Unter der Liste der Flaggen der Weimarer Republik finden sich Flaggen, die in der Zeit von 1919 bis zum Beginn des Nationalsozialismus im Jahr 1933 in der Weimarer Republik Verwendung fanden.
In der Reichsverfassung vom 11. August 1919 festgelegt. Die Flagge wurde bis zum 12. März 1933 verwendet, als sie durch einen Erlass Paul von Hindenburgs durch Schwarz-Weiß-Rot ersetzt wurde. Die Veröffentlichungen zeigen die Flaggenmaße als 2:3.[1]
1919–1933
Handelsflagge
Gleichzeitig mit der Nationalflagge am 11. August 1919 festgelegt. Verwendet bis zum 1. Mai 1933. Maße der Flagge: 2:3.
1921–1933
Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz
Durch Verordnung vom 11. April 1921 festgelegt. Eingeführt am 31. Juli 1921 zeigt diese Flagge zusätzlich ein Eisernes Kreuz auf den schwarz-rot-goldenen Reichsfarben. Am 16. Juli 1933 wurden durch Verordnung die schwarz-rot-goldenen Farben entfernt. Die Flagge konnte von Schiffsführern der Handelsmarine gezeigt werden, die ehemalige Angehörige der Kriegs- bzw. Reichsmarine waren.
Reichsbanner
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1927–1933
Reichsbanner
Das Reichsbanner der Republik wurde im Jahre 1927 eingeführt und bis zur Abschaffung durch die Nationalsozialisten 1933 verwendet. Es diente dem Einsatz bei Feierlichkeiten, zum Beispiel beim Verfassungstag der Weimarer Republik am 11. August.
Die bereits in der Kaiserzeit verwendete Flagge wurde bis zum 31. Dezember 1921 weitergeführt.
(1919)
Reichskriegsflagge
Die Flagge wurde am 27. September 1919 festgelegt, jedoch nie eingeführt.
1921–1933
Reichskriegsflagge
Durch Verordnung vom 11. April 1921 festgelegt. Erstmals am 11. August 1921 zu Land und ab dem 1. Januar 1922 auch zur See verwendet.
(1903)–1921
Kriegsgösch
Die bereits im Jahre 1903 im Kaiserreich eingeführte Gösch wurde zunächst weiter verwendet und erst am 1. Januar 1922 durch nachfolgendes Modell ersetzt.
(1919)/1921–1933
Kriegsgösch
Am 27. September 1919 festgelegt. Eingeführt am 1. Januar 1922 und bis zum 14. März 1933 verwendet.
Flagge und Standarte des Reichspräsidenten und Reichswehrministers
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1919–1921
Flagge des Reichspräsidenten
Festgelegt am 27. September 1919 wurde die Flagge bis zum 31. Juli 1921 geführt. Maße der Flagge: 3:5.
Die am 31. Juli 1921 eingeführte Standarte wurde vermutlich durchgehend bis zum Jahr 1933 verwendet und ab dem Jahr 1926 zusätzlich zur nachfolgenden Version eingesetzt.[3]
1926–1933
Standarte des Reichspräsidenten
Mit Veröffentlichung vom 5. Mai 1926 wurde eine Variante der Standarte gezeigt, die an jeder Flügelseite mit je sechs Federn ausgestattet war. Die Standarte wurde offenbar bis zum 22. April 1933 zusätzlich zur Vorgängerversion eingesetzt.
1919–1921
Flagge des Reichswehrministers
Vom 27. September 1919 bis zum 31. Juli 1921 verwendet. Maße der Flagge 3:5.
1921–1933
Flagge des Reichswehrministers
Wie vorige Flagge, jedoch jetzt in den Maßen 2:3. Eingeführt am 31. Juli 1921. Verwendet bis zum 14. März 1933.
Festgelegt am 27. September 1919, veröffentlicht am 15. Oktober 1919. Verwendet bis 31. Juli 1921. Maße der Postflaggen: 2:3.
1921–1933
Reichspostflagge
Festgelegt am 11. April 1921, eingeführt am 31. Juli 1921. Verwendet bis zum 31. März 1933.
Reichsdienstflaggen
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1921–1933
Dienstflagge der übrigen Reichsbehörden zu Lande
Festgelegt am 11. April 1921, eingeführt am 1. August 1921. Am 22. April 1933 abgeschafft. Maße aller Dienstflaggen: 2:3. Über die Verwendung von Dienstflaggen mit anderen Adlervarianten gibt es keine Belege
1921–1926
Dienstflagge der übrigen Reichsbehörden zur See
Festgelegt am 11. April 1921 und bis zum Jahr 1926 verwendet.
1926–1933
Dienstflagge der übrigen Reichsbehörden zur See
Die Reichsfarben wurden am 5. Mai 1926 hinzugefügt. Verwendet bis zum 31. März 1933.
Seedienstflaggen der Küstenländer
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1922–1933
Seedienstflagge Preußens
Festgelegt am 24. Februar 1922. Der schwarze Rand betrug ein sechstel der Flaggenhöhe unten und oben. Ab dem Jahr 1926 war die Bezeichnung Dienstflagge für Staatsfahrzeuge. Sie wurde am 2. Oktober 1933 in der Form des Adlers abgeändert.
1919–1926
Seedienstflagge Oldenburgs
Die Staatsflagge Oldenburgs mit aufgelegtem, oval eingefasstem Oldenburger Wappen. Eingeführt am 3. Oktober 1919. Fälschlicherweise jedoch mit rotem dritten und viertem Quartier. Trotzdem offenbar bis zum Jahr 1926 so verwendet.
1926–1933
Seedienstflagge Oldenburgs
Die Korrektur der Wappenfarbe erfolgte am 29. Dezember 1926. So verwendet bis zum 27. Oktober 1933.
1923–1933
Seedienstflagge Mecklenburg-Schwerins
Die Handelsflagge mit einem zentral aufgelegtem Kreis und dem Mecklenburger Stierkopf. Festgelegt am 12. Juni 1923, eingeführt am 1. Juli 1923. Verwendet bis 7. Juli 1933.
1921–1933
Seedienstflagge Bremens
Die Reichs-Seedienstflagge mit dem kleinen Bremer Wappen. Eingeführt am 1. Januar 1922 nach Bekanntmachung vom 11. November 1921. Verwendet bis 7. August 1933.
1921–1933
Flagge der Zollverwaltung Bremen
Verwendungsdaten wie die Seedienstflagge.
1921–1934
Seedienstflagge Hamburgs
Die Reichs-Seedienstflagge mit dem Hamburger Staatswappen. Eingeführt am 4. November 1921. Verwendet bis zum 3. März 1934.
1922–1934
Seedienstflagge Lübecks
Die Reichs-Seedienstflagge mit dem Lübecker Wappen ohne Adler. Eingeführt am 1. Januar 1922 nach Bekanntmachung vom 25. Dezember 1921. Verwendet bis zum 3. März 1934.
1922–1933
Flagge der Fischereiaufsicht Lübeck
Verwendungsdaten wie die Seedienstflagge.
1922–1933
Flagge der Lotsenverwaltung Lübeck
Verwendungsdaten wie die Seedienstflagge.
Dienstflaggen der Küstenländer für Binnenschifffahrt
Besondere Flaggen für die Binnenschifffahrt führten lediglich die Länder Mecklenburg und Lübeck. Lübecks Flaggen für Binnenschifffahrt wurden mit leicht vereinfachtem Adler aus dem Kaiserreich übernommen. Tatsächlich zur Verwendung kamen wohl nur die allgemeine Dienstflagge sowie diejenige der Fischereiaufsicht, während die anderen Versionen lediglich als möglich festgelegt wurden.
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1923–(1935)
Dienstflagge für Binnenschifffahrt Mecklenburgs
Eingeführt durch Ministerialerlass vom 12. Juni 1923.
1921–(1935)
Dienstflagge für Binnenschifffahrt Lübecks
Bestätigt am 25. Dezember 1921
1921–(1934)
Dienstflagge der Fischereiaufsicht für Binnenschifffahrt Lübecks
Bestätigt am 25. Dezember 1921
(1921)
Dienstflagge der Lotsenverwaltung für Binnenschifffahrt Lübecks
Am 25. Dezember 1921 als mögliche Version festgelegt, vermutlich jedoch nie verwendet.
(1921)
Dienstflagge der Zollverwaltung für Binnenschifffahrt Lübecks
Am 25. Dezember 1921 als mögliche Version festgelegt, vermutlich jedoch nie verwendet.
Reichsheer
Zunächst übernahm das Reichsheer die Flaggen, die bereits im Kaiserreich verwendet worden waren. Es handelte sich um lediglich drei Kommandozeichen, da es noch keine besonderen Rang- oder Erkennungszeichen für die Dienststellung oder Person gab. Erst 1925 wurden erweiterte Kommandozeichen eingeführt.
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
(1871)–1925
Stab eines Armeeoberkommandos
(1871)–1925
Stab eines Armee-Korpskommandos, Generalkommandos oder Kommandos der Panzertruppen
(1871)–1925
Stab eines Divisionskommandos
1925–1927
Chef der Heeresleitung
Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1927.
1927–1933
Chef der Heeresleitung
Verwendet von 1927 bis 1933
1925–1927
Oberbefehlshaber einer Armeegruppe
Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1927. Hier die Flagge der ersten Armeegruppe von insgesamt zwei Armeegruppen.
1927–1933
Oberbefehlshaber einer Armeegruppe
Verwendet von 1927 bis 1933
1925–1927
Kommandeur einer Division
Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1927. Hier der Stander der zweiten Division von insgesamt sieben Divisionen.
1925–1927
Kommandeur einer Kavallerie-Division
Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1927. Hier der Stander der ersten Kavallerie-Division von insgesamt drei Kavallerie-Divisionen.
1927–1933
Kommandeur einer Division
Verwendet von 1927 bis 1933
1925–1933
Infanterieführer
Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1933. Hier der Stander der vierten Division.
1925–1933
Artillerieführer
Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1933.
Reichsmarine
Bis zum Jahr 1921 wurden die Flaggen des Kaiserreichs weitergeführt. Ab dem 1. Januar 1922 traten zum Teil neue Flaggen in Kraft.
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
Seit 1871
Admiral
Seit 1871
Vizeadmiral
Seit 1871
Konteradmiral
Seit 1871
Kommodore/Dienstaltersstander
Wurde der Stander im Topp gesetzt, handelte es sich um einen Kommodore-Stander, wurde er an der Rahe gesetzt, handelte es sich um den Dienstaltersstander
Seit 1871
Flotillenstander
Seit 1871
Halbflottille/Führerstander
Wurde der Stander im Topp gesetzt, handelte es sich um den Stander einer Halbflottille, ab dem 1. Januar 1922 handelte es sich um einen Führerstander, sofern dieser an der Rahe gesetzt wurde.
(1902)–1921
Führerstander
Der Führerstander wurde zunächst aus dem Kaiserreich übernommen. Er wurde am 1. Januar 1922 durch den vorangehend beschriebenen Halbflotillenstander ersetzt.
Seit 1871
Kommandowimpel
1922–1933
Lotsenrufflagge
Eingeführt am 10. März 1922. Verwendet bis 21. Juni 1933. Die Handelsflagge umgeben von einem weißen Streifen von 1/5 der gesamten Flaggenhöhe.
Schiffssonderflaggen
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1926–1933
Reichskriegsflagge des Kaiserreichs
Ab 1926 an jedem 31. Mai auf allen Schiffen der Kriegsmarine gehisst. (Tag der Skagerrakschlacht)
Dreyhaupt: Deutsche Nationalflaggen, Teil V: Flaggen der Weimarer Republik, in: Der Flaggenkurier Nr. 11/2000, Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde, Berlin.
↑Nach Dreyhaupt (2000) betrugen die Maße von 1919 bis zum Jahr 1921 3:5. Er führt dafür jedoch keinen besonderen Beleg an. In der Verfassung von 1919 gibt es keine Angaben über die zu verwendenden Maße.
↑Bezüglich der Standarte des Reichspräsidenten gibt es Unklarheiten über den genauen Zeitraum ihrer Verwendung. Dreyhaupt (2000) ging zunächst noch davon aus, dass im Jahr 1928 die Version von 1921 erneut eingeführt wurde, nachdem 1926 eine Standarte mit sechs Federn je Flügel eingeführt wurde. Offizielle Veröffentlichungen des Reichsministeriums des Inneren aus den Jahren 1928 bzw. 1930 zeigen Versionen mit fünf Federn je Flügel. Schmöger (2002) erwähnt jedoch ein Foto aus dem Jahr 1930, das die Präsidentenstandarte mit sechs Federn belegt. Ein anderes Foto aus dem Jahr 1931 zeigt die Standarte mit fünf Federn je Flügel. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass ab dem Jahr 1926 beide Versionen eingesetzt wurden.