Liste der Naturdenkmale in Sayda

Die Liste der Naturdenkmale in Sayda nennt die Naturdenkmale in Sayda im sächsischen Landkreis Mittelsachsen.

Definition

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

Naturdenkmale

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BildBezeichnungLageBeschreibungDatumNummer
Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBWSchwemmteiche
 
Mortelgrund
(50° 41′ 45,3″ N, 13° 26′ 54,5″ O)
FND11.06.1997[1]fg: 054


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBWSchwemmteichwiesen
 
Mortelgrund
(50° 41′ 37,1″ N, 13° 26′ 43,6″ O)
FND11.06.1997[1]fg: 055


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBWForsthauswiesen
 
Teichstadt
(50° 43′ 14,4″ N, 13° 24′ 25,8″ O)
FND28.08.1986[2]fg: 085

Ehemalige Naturdenkmale

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BildBezeichnungLageBeschreibungDatumNummer
Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenHof-Ulme in Ullersdorf
 
Ullersdorf
Olbernhauer Str. 9
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Berg-Ulme


Der Baum wurde 2009 gefällt, da er durch einen Pilz befallen war.[3]

8. Dezember 2005[4]ND 048

Einzelnachweise

  1. a b Verordnung des Landkreises Freiberg vom 11.06.1997
  2. Beschluss des Rates des Kreises Brand-Erbisdorf vom 28.08.1986
  3. Hinweis über die Verkündung der Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Aufhebung des naturschutzrechtlichen Schutzstatus von Naturdenkmalen im Landkreis Mittelsachsen vom 1. März 2019, Verordnung (online), Anlage 1 zur Verordnung (online)
  4. Verordnung des Landkreises Freiberg zur Festsetzung von Naturdenkmalen im Landkreis Freiberg vom 8. Dezember 2005