Hitlerputsch

Mit dem Hitler-Ludendorff-Putsch am 8. und 9. November 1923 versuchten Adolf Hitler, Erich Ludendorff und weitere Nationalsozialisten, die Regierungsmacht an sich zu reißen.

Hintergrund

Die linkssozialdemokratische Regierung Eisner und die Münchner Räterepublik hatten im Denken und Fühlen der vaterländischen Gruppen traumatische Spuren hinterlassen und den Wunsch nach Ordnung und antidemokratische Tendenzen verstärkt. Hinzu kamen separatistische Ansätze. Die 1918 als Nachfolgeorganisation des bayerischen Zentrums gegründete Bayerische Volkspartei behielt sich schon 1919 eine Abtrennung Bayerns vom Reich vor. Inflation, Not und die französische Besetzung verstärkten dieses Vorhaben. Zum Ausbruch des Konflikts kam es, als Stresemann im September 1923 den passiven Widerstand abbrach. „Diesen Verrat“ nahm die bayerische Regierung unter Ministerpräsident Eugen von Knilling (BVP) zum Anlass, den Ausnahmezustand in Bayern zu erklären und die Grundrechte außer Kraft zu setzen und Gustav Ritter von Kahr zum Generalstaatskommisar zu ernennen.

Gustav von Kahr versuchte gemeinsam mit Otto von Lossow und Hanns von Seisser seine republikfeindlichen Pläne in Angriff zu nehmen. Von der „bayerischen Ordnungszelle“ aus sollte in Berlin eine nationale Diktatur ausgerufen werden. Nach dem Abbruch der Ruhrkämpfe im September 1923 erklärte die antidemokratisch gesinnte bayerische Landesregierung den Ausnahmezustand für Bayern. Außerdem erwog sie, militärisch gegen die Reichsregierung vorzugehen.

Zum Eklat kam es am 18. Oktober. Reichswehrminister Otto Geßler forderte nach einem Hetzartikel gegen Friedrich Ebert und den Chef der Heeresleitung, Hans von Seeckt, das Verbot der NSDAP, das der Kommandeur der bayerischen Reichswehrdivision, Otto von Lossow, durchsetzen sollte. Dieser weigerte sich jedoch, dem Befehl nachzukommen und wurde daraufhin seines Amtes enthoben. Daraufhin unterstellte er die bayerische Division seinem alleinigen Kommando und vereidigte sie auf Bayern und seine Regierung. Damit war der offene Bruch mit dem Reich vollzogen.

Der „Putsch“

Hitler gedachte, diese Situation auszunutzen und die bayerische Regierung zum Sturz der Reichsregierung zu veranlassen. Am 30. Oktober 1923 trat er vor eine begeisterte Menge von Anhängern im Münchner Zirkus Krone, welche er zum Aufstand aufrief. Eine passende Gelegenheit bot sich, als Gustav von Kahr in Anwesenheit von von Lossows, von Seißers und zahlreichen Prominenten aus verschiedenen nationalistischen Lagern zur Vorbereitung seiner Putschpläne im Bürgerbräukeller am 8. November 1923 über die Ziele seiner Politik sprechen wollte. Etwa 30 Minuten nach Beginn betrat Hitler in Begleitung General Erich Ludendorffs, Hermann Görings sowie weiterer Nationalsozialisten den Saal, feuerte einen Revolverschuß in die Decke, um die Aufmerksamkeit des Auditoriums zu haben, warnte, das Versammlungslokal sei von der SA umstellt, und verkündete, die „nationale Revolution“ sei ausgebrochen. Er bat das Triumvirat in einen Nebenraum, während Göring eine Rede hielt. Unterdessen konnte Hitler von Kahr, von Lossow und von Seißer auf seine Seite bringen; Hitlers Ziel war ein sofortiger Aufstand, wozu das Triumvirat ihm seine Unterstützung zusagte. Zurück im Saal baten die drei die Anwesenden, Hitlers Staatsstreich zu unterstützen. Um 2.55 Uhr nachts widerrief Gustav von Kahr über Rundfunk seine Zusage.

Nach dem Vorbild der italienischen Faschisten um Mussolini sollten die in Bayern stehenden Reichswehrverbände zusammen mit antidemokratischen Wehrverbänden nach Berlin marschieren und dort die Macht im Deutschen Reich übernehmen. Gedacht war, dass das gesamte Volk mitziehen werde. Es kam jedoch nie soweit.

Am Sonntagmorgen des 9. November 1923 marschierte eine teilweise bewaffnete Menschenmenge unter Führung Hitlers und General Ludendorffs zur Feldherrenhalle in München, wo die Demonstranten durch die bayerische Landespolizei blutig gestoppt wurden.

Die Bayrische Bereitschaftspolizei eröffnete Feuer und erschoß 16 Demonstranten und verwundeten Viele. Darunter auch Herrmann Gring. Ludendorff wird am gleichen Tag verhaftet, wird aber kurzze Zeit später wieder freigelassen. Hitler, dagegen wird wenige Tage später verhaftet und angeklagt. Hitler wird vom Bayerischen Volksgericht unter Vorsitz Georg Neithardts wegen Hochverrats zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt. In der Festung Landsberg diktierte Hitler seinem Mithäftling Rudolf Heß den ersten Band seines Buches Mein Kampf in die Feder. Ende 1924 wurde Hitler vorzeitig aus der Haft entlassen.

Nach der Machtübernahme stilisierte die NS-Propaganda den Putsch in eine heroische Niederlage um und gedachte in aufwendig inszenierten jährlichen Totenfeiern der dabei Umgekommenen als „Gefallenen“ (darunter Max Erwin von Scheubner-Richter); eine Gedenkliste dieser Gefallenen stellte Hitler dem ersten Band seines Kampfes voran. Der später von Hitler allen Beteiligten verliehene „Blutorden“ war eine der höchsten nationalsozialistischen Auszeichnungen.

Literatur

  • Otto Gritschneder: Bewährungsfrist für den Terroristen Adolf Hitler - Der Hitler-Putsch und die bayerische Justiz. C.H. Beck, München, 1990, ISBN 3-406-34511-5