Münzvertrag

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Ein Münzvertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen mehreren Münzständen, die ihr Münzrecht nach vereinheitlichten Grundsätzen ausüben. Ein Synonym ist der Begriff "Münzkonvention". Der Zusammenschluss dieser Vertragspartner wird auch "Münzverein" genannt. Werden diese Verträge zwischen Staaten geschlossen sind sie völkerrechtliche Verträge. Bis in das 19. Jahrhundert hinein hatten aber auch Gebietskörperschaften das Münzrecht inne, denen keine Staatsqualität zukam. Auch solche Städte oder Landschaften konnten Vertragspartner von Münzverträgen sein.

Regelungsinhalt

Typischerweise regeln Münzverträge welche Münznominale mit welchem Edelmetallgehalt geprägt werden und ob und wie diese Nominale unterteilt werden sollen. Dazu wird zunächst meist ein Münzgrundgewicht, wie zum Beispiel die Kölner Mark mit circa 234 Gramm Feinsilber festgelegt. Anschließend folgt die Festlegung eines Münzfußes, der bestimmt, wie viele Münzen eines Nominals, zum Beispiel des Talers, aus diesem Münzgrundgewicht geprägt werden. Werden zum Beispiel 10 Taler aus der Kölner Mark geprägt, spricht man von einem 10-Taler-Fuß.

Geregelt wird meist auch eine gegenseitige Annahmepflicht und die Verpflichtung zur Einziehung, wenn durch Abrieb eine festgelegte Gewichtstoleranz unterschritten wird.

Geschichtliche Entwicklung

Bereits in der griechischen Antike verabredeten verschiedene Städtebünde ein festgelegtes Gewicht für die Drachmen, ihre Vielfachen und Teilstücke. Das Römische Reich kannte immer nur ein im ganzen Reich gültiges Münzsystem. Eines Münzvertrages bedurfte es deshalb nicht.

Im Spätmittelalter wurde zwischen einigen Hansestädten der Wendische Münzverein gegründet. Im Westen Deutschlands war der Rheinische Münzverein von besonderer Bedeutung.

Beispiele in der Neuzeit waren der Zinnaer Münzverein von 1667 und die Bayrisch-österreichische Münzkonvention von 1753. Im 19. waren in Deutschland der Münchner Münzvertrag von 1837, mit dem der Süddeutsche Münzverein gegründet wurde, der Dresdner Münzvertrag von 1838 und der Wiener Münzvertrag von 1857 von besonderer Bedeutung. Einige westeuropäische Länder schlossen sich zur Lateinischen Münzunion zusammen.

siehe auch

Literatur

  • Wolfgang Trapp, Kleines Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland, Reclam Verlag, Stuttgart 1999, ISBN 3-15-018026-0