Liste der Bodendenkmäler in Neunkirchen am Sand

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Neunkirchen am Sand zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit dem Stand vom 11. August 2018 sind 26 Bodendenkmäler von Neunkirchen am Sand in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle

  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis auf die Spalte Bild sind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler

Name, BezeichnungOrtsteilKoordinatenDenkmalnummerZeitstellungDenkmalumfang, BemerkungBild
Siedlung der UrnenfelderzeitNeunkirchen am Sand49° 32′ 4,22″ N, 11° 18′ 57,78″ OD-5-6433-0130Unter der ehemaligen Mülldeponie
Siedlung der frühen LatènezeitSpeikern49° 31′ 13,31″ N, 11° 19′ 47,78″ OD-5-6433-0142Im Gewerbegebiet Bräunleinsberg
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungSpeikern49° 31′ 17,87″ N, 11° 19′ 46,31″ OD-5-6433-0143
Freilandstation des MesolithikumsSpeikern49° 31′ 14,07″ N, 11° 19′ 51,48″ OD-5-6433-0149Im Gewerbegebiet Bräunleinsberg
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. MariaNeunkirchen am Sand49° 31′ 33,02″ N, 11° 19′ 9,34″ OD-5-6433-0232Kirche St. Maria
Grabhügel vorgeschichtlicher ZeitstellungKersbach49° 32′ 9,68″ N, 11° 21′ 7,69″ OD-5-6434-0050In der Waldflur Eichholz
Grabhügel vorgeschichtlicher ZeitstellungKersbach49° 31′ 56,37″ N, 11° 22′ 6,11″ OD-5-6434-0051In der Waldflur Vordere Röd
Abschnittsbefestigung vor- und frühgeschichtlicher ZeitstellungKersbach49° 32′ 0,91″ N, 11° 22′ 2,82″ OD-5-6434-0052Abschnittsbefestigung Hintere Röd
Grabenanlage vor- und frühgeschichtlicher ZeitstellungKersbach49° 32′ 36,82″ N, 11° 22′ 22,84″ OD-5-6434-0053Am Glatzenstein
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungKersbach49° 32′ 39,3″ N, 11° 21′ 45,93″ OD-5-6434-0057Am nördlichen Ortsrand von Kersbach
Freilandstation des MesolithikumsKersbach49° 32′ 24,03″ N, 11° 20′ 58,26″ OD-5-6434-0058Am Sportplatz Kersbach/Rollhofen
Höhlenstation der Bronze-, Urnenfelder-, Späthallstatt- und FrühlatènezeitKersbach49° 32′ 39,12″ N, 11° 22′ 22,41″ OD-5-6434-0059Mittlere Glatzensteinhöhle (D 2b)
Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung des NeolithikumsRollhofen49° 32′ 14,57″ N, 11° 20′ 3,53″ OD-5-6434-0060
Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Schnurkeramik und der Urnenfelderzeit, Grabhügel und Brandgräber der Hallstatt- und LatènezeitSpeikern/Ottensoos49° 31′ 13,1″ N, 11° 20′ 41,23″ OD-5-6434-0064Südlich von Speikern. Gemeindegrenze zu Ottensoos überschreitendes Bodendenkmal
Grabhügel der Hallstattzeit, Körpergräber der frühen Latènezeit, Siedlung der Spätbronze-, Urnenfelder- und LatènezeitSpeikern49° 32′ 10,61″ N, 11° 20′ 26,04″ OD-5-6434-0065Im Bereich der Bauschuttdeponie Speikern/Rollhofen
Grabhügel vorgeschichtlicher ZeitstellungSpeikern49° 31′ 17,26″ N, 11° 20′ 55,9″ OD-5-6434-0066
Grabhügel der Hallstattzeit und Gräber der frühen LatènezeitKersbach49° 32′ 8,11″ N, 11° 21′ 1,72″ OD-5-6434-0067In der Waldflur Eichholz
Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums, der Bronze- und UrnenfelderzeitSpeikern49° 31′ 22,23″ N, 11° 20′ 16,94″ OD-5-6434-0068Im Industriegebiet Speikern
Siedlung der UrnenfelderzeitSpeikern49° 31′ 20,97″ N, 11° 21′ 2,09″ OD-5-6434-0069
Siedlung der UrnenfelderzeitSpeikern49° 31′ 23,49″ N, 11° 21′ 13,45″ OD-5-6434-0070
Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungSpeikern49° 31′ 29,07″ N, 11° 20′ 23,06″ OD-5-6434-0074Im Bereich der Hersbrucker Straße in Speikern
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungSpeikern49° 31′ 18,94″ N, 11° 20′ 2,25″ OD-5-6434-0075
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungSpeikern49° 32′ 13,99″ N, 11° 20′ 47,03″ OD-5-6434-0076
Gräber der BronzezeitRollhofen49° 32′ 39,08″ N, 11° 20′ 3,05″ OD-5-6434-0153Im Industriegebiet Rollhofen
Freilandstation der SteinzeitSpeikern49° 31′ 15,52″ N, 11° 20′ 10,68″ OD-5-6434-0161Im Gewerbegebiet Bräunleinsberg
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. HelenaKersbach49° 32′ 29,8″ N, 11° 21′ 39,05″ OD-5-6434-0234Kirche St. Helena

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.