Diskussion:Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

Ich werd nicht schlau...

...aus diesem Satz: Auch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG) findet in § 90a StGB Schranken, so dass eine Bestrafung wegen der Verunglimpfung von Staatssymbolen nicht schon alleine deswegen ausgeschlossen ist, weil es sich dabei um eine künstlerische Betätigung handelt. Entweder sagt er das, was ich meine, und ist unverständlich formuliert, oder aber er sagt das Gegenteil aus und ich versteh's einfach nicht. Als Beispiel sei mal das Bild gegeben, in dem der Bundesadler sich eine Pistole an den Kopf hält mit der Unterschrift: Achten sie auf den rechten Flügel. Ist das nun Verunglimpfung des Bundesadlers oder noch im Rahmen des Erlaubten? -- Platte U.N.V.E.U. 01:42, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Flaggen anderer Nationen

Wie sieht die Rechtslage bei der Misshandlungen anderer Flaggen aus? Hat man mit Strafen zu rechnen wenn man öffentlich z.B. die Flagge Saudi-Arabiens verbrennt? Unterscheidet der Staat dabei zwischen alliierten und anderen Staaten, so dass das Strafmaß bei Misshandlung der USA-Flagge höher ist als bei der Flagge Nord-Koreas? --Arotto 16:24, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

köst-lich!

"In Deutschland ist die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole im § 90a StGB (§ 96 a. F.) geregelt." Aha - da kann man nachlesen, wer z. B. mittwochs dran ist? *ROFLPWL* - Yog-S (nicht signierter Beitrag von 62.180.184.5 (Diskussion | Beiträge) 14:39, 27. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten