„Landgericht Eichstätt“ – Versionsunterschied

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Unter dem Namen '''Landgericht Eichstätt''' bestand von 1806 bis 1879 bestehendes bayerisches [[Landgericht (Bayerische Verwaltungseinheit)#Landgericht älterer Ordnung|Landgericht älterer Ordnung]] mit Sitz in [[Eichstätt]] im heutigen [[Landkreis Eichstätt]] und noch nach Inkrafttreten des [[Gerichtsverfassungsgesetz]]es 1879 ein [[Landgericht]] im heutigen Sinn. Die Landgerichte älterer Ordnung waren im [[Königreich Bayern]] Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in ihrer Funktion als Verwaltungsbehörden von den ''[[Bezirksamt#Geschichte|Bezirksämtern]]'' und 1879 in ihrer Funktion als Gerichte von den ''Amtsgerichten'' abgelöst wurden.
Unter dem Namen '''Landgericht Eichstätt''' bestand von 1806 bis 1879 bestehendes bayerisches [[Landgericht (Bayerische Verwaltungseinheit)#Landgericht älterer Ordnung|Landgericht älterer Ordnung]] mit Sitz in [[Eichstätt]] im heutigen [[Landkreis Eichstätt]] und noch nach Inkrafttreten des [[Gerichtsverfassungsgesetz]]es für das [[Deutsches Reich|Deutsche Reich]] 1879 ein [[Landgericht]] im heutigen Sinn, das bis 1944 bestand. Die Landgerichte älterer Ordnung waren im [[Königreich Bayern]] Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in ihrer Funktion als Verwaltungsbehörden von den ''[[Bezirksamt#Geschichte|Bezirksämtern]]'' und 1879 in ihrer Funktion als Gerichte von den ''Amtsgerichten'' abgelöst wurden.


== Geschichte ==
== Geschichte ==
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Als 1879 in Bayern eine Gerichtsorganisation nach dem Gerichtsverfassungsgesetz eingeführt wurde, trat an die Stelle des alten Landgerichts ein Amtsgericht. Gleichzeitig wurde ein neues Landgericht Eichstätt errichtet, zu dessen Bezirk die Amtsgerichte [[Amtsgericht Beilngries|Beilngries]], [[Amtsgericht Eichstätt|Eichstätt]], [[Amtsgericht Ellingen|Ellingen]], [[Amtsgericht Greding|Greding]], [[Amtsgericht Ingolstadt|Ingolstadt]], [[Amtsgericht Kipfenberg|Kipfenberg]], [[Amtsgericht Monheim|Monheim]], [[Amtsgericht Pappenheim|Pappenheim]] und [[Amtsgericht Weißenburg i. Bay.|Weißenburg]] gehörten.<ref>Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355, 400 ff.</ref>
Als 1879 in Bayern eine Gerichtsorganisation nach dem Gerichtsverfassungsgesetz eingeführt wurde, trat an die Stelle des alten Landgerichts ein Amtsgericht. Gleichzeitig wurde ein neues Landgericht Eichstätt errichtet, zu dessen Bezirk die Amtsgerichte [[Amtsgericht Beilngries|Beilngries]], [[Amtsgericht Eichstätt|Eichstätt]], [[Amtsgericht Ellingen|Ellingen]], [[Amtsgericht Greding|Greding]], [[Amtsgericht Ingolstadt|Ingolstadt]], [[Amtsgericht Kipfenberg|Kipfenberg]], [[Amtsgericht Monheim|Monheim]], [[Amtsgericht Pappenheim|Pappenheim]] und [[Amtsgericht Weißenburg i. Bay.|Weißenburg]] gehörten.<ref>Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355, 400 ff.</ref>

Das Landgericht Eichstätt wurde 1944 aufgelöst. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1944 traten der Amtsgerichtsbezirk Monheim in den [[Landgericht Augsburg|Landgerichtsbezirk Augsburg]], der Amtsgerichtsbezirk Ingolstadt in den [[Landgericht München II|Landgerichtsbezirk München II]] und die übrigen Amtsgerichtsbezirke in den [[Landgericht Nürnberg-Fürth|Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth]] über.<ref>Erlaß des Reichsjustizministers vom 20. Juli 1944, Reichsgesetzblatt, Jahrg. 1944, Teil I, S. 163/164.</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 3. Mai 2019, 17:11 Uhr

Unter dem Namen Landgericht Eichstätt bestand von 1806 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Eichstätt im heutigen Landkreis Eichstätt und noch nach Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich 1879 ein Landgericht im heutigen Sinn, das bis 1944 bestand. Die Landgerichte älterer Ordnung waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in ihrer Funktion als Verwaltungsbehörden von den Bezirksämtern und 1879 in ihrer Funktion als Gerichte von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

1806 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Eichstätt errichtet. Dieses kam zum neu gegründeten Altmühlkreis mit der Hauptstadt Eichstätt.

Als 1879 in Bayern eine Gerichtsorganisation nach dem Gerichtsverfassungsgesetz eingeführt wurde, trat an die Stelle des alten Landgerichts ein Amtsgericht. Gleichzeitig wurde ein neues Landgericht Eichstätt errichtet, zu dessen Bezirk die Amtsgerichte Beilngries, Eichstätt, Ellingen, Greding, Ingolstadt, Kipfenberg, Monheim, Pappenheim und Weißenburg gehörten.[1]

Das Landgericht Eichstätt wurde 1944 aufgelöst. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1944 traten der Amtsgerichtsbezirk Monheim in den Landgerichtsbezirk Augsburg, der Amtsgerichtsbezirk Ingolstadt in den Landgerichtsbezirk München II und die übrigen Amtsgerichtsbezirke in den Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth über.[2]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355, 400 ff.
  2. Erlaß des Reichsjustizministers vom 20. Juli 1944, Reichsgesetzblatt, Jahrg. 1944, Teil I, S. 163/164.