„Fortgeschrittene elektronische Signatur“ – Versionsunterschied
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Eine '''fortgeschrittene elektronische Signatur''' ('''FES''') ist eine durch die [[Verordnung (EU) Nr. 910/2014]] geregelte Form eines [[Public-Key-Zertifikat|Zertifikats]]. Die Anforderungen an fortgeschrittene elektronische Signaturen sind [[Legaldefinition|legaldefiniert]]: |
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# mit Mitteln erzeugt werden, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann, und |
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Diese Definition wurde sinngemäß in die nationalen Signaturgesetze der meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und des [[Europäischer Wirtschaftsraum|Europäischen Wirtschaftsraumes]], insbesondere in das [[Signaturgesetz (Deutschland)|deutsche Signaturgesetz]], das [[Signaturgesetz (Österreich)|österreichische Signaturgesetz]] und das [[Signaturgesetz (Liechtenstein)|liechtensteinische Signaturgesetz]], übernommen. |
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c) Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann. |
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{{Hauptartikel|V.Ohletz|V.Ohletz=}} |
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|Autor= |
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|Quelle=Artikel 26 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 |
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|ref=<ref>[https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2014/910/deu?locale=de]</ref> |
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{{Hauptartikel|Elektronische Signatur#Formen der elektronischen Signatur|titel1=„Formen der elektronischen Signatur“ im Artikel Elektronische Signatur}} |
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== Einzelnachweise == |
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<references /> |
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{{Rechtshinweis}} |
{{Rechtshinweis}} |
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{{Normdaten|TYP=s|GND=1076373585}} |
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[[Kategorie:Elektronische Signatur]] |
[[Kategorie:Elektronische Signatur]] |
Aktuelle Version vom 4. Juni 2024, 12:30 Uhr
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) ist eine durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geregelte Form eines Zertifikats. Die Anforderungen an fortgeschrittene elektronische Signaturen sind legaldefiniert:
„a) Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
b) Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
c) Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
d) Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.“
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde, wird als qualifizierte elektronische Signatur bezeichnet.