Reichskriegsflagge

Reichskriegsflaggen in Deutsch-Ostafrika um 1890

Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte (bis 1892 der Kriegsmarine) des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1933 und der Wehrmacht. Es gab sie in sieben zur Verwendung gelangten Versionen in den Jahren von 1871 bis 1945.

Kriegsflagge der Reichsflotte

Kriegsflagge der Reichsflotte 1848 - 1852

Die von der Frankfurter Nationalversammlung im Zuge der Revolution 1848/49 gegründete Reichsflotte verwendete als Kriegsflagge die Bundesflagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold sowie den in das Obereck auf ein goldenes Grundfeld gesetzten Reichsadler. Die Flagge wurde am 12. November 1848 eingeführt. Nach Wiederherstellung des Deutschen Bundes wurde die Reichsflotte 1852 aufgelöst und die schwarz-rot-goldene Kriegsflagge nicht mehr verwendet.

Aussehen während des Kaiserreichs

Die Reichskriegsflagge zeigt auf weißem Grund ein linksbündiges (zum Fahnenmast hin) schwarzes Kreuz, umrandet von einem schmalen schwarzen Streifen. Die Mitte des Kreuzes wird von einem schwarz umrandeten Kreis überdeckt, in dem der preußische Adler prangt. Die linke obere Ecke der Fahne wird von dem Schwarz-Weiß-Rot des Kaiserreichs ausgefüllt und ist mit dem Eisernen Kreuz versehen.

Die Flagge wurde am 4. Juli 1867 angenommen und fand erstmals am 1. Oktober 1867 als Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes Verwendung. Ab dem Jahr 1871 wurde sie als „Kaiserliche Kriegsflagge“ bezeichnet. In den Jahren 1892 und 1903 wurden kleinere Modifikationen im Design vorgenommen, als man zuerst die Form des Adlers bzw. im Jahre 1903 die Breite der schwarzen Streifen änderte. Alte Versionen der Kriegsflagge wurden jedoch bis zum „Aufbrauchen“ weiter verwendet. Zunächst nur für die Kriegsmarine auf See gedacht, wurde sie ab dem 2. März 1886 auch für Küsteneinrichtungen der Kriegsmarine sowie von Regierungsvertretern der Deutschen Länder gebraucht. Eine Ausweitung der Verwendung fand am 8. November 1892 statt, als man die Kriegsflagge auch zur Verwendung durch Angehörige und Einrichtungen des Heeres freigab. Nach dem Fall der Monarchie im Jahre 1918 wurde sie weiterhin für verschiedene politische Zwecke sowie de facto in der Weimarer Republik auch als Kriegsflagge zur See bis zum 31. Dezember 1921 benutzt.

In den Jahren zwischen 1926 und 1944 wurde die Reichskriegsflagge in der letzten Version an jedem 31. Mai auf Schiffen der Kriegsmarine gehisst. Dies geschah zur Erinnerung an die Schlacht am Skagerrak am 31. Mai 1916.

Reichskriegsflagge 1871–1892
Reichskriegsflagge 1892–1903
Reichskriegsflagge 1903–1919
(de facto in Gebrauch bis 1921)

Verwendung während der Weimarer Republik

Vorgeschlagene Reichskriegsflagge 1919
Reichskriegsflagge 1921/1922–1933

Mit dem Erlaß über die Flagge des Reichspräsidenten, Flagge des Reichswehrministers und der neuen Reichskriegsflagge nebst Gösch, vom 27. September 1919 (Marineverordnungsblatt 1919, S. 463) wurde eine neue Reichskriegsflagge angeordnet. Diese sollte dem kaiserlichen Modell nachempfunden werden, jedoch mit folgenden Unterschieden: Anstelle des schwarz-weiß-roten Oberecks sollten die neuen Reichsfarben schwarz-rot-gold gesetzt werden. Der alte preußische Adler sollte durch den neuen republikanischen ausgetauscht werden. Dieser Erlass wurde am 11. November 1919 veröffentlicht. Obwohl Modelle dieser Flagge hergestellt worden sind, wurde sie nie verwendet. In der Praxis benutzte man dagegen bis zum 31. Dezember 1921 weiterhin die Kaiserliche Kriegsflagge von 1903. Dies war ein offensichtliches Zugeständnis der Reichsregierung an konservative Kräfte. In einem Tagesbefehl der Reichsmarine vom 1. Januar 1922 hieß es in bezeichnender Weise: „Was wir empfinden, wenn diese Flagge sinkt, verschließen wir in unseren Herzen“ (Valentin/Neubecker: Die Deutschen Farben, Leipzig, 1928).

Mit der Verordnung über die deutschen Flaggen, vom 11. April 1921 (Reichs-Gesetzblatt 1921, S. 483-485) wurde eine neue Reichskriegsflagge eingeführt: (Punkt 4): Die Reichskriegsflagge wie die Handelsflagge, in der Mitte der Flagge ein schwarzes, weißgerändertes Kreuz von der Form des Eisernen Kreuzes, in den schwarzen und roten Querstreifen je bis zu einem Drittel übergreifend. Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuchs wie 3 zu 5.

Die Gestaltung dieser Kriegsflagge - ebenso wie der Handelsflagge - sollte offenbar einen Kompromiss darstellen. Durch die Kombination bzw. "Verschmelzung" von "republikanischen" und "kaiserlichen" Farben in einer Flagge, versuchte man einen "Ausgleich" im Flaggenstreit zu finden. Die Flagge wurde bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahre 1933 verwendet.

Verwendung während der Zeit des Nationalsozialismus

Reichskriegsflagge 1933–1935
Reichskriegsflagge 1935–1945 (in der seit 1938 verwendeten Version)

Die Nationalsozialisten setzten anstelle des Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik wieder die Farben des alten Kaiserreiches ein. Ab 1933 führte man zunächst im Wesentlichen die alte Kriegsflagge weiter, entfernte jedoch die Schwarz-Rot-Goldenen Farben aus dem Obereck. Am 15. September 1935 wurde die Hakenkreuzfahne als einzig gültige Nationalflagge für das Deutsche Reich bestimmt. Im Zuge dessen wurde am 7. November 1935 auch eine neue Kriegsflagge eingeführt, die von der Gestaltung her wieder an die kaiserliche Flagge (vor 1918) angelehnt war. Auf der roten Grundierung der NS-Hakenkreuzfahne mit der weißen Kreisfläche wurde das (weiß abgesetzte) schwarze Georgskreuz – dem Ursprung nach vom Deutsch-Ordenskreuz abgeleitet – so angebracht, dass das Hakenkreuz aus der Mitte zum Mast rückte. In der oberen Mast-Ecke (bei regulärer Draufsicht links) ist das Eiserne Kreuz zu sehen. Dies deutete die Kontinuität mit den Flaggenversionen an, die vor dem Jahre 1935 verwendet wurden. Die Reichskriegsflagge wurde erstmals am Hauptquartier der Wehrmacht in der Bendlerstraße in Berlin gehisst. Im Februar 1938 wurden leichte Modifikationen im Design vorgenommen, als man die Dimensionierungen und den Verlauf der schwarzen Streifen änderte.

Die Reichskriegsflagge wurde auf Schiffen der Kriegsmarine sowie auf am Boden befindlichen Flugzeugen verwendet. Auch wehte sie auf allen Wehrmachtsgebäuden. Ursprünglich wurde sie täglich in Kasernen gehisst, die von Einheiten der Wehrmacht belegt waren. Das Hissen und Niederholen geschah grundsätzlich in einer durch den „Ersten Offizier“ durchgeführten Flaggenparade, an der die Wache und ein Angehöriger der Wehrmachtsmusiker teilnahm. Bei feierlichen Anlässen wurde das „Begleitkommando“ noch wesentlich erweitert. In späteren Jahren wurde bei Abwesenheit der die Kasernen bewohnenden Soldaten durch den „Ersten Offizier“ entschieden, ob und in welcher Form eine Flaggenparade stattzufinden hatte. In Verlauf des Krieges wurde die Reichskriegsflagge für die verschiedensten Zwecke verwendet, so etwa um die Särge von gefallenen Soldaten zu bedecken. Ferner diente sie im Felde zum Beispiel der Verhüllung von Rednerpulten.

Am 16. September 1944 wurde durch einen Erlass von Adolf Hitler angeordnet, dass anstelle der bis dahin benutzten Flaggen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei. Die vorher verwendeten Flaggen und Standarten wurden in diverse Berliner Museen verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bisher auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.

Am 23. Mai 1945 wurde die Reichskriegsflagge von britischen Streitkräften letztmals niedergeholt. Dies geschah im Zusammenhang mit der Festnahme von Großadmiral Karl Dönitz, der die letzte Reichsregierung in Flensburg-Mürwik leitete.

Flaggenvorschläge 1926

In den 1920er Jahren wurde die „Flaggenfrage“ heftig diskutiert. Während die sozialdemokratischen Kräfte Schwarz-Rot-Gold favorisierten, waren die rechtskonservativen Parteien und insbesondere auch die Nationalsozialisten strikt gegen diese Farben und bevorzugten die alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot. Im Zuge dessen beschäftigten sich zahlreiche bedeutende Heraldiker, wie Ottfried Neubecker oder Prof. Dr. Manfred Eimer mit neuen Konzepten zur Schaffung einer von einer breiten Mehrheit akzeptierten National- und auch Kriegsflagge. Insbesondere im Jahr 1926 traten sie mit verschiedenen Vorschlägen an die Öffentlichkeit heran. Die von Ottfried Neubecker entworfene Streifenflagge in den Farben Schwarz-Gold-Rot war insofern von besonderer „Eleganz“, als zum einen die „republikanischen Farben“ heraldisch korrekt angeordnet wurden, zum anderen die Reihenfolge des „Schwarz-(Weiß-)Rot“ eingehalten wurde.

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Vorschlag von
O. Neubecker
Vorschlag von
Prof. M. Eimer
Vorschlag vermutlich von
O. Neubecker

Das Deutschordenskreuz

Die Verwendung des Deutschordenskreuzes in Flaggen stammt aus der Zeit der Kreuzzüge. Ein schwarzes Kreuz auf weißem Grunde bildete das Abzeichen der Ritter des Deutschen Ordens. Als solches wurde dieser Kreuzbalken in die Flagge des Norddeutschen Bundes sowie in die Kriegsflaggen des Kaiserreichs und des „Dritten Reichs“ übernommen.

Verwendung nach 1945

In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit Hakenkreuz) strafbar gemäß §§ 86, 86a StGB.

Für die ursprüngliche Reichskriegsflagge und die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919 gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:

In der rechtsextremen Szene hat man sich in der Vergangenheit immer wieder der kaiserlichen Reichskriegsflagge - deren Gebrauch in der Regel "geduldet" wird - bedient. Diese steht mit dem Nazi-Regime grundsätzlich nicht in Verbindung, entstammt sie doch einem aristokratischen Kontext. Durch die häufige Verwendung innerhalb des rechten Spektrums wird jedoch auch die kaiserliche Reichskriegsflagge heutzutage mit rechtsextremem Gedankengut assoziiert.

Siehe dazu den Hauptartikel Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Literatur

  • Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane´s, London 1975, ISBN 0356048799.
  • Oberkommando der Kriegsmarine (Hrsg.): Flaggenbuch, Berlin 1939, M.Dv.Nr. 377.

Siehe auch