„Wikipedia:Meinungsbilder/Sichtbarkeit gelöschter Artikel“ – Versionsunterschied

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Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung bitte auf der [[Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Sichtbarkeit gelöschter Artikel|Diskussionsseite]]. Bereits konkretisierte Vorschläge können dann hier eingetragen werden. Siehe auch [[Wikipedia:Petitionen/Sichtbarkeit gelöschter Artikel]].
Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung bitte auf der [[Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Sichtbarkeit gelöschter Artikel|Diskussionsseite]]. Bereits konkretisierte Vorschläge können dann hier eingetragen werden. Siehe auch [[Wikipedia:Petitionen/Sichtbarkeit gelöschter Artikel]].

Version vom 12. September 2021, 14:42 Uhr

Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung bitte auf der Diskussionsseite. Bereits konkretisierte Vorschläge können dann hier eingetragen werden. Siehe auch Wikipedia:Petitionen/Sichtbarkeit gelöschter Artikel.

Initiatoren und Unterstützer

Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).

  1. Braganza (Diskussion) 14:26, 6. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]
  2. --ObersterGenosse (Diskussion) 17:48, 18. Sep. 2018 (CEST) Cool! Darauf habe ich schon gewartet! --ObersterGenosse (Diskussion) 11:58, 9. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
    # -- Walttobias (Diskussion) 15:52, 16. Jan. 2019 (CET) (Benutzer war auch zur Abgabe seiner Unterstützerstimme nicht stimmberechtigt)[Beantworten]
  3. --Oculus Spectatoris disputatioe-mail 07:08, 14. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]
  4. --Zoellner 13:43, 15. Aug. 2019 (CEST) erneuert: 18:48, 9. Sep. 2021[1][Beantworten]
  5. --ไม่เป็นไร (Valanagut) (Diskussion) 20:47, 24. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]
  6. --π π π (D) | Listen der wichtigsten fehlenden Artikel 01:12, 9. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
  7. --Ciao • Bestoernesto 13:32, 27. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
  8. --Alschoran (Diskussion) 23:16, 28. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
  9. --Pascal 11:38, 12. Jul. 2021 (CEST) Finde ich gut. Zu aus rechtlichen Gründen gelöschten Artikeln: Mit einer kleinen Softwareänderung könnte man den Admins die Möglichkeit geben, anzuklicken, ob aus rechtlichen oder anderen Gründen gelöscht wird. Aus rechtlichen Gründen gelöschte Artikel dürfen dann nur von Admins eingesehen werden. Problem: Bei Umsetzung schon gelöschte Seiten. Da könnte man allerdings durch eine weitere kleine Änderung die Möglichkeit einräumen, dass Admins auch nachträglich entscheiden können (Artikel wären grds. gesperrt, können aber über Adminanfrage für die jeweilige Gruppe freigegeben werden.[Beantworten]

Die aktuelle Situation

Gelöschte“ Artikel und Artikelversionen werden nicht endgültig gelöscht, sondern lediglich versteckt. Diese versteckten Artikel und Versionen sind bisher nur für Administratoren sichtbar. Dieser Zustand wird als intransparent bemängelt.

Es muss in jedem Einzelfall ein Administrator eingeschaltet werden, um Einsicht in einen gelöschten Artikel zu nehmen.

Bei klarer Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann eine erweiterte Löschung durch einen Oversighter vorgenommen werden. Die gelöschten Texte bzw. Versionen können dann auch durch einen Administrator nicht mehr eingesehen werden.

Wie viele Seiten werden gelöscht?

Bei einer Erhebung im November 2009 wurden bereits über 1,5 Millionen gelöschte Seitentitel ermittelt, davon befanden sich 630.000 im Artikelnamensraum.
Aktuellere Zahlen liegen leider nicht vor – diese müssten bei Bedarf erst ermittelt werden.

Welche Artikel werden gelöscht?

Einen gewissen Einblick ermöglicht das Lösch-Logbuch.
Laut einer Erhebung aus dem Jahr 2009 waren von 40 gelöschten Artikeln 34 Unfug, 5 Verschiebereste und nur ein evtl. noch verwertbarer Artikel dabei.

Vorschläge

Das Recht zur Einsicht in gelöschte Artikel und Versionen im Artikelnamensraum sollte an eine größere Nutzergruppe vergeben werden.

Eine bestimmte Benutzergruppe erhält Leserecht auf gelöschte Artikel

Bislang stand nur Administratoren das Recht zu, gelöschte Artikel einzusehen.

Das Recht gelöschte Artikel einsehen zu können, wird zusätzlich der Benutzergruppe ABC gewährt.

Das ist ohne Softwareänderung leicht realisierbar. Die Rechte deletedhistory und deletedtext (siehe Spezial:Gruppenrechte, auch m:Special:GlobalGroupPermissions) lassen sich laut Mediawiki-Handbuch ohne weiteres an eine vorhandene oder neu einzurichtende Nutzergruppe vergeben.

Welche Benutzergruppe das Einsichtsrecht erhält, ist nach der Abstimmung in einem weiteren Meinungsbild oder per Umfrage zu klären. Infrage kommen:

  1. Aktive Sichter
  2. Eine neu zu schaffende Benutzergruppe. Infrage kämen:
    1. Seit langem aktive Benutzer, der Zugang zu dieser Nutzergruppe wird automatisch, aber restriktiv vergeben, z.B. erst ab 5.000 Edits im Artikelnamensraum
    2. Auf Antrag berechtigte Autoren. Ein Administrator würde entscheiden, ob ein Nutzer vertrauenswürdig genug ist, um den Status zu erhalten. Die Kriterien hierfür würden entweder im Kreis der Administratoren ausgehandelt oder im Rahmen eines weiteren Meinungsbildes festgelegt.
  3. Benutzer mit persönlichen Bekanntschaften
  4. Benutzer im Vertrauensnetz

Vorteile

  • Wenn die Wiederanlage eines Artikels in Auge gefaßt wird, sollten die Inhalte von Vorgängerversionen eingesehen werden können, um die Argumente der Löschdiskussion nachvollziehen und entscheiden zu können, ob die Neuanlage sinnvoll ist.
  • Es käme weniger häufig zur erneuten Einstellungen von Artikeln mit ähnlichem Inhalt und Wiederholung der Löschdiskussion.
  • Die Löschentscheidung bliebe auch nach der vorgenommenen Löschung nachvollziehbar und transparent.
  • Artikel, die aufgrund noch mangelnder Relevanz gelöscht wurden, könnten vereinfacht wiederhergestellt und überarbeitet werden, sobald die Relevanz gegeben ist.
  • Administratoren würden von Anfragen zur Wiederherstellung gelöschter Artikel in den Benutzernamensraum entlastet. In der Regel will der Anfragende feststellen, ob der Artikel noch verwertbare Inhalte enthielt. Meist ist dies nicht der Fall und ein Administrator muss den wiederhergestellten Artikel erneut löschen. Beide Arbeitsgänge würden entfallen.
  • Es ist weniger entmutigend für Autoren gelöschter Artikel wenn noch eine beschränkte Möglichkeit zur Einsichtnahme des Inhalt besteht, als wenn dieser vollständig verloren geht und sie wieder komplett bei "Null" anfangen müssten. Auch die Hürde, am Artikel weiterzuarbeiten und diesen auf ein akzeptables Niveau zu bringen, sinkt deutlich.
  • Der Anreiz, Parallel-Enzyklopädien als Deletionpedia zu führen, würde sich verringern. Die Motivation, verfügbare Ressourcen auf die Wikipedia zu bündeln, würde gestärkt.
  • Die Gründe für die Löschung von Artikeln, die trotz vorhandener Relevanz gelöscht wurden, wären für jedermann nachvollziehbar.
  • Es sind keine Änderungen an der Software notwendig, ebenfalls steigt das Datenaufkommen dadurch nicht, da gelöschte Artikel ohnehin bereits in der Datenbank liegen.

Nachteile

  • Artikel oder Versionen, die nicht von einem Oversighter, sondern von einem Administrator aus rechtlichen oder ethischen Gründen (Urheberrechtsverletzung, Beleidigung, Verstöße gegen WP:BIO, Verstöße gegen WP:ANON) gelöscht werden, wären noch einsehbar. Es ist kaum vorhersehbar, ob besondere Zugangs-Hürden erforderlich sind, um solche Inhalte rechtskonform einsehbar zu machen. Eine Wikipedia-interne Einsichtsmöglichkeit ist zwar nicht mit einer Veröffentlichung im üblichen Sinne gleichzusetzen, doch eine detaillierte Rechtsprechung muss sich hierzu erst entwickeln.
  • Verunglimpfungen und Obszönitäten sollten ganz allgemein besser unsichtbar bleiben.
  • Der allergrößte Teil der gelöschten Texte enthält keine verwertbaren Inhalte.
  • Auch jetzt schon können gelöschte Artikel auf Anfrage in anderen Namensräumen wiederhergestellt werden.

Auswertung

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung genau eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die in der inhaltlichen Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn weniger als die Hälfte gegen den Vorschlag stimmen (einfache Mehrheit).

Abstimmung

Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild an

Ich lehne das Meinungsbild ab

Enthaltung

Inhaltliche Abstimmung

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

Enthaltung

Ergebnis

Diskussion

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