Diskussion:Ryke Geerd Hamer

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Die 5 biologischen Naturgesetze (=5bn)

Hallo,

um dem Leser das Gedankenkonstrukt hinter GNM zu zu verdeutlichen (meine Meinung: totaler Blödsinn), sollte man die von Hamer formulierten "5 Biologischen Naturgesetze" zumindest erwähnen. Der englische Wikipediaartikel hat was dazu.

Vor allem sollte das Ganze Erwähnung finden, weil mittlerweile die Anhängerschaft Hamers dazu übergegangen ist, den Begriff der „Germanischen Neuen Medizin“ nicht mehr und stattdessen immer das Kürzel „5bn“ (für 5 Biologische Naturgesetze) zu benutzen. Im internet finden sich zahlreiche „Studienkreise“ dazu.--2001:16B8:50F9:500:AC28:46D8:6890:A538 00:33, 19. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Wir können meinetwegen diese Abkürzung (bei belegter Verbreitung) mit in den entsprechenden Abschnitt nehmen, ansonsten ist der Begriff im Artikel ja schon im Abschnitt "Germanische Neue Medizin" enthalten - teils diese ... "Gesetze" auch. Weiter braucht man sie auch nicht zu beschreiben: die GNM ist nämlich nicht relevant, sondern Hamer aufgrund der Medienberichterstattung. Wir werden wohl auch keine vernünftigen Belege dazu finden. Insofern empfinde ich diese Glaubensrichtung als ausreichend im Artikel dargestellt. Wer sich dann noch detaillierter erkundigen möchte, wie sie im einzelnen aussieht, hat durch die entsprechenden Links dazu die Gelegenheit. --AnnaS. (DISK) 21:30, 19. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Nicht nur im englischen, sondern auch im spanischen, französischen, italienischen und portugiesischen Artikel sind die 5 Biologischen Naturgesetze beschrieben. --80.187.110.1 23:10, 19. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe die Einfügung der "Gesetze", die mit Hamer selbst belegt waren, rückgängig gemacht und das auch ausführlich in der ZuQ begründet, irgendwie taucht dieser Text aber in der VG nicht auf. Deshalb hier noch einmal, bevor jmd meint, den Absatz wieder einfügen zu müssen: a) der Beleg ist unzureichend, weil Eigenbeleg, b) es besteht kein Konsens und c) sind wir halt nicht die wp en, pt, es fr, it usw. --AnnaS. (DISK) 05:37, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Zustimmung zum Revert, nicht aber zur Begründung: Um einfach nur zu belegen, was Hamer schreibt, sind Hamers publizierte Schriften geeignete – weil hierfür (und nur hierfür) zuverlässige – Quellen. WP:Q kennt kein generelles Verbot des „Eigenbelegs“. Allerdings kann man sicher infragestellen, ob genauere Ausführungen zu den Details der GNM überhaupt relevant wären. Jedenfalls für den Biographieartikel kann man das mit guten Gründen verneinen. Und warum es nur den gibt, hat Polarlys einst hier wunderbar begründet. --Gardini 11:52, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Danke für den Link! Dass diese "Gesetze" in diesem Artikel irrelevant sind - also nichts zur Biographie beitragen - hatte ich ja auch schon oben angemerkt; durch ihren Hinweis auf die Disk hatte die einfügende IP also Kenntnis davon. Hier wollte ich einfach "nur" noch einmal meinen Text aus der (begrenzten) Zusammenfassungszeile schreiben, damit der Abschnitt insgesamt nicht noch einmal eingefügt wird, weil es heißt, ich habe grundlos zurückgesetzt.
In Sachen "Eigenbeleg" stimme ich Dir nicht ganz zu: wir können hier nicht auf "empirisch erhobene biologische Naturgesetze" in einem Artikel verweisen, diese Gesetze dann wortwörtlich aufführen und sie nur mit Hamer selbst belegen. So ein Beleg ist imho nicht ausreichend - er bietet keinen Kontext, keine Einordnung. In den Regeln steht zwar nicht explizit "Eigenbeleg", liest man aber alles mögliche zu "zuverlässigen Quellen" durch, wird klar, dass Eigenaussagen nicht verlässlich sind bzw. dass eine Zuschreibung erfolgen muss. Ich möchte allerdings gar nicht zu sehr darauf rumhacken: ich sehe deinen Punkt und ich hätte die ZuQ evtl anders ausdrücken können. --AnnaS. (DISK) 18:38, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Um das nochmals aufzugreifen: Im MedWatch-Artikel sind in Kürze die sog. 5BN augeführt. --Julius Senegal (Diskussion) 19:09, 15. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Eine Gelsenkirchener Klinik

Die gestrige Ergänzung erscheint mir auf den ersten Blick als nicht vollständig, ich kann allerdings nicht den ganzen Artikel lesen, da hinter einer Paywall. Allerdings zeigt die Einführung einen kritischeren Text als er jetzt hier im Artikel steht. Deshalb stelle ich den Artikelabsatz hier zur Diskussion, vielleicht hat ja jemand der hier regelmäßig Editierenden Zugang zum vollständigen Artikel. --AnnaS. (DISK) 01:18, 5. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

unterlassener Hilfeleistung / Duty to rescue

Hi, Sorry for writing in English. I am an Italian journalist, author of the book "Dossier Hamer" about the Germanic New Medicine.

I noticed that you write that in 1997 Hamer was sentenced for failing to provide assistance / duty of care ("1997 wurde Hamer wiederum in Köln verhaftet und aufgrund unterlassener Hilfeleistung"), and as a source you give note 18 and note 8. However, both of these article don't talk about any conviction for failing duty of care. In fact, in 1997 Hamer was accused in the Cologne trial of violating the Non-Medical Practitioners Act (Heilpraktikergesetz) and of failing to provide duty of care, but was ultimately acquitted for this charge ("Vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung wurde Hamer dagegen freigesprochen").

Same goes for the Chambery trial in 2001 (appealed in 2004), where he was accused of this but then acquitted. However, you correctly don't mention this in your page.

Can I please ask you if you have a primary source to verify that in 1997 (or any other time) Hamer was convicted for "unterlassener Hilfeleistung" / failing his duty to rescue? Thanks a lot, --Ilario D'Amato (Diskussion) 22:25, 18. Jan. 2022 (CET)Beantworten