Fortgeschrittene elektronische Signatur

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine elektronische Signatur, die es ermöglicht, die Authentizität und Unverfälschtheit der durch sie signierten Daten zu prüfen. Die EG-Richtlinie 1999/93/EG („Signaturrichtlinie“) fordert für fortgeschrittene elektronische Signaturen, dass diese:

  1. ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet sind,
  2. die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen,
  3. mit Mitteln erzeugt werden, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann, und
  4. mit den Daten, auf die sie sich beziehen, so verknüpft sind, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.

Diese Definition wurde sinngemäß in die nationalen Signaturgesetze der meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraumes, insbesondere in das deutsche Signaturgesetz und das liechtensteinische Signaturgesetz, übernommen.

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde, wird als qualifizierte elektronische Signatur bezeichnet.