Liste der Bodendenkmäler in Röthenbach an der Pegnitz

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Stadt Röthenbach an der Pegnitz zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit dem Stand vom 7. August 2018 sind 17 Bodendenkmäler von Röthenbach an der Pegnitz in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle

  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis auf die Spalte Bild sind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler

Name, BezeichnungOrtsteilKoordinatenDenkmalnummerZeitstellungDenkmalumfang, BemerkungBild
Grabhügel vorgeschichtlicher ZeitstellungHaimendorf49° 28′ 38″ N, 11° 16′ 22″ OD-5-6533-0068Südlich von Himmelgarten
Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Urnenfelder-, Späthallstatt- und FrühlatènezeitHaimendorf49° 27′ 59″ N, 11° 18′ 42″ OD-5-6533-0069Auf dem Gipfelplateau des Moritzberges
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Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungHaimendorf49° 28′ 37″ N, 11° 17′ 58″ OD-5-6533-0070Nordöstlich von Haimendorf
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungHaimendorf49° 28′ 47″ N, 11° 17′ 24″ OD-5-6533-0071In der Flur Grieß
Siedlung der UrnenfelderzeitHaimendorf49° 28′ 24″ N, 11° 17′ 58″ OD-5-6533-0072Östlich von Haimendorf
Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung der HallstattzeitHaimendorf49° 28′ 24″ N, 11° 16′ 48″ OD-5-6533-0073In der Flur Au
Siedlung der HallstattzeitHaimendorf49° 28′ 20″ N, 11° 16′ 51″ OD-5-6533-0074In der Flur Au. Gemeindegrenze zu Leinburg überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungHaimendorf49° 28′ 5″ N, 11° 17′ 11″ OD-5-6533-0075Westlich von Rockenbrunn. Gemeindegrenze zu Leinburg überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung der BronzezeitHaimendorf49° 28′ 5″ N, 11° 17′ 36″ OD-5-6533-0076In Rockenbrunn
Siedlung der HallstattzeitWetzendorf49° 29′ 24″ N, 11° 15′ 55″ OD-5-6533-0078Gemeindegrenze zu Lauf an der Pegnitz überschreitendes Bodendenkmal
Burgstall des Mittelalters sowie untertägige frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses HaimendorfHaimendorf49° 28′ 22″ N, 11° 17′ 42″ OD-5-6533-0147Schloss Haimendorf
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der evangelisch-lutherischen Kirche St. MoritzHaimendorf49° 28′ 2″ N, 11° 18′ 44″ OD-5-6533-0149Kirche St. Moritz
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Herrensitz des späten Mittelalters und der frühen NeuzeitWetzendorf49° 28′ 51″ N, 11° 16′ 27″ OD-5-6533-0171Herrensitz Himmelgarten
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Herrensitz des Mittelalters und der frühen NeuzeitHaimendorf49° 28′ 20″ N, 11° 16′ 4″ OD-5-6533-0179Schloss Renzenhof
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Herrensitz der frühen NeuzeitHaimendorf49° 28′ 1″ N, 11° 17′ 29″ OD-5-6533-0181Herrensitz Rockenbrunn
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Herrensitz der frühen NeuzeitRöthenbach an der Pegnitz49° 28′ 57″ N, 11° 14′ 14″ OD-5-6533-0182Herrensitz Gelbes Schlösschen oder Bachmeier-Schlösschen
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Herrensitz der frühen NeuzeitRöthenbach an der Pegnitz49° 28′ 56″ N, 11° 14′ 16″ OD-5-6533-0183Herrensitz Zainhammer Schloss oder Zimmermann-Schlösschen, 1907 abgerissen

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.