„Diskussion:Liste der Bundeskanzler der Republik Österreich“ – Versionsunterschied

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Gert Lauken (Diskussion | Beiträge)
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:::::::: Ich bleibe dabei: Der "Bundeskanzler Löger" auf der BKA-Website sowie auch die Behauptung aus Lögers Munde in Brüssel der Presse gegenüber, der Bundespräsident hätte ihn zum "Bundeskanzler der Republik ernannt" ist iVm Art. 71 B-VG iVm Welan (2003) iVm Walter-Mayer (1982) aufwertender Quatsch. Oder anders gesagt: [[Alternative Fakten]].
:::::::: Ich bleibe dabei: Der "Bundeskanzler Löger" auf der BKA-Website sowie auch die Behauptung aus Lögers Munde in Brüssel der Presse gegenüber, der Bundespräsident hätte ihn zum "Bundeskanzler der Republik ernannt" ist iVm Art. 71 B-VG iVm Welan (2003) iVm Walter-Mayer (1982) aufwertender Quatsch. Oder anders gesagt: [[Alternative Fakten]].
:::::::: Siehe auch [[Diskussion:Hartwig Löger#(interimistischer) Bundeskanzler]] ([https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Hartwig_L%C3%B6ger&diff=189264025&oldid=189244708 Difflink]). --[[Benutzerin:Elisabeth59|Elisabeth]] 06:14, 5. Jun. 2019 (CEST)
:::::::: Siehe auch [[Diskussion:Hartwig Löger#(interimistischer) Bundeskanzler]] ([https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Hartwig_L%C3%B6ger&diff=189264025&oldid=189244708 Difflink]). --[[Benutzerin:Elisabeth59|Elisabeth]] 06:14, 5. Jun. 2019 (CEST)

==Zählung Löger==
Da Löger vollwertiger Bundeskanzler war, als solcher bezeichnet wurde und in der entsprechenden [https://www.bundeskanzleramt.gv.at/kanzler-seit-1945 Liste des Bundeskanzleramts] geführt, ist er mitzuzählen. Die ständig revertierende Benutzerin Elisabeth, die sich für ihr Tun auf ihr eigenes Verfassungsverständnis beruft, ist angehalten, weitere Interventionen an dieser und anderer Stelle zu diesem Thema zu unterlassen. [[Benutzer:Gert Lauken|Gert Lauken]] ([[Benutzer Diskussion:Gert Lauken|Diskussion]]) 17:42, 5. Jun. 2019 (CEST)

Version vom 5. Juni 2019, 17:42 Uhr

Erfolgreiche Informativ-Kandidatur 10. bis 18. Juni 2009

Hier wieder mal eine Liste von mir. Sie listet die Bundeskanzler Österreichs auf. Hoffe, dass sie gefällt. Für Verbesserungsvorschläge bin ich auch nicht verschlossen.

Danke, jetzt Neutral. --Eintragung ins Nichts 11:43, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


 Info: Bitte Artikel zu Liste der Bundeskanzler Österreics umbenennen oder aber Bildkomposition abändern (siehe Screenshot). --Andibrunt 18:14, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Bei mir war das Logo genau passend, habs aber jetzt seperat zum Foto. --لαçkτδ [1] [2] 18:30, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Braucht's denn das Logo überhaupt? Mich hat das eigentlich immer irgendwie gestört. -- Platte U.N.V.E.U. 18:31, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Nö, zwingend muss es nicht drin sein. Dachte nur, dass es nicht stört. Nehms aber gern raus. --لαçkτδ [1] [2] 18:32, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Pro Keine Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge. -- Ehrhardt 00:07, 13. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Pro -- pretobras 00:35, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Pro, nachdem ich noch einen kleinen Fehler ausgebessert habe.--WLinsmayer 21:56, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Informativ in dieser Version mit 7 Pro, 0 Kontra und 3 Neutral. -- Platte U.N.V.E.U. 11:57, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Bitte

Ich bitte Listenspezialisten, die Eintragungen zu Kanzler Rudolf Ramek wie folgt zu ändern: Die Gesamtzeit der Kanzlerschaft zerfällt in zwei Perioden: bis 15. Jänner 1926, ab 15. Jänner 1926. Vizekanzler: Dr. Leopold Wabner. Quelle: Wiener Zeitung vom 16. Jänner 1926, Seite 1 (Dem zweiten Kabinett Ramek gehörten Finanzminister Jakob Ahrer und Außenminister Heinrich Mataja nicht mehr an. --Wolfgang J. Kraus 20:49, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten

--93.132.199.140 16:27, 30. Mär. 2012 (CEST)== Herbert Haupt? ==Beantworten

Ein in der offiziellen Liste der österreichischen Vizekanzler aufgeführter Herbert Haupt fehlt in der hiesigen Auflistung.

Ich denke, dass er in der relativ langen Zeit von 2000 bis 2005 zeitweilig als Vizekanzler in der Regierung von Wolfgang Schüssel fungierte.--93.132.76.254 16:09, 11. Feb. 2012 (CET) --93.132.199.140 16:27, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Verschiebung fragwürdig

Die Umbenennung des Lemmas halte ich für unzweckmäßig. Die Liste umfasst sinnvoller Weise auch Kanzler, deren Staat nicht Republik Österreich hieß, sondern Staat Deutschösterreich bzw. Bundesstaat Österreich. Die angestrebte Genauigkeit im Titel des Stichworts ist daher nur eine vermeintliche. --Wolfgang J. Kraus 11:24, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Mitterlehner als Bundeskanzler

Mitterlehner ist der Bundeskanzler bis Faymann's Nachfolger gefunden wurde, der Artikel wird so gestaltet wie andere Artikel, bei Bundeskanzler (Deutschland)#Deutsche Bundeskanzler seit 1949 ist zum Beispiel ebenfalls Scheel, der Vizekanzler gelistet nachdem Brandt zurücktrat und er die Geschäftsführung der Regierung interim übernahm bis Schmidt gewählt wurde. Also ist es unsinnig zu behaupten den interimen Bundeskanzler aus der Liste zu entfernen.

Ich weiß nicht wie das in Deutschland ist, aber in Österreich muss der Bundespräsident den Bundeskanzler ernennen. Das war bei Mitterlehner nicht der Fall, er wurde „nur“ mit der Fortführung der Regierungsgeschäfte beauftragt. Genaugenommen eine Fleißaufgabe des Bundespräsidentens, weil Mitterlehner als Vizekanzler logischerweise sowieso dafür zuständig ist. BP Fischer hätte aber auch die gesamte Regierung entlassen können und wollte möglicherweise auf diese Weise bestätigen, dass er dies nicht vorhabe. Derzeit ist die Position des Bundeskanzlers vakant.--Schaffnerlos (Diskussion) 10:25, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Die regierungsoffizielle Wiener Zeitung berichtet auf ihrer Website, Mitterlehner sei interimistisch zum Bundeskanzler ernannt worden. Die Betrauung mit der Fortführung der Geschäfte kommt wohl nur in Frage, wenn es sich um den bisherigen Amtsinhaber handelt. Das ist nun aber nicht der Fall. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 10:48, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Auch orf.at bezeichnet heute Mitterlehner als interimistischen Bundeskanzler. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 10:51, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Es ist ja nichts Neues, dass die Medien einen etwas schlampigen Umgang mit den Formulierungen betreiben. Man könnte korrekterweise schreiben, dass Mitterlehner interimistisch mit den Kanzler-Aufgaben betraut worden sei, aber wurde eben nicht verfassungsgemäß zum Kanzler ernannt – und nur das ist das Wesentliche. In den meisten Pressebeiträgen ist jedenfalls nicht davon die Rede, dass Mitterlehner Kanzler sei. Auf der offiziellen Seite des Bundeskanzleramtes steht „Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (einstweilige Führung der Amtsgeschäfte des Bundeskanzlers)“ --Schaffnerlos (Diskussion) 10:57, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Und auch die Österreichische Präsidentschaftskanzlei schreibt „Bundespräsident Heinz Fischer hat am Montag Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) von seinem Amt enthoben und statt dessen Vizekanzler ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner interimistisch mit den Aufgaben des Regierungschefs betraut. Das Staatsoberhaupt geht davon aus, dass die Entscheidung über einen neuen Kanzler Mitte nächster Woche gefällt werden kann.“ --Schaffnerlos (Diskussion) 11:02, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten
+1. Das Theater nervt, weshalb ich Vollschutz des Artikels bis zur Angelobung des Nachfolgers von Bundeskanzler Faymann beantragen werde. Bei einem als lesenswert gekennzeichneten Artikel hat POV nichts verloren. --ST Wikipedia und Moral! 12:09, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ich bin kein Verfassungsjurist, aber: Wenn Walter Breisky 1922 außer Diskussion steht (und das tut er auch in der einschlägigen Fachliteratur!), dann muss Mitterlehner auf jeden Fall in die Liste! Er wurde "mit der einstweiligen Führung der Geschäfte des Bundeskanzlers betraut". Breisky 1922 mit dem Vorsitz für einen Tag!!--Chefix78 (Diskussion) 08:31, 11. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe jetzt bei der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei angefragt und folgende Antwort erhalten: "Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 9. Mai 2016, gestützt auf Art. 74 Abs. 3 B-VG, Herrn Bundeskanzler Werner Faymann seinem Wunsche entsprechend des Amtes enthoben und gleichzeitig Herrn Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner gemäß Art. 71 B-VG bis zur Bestellung eines neuen Bundeskanzlers mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der Bundesregierung betraut. Ihre Frage, ob Herr Vizekanzler Mitterlehner „formal korrekt in die Liste der österreichischen Bundeskanzler aufzunehmen“ sei, ist daher mit nein zu beantworten. Der mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes betraute Vizekanzler hat im Anschluss an seine Betrauung mit Handschlag und durch Unterschrift im Sinne des Art. 72 BVG gelobt, die Bundesverfassung und alle Gesetze der Republik Österreich getreulich zu beobachten und die mit dem Amt als Bundeskanzler verbundenen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Die Vorgehensweise des Herrn Bundespräsidenten stützt sich auf Art. 71 B-VG, welcher Vorkehrungen für den Fall trifft, dass die Bundesregierung oder einzelne Mitglieder der Bundesregierung aus dem Amt geschieden sind." Geirrt hab ich mich jedoch in der Ansicht, dass der Vizekanzler in diesem Fall automatisch der Stellvertreter sei: "Eine Stellvertretung durch den Vizekanzler kam insofern nicht in Frage, als kein Vertretungsfall vorliegt, weil Bundeskanzler Faymann aus dem Amt geschieden ist." --Schaffnerlos (Diskussion)
@Schaffnerlos: das ist korrekt: nur, wir haben unsere liste anders organisiert: fallen denn niemanden die vielen "Mit Fortführung der Geschäfte bis … betraut auf? man könnte allfällig die interimskanzler österreichs irgendwie markieren, farblich untelegt, oder nicht fettgesetzt? eine allfällige genaue spezifizierung der qualität des interimistischen gehört bei Mitterlehener genauso annotiert wie bei Breisky, genauso, wie die standardmäßige betrauung mit der fortführung zwischen neuwahl und regierungsneubildung als fußnote. und sie bliebe auch als "amtszeit", wenn Mitterlehener anschliessend kanzler würde wie bei den anderen und auch bei allen ministern: "war schon vorher einige zeit betraut"). übrigens ist auch in der navi Vorlage:Navigationsleiste Österreichische Bundeskanzler genauso per "(interim.)" gekennzeichnet, dort sind sie klein gesetzt, was sich imho recht übersichtlich macht: nicht vergessen, aber auch nicht überbewertet: tatsächlich führen wir Breisky auch dort. dieses "in Ausübung" machen wir übrigens bei allen regenten so, auch historischen königen usf., genauso wie mit allen ministern: es geht um die lückenlose folge der zuständigen leute: selbst ein explizites "vakant" würden wir als eigenes zeitintervall (eigene zeile) in die liste aufnehmen, obschon "vakant" dann kein kanzler wäre, wie uns das BKA sicherlich auch bestätigen würde ;) --W!B: (Diskussion) 10:06, 12. Mai 2016 (CEST)Beantworten
@W!B:: Ist es so tragisch, dass wir im Moment keinen Bundeskanzler haben? Bricht dadurch die Welt zusammen? Wozu einen Handstand mit drei Purzelbäumen machen? Ich denke, dass der Art. 71 BVG keinen Interpretationsspielraum für andere Auslegungen bietet. Wenn wir (= WP) die Liste anders „organisiert“ haben, dann ist diese (eigenmächtige) „Organisierung“ eben falsch und POV. Somit ist die Liste in diesem Sinne zu korrigieren, zumal es sich um einen als lesenswert gekennzeichneten Artikel handelt. So meine bescheidene Meinung. --ST Wikipedia und Moral! 15:11, 12. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wie schon von anderen gesagt, wenn man Breisky in die Liste einträgt und Scheel in Deutschland, dann ist dies auch bei Mitterlehner angebracht. Eventuell kann man ja nicht die Nummerierung weiterführen , sondern zb mit "a)" nachgestellt. Die Antwort der Präsidentschaftskanzlei kann ich nur so verstehen, dass damit lediglich ausgesagt werden sollte, dass Mitterlehner nicht Bundeskanzler als solches ist. Dass man ihn ohne Hiweis in die Lite eintragen soll, ist ja auch nicht das Thema. Auch auf der Homepage des Bundeskanzleramtes ist unter Bundeskanzler angeführt: "Reinhold Mitterlehner, Vizekanzler (mit der einstweiligen Führung der Geschäfte des Bundeskanzlers betraut)". Ähnlicher Eintrag auch auf der Parlamentsseite. Daher würde ich vorschlagen, diese Formulierung hier zu verwenden. Was auch für den Eintrag spricht, ist, dass eine Angelobung erfolgt ist (und nicht automatisch der Vizekanzler die Geschäfte führte). Wenn die Präsidentschaftskanzlei auch anführt, dass eine Stellvertretung durch den Vizekanzler nicht in Frage kam, so hat der Eintrag umso mehr eine Berechtigung, da bei dieser Rechtslage in einigen Jahren selbst die juristisch kundigen Leser nicht ohne weiters aus der Wikipedia erschließen können, wer in der Zeit zwischen Faymann und seinem Nachfolger mit der Führung der Geschäfte betraut war. Im Unterschied dazu ist bei Vakanz des Bundespräsidentenamtes die Amtsführung im B-VG geregelt. Vergleichen wir noch die Listen der Bundesminister in den letzten Jahrzehnten. Auch deren Vakanzen (nach Todesfällen oder Rücktritten) sind Anwendungsfälle des Art 71 B-VG. Innenminister: Betraute sind angeführt. Soziales: Betraute sind angeführt. Verteidigung: Betrauter ist angeführt. Finanz: Dass Klima anfangs nur betraut war, wird nicht mal erwähnt. Landwirtschaft: Weiß wird ebenfalls angeführt ohne Hinweis, dass nur betraut. Auch dort hat man sich für eine kontiunierliche Darstellung entschieden, ohne dass dies bis jetzt jemand gestört hätte. --Olliha (Diskussion) 21:34, 12. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Also für Ihre Feststellung, „dass eine Angelobung“ (Mitterlehners) „erfolgt ist“ hätte ich gerne einen validen Beleg. Dass Vizekanzler Mitterlehner ab 9. Mai bis zur Bestellung des neuen Bundeskazlers die Geschäfte führte, kann gerne in der Spalte Vizekanzler angemerkt werden, nicht aber in jener des Bundeskanzlers. Übrigens hat heute der ORF beim neuen Kandidaten völlig korrekt vom 13. Bundeskanzler berichtet. Das Bundeskanzleramt liefert zudem hier und hier weitere Belege, dass Mitterlehner keinesfalls Bundeskanzler ist. Ich würde übrigens ersuchen, in WP allfällige Parteiinteressen zurückzustellen und sachlich zu bleiben. Für Kampfposter bieten sich genügend andere Leserseiten und Foren als Alternativen an. --ST Wikipedia und Moral! 23:46, 12. Mai 2016 (CEST)Beantworten
ach, schieb die diskussion doch nicht in die richtung, auf sowas hat keiner hier lust. auch die frage, wie "lesenswert" die liste sei, ist irrelevant.
ausserdem sagt niemand, dass er bundeskanzler ist, es geht um die frage, ob er die aufgaben des bundeskanzlers wahrnimmt (also regierungschef ist) und dazu ist zb.

„Reinhold Mitterlehner, Vizekanzler (mit der einstweiligen Führung der Geschäfte des Bundeskanzlers betraut) und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“

Bundeskanzleramt: Bundeskanzler, (Stand 13.05.2016, 7:59)

ganz aufschlussreich: offenkundig ist jetzt er gerade der leiter des bundeskanzleramts. ditto gibt das parlament jetzt schon:

„Regierung Faymann II | Dr. Reinhold Mitterlehner | Betraut mit der vorläufigen Fortführung | Bundeskanzleramt 09.05.2016 -“

wenn man also später nachschlägt, wer am 13.05.2016 die dem bundeskanzler übertragenen aufgaben wahrgenommen hat, ist das eben der hr. mitterlehener, und nicht hr. faymann, und nicht hr. kern (oder sonstwer) und nicht "vakant". oder sollen wir ernsthaft eine fork-liste Liste der mit den Aufgaben des Bundeskanzlers der Republik Österreich betrauten Politiker machen? (alternativ inklusive ["Regierungschefs Österreichs]" oder exklusive ["Interimskanzler Österreichs"] der tatsächlichen kanzler, die natürlich auch mit ihren eigenen aufgaben betraut sind ;) - wer wars am 1.4.1970? Klaus. war er da noch Kanzler?
es ist auch egal, wann wir es eintragen, dereinst wird es hier stehen, wie in jeder anderen politikerliste auch. es sollten nur liste und navi tunlichst konform sein, hie hü und da hott ist auch nix, oder? wir sind hier halt ein historiographisches nachschlagewerk, nicht der verfassungsdienst. und die aufgabenteilung ist auch gut so. die machen ihren job, und wir unseren: es ist nur eine frage wie wir es hier eintragen, mit eigener zeile oder als fußnote zu BK Nr. II/12: denn das parlament macht dann doch (zumindest derzeit) einen (quaitativen) unterschied zwischen der Regierung Breisky vom 26.1.1922 [1] und der Regierung Faymann II vom 13.5.2016 --W!B: (Diskussion) 08:33, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wie hier schon angedeutet: Es geht ja explizit nicht darum, Mitterlehner hier als BK anzuführen (was er ja definitiv nicht ist!!), sondern darum, ihn als interimistischen Regierungschef in der Liste abzubilden. Also sollte er in der Liste aufgenommen werden, ohne Nummer, aber mit einem entsprechenden Zusatzvermerk. Es geht ja schon auch darum, dass die nahtlose Führung der Regierung abgebildet ist. Analog dazu stelle ich zur Diskussion, dass bei Breisky genauso verfahren werden sollte: Auch er sollte in der Liste bleiben, aber die Nummer sollte wegkommen. Er war auch nicht BK für einen Tag (der WP-Eintrag zu ihm ist hier ungenau), sondern eben nur mit der Leitung beauftragt. Breisky und Mitterlehner sollten hier m. M. n. gleich behandelt werden (aber nicht als BK bezeichnet werden). Übrigens ist mir aufgefallen, dass es zwischen dem Tod von Dollfuß am 25.7.1934 und der Amtsübernahme von Schuschnigg am 29.7.1934 eine dreitägige Vakanz gibt laut unserer Liste. Hier wäre auch zu prüfen, ob nicht Schuschnigg noch am 25.7.1934 provis. die Führung übernommen hat. Dann wäre das auch abzubilden. Gruß--Chefix78 (Diskussion) 11:36, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Pro Exakt das.--Nicthurne (Diskussion) 17:48, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ergänzung zu vorhin betreffend 25.7. - 29.7.1934: Schuschnigg wird am Nachmittag des 25.7. mit der vorläufigen Führung der Regierungsgeschäfte vom BP betraut. Am 26.7. übernimmt diese Vizekanzler Starhemberg (der zum Zeitpunkt der Dollfuß-Ermordung im Ausland weilte), der die Regierung bis zum 29.7.1934 führt. Schuschnigg wird am 29.7. zum BK ernannt, sein erstes Kabinett am 30.7., knapp nach Mitternacht, vom BP vereidigt. Somit wäre in der Liste Schuschnigg "interimistisch" (oder wie auch immer) 25./26.7.1934 und Starhemberg "interimistisch" 26.-29.7.1934 zu ergänzen. Natürlich ohne Nummer, analog Breisky und Mitterlehner. Gruß--Chefix78 (Diskussion) 21:53, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Dagegen ist das "Interim." bei Seyss-Inquart in der Ausklappliste der österreichischen BK definitiv falsch. Er war durch den BP ernannter BK! - Quellen zur Vertretung des BK 25.-29.7.1934 zum Nachlesen u. a.: http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&datum=19340727&seite=5&zoom=33 und http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&datum=19340726&seite=3&zoom=33 und http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=rpt&datum=19340730&seite=1&zoom=33. Gruß--Chefix78 (Diskussion) 22:46, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Das "Interim." wurde 2012 von @W!B:: in die Navileiste eingefügt, ist auch m.M.n. sachlich falsch.
Interessante Quellen zum Juli 1934, konnte zur Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Starhemberg darin jetzt aber nichts finden? (Vielleicht liegt es an meinen Augen...).
Zu Breisky stelle ich nach einem Durchsehen der Funktionen auf der Parlamentshomepage fest, dass er nach der Übernahme des "Vorsitzes der einstweiligen Regierung" am 26.1. offenbar nicht mehr Vizekanzler war. Sein Funktion als Vizekanzler mit Unterricht/Kulturportfolio übte er laut Parlaments-Homepage nur im Kabinett Schober I bis 26.1.1922 und dann wieder im Kabinett Schober II ab 27.1.1922 aus – vom 26. auf den 27.1. hingegen war er mit der Führung der Geschäfte des Außen- und des Innenministeriums betraut (den beiden Funktionen, die Schober davor inne gehabt hatte). Breisky war also in dieser Zeit de jure weder Kanzler noch Vizekanzler, sondern lediglich gemäß Verfassung §71 als Mitglied der vorigen Regierung mit dem Vorsitz und Funktionen betraut.--Nicthurne (Diskussion) 17:10, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Übernahme Regierungsgeschäfte durch Starhemberg am 26.7. hier zu finden: http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&datum=19340727&seite=5&zoom=33 (in dem Artikel über die wichtigen Ministerratsbeschlüsse). Es wird aber auch in anderen Zeitungen erwähnt, die Mitteilungen in der Wr. Ztg. sind aber normalerweise die verlässlichsten Angaben. Gruß--Chefix78 (Diskussion) 17:31, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
danke für die saubere klärung, das sollte alles in die liste eingebaut werden, und in den artikeln ebenso, so ist genau dieser passus bei Arthur Seyß-Inquart #Österreichischer Bundeskanzler und Reichsstatthalter völlig unbelegt, dort wären also einzelnachweise auf die tatsächlichen zeitgenössischen rechtsverhältnisse super.
tatsächlich habe ich aber die Vorlage:Navigationsleiste Österreichische Bundeskanzler nicht danach gesetzt, ob ein BK jetzt auch wirklich formal einer war (in dem sinne, ob er nach österreichischer usance eine nummer hat), sondern nach dem allgemeinen historiographischen begriff des interimistischen:

interim: Politik, Verwaltung: vorläufige Regelung, Übergangslösung“

also, egal ob de iure amtierend, de facto nicht von einer wirklichen amtszeit gesprochen werden kann, vulgo, es gibt darüber kaum etwas zu sagen als die schiere existenz des sachververhalts. das gilt für herzöge des 14.jh. genauso wie für das 21.jh. (ausser, dass dieses schnelllebiger ist, im mittelalter konnte ein „interim“ auch schon mehrere jahre dauern). das spiegelt sich auch in unseren artiken wieder:
ich denke, das ist das, was der leser auch erwartet, wenn er in der navi die drei kleingesetzt und annotiert sieht: „in der zeitleiste der BKs nur ein strich.“ wie gesagt, staatsrechtliche details klären die in der navi verlinkten fachartikel: das ist zweck der navi. liesse sich aber anders auch lösen, sicher kein muss, nur ein pragmatisch-didaktischer ansatz, weil wir das für die herzöge nicht anders machen würden, auch deren listen sind voll von staatsrechtlichen details und spitzfindigkeiten, wie es halt tatsächlich dann auch war. es stimmt aber, dass zwischen "BK berufen (interim.)" und "in Ausübung (interim.)" ein qualitativer unterschied ist, der in der zeitgeschichte wichtiger ist als im mittelalter: wie gesagt, hauptsache, liste und navi passen zusammen, und die liste klärt, was in der navi gestrafft (aber nicht falsch) dargestellt wird --W!B: (Diskussion) 12:24, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Bei der Angelobung hat Fischer Mitterlehner von der Fortführung der Amtsgeschäfte der laufenden Regierung entbunden, nicht aber von Bundeskanzlerpflichten. Für mich ist es sowieso fraglich ob es sich um eine neue Regierung handelt. Es ist nur der Bundeskanzler zurückgetreten und nicht die gesamte Regierung und niemand hat vom Bundeskanzler einen Auftrag zur Neubildung einer Regierung erhalten, sondern es wurden eben schon früher Minister, jetzt eben der Kanzler und in der folge wieder Minister getauscht. --K@rl 17:51, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
PS: IM Prinzip gilt ja auch das Koalitionsabkommen weiter - also nur teilweise neue Köpfe in alter Regierung - das soll keine Bewertung in der Arbeit sondern in rechtlcihe3 Hinsicht sein ;-) --K@rl 17:53, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Der Bundeskanzler ist neu, also ist in der Liste der Bundeskanzler ein neuer Kanzler anzuführen. Dass es auf Wikipedia eine "Bundesregierung Kern" gibt, liegt eher an den Wikipedia-Regeln als der österreichischen Verfassung (die keine Amtszeiten oder Unterscheidungsmerkmale für Regierungskabinette kennt). Und es ist für den Leser vermutlich einfacher zu verstehen als fünf Addendums an "Faymann II". Danke für deine Erklärungen, W!B – die Regierung Seiß-Inquart sollte man wohl noch genauer auf- und einarbeiten, sehr interessanter Artikel! Wenn wir Breisky nun korrekterweise aus der Liste rausnehmen, verschieben sich alle Nummern – gibt es da seitens der Fachliteratur Einwände? Gilt Kern gemeinhin als 29. Kanzler, oder interessieren die Nummern eh niemanden?--Nicthurne (Diskussion) 18:17, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Inkonsistenz in Bezug auf "Fortführung der Geschäfte"

Warum wird bei den meisten Kanzlern die Zeit, in der sie mit der Fortführung der Geschäfte betraut waren, über eine Fußnote ausgewiesen, bei anderen (etwa Kern) aber nicht? --BuschBohne 21:20, 28. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Weil Kern unmittelbar davor Kanzler war. Die Personen mit einer expliziten Anmerkungen waren keine Kanzler sondern „nur“ mit der Fortführung der Geschäfte betraut.--Schaffnerlos (Diskussion) 09:07, 29. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Nein, ich meine die Anmerkungen als Fußnoten, wie z. B. bei Figl. --BuschBohne 01:38, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Betraute Löger und Mitterlehner

Bei den beiden Betrauten mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung und der Fortführung der Verwaltung, wird Lögers Regierung als "Löger" ausgewiesen, während Mitterlehners als "Faymann II" bezeichnet wird. Rechtlich sind jedoch beide mit der gleichen Kompetenz und Funktion ausgestattet. RudolftheFree (Diskussion) 20:02, 2. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Lögers Betrauung ging eine Amtsenthebung der gesamten Regierung voraus, Mitterlehners Betrauung nicht. --188.23.161.237 20:22, 2. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Lögers Regierung ist trotz des parlamentarischen Misstrauensvotums die bis zur Angelobung einer neuen Bundesregierung interimistisch mit der weiteren Ausübung der Regierungsgeschäften beauftragte Regierung Kurz. (siehe Angelobung von Dienstag). Dass Kurz nicht mehr ein Teil davon ist, ist ein freiwiliger Verzicht von Kurz um (nach seinen eigenen Wort in der ZIB2) "das Parlament nicht zu provozieren". Hätte Kurz diesen Schritt nicht gesetzt würden wir ja auch nicht auf die Idee kommen, diese Regierung nun als "Kurz II" zu betiteln.
Es macht natürlich Sinn, für die Regierung unter Löger einen eigenen Artikel anzulegen, weil sonst der Artikel der 29. BR zu unübersichtlich wäre. Aber korrekter, wäre es doch hier in dieser Tabelle sie z.B. als "Kurz (Löger)" einzutragen (Und dabei nur auf dem Wort Löger zu verlinken) oder ähnliches, würde ich meinen.
Ich lasse mich aber natürlich gerne belehren. RudolftheFree (Diskussion) 21:44, 2. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Die Parlamentswebsite sagt das so: [2] --188.23.161.237 21:45, 2. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Vielen Dank! Die offizielle Benennung von Seiten des Parlaments ist selbstverständlich unantastbar, da muss ich meinen Einspruch natürlich zurückziehen ;-) RudolftheFree (Diskussion) 21:59, 2. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Siehe auch meine Zusammenfassungskommentar hier: Nach vielen vielen Stunden Quellenstudium, setze ich voraus, dass die einzig richtige Version die von der Parlamentswebsite ist und dort der Hinweis zu finden ist, dass die Daten auf die offiziellen Mitteilungen von PräsK (PB) und BKA hin aktualisiert werden. (Der "Bundeskanzler Löger" auf der BKA-Website ist demnach iVm Art. 71 B-VG iVm Welan (2003) iVm Walter-Mayer (1982) aufwertender Quatsch.)
Wie auf der oben von der IP verlinkten Parlamentswebsite zu sehen, wird hier in der Spalte "Regierung" dieser feine, aber denn nun wohl wichtige Unterschied gemacht: Während bei all den vorhergehenden Regierungen nur der Name des Bundeskanzlers angeführt ist (zuletzt also Kern und Kurz), steht bei Löger - trotz der Spaltenüberschrift "Regierung" Einstweilige Bundesregierung Löger. Deshalb auch meine Rücksetzung gegen das "kürzer"
De facto fällt nun aus diesem Grund (wenn ich mich nicht verschaut habe, erstmals) die Nummerierung zwischen Bundeskanzler und Bundesregierung auseinander. (Und soweit ich das bisher überblicke gibt es in Österreich diese Durchnummerierung gar nicht offiziell.) -- Gruß --Elisabeth 22:44, 2. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Da bin ich völlig bei Ihnen. Meinen Einwand habe ich auch zu dem Zeitpunkt vorgebracht wo nur "Löger" zu lesen war und nicht "Einstweilige Bundesregierung Löger". RudolftheFree (Diskussion) 14:28, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Siehe die dortige amtliche Liste. Löger wird als Kanzler genannt, Mitterlehner nicht. Gert Lauken (Diskussion) 00:02, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Dies Liste ist weder "amtlich" iSv Rechtswirkung entfaltend, noch ist die Liste gegenüber der Betrauung Lögers mit dem Amt durch UHBP VdB erheblich.
Ich bleibe dabei: Der "Bundeskanzler Löger" auf der BKA-Website sowie auch die Behauptung aus Lögers Munde in Brüssel der Presse gegenüber, der Bundespräsident hätte ihn zum "Bundeskanzler der Republik ernannt" ist iVm Art. 71 B-VG iVm Welan (2003) iVm Walter-Mayer (1982) aufwertender Quatsch. Oder anders gesagt: Alternative Fakten.
Siehe auch Diskussion:Hartwig Löger#(interimistischer) Bundeskanzler (Difflink). --Elisabeth 06:14, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Zählung Löger

Da Löger vollwertiger Bundeskanzler war, als solcher bezeichnet wurde und in der entsprechenden Liste des Bundeskanzleramts geführt, ist er mitzuzählen. Die ständig revertierende Benutzerin Elisabeth, die sich für ihr Tun auf ihr eigenes Verfassungsverständnis beruft, ist angehalten, weitere Interventionen an dieser und anderer Stelle zu diesem Thema zu unterlassen. Gert Lauken (Diskussion) 17:42, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten