„Karl August Eckhardt“ – Versionsunterschied

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'''Karl August Eckhardt''' (* [[5. März]] [[1901]] in [[Witzenhausen]]; † [[27. Januar]] [[1979]] in Witzenhausen) war ein deutscher [[Jurist]], [[Hochschullehrer]], [[SS-Sturmbannführer]] und Rechtshistoriker.
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Version vom 7. Oktober 2015, 21:22 Uhr

Karl August Eckhardt (* 5. März 1901 in Witzenhausen; † 27. Januar 1979 in Witzenhausen) war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer, SS-Sturmbannführer und Rechtshistoriker.

Leben

Vor 1933

Eckhardt war der älteste Sohn des Justizrats, Rechtsanwalts ud Notars Wilhelm Eckhardt. Nach dem Abitur studierte er Jura und promovierte im sechsten Studiensemester 1922 über „Die Witzenhäuser Schwabenspiegelhandschrift“ zum Dr. jur. an der Universität Marburg. Seit 1919 war er Mitglied des Corps Teutonia Marburg.[1] Als Zeitfreiwilliger schloss er sich im Frühjahr 1920 dem Studentenkorps Marburg an, das nach dem Kapp-Putsch in Thüringen eingesetzt wurde. Eckhardt war außerdem aktives Mitglied des Nerother Wandervogels.

Nach der Referendarzeit in Kassel und einer Tätigkeit als Stadtarchivar und als Syndikus einer Papierfabrik in Witzenhausen studierte Eckhardt Deutsch und Geschichte an der Universität Göttingen. Er habilitierte sich 1924 in Göttingen zum „Deutschenspiegel, seine Entstehungsgeschichte und sein Verhältnis zum Schwabenspiegel“, wurde dann Privatdozent für Deutsche Rechtsgeschichte und ab 1925 auch für Bürgerliches Recht in Göttingen. 1928 wurde er Professor an der Universität Kiel, 1930 an der Handelshochschule Berlin und 1932 an der Universität Bonn.[2] In Bonn gehörte er zu nach der nationalsozialistischen Machtübernahme zu den Mitbegründern der NSKK-Ortsgruppe.[3]

Im Nationalsozialismus

Eckhardt trat im Mai 1931 der SA und zum 1. März 1932 der NSDAP sowie im Oktober 1933 der SS bei. Er lehrte kurzfristig von 1933 bis zum 21. März 1934 an der Universität Kiel und übte einen sehr großen Einfluss auf die personelle Besetzung und die inhaltlichen Positionen der Kieler Schule aus, einer Gruppe nationalsozialistischer Rechtswissenschaftler.[4] Zum 1. Januar 1935 wurde Eckhardt als Untersturmführer zum Persönlichen Stab des Reichsführers SS abkommandiert. Ab 1935 arbeitete er auch für den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD).[3] Hier war er in der Abteilung Reinhard Höhns tätig.

Vom Oktober 1934 bis Juni 1936 war er Hauptreferent für Recht, Staat, Politik, Wirtschaft und Geschichte in der Hochschulabteilung des Reichswissenschaftsministeriums unter Bernhard Rust. Hier war er nicht nur für die Neubesetzung von Lehrstühlen zuständig, die durch die Entlassung und Vertreibung jüdischer Hochschullehrer frei geworden waren. Ab Oktober 1935 zeichnete er auch für die Neugestaltung der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge verantwortlich. Als Sachbearbeiter entwarf er ferner die zum 1. Mai 1935 inkraft getretenen „Richtlinien zur Vereinheitlichung der Hochschulverwaltung“, durch welche die Verfassung der deutschen Universitäten umgestaltet wurde. Sein Nachfolger als Hauptreferent wurde Wilhelm Engel, der jedoch 1937 auf Betreiben von Eckhardt dieses Amt wieder verlor. Im Auftrag Hans Franks erarbeitete Eckhardt gemeinsam mit Paul Ritterbusch, Georg Dahm, Wolfgang Siebert und Höhn neue Richtlinien für die Richterschaft zur Anwendung des nationalsozialistischen Rechts, die er im Januar 1936 in der Öffentlichkeit vorstellte.

Gemeinsam mit Walter Hinz erarbeitete Eckhardt für Rust außerdem einen Organisationsplan für die Errichtung eines die gesamte Geschichtswissenschaft umfassenden „Reichsinstituts für Geschichtsforschung“. Aus den Plänen entstanden das Reichsinstitut für ältere deutsche Geschichtskunde und das Reichsinstitut für Geschichte des neuen Deutschlands. Eckhardt war zum Präsidenten des ersteren ausersehen worden und strebte damit eine Führungsposition in der Monumenta Germaniae Historica an, geriet aber in einen Machtkampf mit dem Historiker Walter Frank. Eckhardt hatte entschieden gegen Franks Berufung zum Präsidenten des anderen Reichsinstituts opponiert, die trotzdem im Juli 1935 durch Hitler erfolgte. Frank brachte im Gegenzug Arthur Rosenberg dazu, gegen Eckhardts Berufung Protest einzulegen, und denunzierte Eckhardts selbst als wirtschaftsliberal. Eckhardt schied daraufhin aus der Monumenta Germaniae Historica aus. Trotz der Fürsprache Höhns, Reinhard Heydrichs und Heinrich Himmlers, die Eckhardt als Generaldirektor der Preußischen Staatsarchive sehen wollten, entschied schließlich Hitler im Mai 1937 gegen Eckhardt wegen angeblich unzulänglicher Einstellung in der „Judenfrage“. Hitler bezog sich dabei auf einen Nachruf, den Eckhardt 1934 auf seinen jüdischen Vorgänger in Kiel, Max Pappenheim, verfasst hatte.

Eckhardt hielt engen Kontakt zu Himmler. Er war 1934 aus der Kirche ausgetreten und eines der ersten Mitglieder der Deutschen Glaubensbewegung geworden. 1935 stieg er zum SS-Untersturmführer, 1936 SS-Obersturmführer und 1938 SS-Sturmbannführer auf. Er gehörte 1935 zum persönlichen Stab von Reichsführer SS Heinrich Himmler. Am 22. Mai 1935 trat er mit einem Beitrag im SS-Zentralorgan Das Schwarze Korps in Erscheinung, in dem er die Todesstrafe für Homosexuelle forderte: „Widernatürliche Unzucht ist todeswürdig“. 1936 formulierte er: „Gegenüber Führerentscheidungen, die in die Form eines Gesetzes oder einer Verordnung gekleidet sind, steht dem Richter kein Prüfungsrecht zu.“ Zum Jahreswechsel 1935/36 schrieb er an Himmler: „…ich danke Ihnen zugleich noch einmal dafür, daß ich diesem Orden [der SS] angehören und Ihnen, mein Reichsführer, dienen darf.“[5] 1941 gab er mit Wilhelm Stuckart und Werner Best eine Festschrift für Himmler zu dessen 40. Geburtstag heraus.

Eckhardt wurde 1935 als Professor für Mittlere Geschichte an die Universität Berlin berufen. Im Sommer 1936 wechselte er als Professor für Germanisches Recht und Familienrecht an die Juristische Fakultät. Von 1936 bis 1938 war der alleinverantwortliche Herausgeber der Zeitschrift Deutsche Rechtswissenschaft, des Sprachrohrs zur Verbreitung der Ideen der Kieler Schule.[6]

1937 kehrte Eckhardt nach Bonn auf den Lehrstuhl für Germanische Rechtsgeschichte zurück. Zugleich war er Direktor des Deutschrechtlichen Instituts des Reichsführers SS und Mitglied der Akademie für Deutsches Recht.

Im September 1939 wurde Eckhardt zur Wehrmacht einberufen. Er wurde nicht an der Front eingesetzt, sondern als Zugführer einer Schützenkompanie im Bezirk Danzig-Westpreußen. 1940 war er als Dekan seiner Fakultät zurück in Bonn. Im Sommer 1940 hielt er Vorlesungen in Prag. Im April 1941 wurde er wieder Soldat und war in Paris in der Abwehrleitstelle als Auswerter für militärische und politische Fragen tätig. Ende 1944 wurde er nach Kamenz in den Bereich des Reichsführers SS versetzt. Sein Wunsch, zur Waffen-SS überstellt zu werden, wurde nicht erfüllt. Bei Kriegsende geriet er für zwei Jahre in amerikanisch-französische Kriegsgefangenschaft.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Im Mai 1945 wurde Eckhardt als Hochschullehrer von den Alliierten amtsenthoben und nicht wiedereingestellt, obwohl er im Entnazifizierungsverfahren als Mitläufer eingestuft wurde. Statt dessen wurde er im Oktober 1948 vorzeitig pensioniert. Diese wurde 1966 nicht durch eine Emeritierung ersetzt. Eckhardt zog 1950 nach Witzenhausen, wo er als Stadtarchivar und Direktor des Historischen Instituts des Werralandes in Witzenhausen tätig war.

Von 1927 bis 1937 und von 1943 bis 1979 war er Mitarbeiter der Monumenta Germaniae Historica (MGH) in München; konnte aber nicht – wie er gehofft hatte – um 1936/37 Präsident der Gesellschaft werden. Eckhardts wissenschaftliche Arbeiten – Editionen, Monographien, Aufsätze, Handbuchartikel usw. — ergeben einen Umfang von nahezu 30.000 Druckseiten; mehr als zwei Drittel davon publizierte er nach dem Zweiten Weltkrieg.

Eckhardt engagierte sich auch wieder in der deutschen Jugendbewegung Er gründete eine Burgakademie auf der Burg Ludwigstein und erreichte die Anerkennung des von ihm geführten „Bilsteiner Kreises“ als Voll-Orden im Nerother Bund.

Eckhardts Schriften Das Studium der Rechtswissenschaft und Das Studium der Wirtschaftswissenschaft (beide 1935 in der Reihe Der deutsche Staat der Gegenwart der Hamburger Hanseatischen Verlags-Anstalt erschienen) wurden in der Sowjetischen Besatzungszone auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[7]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Kösener Corpslisten 1960, 102, 1116.
  2. Ralf Frassek: Eckhardt, Karl August (1901–1979) In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüler, Ruth Schmidt-Wiegand(Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band I, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, Sp. 1179–1180.
  3. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 125.
  4. Jörn Eckert: Was war die „Kieler Schule“. In: Franz Jürgen Säcker (Hrsg.): Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus. Baden-Baden 1992, S. 37–70, hier: S. 50.
  5. Jörn Eckert: Was war die „Kieler Schule“. In: Franz Jürgen Säcker (Hrsg.): Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus. Baden-Baden 1992, S. 37–70, hier: S. 59.
  6. Bernd Rüthers: Entartetes Recht. Rechtslehren und Kronjuristen im Dritten Reich. München 1994, S. 48 ff.
  7. http://www.polunbi.de/bibliothek/1946-nslit-e.html