Diskussion:Kanzlerdemokratie

Ich hab irgendwie ein Problem mit dem Satz: "Dabei überschreitet der Bundeskanzler die ihm durch das Grundgesetz (Art. 65) vorgegebenen Prinzipien und erlangt so mehr Macht als ihm das Grundgesetz zugesteht." Es ist ja nun nicht so, daß Adenauer das Grundgesetz regelmässig gebrochen hätte. Er hat aber die ihm zustehenden Kompetenzen stark genutzt - das liegt m.E. aber eher in der Person begründet, ob jemand ein starker oder schwacher Kanzler ist und hat weniger etwas mit dem GG zu tun. Im übrigen wehrt sich gerade Niclauss gegen die Begrenzung des Begriffs auf die Adenauer-Ära und die Gegenüberstellung zur Koordinationsdemokratie. Und ich glaube, das ist die gängigere Meinung in der Politologie....Zitat: "Unter dem Eindruck des Stimmungstiefs der Regierung Kohl wurde im Jahre 1988 auch die These vertreten, die Kanzlerdemokratie gelte zwar für Adenauers Nachfolger, habe sich aber unter dem gegenwärtigen Kanzler in eine Koordinationsdemokratie verwandelt. Die Darstellung der informellen Verfahrensweisen macht aber deutlich, dass jeder Kanzler seit Adenauer ein hohes Maß von Koordination herbeiführen musste. Die Gegenüberstellung von Kanzler- und Koordinationsdemokratie hat deshalb wenig Erkenntniswert. Der frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz übernahm 1989 unvorsichtigerweise die These von der Koordinationsdemokratie. In einem Beitrag für >Die Welt< berichtete er, der Richtlinienkanzler habe sich in einen >Koordinationskanzler< verwandelt. Einige Tage später befand sich der Kritiker außerhalb des Kabinetts. Die Kanzlerdemokratie war offenbar in personalpolitischer Hinsicht noch in Kraft." aus: Artikel "Kanzlerdemokratie" von Niclauss MichaelS 22:52, 18. Jun 2004 (CEST)

Als ich gerade den Satz "Der Vorwurf sich zu einer Kanzlerdemokratie zu wandeln trat auch 2005 wieder auf, als Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage nutzte um den Bundestag aufzulösen, [u]obwohl er in den vorhergehenen Abstimmungen des Bundestags ein Misstrauen nicht erkannbar war[/]" gelesen habe, stellte sich mir die Frage, ob diese Meinungskundgabe, dass Misstrauen nicht erkennbar war, vom Urteil des Verfassungsgericht dieser Frage nach gestützt wurde. Ich bitte um Diskussion dies betreffend und wandle den Satz solange, vorsichtshalber um. Adrel 19:36, 8. Sep 2005 (CEST)

Ist so besser, bei solchen eher kleinen Umstellungen brauchst du normal nicht sofort etwas auf die Diskussionsseite zu schreiben.--G 21:17, 8. Sep 2005 (CEST)

Argumentation widersprüchlich

Es ist doch widersprüchlich eine Kanzlerdemokratie zuerst als eine Demokratie in der der Kanzler mehr Macht hat, als ihm das Grundgesetz zugesteht, zu definieren um anschließend Handlungsoptionen aufzuzählen die dem Bundeskanzler laut dem GG zustehen und diese wiederrum als Zeichen für eine Kanzlerdemokratie zu werten. Ich wäre für eine Überarbeitung des Artikels an den entsprechenden Stellen!

Dabei überschreitet der Bundeskanzler eventuell; Der Begriff Kanzlerdemokratie ist nicht eindeutig definert, von einigen wird der Begriff für eine Situation gebraucht in der der Bundeskanzler nach ihrer Ansicht das Grundgesetz überschreitet, andere sind der Meinung, dass es keine Überschreitung gibt oder sprechen schon bei einer kleineren Machtfülle von einer Kanzlerdemokratie.--G 17:25, 16. Sep 2005 (CEST)shchchndndndndhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh!!!!!!!!!!

Wenn im Text schon von der Politikwissenschaft gesprochen wird, muss deren nahezu einhellige Meinung auch korrekt wiedergegeben werden. In der Politikwissenschaft herrscht nahezu (bis auf Niclaus) Einigkeit darüber, dass Deutschland NICHT als Kanzlerdemokratie bezeichnet werden kann. Allenfalls die Ära Adenauer.

-- 188.110.111.155 09:25, 29. Jul. 2010 (CEST)pistazienfresser 01:00, 24. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Kanzlerdemokratie

Habe keine Lust, den Artikel neu zu bearbeiten, wenn ein selbsternannter Guru anschließend alles wieder cancelled !