„Signatur (E-Mails und Postings)“ – Versionsunterschied

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Weit verbreitet ist die Nutzung der Signatur zur Einsparung der Grußformel, allerdings ist die Grußformel Teil der Nachricht.
Eine ''Signature'' sollte normalerweise nicht länger als vier Zeilen<ref>vgl. RFC 1855, Abschnitt 2.1.1</ref> à 80 Zeichen sein, was allerdings im geschäftlichen E-Mail-Verkehr selten berücksichtigt wird.

Auch weit verbreitet ist die Nutzung der Signatur zur Einsparung der Grußformel, allerdings ist die Grußformel Teil der Nachricht.


Hallo,
Hallo,

Version vom 8. April 2008, 15:16 Uhr

Dieser Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen.

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Begründung:

Was soll das englische Lemma? Grausige Einleitung. Die Informationen sind spätestens veraltet, seit Signatur und Anforderungen an die Signatur gesetzlich vorgeschrieben sind, die aber in Signatur (E-Mails im Geschäftsverkehr) besser erklärt sind. Andere Länder oder die allgemeine Bedeutung werden nicht erwähnt. Auch hat sich der Signaturtrenner ("-- ") in kaum einem E-Mailprogramm durchgesetzt und ist eher Usenetnostalgie. Entweder den Artikel neu schreiben und auf ein vernünftiges Lemma verschieben oder löschen.--Alauda 01:01, 8. Apr. 2008 (CEST)


Mozilla Thunderbird stellt Signaturen hellgrau dar.

Als Signature wird eine Signatur in E-Mails oder Usenet-Postings bezeichnet.

Signaturtrenner

Es ist etablierte Konvention, eine Signatur durch einen Signaturtrenner vom Nachrichtentext abzutrennen. Dieser besteht aus einer Zeile, die nur die Zeichenfolge „-- “ (zwei Bindestriche und ein Leerzeichen) enthält.[1] Dadurch ermöglicht man es den meisten E-Mail-Programmen und Newsreadern, eine Signature automatisch zu erkennen und beim Antworten nicht zu zitieren.

Inhalt und Länge

Weit verbreitet ist die Nutzung der Signatur zur Einsparung der Grußformel, allerdings ist die Grußformel Teil der Nachricht.

Hallo,

das ist ein Beispieltext, 
um Signatures zu demonstrieren.

Viele Grüße, Max
-- 
Maren und Max Mustermann
Musterstr. 8, 88888 Musterstadt
Tel.: 0333 88888, Fax: 0333 88999
Internet: www.wikipedia.org

Gesetzliche Regelung

Im kaufmännischen Schriftverkehr gelten in Deutschland seit 2007 für E-Mails die gleichen gesetzlichen Regeln für E-Mails im Geschäftsverkehr wie für den allgemeinen Schriftverkehr per Post. Dazu wurden entsprechende Gesetze an die neuen Medien angepasst. Eine Nichteinhaltung kann empfindliche Strafen mit sich ziehen.

Taglines

Eine besondere Art von Signaturen sind die früher häufig in Mailboxen verwendeten Taglines. Hier war es üblich, an seine Echomail einen kurzen Spruch, einen einzeiligen Witz oder einen Satz mit einer Lebensweisheit anzuhängen. Vor diesem Hintergrund werden solche kurzen Sprüche auch heute noch Taglines genannt, auch wenn sie beispielsweise in E-Mails oder Foren Verwendung finden. (Siehe auch Fortune.)

Signatur-Programme

Die Signatures von Programmierern enthalten manchmal den Quelltext eines kleinen Computerprogramms, zum Beispiel ein „JAPH“. Umgekehrt werden kurze Programme, deren Quelltext in einer Signature Platz finden würde, gelegentlich als „Signatur-Programme“ bezeichnet, auch wenn sie niemals Bestandteil einer Signature waren. Das folgende Beispiel (Quelle siehe Weblinks) enthält – neben den in einer Signature üblichen Inhalten – den Quelltext (hier grün eingefärbt) eines Programmes in der Programmiersprache C, das Primzahlen berechnet:

main(x,y/* Patrik Lundin |       xxxxxx@xxxx.xxxx.xx         */){for(;x++;)
for(y=2/*  Docentv. 28   |        xxxxxxx@xx.xxxx.xx        */;x%y;)printf(
++y/x+/*   977 52 Luleaa | http://www.ludd.luth.se/~lundin */"\0%d\n",x);}

Siehe auch

  • vCard
  • ASCII-Art als weiteres verbreitetes Gestaltungsmittel in Signature-Zeilen

Signaturen-Sammlungen:

Quellen

  1. vgl. Son of RFC 1036, Abschnitt 4.3.2.