Verlust Deutschland in noch größerem Maße von der Wirtschaft an Rhein und Ruhr abhängig machen, also einem Gebiet, das nah an Frankreich lag und auf das es durch die Rheinlandbesetzung bereits Zugriff hatte.

Die Pariser Friedenskonferenz von 1919 hatte ohne Konsultation Deutschlands eine enorme Menge an offenen geostrategischen Herausforderungen zu entscheiden, wobei der Oberschlesien-Frage zunächst keine besondere Aufmerksamkeit zukam. So gelang es im März 1919 der polnischen Delegation mit Unterstützung der französischen Regierung im Unterausschuss Komission für Polnische Angelegenheiten, englisch Commission on Polish Affairs, französisch Commision des affaires polonaises einen Beschluss zu erwirken, der die Übertragung Oberschlesiens an Polen vorsah.[3]

Als dies mit dem Entwurf des Versailler Vertrags (Draft Treaty) am 7. Mai 1919 öffentlich wurde, kam es zu empörten Reaktionen, sowohl in der deutschen Öffentlichkeit, aber auch in den links-liberalen Kreisen Großbritanniens, die vor einer zu harten Behandlung Deutschlands warnten. Die deutsche Reichsregierung verfasste am 29. Mai 1919 ein ausführliches Memorandum, indem sie gegen die Entscheidung protestierte und nicht zuletzt darauf hinwies, dass Deutschland die auferlegten Reparationsverpflichtungen ohne das oberschlesische Industriegebiet kaum werde leisten können. Unter anderem dieses Argument bewog nun wiederum den britischen Premierminister Lloyd George, sich ebenfalls gegen eine direkte Abtretung Oberschlesiens an Polen auszusprechen. In mehreren Sitzung des Rats der Vier setzte er im Juni 1919 grundsätzlich durch, dass in Oberschlesien ein Plebiszit über die künftige territoriale Zugehörigkeit abgehalten werden sollte. Ebenso wurde hinsichtlich Ostpreußens entschieden.

Oberschlesien im Versailler Vertrag

Im nächsten Schritt trat eine eigene alliierte Kommission zusammen, die Bedingungen für die Abstimmung festlegen und einen entsprechenden Text für den Versailler Vertrag formulieren sollte. Der Konflikt zwischen Großbritannien und Frankreich setzte sich jedoch auch auf dieser Verhandlungsebene fort. Der britische (und auch deutsche) Wunsch, Oberschlesien als ein einziges Abstimmungsgebiet zu behandeln, wurde verworfen, es sollten vielmehr die Ergebnisse auf Gemeindeebene berücksichtigt werden. Allerdings wurde nicht festgelegt, wie mit widersprüchlichen Ergebnissen umzugehen sei. So kam es vor allem zu einem Formelkompromiss, der die wesentlichen Konflikte ungelöst ließ.

Aus den Verhandlungen ging der Artikel 88 des Versailler Vertrags hervor, zu dem auch eine 6 Paragraphen umfassenden Anlage gehörte.[4][5] Der Artikel legte in wörtlicher Beschreibung das Abstimmungsgebiet fest und bestimmte, dass dieses binnen zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung von den Deutschen Behörden zu räumen (§ 1 der Anlage) und an einen vierköpfigen internationalen Ausschuss (§ 2) zu übergeben sei. Der Ausschuss übernehme die Regierungsgewalt, sei jedoch nicht befugt, neue Gesetze oder Steuern zu erlassen, wohl aber die Änderung bestehender Gesetze und Steuern zu verhindern. Er entscheide mit einfacher Stimmenmehrheit und habe aus der örtlichen Bevölkerung technische Berater für seine Amtsgeschäfte heranzuziehen (§ 3).

Die Aufgabe des Ausschusses sei es, das Plebiszit über die territoriale Zugehörigkeit des Abstimmungsgebietes zu organisieren. Dies habe nicht früher als sechs und nicht später als achtzehn Monate nach seinem Arbeitsantritt zu geschehen (§ 4). Weiterhin wurde festgelegt, dass alle Personen stimmberechtigt sei, die bis zum 1. Januar des Jahres des Plebiszits das 20. Lebensjahr vollendet haben, im Abstimmungsgebiet geboren seien oder seit einem vom Ausschuss noch festzulegenden Zeitpunkt dort ständig lebten oder vor diesem Zeitpunkt von den deutschen Behörden gegen ihren Willen ausgewiesen worden seien. Die Verurteilung wegen politischer Straftaten dürfe nicht zum Verlust des Stimmrechts führen. Die Ergebnisse der Abstimmung würden gemeindeweise erhoben.

Zuletzt wurde festgehalten, dass der Ausschuss nach Abschluss des Plebiszits den Siegermächten einen vollständigen Bericht der Abstimmungshandlung sowie einen Vorschlag zur Teilung des Gebiets übergebe (§ 5). Nach Festlegung der endültigen Grenze hätten die deutschen und polnischen Behörden binnen Wochen die Kontrolle über die ihnen jeweiligen Gebiete wieder zu übernehmen und der Ausschuss beende seine Arbeit (§ 6). Alle Kosten für die Besatzungstruppen, die Arbeit der Kommission und die Durchführung des Plebiszits seien aus den Einnahmen des betroffenen Gebiets zu bestreiten.

Die Ereignisse während der Zeit der Volksabstimmung

Die Interalliierte Regierungs- und Plebiszitskommission für Oberschlesien

Der im Versailler Vertrag genannte Ausschuss nahm am 11. Februar 1920 als Interalliierte Regierungs- und Plebiszitskommission für Oberschlesien seine Arbeit auf. Da die USA sich zwischenzeitlich vollständig aus der Regelung der europäischen Nachkriegs-Angelegenheiten zurückgezogen hatten, war die Kommission entgegen dem Vertragswortlaut nur mit drei anstatt vier Kommissaren besetzt. Frankreich entsandte den General Henri Le Rond, der bei den Friedensverhandlungen bereits die Kommission für polnische Angelegenheiten geleitet hatte. Der diplomatisch erfahrene, polyglotte und energische Le Rond bestimmte über weite Strecken das Handeln der Kommission. Le Rond neigte gemäß der Haltung seiner Regierung in aller Regel der polnischen Position zu. Großbritannien entsandte Colonel Harold Percival, der eher für die deutsche Position eintrat, jedoch nur wenig Erfahrung mit vergleichbarebn Aufgaben hatte und von seiner Regierung kaum Unterstützung erhielt. Der dritte Kommissar war General Alberto De Marinis, der so wie auch die italienische Regierung keine klare Haltung zur oberschlesischen Frage hatte. Durch seine eher ungeschickten Ausgleichsversuche verspielte er mit der Zeit das Vertrauen beider Seiten.[6]

Die Kommission sollte für die Dauer der Vorbereitung und Durchführung des Plebiszits und dann bis zur endgültigen Entscheidung des Grenzverlaufs die faktische Regierungshoheit über das Abstimmungsgebiet ausüben. Zu Beginn hatte die Kommission nur 128 Mitarbeiter zur Verfügung und war damit deutlich unterbesetzt. Die Franzosen stellten davon 69 Mitarbeitende und übernahmen in der Regierung neben dem Vorsitz auch die zentral wichtigen Ressorts Inneres, Finanzen, Militär und Wirtschaft. Die Briten stellten 33 Mitarbeitende und übernahmen die Ressort Verkehr und Ernährung. Italie entsandte 26 Mitarbeitende und übernahm das Ressort Justiz. Auch wenn sich die Zahl der Mitarbeitenden im Verlauf der Kommissionstätigkeit verdoppelte, blieb die Ausstattung für die immensen Aufgaben dennoch zu knapp. Von den oberschlesischen Kreisen wurden elf von Kreiskontrolleuren aus Frankreich, und nur jeweils fünf durch welche aus Großbritannien und Italien beaufsichtigt.[7]

Zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung konnte die Kommission zu Beginn auf ein Truppenkontingent von etwa 15.000 Mann zurückgreifen. Auch hier stellten die Franzosen mit 12.000 Mann unter dem Kommando von General Jules Gratier den Löwenanteil. Die restlichen Truppen wurden fast vollständig von Italien gestellt, während Großbritannien sich auf eher symbolische Kontingente beschränkte.[8]

Bereits nach wenigen Monaten war die Kommission durch die grundlegend verschiedenen Positionen der französischen und britischen Regierung in der Oberschlesienfrage, die von Le Rond und Percival jeweils nachdrücklich vertreten wurden, innerlich zerrütet. Versuche der britischen Regierung, den äußerst dominanten Le Rond absetzen zu lassen, scheiterten. Es war schließlich der Brite Harold Percival, der nach dem Aufstand pro-polnischer Freischräler im Mai 1921 einen Nervenzusammenbruch erlitt und von seiner Regierung durch den erfahrenen Verwaltungsfachmann Sir Harold Arthur Stuart ersetzt wurde.

Vorbereitung der Volksabstimmung

Für 1921 war eine weitere Abstimmung in der preußischen Provinz Schlesien vorgesehen, wobei größtenteils Oberschlesien betroffen war, aber auch ein kleiner Teil Niederschlesiens. An der vorangehenden Wahlpropaganda beteiligten sich polnischerseits auch zugereiste katholische Geistliche. Pfarrer Josef Kubis schickte eine Bittschrift[9] an Euer Eminenz und an die Fürstbischöfliche Kurie in Breslau und bat um Hilfe wegen der Übergriffe der fremden Geistlichen.

Es kam zu mehreren polnischen Aufständen in Oberschlesien. Als Organisator der Aufstände gilt der schlesische Politiker Wojciech Korfanty, der nach dem Zusammenbruch des Kaiserreiches von der Warschauer Regierung zum polnischen Plebiszitkommissar ernannt wurde.

Das Abstimmungsgebiet und die Durchführung wurde in Artikel 88[10] des Versailler Vertrags festgelegt.

Das polnische Plebiszitkommissariat, dessen Vorsitzender Korfanty war, hatte seinen Sitz im Beuthener Hotel Lomnitz. Mit etwa 1.000 Beschäftigten versuchte es alle Bereiche des politischen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Lebens abzudecken. Es sollte in erster Linie durch Propaganda und Terror ein Meinungsumschwung bei der Bevölkerung zugunsten Polens herbeigeführt werden. Die Bemühungen der aufwendigen Konzeption zielten langfristig auf die Übernahme der politischen Macht nach der Volksabstimmung. Die Arbeit des Kommissariats wurde von höchster Staatsebene finanziell unterstützt. Das polnische Verteidigungsministerium beteiligte sich monatlich mit einem Kapital von 3.700.000 polnischen Mark, das in militärische Ausbildung investiert wurde.[11]

Das Plebiszitkommissariat für Deutschland entstand im April 1920 mit Sitz im Kattowitzer Zentralhotel. Zum Plebiszitkommissar, dem deutschen Pendant zu Korfanty, wurde Kurt Urbanek ernannt. Die Initiative zur Gründung des Plebiszitkommissariats basierte auf einer Vereinbarung zwischen den fünf größten Parteien und den drei führenden Gewerkschaftsverbänden. Der sich an die deutschen Bürger richtende Appell beschwor den nationalen Konsens. Der Verbleib Oberschlesiens bei Deutschland war dabei von höchster Priorität. Verglichen mit der polnischen Organisation war der personelle Aufbau weitaus bescheidener. Allerdings identifizierte sich die staatliche und kommunale Verwaltung sowie die Industrie mit Deutschland. Auch die deutsch gesinnten Kultur- und Sportvereine beteiligten sich aus eigenem Interesse bei der Plebiszitarbeit.[12] Das Plebiszitkommissariat repräsentierte die Absichten der deutschen Bevölkerung in Oberschlesien bei der Reichsregierung, welche in den Jahren 1920–1922 weit über eine Milliarde Mark für den Abstimmungskampf ausgab. Hierzu kamen Spenden der Industrie in beträchtlicher Höhe, die von Sachwerten der Bevölkerung ergänzt wurden, so dass auch Urbanek kapitalkräftige Propaganda betreiben konnte.[13]

Bevölkerungsentwicklung nach Sprachen

Zahl der polnischsprachigen und deutschsprachigen Bevölkerung (Regierungsbezirk Oppeln)
Jahr 1819[14] 1828[15] 1831[15] 1837[15] 1840[15] 1843[15] 1846[15] 1852[15] 1858[15] 1861[15] 1867[15] 1890[16] 1900[16] 1905[16] 1910[16]
Polnisch 377.100 (67,2 %) 418.437 456.348 495.362 525.395 540.402 568.582 584.293 612.849 665.865 742.153 918.728 (58,2 %) 1.048.230 (56,1 %) 1.158.805 (56,9 %) 1.169.340 (53,0 %)
Deutsch 162.600 (29,0 %) 255.383 257.852 290.168 330.099 348.094 364.175 363.990 406.950 409.218 457.545 566.523 (35,9 %) 684.397 (36,6 %) 757.200 (37,2 %) 884.045 (40,0 %)

Wahlagitation

Bei der Volksabstimmung durfte abstimmen, wer in Oberschlesien geboren war oder vor dem 1. Januar 1904 seinen Wohnsitz dort begründet hatten. Durch diese Regelung durften neben den in Oberschlesien Ansässigen auch gebürtige Oberschlesier abstimmen, die in anderen Teilen des Landes oder im Ausland wohnhaft waren. Um möglichst vielen der Stimmberechtigten ihre Teilnahme zu ermöglichen, bemühten sich zahlreiche Vereine um die Organisation der Reise. Zu ihnen gehörte neben dem Verband heimattreuer Oberschlesier der Deutsche Schutzbund für die Grenz- und Auslandsdeutschen, der sich 1919 primär aus dem Grund gegründet hatte. Er warb für die Unterstützung der Abstimmung zugunsten der deutschen Seite, kümmerte sich um den Transport nach Oberschlesien und dessen Finanzierung sowie um die Verpflegung unterwegs und vor Ort. Mehr als 170.000 Stimmberechtigte reisten Mitte März so in rund 250 Sonderzügen nach Oberschlesien.[17]

Ein wichtiges Element im Abstimmungskampf war die Propaganda, deren bedeutendste Rolle die Presse spielte. 1919 wurden in Oberschlesien 66 deutsche und lediglich 12 polnische Zeitungen herausgegeben. Zudem befand sich die polnische Propaganda im Nachteil, da ein Gros der deutschen Bevölkerung der polnischen Sprache nicht mächtig war.[12]

Die Aktivitäten der polnischen Kommission richteten sich darauf, die durch den Versailler Vertrag Deutschland auferlegten Kriegsentschädigungen zu thematisieren, die durch höhere Steuern beglichen werden sollten. Den Wählern wurde ein Deutschlandbild vermittelt, das aufgrund der Reparationen in einer ausweglosen Sackgasse enden würde. Demgegenüber wurde das neuentstandene Polen propagiert, welches unbelastet die Perspektive einer gesellschaftlich heilen Welt tragen konnte. Ein weiteres Argument war die Ankündigung einer Bodenreform, die nach einem potentiellen polnischen Abstimmungssieg durch die Enteignung deutscher Großgrundbesitzer erfolgen sollte, was besonders für zahlreiche Bauern verlockend war. Man versprach ferner eine weitgehende Autonomie für Oberschlesien, die zudem ein eigenes Parlament vorsah.[12][18]

Während die polnische Seite hauptsächlich soziale Probleme herausstellte, lag die Intention der deutschen Propaganda auf der nationalen Komponente.[12] Die deutsche Presse betonte die verheerenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen. Es wurden bevorzugt negative Eigenschaften wie Arbeitsunfähigkeit oder Leichtsinnigkeit der Polen publiziert.[18] Auch gegen Korfanty persönlich wurde harsche Kritik gerichtet, teils durch Falschmeldungen – die ihm das Vertrauen entziehen sollten –; so wurde er beispielsweise des Diebstahls bezichtigt.[19]

Nebst der Presse engagierten sich viele deutsche Schriftsteller im Abstimmungskampf. Gerhart Hauptmann veröffentlichte mitunter zwei Appelle: An die Deutschen im Grenzland sowie Für ein deutsches Oberschlesien.

Zahlreiche Publikationen vermochten allerdings oftmals nicht zu überzeugen, da sie in hochdeutscher Sprache, teils stilistisch anspruchsvoll gestaltet wurden und somit bisweilen von der Bevölkerung nicht gänzlich verstanden oder mit Skepsis aufgenommen wurden. Zudem hinterließen die sozialen Aspekte, welche vorwiegend von der polnischen Propaganda hervorgehoben wurden, einen nachhaltigeren Eindruck als die nationalen Belange der Deutschen.[20]

Ergebnisse

Karte der Volksabstimmung in Oberschlesien
Schlesisches Abstimmungsgebiet, Plebiszit vom 20. März 1921
Kreis Fläche in km² Bevöl­kerung 1910 polnisch­sprachige Ew. deutsch­sprachige Ew. anders­sprachige Ew. zwei­sprachige Ew. (deutsch und andere Sprache) Bevöl­kerung am 8.10.1919 Stimmbe­rechtigte Ew. abge­gebene Stimmen Stimmen für Polen Stimmen für Deutsch­land
Abstimmungsgebiet 10.885,8 1.937.046 2.073.663 1.220.979 1.186.758 479.365 (40,4 %) 707.393 (59,6 %)
Abstimmungsgebiet ohne Kreis Namslau[21] 10.796,8 1.931.240 1.153.777 664.887 25.118 87.458 2.068.004 1.215.373 1.181.277 479.232 (40,6 %) 702.045 (59,4 %)
Beuthen (Stadt)[22] 22,5 67.718 22.401 41.071 742 3.504 71.187 42.990 39.991 10.101 29.890
Beuthen[22] 98,9 195.844 123.016 59.308 1.825 11.695 213.790 109.749 106.698 63.021 43.677
Cosel[23] 675,6 75.673 56.794 16.433 143 2.303 79.973 51.364 50.100 12.449 37.651
Gleiwitz[24] 27,9 66.981 9.843 49.543 134 7.461 69.028 41.949 40.587 8.558 32.029
Groß Strehlitz[25] 895,5 73.383 58.102 12.616 882 1.783 76.502 46.528 45.461 23.046 22.415
Hindenburg[26] 119,6 159.810 81.567 63.875 395 13.973 167.632 90.793 88.480 43.261 45.219
Kattowitz (Stadt)[27] 4,7 43.173 5.766 36.891 151 365 45.422 28.531 26.674 3.900 22.774
Kattowitz[27] 181,7 216.807 140.592 65.763 3.022 7.430 227.657 122.342 119.011 66.119 52.892
Königshütte[28] 6,2 72.641 24.687 39.276 312 8.366 74.811 44.052 42.628 10.764 31.864
Kreuzburg[29] 553,1 51.906 24.487 24.363 54 3.002 52.558 40.602 39.627 1.652 37.975
Leobschütz[30] 690,7 82.635 5.178 69.901 6.356 1.200 78.247 66.697 65.387 259 65.128
Lublinitz[31] 1.010,4 50.388 39.969 7.384 150 2.885 55.380 29.991 29.132 13.679 15.453
Namslau[32] 89,0 5.806 5.659 5.606 5.481 133 5.348
Neustadt[33] 526,6 49.864 37.482 10.706 60 1.616 51.287 36.941 36.093 4.268 31.825
Oppeln (Stadt)[34] 17,8 33.907 5.371 27.128 23 1.385 35.483 22.930 21.914 1.098 20.816
Oppeln[34] 1.407,5 117.906 89.323 23.740 1.888 2.955 123.165 82.715 80.896 24.726 56.170
Pleß[35] 1.065,0 122.897 105.744 16.464 242 447 141.828 73.923 72.053 53.378 18.675
Ratibor (Stadt)[36] 21,9 38.424 11.525 22.914 301 3.684 36.994 25.336 24.518 2.227 22.291
Ratibor[36] 511,8 69.214 53.899 6.676 7.662 977 78.238 45.900 44.867 18.518 26.349
Rosenberg[37] 898,7 52.341 42.234 8.586 7 1.514 54.962 35.976 35.007 11.150 23.857
Rybnik[38] 853,0 131.630 102.430 24.872 692 3.636 160.836 82.350 80.266 52.347 27.919
Tarnowitz[39] 327,7 77.583 51.858 20.969 14 4.742 86.563 45.561 44.591 27.513 17.078
Tost-Gleiwitz[24] 880,0 80.515 61.509 16.408 63 2.535 86.461 48.153 47.296 27.198 20.098
Kreis Fläche in km² Bevöl­kerung 1910 polnisch­sprachige Ew. deutsch­sprachige Ew. anders­sprachige Ew. zwei­sprachige Ew. (deutsch und andere Sprache) Bevöl­kerung am 8.10.1919 Stimmbe­rechtigte Ew. abge­gebene Stimmen Stimmen für Polen Stimmen für Deutsch­land

Bei der Abstimmung am 20. März 1921 wurden 59,6 % der Stimmen für Deutschland und 40,4 % für Polen abgegeben.[21] Die Wahlbeteiligung betrug 98 %. In 664 Gemeinden votierte die Mehrheit für Deutschland, in 597 für Polen.[40]

Die Tabelle stützt sich auf die Aufarbeitung des Herder-Institutes[41] mit polnischen Ortsnamen. Diese wiederum wurde nach der damaligen Veröffentlichung der polnischen Statistikbehörde erstellt.[42] In deren Vorbemerkung wird betont, dass die Zahlen mit der deutschen Veröffentlichung identisch sind.[43] Aus der damaligen deutschen Veröffentlichung der Plankammer des Preußischen Statistischen Landesamtes wurden nur die Gesamtzahlen ins Internet gestellt.[44]

Teilung

Der Versailler Vertrag sah die Möglichkeit einer Aufteilung des Gebietes vor.[45] Nachdem die Interalliierte Kommission mit einem Teilungsvorschlag nach der Percival-de-Marinis-Linie bei den Beratungen im Botschafterrat in Paris nur wenig Aussicht auf Akzeptanz hatte, da sie nicht den Interessen Frankreichs entsprach, wurde die Entscheidung auf französische Initiative an die Pariser Botschafterkonferenz übertragen.[46][47]

Sodann beschloss am 20. Oktober 1921 die Botschafterkonferenz in Paris mit der Sforza-Linie[48] eine inneroberschlesische Grenzlinie, die zwar entfernt von den ursprünglichen Vorstellungen Korfantys und Frankreichs blieb, jedoch einen Erfolg der französischen Teilungspolitik darstellte. Schlussendlich behielt das Deutsche Reich ein Gebiet mit einer Fläche von 7794 Quadratkilometern (71 Prozent des Abstimmungsgebiets) und einer Bevölkerung von 1.116.500 Personen (54 Prozent). Polen wurde der Rest mit einer Fläche von 3214 Quadratkilometern und 996.500 Einwohnern zugesprochen. Obwohl es damit einen kleineren und weniger bevölkerungsreichen Teil Oberschlesiens erhielt, fiel die Grenzziehung in wirtschaftlicher Hinsicht günstiger für Polen aus, das mehr als zwei Drittel aller Gruben und Industrieanlagen, insbesondere die Region Kattowitz (Katowice), sowie rund drei Viertel der Rohstoffvorkommen zugesprochen bekam. In diesem Gebiet hatten 55,8 % der Wähler für Polen optiert, die deutsche Bevölkerung wurde in der polnischen Volkszählung von 1921 mit 292.980 beziffert.

In Deutschland führte die Teilung am 25. Oktober 1921 zum Rücktritt der Regierung von Joseph Wirth.

Literatur

  • Karsten Eichner: Die Zeche(n) zahlen. Großbritanniens und Frankreichs Engagement in Oberschlesien. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 99–110.
  • Maciej Fic: Die Republik Polen und die Volksabstimmung in Oberschlesien. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 151–169.
  • Jörn Leonhard: Selbstbestimmung als Ideal und Praxis nach 1918. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 83–97.

Quellen:

  • Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll und Rheinlandstatut sowie Mantelnote und deutsche Ausführungsbestimmungen. Mit Inhaltsübersicht und Sachverzeichnis nebst einer Übersichtskarte über die heutigen politischen Grenzen Deutschlands. Hobbing, Berlin 1925, DNB 573913587 (uni-koeln.de).
Commons: Volksabstimmung in Oberschlesien – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Siehe Jörn Leonhard: Selbstbestimmung als Ideal und Praxis nach 1918, S. 86.
  2. Siehe Jörn Leonhard: Selbstbestimmung als Ideal und Praxis nach 1918, S. 83–85 sowie 93–97.
  3. Siehe Karsten Eichner: Die Zeche(n) zahlen. Großbritanniens und Frankreichs Engagement in Oberschlesien, S. 99–101.
  4. Siehe Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll und Rheinlandstatut sowie Mantelnote und deutsche Ausführungsbestimmungen, S. 62–66.
  5. Siehe Maciej Fic: Die Republik Polen und die Volksabstimmung in Oberschlesien, S. 153–154.
  6. Siehe Karsten Eichner: Die Zeche(n) zahlen. Großbritanniens und Frankreichs Engagement in Oberschlesien, S. 104.
  7. Siehe Karsten Eichner: Die Zeche(n) zahlen. Großbritanniens und Frankreichs Engagement in Oberschlesien, S. 103.
  8. Siehe Karsten Eichner: Die Zeche(n) zahlen. Großbritanniens und Frankreichs Engagement in Oberschlesien, S. 103–104.
  9. Bittschrift des Pfarrers Josef Kubis um Hilfe gegen die Agitatoren (Memento vom 26. Februar 2010 im Internet Archive)
  10. Teil III - Politische Bestimmungen über Europa
  11. Richard Pawelicki: Oberschlesien. Das Land und seine Menschen. Bonn, 1989.
  12. a b c d Norbert Conrads: Deutsche Geschichte im Osten Europas. Schlesien. Berlin, 1994.
  13. Otto Ulitz: Oberschlesien. Aus seiner Geschichte. Bonn 1971.
  14. Georg Hassel: Statistischer Umriß der sämmtlichen europäischen und der vornehmsten außereuropäischen Staaten, in Hinsicht ihrer Entwickelung, Größe, Volksmenge, Finanz- und Militärverfassung, tabellarisch dargestellt. Erster Heft: Welcher die beiden großen Mächte Österreich und Preußen und den Deutschen Staatenbund darstellt. Verlag des Geographischen Instituts, Weimar 1823, S. 34 (Digitalisat in der Google-Buchsuche; Gesamtbevölkerung 1819 – 561.203; Nationalverschiedenheit 1819: Polen - 377.100; Deutsche – 162.600; Mährer – 12.000; Juden – 8.000 und Tschechen – 1.600).
  15. a b c d e f g h i j Paul Weber: Die Polen in Oberschlesien: eine statistische Untersuchung. Verlagsbuchhandlung von Julius Springer, Berlin 1913, S. 8–9 (archive.org).
  16. a b c d Paul Weber: Die Polen in Oberschlesien: eine statistische Untersuchung. Verlagsbuchhandlung von Julius Springer, Berlin 1913, S. 27 (archive.org).
  17. Passierschein für die Volksabstimmung. In: Haus Schlesien. 15. März 2021, abgerufen am 10. Januar 2024 (deutsch).
  18. a b Michael Opitz: Schlesien bleibt unser. Deutschlands Kampf um Oberschlesien 1919–1921. Kiel, 1985.
  19. Karl Hoefer: Oberschlesien in der Aufstandszeit 1918–1921. Erinnerungen und Dokumente. Berlin 1938.
  20. Via Silesia: Beiträge der gdpv zur deutsch – polnischen Verständigung. Band III: 2. Oberschlesien zwischen den Weltkriegen – Zum 75-jährigen Gedenken an die Volksabstimmung 1921. Münster 1996.
  21. a b dieser Internetseite von Falter u. a. 1986, S. 118.
  22. a b Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Beuthen
  23. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Cosel
  24. a b Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Gleiwitz und Tost
  25. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Groß Strehlitz
  26. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Hindenburg
  27. a b Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Kattowitz
  28. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Königshütte
  29. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Kreuzburg
  30. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Leobschütz
  31. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Lublinitz
  32. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Namslau
  33. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Neustadt
  34. a b Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Oppeln
  35. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Pleß
  36. a b Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Ratibor
  37. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Rosenberg
  38. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Rybnik
  39. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Tarnowitz
  40. Landsmannschaft der Oberschlesier e. V. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921 - Ergebnisse nach Stimmkreisen und Gemeinden; Die Stimmkreise umfassen entweder einen Landkreis oder einen Stadtkreis und den ihn umfassenden Landkreis. Insofern weichen sie von der obigen Tabelle ab. (Memento vom 9. März 2008 im Internet Archive)
  41. Die Ergebnisse der durch den Versailler Vertrag festgesetzten Volksabstimmungen in West- und Ostpreußen und in Schlesien. In: Herder-Institut (Hrsg.): Dokumente und Materialien zur ostmitteleuropäischen Geschichte. Themenmodul „Zweite Polnische Republik“. bearb. von Heidi Hein-Kircher. Stand: 26. Juni 2013, abgerufen am 25. April 2014.
  42. Rocznik statystyki Rzczypospolitej Polskiej / Annuaire statistique de la République Polonaise 1 (1920/22), Teil 2, Warszawa 1923, S. 358, herder-institut.de (PDF)
  43. In der Vorbemerkung, ebd., S. 357, wird darauf hingewiesen, dass die Daten mit denen in der Statistik „Die von Preussen abgetretenen Gebiete“ (Berlin 1922) identisch sind. Unter der Gesamtzahl der für die Volksabstimmung in Schlesien eingetragenen Personen waren 988.560 im Abstimmungsgebiet geboren und dort wohnhaft, 191.308 im Abstimmungsgebiet geboren, aber dort nicht mehr wohnhaft und 41.105, die dort nicht geboren, aber seit dem 1. Januar 1904 dort wohnhaft waren. Diese Abstimmung fand nach Artikel 88 des Versailler Vertrags statt, die in Allenstein und Marienwerder nach den Artikeln 94–98.
  44. wahlen-in-deutschland.de
  45. § 5. Nach Beendigung der Abstimmung teilt der Ausschuß den alliierten und assoziierten Hauptmächten die Anzahl der in jeder Gemeinde angegebenen Stimmen mit und reicht gleichzeitig einen eingehenden Bericht über die Wahlhandlung sowie einen Vorschlag über die Linie ein, die in Oberschlesien unter Berücksichtigung sowohl der Willenskundgebung der Einwohner als auch der geographischen und wirtschaftlichen Lage der Ortschaften als Grenze Deutschlands angenommen werden soll. Anlage VIII zum Versailler Vertrag, § 88 betreffend
  46. Andreas Kieswetter: Italien und Oberschlesien 1919–1922. Dokumente zur italienischen Politik. Verlag Königshausen und Neumann, Würzburg 2001, S. 41–90.
  47. Hans Roos: Geschichte der polnischen Nation 1918–1978. Kohlhammer, Stuttgart 1979, ISBN 3-17-004932-1.
  48. Dieter Lamping: Über Grenzen, 2001, S. 58.