Hauptpersonalrat

Schild des Haupt- (Gesamtpersonalrat) der Landeshauptstadt Dresden

Der Hauptpersonalrat (HPR) stellt die oberste Interessenvertretung für Personal im öffentlichen Dienst dar. Er ist meistens auf Ministerialebene angesiedelt und behandelt bundes- bzw. landesweite Interessen des Personals.

Es gibt aber außerhalb der Ministerialstrukturen auch HPR bei anderen öffentlichen Einrichtungen in den Bundesländern und auf Bundesebene, etwa bei der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Bundesbank und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der HPR der Bundesagentur für Arbeit z. B. hat seinen Sitz in der Zentrale in Nürnberg. Davon zu unterscheiden ist der örtliche Personalrat eines Ministeriums bzw. einer obersten Landesbehörde. Da Ministerien selbst auch Dienststellen darstellen, muss auch an diesen ein örtlicher Personalrat gebildet werden. Dieser wirkt bzw. bestimmt mit bei Personalmaßnahmen des Ministeriums, die die eigenen Beschäftigten betreffen. Der Hauptpersonalrat wird bei Personalangelegenheiten bzgl. der Beschäftigten des Ministeriums nicht beteiligt, wohl aber bei allen Personalmaßnahmen des Ministeriums bzgl. der Beschäftigten des nachgeordneten Bereichs, dies kann wenige Tausende Beschäftigte bis zu mehreren Zehntausend Beschäftigte umfassen. Ohne die Zustimmung der Hauptpersonalrates, darf eine Personalmaßnahme nicht vollzogen werden. Werden sich Ministerium und Hauptpersonalrat nicht einig, so können sie i.d.R. eine Einigungsstelle anrufen oder den Streit von einem Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren klären lassen.

Werden örtliche Personalräte mir Ihrer Behörden- oder Schulleitung nicht einig, so können sie den Hauptpersonalrat im Rahmen eines Stufenverfahrens anrufen. Dieser verhandelt die Maßnahmen dann mit dem entsprechenden Ministerium. Eine so getroffene Entscheidung bindet die Behörde und den örtlichen Personalrat. Ebenso können Bezirkspersonalräte von Bezirksregierungen oder Mittelbehörden bei einem Dissens mit der jeweiligen Bezirksregierung oder Mittelbehörde den Hauptpersonalrat im Rahmen eines Stufenverfahrens anrufen.

Wahl des Hauptpersonalrates

Die Wahl der Hauptpersonalräte erfolgt, sofern mehrere Wahlvorschläge vorliegen – was i.d. R. der Fall ist –, nach dem Prinzip der Verhältniswahl (Listenwahl). Nach der Feststellung des Wahlergebnisses ergibt sich ein Gremium von Arbeitnehmern und Beamten, dessen Größe und Zusammensetzung in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen festgelegt ist. Die Hauptschwerbehindertenvertretung und Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV), die ein Teilnahmerecht an den Beratungen des HPR haben, werden in gesonderten Wahlen von den jeweils zu vertretenden Personengruppen gewählt. Zurzeit existiert parallel, jedoch ungeachtet der Eigenständigkeit der einzelnen HPR, eine Arbeitsgemeinschaft (AG) HPR oberste Bundesbehörden. Ein Pendant zur AG HPR besteht ebenfalls bei den Hauptjugend- und Auszubildendenvertretungen der obersten Bundesbehörden.

Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (Bund)

Die HJAV (auf Bundesebene) wird nach den Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) und der dazu erlassenen Wahlordnung gewählt. Der jeweils zuständige Hauptpersonalrat bestellt einen Wahlvorstand für die Wahl der HJAV. Die Wahl findet überwiegend nach dem Prinzip der Verhältniswahl (Listenwahl) statt, dabei wählen alle Beschäftigten welche das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in einer Ausbildung befinden. Die Größe des Gremiums ist durch das BPersVG auf maximal 15 limitiert. Als Beispiel hierfür stellt die HJAV beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit ca. 5500 Wahlberechtigten ein 15 Personen umfassendes Gremium. Gleichzeitig ist die HJAV beim BMVg damit das Gremium mit den meisten Auszubildenden bzw. Anwärter im nachgeordneten Bereich unter den obersten Bundesbehörden.

Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (in Niedersachsen)

Die HJAV wird (in Niedersachsen) nicht direkt von den Auszubildenden des Geschäftsbereichs gewählt, sondern indirekt durch eine konstituierende Versammlung aller im Geschäftsbereich des Ministeriums gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Aus dieser Versammlung geht ein HJAV-Vorstand sowie ein HJAV-Vorsitz hervor. Dieser Vorstand ist berechtigt, an den Sitzungen des Hauptpersonalrats beratend und in Bezug auf Ausbildungsangelegenheiten stimmberechtigt teilzunehmen.

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PR-Wahl - Doch was ist eigentlich mit dem Gesamt-, Bezirks- oder Hauptpersonalrat? ver.di Bildung + Beratung, abgerufen am 10. April 2021