Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/18. August 2006

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von http://www.fck.de/inc/popup/bildergalerie.php?action=/bildergalerie/2005/11//20051105.txt&c=4 --Btr 00:41, 18. Aug 2006 (CEST)

fair use vgl. en:Image:Thug2box.jpg --Btr 01:56, 18. Aug 2006 (CEST)

Keine Lizenz --Leipnizkeks 03:34, 18. Aug 2006 (CEST)

Keine Lizenz --Leipnizkeks 03:35, 18. Aug 2006 (CEST)

URV --Leipnizkeks 03:38, 18. Aug 2006 (CEST)

Kann keinen Grund zum Löschen sehen, Lizenzangaben wurden korrekt und vollständig nachgetragen. Hagupe 19:13, 21. Aug 2006 (CEST)

Auf dem Foto ist zwar ein Zitat, jedoch ist das Zitat in den Artikel integriert, daher ist die Abbildung nach § 51 urhg zulässig. Es ist unerheblich, ob ein Zitat in Textform oder Graphischer Form abgebildet wird. Die Verwendung des Fotos mit dem Zitat ist überall dort frei, wo es im Sinne § 51 eingesetzt wird. Kopiert sich jemand das Foto, und verwendet es ohne Beachtung von §51, so geht dies Wikipedia nichts an. (80.133.165.76 19:58, 21. Aug 2006 (CEST) 80.133.165.76 == Hagupe 20:00, 21. Aug 2006 (CEST))

URV --Leipnizkeks 03:40, 18. Aug 2006 (CEST)

URV --Leipnizkeks 03:40, 18. Aug 2006 (CEST)

URV --Leipnizkeks 03:40, 18. Aug 2006 (CEST)

Logo ist zwar Wappen-PD-DE, aber das Bild links nicht --Leipnizkeks 03:45, 18. Aug 2006 (CEST)

Keine Lizenz --Leipnizkeks 03:49, 18. Aug 2006 (CEST)

Unklare Lizenz --Leipnizkeks 03:54, 18. Aug 2006 (CEST)

Zuerst wohl beim Uploader nachfragen, da steht nämlich nichts in der Diskussionsseite. --Luxo 01:02, 20. Aug 2006 (CEST)

wird nur zu Vandalismuszwecken gebraucht --Andreas König 12:22, 18. Aug 2006 (CEST)

da es von Commons aus eingebunden wird, kann uns der LA hier überhaupt nichts bringen. Im Übrigen ACK zum LA --Herrick 12:28, 18. Aug 2006 (CEST)
stimmt, müsste sonst aber auch ein SLA sein. Musicsciencer Beware of the dog... In den Zeugenstand... 14:13, 18. Aug 2006 (CEST)

von http://www.berlin.de/aktuell/03_02/_html/ereignisse8.html, keine Lizenzangabe --A.Hellwig 12:49, 18. Aug 2006 (CEST)

auch hier zu finden, PD unwahrscheinlich --A.Hellwig 12:52, 18. Aug 2006 (CEST)

auch hier zu finden, PD unwahrscheinlich --A.Hellwig 12:53, 18. Aug 2006 (CEST)

Bild wurde in besserer Qualität von mir neu erstellt und auf Commons hochgeladen (siehe Bild:Parasorbic_acid.png). Wird nicht mehr benötigt. --Solid State Input/Output; +/– 13:03, 18. Aug 2006 (CEST)

URV, geschützt bis mindestens 1.1.2013 (Ssymank starb ab 19.09.1942) --Rtc 13:34, 18. Aug 2006 (CEST)

Bei dem abgebildeten Text handelt es sich bestimmt nicht um ein schützenswertes "Werk" des Herrn Ssymank, sondern um einen zum Zwecke größtmöglicher Verbreitung erstellten simplen (Werbe-)Text, der also schon per definitionem "gemeinfrei" sein sollte. Bitte behalten (mein Herz hängt aber nicht dran) UweRohwedder 16:25, 19. Aug 2006 (CEST)
Diese Argumentation hatten wir schon so oft. Ist die Werbung im Fernsehen dann auch gemeinfrei? Ich glaube Du siehst, dass es so nicht läuft. --Rtc 17:43, 19. Aug 2006 (CEST)

Da spielt sich aber ein kleines Würstchen ganz groß auf. Man kann darüber streiten, ob das tatsächlich ein geschütztes Sprachwerk ist. --Historiograf 01:03, 20. Aug 2006 (CEST)

...sagt das große Würstchen. Ich glaube, wir müssen hier nicht diskutieren, dass das geschützt ist. --Rtc 02:40, 20. Aug 2006 (CEST)

Mal abgesehen von der Würstchen-Diskussion sollten wir beachten, dass es einen Unterschied bei der Betrachtung von Texten und von Bildern gibt. Das hier diskutierte Werk besteht aus einem Text und einer graphischen Leistung (Satz und Layout). Meines Erachtens ist die Leistung von Ssymank hier in einem Text zu sehen, der im Rahmen eines Textzitats angeführt wird. Die Länge des Ssymank-Textes im Vergleich mit der Länge der Artikel, in denen er eingesetzt wird, erlaubt es, ihn als Text-Zitat innerhalb eines eigenständigen Werkes verschiedener Wikipedia-Autoren (hier vornehmlich Uwe Rohwedder) zu sehen. Das ist legitim und keine URV. Die graphische Leistung des Setzers und Layouters ist marginal, die Schöpfungshöhe gering. Mittlerweile werden Firmenlogos, die eine geringe graphische Schöpfungshöhe aufweisen (meist rein typographische Lösungen) auch als NICHT schützenswert betrachtet und in die Wikipdia aufgenommen. Die hier erbrachte schöpferische Leistung hinsichtlich Satz und Layout ist so wenig kreativ, dass ich die Schöpfungshöhe deutlich geringer sehe, als bei den meisten typographischen Firmenlogos in der Wikipedia. Also behalten. --Rabe! 09:56, 21. Aug 2006 (CEST)

Im Übrigen ist mglw. beachtlich, dass Benecke – wie auch der mitunterzeichnete DSt-Vorsitzende Peter van Aubel – diesen Text nicht als Privatpersonen, sondern in Wahrnehmung ihres Amtes bei der DSt veröffentlicht haben. Hierzu sagt § 5 Abs. 1 und 2 UrhG über "Amtliche Werke": "(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind." Nach meiner laienhaften Auslegung - die dazu berufene Juristen bitte korrigieren mögen - trifft dies auch auf eine Organisation wie die DSt (und daher auch auf die anderen beiden DSt-Abb. weiter unten) zu! Schöne Grüße --UweRohwedder 10:31, 21. Aug 2006 (CEST)

imho keine URV -- Behalten. --vwm 18:01, 21. Aug 2006 (CEST)

Rabe, Du liegst mehrfach falsch. a) typographische Lösungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Als was denn auch? b) Firmenlogos sind Gebrauchsgrafiken, weil sie einen Zweck erfüllen; dafür gelten andere Maßstäbe, weil die Möglichkeit besteht, sie als Geschmacksmuster eintragen zu lassen! c) Bildzitate sind richtlinienwidrig. Wenn als Zitat, dann aptippen. Ein Gesetz, verordnung, amtlicher Erlass u.ä. ist es sicher nicht, und UrhG §5(2) "wird von der Rechtsprechung sehr eng ausgelegt" (Amtliches Werk). Also hört auf mit diesen gruseligen Rechtsverbiegereien, weg mit dem Bild. --Rtc 18:06, 22. Aug 2006 (CEST)

Das Bild bleibt, wenns nach mir geht. Es ist ein simpler Text, dem ich die Schöpfungshöhe abspreche. Nicht jeder Text ist urheberrechtlich geschützt, wenn er länger als 2-3 Zeilen ist, auch wenn der Schutz der kleinen Münze gilt. --Histo Bibliotheksrecherche 01:00, 23. Aug 2006 (CEST)

Was heißt Rechtsverbiegereien? Ein Bildzitat wäre übrigens das Zitat eines Bildes, ich sehe Text (Rtc: trotzig und ohne nachvollziebare Begründung weiter für das Löschen eintreten, warum?). Auch wenn es Werbung war, ist es nicht dadurch gemeinfrei, denn das ist hier jetzt zu einem historischen Dokument geworden. Damit das als Textzitat gelten kann, muß es aber auch auf den Textinhalt ankommen. Mir scheint es aber, daß die Seite zu illustrativen Zwecken in den Artikel gesetzt wurde. Wenn es URV gibt, dann nicht für das Layout, das hat ja der Setzer gemacht, und nicht Ssymank. Um was handelt es sich also? Mir ist das nicht klar, statt von Rechtsbiegereien zu sprechen, sollte man aber bemüht sein, über die Meinungen hinaus eine haltbare Subsumption unter einen Paragrafen zu schaffen. Ich kann nicht erkennen, wie es möglich sein soll UrhG überhaupt anzuwenden. Ich sehe kein schützenswertes Werk nach §2. Es handelt sich weder um Wissenschaft, Literatur noch Kunst. Vermutlich ist die Seite als historischer Quellenbeleg einzustufen. Ein solches Dokument zu illustrativen Zwecken in einen Artikel zu setzen, scheint mir erlaubt. Hagupe 10:38, 23. Aug 2006 (CEST)

Es geht nicht nur um erlaubt sein, sondern um eine freie Lizenz. Layouts sind nicht geschützt. Der Text ist es und wenn Histo dem agressiv die Schöpfungshöhe abspricht kann ich nur sagen, dass er falsch liegt. Zu §2: "Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke" §2 definiert ja grade, was ein Werk der Wissenschaft, Literatur und Kunst ist, und sagt nicht, dass jene Attribute für einen urheberrechtlichen Schutz notwendig sind. Nach Deiner Argumentation wäre ein Computerprogramm auch nur geschützt, wenn es wissenschaftliche, literarische oder künstlerische Elemente enthält, was offenbar absurd ist. --Rtc 15:16, 23. Aug 2006 (CEST)

Wenn es nur um den Text geht, und dieser ein "Werk" darstellt, das urheberrechtlich geschützt ist (ich halte das weiterhin für fraglich), dann sehe ich noch die Möglichkeit, den Text als Zitat aufzufassen. Dazu müßte aber dann im Text des Artikels auf den Inhalt des Zitates Bezug genommen werden. Die Abbildung gilt dann als Beleg, daß die Behauptungen im Artikeltext zutreffend sind. Die Richtlinien für Bildzitate würden nicht gelten, denn es geht um den Text, die Abbildung ist kein Bildzitat, sondern die Abbildung eines Textzitates. Wenn das sinnvoll ist, die gesamte Seite als Beleg anzuführen, ist es keinesfalls vorgeschrieben, die Seite abzutippen. Die graphische Abbildung ist genauso gut möglich. Übrigens ist das auch der Fall beim folgenden Bild: Bild:Astawahlen1920-21.jpg. Die Tabelle hat Zitatcharakter, niemand verlangt, daß die Daten abgetippt werden, es ist durchaus üblich, solche Sachen als Grafik reinzustellen. Hagupe 20:27, 23. Aug 2006 (CEST)

Gemäß Richtlinien sind Zitate mit Bildern nicht erwünscht, und das umfasst nicht nur Bildzitate. Hier Ausnahmen einzuführen, wäre ein größere Richtlinienänderung, die nur per Meinungsbild zu klären wäre. --Rtc 21:01, 23. Aug 2006 (CEST)
Das würde mich schon mal genauer interessieren, wo steht das? Ich konnte nirgendwo dazu eine Aussage finden. Hagupe 22:20, 23. Aug 2006 (CEST)
Spezial:Upload: "Lade nur solche Bilder hoch, von denen du ganz sicher weißt, dass sie überall frei weiterverbreitet, verändert und auch kommerziell genutzt werden dürfen." Ein beachtenswert häufig überlesener Hinweis. --Rtc 22:58, 23. Aug 2006 (CEST)
Ich hatte mich auch schon gewundert, weshalb eine Lizenz speziell für WP, die vom Urheberrechtsinhaber eines Bildes erteilt wurde, für WP nicht ausreicht. Es sind nur Bilder erlaubt, wo der Urheber sagt, die gebe ich völlig frei. Da steckt wohl die WP-Idee dahinter, daß WP völlig frei sein soll, selber auch komplett Public Domain. Ein Zitat in Grafikform ist der Substanz nach zwar nichts anderes als ein getipptes, aber man müßte im Interesse der WP-Idee trotzdem dann darauf aufmerksam machen, daß diese Bilder nur zusammen mit §51 erlaubt sind. Wäre in gewisser Hinsicht ein Schönheitsfehler, zugegeben. Hagupe 08:37, 24. Aug 2006 (CEST)

Bleibt wohl nur, das Bild mit PD-Bild-Schöpfungshöhe einzustellen. In diesem Fall mache ich das nicht, sondern überlasse das denen, die das beurteilen könnenn. Hagupe 09:00, 24. Aug 2006 (CEST)

Bei anonym 100 Jahre. Ansonsten Autor+Sterbedatum notwendig --Rtc 13:40, 18. Aug 2006 (CEST)

Dies ist kein "Werk", sondern eine simple Zusammenstellung von allgemein zugänglichen Zahlen (fehlende "Schöpfungshöhe"?), die ich auch händisch abtippen könnte, ohne dass sich irgendwer dran gestört hätte. Bitte behalten UweRohwedder 16:28, 19. Aug 2006 (CEST)
"Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: [...] 7. [...] Tabellen"[1]. --Rtc 17:50, 19. Aug 2006 (CEST)

Blödsinn. Das ist kein geschütztes Werk, Fakten wie Wahlergebnisse bleiben gemeinfrei, auch wenn sie in Tabellenform präsentiert werden. "Übliche Tabellenformen ... sind gemeinfrei" (Loewenheim in Schricker 2. Aufl. 1999, § 2 Rdnr. 97). --Historiograf 01:06, 20. Aug 2006 (CEST)

Nichts von dem, was ich geschrieben habe, war Blödsinn oder hat dem widersprochen und natürlich bleiben Fakten gemeinfrei. Aber es stimmt natürlich, was Du sagst. --Rtc 02:55, 20. Aug 2006 (CEST)

Tabellarische Daten sind keine URV! Behalten. --Rabe! 09:58, 21. Aug 2006 (CEST)

...der von rtc oben zitierte UrhG-Paragraph 2 hat übrigens einen Absatz (2), in dem es ausdrücklich heißt: "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen." Wenn schon zitieren, dann bitte vollständig, und nicht nur das, was einem gerade in den Kram passt! --UweRohwedder 10:12, 21. Aug 2006 (CEST)

imho keine URV -- Behalten. --vwm 18:01, 21. Aug 2006 (CEST)

Ich habe bereits gesagt, dass ich Historiograf zustimme. --Rtc 18:08, 22. Aug 2006 (CEST)

dann zieh doch bitte konsequenterweise auch Deinen LA zurück ;-) --UweRohwedder 11:38, 23. Aug 2006 (CEST)
Nein, weil er nach wie vor bestand hat; das Bild ist als PD-alt gekennzeichnet, was nicht der Fall ist. Ich übernehme auch nicht für Dich die Verantwortung das Schöpfungshöhe-Schild reinzumachen. --Rtc 15:09, 23. Aug 2006 (CEST)

Ich verstehe rtc's letzte Anmerkung, daß PD-Bild-Schöpfungshöhe ok ist, habe entsprechend die Lizenz geändert. Hagupe 15:46, 23. Aug 2006 (CEST)

Du solltest das nicht so verstehen. Wenn Du etwas änderst und es ist nicht so, trägst Du im Fall eines Falles gegebenenfalls die Verantwortung. Wenn ich meine Meinung zum Thema äußere, heißt das nicht, dass ich in irgendeiner Form Verantwortung übernehme, wenn Du meine Meinung als Grundlage Deines Handelns verwendest. --Rtc 16:07, 23. Aug 2006 (CEST)

Bei anonym 100 Jahre --Rtc 13:42, 18. Aug 2006 (CEST)

Wie schon bei den vorhergehenden und dem nachfolgenden plädiere ich auf fehlende Schutzwürdigkeit ("Schöpfungshöhe"?). Dieses wie auch das nachfolgende Bild Dst-ämter.jpg stammt aus einer - zum Zwecke größtmöglicher Verbreitung herausgebenen - Selbstdarstellungs- und Werbeschrift der damaligen Organisation Deutsche Studentenschaft, die sich ihrerseits aus öffentlich-rechtlichen Körperschaften zusammensetzte. Ein schützenswertes Interesse irgendwelcher noch lebender oder bereits verstorbener Personen ist nicht erkennbar. Bitte behalten UweRohwedder 16:38, 19. Aug 2006 (CEST)
Nicht mit einem vermeintlichen Interesse argumentieren. Urheberrechtsschutz besteht unabhängig von solchen Gegebenheiten. Beachte, dass bei solchen Zeichnungen die Kleine Münze geschützt ist (keine Gebrauchsgrafik!) --Rtc 17:47, 19. Aug 2006 (CEST)

Sehe hier keinen Urheberrechtsschutz. Eine zu simple Darstellung, die unter der kleinen Münze bleibt. --Historiograf 01:08, 20. Aug 2006 (CEST)

Nein, die kleine Münze ist hier eindeutig erreicht. --Rtc 02:48, 20. Aug 2006 (CEST)
...sagt der bekennende Nicht-Fachmann ;-) Ich finde diese Auftrumpferei zwar reichlich anmaßend, mein Herzblut hängt aber nicht an den ollen Grafiken, denn der Text steht hoffentlich für sich selbst. --UweRohwedder 09:56, 21. Aug 2006 (CEST)
Anmaßend ist es sicher nicht, die Grundsätze der Freien Lizenzen zu bewahren. In der Zeit, die Du zum Diskutieren aufgebracht hast, hättest Du längst selbst ein ensprechendes, viel besseres Bild gezeichnet. --Rtc 18:12, 22. Aug 2006 (CEST)
sorry, rtc - ich bin nun mal nur ein dummer schreiberling und habe keine ahnung wie man das macht. wenn Du es besser kannst, dann tu du es doch bitte! --UweRohwedder 11:39, 23. Aug 2006 (CEST)

imho keine URV -- Behalten. --vwm 18:01, 21. Aug 2006 (CEST)

Habe Lizenz auf PD-Bild-Schöpfungshöhe geändert. Hagupe 15:51, 23. Aug 2006 (CEST)

Bei anonym 100 Jahre. Höchstens mangelnde Schöpfungshöhe. --Rtc 13:44, 18. Aug 2006 (CEST)

Siehe Argumentation zu Dst-aufbau.jpg behalten UweRohwedder 16:39, 19. Aug 2006 (CEST)

imho keine URV -- Behalten. --vwm 18:01, 21. Aug 2006 (CEST)

In jedem Fall ist das Lizenzschild falsch. --Rtc 18:09, 22. Aug 2006 (CEST)

dann setz doch bitte das ein, was Dir richtig erscheint! wie gesagt, ich bin nur ein schreiberling und kein wikibilderrechtsexperte ;-) --UweRohwedder 11:41, 23. Aug 2006 (CEST)

Hab ich eben gemacht, ist nichts schwieriges. Hagupe 12:07, 23. Aug 2006 (CEST) P.S. das wäre auch für die anderen Bilder nötig, wenn statt des Fristablaufs als Begründung die geringe Schöpfungshöhe die Lizenzfreiheit begründet. Einfach dann mit edit: Bild-PD-alt -->Bild-PD) Hagupe 12:13, 23. Aug 2006 (CEST)

Danke, aber wie Du der Versionshistorie unschwer entnehmen kannst, ist mir genau dieses einfache Bild-PD vor längerer Zeit schonmal als falsch angekreidet und in PD-alt umgewandelt worden. Verstehst Du nun meine Verwirrung? ;-) --UweRohwedder 12:16, 23. Aug 2006 (CEST)

Das war wohl nur gut gemeint, denn man braucht sich mit der Schöpfungshöhe nicht zu beschäftigen, wenn das Bild älter als 70 Jahre ist. Wie es hier aussieht, hat jemand wegen vermeintlicher Anonymität 100 Jahre Schutz geltend gemacht, auch bei den anderen Bildern. Wenn das zuträfe, ist die Frist noch nicht abgelaufen, und dann wäre die geringe Schöpfungshöhe als Argument einzubringen. Die Frage ist also: sind die Urheber wirklich anonym, oder kann ein Urheber angegeben werden. Diese Zeichnungen sind in einer Broschüre, die im Selbstverlag der Deutschen Studentenschaft herausgegeben wurde? Ist das anonym, ich glaube nicht. Die Frage wäre zunächst zu klären. Ich kenn mich damit nicht aus, aber ich denke, es gilt bei diesen Sachen eine nicht anonyme Urheberschaft, die aber dann auch benannt werden muß. Etwa Träger des Rechtes ist die Deutsche Studentenschaft. Dann genügt das Alter, ansonsten verweisen auf geringe Schöpfungshöhe. Hagupe 12:48, 23. Aug 2006 (CEST)

Ohne das hier unnötig auszuwalzen: Die Deutsche Studentenschaft ist 1945 als NS-Organisation verboten worden; Rechtsnachfolger sind keine bekannt. Gilt dann auch die 70-Jahre-Regel - dann muss ich ja "nur" noch neun Jahre warten ;-) - oder evtl. eine andere Frist? Fragen über Fragen ... --UweRohwedder 13:01, 23. Aug 2006 (CEST)
Ja, wart jetzt ab, ob Deine Bilder überleben, und wenn sie gelöscht werden, aus welchem genauen Grunde. Dann überprüfst Du das, und stellst die Sachen wieder rein, und gibst dazu an, weshalb das geht. Bei diesen Geschichten finde ich das einfach nervigen Quatsch, solche Löschanträge zu stellen, aus "Prinzip", um Wind zu machen. Löschanträge sollten nur bei ernsthaften Bedenken gestellt werden. Hagupe 13:25, 23. Aug 2006 (CEST)

Die Regel "70-Jahre nach Tod des Urhebers" gilt immer. Urheberrechte liegen immer bei den Autoren und gehen nicht verloren. Die Nutzungsrechte fallen ebenfalls im Zweifelsfall immer zu den Autoren bzw. deren Nachkommen zurück. 70 Jahre bei anonymen Werken sind unter allen Umständen regelwidrig, egal ob Du die Anonymität vermeintlich "beweisen" kannst; es werden bei solchen Werken immer nur kulanterweise 100 Jahre akzeptiert. Auch richtet sich die Schutzdauer immer nach dem Tod der tatsächlichen Urheber, und sind vom Inhaber der Nutzungsrechte völlig unabhängig. --Rtc 15:08, 23. Aug 2006 (CEST)

Auf Vorschlag von rtc habe ich die Lizenz auf PD-Bild-Schöpfungshöhe korrigiert. Hagupe 15:42, 23. Aug 2006 (CEST)

unterirdisch schlechte Qualität (Bild in Originalgröße ansehen!). Nicht in Artikeln zu verwenden. Hab auch extra noch in der Wikipedia:Bilderwerkstatt nachgefragt, ob da dran was zu retten ist, is offenbar nich. --BLueFiSH  (Klick mich!) 14:47, 18. Aug 2006 (CEST)

kein Löschgrund vorhanden --217.88.169.5 09:59, 19. Aug 2006 (CEST)
ich bin der Löschtroll und du der Müllbehalter, wär das ja geklärt :-) --BLueFiSH  (Klick mich!) 11:39, 19. Aug 2006 (CEST)

Ganz klar Löschen. --Luxo 01:00, 20. Aug 2006 (CEST)

leider wirklich unbrauchbar -- Löschen --vwm 18:01, 21. Aug 2006 (CEST)

unbrauchbar, Tastaturtests behalten wir ja auch nicht. -- Löschen -- FelixReimann 15:06, 26. Aug 2006 (CEST)

ähm, Begründung für Behalten des Mülls? --BLueFiSH  (Klick mich!) 16:02, 1. Sep 2006 (CEST)

unterirdisch schlechte Qualität (Bild in Originalgröße ansehen!). Nicht in Artikeln zu verwenden. Hab auch extra noch in der Wikipedia:Bilderwerkstatt nachgefragt, ob da dran was zu retten ist, is offenbar nich. --BLueFiSH  (Klick mich!) 14:47, 18. Aug 2006 (CEST)

kein Löschgrund vorhanden --217.88.169.5 10:00, 19. Aug 2006 (CEST)

leider wirklich unbrauchbar -- Löschen --vwm 18:01, 21. Aug 2006 (CEST)

Ich finde die Qualität ok, gerade daß die zwei Personen etwas verwischt sind, denn sie gehen ja. Das konnte sogar Absicht gewesen sein. Hagupe 09:20, 24. Aug 2006 (CEST)

Für Bilder gibts keine Relevanzkriterien. Behalten. TZM FragenUrteilHier unterschreiben!! 13:07, 24. Aug 2006 (CEST)

Yo, dann wird es Zeit. Die regelmäßig senkrechten hellblauen Striche sind natürlich auch ganz bewusst mit aufgenommen worden.. die verbessern das Bild. tzz.. In einen Artikel kommt das Bild mit mir nicht, darauf kannst du dich verlassen. --BLueFiSH  (Klick mich!) 02:35, 25. Aug 2006 (CEST)

Löschen - behalten wir Bilder solcher Qualität machen wir uns unglaubwürdig: Da muss man ja von ausgehen, dass in Artikeln der selbe Sch**** steht. -- FelixReimann 15:05, 26. Aug 2006 (CEST)

ähm, Begründung für Behalten des Mülls? --BLueFiSH  (Klick mich!) 16:02, 1. Sep 2006 (CEST)

URV von http://www.seinsheim.de/Waessern_Historie.htm -- Sir Gawain Bibliotheksrecherche 14:54, 18. Aug 2006 (CEST)

Ungenutzte Dublette von Bild:Ruine Winneburg.jpg. -- Sir Gawain Bibliotheksrecherche 16:49, 18. Aug 2006 (CEST)