„Käsegebäck“ – Versionsunterschied

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'''Käsegebäck'' sind Backwaren aus [[Blätterteig]], [[Mürbteig]], [[Brandmasse]] oder [[Hefeteig]] denen würziger [[Käse]] zum [[Teig]], durch Füllungen oder Bestreuung zugesetzt wird. <ref>IREKS-Arkady-Institut für Bäckereiwissenschaft (Hrsg.): ''IREKS-ABC der Bäckerei.'' 4. Auflage. Institut für Bäckereiwissenschaft, Kulmbach 1985</ref> Sie werden in Form von Stangen, Brezen, [[Brötchen]] oder [[Plätzchen]] ([[Kracker]]) angeboten.
'''Käsegebäck'' sind Backwaren aus [[Blätterteig]], [[Mürbteig]], [[Brandmasse]] oder [[Hefeteig]] denen würziger [[Käse]] zum [[Teig]], durch Füllungen oder Bestreuung zugesetzt wird. <ref>IREKS-Arkady-Institut für Bäckereiwissenschaft (Hrsg.): ''IREKS-ABC der Bäckerei.'' 4. Auflage. Institut für Bäckereiwissenschaft, Kulmbach 1985</ref> Sie werden in Form von Stangen, Brezen, [[Brötchen]] oder [[Plätzchen]] ([[Kracker]]) angeboten.


Käse[[gebäck]] wird als [[Dauerbackware]], beispielsweise [[Käsestangen]], Käse[[plätzchen]], Käse[[waffeln]], zum [[Bier]] und [[Wein]] gereicht. [[Laugengebäck]] wird überwiegend in Stangen- oder Brezelform angeboten und eignen sich zu vielen Gelegenheiten, wie beispielsweise als Frühstücksgebäck, Partygebäck, oder [[Zwischenmahlzeit]]. Sie werden meist, wie Käse[[baguette]] und Käse[[brötchen]], [[gratiniert]] (überbacken) angeboten.
Käse[[gebäck]] wird als [[Dauerbackware]], beispielsweise [[Käsestangen]], Käse[[plätzchen]], Käse[[waffeln]], zum [[Bier]] und [[Wein]] gereicht. [[Laugengebäck]] wird überwiegend in Stangen- oder Brezelform angeboten und eignen sich zu vielen Gelegenheiten, wie beispielsweise als Frühstücksgebäck, Partygebäck, oder [[Zwischenmahlzeit]]. Sie werden meist, wie Käse[[baguette]] und Käse[[brötchen]], [[gratin]]iert (überbacken) angeboten.


Nach dem Deutschen Lebensmittelbuch muss Käse sensorisch deutlich wahrnehmbar sein. <ref>[http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/379754/publicationFile/22005/LeitsaetzeBrot.pdf ''Leitsätze Brot und Kleingebäck,''] Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 19.10.1993.</ref>
Nach dem Deutschen Lebensmittelbuch muss Käse sensorisch deutlich wahrnehmbar sein. <ref>[http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/379754/publicationFile/22005/LeitsaetzeBrot.pdf ''Leitsätze Brot und Kleingebäck,''] Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 19.10.1993.</ref>

Version vom 16. Februar 2011, 07:44 Uhr

'Käsegebäck sind Backwaren aus Blätterteig, Mürbteig, Brandmasse oder Hefeteig denen würziger Käse zum Teig, durch Füllungen oder Bestreuung zugesetzt wird. [1] Sie werden in Form von Stangen, Brezen, Brötchen oder Plätzchen (Kracker) angeboten.

Käsegebäck wird als Dauerbackware, beispielsweise Käsestangen, Käseplätzchen, Käsewaffeln, zum Bier und Wein gereicht. Laugengebäck wird überwiegend in Stangen- oder Brezelform angeboten und eignen sich zu vielen Gelegenheiten, wie beispielsweise als Frühstücksgebäck, Partygebäck, oder Zwischenmahlzeit. Sie werden meist, wie Käsebaguette und Käsebrötchen, gratiniert (überbacken) angeboten.

Nach dem Deutschen Lebensmittelbuch muss Käse sensorisch deutlich wahrnehmbar sein. [2]

Einzelnachweise

  1. IREKS-Arkady-Institut für Bäckereiwissenschaft (Hrsg.): IREKS-ABC der Bäckerei. 4. Auflage. Institut für Bäckereiwissenschaft, Kulmbach 1985
  2. Leitsätze Brot und Kleingebäck, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 19.10.1993.