„Signatur (E-Mails und Postings)“ – Versionsunterschied
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Eine ''Signature'' sollte normalerweise nicht länger als vier Zeilen<ref>vgl. RFC 1855, Abschnitt 2.1.1</ref> à 80 Zeichen sein, was allerdings im geschäftlichen E-Mail-Verkehr selten berücksichtigt wird. |
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Hallo, |
Hallo, |
Version vom 8. April 2008, 15:16 Uhr
Dieser Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen.
Falls du Autor des Artikels bist, lies dir bitte durch, was ein Löschantrag bedeutet, und entferne diesen Hinweis nicht. | |
Begründung: |
Was soll das englische Lemma? Grausige Einleitung. Die Informationen sind spätestens veraltet, seit Signatur und Anforderungen an die Signatur gesetzlich vorgeschrieben sind, die aber in Signatur (E-Mails im Geschäftsverkehr) besser erklärt sind. Andere Länder oder die allgemeine Bedeutung werden nicht erwähnt. Auch hat sich der Signaturtrenner ("-- ") in kaum einem E-Mailprogramm durchgesetzt und ist eher Usenetnostalgie. Entweder den Artikel neu schreiben und auf ein vernünftiges Lemma verschieben oder löschen.--Alauda 01:01, 8. Apr. 2008 (CEST)
Als Signature wird eine Signatur in E-Mails oder Usenet-Postings bezeichnet.
Signaturtrenner
Es ist etablierte Konvention, eine Signatur durch einen Signaturtrenner vom Nachrichtentext abzutrennen. Dieser besteht aus einer Zeile, die nur die Zeichenfolge „--
“ (zwei Bindestriche und ein Leerzeichen) enthält.[1] Dadurch ermöglicht man es den meisten E-Mail-Programmen und Newsreadern, eine Signature automatisch zu erkennen und beim Antworten nicht zu zitieren.
Inhalt und Länge
Weit verbreitet ist die Nutzung der Signatur zur Einsparung der Grußformel, allerdings ist die Grußformel Teil der Nachricht.
Hallo, das ist ein Beispieltext, um Signatures zu demonstrieren. Viele Grüße, Max -- Maren und Max Mustermann Musterstr. 8, 88888 Musterstadt Tel.: 0333 88888, Fax: 0333 88999 Internet: www.wikipedia.org
Gesetzliche Regelung
Im kaufmännischen Schriftverkehr gelten in Deutschland seit 2007 für E-Mails die gleichen gesetzlichen Regeln für E-Mails im Geschäftsverkehr wie für den allgemeinen Schriftverkehr per Post. Dazu wurden entsprechende Gesetze an die neuen Medien angepasst. Eine Nichteinhaltung kann empfindliche Strafen mit sich ziehen.
Taglines
Eine besondere Art von Signaturen sind die früher häufig in Mailboxen verwendeten Taglines. Hier war es üblich, an seine Echomail einen kurzen Spruch, einen einzeiligen Witz oder einen Satz mit einer Lebensweisheit anzuhängen. Vor diesem Hintergrund werden solche kurzen Sprüche auch heute noch Taglines genannt, auch wenn sie beispielsweise in E-Mails oder Foren Verwendung finden. (Siehe auch Fortune.)
Signatur-Programme
Die Signatures von Programmierern enthalten manchmal den Quelltext eines kleinen Computerprogramms, zum Beispiel ein „JAPH“. Umgekehrt werden kurze Programme, deren Quelltext in einer Signature Platz finden würde, gelegentlich als „Signatur-Programme“ bezeichnet, auch wenn sie niemals Bestandteil einer Signature waren. Das folgende Beispiel (Quelle siehe Weblinks) enthält – neben den in einer Signature üblichen Inhalten – den Quelltext (hier grün eingefärbt) eines Programmes in der Programmiersprache C, das Primzahlen berechnet:
main(x,y/* Patrik Lundin | xxxxxx@xxxx.xxxx.xx */){for(;x++;) for(y=2/* Docentv. 28 | xxxxxxx@xx.xxxx.xx */;x%y;)printf( ++y/x+/* 977 52 Luleaa | http://www.ludd.luth.se/~lundin */"\0%d\n",x);}
Siehe auch
Weblinks
Signaturen-Sammlungen:
- Dieter Brügmanns Signaturensammlung
- Michael Diederichs Signaturensammlung
- Christian Pepers Signaturensammlung
- Frans Faases Sammlung von Signatur-Programmen
- Freie Foren-/Email- Signaturen Datenbank
Quellen
- ↑ vgl. Son of RFC 1036, Abschnitt 4.3.2.