Liste der Baudenkmäler in Wallgau

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Wallgau zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Dorfplatz in Wallgau

Baudenkmäler nach Straßen

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Dorfplatz 4
(Standort)
Ehemaliges BauernhausZweigeschossiger Legschindel-Flachsatteldachbau mit reich bemaltem Zierbund und barocker Fassadenmalerei, um 1765, Giebel bezeichnet 1783, Wandfresken von Franz KarnerD-1-80-136-1Ehemaliges Bauernhaus
Dorfplatz 5
(Standort)
Hotel Post (Altbau)Zweigeschossiger Legschindel-Flachsatteldachbau mit bemaltem Zierbund und barocker Fassadenmalerei, 1763, Giebel bezeichnet 1681, Wandfresken von Franz Karner.D-1-80-136-2Hotel Post (Altbau)
Dorfplatz 6
(Standort)
Gasthof zur PostStattlicher Bau mit Zierbund und Wandmalereien, errichtet im Heimatstil von Architekten Franz Zell und Huf, 1906.D-1-80-136-3Gasthof zur Post
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Dorfplatz 8
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. JakobBarockisierter spätgotischer Saalbau mit eingezogenem Chor und Zwiebel-Nordturm, letztes Viertel 15. Jahrhundert, Umgestaltung bzw. Erweiterung 1680–83, Turm 1680 bzw. 1723–30; mit AusstattungD-1-80-136-4Katholische Pfarrkirche St. Jakob
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Dorfplatz 8
(Standort)
LourdeskapelleRundbau mit Kegeldach, um 1900; mit Ausstattung.D-1-80-136-4 zugehörigLourdeskapelle
Flößerstraße 43
(Standort)
KalkofenRunder, nach oben konisch zulaufender Brennofen aus verputztem Ziegelmauerwerk, 1932.D-1-80-136-12BW
Schöttlstraße 2
(Standort)
EinhofZweigeschossiges Eckflurhaus mit Flachsatteldach, traufseitiger Laube, Zierbund und Traufbundwerk, 1. Hälfte 18. Jahrhundert.D-1-80-136-5BW
Sonnleiten 1
(Standort)
Ehemaliges BenefiziatenhausZweigeschossiger lisenengegliederter Massivbau mit scharschindelgedecktem Walmdach, 1795.D-1-80-136-6BW
Sonnleiten 7
(Standort)
Ehemaliges SchulhausZweigeschossiger Preisdachbau mit Lauben, im Kern 2. Viertel 19. Jahrhundert.D-1-80-136-7Ehemaliges Schulhaus
Sonnleiten 8
(Standort)
EinhofFlachsatteldachbau mit teilweise verputztem Blockbau-Obergeschoss, zweiseitig umlaufender Laube und teilverschalter Giebellaube, im Kern 17./18. Jahrhundert., Lauben 19. Jahrhundert.D-1-80-136-8Einhof
Sonnleiten 12
(Standort)
WandbildBarockes Fassadenfresko, von Franz Karner, bezeichnet 1768.D-1-80-136-9Wandbild
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Walchenseestraße 2
(Standort)
EinhofZweigeschossiger Flachsatteldachbau im Heimatstil mit Lauben, polygonalen Eckerkern, Zierbund, Traufbundwerk und Fassadenmalerei, von Architekt Huf, bezeichnet 1922.D-1-80-136-10Einhof
Walchenseestraße 14
(Standort)
EinhofZweigeschossiger Flachsatteldachbau mit traufseitiger Laube, Zierbund und Traufbundwerk, um 1780.D-1-80-136-11Einhof

Siehe auch

Literatur

Commons: Baudenkmäler in Wallgau – Sammlung von Bildern

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.