Stabsapotheker

Stabsapotheker
Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Sanitätstruppe Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger Dienstgradabzeichen auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen[1][A 1]
Dienstgradgruppe Stabsoffiziere[2]
NATO-Rangcode OF-2[3]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Stabsapotheker
Dienstgrad Marine Stabsapotheker[4]
Abkürzung (in Listen) StAp (SAP)[5]
Besoldungsgruppe A 13 nach BBesO[6]

Der Stabsapotheker ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr. Stabsapotheker sind Sanitätsoffiziere, staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker und approbierte Apotheker. Der Dienstgrad wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.

Dienststellungen

Junge Stabsapotheker haben bisher in der Regel nur zeitweise beispielsweise in der kurzen Periode vor ihrem Studienbeginn und in den Famulaturen Kontakt zur Truppe gehabt. Um ihrer Vorgesetztenfunktion zukünftig in den Streitkräften ausfüllen zu können, erhalten Stabsapotheker zunächst eine (Kurz-)Ausbildung zum militärischen Vorgesetzten. Anschließend werden sie in allen Bereichen der Wehrpharmazie eingesetzt. Angestrebt werden im Folgenden Ausbildungsstationen, die zur Qualifikation Fachapotheker führen. Stabsapotheker dienen in den Bundeswehrapotheken in den Versorgungs- und Instandsetzungszentren für Sanitätsmaterial, in den Krankenhausapotheken der Bundeswehrkrankenhäuser und in den dislozierten Fachsanitätszentren. Junge Stabsapotheker beschäftigen sich dort vor allem mit der Sanitätsmateriallogistik. In den Bundeswehrkrankenhäusern übernehmen sie auch Aufgaben auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene, Arzneimittelüberwachung und Lebensmittelkontrolle. In der Sanitätsakademie und angegliederten Instituten wie dem Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr, dem Institut für Pharmakologie und Toxikologie oder in einem der Zentralen Institute des Sanitätsdienstes erfolgt der Einsatz auf den Gebieten (analytische) Pharmazie und Lebensmittelchemie. In den Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben beschäftigen sie sich unter anderem mit der Lebensmittelüberwachung, Arzneimittelüberwachung und Hygiene im Bereich der Bundeswehrliegenschaften und in den Einsatzländern.

Ernennung

Für die Ernennung zum Stabsapotheker oder die Einstellung mit diesem Dienstgrad gelten dieselben gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen beispielsweise hinsichtlich Mindestdienstzeit, Laufbahnzugehörigkeit und Dienstverhältnis wie bei Stabsärzten. Statt einer Approbation als Arzt oder Zahnarzt ist die Approbation als Apotheker und die staatliche Prüfung zum Lebensmittelchemiker Voraussetzung. Wie andere Sanitätsoffizieranwärter beenden angehende Apotheker in der Regel im Dienstgrad Leutnant (bzw. Leutnant zur See)[A 2] ihr Pharmazie- und Aufbaustudium zum Lebensmittelchemiker an einer zivilen Universität und werden mit der Approbation zum Stabsapotheker befördert.[A 3][8][9][10][A 4]

Dienstgradabzeichen

Aufschiebe-
schlaufen
für Feldanzug der Heeresuniformträger[A 5][1]

Das Dienstgradabzeichen für Stabsapotheker entspricht im Wesentlichen dem für Stabsärzte. Zur Unterscheidung der Stabsapotheker dient ein Laufbahnabzeichen in Form eines abgewandelten Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Apotheker über einer Apothekerschale in doppelter Windung (um einen nicht dargestellten bzw. gedachten Stab).[4][1]

Geschichte

Der Dienstgrad wurde mit der sechsten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 neu geschaffen.[11]

Sonstiges

Hinsichtlich Befehlsbefugnis in truppendienstlicher und fachlicher Hinsicht im Sinne der Vorgesetztenverordnung[12] und Wehrdisziplinarordnung[13], hinsichtlich äquivalenter, nach- und übergeordneter Dienstgrade im Sinne der ZDv 14/5[2] und hinsichtlich der Besoldung[6] sind im Übrigen Stabsapotheker dem Stabsarzt gleichgestellt. In der nach der Soldatenlaufbahnverordnung und ZDv 20/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge ist der vorangehende Dienstgrad der Leutnant für Heeres- und Luftwaffenuniformträger bzw. der Leutnant zur See für Marineuniformträger. Der nachfolgende Dienstgrad im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung ist der Oberstabsapotheker.[8][10]

 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[14]   Höherer Dienstgrad[14]
Oberleutnant
Oberleutnant zur See
Hauptmann
Kapitänleutnant
Stabsarzt
Stabsapotheker
Stabsveterinär
Stabshauptmann
Stabskapitänleutnant
Oberstabsapotheker

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Anmerkungen

  1. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Sanitätstruppe (Pharmazie). Mitte: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger (Pharmazie). Rechts: Ärmelabzeichen auf der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger (Pharmazie).
  2. Sie sind also bereits Offiziere. Gleichzeitig bleiben sie bis zu ihrer Approbation und Ernennung zum Sanitätsoffizier Sanitätsoffizieranwärter.
  3. Der Dienstgrad Oberleutnant (bzw. Oberleutnant zur See) wird in der Regel „übersprungen“.
  4. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (gesetze-im-internet.de (Memento vom 7. April 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  5. Die neben der Aufschiebeschlaufe abgebildete Flachlitze in Waffenfarbe gibt die Truppengattung an. Neben der hier auf den Schulterklappe aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufe für die Feldbluse der Heeresuniformträger im fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.

Einzelnachweise

  1. a b c Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  2. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  4. a b c Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de (Memento vom 11. August 2017 im Internet Archive; PDF) – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  6. a b Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. a b Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento vom 1. Februar 2014 im Internet Archive)
  9. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  10. a b Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  11. Bundespräsident Heinrich Lübke et al.: Sechste Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1966, 20 vom 13.5.1966. Bonn 5. Mai 1966, S. 325 ff. (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
  12. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  13. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  14. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).