„Volker Bouffier“ – Versionsunterschied

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Nach dem Abitur 1970 am Herdergymnasium in Gießen absolvierte Bouffier ein Studium der [[Rechtswissenschaft]] an der [[Justus-Liebig-Universität Gießen]], welches er 1975 mit dem ersten juristischen [[Staatsexamen]] beendete. Nach seinem Referendariat legte er sein zweites juristisches Staatsexamen im Jahr 1977 ab. Von 1975 bis 1978 war er zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am [[Lehrstuhl]] für [[Öffentliches Recht]] der Universität Gießen und wurde dann als [[Rechtsanwalt]] zugelassen.
Nach dem Abitur 1970 am Herdergymnasium in Gießen absolvierte Bouffier ein Studium der [[Rechtswissenschaft]] an der [[Justus-Liebig-Universität Gießen]], welches er 1975 mit dem ersten juristischen [[Staatsexamen]] beendete. Nach seinem Referendariat legte er sein zweites juristisches Staatsexamen im Jahr 1977 ab. Von 1975 bis 1978 war er zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am [[Lehrstuhl]] für [[Öffentliches Recht]] der Universität Gießen und wurde dann als [[Rechtsanwalt]] zugelassen.


1999 ermittelte die Gießener Staatsanwaltschaft gegen Bouffier wegen des Verdachts auf [[Parteiverrat]]. Zwischen 1997 und 1999 hatte Bouffier in einem Ehescheidungs-Verfahren sowohl den Ehemann als auch später dessen Ehefrau juristisch beraten. Im August 1999 wurde das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 8000,-- DM eingestellt<ref name="Parteienverrat1">Berliner Zeitung: [http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1999/0810/politik/0064/index.html Hessens Innenminister zahlt Geldbuße - Ermittler stellen Verfahren wegen Parteienverrats ein] (10. August 1999)</ref>.
1999 ermittelte die Gießener Staatsanwaltschaft gegen Bouffier wegen des Verdachts auf [[Parteiverrat]]. Zwischen 1997 und 1999 hatte Bouffier in einem Ehescheidungs-Verfahren sowohl den Ehemann als auch später dessen Ehefrau juristisch beraten. Im August 1999 wurde das Ermittlungsverfahren gemäß §153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 8000,-- DM eingestellt<ref name="Parteienverrat1">Berliner Zeitung: [http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1999/0810/politik/0064/index.html Hessens Innenminister zahlt Geldbuße - Ermittler stellen Verfahren wegen Parteienverrats ein] (10. August 1999)</ref>.
Da es kurz zuvor ein Treffen zwischen dem Oberstaatsanwalt, dessen Mitarbeitern und dem Staatssekretär im Hessischen Justizministerium gegeben hatte <ref name="Parteienverrat2">Hessischer Rundfunk: [http://www.hr-online.de/website/daserste/dokumentation/index.jsp?rubrik=7148&key=standard_document_2067915 Maulkorb für den Staatsanwalt - Wie Politiker die Justiz behindern] (25. September 2002)</ref>, veranlasste die Opposition im Landtag die Einsetzung eines [[Untersuchungsausschuss]]es, der die Umstände der Verfahrenseinstellung klären sollte.
Da es kurz zuvor ein Treffen zwischen dem Oberstaatsanwalt, dessen Mitarbeitern und dem Staatssekretär im Hessischen Justizministerium gegeben hatte <ref name="Parteienverrat2">Hessischer Rundfunk: [http://www.hr-online.de/website/daserste/dokumentation/index.jsp?rubrik=7148&key=standard_document_2067915 Maulkorb für den Staatsanwalt - Wie Politiker die Justiz behindern] (25. September 2002)</ref>, veranlasste die Opposition im Landtag die Einsetzung eines [[Untersuchungsausschuss]]es, der die Umstände der Verfahrenseinstellung klären sollte.



Version vom 31. Januar 2010, 19:51 Uhr

Volker Bouffier, 2009

Volker Bouffier (* 18. Dezember 1951 in Gießen) ist ein deutscher Politiker (CDU). Er ist seit 1999 Hessischer Minister des Innern und für Sport.

Leben und Beruf

Nach dem Abitur 1970 am Herdergymnasium in Gießen absolvierte Bouffier ein Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen, welches er 1975 mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach seinem Referendariat legte er sein zweites juristisches Staatsexamen im Jahr 1977 ab. Von 1975 bis 1978 war er zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Gießen und wurde dann als Rechtsanwalt zugelassen.

1999 ermittelte die Gießener Staatsanwaltschaft gegen Bouffier wegen des Verdachts auf Parteiverrat. Zwischen 1997 und 1999 hatte Bouffier in einem Ehescheidungs-Verfahren sowohl den Ehemann als auch später dessen Ehefrau juristisch beraten. Im August 1999 wurde das Ermittlungsverfahren gemäß §153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 8000,-- DM eingestellt[1]. Da es kurz zuvor ein Treffen zwischen dem Oberstaatsanwalt, dessen Mitarbeitern und dem Staatssekretär im Hessischen Justizministerium gegeben hatte [2], veranlasste die Opposition im Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der die Umstände der Verfahrenseinstellung klären sollte.

Heute betreibt Bouffier u. a. zusammen mit dem ehemaligen Innenminister Thüringens Karl Heinz Gasser eine Anwaltskanzlei in Gießen, die sowohl am 4. als auch am 9. Mai 2006 das Ziel von Farbattacken wurde. In einem Bekennerschreiben warf man den beiden die Verteidigung eines Polizisten vor, der während eines Einsatzes einen Menschen erschossen hatte.

Volker Bouffier ist verheiratet und hat drei Kinder.

Partei

Bouffier engagierte sich zunächst in der Jungen Union, deren hessischer Landesvorsitzender er von 1976 bis 1984 war. Seit 1978 gehört er dem Landesvorstand der Hessischen CDU an und ist seit 1991 stellvertretender Landesvorsitzender. Von 1987 bis 13. Februar 2004 war er außerdem Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Gießen. Seit 13. Februar 2004 ist er dessen Ehrenvorsitzender.

Abgeordneter

Bouffier gehörte von 1979 bis 1993 dem Stadtrat von Gießen und von 1979 bis 1999 dem Kreistag des Landkreises Gießen an.

Seit 1982 ist er Mitglied des Hessischen Landtages. Hier war er von 1993 bis 1999 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Öffentliche Ämter

Von 1987 bis 1991 gehörte er als Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Justiz der von Ministerpräsident Walter Wallmann geführten Landesregierung an.

Seit dem 7. April 1999 ist er in der von Roland Koch geleiteten Regierung Hessischer Minister des Innern und für Sport.

Positionen

Bouffier beklagte im April 2007 erhebliche Defizite bei den deutschen Bemühungen um Integration von Ausländern. In der Vergangenheit seien in der Integrationspolitik Fehlentwicklungen zugelassen worden. Die deutsche Gesellschaft müsse aber bestimmte Grundwerte durchsetzen, das Entstehen von Parallelgesellschaften verhindert werden. Der Begriff der Leitkultur sei in diesem Zusammenhang durchaus angebracht. Bouffier befürwortet eine klare Grenzziehung: „In Deutschland gelten deutsche Gesetze und nicht die Scharia, hier sind Mann und Frau gleichberechtigt, am Schulunterricht ist teilzunehmen, wir akzeptieren keine überholten Ehrbegriffe, und es gilt uneingeschränkt das Gewaltmonopol des Staates.“ Der Anspruch des Islams, auch ein Modell für den Staat zu sein, sei inakzeptabel: „Ich will nicht, dass dieses Land zu einem muslimischen Land wird, so wie wir die muslimischen Länder bisher erleben“, äußerte Bouffier.

Volker Bouffier engagiert sich für die Aufarbeitung der SED-Diktatur als einem gesamtdeutschen Thema. Seit seinem Besuch 2006 ist er Mitglied des Fördervereins der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen[3].

Kritik

In seiner Funktion als Innenminister kam es Ende März 2004 zu einer Auseinandersetzung zur Situation der Polizei in Hessen, eines der Aufgabengebiete des Innenministers. Der Abgeordnete Tarek Al-Wazir von Bündnis 90/Die Grünen berichtete im Landtag von einem Ebay-Verkaufsangebot eines frustrierten Beamten und präsentierte dabei einen Spielzeug-Polizisten. Er bemängelte die Sparpolitik der CDU-geführten Landesregierung. Bouffier wies die Vorwürfe zurück und berichtete von einer verbesserten Aufklärungsquote und 500 zusätzlichen Beamten, die bis 2006 eingestellt wurden.[4]

Als Innenminister trug Bouffier ebenfalls die Verantwortung für das Vorgehen der hessischen Polizei während der Entführung von Jakob von Metzler. Metzlers Entführer, Magnus Gäfgen, wurde vom Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner Folter angedroht. Im Vorfeld zum Daschner-Prozess behauptete Daschner, für diese Vorgehensweise aus dem Innenministerium Rückendeckung geholt zu haben.[5] Die Landesregierung behauptete, dies treffe nicht zu, und instruierte die Ministerialbeamten per SMS, entsprechende Berichte nicht zu kommentieren.[6]

Für seine Tätigkeit als Innenminister erhielt Bouffier bereits zweimal einen Big Brother Award in der Kategorie Politik. Die erste „Auszeichnung“ im Jahr 2002 bezog sich auf die auf den Terroranschlägen vom 11. September 2001 folgenden Änderungen des hessischen Polizeigesetzes, und den damit verbundenen erneuten Einsatz der Rasterfahndung.[7] Ursprünglich war diese Art der Fahndung nur im Ausnahmezustand zugelassen. Ein sudanesischer Student aus Gießen reichte beim Landgericht Wiesbaden Klage gegen die Neuregelung ein und bekam Anfang Februar 2002 recht.[8] Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte diese Entscheidung zwei Wochen später und stoppte damit die Rasterfahndung in Hessen.[9] Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe im April 2006, nach der eine präventive polizeiliche Rasterfahndung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss Hessens Sicherheits- und Ordnungsgesetz jedoch neu geprüft werden.[10] [11]

Den am 14. Dezember 2004 durch den Landtag beschlossenen neuen Regelungen des hessischen Polizeirechts verdankt Volker Bouffier seinen zweiten Big Brother Award im Jahr 2005.[12] [13] Hintergründe dieser Negativauszeichnung sind unter anderem gesetzliche Änderungen der Telekommunikationsüberwachung kurz TKÜ, die den Einsatz von IMSI-Catchern zum Feststellen des Standortes eines Mobiltelefons erlauben. Die damit verbundene präventive Überwachung eventueller Straftäter steht im Kontrast zu Datenschutz und Privatsphäre einer Person. Das Bundesverfassungsgericht hatte wenige Monate zuvor eine ähnliche Regelung in dem Bundesland Niedersachsen für ungültig erklärt. Weiterhin wird die DNA-Analyse von Personen unter 14 Jahren angemahnt, welche in Hessen laut Gesetz bei Kindern, die eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen haben und dies in Zukunft wieder tun könnten, angewendet werden darf.[14] Die beschlossene erweiterte Videoüberwachung ist der dritte Grund der Preisverleihung.[15] Dabei wird die hessische Polizei ermächtigt die Daten kontrollierter Personen zu speichern, für Daten Dritter ist nur die Datenerhebung erlaubt. Da aber eine Videokamera diesen Unterschied nicht kennt, befand die Jury diese Regelung für „legislativen Unfug“, die trotz eines zuvor durchgeführten Rechtsgutachtens umgesetzt wurde.

Am 29. März 2007 forderte der Bündnis 90/Die Grünen-Abgeordnete Tarek Al-Wazir den Rücktritt Bouffiers als Innenminister[16], weil dieser sich weigerte, Stellung zu den rechtsradikalen Umtrieben der Personenschützer von Michel Friedman zu beziehen[17].

Ehrungen

2005 erhielt Bouffier zusammen mit den Ministern Karlheinz Weimar und Christean Wagner von Ministerpräsident Roland Koch den Hessischen Verdienstorden. Vorschlagsberechtigt für die Ordensverleihung sind die Minister selbst. Die Opposition nahm die Verleihung als Anlass zur Kritik: „Dass amtierende Minister sich gegenseitig Orden umhängen, kannten wir bisher nur aus der DDR,“ kommentierte Tarek al-Wazir von den Grünen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Armin Klein verwies dagegen auf die Tatsache, dass 2005 der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland auch an Mitglieder der Bundesregierung, z. B. an Verteidigungsminister Struck verliehen worden sei und die Verleihung von Orden an Minister üblich sei.

Quellen

  1. Berliner Zeitung: Hessens Innenminister zahlt Geldbuße - Ermittler stellen Verfahren wegen Parteienverrats ein (10. August 1999)
  2. Hessischer Rundfunk: Maulkorb für den Staatsanwalt - Wie Politiker die Justiz behindern (25. September 2002)
  3. Förderverein der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen: Aktivitäten 2006, abgerufen am 11. Februar 2009
  4. Allgemeine Zeitung: Koch und Bouffier ein Sicherheitsrisiko (26. März 2004)
  5. Rhein-Zeitung: Daschner will für Folterandrohung Rückendeckung gehabt haben (13. November 2004)
  6. Bündnis 90/Die Grünen Hessen: Rückendeckung aus dem Innenministerium für Daschner? (16. November 2004)
  7. Big Brother Awards: Der BigBrotherAward der Kategorie Politik geht an den Hessischen Innenminister, Herrn Volker Bouffier (25. Oktober 2002)
  8. Netzeitung: Gericht stoppt Rasterfahndung in Hessen (21. Februar 2002)
  9. Netzeitung: Zweite Instanz bestätigt Aus für Rasterfahndung (7. Februar 2002)
  10. Bundesverfassungsgericht: Zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 (4. April 2006)
  11. ddp: Hessen überprüft Gesetz zur Rasterfahndung (23. Mai 2006)
  12. Big Brother Awards: Der Big Brother Award 2005 in der Kategorie "Politik" geht an den Innenminister des Landes Hessen. (13. Februar 2006)
  13. Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport: Hessen hat das bundesweit modernste Polizeirecht
  14. Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport: DNA-Analyse
  15. Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport: Kennzeichen-Lesegerät
  16. Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen: Rücktrittsforderung
  17. Frankfurter Rundschau (kein Datum angegeben): Rechtsradikale Polizisten