„Otto Schmidt (Mediziner, 1873)“ – Versionsunterschied

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== Literatur ==
== Literatur ==
* W. Saleck: ''Professor Dr. Otto Schmidt zum 90. Geburtstag.'' In: ''Der öffentliche Gesundheitsdienst.'' Heft 1/1963, S. 56.
* W. Saleck: ''Professor Dr. Otto Schmidt zum 90. Geburtstag.'' In: ''Der öffentliche Gesundheitsdienst.'' Heft 1/1963, S. 56.
* ''Handbuch der deutschen Wissenschaft: Bd 2: Biographisches Verzeichnis.'' - Berlin : Koetschau, 1949
* ''Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender 1950.'' - 7. Ausgabe. - Berlin : Gruyter, 1950
* Herrmann A.L. Degener (Hrsg.): ''Wer ist wer? : das Deutsche Who's Who.'' - Berlin : Arani, 1955


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Version vom 1. Oktober 2010, 12:03 Uhr

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Begründung:

Amtsarzt und Honorarprofessor vor dem Krieg, keine Veröffentlichungen. Unterschreitet daher die Relevanzkriterien. MBq Disk 18:06, 30. Sep. 2010 (CEST)


Otto Schmidt (* 13. Januar 1873 in Bruchsal; †) war ein deutscher Mediziner.

Schmidt verbrachte seine Jugend in Tübingen. Dort legte er die Reifeprüfung ab und nahm im Anschluss ein Studium der Medizin auf, das er 1896 mit Approbation und Promotion abschloss. In der Folge wirkte er als Assistenzarzt unter Carl von Liebermeister an der Medizinischen Klinik in Tübingen. Während dieser Zeit legte er die Prüfung für den ärztlichen Staatsdienst ab. Von 1902 an war er als praktischer Arzt in Rottenburg am Neckar tätig und kehrte 1919 als Oberamtsarzt wieder nach Tübingen zurück. 1923 wechselte er als Amtsarzt und Gerichtsarzt an das Polizeipräsidium Stuttgart und wurde 1928 zum Obermedizinalrat ernannt. Von 1934 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 1938 war er als Gerichtsarzt beim Städtischen Gesundheitsamt Stuttgart tätig.

Bereits 1926 hatte er an der Universität Tübingen einen Lehrauftrag für gerichtliche und soziale Medizin übernommen. Dort wurde er 1932 zum Honorarprofessor ernannt und lehrte bis 1942.

Daneben war er lange Jahre Vorstand des Württembergischen Medizinalbeamtenvereins.

Literatur

  • W. Saleck: Professor Dr. Otto Schmidt zum 90. Geburtstag. In: Der öffentliche Gesundheitsdienst. Heft 1/1963, S. 56.