„Diskussion:Brigitte Bierlein“ – Versionsunterschied

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:::::::: Was sind, falls noch offen, deine weiteren ''konkreten'' Kritikpunkte? Wie wäre diesfalls dein Umformulierungs- / Formulierungsvorschlag?
:::::::: Was sind, falls noch offen, deine weiteren ''konkreten'' Kritikpunkte? Wie wäre diesfalls dein Umformulierungs- / Formulierungsvorschlag?
:::::::: In der Tat geht es auch mir so, dass ich, wie augenscheinlich die anderen auch, insbesondere deine Thread-Eröffnung nicht wirklich zu deuten weiß, was ''konkret'' das/die Problem/e ist. --[[Benutzerin:Elisabeth59|Elisabeth]] 08:21, 7. Jun. 2019 (CEST)
:::::::: In der Tat geht es auch mir so, dass ich, wie augenscheinlich die anderen auch, insbesondere deine Thread-Eröffnung nicht wirklich zu deuten weiß, was ''konkret'' das/die Problem/e ist. --[[Benutzerin:Elisabeth59|Elisabeth]] 08:21, 7. Jun. 2019 (CEST)
:::::::::Ich bin sehr ruhig. Ich finde es überflüssig, "erste Frau" zu lesen, wenn der Abschnitt Bundeskanzlerin heißt. Erste Bundeskanzlerin … okay. Vor Bierlein war nicht Kurz, sondern Vizekanzler Löger mit der Regierung betraut. Die Bierlein-Regierung ist also die zweite Regierung nach dem Ibiza-Video. Sie wurde nicht gemeinsam mit den anderen Mitgliedern angelobt, das ist ungenau. Sie wurde zuerst angelobt, und erst dann die von ihr vorgeschlagenen MinisterInnen. Bierlein hat bei den Regierungsmitgliedern auch gegengezeichnet, also mit Van der Bellen unterschrieben (Sie hat diese Mitglieder ausgesucht!). Ende Mai 2019 sollte man präzisieren, es war der 30. Mai 2019. Das Datum steht im verlinkten Standard-Artikel oben in meinem ersten Diskussionsbeitrag. Die "festgesetzten" bzw. "angesetzten" Neuwahlen im Herbst wurden ja inzwischen richtiggestellt. Und die hatten mich am meisten gestört. Ungenauigkeiten beschädigen den Ruf der gesamten Wikipedia. Es gibt viele, die sich in Wikipedia informieren, die Wikipedia auch zitieren, und dann wird in Foren gespottet. Über WP und über Leser, die die WP zitieren. Wenn ich konkrete Formulierungen hätte, hätte ich den Artikel selber korrigiert. Ich werde das "amtierende" (bei Bundeskanzlerin) selber entfernen, auch bei [[Angela Merkel]] finde ich nur "Bundeskanzlerin" und nicht "amtierend". [[Benutzerin:Zabia|Zabia]] ([[Benutzerin Diskussion:Zabia|Diskussion]]) 05:37, 8. Jun. 2019 (CEST)


== Parteizugehörigkeit? ==
== Parteizugehörigkeit? ==

Version vom 8. Juni 2019, 05:37 Uhr

designiert Designation

Bitte verlinken --2001:16B8:2259:6100:995D:9997:9E51:654F 20:13, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

done. Danke für den Hinweis. --Elisabeth 20:25, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Kein Bilderbuch

Bitte um Reduktion auf zwei Bilder, WP ist kein Bilderbuch. Bis dahin bitte ich um administrativen Revert der Änderung von @Regiomontanus:. Er sollte die Regeln bezüglich letzte stabile Version und WP ist kein Bilderbuch kennen. --Die Kanisfluh (Kontakt) 00:42, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ein Foto reicht auch. Gruß --Parvolus 04:08, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Bei so einem ausführlichen Artikel können gerne 2 Fotos rein. Allerdings kann ich nicht nachvollziehen was du gegen das von dir gelöschte Foto hast. Der Revert-Kommentar (sinngemäß: wenigstens ein Foto in zivil) ist aus meiner Sicht angemessen. Wenn wirklich ein Bild raus soll, dann wäre ich für dieses:

Begründung: a) das ist das zweite Bild in Robe, ein weiteres ist vorhanden b) Die Dame blickt nach unten c) in der Thumbs-Ansicht, also das was 95 % der Leser sehen, sind nicht wirklich Gesichtszüge zu erkennen. Gruß vom Graf Foto 18:55, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Grüß euch, grüß Dich Die Kanisfluh und danke für Deine freundliche Nachricht. Momentan ist nicht klar, ob wir für das Bild, um das es geht, ein anderes entfernen, das Bild zusätzlich einfügen oder die Einfügung rückgängig machen, deshalb belasse ich das erst einmal bis zum Abschluss der Diskussion. Für mich spricht grundsätzlich nichts dagegen, das Bild zu ersetzen (eines mit Robe gegen das in zivil), aber auch nicht, das Bild als drittes Bild einzufügen, da ich finde, dass es durchaus noch auf die Artikelseite passt. Am passendsten wäre meiner Ansicht jedoch durchaus die Ersetzung, denn dann hat man zwei unterschiedliche Bilder, zwei Bilder in Amtsrobe sind nicht unbedingt notwendig. Wärst Du, Die Kanisfluh, damit einverstanden?--ElooKoN (Diskussion) 19:50, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Das dritte Bild zeigt Brigitte Bierlein bei ihrer bisherigen Tätigkeit, in diesem Fall bei der Verkündung des Urteils zur Wiederholung der Bundespräsidentenwahl in Österreich. Natürlich sieht sie dabei nicht in die Kamera und hat Akten in der Hand. Es gab zu dieser Zeit einen Wikipedian in Residence im Verfassungsgerichtshof. Dieser hat sich auch um ein aktuelles Foto von Brigitte Bierlein aus dem Jahr 2018 bemüht, zuvor hatten wir eines aus 2012. Ich finde, die Arbeit der Wikipedianerinnen und Wikipedianer sollte durchaus gewürdigt werden, wenn es einmal ein aktuelles Thema gibt, das auf Interesse stößt.
Ich arbeite oft im Bereich Lebewesen, wo es meist an die 10 Bilder pro Artikel gibt (vgl. Großaugenspinne). Auch ein Gemeindeartikel oder ein Artikel über ein denkmalgeschütztes Bauwerk erweckt kaum Interesse beim Leser, wenn es nicht mehrere Bilder im Artikel gibt. Oft haben wir diese nicht, aber es gibt Fotowettbewerbe wie Wiki Daheim und Wiki Loves Monuments, um unsere Umwelt besser darstellen zu können. Vielleicht habe ich bei meiner Arbeit in allen möglichen Bereichen der Wikipedia etwas übersehen, aber man beachte z. B. den vor zwei Tagen zum Exzellenten gekürten Artikel über Michail Tal, der neben dem Text vor allem von seinen Bildern lebt (11 Bilder), darunter Animationen von Schachpartien. Klar ist dieser Artikel länger als der vorliegende, und ich habe auch schon daran gedacht, dass 3 Bilder die Höchstzahl sind, die dieser Artikel verträgt, aber er wird bestimmt noch länger werden. MfG --Regiomontanus (Fragen und Antworten) 21:13, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Dem würde ich so auch zustimmen.--ElooKoN (Diskussion) 22:11, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Trotzdem ist kaum ein Unterschied zu den Bildern und vorallem das Bild von der Bundespräsidentenwahlverschiebung ist nicht wirklich gut in der Auflösung. Das Bild in Robe reicht.--Die Kanisfluh (Kontakt) 23:46, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe nun ein zweites Foto wieder eingefügt, nachdem leider zwei von drei Fotos von einem Benutzer entfernt wurden, dem die Diskussion scheinbar entgangen ist. Ich denke, das Bild vor dem Verfassungsgerichtshof ist durchaus passend. --ElooKoN (Diskussion) 23:46, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Die Kanisfluh: Unsere Antworten haben sich gerade überschnitten, wir haben in derselben Minute geantwortet. Die momentanen Fotos auf der Artikelseite unterscheiden sich, so wie es jetzt ist, finde ich das passend. Alle drei Fotos sind bzw. waren von guter technischer Qualität.--ElooKoN (Diskussion) 23:50, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ernest Maurer, First Gentleman of the Republic of Austria

In 2006, Ernest Maurer received world-wide critique for acquitting David Irving, the notorious British Holocaust-denier. [1]

The New York Times noted on December 20, 2006 that Ernest Maurer is widely known to have close ties to the Freedom Party, a right-wing organization with a history of appealing to anti-foreign and anti-Jewish sentiment. The NYT also noted that in several cases, Judge Maurer ruled in favor of Jörg Haider, after he sued journalists and academics who accused him of trying to rationalize Nazism. [2]


His successive judgements received wide international attention [3] and were debated, amongst others, in a book by the Austrian social scientists Ruth Wodak and Alexander Pollak in 2002 [4] and in November 2006, the European Court of Justice overturned three of his verdicts against the liberal Austrian newspaper Der Standard. [5]

Wodak and Pollak maintain that Maurer leaves out a sufficiently distant relationship with biologistic and racist theories. His judgements contain a trivialization of racist ideologies. [6] A key sentence of Maurer’s verdicts says:

“The advocacy of racial purity, hereditary health and the rejection of the integration of foreigners is not in any sense disrespectful. The idea of a race-pure and hereditary healthy people in itself is an ideal not invented by National Socialism.”

[7]

Sehr interessant das Ganze, zum Einen. Zum anderen haben wir glücklicherweise keine Sippenhaftung heutzutage. Und doch dürfte es da unrühmige Verquickungen zu geben. Es wird also spannend zu beobachten sein, wie sich das mit Bierlein als Kanzlerin weiterentwickelt.
  • Umstrittener Ex-Richter. Der Mann an Bierleins Seite. In: oe24.at, 1. Juni 2019. („Sie gilt als ausgesprochen ehrgeizig und ist politisch auf der konservativen Seite beheimatet. Doch eine Eigenschaft zeichnet Brigitte Bierlein ganz besonders aus: ihre Objektivität. Als erste Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs war diese unerlässlich, jetzt hat sie ihr „hohes Maß an Objektivität“ – so Weggefährtin Waltraud Klasnic – zur ersten („Übergangs“-)Bundeskanzlerin ­Österreichs gemacht.“ „Früher gab es noch Kritik von SPÖ / Als Bierlein 2003 als Vizepräsidentin in den Verfassungsgerichtshof kam, geschah das auf Betreiben der FPÖ. Der damalige ÖVP-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel entsandte sie. Damals hagelte es vor allem Kritik von der SPÖ, die sie als ‚stramm konservative, regierungsnahe Richterin‘ bezeichnete. Heute jubeln auch die SPÖ-Frauen über die erste Kanzlerin: ‚Das ist ein frauenpolitisch wichtiges Signal.‘“ „… Die frühere Landeshauptfrau Waltraud Klasnic hatte sie auch in die Opferschutz-Kommission kirchlicher Gewaltopfer gerufen. ‚Auf die Brigitte kann man sich in schwierigen Situationen absolut verlassen‘, sagt sie zu ÖSTERREICH. ‚Sie ist jetzt die richtige Wahl.‘“)
  • Daniel Bischof: Vertraut und distanziert. Beeinflusst die Politik den Verfassungsgerichtshof? Oder ist es gar umgekehrt? In: Wiener Zeitung, 13./18. April 2018. („Auch VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein war zuletzt ins Visier des Juristen geraten. In einem Leserbrief in der "Presse" hatte Doralt gemeint, dass Bierlein 2003 nur aufgrund ihres Lebensgefährten, des Haider-Intimus und umstrittenen Richters Ernest Maurer, Verfassungsrichterin geworden wäre. "Ohne gegen die Qualifikation von Bierlein etwas zu sagen: Sie hat in einem Interview behauptet, dass sie keiner politischen Partei nahesteht. Das hat mich gestört", erklärt Doralt.“)
--Elisabeth 10:12, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Im Artikel fehlt die Quelle für den Namen Ernest Maurer, die dortige Quelle nennt nur "einen" Lebensgefährten. Bitte die Quellen hier (wie Oe24) dazu nehmen. Artikel ist gesperrt. --195.200.70.50 12:03, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
@IP: Ich habe die Quelle durch einen Beitrag der Wiener Zeitung ersetzt, in der der Name ihres Lebensgefährten genannt wird. --Die Kanisfluh (Kontakt) 21:26, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Familie?

Hat Brigitte Bierlein Kinder/Enkel? --93.197.98.77 19:37, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Nein, hat sie nicht. --Die Kanisfluh (Kontakt) 20:18, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Stand letzte Woche hier noch drin, bei der Berliner Kanzlerin wird es erwähnt? --Nereki1837 (Diskussion) 18:12, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Quellen

  1. https://www.nytimes.com/2006/12/20/world/europe/20cnd-holocaust.html
  2. https://www.nytimes.com/2006/12/20/world/europe/20cnd-holocaust.html
  3. https://www.deutschlandfunk.de/alexander-pollak-ruth-wodak-der-ausgebliebene-skandal.730.de.html?dram:article_id=101829
  4. Ruth Wodak and Alexander Pollak “Der ausgebliebene Skandal. Diskurshistorische Untersuchung eines Wiener Gerichtsurteils. ISBN: 978-3-7076-0134-3, Seiten: 160, Czernin Verlag, Vienna, 2002
  5. https://derstandard.at/2703723/Kopf-des-Tages--Der-Richter-der-Rechten-wird-grantig
  6. Wodak and Pollak in “Der Falter”, https://www.falter.at/archiv/FALTER_200012131033190030/rassenrein-erbgesund
  7. https://derstandard.at/2703723/Kopf-des-Tages--Der-Richter-der-Rechten-wird-grantig. The German original of Maurer’s judgement reads as follows: Das Eintreten für Rassenreinheit, Erbgesundheitslehre und gegen die Integration von Ausländern ist per se betrachtet nicht ehrenrührig. Die Idee vom rassenreinen und erbgesunden Volk an sich ist eine Idealvorstellung, die nicht erst vom Nationalsozialismus erfunden wurde.

70-Jahres-Grenze

Im Artikel fehlt noch, dass sie mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren automatisch aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden wäre. Am 25. Juni wird sie 70. Mir ist aber nicht klar, ob sie dann sofort in Rente/Pension gegangen wäre, oder es noch eine "Restlaufzeit" gibt. Deshalb hier die Bitte an die Kenner Österreichs, das zu ergänzen. --Jeansverkäufer (Diskussion) 08:17, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

@Jeansverkäufer: Die gesetzliche Altersgrenze für VfGH-Mitglieder von 70 Jahren ist in Art. 147 Abs. 6 B-VG festgelegt. VfGH-Mitglieder haben demnach spätestens am 31. Dezember jenes Jahres, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand zu treten. Bei Frau Dr. Bierlein wäre dies am 31. Dezember 2019 der Fall gewesen. Dieses Datum ist mit ihrem Rücktritt vom Amt der VfGH-Präsidentin aber ohnehin hinfällig geworden, weshalb ich es auch nicht mehr im Artikel erwähnen würde. Rückkehrrecht zum VfGH hätte sie sowieso keines, weshalb das nunmehr nicht mehr relevant scheint. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 10:58, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Danke, für die Antwort. Das es hinfällig ist klar. In den deutschen Medien wurde aktuell die Grenze mehrmals genannt, ohne zu erwähnen, dass es um den 31. Dezember geht. Deshalb die Nachfrage/Verwirrung. Beim Googlen findet man übrigens auch österreichische Berichte aus dem Jahr 2018, also als sie Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs wurde, in denen diese Grenze erwähnt wurde. In mindestens einem Bericht schimmert sogar durch, dass sie deshalb befördert wurde (Motto: wenn sie es nicht kann, ist sie eh bald wieder weg). Also das Medienecho zur 70-Jahres-Grenze ist und war da. Ob das reicht, um es in den Artikel einzubauen, sollen die Bierlein-Experten hier entscheiden. --Jeansverkäufer (Diskussion) 11:49, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

als/zu

Mme Bierlein wurde mMn nicht "als", sondern vielmehr "zur" Bundeskanzlerin designiert. --2003:DA:A741:9D00:9DB9:8C2E:306C:F448 14:46, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Überarbeiten bitte

Ich halte hier kurz fest:

Bundeskanzlerin kann sowieso nur eine Frau sein.

Bierlein wurde am 3. 6. 19 angelobt, und nach ihr, die von ihr ausgesuchten Regierungsmitglieder.

Zuerst war der Mißtrauensantrag durch NR gegen die Kurzregierung.

Dann Abberufung der Kurzregierung durch Alexander Van der Bellen.

Dann Designierung von Fr. Bierlein am 30. Mai 19 zur Bundeskanzlerin, mit Ermächtigung zur Bildung (!) von einer Regierung. Allerdings ist sie jetzt definitiv als Bundeskanzlerin angelobt, also ist das eher nicht mehr wichtig.

Neuwahlen werden kommen, sind aber noch nicht festgesetzt, noch nicht mal beantragt. Gibt noch keinen konkreten Termin.

Die Regierung Bierlein bleibt wohl bis zur nächsten Regierung im Amt.

Standard Liveticker 3. 6. 2019: "Nach dem Sprechen der Gelöbnisformel hat Brigitte Bierlein die ersten Urkunden unterschrieben - ihre eigene und die für die zu bestellenden Regierungsmitglieder." (Nebenbei: Maria Theresia wurde von Constantin von Wurzbach meist als „große Kaiserin“ bezeichnet, ihr Titel war eben definitiv auch römische Kaiserin). Zabia (Diskussion) 17:11, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ich verstehe nicht ganz, was du mit deinem Beitrag meinst. Was soll überarbeitet werden? Der Artikel bildet imo ihre derzeitige biografische Situation ab. Was sie in ihrer jetzigen Funktion unterschreibst und was nicht, wäre zu detailliert für ihre Biografie. Oder was meinst du? Gruß --Parvolus 17:46, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich hab klar geschrieben, was da nicht stimmt. z. B. wurde keine Neuwahl angesetzt, sondern eine Regierung des Amtes enthoben, u. s. f. Zabia (Diskussion) 06:27, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Daran war sie nicht beteiligt. Und auch wenn der Vorgang ungewöhnlich ist, entspricht er offenbar den rechtlichen Regeln. Man kann folglich nicht sagen, dass etwas „nicht stimmt“. Ich halte es deswegen für sinnvoll, deinen Überarbeiten-Baustein zu entfernen. Gruß --Parvolus 06:36, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Der Baustein war vor Dir schon weg. Ich hab auch nirgends behauptet, dass Bierlein an irgendwas beteiligt war, oder irgendwelche Regeln verletzt hätte. Ist sowieso unvorstellbar! Ich hab einzig die irrigen Aussagen im Wikipedia-Artikel kritisiert. Unterstell mir bitte nichts. Nachdem es immer noch keinen Neuwahlbeschluß bzw. Termin gibt, sollte es besser "vorgesehenen" als "festgesetzten" heißen. Zabia (Diskussion) 07:50, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ruhig, ruhig. Ruhig Blut, Zabia! :-)
Zum derzeitgen Zeitpunkt steht im Artikel: "… für Herbst 2019 angesetzten Neuwahl des Nationalrats, …": Das ist in dieser Form mMn hinreichend unbestimmt ohne einen bereits festgesetzten Wahltermin zu suggerieren. Siehst du das anders, Zabia?
Was sind, falls noch offen, deine weiteren konkreten Kritikpunkte? Wie wäre diesfalls dein Umformulierungs- / Formulierungsvorschlag?
In der Tat geht es auch mir so, dass ich, wie augenscheinlich die anderen auch, insbesondere deine Thread-Eröffnung nicht wirklich zu deuten weiß, was konkret das/die Problem/e ist. --Elisabeth 08:21, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich bin sehr ruhig. Ich finde es überflüssig, "erste Frau" zu lesen, wenn der Abschnitt Bundeskanzlerin heißt. Erste Bundeskanzlerin … okay. Vor Bierlein war nicht Kurz, sondern Vizekanzler Löger mit der Regierung betraut. Die Bierlein-Regierung ist also die zweite Regierung nach dem Ibiza-Video. Sie wurde nicht gemeinsam mit den anderen Mitgliedern angelobt, das ist ungenau. Sie wurde zuerst angelobt, und erst dann die von ihr vorgeschlagenen MinisterInnen. Bierlein hat bei den Regierungsmitgliedern auch gegengezeichnet, also mit Van der Bellen unterschrieben (Sie hat diese Mitglieder ausgesucht!). Ende Mai 2019 sollte man präzisieren, es war der 30. Mai 2019. Das Datum steht im verlinkten Standard-Artikel oben in meinem ersten Diskussionsbeitrag. Die "festgesetzten" bzw. "angesetzten" Neuwahlen im Herbst wurden ja inzwischen richtiggestellt. Und die hatten mich am meisten gestört. Ungenauigkeiten beschädigen den Ruf der gesamten Wikipedia. Es gibt viele, die sich in Wikipedia informieren, die Wikipedia auch zitieren, und dann wird in Foren gespottet. Über WP und über Leser, die die WP zitieren. Wenn ich konkrete Formulierungen hätte, hätte ich den Artikel selber korrigiert. Ich werde das "amtierende" (bei Bundeskanzlerin) selber entfernen, auch bei Angela Merkel finde ich nur "Bundeskanzlerin" und nicht "amtierend". Zabia (Diskussion) 05:37, 8. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Parteizugehörigkeit?

Falls Brigitte Bierlein parteilos ist, sollte man (auch) dies erwähnen. Es ist schließlich eher selten, daß eine Bundeskanzlerin (oder ein Bundeskanzler) keiner Partei angehört. --217.237.114.217 04:19, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Auf die Weise wie sie ins Amt zu kommen, ist ebenso selten wie die Besonderheit, dass sie die erste Frau in dem Amt in Österreich ist. Von einer Parteizugehörigkeit ist nichts bekannt. Deutschlandfunk: „Brigitte Bierlein werden gute Kontakte zur ÖVP von Sebastian Kurz und auch zur FPÖ nachgesagt. Parteimitglied ist sie aber nicht.“ Hans Bürger, ORF: „Sie gilt als konservativ. … Auf der anderen Seite gilt sie doch als sehr liberal.“ Daraus folgt: Sie gehört weder der FPÖ noch der ÖVP an, theoretisch könnte sie einer anderen Partei angehören. --Parvolus 06:30, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten