„Diskussion:Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ – Versionsunterschied

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"In Deutschland ist die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole im § 90a StGB (§ 96 a. F.) geregelt."
"In Deutschland ist die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole im § 90a StGB (§ 96 a. F.) geregelt."
Aha - da kann man nachlesen, wer z. B. mittwochs dran ist? *ROFLPWL* - Yog-S <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:62.180.184.5|62.180.184.5]] ([[Benutzer Diskussion:62.180.184.5|Diskussion]]&nbsp;|&nbsp;[[Spezial:Beiträge/62.180.184.5|Beiträge]]) 14:39, 27. Jun. 2009 (CEST)) </small>
Aha - da kann man nachlesen, wer z. B. mittwochs dran ist? *ROFLPWL* - Yog-S <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:62.180.184.5|62.180.184.5]] ([[Benutzer Diskussion:62.180.184.5|Diskussion]]&nbsp;|&nbsp;[[Spezial:Beiträge/62.180.184.5|Beiträge]]) 14:39, 27. Jun. 2009 (CEST)) </small>

== Ein Beispiel ==

Einigkeit und Recht und Freiheit
Speichellecken, Dreck und Feigheit
für das deutsche Vaterland,
der Faschismus, der nimmt Überhand.

Danach lasst uns alle streben
ich muss mich jetzt übergeben,
brüderlich mit Herz und Hand,
wer nicht spurt, steht an der Wand.

Einigkeit und Recht und Freiheit
Terror, Krieg und keine Einheit
sind des Glückes Unterpfand
Abscheu nur für dieses Land
Blüh im Glanze dieses Glückes
blühe, deutsches Vaterland!
der Faschismus, der nimmt Überhand.


... Meinungsfreiheit war gestern.

Version vom 9. Juli 2013, 12:11 Uhr

Ich werd nicht schlau...

...aus diesem Satz: Auch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG) findet in § 90a StGB Schranken, so dass eine Bestrafung wegen der Verunglimpfung von Staatssymbolen nicht schon alleine deswegen ausgeschlossen ist, weil es sich dabei um eine künstlerische Betätigung handelt. Entweder sagt er das, was ich meine, und ist unverständlich formuliert, oder aber er sagt das Gegenteil aus und ich versteh's einfach nicht. Als Beispiel sei mal das Bild gegeben, in dem der Bundesadler sich eine Pistole an den Kopf hält mit der Unterschrift: Achten sie auf den rechten Flügel. Ist das nun Verunglimpfung des Bundesadlers oder noch im Rahmen des Erlaubten? -- Platte U.N.V.E.U. 01:42, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Flaggen anderer Nationen

Wie sieht die Rechtslage bei der Misshandlungen anderer Flaggen aus? Hat man mit Strafen zu rechnen wenn man öffentlich z.B. die Flagge Saudi-Arabiens verbrennt? Unterscheidet der Staat dabei zwischen alliierten und anderen Staaten, so dass das Strafmaß bei Misshandlung der USA-Flagge höher ist als bei der Flagge Nord-Koreas? --Arotto 16:24, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Siehe Flaggenverbrennung Menkarlina 19:28, 5. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

köst-lich!

"In Deutschland ist die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole im § 90a StGB (§ 96 a. F.) geregelt." Aha - da kann man nachlesen, wer z. B. mittwochs dran ist? *ROFLPWL* - Yog-S (nicht signierter Beitrag von 62.180.184.5 (Diskussion | Beiträge) 14:39, 27. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Ein Beispiel

Einigkeit und Recht und Freiheit Speichellecken, Dreck und Feigheit für das deutsche Vaterland, der Faschismus, der nimmt Überhand.

Danach lasst uns alle streben ich muss mich jetzt übergeben, brüderlich mit Herz und Hand, wer nicht spurt, steht an der Wand.

Einigkeit und Recht und Freiheit Terror, Krieg und keine Einheit sind des Glückes Unterpfand Abscheu nur für dieses Land Blüh im Glanze dieses Glückes

 blühe, deutsches Vaterland!

der Faschismus, der nimmt Überhand.


... Meinungsfreiheit war gestern.