Eisenbahnsignale in der Schweiz
Die Eisenbahnsignale in der Schweiz sind die im nationalen Regelwerk Fahrdienstvorschriften festgelegten Eisenbahnsignale, die durch die Infrastrukturbetreiberinnen zur Regelung des Zugsverkehrs zu verwenden sind. Es gibt zwei Arten von Signalen: zum einen solche, die Geschwindigkeiten bis 160 km/h erlauben; zum anderen jene, die Geschwindigkeiten von über 160 km/h erlauben. Letztere ist die Führerstandssignalisierung (CAB-Signaling). Die grundsätzlichen Regeln basieren auf den Formsignalen, die in den Fahrdienstvorschriften noch aufgeführt sind, weil diese im Rangierbahnhof Biel in der Schweiz noch verwendet werden.
Rechtliches und Regelungen
Die Signalisierung ist an strenge Regeln gebunden, die das Bundesamt für Verkehr zusammen mit der arbeitenden Eisenbahngesellschaft kontrolliert. Die Regeln für den Bahnbetrieb sind in den „schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV)“ festgelegt. Die aktuell gültige Version gilt seit Juli 2015. [1]
Lichtsignale
Die SBB-Signale werden in 2 Klassifizierungen eingeteilt. Sie sind durch die unterschiedliche Form erkennbar: L-Typ für Licht und N-Typ für die digitale Anzeige (numérique). L-Typ-Signale sind bereits seit den 1940er Jahren im Einsatz und lösten die Formsignale des Typ M ab. Die N-Typ-Signale wurden beim Projekt „Rail 2000“ entwickelt.
Bei beiden Signalklassen gibt es ein Vorsignal, das dem Lokführer die Anzeige des folgenden Hauptsignals ankündigt. Es wird das Blocksystem verwendet. Der Fahrer muss sich auf das Hauptsignal vorbereiten und je nach Signalbegriff handeln. Vorsignalschirme (Typ L) sind immer quadratisch während die Hauptsignalschirme (Typ L) in der Regel hochrechteckig sind. In Fällen, in denen ein quadratischer Signalschirm sowohl Vorsignal- als auch Hauptsignalfunktion hat, wird dies durch eine aufgesetzte weisse Tafel mit schwarzem Punkt verdeutlicht.
Beim Typ N erkennt man das Vorsignal am quadratischen weißen Rahmen, während das Hauptsignal einen weißen Ring aufweist.
Generell werden die Signale auf der linken Seite der Strecke in beiden Richtungen aufgestellt. Allerdings können die Signale bei Unübersichtlichkeit auf einer anderen Position aufgestellt werden.
Nach den Vorschriften müssen Lichtsignale für die wichtigen Hauptverkehrslinien oder für Rangierungen aufgestellt und benutzt werden. Die N-Typ- und L-Typ-Signale werden für den Zugverkehr benutzt. Sie gelten nicht für den Rangierverkehr. Für den Rangierverkehr gibt es Rangiersignale, die für den Zugverkehr nicht gelten. Hinzu kommen noch die Zwergsignale, die sowohl für den Rangierverkehr wie auch den Zugverkehr gelten.
Die Schweizerischen Bundesbahnen ersetzen die L-Typ-Signale zunehmend durch die N-Typ-Signale, weil letztere mehr Funktionen zulassen, besser beim Hochgeschwindigkeitsbetrieb angepasst werden und für einen flüssigeren Verkehrsbetrieb sowie für eine Erhöhung der Kapazitäten sorgen können. Die meisten anderen Bahngemeinschaften verwenden die L-Typ-Signale.
L-Typ-Signal
Die L-Typ-Signale sind nach wie vor die am weitesten verwendete Signale im Land. Das Signal erlaubt den Zügen, mit normaler oder mit reduzierter Geschwindigkeit am Signal vorbeizufahren oder vor diesem anzuhalten. Es wurden dazu neben dem Halt-Begriff fünf sogenannte Fahrbegriffe (FB) definiert, die die dann als Kombination einer oder mehrerer leuchtender Lampen die entsprechende Maximalgeschwindigkeit anzeigen.
Ein Signal, das den Fahrbegriff „Halt“ anzeigt, darf auf keinen Fall passiert werden, wenn keine Erlaubnis (Befehl) vom Fahrdienstleiter vorliegt. Der entsprechende Befehl wird entweder schriftlich übermittelt (dem Lokführer an einem Bahnhof direkt in die Hand gegeben) - oder fernmündlich (Zugfunk) und muss dann protokolliert werden. Beim Zugfunk muss der Fahrer den Befehl Wort für Wort wiederholen (quittieren) und in ein Formular eintragen oder wörtlich aufschreiben. Dazu muss er den Zug jedoch anhalten. Wenn der Fahrer den Befehl vollständig übermittelt bekommen hat, darf er mit maximal 40 km/h in den Block einfahren, damit er vor einem Hindernis sofort anhalten kann.
Ist es jedoch möglich, dem Lokführer per Signal „Fahrt auf Sicht“ anzuzeigen, kann auf das Protokollieren verzichtet werden.
Fahr- begriff | Vorsignal | Bedeutung | Hauptsignal | Bedeutung |
---|---|---|---|---|
1 | Ankündigung Freie Fahrt. Ab dem nächsten Signal gilt Fahrt mit der in der Streckentabelle angegebenen Höchstgeschwindigkeit. (Das Vorsignal kann zwei grüne Lichter nebeneinander anzeigen) | Freie Fahrt. Fahrt mit der in der Streckentabelle angegebenen Höchstgeschwindigkeit. | ||
2 | Geschwindigkeitsankündigung 40 km/h Ab dem nächsten Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 40 km/h. Niedrige Geschwindigkeiten sind in der Streckentabelle aufgeführt. Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. | Geschwindigkeits-Ausführung 40 km/h Ab diesem Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 40 km/h. Niedrigere Geschwindigkeiten sind in der Streckentabelle aufgeführt. Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. | ||
3 | Geschwindigkeits-Ankündigung 60 km/h Ab dem nächsten Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 60 km/h. Höhere Geschwindigkeiten sind in der Streckentabelle aufgeführt. Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. | Geschwindigkeits-Ausführung 60 km/h Ab diesem Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 60 km/h. Höhere Geschwindigkeiten sind in der Streckentabelle aufgeführt. Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. | ||
5 | Geschwindigkeitsankündigung 90 km/h. Ab dem nächsten Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 90 km/h. Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. | Geschwindigkeitsausführung 90 km/h Ab diesen Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 90 km/h. Für Schmalspurbahnen können geringere Geschwindigkeiten gelten. | ||
6 | Ankündigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung mit 40 km/h | Kurze Fahrt Ab diesem Signal beziehungsweise den zugehörigen Weichen gilt die Geschwindigkeit von max. 40 km/h. Das nächste Signal zeigt „Halt“. Dem Signal kann ein Sperrsignal oder ein Gleisabschluss mit rotem Licht folgen. Das nächste Signal steht in verkürztem Abstand. | ||
- | Ankündigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung mit 40 km/h | Besetztsignal Auf dem folgenden Gleisabschnitt ist ein Hindernis zu erwarten. Ist das Signal beleuchtet, zeigt das Signal entweder „Geschwindigkeits-Ausführung 40 km/h“ oder „Kurze Fahrt“ an. Meistens wird bei den SBB aber mit dem Signalbegriff 6 – kurze Fahrt – gehandelt. Auch bei Signalbegriff 6 wird das Besetztsignal eingeschaltet, denn sonst würde der Lokführer ein freies Gleis erwarten. Ein am selben Mast angebrachtes Vorsignal ist dunkel geschaltet. | ||
- | Warnung Das nächste Hauptsignal zeigt Halt an. Die Geschwindigkeit ist zu vermindern. | Halt Vor dem Signal ist anzuhalten. Normalerweise geht dem Hauptsignal ein „Warnung“ zeigendes Signal voraus, außer:
|
Bei kombinierten L-Typ-Signalen wird der Fahrbegriff des Vorsignals „Fahrt erwarten“ nicht angezeigt, sondern durch den Fahrbegriff „Fahrt“ impliziert. Wenn zwei aufeinanderfolgende Signale eine Geschwindigkeitseinschränkung anzeigen, muss das erste Signal diese anzeigen. Das zweite Signal muss dies nicht explizit darstellen.[2]
Der Fahrbegriff 4 wird im aktuellen Signalreglement nicht mehr verwendet. Die Bedeutung war „Die erste Weiche wird in gerader Stellung befahren. Die Weiche, die sich in Ablenkung befindet, folgt erst einige Meter später“.[3]
N-Typ-Signale
Die N-Typ-Signale ersetzen nach und nach die L-Typ-Signale auf dem SBB-Streckennetz. Auch bei den anderen in der Schweiz tätigen Bahngesellschaften werden die N-Typ-Signale inzwischen eingesetzt, insbesondere bei der BLS.
Bei der Entwicklung für die L-Typ-Signale haben nicht alle N-Typ-Signale ein voraus ankündigendes Vorsignal. Denn die N-Typ-Signale sind selber fähig, Geschwindigkeitseinschränkungen anzuzeigen und die Rolle des Vorsignals einzunehmen. Wenn ein Zug an einem Signal vorbeifährt, was eine Geschwindigkeitseinschränkung anzeigt, muss der Lokfahrzeugführer solange die eingeschränkte Geschwindigkeit einhalten, bis das nächste Signal eine andere Geschwindigkeitseinschränkung oder das Signalbild „Freie Fahrt“ anzeigt und der Lokführer das Signal erkennt.
Geschwindigkeitseinschränkungen werden beim N-Typ-Signal nicht mehr durch Lichterkombinationen aus Grün und orange angezeigt. Es leuchtet stattdessen nur eine Lampe, entweder grün, orange oder rot. Unter den Lampen ist noch eine weitere Anzeige, die weitere Signale in Form von Ziffern und Zeichen liefern kann, sofern dies nötig ist. So bedeutet das alleinige Leuchten von grün „Freie Fahrt“. Sollte eine Geschwindigkeitseinschränkung ab dem Signal gelten, leuchtet unter dem grünen Licht eine Zahl, die die gültige Geschwindigkeit anzeigt. Dabei stellt die Zahl 1/10 der nun gültigen Geschwindigkeit dar. Wenn also eine „7“ leuchtet, bedeutet dies eine Geschwindigkeitseinschränkung auf 70 km/h. Grün in Kombination mit einer Geschwindigkeitsangaben bedeutet also immer die Ausführung der geforderten Geschwindigkeit ab diesem Signal.
Leuchtet die orange Lampe, ist dies ein Warnsignal. Das alleinige Leuchten der orangen Lampe bedeutet, dass das nächste Signal auf Halt steht. In Kombination mit einer Zahl handelt es sich dann um die Ankündigung einer Geschwindigkeitseinschränkung, die ab dem nächsten(!) Signal gilt. Hier zeigt die Zahl 1/10 dann die Maximalgeschwindigkeit an, die ab dem nächsten Signal gilt. Das Leuchten der orangen Lampe erfüllt also jene Aufgabe, die bei L-Typ-Signalen dem Vorsignal zukam.
Da es aber auch beim N-Typ reine Vorsignale gibt, müssen Vorsignale und Hauptsignale auch hier unterscheidbar sein. Dazu werden unterschiedliche Umrahmungen verwendet. Reine Vorsignale haben eine rechteckige Umrahmung während Hauptsignale eine runde Umrahmung haben. [4] Reine Vorsignale haben zudem nur zwei Lampen, grün und orange. Leuchtet keine dieser Lampen, ist beim nächsten Signal Halt zu erwarten.
Vorsignal | Bedeutung | Hauptsignal | Bedeutung |
---|---|---|---|
oder | Freie Fahrt Das nächste Signal zeigt „Freie Fahrt“, "Geschwindikgeits-Ankündigung" oder "(Vor-)Warnung" an. [5] | Freie Fahrt Fahrt mit der in der Streckentabelle angegebenen Höchstgeschwindigkeit. | |
oder | Geschwindigkeits-Ankündigung Das nächste Signal zeigt „Geschwindigkeits-Ausführung“ an. | Geschwindigkeits-Ausführung Ab diesem Signal gilt die mit der Zahl ×10 angezeigte Geschwindigkeit in km/h | |
oder | Ankündigung Kurze Fahrt Das nächste Signal zeigt den Begriff „Kurze Fahrt“ an. | Kurze Fahrt Ab diesem Signal gilt die Höchstgeschwindigkeit 40 km/h. Ist in der Streckentabelle eine kleinere Geschwindigkeit aufgeführt, ist diese gültig. Das nächste Signal steht in verkürztem Abstand und zeigt Halt. Es kann ein Gleisabschluss mit rotem Licht oder ein Sperrsignal folgen. Der orange Balken blinkt bei diesem Signalbegriff. | |
oder | Ankündigung Besetztes Gleis Das nächste Signal zeigt den Begriff „Besetztes Gleis“ an. | Besetztes Gleis Auf dem folgenden Gleisabschnitt ist ein Hindernis zu erwarten. Bei beleuchtetem Besetzsignal zeigt das vorausgehende Signal „Geschwindigkeitsankündigung“ oder „-ausführung“. Das zugehörige Signal zeigt „Warnung“. | |
Kein Signalbild | Keine Ankündigung signalisierbar. | Vorwarnung Verminderung der Geschwindigkeit, dass vor dem übernächsten Signal angehalten werden kann. Ab dem nächsten Signal ist der Bremsweg für die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht gewährleistet. Das nächste Signal zeigt „Warnung“ an. | |
oder | Warnung Das nächste Signal zeigt „Halt“ an. | Halt Halt vor dem Signal. Dem Signal geht ein „Warnung“ zeigendes Signal voraus. Ausnahme: Das vorausgehende Signal kann „Kurze Fahrt“ zeigen oder ist eine Merktafel zur Ankündigung eines Einfahrtsignals ohne Vorsignal. |
Rangiersignale
In der Schweiz kann manövrierendes Rangieren entweder durch Rangier- oder durch Zwergsignale geregelt werden. Die maximale Geschwindigkeit beim Rangieren beträgt 30 km/h. Diese kann in besonderen Fällen auf 40 km/h erhöht werden. Auf jeden Fall muss die Geschwindigkeit auf die Sicht, die örtlichen Begebenheiten und auf die Bremsleistung angepasst sein.
Bei den Rangiersignalen wird nicht das Zugsicherungssystem Integra-Signum oder ZUB 121 integriert, sodass Lokomotiven nur zum Rangieren eingesetzt werden, wenn sie mit diesen Systemen ausgestattet sind.
Rangiersignale benützen eine ältere Technologie und umfassen weniger Sicherheitsfunktionen. Sie kontrollieren die Rangierwege und sind nicht mit Verriegelungen ausgerüstet. Der Lokführer muss daher sicherstellen, dass er mit dem Zug den geplanten Weg fahren darf.
Rangiersignale können mehrere gesetzte Weichen innerhalb einer Zone sichern.
Auf Abstellgleisen werden bei nicht vorhandenen Signalen die Weichen manuell gestellt. Dabei werden für Aufträge zum Rangieren Handzeichen, akustische Signale oder der Zugfunk verwendet.
Zwergsignale
Der Name Zwergsignal leitet sich von der Bauart ab: sie sind stets dicht über dem Boden aufgestellt, nur selten erhöht. Zwergsignale werden in erster Linie mit Rangierfahrten in Verbindung gebracht, weil über sie die Zustimmung zu einer Rangierfahrt erteilt wird. Jedoch gehören sie nicht zu den Rangiersignalen, weil sie auch für Zugfahrten (ausser auf Strecken mit ETCS-Ausrüstung) bindend sind. Sie sind stets so aufgestellt, dass bei rechtzeitigem Halt vor ihnen ein Gefahrenpunkt nicht überschritten wird. Sie bieten also Schutz für die eigene Fahrt wie auch gegen feindliche Fahrstrassen. Zwergsignale werden in der Regel auf der linken Seite des Gleises aufgestellt und gelten auch nur für dieses Gleis. Weichen in Zonen mit Zwergsignalen haben keine Weichensignale.
Zwergsignale haben 3 Signalbilder:
Zusätzliche Lichtsignale
Es gibt viele Arten von zusätzlichen Lichtsignalen auf dem SBB-Streckennetz. Nur die gebräuchlichsten werden hier dargestellt. Die zusätzlichen Lichtsignale werden meistens bei L-Typ-Signalen verwendet, kommen bei den N-Typ-Signalen aber genauso zur Anwendung. In ihrer Ausführung können sie jedoch zwischen den beiden Typ-Signalen sehr unterschiedlich sein. Zusätzliche Signale werden meistens angewendet:
- um Probleme mit gruppierenden L-Typ-Signalen zu lösen,
- um Schwierigkeiten mit den Ersatzsignalen zu verringern und
- um Befehle und Informationen zu übermitteln, die ein Standardsignal nicht anzeigen kann.
Gruppensignale (Typ L)
Ein Gruppensignal ist Signal des Typs L, das die Zustimmung zur Fahrt ab mehreren Gleisen anzeigen kann. Gruppensignale finden sich nur in Bahnhöfen und ermöglichen nur eine einzelne Fahrt. Ist keine Zusatzsignalisierung angebracht, gilt die Zustimmung zur Fahrt grundsätzlich ab jedem beliebigen Gleis der Gleisgruppe. Deshalb muss der Fahrdienstleiter die Lokführer aller Züge in dieser Gleisgruppe, die NICHT abfahren dürfen, vor der Fahrtstellung des Signals verständigen.
Für den immer dichter werdenden Bahnbetrieb wurden die meisten Gruppensignale mit Zusatzsignalisierungen ausgerüstet. Somit ist für den Lokführer eindeutig erkennbar, ab welchem Gleis die Zustimmung zur Fahrt gilt. Mögliche Signalisierungstypen sind:
- Ein Gleisnummernsignal zeigt dasjenige Gleis an, welchem die Zustimmung zur Fahrt gilt.
- Ein leuchtender Hinweispfeil zeigt eines zweier Gleise an, welchem die Zustimmung zur Fahrt gilt.
- Das Zwergsignal am Ende des betreffenden Gleises zeigt Fahrt.
Es können auch Haltsignaltafeln an allen betroffenen Gleisen aufgestellt sein. Dann muss vor Vorbeifahrt, je nach Bauart der Anlage, eines der folgenden Kriterien gegeben sein:
- Der Fahrbegriff am Signal stimmt mit der am Gleis aufstellten Fahrbegriffstafel überein.
- Der Fahrstellungsmelder neben dem betreffenden Gleis leuchtet.
Hilfssignale
Hilfssignal L-System | Hilfssignal N-System |
Hilfssignale werden benutzt, wenn ein Signal passiert werden muss, das „Halt“ anzeigt oder gestört ist. Damit werden Verzögerungen durch mündliche oder schriftliche Befehle vermieden. Das Hilfssignal ersetzt also den mündlichen oder schriftlichen Befehl. Der Lokführer darf ohne Kommunikation am Signal vorbeifahren. Er muss „auf Sicht“ fahren.
Beim Signaltyp L wird dabei ein gelber diagonaler Strich von unten links nach oben rechts eingeschaltet, der sich unter dem Haupt- und Vorsignal (wenn vorhanden) befindet. Beim Signaltyp N blinkt bei eingeschaltetem Hilfssignal die rote Lampe. Mittlerweile wurde beschlossen, dass das Hilfssignal bei den beiden Signaltypen vereinheitlicht und dadurch vereinfacht werden soll. Darum kann es beim Signaltyp L, gerade bei Neuinstallationen, vorkommen, dass kein oranger Diagonalbalken als Hilfssignal dient, sondern die rot blinkende Lampe.
Bahnübergangsignal
Damit der Lokführer weiß, wo sich ein Bahnübergang befindet, wird ihm dies durch das Bahnübergangsignal angezeigt. Dabei wird ihm angezeigt, ob die Bahnüberganganlage eingeschaltet ist und eventuell vorhandene Schranken geschlossen sind. Dem Bahnübergangsignal kann ein Vorsignal vorausgehen, das dreieckig ist und drei schwarze Punkte in Form eines A auf weißem Grund hat.
Das Bahnübergangsignal selbst besteht aus einer viereckigen Form, wo eine gelbe Lampe sich auf schwarzem Grund sich befindet. Um den schwarzen Grund befindet sich ein weißer Rahmen. Das Signal steht meistens auf einem schwarz-weißen Mast, der entfallen kann.
- Ankündigung eines Bahnübergangsignals
- Bahnübergangsanlage ist geschlossen
- Bahnübergangsanlage ist offen
Wenn mehrere Bahnüberganganlagen hintereinander überwacht werden sollen, kann das Bahnübergangssignal mit einer Zusatztafel ausgerüstet sein, auf der die Anzahl der Bahnübergänge vermerkt wird.
Wenn der Bahnübergang gestört sein sollte, darf der Lokführer den Bahnübergang erst befahren, wenn er dazu einen Befehl erhält, den er quittieren und protokollieren muss. Sollte ein Hauptsignal vor dem Bahnübergang installiert sein, darf der Lokführer das Signal und den Bahnübergang passieren, wenn die rote Lampe blinkt, womit die Erlaubnis zum Befahren des ungesicherten Bahnübergangs gegeben wird. Der Lokführer muss dabei „auf Sicht“ fahren. Er muss dabei in Schritttempo fahren und einen Achtungspfiff abgeben. Er darf erst dann wieder beschleunigen, wenn der erste Zugteil den Bahnübergang passiert hat.
Langsamfahrsignal
Langsamfahrsignale werden verwendet, wenn zum Beispiel wegen einer Baustelle die Geschwindigkeit gesenkt werden muss. Eine Langsamfahrstelle wird durch das Vorankündigungssignal angezeigt. Die angegebene Zahl ×10 zeigt die ab dem Anfangssignal höchstzulässige Geschwindigkeit an. Das Vorankündigungssignal hat 2 orange Laternen, die bei Nacht blinken.
Der Beginn der Langsamfahrstelle wird durch das Anfangssignal angezeigt. Ab diesem Signal gilt die angekündigte Geschwindigkeit vom Vorankündigungssignal. Dem Signal kann ein weiteres Vorsignal oder das Endsignal folgen. Das Anfangsignal besteht aus einer rechteckigen orangen Tafel mit einem diagonalen weißen Strich. Unter der Tafel befindet sich eine orange Lampe, die bei Nacht blinkt.
Das Ende der Langsamfahrstelle wird durch das Endsignal angezeigt. Dabei gilt die verminderte Geschwindigkeit so lange, bis das letzte Fahrzeug am Endsignal vorbeigefahren ist. Das Endsignal besteht aus einer rechteckigen grünen Tafel mit einem weißen Pfeil, das wie ein umgedrehtes „V“ aussieht. Unter der Tafel befindet sich eine grüne Lampe, die bei Nacht blinkt.
- Ankündigungssignal
- Anfangssignal
- Endsignal
- Aufhebungssignal
Liegen zwischen Vor- und Anfangssignal einer Langsamfahrstelle gegen die Spitze zu befahrende Weichen und gilt die Verminderung nur für einzelne der möglichen Fahrwege, wird mit einem Aufhebungssignal die Verminderung aufgehoben.
Wenn in einem Gleis mehrere verschiedene Langsamfahrstellen hintereinander signalisiert werden, ist bei dem Vorsignal, das eine höhere Geschwindigkeit anzeigt, folgendes zu beachten:
- Das Vorsignal gilt als Endsignal für die vorangehende Langsamfahrstelle, die eine geringere Geschwindigkeit hat,
- Das Vorsignal hat nur eine orange blinkende Lampe und gilt aus Anfangssignal für die zweite, mit höherer Geschwindigkeit zu befahrende Langsamfahrstelle und
- dieses Vorsignal hat keine ausgerüstete Zugsicherung.
Wenn der normale Halteort der Züge in Bahnhöfen und Haltestellen nach dem Vor- oder Anfangssignal liegt und das Anfangs- oder das Endsignal vom normalen Halteort nicht sichtbar ist, wird ein Wiederholungssignal aufgestellt. Als Wiederholungssignal werden:
- ein zweites Vorsignal, das keine Zugsicherung hat, wenn dieses vor der Langsamfahrstelle steht, oder
- ein zweites Anfangssignal, wenn dieses im Bereich der Langsamfahrstelle steht, verwendet.
Wenn die Langsamfahrstelle nur für bestimmte Gleise gilt, wird dies durch eine Zusatztafel angezeigt. Diese wird über dem Signal angebracht.
Signalschilder
Signalschilder werden zum Schutz oder zur Anzeige einer festen Kennzeichnung, wie Geschwindigkeitslimits oder ein Bahnübergang verwendet.
Es gibt eine Reihe von Signalschildern, die einen feste Kennzeichnung schützen oder anzeigen können. Die Schilder können sowohl für den Zug- und für den Rangierverkehr verwendet werden. Meistens werden die Signalschilder auf der linken Seite der Strecke aufgestellt.
- Geschwindigkeitsbegrenzung
In der Schweiz werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen eines Streckenabschnittes durch ein Dokument angegeben, das dem Lokführer die Geschwindigkeiten der benutzten Strecke mitteilt. Wenn es sich um Kurven mit niedriger Geschwindigkeitsbegrenzung handelt, wird diese durch Signalschilder angezeigt und in der Streckenanweisung nur genannt. Die Schilder für diese Geschwindigkeitseinschränkungen werden „Geschwindigkeitstafeln für Gleisabschnitte mit verminderter Geschwindigkeit“ genannt. Es gibt meistens ein Schild, auf dem die aktuelle Geschwindigkeit sowie die demnächst folgende Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird. Der Anfang der Langsamfahrstelle wird durch ein Schild (mit schwarzem diagonalem Strich auf weißem Grund) angezeigt. Die Schilder werden nicht innerhalb der ersten und letzten Weiche eines Bahnhofes aufgestellt. Das Ende der Langsamfahrstelle wird durch ein Signal gekennzeichnet, das zwei schwarze senkrechte Striche auf weißem Grund hat. Trägt das Vorsignal zwei Geschwindigkeitsangaben, gilt die obere (kleinere) Geschwindigkeit für Züge der tieferen Zugreihe sowie für Rangierbewegungen und die untere (größere) Geschwindigkeit für Züge der höheren Zugreihe.
In unserem Beispiel dürfen Züge der tieferen Zugreihe, sowie Rangierfahrten maximal 100 km/h fahren, die höhere Zugreihe darf mit maximal 110 km/h fahren.
Es gibt noch andere Signalschilder, hier eine kleine Auswahl:
Weblinks
- Commons: Railway signals in Switzerland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Fahrdienstvorschriften Schweiz FDV
Einzelnachweise
- ↑ http://www.bav.admin.ch/grundlagen/03514/03533/03649/03776/index.html?lang=de Bundesamt für Verkehr
- ↑ L-System-Signal auf lokifahrer.ch
- ↑ Signale der Vergangenheit auf lokifahrer.ch
- ↑ N-System-Signale auf lokifahrer.ch
- ↑ FDV R 300.2 und R 300.2 Beilage 2