Diese Fotografie ist gemeinfrei, weil aufgrund des Artikels 3 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 29. März 1926 und Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 10. Juli 1952 die Fotografien polnischer Urheber (oder die zuerst in Polen oder gleichzeitig in Polen und im Ausland erschienen sind), die ohne einen eindeutigen Vorbehalt der Urheberrechte vor der Änderung des Gesetzes am 23. Mai 1994 veröffentlicht wurden, dem urheberrechtlichen Schutz nicht unterliegen - es ist zu bestimmen, dass sie in Polen gemeinfrei sind.
Wichtig: In der Beschreibung des Bildes sind die Quelle und das Datum der Erstveröffentlichung anzugeben.
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
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Kurzbeschreibungen
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In dieser Datei abgebildete Objekte
Motiv
Urheberrechtsstatus
in die Gemeinfreiheit entlassen durch den Rechteinhaber
Lizenz
CC0
Datum der Gründung, Erstellung, Entstehung, Erbauung
4. November 2016
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