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In Folge des Inkrafttretens der Vorratsdatenspeicherung in Österreich mit 1. April 2012 rief der AKVorrat.at in einer gemeinsamen Aktion mit dem Justizsprecher der [[Die Grünen – Die grüne Alternative|Grünen]] [[Albert Steinhauser]] unter dem Motto "Schaff jetzt die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab!" zu einer gemeinsamen Beschwerde beim Österreichischen [[Verfassungsgerichtshof (Österreich)|'''Verfassungsgerichtshof''']] (VfGH) auf.<ref> Vgl. [https://www.verfassungsklage.at Verfassungsklage: Schaff jetzt die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab!], abgerufen am 31. März 2012 </ref> Diese Aktionen zielte darauf ab, von der Vorratsdatenspeicherung betroffene Personen, also Personen, die in Österreich z.B. über einen Telefon- oder Internetanschluss verfügen, als Mitstreitende zu gewinnen. Von Rechts wegen mussten alle Mitstreitende jeweils eine Vollmachtserklärung für eine Individualbeschwerde beim VfGH unterzeichnen und selbige im Original und per Briefpost übermitteln. Derzeit werden die etwa 20.000 eingegangenen Vollmachsterklärungen gesichtet. Die Verfassungsklage soll Mitte Juni 2012 eingebracht werden.
In Folge des Inkrafttretens der Vorratsdatenspeicherung in Österreich mit 1. April 2012 rief der AKVorrat.at in einer gemeinsamen Aktion mit dem Justizsprecher der [[Die Grünen – Die grüne Alternative|Grünen]] [[Albert Steinhauser]] unter dem Motto "Schaff jetzt die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab!" zu einer gemeinsamen Beschwerde beim Österreichischen [[Verfassungsgerichtshof (Österreich)|'''Verfassungsgerichtshof''']] (VfGH) auf.<ref> Vgl. [https://www.verfassungsklage.at Verfassungsklage: Schaff jetzt die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab!], abgerufen am 31. März 2012 </ref> Diese Aktionen zielte darauf ab, von der Vorratsdatenspeicherung betroffene Personen, also Personen, die in Österreich z.B. über einen Telefon- oder Internetanschluss verfügen, als Mitstreitende zu gewinnen. Von Rechts wegen mussten alle Mitstreitende jeweils eine Vollmachtserklärung für eine Individualbeschwerde beim VfGH unterzeichnen und selbige im Original und per Briefpost übermitteln. Trotzdem gelang es dem AKVorrat.at, in kurzer Zeit 11.139 Vollmachtserklärungen zu sammeln, die am 15. Juni 2012 per Schubkarren offiziell beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurden.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 21. Juli 2012, 13:50 Uhr

Logo des AKVorrat.at

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich (kurz AKVorrat.at) wurde im Februar 2010 als Verein mit Sitz in Wien gegründet und setzt sich für die Wahrung der Grundrechte und gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Zur Erreichung dieses Zieles ist der AKVorrat.at mit verwandten nationalen und übernationalen Interessensgruppen und Organisationen zur Wahrung der Grundrechte vernetzt. Neben dem konkreten Vereinsziel, die Vorratsdatenspeicherung in Österreich und in Europa zu bekämpfen, fordert der AKVorrat.at zudem, sämtliche der immer zahlreicher werdenden Anti-Terrorgesetze einer Überprüfung zu unterziehen.

Derzeit betreibt der AKVorrat.at eine engagierte Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung und kann bereits auf über 60.000 Unterschriften verweisen. In Österreich treten die Gesetze zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) mit 1. April 2012 in Kraft.

Grundsätze

Der Verein AKVorrat.at versteht sich als offene Plattform gegen die Vorratsdatenspeicherung, auf welcher Informationen, Argumente und Materialien gesammelt, gemeinsame Aktionen geplant und Netzwerke aufgebaut werden. Als offizielle Unterstützer nennt der Verein AKVorrat.at unter anderen den Verein für Internet-Benutzer Österreichs VIBE!AT, den Verein zur Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter quintessenz, die Initiative für Netzfreiheit, die Initiative für den Erhalt der Privatsphäre in Österreich Freiheit statt Angst oder die Plattform überwacht.at.[1]

Gemäß der Statuten des Vereins (ZVR-Zahl 140062668) lauten die Ziele des Vereins wie folgt: Keine Vorratsdatenspeicherung in Europa! Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich! Österreich soll die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen sondern bekämpfen!

Aktionen

Mit der im Oktober 2011 gestartete Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" gelang es dem Verein AKVorrat.at, eine breite Öffentlichkeit auf die Problematik der Vorratsdatenspeicherung aufmerksam zu machen. Diese Initiative ersucht den Nationalrat, die österreichische Regierung zu beauftragen, sich gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) einzusetzen und sämtliche der immer zahlreicher werdenden Anti-Terrorgesetze auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu überprüfen. Hierbei nutzte der Verein AKVorrat.at die Unterstützungsmöglichkeit von Petitionen und Bürgerinitiativen via Internet, welche in Österreich erst Anfang Oktober eingeführt wurde, und avancierte dieserart schnell zur erfolgreichsten Online-Initiative Österreichs. Mittlerweile sind bereits über 100.000 Unterschriften gesammelt.[2]

Die Bürgerinitiative steht in Zusammenhang mit der österreichischen Umsetzungsgesetzgebung zur EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG), die im April 2011 beschlossen wurde und am 1. April 2012 in Kraft tritt,[3] richtet sich jedoch nicht nur gegen die Umsetzung der Richtlinie in Österreich, sondern auch gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) selbst sowie gegen sämtliche unter dem Vorwand der Anti-Terrorgesetzgebung vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die Privatsphäre. Die Bürgerinitiative wird voraussichtlich am 12. März 2012 im Petitionsausschuss des Österreichischen Parlaments behandelt.[4]

Der AKVorrat übergiebt dem Verfassungsgerichtshof 11.139 Vollmachten für die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich

In Folge des Inkrafttretens der Vorratsdatenspeicherung in Österreich mit 1. April 2012 rief der AKVorrat.at in einer gemeinsamen Aktion mit dem Justizsprecher der Grünen Albert Steinhauser unter dem Motto "Schaff jetzt die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab!" zu einer gemeinsamen Beschwerde beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf.[5] Diese Aktionen zielte darauf ab, von der Vorratsdatenspeicherung betroffene Personen, also Personen, die in Österreich z.B. über einen Telefon- oder Internetanschluss verfügen, als Mitstreitende zu gewinnen. Von Rechts wegen mussten alle Mitstreitende jeweils eine Vollmachtserklärung für eine Individualbeschwerde beim VfGH unterzeichnen und selbige im Original und per Briefpost übermitteln. Trotzdem gelang es dem AKVorrat.at, in kurzer Zeit 11.139 Vollmachtserklärungen zu sammeln, die am 15. Juni 2012 per Schubkarren offiziell beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurden.

Siehe auch

Quellen

  1. Vgl. http://akvorrat.at/Unterstuetzer
  2. Vgl. BürgerInneninitiative: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!, abgerufen am 4. März 2012
  3. Vgl. z.B. Liebwald, Die systematische Aufzeichnung der Daten über elektronische Kommunikation zu Überwachungszwecken, Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG, JusIT 2/2010, 58-65, LexisNexis, Wien oder Tschohl, Die Anonymität im Internet: Umsetzung der Vorratsdatenspeicher-RL im österreichischen Telekom-, Strafprozess- und Sicherheitspolizeirecht, in: Jaksch-Ratajczak/Stadler (Hrsg.), Aktuelle Rechtsfragen der Internetnutzung, facultas.wuw, Wien 2011, 341-360
  4. Vgl. Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, abgerufen am 4. Februar 2012
  5. Vgl. Verfassungsklage: Schaff jetzt die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab!, abgerufen am 31. März 2012