Münzvertrag

Ein Münzvertrag oder eine Münzkonvention ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen mehreren Münzständen (bzw. Münzherren), die ihr Münzrecht nach vereinheitlichten Grundsätzen ausüben. Der Zusammenschluss dieser Vertragspartner wird auch Münzverein genannt. Werden diese Verträge zwischen Staaten geschlossen, sind sie völkerrechtliche Verträge. Bis in das 19. Jahrhundert hinein hatten aber auch Gebietskörperschaften das Münzrecht inne, denen keine Staatsqualität zukam. Auch solche Städte oder Landschaften konnten Vertragspartner von Münzverträgen sein.

Regelungsinhalt

Typischerweise regeln Münzverträge welche Münznominale mit welchem Edelmetallgehalt geprägt werden und ob und wie diese Nominale unterteilt werden sollen. Dazu wird zunächst meist ein Münzgrundgewicht, wie zum Beispiel die Kölner Mark mit circa 234 Gramm Feinsilber festgelegt. Anschließend folgt die Festlegung eines Münzfußes, der bestimmt, wie viele Münzen eines Nominals, zum Beispiel des Talers, aus diesem Münzgrundgewicht geprägt werden. Werden zum Beispiel 10 Taler aus der Kölner Mark geprägt, spricht man von einem 10-Taler-Fuß.

Geregelt wird meist auch eine gegenseitige Annahmepflicht und die Verpflichtung zur Einziehung, wenn durch Abrieb eine festgelegte Gewichtstoleranz unterschritten wird.

Geschichtliche Entwicklung

Bereits in der griechischen Antike verabredeten verschiedene Städtebünde ein festgelegtes Gewicht für die Griechischen Drachmen, ihre Vielfachen und Teilstücke. Das Römische Reich kannte immer nur ein im ganzen Reich gültiges Münzsystem. Eines Münzvertrages bedurfte es deshalb nicht.

Im Spätmittelalter wurde zwischen einigen Hansestädten der Wendische Münzverein gegründet. Im Westen Deutschlands war der Rheinische Münzverein von besonderer Bedeutung.

In Deutschland lag der Grund für den Zusammenschluss zu Münzvereinen in dem zunehmenden Fähigkeitsverlust des Reiches eine einheitliche Münzpolitik durchzusetzen. Die Reichsmünzordnungen des 16. Jahrhunderts hatten nur teilweisen Erfolg. Münzvereine waren der Versuch auf freiwilliger Ebene zumindest regional einheitliche Standards zu erreichen.

Beispiele in der Neuzeit waren der Zinnaer Münzverein von 1667 und die Bayrisch-österreichische Münzkonvention von 1753. Im 19. waren in Deutschland der Münchner Münzvertrag von 1837, mit dem der Süddeutsche Münzverein gegründet wurde, der Dresdner Münzvertrag von 1838 und der Wiener Münzvertrag von 1857 von besonderer Bedeutung. Einige west- und südeuropäische Länder schlossen sich im Jahr 1865 zur Lateinischen Münzunion, die skandinavischen Staaten 1872 zur Skandinavischen Währungsunion zusammen.

Siehe auch

Literatur

  • Reiner Cunz: Vom Taler zur Mark - Einführung in die Münz- und Geldgeschichte Norddeutschlands von 1500 bis 1900, Niedersächsisches Münzkabinett der Deutschen Bank, 5. Auflage, Hannover 1998, ISBN 3-924861-25-0.
  • Hermann Junghans, Entwicklungen und Konvergenzen in der Münzprägung der deutschen Staaten zwischen 1806 und 1873 unter besonderer Berücksichtigung der Kleinmünzen, Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte - Band 131, Seite 103-140, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2017, ISBN 978-3-515-11837-8
  • Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02148-9, S. 389.
  • Thomas Mayer: Kapitel "Eine Geschichte der Fehlschläge" in: Europas unvollendete Währung, Seite 45–77, Wiley Verlag, Weinheim 2013, ISBN 978-3-527-50723-8.
  • Wolfgang Trapp: Kleines Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland., Reclam Verlag, Stuttgart 1999, ISBN 3-15-018026-0.