„Hubschrauber-Zwischenfall von 1958“ – Versionsunterschied

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Beim '''Hubschrauber-Zwischenfall von 1958''', in [[Englische Sprache|englischsprachigen]] Veröffentlichungen und zeitgenössischen Medien als ''Helicopter incident'' bezeichnet, flog ein [[Hubschrauber]] des Typs [[Sikorsky H-34]] der [[United States Army]] am 7. Juni 1958 in den [[Luftraum]] der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]] (DDR) und musste in der Nähe der [[Bundesautobahn 72|Autobahn A72]] auf einer Waldlichtung bei [[Frankenberg/Sa.|Frankenberg]] im damaligen [[Bezirk Karl-Marx-Stadt]] wetterbedingt notlanden. Die ursprünglich geplante Route des Fluges führte von [[Frankfurt am Main]] zum [[Truppenübungsplatz Grafenwöhr]] in der [[Oberpfalz]]. Die aus neun Soldaten der [[3. US-Panzerdivision]] bestehende Besatzung, darunter acht [[Offizier]]e einschließlich des Artillerie-Stabschefs der Division sowie ein [[Feldwebel]], wurde von den DDR-Behörden in einer Villa in [[Dresden]] [[Internierung|interniert]]. Der Hubschrauber wurde beschlagnahmt und auf dem Gelände der [[Offiziershochschule der DDR|Infanterie-Offiziersschule]] der [[Nationale Volksarmee|Nationalen Volksarmee]] (NVA) in [[Plauen]] verwahrt sowie später ohne [[Rotorblatt|Rotorblätter]] und [[Triebwerk]] zurückgegeben. Nach Verhandlungen, die durch Vertreter des [[Deutsches Rotes Kreuz#DRK in der DDR|Deutschen Roten Kreuzes der DDR]] und des [[Amerikanisches Rotes Kreuz|Amerikanischen Roten Kreuzes]] geführt wurden, kam es rund sechs Wochen später am 19. Juli 1958 am [[Grenzübergang]] [[Töpen|Töpen-Juchhöh]] zur Freilassung der Soldaten.
Beim '''Hubschrauber-Zwischenfall von 1958''', in englischsprachigen Veröffentlichungen und zeitgenössischen Medien als ''Helicopter incident'' bezeichnet, flog ein Hubschrauber des Typs [[Sikorsky H-34]] der United States Army am 7. Juni 1958 in den Luftraum der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]] (DDR) und musste in der Nähe der Autobahn A72 auf einer Waldlichtung bei [[Frankenberg/Sa.|Frankenberg]] im damaligen [[Bezirk Karl-Marx-Stadt]] wetterbedingt notlanden. Die ursprünglich geplante Route des Fluges führte von Frankfurt am Main zum [[Truppenübungsplatz Grafenwöhr]] in der Oberpfalz. Die aus neun Soldaten der [[3. US-Panzerdivision]] bestehende Besatzung, darunter acht Offiziere einschließlich des Artillerie-Stabschefs der Division sowie ein Feldwebel, wurde von den DDR-Behörden in einer Villa in Dresden interniert. Der Hubschrauber wurde beschlagnahmt und auf dem Gelände der [[Offiziershochschule der DDR|Infanterie-Offiziersschule]] der [[Nationale Volksarmee|Nationalen Volksarmee]] (NVA) in Plauen verwahrt sowie später ohne Rotorblätter und Triebwerk zurückgegeben. Nach Verhandlungen, die durch Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes der DDR und des Amerikanischen Roten Kreuzes geführt wurden, kam es rund sechs Wochen später am 19. Juli 1958 am Grenzübergang [[Töpen|Töpen-Juchhöh]] zur Freilassung der Soldaten.


== Historische Bedeutung ==
== Historische Bedeutung ==
[[Bild:Bundesarchiv Bild 183-56913-0004, USA-Hubschrauber-Besatzung rückgeführt.jpg|thumb|right|Übergabe der internierten Soldaten am 19. Juli 1958 in Anwesenheit von Werner Ludwig, Präsident des DRK der DDR, und Robert Wilson, Direktor des Amerikanischen Roten Kreuzes für Europa]]
[[Bild:Bundesarchiv Bild 183-56913-0004, USA-Hubschrauber-Besatzung rückgeführt.jpg|thumb|right|Übergabe der internierten Soldaten am 19. Juli 1958 in Anwesenheit von Werner Ludwig, Präsident des DRK der DDR, und Robert Wilson, Direktor des Amerikanischen Roten Kreuzes für Europa]]


Der Vorfall, der sich in der Frühphase des [[Kalter Krieg|Kalten Krieges]] ereignete, erlangte [[Politik|politische]] und [[Diplomatie|diplomatische]] Bedeutung, da die DDR-Staatsführung versuchte, offizielle Verhandlungen mit der [[Bundesregierung (Vereinigte Staaten)|Regierung der Vereinigten Staaten]] über eine Freilassung und damit die Aufgabe der Politik der Nichtanerkennung der DDR durch die [[Vereinigte Staaten|USA]] zu erreichen. Von Seiten der entsprechenden staatlichen Institutionen der DDR wurden aus diesem Grund Verhandlungen auf höchstmöglichster Ebene gefordert, denen sich die amerikanischen Behörden verweigerten, um den Grundsatz aufrechtzuerhalten, der DDR keinen Anschein von staatlicher Existenz zuzugestehen. Die US-Regierung, die bei offiziellen Gesprächen mit der DDR-Führung die Schaffung eines [[Präzedenzfall]]s befürchtete, wandte sich vielmehr wiederholt an die [[Sowjetunion|sowjetischen]] Behörden, um die Freilassung der Soldaten durch Verhandlungen mit der Sowjetunion zu erreichen. Diese lehnte mit Verweis auf die [[Souveränität]] der DDR eine eigene Zuständigkeit ab.
Der Vorfall, der sich in der Frühphase des [[Kalter Krieg|Kalten Krieges]] ereignete, erlangte politische und diplomatische Bedeutung, da die DDR-Staatsführung versuchte, offizielle Verhandlungen mit der [[Bundesregierung (Vereinigte Staaten)|Regierung der Vereinigten Staaten]] über eine Freilassung und damit die Aufgabe der Politik der Nichtanerkennung der DDR durch die USA zu erreichen. Von Seiten der entsprechenden staatlichen Institutionen der DDR wurden aus diesem Grund Verhandlungen auf höchstmöglichster Ebene gefordert, denen sich die amerikanischen Behörden verweigerten, um den Grundsatz aufrechtzuerhalten, der DDR keinen Anschein von staatlicher Existenz zuzugestehen. Die US-Regierung, die bei offiziellen Gesprächen mit der DDR-Führung die Schaffung eines Präzedenzfalls befürchtete, wandte sich vielmehr wiederholt an die sowjetischen Behörden, um die Freilassung der Soldaten durch Verhandlungen mit der Sowjetunion zu erreichen. Diese lehnte mit Verweis auf die Souveränität der DDR eine eigene Zuständigkeit ab.


Die beteiligten amerikanischen Behörden standen im eigenen Land hinsichtlich ihrer Haltung unter dem Druck der Öffentlichkeit, die eine baldige Freilassung erwartete und wenig Verständnis für die damit verbundenen diplomatischen Probleme zeigte. Sie entsandten schließlich einen Armeeoffizier als Verhandlungsführer, für den die DDR-Behörden eine [[Vollmacht (Völkerrecht)|diplomatische Ermächtigung]] durch das [[Außenministerium der Vereinigten Staaten|amerikanische Außenministerium]] verlangten. Für die DDR führte [[Otto Winzer]], der damalige stellvertretende Außenminister, die Verhandlungen. Nachdem der amerikanische Vertreter sich trotz nachträglich erbrachter Bevollmächtigung weigerte, ein Dokument über die Übergabe zu unterzeichnen, kam es im Juli 1958 zur Freilassung nach Gesprächen zwischen Vertretern der [[Nationale Rotkreuz-Gesellschaft|nationalen Rotkreuz-Gesellschaften]] beider Länder. Das DRK der DDR wurde dabei durch seinen damaligen Präsidenten [[Werner Ludwig (Arzt)|Werner Ludwig]] vertreten, das Amerikanische Rote Kreuz durch seinen für [[Europa]] zuständigen Direktor Robert Wilson. Der in der entsprechenden Vereinbarung und dem Übergabeprotokoll enthaltene Hinweis, dass Wilson „in Vertretung des von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bevollmächtigten Präsidenten des Amerikanischen Roten Kreuzes“ handelte, war aus politischer und diplomatischer Sicht ein Erfolg für die DDR-Staatsführung, lag andererseits aber auch deutlich unter den ursprünglichen Forderungen nach Verhandlungen auf höchstmöglichster Ebene.
Die beteiligten amerikanischen Behörden standen im eigenen Land hinsichtlich ihrer Haltung unter dem Druck der Öffentlichkeit, die eine baldige Freilassung erwartete und wenig Verständnis für die damit verbundenen diplomatischen Probleme zeigte. Sie entsandten schließlich einen Armeeoffizier als Verhandlungsführer, für den die DDR-Behörden eine [[Vollmacht (Völkerrecht)|diplomatische Ermächtigung]] durch das amerikanische Außenministerium verlangten. Für die DDR führte [[Otto Winzer]], der damalige stellvertretende Außenminister, die Verhandlungen. Nachdem der amerikanische Vertreter sich trotz nachträglich erbrachter Bevollmächtigung weigerte, ein Dokument über die Übergabe zu unterzeichnen, kam es im Juli 1958 zur Freilassung nach Gesprächen zwischen Vertretern der nationalen Rotkreuz-Gesellschaften beider Länder. Das DRK der DDR wurde dabei durch seinen damaligen Präsidenten [[Werner Ludwig (Arzt)|Werner Ludwig]] vertreten, das Amerikanische Rote Kreuz durch seinen für Europa zuständigen Direktor Robert Wilson. Der in der entsprechenden Vereinbarung und dem Übergabeprotokoll enthaltene Hinweis, dass Wilson „in Vertretung des von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bevollmächtigten Präsidenten des Amerikanischen Roten Kreuzes“ handelte, war aus politischer und diplomatischer Sicht ein Erfolg für die DDR-Staatsführung, lag andererseits aber auch deutlich unter den ursprünglichen Forderungen nach Verhandlungen auf höchstmöglichster Ebene.


Die DDR stellte den USA für Unterbringung, Verpflegung und Transport der Soldaten rund 7300 [[Deutsche Mark]] in Rechnung. Das Triebwerk des Hubschraubers gelangte in das [[Militärhistorisches Museum der Bundeswehr|Militärhistorische Museum in Dresden]], wo es ab 1972 als „Teil eines über Vietnam abgeschossenen US-Hubschraubers“ für die Öffentlichkeit zugänglich ausgestellt wurde.
Die DDR stellte den USA für Unterbringung, Verpflegung und Transport der Soldaten rund 7300 Deutsche Mark in Rechnung. Das Triebwerk des Hubschraubers gelangte in das [[Militärhistorisches Museum der Bundeswehr|Militärhistorische Museum in Dresden]], wo es ab 1972 als „Teil eines über Vietnam abgeschossenen US-Hubschraubers“ für die Öffentlichkeit zugänglich ausgestellt wurde.


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 29. September 2010, 14:01 Uhr

Beim Hubschrauber-Zwischenfall von 1958, in englischsprachigen Veröffentlichungen und zeitgenössischen Medien als Helicopter incident bezeichnet, flog ein Hubschrauber des Typs Sikorsky H-34 der United States Army am 7. Juni 1958 in den Luftraum der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und musste in der Nähe der Autobahn A72 auf einer Waldlichtung bei Frankenberg im damaligen Bezirk Karl-Marx-Stadt wetterbedingt notlanden. Die ursprünglich geplante Route des Fluges führte von Frankfurt am Main zum Truppenübungsplatz Grafenwöhr in der Oberpfalz. Die aus neun Soldaten der 3. US-Panzerdivision bestehende Besatzung, darunter acht Offiziere einschließlich des Artillerie-Stabschefs der Division sowie ein Feldwebel, wurde von den DDR-Behörden in einer Villa in Dresden interniert. Der Hubschrauber wurde beschlagnahmt und auf dem Gelände der Infanterie-Offiziersschule der Nationalen Volksarmee (NVA) in Plauen verwahrt sowie später ohne Rotorblätter und Triebwerk zurückgegeben. Nach Verhandlungen, die durch Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes der DDR und des Amerikanischen Roten Kreuzes geführt wurden, kam es rund sechs Wochen später am 19. Juli 1958 am Grenzübergang Töpen-Juchhöh zur Freilassung der Soldaten.

Historische Bedeutung

Übergabe der internierten Soldaten am 19. Juli 1958 in Anwesenheit von Werner Ludwig, Präsident des DRK der DDR, und Robert Wilson, Direktor des Amerikanischen Roten Kreuzes für Europa

Der Vorfall, der sich in der Frühphase des Kalten Krieges ereignete, erlangte politische und diplomatische Bedeutung, da die DDR-Staatsführung versuchte, offizielle Verhandlungen mit der Regierung der Vereinigten Staaten über eine Freilassung und damit die Aufgabe der Politik der Nichtanerkennung der DDR durch die USA zu erreichen. Von Seiten der entsprechenden staatlichen Institutionen der DDR wurden aus diesem Grund Verhandlungen auf höchstmöglichster Ebene gefordert, denen sich die amerikanischen Behörden verweigerten, um den Grundsatz aufrechtzuerhalten, der DDR keinen Anschein von staatlicher Existenz zuzugestehen. Die US-Regierung, die bei offiziellen Gesprächen mit der DDR-Führung die Schaffung eines Präzedenzfalls befürchtete, wandte sich vielmehr wiederholt an die sowjetischen Behörden, um die Freilassung der Soldaten durch Verhandlungen mit der Sowjetunion zu erreichen. Diese lehnte mit Verweis auf die Souveränität der DDR eine eigene Zuständigkeit ab.

Die beteiligten amerikanischen Behörden standen im eigenen Land hinsichtlich ihrer Haltung unter dem Druck der Öffentlichkeit, die eine baldige Freilassung erwartete und wenig Verständnis für die damit verbundenen diplomatischen Probleme zeigte. Sie entsandten schließlich einen Armeeoffizier als Verhandlungsführer, für den die DDR-Behörden eine diplomatische Ermächtigung durch das amerikanische Außenministerium verlangten. Für die DDR führte Otto Winzer, der damalige stellvertretende Außenminister, die Verhandlungen. Nachdem der amerikanische Vertreter sich trotz nachträglich erbrachter Bevollmächtigung weigerte, ein Dokument über die Übergabe zu unterzeichnen, kam es im Juli 1958 zur Freilassung nach Gesprächen zwischen Vertretern der nationalen Rotkreuz-Gesellschaften beider Länder. Das DRK der DDR wurde dabei durch seinen damaligen Präsidenten Werner Ludwig vertreten, das Amerikanische Rote Kreuz durch seinen für Europa zuständigen Direktor Robert Wilson. Der in der entsprechenden Vereinbarung und dem Übergabeprotokoll enthaltene Hinweis, dass Wilson „in Vertretung des von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bevollmächtigten Präsidenten des Amerikanischen Roten Kreuzes“ handelte, war aus politischer und diplomatischer Sicht ein Erfolg für die DDR-Staatsführung, lag andererseits aber auch deutlich unter den ursprünglichen Forderungen nach Verhandlungen auf höchstmöglichster Ebene.

Die DDR stellte den USA für Unterbringung, Verpflegung und Transport der Soldaten rund 7300 Deutsche Mark in Rechnung. Das Triebwerk des Hubschraubers gelangte in das Militärhistorische Museum in Dresden, wo es ab 1972 als „Teil eines über Vietnam abgeschossenen US-Hubschraubers“ für die Öffentlichkeit zugänglich ausgestellt wurde.

Literatur

  • Anjana Buckow: Zwischen Propaganda und Realpolitik: Die USA und der sowjetisch besetzte Teil Deutschlands 1945−1955. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-51-508261-1, S. 533−536
  • Chris Tudda: The Truth is Our Weapon: The Rhetorical Diplomacy of Dwight D. Eisenhower and John Foster Dulles. LSU Press, Baton Rouge 2006, ISBN 0-80-713140-7, S. 105/106
  • Russell D. Buhite: Lives at Risk: Hostages and Victims in American Foreign Policy. Rowman & Littlefield, Wilmington 1995, ISBN 0-84-202553-7, S. 210
  • Hans-Georg L€öffler: Hubschrauber der US-Army in NVA-Gewahrsam – Eine fast vergessene Episode aus der Zeit des Kalten Krieges. In: Informationsheft der Arbeitsgruppe Geschichte der NVA und Integration ehemaliger NVA-Angehöriger in Gesellschaft und Bundeswehr im Landesvorstand Ost des DBwV. Nr. 20 vom November 2007; Online verfügbar als PDF-Datei (ca. 76KB)