Strompreis

Stromtransport per Hochspannungsleitung

Der Strompreis ist das Entgelt für die Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich aus den Preisen für die Stromerzeugung, Netznutzung sowie – je nach Staat – aus Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen. Der Strompreis unterscheidet sich zwischen den Stromanbietern und den angebotenen Tarifen und kann durch einen Wechsel des Tarifs sowie in liberalisierten Märkten durch einen Stromanbieterwechsel durch den Kunden beeinflusst werden.

Strom wird als sog. Commodity gehandelt, siehe Großhandelsstrompreise weiter unten.

Übersicht

Strompreise wurden historisch je nach Abnahmedauer und -Menge variiert. Lichtstrom kostete in einem Beispiel aus der Schweiz im Jahr 1917 mit 50 Rappen pro Kilowattstunde das Fünffache des Stroms zum Kochen,[1] was auch in einem Beispiel von Uznach im Jahr 1931 mit 30 Rappen der teuerste Strom blieb. Die übrigen Preise variierten je nach Steuerbarkeit durch den Versorger; nicht jeder Strom stand ständig zur Verfügung. So war der Kraftstrom unterteilt in Tageskraft, welche Abends während der „Hauptbeleuchtungszeit“ gesperrt war, wie auch Strom für Boiler und Landwirtschaft. Nachtbeheizte Boiler bezogen 1931 zur billigsten Zeit Strom für 4 Rappen pro Kilowattstunde, während Boiler ohne Zeitbeschränkung den Strom durchgehend zu 20 Rappen beziehen mussten.[2] Auch das deutsche Badenwerk führte in den 1960er Jahren mehrere Haushaltstarife, einen Gewerbetarif Licht, den Gewerbetarif Kraft, Landwirtschaftstarif und Kleinstabnehmertarif.[3] Zudem berechnet sich der Strompreis für Grossbezüger, sogenannte Sonderabnehmer, unterschiedlich; laut einer Quelle von 2009 bezogen „Tarifkunden“, also solche mit festem Tarif, im Zeitraum zwischen 1950 und 2008 stets deutlich unter 50 Prozent des Stromes.[4]

In Deutschland fielen die Preise für Strom kaufkraftbereinigt von 1950 bis 2000.[5] Von 2000 bis 2007 stiegen die Strompreise um durchschnittlich 5,3 Prozent pro Jahr.[6] Nominal stieg der Strompreis von 1998 bis 2022 um 118 Prozent, was preisbereinigt 45 Prozent entspricht. Demgegenüber stieg der Anteil der staatlich festgelegten Umlagen und Abgaben in Deutschland um 303 Prozent und so wuchs ihr Anteil am Strompreis bis 2021 von 24 Prozent auf 51 Prozent.[7]

Strompreis in Deutschland

Bestandteile des Strompreises

Bestandteile des Strompreises für private Haushalte in Deutschland im Jahr 2023 (Bruttoanteile)[8]

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, grundsätzlich aus drei Bereichen:[9]

  1. Stromeinkauf (Erzeugung), Service und Vertrieb
  2. Gesetzlich regulierte Netzentgelte (Netznutzung) sowie Kosten für den Stromzähler
  3. Staatlich festgelegte Steuern, Abgaben und Umlagen

Stromerzeugung

Der im Diagramm mit Stromerzeugung benannte Anteil ist der einzige Teil des Strompreises, den der Stromlieferant beeinflussen kann. Dieser Anteil macht Stand 2023 durchschnittlich 52,9 % des Haushaltskundenpreises aus. Alle anderen Bestandteile sind entweder gesetzlich vorgegeben oder sie werden durch andere Parteien wie Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber bestimmt.

Dieser Preisanteil verbleibt dem Versorger zur Deckung der Kosten für die Strombeschaffung, der Kosten für die sehr kleinteilige und IT-intensive Endkundenlieferung und -abrechnung (siehe Energievertrieb) wie auch als Marge und zur Deckung von Kreditrisiken des Endkundenabsatzes.[10]

Beschaffung des prognostizierten Absatzes über standardisierte Handelsprodukte

Die Strombeschaffung erfolgt entweder vollständig über einen Vorlieferanten, der auch die erforderliche Flexibilität für die Mengenabweichungen bereitstellt oder ganz oder teilweise über den Stromhandel.[11] Basis für die Beschaffung ist eine Prognose des Endkundenabsatzes für das zu beschaffende Lieferjahr. Diese Prognose wird entweder beim Vorlieferanten mit den erforderlichen Flexibilitäten beschafft oder in handelbare Produkte zerlegt und stückweise auf den Energiehandelsmärkten abgesichert. Grundversorger müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn des neuen Lieferjahres einen Preis für die Grundversorgung kommunizieren.[12] Daher haben sie üblicherweise zu diesem Zeitpunkt ihren Bedarf weitgehend beschafft und damit den Preis abgesichert.[13]

Große Kunden werden oftmals separat betrachtet und erst bei Vertragsabschluss beschafft.[13]

Der Handelspreis (siehe auch Großhandelsstrompreis weiter unten) eines typischen Verbrauchsprofils ist wegen hohem Tagesbedarf und niedrigem Nachtbedarf grundsätzlich höher als der durchschnittliche Börsenpreis.[13] Die Strategie der Strombeschaffung des Lieferanten bestimmt den Beschaffungspreis und die Qualität des gelieferten Stroms (siehe Grünstrom und Stromkennzeichnung).

Netznutzung

Die Höhe des Netznutzungsentgeltes hängt von der Spannungsebene der Abnahmestelle ab. Dabei enthält das Netznutzungsentgelt des Abnehmers jeweils die Netznutzung aller darüber gelegenen Spannungsebenen. So zahlen Industriebetriebe, die an die Mittelspannungsebene angeschlossen sind, deutlich geringere Netzentgelte als Haushaltskunden. Netznutzungsentgelte unterscheiden sich regional und sind besonders im Norden Ostdeutschlands deutlich teurer. Früher bestimmte die Amortisierung großer Investitionen in die Netzinfrastruktur in der Nachwendezeit in Ostdeutschland die Kosten. Mittlerweile ist es der erforderliche Ausbau der Netze durch die Windeinspeisung.[14]

Laut Monitoringbericht 2020 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes lagen in diesem Jahr für den Bereich der Haushaltskunden die niedrigsten Netzentgelte bei 3,94 ct/kWh und die höchsten bei 16,16 ct/kWh.[15]

Seit 1. November 2005 müssen die Netzbetreiber ihre Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur bzw. den Landesregulierungsbehörden zur Genehmigung vorlegen. Aufgrund der Ausweitung der Netzentgelt-Vergünstigungen (§ 19 der Stromnetzentgeltverordnung) vom Herbst 2011 wurden Großverbraucher deutlich von Netzentgelten entlastet. Das Entlastungsvolumen steigt von 805 Mio. Euro 2013 auf 1,1 bis 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2014. Die hier vorgenommenen Entlastungen werden auf Privathaushalte und Kleingewerbe umgewälzt (sog. „§-19-Umlage“).[16]

Rechtliche Grundlage für das staatlich regulierte Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch Übertragungsnetzbetreiber und die örtlichen Verteilnetzbetreiber bildet die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Sie hat ab Mitte 2005 die vorherige privatrechtliche Verbändevereinbarung für Strom ersetzt. Sie ist zwischenzeitlich ergänzt worden durch die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die am 7. November 2007 in Kraft getreten ist.

Steuern, Abgaben und Umlagen

Es werden (Stand 2023) sieben (exklusive Mehrwertsteuer) verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen in Deutschland auf den Strompreis erhoben.[17]

Zusammensetzung (Stand 2023):[18]

Art netto Preise [ct/kWh]
Stromsteuer (unverändert seit 2003)[19] 2,050
Konzessionsabgabe 1,660
Offshore-Netzumlage 0,591
StromNEV-Umlage 0,417
KWKG-Umlage 0,357
Umlage für abschaltbaren Lasten 0,003
EEG-Umlage (bis 30. Juni 2022: 3,723) 0,000

Der BDEW fasst zusammen, dass seit Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 der Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen um 250 % gestiegen ist.[17]

Die im Folgenden aufgeführten Steuern, Abgaben und Umlagen auf Stromlieferungen in Deutschland machen bei Haushaltskunden derzeit (Stand 2023) insgesamt rund 26,8 % des Strompreises aus.

Steuern

Ein Anteil von 20,4 % des Strompreises entfallen auf Steuern. Dazu zählen in Deutschland:

  • Die Stromsteuer („Ökosteuer“) zur Förderung klimapolitischer Ziele sowie zur Absenkung und Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes mit einem Volumen von rd. 7 Mrd. €.[20] Seit 2003 beträgt diese Steuer 20,50 € je Megawattstunde.[20] In den Jahren 2024 und 2025 ist eine Absenkung für energieintensive Unternehmen und das produzierende Gewerbe geplant.[21]
  • Die Mehrwertsteuer (19 %) wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.[17]

Darüber hinaus wurden Steuern auf den Verbrauch bestimmter Primärenergieträger erhoben, z. B. die Brennelementesteuer bei Kernkraftwerken.

Abgaben
  • Die Konzessionsabgabe (1,66 ct/kWh, 0,035 % des Strompreises) ist als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten in den Kommunen eingeführt worden. Diese Regelungen gehen auf das Energiewirtschaftsgesetz 1935 zurück, das zwischenzeitlich mehrfach novelliert, in diesem Regelungsbereich aber beibehalten wurde. Die Einnahmen sind für die Kommunen eine wesentliche Finanzquelle.
Umlagen

Die aufgeführten Umlagen auf Stromlieferungen in Deutschland machen bei Haushaltskunden derzeit (Stand 2023) insgesamt rund 6,1 % des Strompreises aus:

  • Die KWK-Umlage wurde 2002 mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eingeführt. Das Gesetz dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
  • Die NEV-Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) wurde 2012 zum Ausgleich für Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen eingeführt.
  • Die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) wurde 2013 zur Deckung von Schadensersatzkosten eingeführt, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch Netzunterbrechungen (Störungen und Wartungen länger 10 Tage) entstehen können.
  • Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten) wurde 2014 eingeführt. Die von den Übertragungsnetzbetreibern „abLa-Umlage“ genannte Umlage dient zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit.
  • Die EEG-Umlage wurde 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt (s. a. Direktvermarktung erneuerbarer Energien). Ihre Höhe wird jährlich aus der Differenz zwischen Aufwendungen (Zahlungen an EEG-Einspeiser und zugehörige Aufwendungen) und Einnahmen (Verkauf des EEG-Stroms) für EEG-Strom ermittelt. Die EEG-Umlage deckt somit die Mehrkosten der erneuerbaren Erzeugung gegenüber dem dafür erzielten Marktpreis und ist damit ein Teil der Stromerzeugungskosten. Ihre Höhe betrug bis 2021 etwa 20 % des Strompreises. Zum 1. Juli 2022 wurde sie durch eine Subvention aus dem Bundeshaushalt ersetzt.[22] Sie wurde auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.[23]

Höhe des Strompreises für private Haushalte

Weltweit war Deutschland 2020 eines der Länder mit der teuersten Elektrizität für private Verbraucher.[24] Die Entwicklung des Strompreises für Haushalte mit drei Personen und einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3500 kWh/Jahr ist in der folgenden Tabelle ab 1998 nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) dargestellt. Der durchschnittliche Strompreis für Privathaushalte ist demnach zwischen 2000, dem Zeitpunkt der Auswirkung der Strommarktliberalisierung, und 2021 von 13,94 auf 31,89 Cent/kWh gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 228 % bzw. durchschnittlich 6,1 % pro Jahr.

Als Kostengruppen sind in der Tabelle die Erzeugungs-, Transport- und Vertriebskosten gefolgt von den verschiedenen Abgaben und Steuern dargestellt, aus denen sich der Bruttostrompreis zusammensetzt. Die Erzeugungs-, Transport- und Vertriebskosten sind als Folge der Marktliberalisierung in den Jahren um die Jahrtausendwende zunächst gesunken, in den Folgejahren wieder gestiegen.

Strompreisentwicklung für einen 3-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh in Cent/kWh laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (Durchschnittswerte)[25][26]
Jahr Erzeugung,
Transport,
Vertrieb⁠(1)
Kon-
zessions-
abgabe
Strom-
steuer
KWK-
Umlage
EEG-
Umlage
§ 19-
Umlage
Offshore-
Netz-
umlage
(2)
AbLa-
Umlage
Umsatz-
steuer
Strom-
preis
Brutto
Anteil
Steuern,
Abgaben und Umlagen
1998 13,04 1,66 0,08 2,33 17,11 25 %
1999 11,72 1,66 0,77 0,10 2,28 16,53 30 %
2000 8,75 1,66 1,28 0,13 0,20 1,92 13,94 38 %
2001 8,73 1,66 1,53 0,20 0,23 1,97 14,32 40 %
2002 9,84 1,66 1,79 0,25 0,35 2,22 16,11 40 %
2003 10,36 1,66 2,05 0,33 0,42 2,37 17,19 40 %
2004 10,95 1,66 2,05 0,31 0,51 2,48 17,96 40 %
2005 11,35 1,66 2,05 0,34 0,69 2,57 18,66 40 %
2006 11,88 1,66 2,05 0,31 0,88 2,68 19,46 40 %
2007 12,32 1,66 2,05 0,29 1,03 3,29 20,64 40 %
2008 13,14 1,66 2,05 0,19 1,16 3,46 21,65 40 %
2009 14,25 1,66 2,05 0,24 1,31 3,71 23,21 39 %
2010 14,02 1,66 2,05 0,13 2,05 3,78 23,69 41 %
2011 13,93 1,66 2,05 0,03 3,53 4,03 25,23 45 %
2012 14,17 1,66 2,05 0,002 3,59 0,15 4,13 25,89 45 %
2013 14,55 1,66 2,05 0,13 5,28 0,33 0,25 4,60 28,84 50 %
2014 14,01 1,66 2,05 0,18 6,24 0,09 0,25 0,01 4,65 29,14 52 %
2015 13,79 1,66 2,05 0,25 6,17 0,24 −0,05 0,01 4,58 28,70 52 %
2016 13,27 1,66 2,05 0,45 6,35 0,38 0,04 4,60 28,80 54 %
2017 13,22 1,66 2,05 0,438 6,88 0,388 −0,028 0,006 4,67 29,28 55 %
2018 13,49 1,66 2,05 0,345 6,792 0,370 0,037 0,011 4,71 29,47 54 %
2019 14,48 1,66 2,05 0,280 6,405 0,305 0,416 0,005 4,86 30,46 53 %
2020 15,26 1,66 2,05 0,226 6,756 0,358 0,416 0,007 5,08 31,81 52 %
2021 15,73 1,66 2,05 0,25 6,50 0,43 0,40 0,01 5,13 32,16 51 %
2022 25,05 1,66 2,05 0,38 1,86 0,44 0,42 0,00 6,05 37,91 34 %
2023 33,35 1,66 2,05 0,36 0,00 0,42 0,59 0,00 7,30 45,73 27 %
2024(3) 30,20 1,66 2,05 0,28 0,00 0,64 0,66 0,00 6,74 42,22 28 %
(1) 
Beinhaltet nicht die vollen Kosten derjenigen erzeugten Strommenge, die nach EEG oder KWKG abgerechnet wird, sondern nur den Anteil der Kosten, der über Marktpreise gedeckt wird. Die über den erzielten Marktpreis hinausgehenden garantierten Erlöse der EEG- und KWK-Erzeuger erscheinen in der jeweiligen Umlage
(2) 
bis 2018 Offshore-Haftungsumlage
(3) 
Bis Februar 2024


Bei den Ausgaben der privaten Haushalte machten 2012 die Kosten für Strombezug 2,4 % aus (siehe Tabelle).

Ausgaben der privaten Haushalte
in Deutschland für Strom
Jahr Gesamt-
ausgaben
für Konsum[27]
davon
für Strom[28]
Anteil
Mrd. € Mrd. € %
2012 1441,3 34,0 2,4
2011 1409,8 33,0 2,3
2010 1359,5 31,0 2,3
2009 1319,2 29,4 2,2
2008 1317,3 27,5 2,1
2007 1287,4 26,9 2,1

Quelle: Daten des Statistischen Bundesamtes[29]

Höhe des Strompreises für industrielle Abnehmer

Entwicklung der Strompreise in Deutschland zwischen 2004 und 2012 für private Haushalte und Industrie[30][31][32][33]

Der durchschnittliche Strompreis für industrielle Abnehmer in Deutschland lag 2014 nach Angaben von Eurostat bei 15,86 Cent/kWh (Abnahme von 2.000 bis 20.000 MWh/a).[31]

Die Entwicklung seit 2004 ist in nebenstehender Grafik dargestellt. Zu beachten ist dabei, dass Eurostat ab 2008 die Methode verändert hat. Seitdem werden Preise für verschiedene Verbrauchsspannen angegeben (z. B. 20 bis 500 MWh/a). Davor wurde nur der Preis für den Durchschnittsverbraucher angegeben (2.000 MWh/a).

Laut einer Studie im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen hat sich der durchschnittliche Strompreis für Industrieabnehmer (Sondervertragskunden) von 2008 bis 2012 um etwa 1 Prozent erhöht. Im Vergleich dazu ist der Strompreis für Privathaushalte (Tarifkunden) um 35 Prozent gestiegen.[34] Zu den Gründen gehören u. a. diverse Ausnahmeregelungen bei Steuern, Abgaben und Entgelten, die sich laut einer weiteren Studie im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen für 2014 auf über 16,2 Mrd. Euro summieren.[35] Das Kabinett Merkel II legte solche im August 2013 auf Anfrage der Grünen offen.[36]

Strompreis in der politischen Diskussion

In der Diskussion um die Strompreise stand Anfang der 2010er-Jahre eine starke Preissteigerung im Vordergrund, als deren Ursache häufig auf die Förderung der erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verwiesen wurde. Die damit zusammenhängenden Abgaben wie EEG-, KWK- und § 19-Umlage machten im Jahr 2016 etwa 30 % des Strompreises aus.

Andererseits führten die erneuerbaren Energien zu einem preissenkenden Effekt an der Strombörse durch den so genannten Merit-Order-Effekt. Im Saldo profitierten laut einer Quelle von 2016 davon vor allem stromintensive Unternehmen, da diese von der EEG-Umlage weitgehend befreit waren.[37]

Hierzu meldeten sich zahlreiche Stimmen zu Wort:

  • Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte im August 2010, die Stromunternehmen stünden in einem harten Wettbewerb um Kunden: „Keiner kann es sich erlauben, überhöhte Preise zu verlangen“. Er forderte die Politik auf, auch öffentlich Verantwortung für die steigenden Staatslasten auf die Strompreise zu übernehmen.[38]
  • Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kam in einer Studie vom Frühjahr 2012 zu der These, dass Warnungen vor Strompreisexplosionen aufgrund der Energiewende übertrieben seien; es gebe ähnlich viele preissteigernde wie -senkende Faktoren.[39]
  • Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Preiserhöhungen der Stromversorger als ungerechtfertigte Mehrerlöse zulasten der Stromkunden, die durch gestiegene Beschaffungskosten oder gestiegene Förderkosten für erneuerbare Energie nicht nachvollziehbar seien. Hierzu gab die Fraktion mehrere Gutachten in Auftrag.[40] Zudem kritisierten die Grünen die Verteilung der Kosten zulasten der Privatverbraucher und forderten, das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu reformieren.[41]
  • Die Expertenkommission zum Monitoring-Bericht der Bundesregierung stellte 2012 fest: „Der Anstieg der Kosten für Elektrizität verlief in der aggregierten Sichtweise für den Zeitraum bis einschließlich 2011 nicht so dramatisch wie in der Öffentlichkeit oft dargestellt. Der Anteil der Ausgaben für Elektrizität am nominalen Bruttoinlandsprodukt liegt mit 2,5 % im Jahr 2011 auf dem Niveau von 1991.“[42]
  • Der Bundesverband Erneuerbare Energie stellte fest, dass die gestiegenen Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien zu einem großen Teil nicht den direkten Förderkosten anzulasten seien, sondern den ausgeweiteten Ausnahmeregelungen für die Industrie, den gesunkenen Börsenstrompreisen (wodurch die Differenz zu den nominalen Förderkosten größer ausfalle) sowie der neuen Marktprämie und der Liquiditätsreserve.[43][44] Vertreter der Erneuerbare-Energien-Branche argumentierten zudem unter Hinweis auf den preisdämpfenden Effekt der erneuerbaren Energien an der Strombörse, erneuerbare Energien würden die Strompreise nicht deutlich erhöhen, insbesondere nicht für die Industrie.[45] Netto werde die Industrie durch den Merit-Order-Effekt sowie Ausnahmeregelungen durch die Erneuerbare-Energien-Förderung erheblich entlastet statt belastet.[46] Zudem wurde die verbrauchsintensive Industrie rückwirkend zum Jahresbeginn 2011 von den Netzkosten ausgenommen, wodurch 2013 rund 800 Mio. Euro zusätzlich von den übrigen Verbrauchern getragen werden müssen.[47]
  • Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wird der Anteil der staatlichen Steuern und Abgaben am Strompreis für Privatkunden im Jahr 2013 erstmals auf 50 Prozent ansteigen. Gründe dafür seien die stark gestiegene EEG-Umlage und steigende Netzentgelte, die wiederum zur Erhöhung weiterer staatlich festgelegter Preisbestandteile führen.[48]
  • Verbraucherzentralen kritisierten, immer mehr ärmere Haushalte würden von steigenden Energiepreisen getroffen. So wurde im Jahr 2010 über drei Millionen Mal die Zahlung von Stromrechnungen angemahnt. 340.000 Haushalten sei die Sperrung des Anschlusses angedroht worden, 62.000 Kunden sei der Strom tatsächlich abgestellt worden. Preiserhöhungen bei Strom und Gas in Höhe von durchschnittlich 15 Prozent hätten Energie für viele Haushalte in den vergangenen beiden Jahren „zur unbezahlbaren Ware werden lassen“.[49]
  • Bundesumweltminister Peter Altmaier kritisierte im November 2012 die geplanten Strompreiserhöhungen in Deutschland um durchschnittlich zwölf Prozent als teilweise ungerechtfertigt: „Viele Stromversorger liegen mit ihrer Erhöhung deutlich über der Erhöhung der Erneuerbare-Energien-Umlage“ … „Das ist schwer zu verstehen, weil die Börsenstrompreise seit dem letzten Jahr auf breiter Front gesunken sind“.[50]
  • Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft warnte vor einer „Deindustrialisierung Deutschlands“, wobei insbesondere die besonders energieintensiven Branchen wie die Aluminium- und die Papierindustrie abwandern würden.[51] Die zivilgesellschaftliche Organisation Campact nahm dies zum Anlass für eine Gegenkampagne und verwies auf die umfangreichen Sonderregelungen für Industrieunternehmen sowie auf gesunkene Börsenstrompreise.[52][53] So hat beispielsweise der Aluminiumhersteller Norsk Hydro angekündigt, die Produktion in Deutschland aufgrund günstiger Strombeschaffungskosten wieder zu verdreifachen, nachdem die Produktion 2009 angeblich vor allem wegen hoher Stromkosten auf Notbetrieb gedrosselt worden war.[54]
  • Eine Umfrage von TNS Emnid im Auftrag von Germanwatch ermittelte im Januar 2013, dass über zwei Drittel der Deutschen bereit sind, höhere Energiepreise zu akzeptieren, wenn sie der Energiewende dienen.[55]
  • Das Öko-Institut erwartete für 2014 sinkende Haushaltsstrompreise trotz steigender rechnerischer EEG-Umlage. Gründe seien der Merit-Order-Effekt und damit verbundene sinkende Börsenstrompreise sowie die niedrigen CO2-Preise im Emissionshandel. „Die Ergebnisse zeigen, dass allein der Blick auf die EEG-Umlage nicht ausreicht, um die entscheidende Frage zu beantworten: Wie wirkt sich die Förderung erneuerbarer Energien auf die Kosten der Stromversorgung aus?“, so das Institut. Die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage bilde nach seinen Analysen einen weitaus besseren Indikator für die Bewertung der Strompreisentwicklung. Die Weitergabe dieser fallenden Systemkosten an die Kunden erweise sich damit als eine der wesentlichen, aber politisch weitgehend ignorierten Herausforderungen.[56]
  • Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) legte im Januar 2013 im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Analyse der Börsenstrompreise im europäischen Vergleich vor, der zufolge sich die Wettbewerbssituation großer und stromintensiver Unternehmen seit 2007 verbessert hat. Der für Großabnehmer maßgebliche Strompreis an der deutschen Strombörse ist demnach zwischen Januar 2008 und Oktober 2012 um 22 Prozent gesunken. Eine Ursache dafür sei der so genannte Merit-Order-Effekt der erneuerbaren Energien, ein komplexer Preisbildungsmechanismus. Die durchschnittlichen deutschen Industriestrompreise inklusive Steuern und Abgaben lägen zwar etwas höher als in den meisten Ländern Europas. Dies sei aber kein Phänomen der Energiewende, sondern traditionell so.[57] Im März 2013 legte der FÖS eine weitere Auftragsstudie der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vor, welche die Förderkosten für erneuerbare Energien, die vermiedenen Kosten für fossile Energien, die Kostendämpfung an der Strombörse und vermiedene Umweltschadenskosten gegenüberstellt. Demzufolge zeichne sich eine volkswirtschaftlich positive Bilanz der Energiewende ab 2030 ab.[58] Die Ausnahmeregelungen für die Industrie berechnete der FÖS auf ein Volumen von mind. 16,2 Mrd. € im Jahr 2014.[35]
  • Der Nachhaltigkeitsrat der Bundesregierung forderte im Februar 2013 mehr Weitsicht in der Strompreisdebatte, die „unter Schieflagen“ leide und nicht nachhaltig sei. Die Energiewende sei nur für einen Teil der Kostensteigerungen verantwortlich; oft werde aber sie allein dafür verantwortlich gemacht.[59]
  • Greenpeace forderte im August 2013 eine „Abzockbremse“ gegen überhöhte Strompreise. In einem ersten Schritt sollen die Kartellbehörden untersuchen, ob Energiekonzerne oder Stadtwerke mit ihren Grundversorgungstarifen eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Zweitens sollen die Standardtarife vorab staatlich geprüft werden, wie es bis 2007 gesetzlich gehandhabt wurde. Drittens sollen die Ausnahmeregelungen für die Industrie zurückgefahren werden.[60]
  • Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlichte im Mai 2014 ein „Faktenpapier Strompreise in Deutschland“.[61]
  • Laut einer Studie der Verbraucherzentrale NRW sind im Zeitraum 2010 bis 2014 die Einkaufspreise für Strom im Durchschnitt um etwa ein Viertel gesunken. Tatsächlich hätten die Stromversorger in NRW die Preise für die Endkunden in der Grundversorgung in diesem Zeitraum um 23 Prozent erhöht und begründeten dies mit den Kosten der Energiewende wie Ökostromumlage und Netzentgelten.[62]
  • Laut BHKW-Infozentrum lag der Durchschnittspreis für Grundlaststrom (Base) in den Monaten April/Mai 2020 mit 17,35 Euro/MWh auf einem Strompreis-Niveau, das zuletzt um die Jahrtausendwende üblich war. Aufgrund der Corona-Krise und dem damit verbundenen Lockdown hatte sich auch die Anzahl negativer Börsenstrompreise in diesen beiden Monaten signifikant erhöht.[63]

Stromtarife

Struktur von Stromtarifen

Stromtarife für Privathaushalte und Kleingewerbe werden aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis – entsprechend der genutzten Strommenge (kWh) – und einem festen, verbrauchsunabhängigen Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (umgangssprachlich: Grundpreis) gebildet. Bei Großkunden kommt zusätzlich ein Leistungspreis für die maximal beanspruchte elektrische Leistung im Abrechnungszeitraum hinzu. Mit diesem Grundsystem bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an, die nach Leistungsbedarf und Stromverbrauch gestaffelt sind.

Haushaltsverträge

Stromlieferverträge für Haushalte bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Nach Ansicht der Energieversorger ist dieses zweigliedrige Tarifsystem für den Verbraucher verständlicher als mehrgliedrige Gewerbe- und Sonderverträge und einfach nachvollziehbar. Es werden auch Tarife angeboten, die nur aus dem Arbeitspreis bestehen. Prepaid-Strom wird in Deutschland nur selten genutzt.

Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
Dies ist das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischer Arbeit, angegeben als Euro (oder umgerechnet in Cent) pro Kilowattstunde (€/kWh). Das zu zahlende Arbeitsentgelt (in €) ergibt sich aus den verbrauchten Einheiten (kWh) multipliziert mit dem Arbeitspreis (€/kWh).
Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (verbrauchsunabhängiger Grundpreis)
Der Bereitstellungspreis dient dazu, die Kosten für die Lieferbereitschaft zu decken. Der Verrechnungspreis wird zur Kostendeckung der Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), der Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie der Rechnungsstellung und des Inkassos angesetzt. Die Abrechnung erfolgt pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau.
Grundversorgung
Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet Tarife anzubieten, zu denen jedermann das Recht hat, mit elektrischer Energie beliefert zu werden. Diese Tarife wurden in der Vergangenheit als die sogenannten „Allgemeinen Tarife“ bezeichnet. Diese Tarife unterlagen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität bis Mitte 2007 der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden und mussten dort von den Energieversorgungsunternehmen beantragt werden. Nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sie in § 39 EnWG als „Allgemeine Preise“ bezeichnet. Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zu den „Allgemeinen Preisen“ zustande. Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.[64]
Variable Strompreise
Seit dem Jahr 2011 ist für Stromanbieter das Angebot variabler Tarife gesetzlich vorgeschrieben (§ 40 Abs. 5 EnWG). Dabei werden je nach Abnahmezeitpunkt unterschiedliche Preise berechnet, zum Beispiel ist eine nächtliche Abnahme billiger als eine Abnahme tagsüber oder die stündlichen Strombörsenpreise der Dayahead Auktion werden als Arbeitspreis für den Stromverbrauch in der entsprechenden Stunde herangezogen. Haushalte, die mit den seit 2010 zu verbauenden Smart Metern bzw. modernen Messeinrichtungen ausgerüstet sind, verfügen über eine notwendige technische Voraussetzung, solche Tarife zu nutzen. Sie können von ihnen profitieren, wenn sie Stromverbraucher haben, die zeitlich möglichst flexibel betrieben werden können: Beispielsweise Wasch- und Spülmaschinen, Wärmepumpen für Warmwasser und Heizung, E-Auto-Ladegeräte oder Energiespeicher-Systeme. Darüber hinaus sind variable Tarife und digitale Stromzähler sinnvolle Elemente/Voraussetzungen für intelligenten Stromverbrauch und Hausautomation.
Ökostrom und spezielle Tarife
Die Energieversorgungsunternehmen bieten eine breite Palette von Tarifen an und reagieren damit auf rechtliche Anforderungen und Kundenwünsche. Neben unterschiedlichen Arten der Abrechnung (Verhältnis von verbrauchsabhängigem Arbeitspreis zum festen Bereitstellungs- und Verrechnungspreis) werden unterschiedliche Herkunftsbereiche des Stroms angeboten (konventionelle Kraftwerke, erneuerbare Energiequellen „Ökostrom“ oder auch ein Strom-Mix). Die Versorgung der Haushalte, und somit zahlreiche Vorgaben zum Beispiel bei der Tarif-, Vertrags- und Rechnungs-Gestaltung, werden durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Teil 4 Energielieferung an Letztverbraucher[65] gemacht. So ist die Liste der dort vorgeschriebenen Rechnungsdetails lang und eine 5-seitige Stromrechnung keine Seltenheit.
Stromdiscounter
Stromdiscounter bieten tatsächlich oder vermeintlich vergleichsweise günstigen Strom an. Oftmals optimieren Stromdiscounter ihre Preise für Preisvergleichsportale im Internet und gewinnen auch dort ihre Kunden.

Gewerbetarife

Auch Gewerbetarife bestehen üblicherweise aus einer Kombination von Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) und Grundpreis (verbrauchsunabhängig), wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Der Verrechnungspreis beinhaltet die Kosten für die Messeinrichtung, die Verbrauchsmessung sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso. Der Leistungspreis deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab.

Sonderverträge

Für gewerbliche und industrielle Stromverbraucher werden individuell abgestimmte Sonderverträge abgeschlossen, meist mit Laufzeiten von einem bis mehreren Jahren.

Die Strompreise dieser Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden, sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Die Preisregelung ist im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen umfangreicher. Der maximale Leistungsbedarf kommt als Abrechnungsgröße hinzu. Dazu erfolgt für Verbraucher mit einem Strombedarf über 100.000 kWh/Jahr die registrierende Leistungsmessung, die den höchsten Leistungsbedarf (gemessen als kW) eines Abrechnungszeitraums erfasst.

Die Preisregelung von Sonderverträgen für gewerbliche und industrielle Stromverbraucher beinhaltet:

  • Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
  • Leistungspreis (verbrauchsabhängig): Entgelt für den höchsten Leistungsmittelwert eines Abrechnungszeitraum, Abrechnungseinheit €/kW
  • Grund- und Messpreis (verbrauchsunabhängig)
  • Blindmehrarbeit (verbrauchsabhängig) Berechnung, sofern keine ausreichende Blindleistungskompensation vorhanden ist.

Abrechnungsbeispiele für Stromtarife

Singlehaushalt

Die Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung) ist im folgenden Beispiel für den Ablese-Zeitraum 23. September 2007 bis 21. September 2008 dargelegt. Aufgeführt sind die wesentlichen Tarifbestandteile. Innerhalb des Abrechnungszeitraums sind demnach zum 1. Januar 2008 die Vergütungssätze angehoben worden. Die erforderliche Unterteilung des Abrechnungszeitraums erfolgt zeitanteilig.

Verbrauchsermittlung
Sparte Zähler-Nr. ZW* Datum Zählerstand Art** Verbrauch Faktor Abzurechnender
Verbrauch
Strom S00985632 ET 23.09.2007 8270 01A
31.12.2007 8640 02S
21.09.2008 9370 01A 1100 1 1100 kWh
Betragsermittlung
Tarif Zone Zeitraum Menge Tage Preis Betrag (€)
Arbeitspreis (2007) 1 23.09.07–31.12.07 370 0,142500 €/kWh 52,73
Arbeitspreis (2008) 1 01.01.08–21.09.08 730 0,147500 €/kWh 107,68
Bereitstellungspreis (2007) 1 23.09.07–31.12.07 1 100 35,00 €/Jahr 9,59
Bereitstellungspreis (2008) 1 01.01.08–21.09.08 1 264 40,00 €/Jahr 28,93
Verrechnungspreis (2007) 1 23.09.07–31.12.07 1 100 25,00 €/Jahr 6,85
Verrechnungspreis (2008) 1 01.01.08–21.09.08 1 264 30,00 €/Jahr 21,70
Stromsteuer 1 23.09.07–21.09.08 1100 0,020500 €/kWh 22,55
Nettosumme Strom 250,03
Umsatzsteuer (19 %) 47,51
Bruttogesamtsumme 297,54

*Legende zu ZW (Zählwerk):
ET – Eintarifzähler, DT – Doppel- oder Zweitarifzähler
**Legende zu Art (Ablesegrund):
01 Turnusablesung, 02 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.

Der angegebene Arbeitspreis enthält unter anderem das Netznutzungsentgelt für den Transport des Stroms, die Konzessionsabgabe und die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das Netznutzungsentgelt wird gesondert ausgewiesen, die übrigen Umlagen meist nicht. Auf der Rechnung muss die Energieträgerverwendung angegeben werden, also die Erzeugungsart des Stroms.

Sondervertragskunde

Die Abrechnung des Stromverbrauchs für einen typischen Großkunden nach einem Tarif mit Monatsleistungspreis ist im folgenden Beispiel für den Ablese-Zeitraum Juni 2007 dargelegt. Die grundlegenden Abrechnungsgruppen sind Wirkarbeit, Leistung und Blindarbeit, die Wirk- und Blindarbeit ist in Hochtarif- (HT, tagsüber) und Niedrigtarifzeiten (NT, nachts) unterteilt.

Verbrauchsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815
ZW* von bis Zählerstand
alt
Zählerstand
neu
Differenz Wandler-
faktor
Verbrauch
WHT 01.06.2007 30.06.2007 130.409,25 144.622,03 14.212,78 40 568.512 kWh
WNT 01.06.2007 30.06.2007 143.194,60 156.836,54 13.641,94 40 545.677 kWh
LSTG 01.06.2007 30.06.2007 35,398 82,348 46,950 40 1878,4 kW
BHT 01.06.2007 30.06.2007 11.697,06 13.573,46 1876,40 40 75.056 kVArh
BNT 01.06.2007 30.06.2007 12.949,73 14.470,01 1520,28 40 60.811 kVArh
Betragsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815
Bezeichnung von bis Verbrauch Preis Betrag (€)
Leistungspreis 01.06.2007 30.06.2007 1878,4 kW 5,50000 €/kW 10.331,20
Arbeitspreis HT 01.06.2007 30.06.2007 568.512 kWh 0,07430 €/kWh 42.240,44
Arbeitspreis NT 01.06.2007 30.06.2007 545.667 kWh 0,04430 €/kWh 24.173,05
KWKG 01.06.2007 30.06.2007 8333 kWh 0,00289 €/kWh 24,08
KWKG (vergünstigt) 01.06.2007 30.06.2007 1.105.856 kWh 0,00050 €/kWh 552,93
EEG 01.06.2007 30.06.2007 1.114.189 kWh 0,00880 €/kWh 9.804,86
Stromsteuer 01.06.2007 30.06.2007 1.114.189 kWh 0,02050 €/kWh 22.840,87
Messpreis 01.06.2007 30.06.2007 30 Tage 960 €/ 365 Tage 78,90
Trafomiete 01.06.2007 30.06.2007 30 Tage 1424 €/ 365 Tage 117,04
Blindmehrarbeit 01.06.2007 30.06.2007 0 kVArh 0,01090 €/kVArh 0,00
Nettobetrag 110.163,73
Umsatzsteuer (19 %) 20.931,11
Rechnungsbetrag 131.094,84

*Legende zu ZW (Zählwerk):
WHT – Wirkarbeit Hochtarif, WNT – Wirkarbeit Niedertarif, LSTG – Leistung, BHT – Blindarbeit Hochtarif, BNT – Blindarbeit Niedertarif

Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung sowie die Konzessionsabgabe. Die Kosten für die Netznutzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung muss die Energieträgerverwendung angegeben werden, also die Erzeugungsart des Stroms.

Strompreis in Österreich

Die Strompreise in Österreich werden vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlicht. Die Daten werden von Statistik Austria aufbereitet und graphisch visualisiert dargestellt und angeboten.[66] Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).[67]

Jahr Bruttopreise Großhandel [ct/kWh][66] Bruttopreise Privat [ct/kWh][66]
2009 11,1 18,4
2010 11,1 19,45
2011 10,89 19,61
2012 10,74 19,76
2013 10,63 20,48
2014 10,18 20,12
2015 9,79 19,97
2016 9,55 20,15
2017 9,07 19,69
2018 9,34 19,51
2019 9,79 19,78
2020 10,4 20,77
2021 11,91 21,6
2022 18,82 23,59

Strompreis in der Schweiz

Die Strompreise in der Schweiz werden vom landesweiten Dachverband der Elektrizitätsunternehmen, dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), veröffentlicht.[68] Hier spielt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) die Rolle des Preisüberwachers.

Alle Strompreise und weitere Informationen können rückwirkend bis zum Jahr 2009, für verschiedene Kantone und Netzbetreiber usw. über das Onlineportal aufgerufen und graphisch dargestellt werden.[69]

Als Beispiel lag 2012 der durchschnittliche Strompreis in der Schweiz einschließlich der Steuern und Abgaben demnach[70]

  • für Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 2500 kWh/a bei 22,91 Rp./kWh (Rappen je kWh)
  • für Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 4500 kWh/a bei 18,87 Rp./kWh
  • für Gewerbekunden mit einem Verbrauch von 150.000 kWh/a bei 18,13 Rp./kWh
  • für industrielle Kunden mit einem Verbrauch von 1.500.000 kWh/a bei 14,83 Rp./kWh.

Die ElCom gab für das Tarifjahr 2023 bekannt, dass der Median-Strompreis bei 26.95 Rappen pro Kilowattstunde liegt.[71]

Historisch waren die Strompreise nach Gebrauchsart und Tageszeit stark unterschiedlich. So kostete der Lichtstrom im Jahr 1917 in Wetzikon 50 Rappen pro Kilowattstunde, während der Kochstrom maximal 10 Rappen kostete,[1] jedoch zu bestimmten Zeiten gesperrt war. Auch die Preise in Uznach im Jahr 1931 unterschieden sich; Lichtstrom kostete 30 Rappen pro Kilowattstunde für die ersten 500 Kilowattstunden, je nach Art und Sperre kostete der Strom auch nur 4 Rappen. Beim Wärmeanschlusses ohne Einschränkungen kostete die Kilowattstunde 20 Rappen.[2]

Strompreis in der EU und der Eurozone

Großhandelsstrompreis

Strom wird über Brokerplattformen und an den Handelsplätzen EEX (Terminmarkt, Leipzig) und EPEX SPOT (Spotmarkt, Paris) gehandelt. Als Grundgröße dient die Menge MWh (Megawattstunde), auf welche später noch Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen.[72]

2021 stiegen die Großhandelsstrompreise markant, laut Bundesnetzagentur mit der Hauptursache Brennstoffpreise, insbesondere dem Gaspreis.[73]

Übersicht

Die Strompreise in Europa werden vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) erfasst, ausgewertet und monatlich veröffentlicht.[30][31] Darüber hinaus werden diese Daten in regelmäßigen Abständen zusammengefasst und analysiert, wie im Mai 2012 erschienenen Bericht „Statistics Explained Archive Vol. 4 – Agriculture, environment, energy and transport statistics“ (ausgewerteter Sachstand 1. Halbjahr 2011).[74]

Demnach lag der durchschnittliche Strompreis 2014 in der Europäischen Union (EU)

  • für Haushaltskunden bei 20,47 Cent/kWh (inkl. Steuern und Abgaben),
  • für Industriekunden bei 11,7 Cent/kWh (ohne umwälzbare Steuern und Abgaben),

sowie in der Eurozone

  • für Privatkunden bei 21,78 Cent/kWh (inkl. Steuern und Abgaben),
  • für Industriekunden bei 13,29 Cent/kWh (ohne umwälzbare Steuern und Abgaben).

Erfassungsmethode und Begriffe

Als Haushaltskunden werden von Eurostat Privatverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 500 und 5000 kWh/a erfasst. Die Erhebungen erfolgen für fünf unterschiedliche Haushaltstypen, um die Bandbreite der Tarifarten und die Unterschiede im Jahresverbrauch einzubeziehen. Der EU-weite Mittelwert wird anhand des nationalen Stromverbrauchs im Privatsektor (Basisjahr derzeit 2009) durch statistische Gewichtung errechnet.[74] Als Industriekunden werden Betriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 500.000 und 2.000.000 kWh/a erfasst. Die Erhebungen sind verbindlich durch den Beschluss der EU-Kommission 2007/394/EG geregelt.[75] Die Bandbreite der unterschiedlichen Tarife und Verbrauchshöhen wird in diesem Sektor durch sieben verschiedene Gruppen erfasst. Die Hochrechnung zum EU-weiten Mittelwert erfolgt wie bei den Privatkunden durch Gewichtung des nationalen Verbrauchs im Industriesektor.

Einzelheiten zum Strompreisvergleich in der Eurozone

Entwicklung der Strompreise in der Europäischen Union,
Quelle: Eurostat, Zeitreihe nrg_pc_204.

Für Privatkunden wurden 2011 in der Eurozone die höchsten Strompreise in Deutschland (25,3 ct/kWh), Zypern (24,1 ct/kWh) und Belgien (21,2 ct/kWh) festgestellt, die niedrigsten in Griechenland (12,4 ct/kWh) und Estland (10,4 ct/kWh). Die Preisspanne liegt bei rund dem Zweifachen. Der Anteil von Steuern und Abgaben (bezogen auf den Endpreis) bei der Stromlieferung an Privathaushalte liegt im Mittel bei 32 % und reicht von rd. 45 % in Deutschland bis knapp 5 % in Malta.[30]

Für Industriekunden wurden 2011 in der Eurozone die höchsten Strompreise in Zypern (24,1 ct/kWh) und Italien (19,1 ct/kWh) festgestellt, die niedrigsten in Finnland (9,7 ct/kWh) und Estland (9,1 ct/kWh). Die Preisspanne liegt bei knapp dem Dreifachen. Deutschland liegt beim durchschnittlichen Strompreis der Industriekunden im Mittelfeld der Eurozone,[31] obwohl aufgrund statistischer Erhebungsprobleme (u. a. Ausnahmeregelungen Eigenstromverbrauch, überhöhte Schätzwerte EEG-Umlage) die Industriestrompreise in Deutschland von Eurostat überzeichnet angegeben werden.[76] Auch Daten des deutschen Statistikamtes Destatis zu den tatsächlichen Stromkosten unterschiedlicher Branchen weisen eine sehr große Bandbreite auf. Der Anteil von Steuern und Abgaben (bezogen auf den Endpreis; ohne umwälzbare Steuern) bei der Stromlieferung an Industriekunden liegt im Mittel bei 20 % und reicht von 30 % in Deutschland und 28 % in Italien bis 2,6 % in Irland und 0 (keine Abgaben oder Steuern) in Malta.[31]

Laut dem Preisindex des Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) gingen die Strompreise für energieintensive Unternehmen seit 2011 zurück und sind 2013 auf dem Stand von 2005. Nach Angaben der KfW-Bankengruppe ist der Strompreis (inklusive aller Steuern und Abgaben) zwischen 2008 und 2012 im EU-weiten Durchschnitt um fünf Prozent gestiegen, während der Strompreis in Deutschland im gleichen Zeitraum für die Industrie um 4,8 Prozent gestiegen ist. Laut KfW habe die deutsche energieintensive Industrie von der Energiewende aufgrund sinkender Börsenstrompreise (Merit-Order-Effekt) profitiert „Ein Wettbewerbsnachteil im EU-Vergleich scheint deshalb nicht offensichtlich.“, so die KfW.[77][78] Laut einer im Juni 2013 vorgelegten Analyse des Öko-Instituts bezog die energieintensive Industrie in Deutschland im Jahr 2012 so günstig Strom wie zuletzt Anfang 2005. Darüber hinaus ist der Strompreis für die energieintensive Industrie in Deutschland seit 2007 geringer gestiegen als in der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. Insbesondere die energieintensive Industrie komme in den Genuss verschiedener abgabenrechtlicher Privilegierungen. Dazu gehören u. a. die weitgehende Befreiung von Netznutzungsentgelten und der EEG-Umlage, die Kompensation für den CO2-Preisbestandteil des Stromgroßhandelspreises und die kostenlose Zuteilung im EU-Emissionshandel.[79]

Im Januar 2014 kündigte die niederländische Aluminiumhütte Aluminium Delfzijl ihre Schließung an, da sie aufgrund des billigen Industriestroms in Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig sei.[80] Dagegen entschied sich die Norsk Hydro, ihre Produktion am Standort Grevenbroich deutlich auszuweiten.[81] Der französische Industrieverband Uniden forderte im März 2014 von der französischen Regierung eine Preisbegrenzung für Atomstrom, da die Stromkosten für große industrielle Abnehmer in Deutschland bald um 35 % niedriger lägen als in Frankreich.[82] Laut dem deutschen Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) lagen die Stromkosten für industrielle Abnehmer Anfang 2014 auf dem Niveau von zehn Jahren zuvor.[83]

Strompreis UK

Die Preise werden z. B. vom Department for Business, Energy & Industrial Strategy (BEIS)[84] der Regierung veröffentlicht. Die Daten werden pro Quartal aufbereitet und angeboten.[85]

Weitere Daten, Details und Informationen können über das offizielle Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem), welches für die Marktregulierung zuständig ist, bezogen werden.[86]

Strompreis USA

Die aktuellen Preise und Daten werden von der U.S. Energy Information Agency (EIA), einer Unterorganisation[87] des Department of Energy (DoE) aufbereitet und publiziert.[88]

Der Strompreis in den USA setzt sich ähnlich zu Deutschland aus den Anteilen (Stand 2021) Distribution (31 %), Transmission (13 %) und Generation (56 %) zusammen.[89] Für die Regulierung ist die Federal Energy Regulatory Commission zuständig.

Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche jährliche Einzelhandelspreis für Strom in den USA bei 11,18 Cent pro Kilowattstunde (kWh).[89]

Siehe auch

Literatur

Fachbücher

Studien & andere Publikationen

  • Agentur für Erneuerbare Energien: Erneuerbare Energien. Ein Gewinn für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Berlin 2014. (Online)
  • Analysen der Europäischen Kommission: Energy prices and costs in Europe. Seit 2014 alle 2 Jahre. (Online)
  • Bundestag: Wissenschaftliche Dienste: Der Strompreis für Haushalte und seine Bestandteile (div. Analysen 2014, 2016, 2017: Online)
  • KfW: Steigende Kosten der Stromversorgung und steigende Preise: Wer trägt die Zusatzbelastung?, Volkswirtschaft Kompakt, Nr. 11 (2013)
  • Lukas Emele: Entwicklung der Strompreise im Verhältnis zur Kaufkraft und Abhängigkeit der Strompreise von den Primärenergiekosten im Untersuchungszeitraum 1950 bis heute. Rottenburg am Neckar Juni 2009 (Online [PDF; 2,7 MB; abgerufen am 19. August 2012] Projektarbeit an der HFR Rottenburg in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsarchiv Baden-Württemberg).
  • Industrie profitiert vom strompreissenkenden Effekt der Erneuerbaren Energien. In: Agentur für Erneuerbare Energien (Hrsg.): Renews Kompakt. 25. April 2012 (Online [PDF; 1,1 MB; abgerufen am 22. Juli 2013]).
  • Kosten und Preise für Strom. In: Agentur für Erneuerbare Energien (Hrsg.): Renews Spezial. 1. November 2014 (Online [PDF; abgerufen am 30. November 2014]).
  • Swantje Küchler, Bettina Meyer: Was Strom wirklich kostet. Vergleich der staatlichen Förderungen und gesamtgesellschaftlichen Kosten konventioneller und erneuerbarer Energien. Hrsg.: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. Langfassung, überarbeitete und aktualisierte Auflage. (Online [PDF; 556 kB; abgerufen am 30. Januar 2013]).
  • Felix Matthes: Aktuelle Stromkosten für die energieintensiven Industrien in Deutschland. Berlin 23. Juni 2013 (Online [PDF; 261 kB; abgerufen am 22. Juli 2013] Memo).

Zeitungsartikel

  • Strompreise binnen eines Jahres um 40 Prozent gestiegen. In: tagesschau.de. 25. Januar 2022, abgerufen am 17. September 2022.
  • Winand von Petersdorff: Energiewende paradox: Deutschlands wundersame Stromschwemme. In: FAZ.NET. 15. Oktober 2013 (faz.net).
  • Marlies Uken: Der Kampf um die Strompreise hat begonnen. In: Die Zeit. 27. August 2012 (zeit.de).
  • Michael Bauchmüller: Grüner Strom ist teuer. In: Süddeutsche.de. 16. August 2012, abgerufen am 17. September 2022.

Weblinks

Wiktionary: Strompreis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Deutschland

Europa

Schweiz

Andere

Einzelnachweise

  1. a b Stadtwerke Wetzikon - Geschichte Stadtwerke Wetzikon, abgerufen am 15. Februar 2024
  2. a b Neue Stromtarife beim Elektrizitätswerk Uznach Schweizerische Wasser- und Energiewirtschaft : Zeitschrift für Wasserrecht, Wasserbau, Wasserkraftnutzung, Energiewirtschaft und Binnenschiffahrt, Band 23 (1931), Heft 8, S. 136
  3. Entwicklung der Strompreise im Verhältnis zur Kaufkraft und Abhängigkeit der Strompreise von den Primärenergiekosten im Untersuchungszeitraum 1950 bis heute, Lukas Emele 2009, S. 9
  4. Emele S. 8
  5. Emele S. 13
  6. Emele S. 12
  7. Strompreisentwicklung: Wie sich der Strompreis verändert, GASAG Berlin, 2. Mai 2023
  8. Bestandteile des Strompreises für private Haushalte in Deutschland 2023, abgerufen am 12. November 2023.
  9. So setzt sich der Strompreis zusammen – einfach erklärt. Abgerufen am 20. September 2022.
  10. Energieversorger müssen dem Ausfallrisiko begegnen. Abgerufen am 1. September 2021.
  11. Strombeschaffung und Stromhandel. Abgerufen am 1. September 2021.
  12. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung. Abgerufen am 1. September 2021.
  13. a b c Beschaffungsstrategie Strom. Abgerufen am 1. September 2021.
  14. Netzentgelte 2019 - Zeit für Reformen. Abgerufen am 21. Oktober 2021.
  15. Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes. Bundesnetzagentur, 1. März 2021, abgerufen am 28. September 2022.
  16. FÖS: Ausnahmeregelungen bei den Stromnetzentgelten – Entwicklung und Ausblick. 6/2013 (Memento vom 5. Oktober 2013 im Internet Archive) (PDF; 270 kB)
  17. a b c BDEW: Strompreis. 1. Januar 2022, abgerufen am 20. September 2022.
  18. Haushalte: So hat sich der Strompreis in Deutschland entwickelt. November 2023, abgerufen am 12. Februar 2024.
  19. Stromsteuer: Höhe, Erhebung und Erstattung | VERIVOX. Abgerufen am 23. September 2022.
  20. a b admin: Glossar: Begriffe von A - Z - Bundesfinanzministerium - Service. Abgerufen am 20. September 2022.
  21. Sandra Enkhardt: Bundesregierung einigt sich auf „Strompreispaket“ – Stromsteuer wird teilweise gesenkt. Abgerufen am 10. November 2023.
  22. Wegfall der EEG-Umlage entlastet Stromkunden | Bundesregierung. Abgerufen am 28. August 2022.
  23. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Überblick. Abgerufen am 20. September 2022.
  24. Strompreise für private Haushalte weltweit. September 2020, abgerufen am 12. Mai 2021 (englisch).
  25. BDEW-Strompreisanalyse Januar 2021. (PDF) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, 28. Januar 2021, archiviert vom Original; abgerufen am 25. Mai 2021.
  26. BDEW-Strompreisanalyse Februar 2024. (PDF) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, 13. Februar 2024, archiviert vom Original; abgerufen am 4. März 2024.
  27. Statistisches Bundesamt (DESTATIS): „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Private Konsumausgaben und Verfügbares Einkommen, Reihe 1.1, 1. Vierteljahr 2013“ Tab. 2.10 Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland nach Verwendungszwecken und nach Dauerhaftigkeit der Güter in jeweiligen Preisen, Gesamt in Mrd. EUR, S. 26, abgerufen am 12. August 2013.
  28. Statistisches Bundesamt (DESTATIS): „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Private Konsumausgaben und Verfügbares Einkommen, Reihe 1.1, 1. Vierteljahr 2013“ Tab. 2.10 Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland nach Verwendungszwecken und nach Dauerhaftigkeit der Güter in jeweiligen Preisen, Ausgaben für Strom in Mrd. EUR, S. 24, abgerufen am 12. August 2013.
  29. Statistisches Bundesamt (DESTATIS): „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Private Konsumausgaben und Verfügbares Einkommen, Reihe 1.1, 1. Vierteljahr 2013“ abgerufen am 12. August 2013.
  30. a b c d Eurostat: Strompreise für Haushaltsabnehmer, abgerufen am 14. Januar 2014.
  31. a b c d e f Eurostat: Strompreise für Industrieabnehmer, abgerufen am 14. Januar 2014.
  32. Eurostat: Strompreise für Haushaltsabnehmer – alte Methodologie bis 2007, abgerufen am 14. Januar 2015.
  33. Eurostat: Strompreise für Industrieabnehmer – alte Methodologie bis 2007, abgerufen am 14. Januar 2015.
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