Diskussion:Flüchtling

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Definition

Alle sind politisch verfolgt, wirtschaftlicher Gründe für die "Flucht" gibt es natürlich nicht. Probleme mit "Flüchtlingen" (Kriminalität, Sozialbetrug) ebenso wenig. Wieso gibt es über dieser saublöden Gutmenschenpropaganda eigentlich keinen Neuitralitätsbaustein? Typisch Wikipedia! --145.253.238.10 10:52, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Weiß gerade nicht, wie Du es meinst. Kann man Deines Erachtens nicht vor Hunger und Naturkatastrophen fliehen? Und warum die "Probleme" mit Flüchtlingen in einer Enzyklopädie erörtert werden müssen, verstehe ich auch nicht.--Matthias Krannich (Diskussion) 19:03, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Aber der Artikel beginnt doch mit dem Hinweis, dass er Flüchtlinge mit Flüchtlingsstatus behandelt. Wie passt da diese sehr allgemeine und offenbar persönlich zurecht gelegte "Definition" an den Anfang des Artikels??? Und wie passt dann der Kommentar "...kann man nicht vor Naturkatastrophen und Hunger fliehen..."?
Was hat das mit dem Flüchtlingsstatus zu tun, der ja von der UN definiert wird? Steht in dieser UN-Definition etwas von "...persönlich wahrgenommener Gefahr..." o.ä. geschrieben? Ich glaube kaum!

Es ist wieder einmal so, dass jemand einen Wikipedia-Artikel erstellt hat, um seine persönliche politische Meinung in die Welt hinaus zu posaunen. Über dem Artikel steht der Hinweis, dass dieser Artikel Flüchtlinge mit Flüchtlingstatus behandelt. Und der erste Satz des Artikels ist eine an den Duden angelehnte, sehr allgemein gehaltene und persönlich-proasyl-eingefärbte selbsterstellte Pseudo-Definition. Die tatsächliche Definition des Flüchtlingsstatus, die eigentlich an den Anfang des Artikels gehört, ist alibihalber irgendwo im Artikel versteckt untergebracht. Widerlich! Und Wikipedia lässt das wieder einfach geschehen. 91.51.96.114 14:25, 30. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Warum wird der Flüchtlingsbegriff in der Definition so eng gefasst? Man kann doch auch vor Naturkatastrophen, Hunger und Krieg fliehen. --Matthias Krannich (Diskussion) 19:06, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Du kannst flüchten wovor du möchtest, die Frage ist ob andere dich als Flüchtling anerkennen. Erklärung wird im Absatz "Begriff" gegeben. Alexpl (Diskussion) 19:10, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ok, also noch einmal anders: Ich wollte dazu anregen, die Begriffsdefinition des Artikels so umfassend wie möglich zu gestalten und erst in den weiteren Ausführungen auf die Engfassung der GFK hinzuweisen, da diese Engfassung natürlich nur einer politischen Vereinbarung entspricht. Den Begriff nach deutschem Flüchtlingsrecht zu gestalten, halte ich für regelrecht falsch, da z.B. die hungernden Somalis, die nach Kenia gewandert sind, dort in Lagern leben und auch vom UNHCR als Flüchtlinge betreut werden, "Flüchtlinge" sind, dies aber nach der aktuellen Wikipedia-Definition nicht sein dürften.--Matthias Krannich (Diskussion) 16:55, 1. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Wenn ich nach den Aufzählungen hier und dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge gehe, zählen Kriegsflüchtlinge nicht dazu? --House1630 (Diskussion) 15:38, 14. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Sicherlich kann man vor vielem fliehen (oder flüchten ?), aber bitte auf dem Boden bleiben, sonst führe ich meine Großmutter an, die vor Mäusen floh (oder flüchtete ?). Aber definitorisch interessiert mich: Ist ein Mensch ein Flüchtling, wenn er sich von A nach B bewegt, oder erst, wenn er in B als Flüchtling juristisch anerkannt ist. Meines Wissens ist er bis zur rechtlichen Anerkennung als Flüchtling, oder was auch immer, ein illegaler Einwanderer. Oder wer hat in diesen Fällen das völkerrechtlich verbindliche Definitionsrecht? Sicherlich kein einfacher Bürger oder Lobbyist, weil dieser in der Regel nur redet, aber nicht für die Kosten und evtl. sozialen Konflikte aufkommt. (nicht signierter Beitrag von 87.146.175.212 (Diskussion) 18:09, 30. Jun. 2014 (CEST))Beantworten
Interessante Fragen. Um etwas zu einer Klärung beizutragen, habe ich nun schon einmal einen Begriffsklärungshinweis zum Artikel Flucht eingefügt, denn der dortige Artikel befasst sich etwas allgemeiner mit Flucht und Flüchtenden. (Für den Rest habe nch keine feste Meinung dazu, ob denn auch der Artikel "Flüchtling" etwas weiter gefasst sein sollte oder nicht, und ggf. wie.) --Carolin (Diskussion) 21:13, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Dass jemand vor einer "Anerkennung" lediglich ein illegal eingereister Mensch sei, ist an Kenntnisfreiheit wohl nicht mehr zu überbieten. Die Aufenthaltsgestattung existiert! Ebenso ein abgestuftes System von Schutzvarianten. Die Annäherung an das Thema über den Begriff "Flucht" ist m.E. der völlig richtige Weg. --Giraldillo (Diskussion) 15:09, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist fachlich-inhaltlich ebenso wie stilistisch einfach nur schlecht. Er ist in der jetztigen Form eigentlich auch inhaltlich überflüssig, weil die Artikel Asylbewerber, Flüchtlingseigenschaft und Asylrecht_(Deutschland) die Fachinhalte ebenfalls enthalten und dort dann jedenfalls richtig und stilistisch angemessen dargestellt sind.

Die Existenzberechtigung zieht dieser Artikel m.E. nur daraus, dass der Begriff "Flüchtling" eben nicht nur juristisch definiert werden kann und muss, sondern weitreichender ist. Dies schließt z.B. sog. Wirtschaftsflüchtlinge dann mit ein. Es wäre ggf. herauszuarbeiten, was eine Flucht insofern charakterisiert und erst später der Bogen zur juristischen Dimension zu spannen. --Giraldillo (Diskussion) 15:05, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Wer als Flüchtling gilt und wer nicht, ist von der UN ganz genau definiert. Natürlich kann man flüchten, wovor man möchte und sich selbst als Flüchtling bezeichnen. Jedoch ist die Definition, die die Flüchtlingseigenschaft verbindlich und abschließend beschreibt, weltweit gültig. Ein Flüchtling im verbindlich definierten Sinne ist ein Mensch, der den Schutz des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht wahrnehmen kann oder wahrnehmen will, weil er dort wegen seiner "Rasse", Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder politischen Überzeugung verfolgt wird. Diese Aufzählung ist abschließend. Wer sein Land aus einem anderen als den genannten 5 Gründen verlässt, ist kein Flüchtling im Sinne der Definition. Er ist Migrant, oder ein sog. "Wirtschaftsflüchtling" oder was auch immer.
Der erste Satz des Artikels ist irreführend und offenbar nichts weiter als die persönliche Meinung des Autors, denn wenn man sich die Mühe macht und sich den zu diesem Satz angegebenen Quellennnachweis ansieht, kommt man zu "Duden online" und folgender Definition: "Person, die aus politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder ethnischen Gründen ihre Heimat eilig verlassen hat oder verlassen musste und dabei ihren Besitz zurückgelassen hat."
Der erste Satz ist also vollkommener Unsinn, selbst wenn man die Quellenangabe zum ersten Satz zu Rate zieht. Weder geht es bei der Flüchtlingseigenschaft um "Land seines ständigen Aufenthalts" (denn wenn das Land des ständigen Aufenthalts nicht das Land ist, dessen Staatsbürger die Person ist, kann die Person in ihrem Heimatland Schutz suchen), noch kann von einer "durch ihn so wahrgenommenen Notsituation" bei der Beurteilung über das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft die Rede sein.
Fragwürdig ist auch, warum der Verfasser so eine seltsame und eigentlich überhaupt nicht zutreffende Beschreibung an erste Stelle gesetzt hat und die tatsächliche, einzig relevante Beschreibung erst unter "Begriff" darlegt. Und noch fragwürdiger ist, warum hier das Buch eines Autors als glaubwürdige Quelle genannt wird (Quellennachweis 9), der für "pro asyl" arbeitet. Ein Mann, der die Schuld für die toten "Flüchtlinge" an den EU-Außengrenzen bei der EU sucht und der dafür plädiert, Abschiebehaftanstalten ersatzlos abzuschaffen, ist wohl alles andere als objektiv.
Mir ist auch nicht bekannt, dass Flüchtlinge in den Hungerstreik getreten sind. Die Hungerstreikenden, über die in den Medien in den letzten Jahren berichtet wurde, sind in den Hungerstreik getreten, eben weil ihnen die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt wurde und ihre Asylanträge abgelehnt wurden. Sie waren also per Definition, die ja weiter oben im Artikel zu lesen ist, keine Flüchtlinge.
Ich gehe mal davon aus, dass der Verfasser des Artikels seine eigene Meinung mehr einfließen lassen hat, als es für eine Enzyklopädie verträglich ist. Findet sich denn niemand, der mal einen objektiven und nicht politisch links eingefärbten Beitrag zu diesem Thema schreiben kann?93.228.26.138 02:04, 22. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Es gibt den Begriff des Flüchtlings im Volkerrecht, das ist schon richtig. Aber nicht nur dort, es gibt ihn regelmäßig auch in der Rechtsordnung der Staaten. Deswegen kann der Artikel in seiner Definition nicht einfach die UN-Definition als einzige übernehmen. Dass der Abschnitt "Häufige Probleme von Flüchtlingen" verbesserbar ist, nun denn, nach oben ist immer Spielraum. Fiddle (Diskussion) 02:32, 22. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
begrifflich ist ein Flüchtling u.U. auch jemand, der vor den Strafverfolgungsbehörden der BRD flüchtet. Die Begrenzung des Begriffs auf ein rein juristische Dimension ist unter dem allgemeinen Lemma daher fehlgeleitet. Ich verstehe auch nicht, wieso man zu dem Thema jetzt noch einen Abschnitt aufmachen muss - die Diskussion habe ich einen Abschnitt weiter oben bereits angestoßen. --Giraldillo (Diskussion) 07:16, 22. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Das ist natürlich korrekt, doch meines Wissens orientieren sich die Staaten bei ihren Definitionen zum Begriff "Flüchtling" schon an der UN-Definition. Das Thema ist, wie ich finde jetzt schon sehr allgemein gehalten. Der Hinweis auf Personen, die vor den Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik (BRD ist übrigens keine amtliche Abkürzung) "flüchten", finde ich bemerkenswert. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, hätte man wahrscheinlich Personen wie Adolf Eichmann und Josef Mengele als Flüchtlinge ansehen müssen, und das kann ja wohl niemand ernsthaft wollen.
Auch wird der Begriff "Flüchtling" unter allgemeinverständlichen Gesichtspunkten mit dem Begriff "Flüchtling" gemäß der UN-Definition vermischt. Beispielsweise wird im Artikel zunächst der Begriff "Flüchtling" mit der UN-Definition erklärt, später dann unter dem Absatz "Häufige Probleme von Flüchtlingen" von Suiziden abgelehnter Asylbewerber gesprochen.
Es kann im Moment für den nicht vorinformierten Interessierten beim Lesen der Eindruck entstehen, dass Asylanträge von Personen in Deutschland abgelehnt werden, obwohl sie gem. der UN-Definition als Flüchtlinge gelten. Und das ist so ja wohl nicht der Fall! Wer in Deutschland die UN-Kriterien für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt, dessen Asylantrag wird nicht abgelehnt. Wichtig wäre vielleicht der Hinweis, dass ein abgelehnter Asylbewerber kein Flüchtling gemäß der UN-Definition ist, man ihn aber im allgemeinen(!) Sprachgebrauch als Flüchtling bezeichnen kann.
Wie schon erwähnt: flüchten kann man vor allem. Donald Trump flüchtet vielleicht auch aus seinem Südafrika-Urlaub wegen der dortigen erschwerten Verfügbarkeit von russischem Kaviar, wenn man mir meinen Sarkasmus an dieser Stelle einmal nachsehen möchte. Fragen wir 10 Menschen, wer Flüchtling ist und wer nicht, bekommen wir 10 verschiedene Meinungen. Und natürlich ist "pro asyl" ganz anderer Meinung als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Aber um Meinungen sollte es hier doch nicht gehen, sondern um anerkannte Fakten. Daher halte ich eine nachvollziehbare Interpretation der UN-Definition für die sinnvollste Grundlage für einen solchen Artikel. Im Moment liest sich der Artikel zeitweise wie ein Zeitungsartikel, der anhand der Vermischung des juristisch definierten und des allgemeinen Flüchtlingsbegriffs den unwissenden Leser zu einem Kritiker an der deutschen Asylpolitik umformen möchte. Vielleicht ist die deutsche Asylpolitik zu kritisieren, aber eine Enzyklopädie ist der falsche Ort für so etwas. 87.170.226.53 23:18, 22. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Und ein paar Zahlen wären nicht schlecht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt für 2013 an: 1,1% der Asylanträge wurden positiv beschieden, 19,6% der Antragsteller wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Daraus folgt: Die weit weit überwiegende Anzahl der Antragsteller in Deutschland sind gar keine Flüchtlinge im völkerrechtlichen Sinne 87.170.226.53 23:40, 22. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Flüchtling in den Rechtsordnungen der Staaten: Konkret meinte ich erstmal Deutschland. Im innerdeutschen Recht und in der Umgangssprache waren "Flüchtlinge" Sowjetzonenflüchtlinge aus der SBZ und der DDR, die unter Verstoß gegen die Vorschriften der SBZ bzw. gegen die DDR-Gesetze über Republikflucht in die Bundesrepublik kamen. Der Artikel schreibt dazu bisher noch nichts. Fiddle (Diskussion) 00:03, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Noch ein Hinweis, warum die UN-Definition für dieses Lemma zu kurz greifen würde. Den Begriff des "Flüchtlings" gab es im internationalen Recht auch schon vor WK II, siehe Nansenpass. Fiddle (Diskussion) 00:26, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
die Diskussion um die Flüchtlinge im Sinne der GFK findet sich unter Flüchtlingseigenschaft. Die von der IP genannten Zahlen zu Anerkennungsquoten beinhalten das übliche Geschwafel der politisch Motivierten und vernachlässigen kurzerhand Subsidiär_Schutzberechtigter ebenso wie die Fälle, in denen das Verfahren aus anderen Gründen beendet wird. Tatsächliche Gesamtzahlen habe ich kürzlich unter Asylrecht_(Deutschland)#Erfolg_der_Asylantr.C3.A4ge eingepflegt.
"Flüchtling" ist, wer aus Angst vor einer von ihm so wahrgenommenen Bedrohung seinen bisherigen Lebensort verlässt. Ob die Bedrohung überhaupt real ist und ob sie in irgendeinem Land auf der Welt gem. irgendeines Gesetzes in irgendeinem Verfahren irgendwie "akzeptiert" wird, steht auf einem anderen Blatt. Das sollte man schon noch auseinander halten. Und damit ist für mich die Debatte, soweit sie politisch motiviert und nicht enzyklopädisch orientiert geführt werden soll, auch zu Ende. --Giraldillo (Diskussion) 06:56, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Schön Giraldillo. Mit dieser Deiner Definition haben wir dann geschätzte 6,5 Mrd. Flüchtlinge auf der Welt. Dann können wir den Artikel kürzen: Flüchtling ist jeder. Die Debatte soll unpolitisch sein? Und der Artikel auch, nehme ich an? Dann schlage ich vor, die Einzelnachweise Nr. 5 bis 9 ersatzlos zu streichen, denn DAS ist nichts anderes als das übliche Gelaber der politisch Motivierten. Die von der anderen IP genannten Zahlen zu Anerkennungsquoten fasse ich als "beispielhaft angeführt" auf. Hab mir eben mal die Statistik vom Bundesamt angesehen. Es waren nicht 19,6%, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, sondern 12,3%, er ist wohl in der Zeile verrutscht. Und Giraldillo hat schon Recht, es kommen noch mal 8,7% dazu, denen sog. "Subsidärer Schutz" gewährt wird. An der Kernaussage, dass die überwiegende Anzahl der Anträge unbegründet ist, ändert das freilich nichts. Ich versteh den Standpunkt nicht: Den Artikel dazu benutzen, um in Quellennachweisen auf Bücher von regierungskritischen Autoren (zumindest was das Asylrecht angeht) verweisen und anschließend behaupten, man will die Politisierung der Debatte vermeiden... Wie passt denn das zusammen? Kritik am gesetzlichen Umgang mit Flüchtlingen ist gewünscht, warum sonst finden sich diese Quellennachweise? Kritik an den Flüchtlingen und ihren Motiven aber soll gefälligst unterbleiben? (nicht signierter Beitrag von 217.199.67.242 (Diskussion) 21:48, 23. Sep. 2014 (CEST))Beantworten
Nach dem nochmaligen Lesen der Diskussionsbeiträge und des Artikels stellt sich mir nun die Frage nach dem Sinn derselben, denn eigentlich sollte doch alles klar sein! Im Artikel befindet sich zwischen der Überschrift und dem ersten Absatz der Hinweis: "Dieser Artikel befasst sich mit Personen mit Flüchtlingsstatus; zu Flüchtenden im Allgemeinen siehe Flucht". Demnach müsste der erste Satz des ersten Absatzes gestrichen werden, und der Absatz "Häufige Probleme von Flüchtlingen" schreit nach Kürzung um die Aussagen, die sich auf Personen ohne Flüchtlingsstatus beziehen. Die Einzelnachweise Nr. 8 und 9 können dann auch ersatzlos gestrichen werden. Oder 2. Vorschlag: Entfernt den Hinweis "Dieser Artikel befasst sich mit Personen mit Flüchtlingsstatus; zu Flüchtenden im Allgemeinen siehe Flucht", denn der Artikel straft diesen Hinweis Lügen.217.199.67.244 03:03, 2. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Viele Kommentare zur Begriffsdefition, aber der Artikel hat davon noch nicht profitiert. Zu einem ersten Schritt aus meiner Sicht der Dinge: Die Einleitung sollte den Begriff des Flüchtlings so definieren, wie er in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 definiert ist. Zur Zeit steht als erster Satz in der Einleitung etwas, was sich auf den Duden beruft. Vor allem aber fehlen die in der Flüchtlinhskonvention genannten Motive, nämlich Flucht vor Gewalt oder Verfolgung. Außerdem sollte in der Einleitung der Flüchtling vom Migranten abgegrenzt werden, ein kurzer Hinweis und ein Link genügen dazu. Fiddle (Diskussion) 12:27, 19. Jan. 2015 (CET)Beantworten

m.E. macht das aber keinen Sinn: das Lemma Flüchtling sollte von einer breiten Definition ausgehen; der Flüchtling im Sinne der GFK ist dann entweder ein Unterabschnitt oder eine Flüchtling (Recht). Anders lässt sich die gebräuchliche aber sehr unscharfe Verwendung des Begriffs "Flüchtling" nicht darstellen, s. auch Flüchtlingsunterkunft (Deutschland) wo nunmehr von einem Flüchtlingsbegriff im Sinne des Baurechts(sic!) ausgegangen wird oder das Flüchtlingsaufnahmegesetz - in beiden Fällen sind "Flüchtlinge" im Sinne der GFK aber gar nicht gemeint. Dieser tatsächlich existierenden Schlampigkeit in der Begriffsverwendung ist durch ein breit angelegtes Lemma Rechnung zu tragen. --gdo 16:36, 19. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Dass die Definition der GFK alleine zu dünn ist, dafür habe ich ja oben selbst argumentiert. Aber angesichts von 176 Staaten, die sie unterschrieben haben, ist sie doch nicht nur eine unter vielen Definitionen. Deswegen die Idee, in der Einleitung die GFK-Definition zu verwenden, und in einem Kapitel "Begriffsdefinition" die ganze Breite von Definitionen aufzunehmen. Fiddle (Diskussion) 16:49, 19. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Aber gut, Du kannst auch zurücksetzen, und wir diskutieren das erstmal in Ruhe. Fiddle (Diskussion) 16:51, 19. Jan. 2015 (CET)Beantworten
schon ok, der Artikel war auch vorher schon in sich nicht stimmig. Und auch wenn ich eine breite Definition als Einstieg und eine (durchaus umfassende) Darstellung des Spezialfalls "anerkannter Flüchtling" für sinnvoller halten würde (auch im Hinblick auf eine eventuelle spätere Auslagerung und im Hinblick auf politisch motivierte Artikel-Zerstörer), so kann ich mir auch den umgekehrten Weg vorstellen (Ausgangslage GFK und dann Darstellung von weiteren Begriffsverwendungen). --gdo 17:02, 19. Jan. 2015 (CET)Beantworten
ganz hinkommen tut die jetzige Definition („verlässt sein Land“) nur, wenn man Binnenflüchtlinge ausser acht lässt. Auch um die kümmert sich aber der UNHCR , ein Beispiel (Binnenflüchtlinge=IDPs). IMHO gehören die zu einer umfassenden Flüchtlingsdefinition und sollten deshalb im Artikel berücksichtigt werden. Grüße -Thylacin (Diskussion) 13:52, 21. Jan. 2015 (CET)Beantworten
ps: der Artikeltext lautet jetzt:
Einleitung: Als Flüchtling, im Unterschied zum Migranten, gilt nach der Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die ...
Abschnitt „Begriff“: Der Begriff des Flüchtlings im juristischen Sinne stellt im Gegensatz zur allgemeinen Flüchtlingsdefinition auf das Vorliegen anerkannter Fluchtgründe ab. Er wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 definiert. Danach wird als Flüchtling anerkannt, wer...
Da kann nur eins von beiden stimmen. -Thylacin (Diskussion) 14:00, 21. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Worin soll der Unterschied bestehen? Soll er zwischen den hier zitierten Textstücken bestehen oder in den eigentlich relevanten Angaben liegen, die jeweils darauf folgen und die hier nicht mitzitiert worden sind? Lektor w (Diskussion) 16:41, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Der zweite Satz ist Fehlerhaft und mangelt an Sinnhaftigkeit. Wenn man Zitate/Belege in komplexere Satzgefüge einbaut, dann bitte auch richtig überprüfen oder besser einfache Hauptsätze verwenden. Tut einem Sachtext manchmal besser. (nicht signierter Beitrag von 217.236.4.156 (Diskussion) 11:39, 4. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Stimmt, ich habe das jetzt korrigiert. Die sprachliche Schieflage ist offenbar acht Monate lang niemandem aufgefallen. --Lektor w (Diskussion) 01:05, 31. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Falscher Wortgebrauch in den Massenmedien

Viele Massenmedien bezeichnen pauschal alle über das Mittelmeer illegal nach Europa einreisende Personen als Flüchtlinge. Sowas ist sprachlich nicht korrekt. Tatsächlich handelt es sich nämlich gar nicht immer um Flüchtlinge, sondern oft auch um Migranten. Viele Massenmedien unterstellen pauschal, daß die über das Mittelmeer einreisenden Menschen in ihrer Heimat in großer Gefahr und Not gewesen wären, und begründen diese Unterstellung oder Schlußfolgerung damit, daß es anderenfalls ausgeschlossen sei, daß ein Mensch solche Mühen und Gefahren auf sich nehme.
Dabei ignorieren viele Massenmedien, daß es sich oft schlicht um mutige oder abenteuerlustige junge Männer handelt, in deren Heimat es nicht unüblich ist, Gefahren (etwa auf der Jagd oder in Kämpfen und Kriegen) auf sich zu nehmen. Auch Australien und Nordamerika sind im 18. und 19. Jahrhunder nicht ausschließlich durch Flüchtlinge besiedelt worden, sondern vielmehr zum großen Teil schlicht durch Auswanderer bzw. Einwanderer, manchmal auch durch abenteuerlustige Glücksritter, die dann u.a. den Wilden Westen und Alaska entdeckten, erschlossen und eroberten.
Viele der sogenannten Flüchtlinge wollen hier bei uns, ähnlich wie im 19. Jahrhundert die Weißen in den USA und Australien, dauerhaft hier siedeln, und nicht nur während einer vorrübergehenden Notlage (etwa für eine Dürrekatastrophe oder die zeit eines Krieges oder Bürgerkriegs) hier eine Zuflucht und Asyl erhalten. Man sollte also die Begriffe schon entsprechend ihrer Bedeutung verwenden, was allerdings schwer fällt, wenn die Massenmedien die Begriffe wiederholt unkorrekt verwenden. --87.155.36.118 00:41, 21. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Definition: Flüchtlinge sind Migranten

Wie z.B. im Migrant#Flüchtlinge zu lesen ist: „Eine Gruppe von Migranten sind Flüchtlinge, deren Status durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt ist.“ Meines Erachtens ist das Wort Migrant (jemand der migriert) und auch Migration zunächst wertfrei, sprich es bezeichnet lediglich eine „Wanderung oder Bewegung bestimmter Gruppen von Tieren oder Menschen“ (Duden: Migration). Erst anschließend ist eine Unterscheidung in Flüchtlinge und Arbeitsmigranten vorzunehmen, aber beide Gruppen sind Migranten. Werde den Artikel entsprechend umschreiben. --82.217.85.187 12:52, 6. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Gibt es in Deutschland Flüchtlinge?

Die Flucht ist im Grunde doch abgeschlossen, wenn man aus seinem Land, in das nächste sichere Flüchtlingscamp, hinter der Grenze geflohen ist.

Für viele Menschen beginnt dann aber erst die eigentliche Weltreise nach Deutschland. Das heißt die Reise beginnt von einem sicheren Ort aus, in einen anderen sicheren Ort, ist also kaum eine Flucht. Sollte man von daher den Begriff Flüchtlinge von Reisenden nicht stärker unterscheiden? Die Medien scheinen es ja erst mal nicht zu tun.

Die Frage ist einfach, ist eine Flucht abgeschlossen wenn der Flüchtling in Sicherheit ist oder erst wenn der Flüchtling das Ziel seiner Reise erreicht hat, das könnten ja auch die Malediven sein? Wenn man dort aber nie ankommt, aufgrund ungünstiger Verkehrsverbindungen, bleibt man ein Flüchtling? --IrrtNie (Diskussion) 17:28, 17. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Hast Du die Definition am Beginn des Artikels gelesen? Da gibt es doch nichts daran zu deuteln. Ein syrischer Staatsangehöriger wird doch nicht zum Türken, nur weil er sich dort auf der Flucht aufhält. Er ist nicht in seiner Heimat, egal ob er sich in Ungarn, Deutschland oder den Maleven aufhält. SebastianHelm (Diskussion) 00:30, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Die Antwort ist eindeutig: ja, das sind Flüchtlinge. Aber IrrtNie wirft eine interessante Frage auf. Wenn ein Flüchtling aus dem Irak nur das Ziel hätte, im Sinne der Definition in ein anderes Land zu gelangen, wo er nicht verfolgt wird, könnte er auch zum Beispiel in der Türkei bleiben. Das tun ja auch sehr viele. Wenn nun ein Irak-Flüchtling von der Türkei nach Deutschland oder Schweden weiterreist, ist er zwar nach wie vor Flüchtling, die Motive für die Weiterreise sind aber nicht mehr diejenigen, die der Definition eines Flüchtlings entsprechen. Sie entsprechen den Motiven von Migranten, die einen Ort suchen, wo sie bessere Lebensbedingungen und bessere Perspektiven vorfinden. Die Irak-Flüchtlinge sind so gesehen Flüchtlinge und zugleich Migranten. Wenn man die gesamte Reise analysiert, sind sie zuerst Flüchtlinge und anschließend Migranten. So verstehe ich den Beitrag von IrrtNie.
Ich denke, diese Frage wird in nächster Zeit zunehmend thematisiert werden: Haben Flüchtlinge einen Anspruch darauf, in ein sicheres Land zu gelangen, oder haben sie zugleich einen Anspruch darauf, wie Migranten in das Land ihrer Wahl zu gelangen? Lektor w (Diskussion) 11:48, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Syrien ist mindestens in großen Teilen Kriegsgebiet und zwischen den Fronten bzw. in sehr akuter Gefahr von Bombardierung lässt sich nun wirklich nicht leben (Syrian Civil War - Push and Pull Factors). Würde in einer solchen Situation nicht jeder von uns gehen? Ja, es sind Flüchtlinge. Die (durchaus wichtige) Frage nach Aufenthalt / Duldung / Bleiberecht usw. gehört m. E. nicht in diesen Artikel. Die einzelnen Staaten, aber auch die Weltgemeinschaft muss sich des Problems Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge annehmen: Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen Daneben gibt es den EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/avramopoulos_en --91.61.204.83 21:34, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Es hat ja keiner bezweifelt, daß die aus Syrien fliehenden Menschen Flüchtlinge sind. Der letzte Beitrag geht nicht auf das Thema dieses Abschnitts ein. Es ging hier um die Frage, ob die in Deutschland ankommenden Flüchtlinge eher als Migranten anzusehen sind, wenn man bedenkt, daß sie keinen so langen Weg zurücklegen müssen, um dem Krieg in Syrien zu entkommen. Lektor w (Diskussion) 04:49, 20. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
"Es hat ja keiner bezweifelt"? Der Zweifel ist doch die Überschrift dieses Abschnitts! Oder lässt sich die Frage anders auslegen? SebastianHelm (Diskussion) 21:36, 20. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ach so, die Überschrift. Ich empfinde sie als zugespitzte Formulierung. IrrtNie hat doch nachfolgend erklärt, was er meint, nämlich etwas dies: „Wenn diese Flüchtlinge aus Syrien fliehen, sind es Flüchtlinge. Wenn sie aber unbedingt nach Deutschland kommen wollen, sind sie bezüglich dieses Verhaltens Migranten. Eine Flucht besteht darin, sich aus der Gefahrenzone zu bringen, und nicht darin, über eine viel weitere Strecke einen ganz bestimmten Ort aufzusuchen, der für das spätere Leben die besten Perspektiven verspricht.“
In diesem Sinne hatte ich in meinem letzten Beitrag unterschieden zwischen „aus Syrien fliehende Menschen“ und „die in Deutschland ankommenden Flüchtlinge“. Es sind nur teilweise dieselben Menschen bzw. Gruppen. Im Moment sind erst die wenigsten Syrien-Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Am liebsten würden vielleicht die meisten, die bereits aus Syrien in benachbarte Länder geflohen sind, früher oder später nach Deutschland kommen wollen. Aber das ist dann eigentlich nicht mehr Bestandteil ihrer Flucht aus Syrien, vor allem wenn man sich monatelang oder jahrelang bereits außerhalb von Syrien befunden hat, bevor man nach Deutschland weiterreist. Es wäre dann eine „Flucht“ zum Beispiel aus der Türkei oder dem Libanon. Aber dort droht ihnen ja keine Lebensgefahr. Lektor w (Diskussion) 06:08, 21. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Nichts ist für immer (bis, so sollten wir einschränkend fordern, auf die jedem zustehenden allgemeinen Menschenrechte). Die Statuseigenschaft Flüchtling ist zeit- wie raumbezogen irgendwann/-wo auch finito, zu Ende (das Aufarbeiten der Traumatisierung (etwa PTSD / Posttraumatische Belastungsstörung) kann aber lebenslang dauern). Also klar, wer sich unmittelbar über die syrische Grenze schleppt ist ganz klar Flüchtling, 1. auf längere Zeit und 2. auf mehrere bis viele Tagesreisen. Erstens Zeitlich: sich nach 40, 50 oder gar 60 Jahren als Flüchtling selbst zu stilisieren (Palästinenser-Camps) kann überzogen wirken (vgl. aber auch Palästinensisches Flüchtlingsproblem, Vertreibung der Palästinenser aus Kuwait 1991). Das Merkmal Flüchtling verdünnt sich sozusagen, bleicht gewissermaßen aus nach einigen Jahrzehnten (seit dem Zeitpunkt der Vertreibung bzw. der akuten Bedrohung). Zweitens räumlich: ok, wagen wir die These, es sei so, dass ... mit jedem durchquerten sichern Land (Staat) der Mensch 10 Prozent seiner Flüchtlingseigenschaft verliere und im zehnten oder elften Staat auf Null Prozent Flüchtlingseigenschaft angekommen sei und somit hundertprozentiger Migrant / Einwanderer. Wie gesagt, dieses als These. --79.251.110.168 21:47, 20. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Daß z.B. in Griechenland nur 1% der Flüchtlinge anerkannt werden, d.h. auch viele Syrier nicht, dürfte ein gewichtiger Grund sein, dort möglichst garnicht erst einen Antrag zu stellen. Daß anerkannte Flüchtlinge dort dann trotzdem in Lager gebracht und wie Gefangene behandelt werden[1], dürfte ein weiterer Grund sein, selbst zu diesen 1% nicht gehören zu wollen. Daß es auch außerhalb Syriens Krieg gibt, und Verfolgung durch die diversen extremistischen bewaffenten Gruppierungen, die durch die NATO-"Demokratisierungs"-Kriege erst entstanden bzw. erstarkt sind, wird von den "das Boot ist voll"/"sichere Herkunftsländer"-Apologeten wie de Maiziere ignoriert und geleugnet, ist aber genauso Realität. Esist halt nicht damit getan, aus Syrien rauszukommen. --2A02:8109:9A40:1778:980D:4075:662B:3C71 11:53, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Schlechte Behandlung in Griechenland oder geringe Anerkennungsquote dort: Das kann sein, entkräftet aber nicht die obigen Überlegungen. Es geht darum: Die meisten sogenannten Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen (siehe Überschrift), sind a) entweder keine Flüchtlinge im Wortsinn, sondern Zuwanderer (Migranten), die ein besseres Leben anstreben, b) oder es sind Flüchtlinge, die nicht nur aus der Gefahr heraus flüchten, sondern weiterreisen, bis sie in das Land ihrer Wünsche gelangen (teilweise erst Monate oder Jahre nach der eigentlichen Flucht). Der Teil „in das Land ihrer Wünsche gelangen“ bedeutet wiederum: Es sind Zuwanderer (Migranten). Daran entzünden sich das Unbehagen und die Kritik an der pauschalen Verwendung der Bezeichnung Flüchtlinge für alle möglichen Leute, die nach Deutschland kommen. --Lektor w (Diskussion) 01:29, 31. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
PS: Dasselbe Problem wurde auch schon in zwei Abschnitten weiter oben angesprochen: #Falscher Wortgebrauch in den Massenmedien (dort auf Europa bezogen) und #Definition: Flüchtlinge sind Migranten. --Lektor w (Diskussion) 01:39, 31. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Kriegsflüchtlinge

Sind in der Aufzählung als sonstige Flüchtlinge aufzuzählen. Für sie greift das Asylverfahren in Deutschland nicht. Sie werden lediglich geduldet. -- 92.72.141.11 10:44, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

inhaltlicher Unsinn. Trollelerei. --gdo 15:29, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Dank an Kriddl für den Nachtrag. -- 88.76.100.199 19:39, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Lektor w (Diskussion) 00:46, 31. Aug. 2016 (CEST)

Aus Sprachsensibilität bitte speziell hier, sowie generell besser "Geflüchtete/r"

Um der Vielfalt geänderter Realitäten Rechnung zu tragen wird im journalistischen Ausdruck empfohlen, den tendenziell negativ konnotierten "Flüchtling" durch das korrektere "Geflüchteter" / "Geflüchtete" zu ersetzen. Im Sinne einer möglichst wertfrei, korrekt und präzise angewandten Sprache ist gerade Wikipedia angehalten, hier seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und antirassistisch für eine diskriminierungsfreie Sprache aktiv einzutreten. Erste Impulse siehe --> Offizielle Formulierungshilfe der 'Neuen Deutschen Medienmacher e.V.'. Für eine Verlautbarung in der Tagespresse vergleichen Sie hier: http://www.tagesspiegel.de/themen/diversity/medien-und-migration-was-ist-eine-angemessene-sprache-fuer-eine-vielfaeltige-gesellschaft/12538276.html und hier der konkret zu bemängelnde Artikeltitel im Offiziellen Glossar der NDM: http://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/gefluechtete/! (nicht signierter Beitrag von 176.2.33.233 (Diskussion) 04:22, 7. Feb. 2016 (CET))Beantworten

WP:Namenskonvention#Artikeltitel und Klammerzusatz ist da relativ eindeutig. Die gebräuchlichste Bezeichnung ist zu wählen. Wikipedia:Keine Theoriefindung oder auch "keine Theorieetablierung" sollte auch nicht verletzt werden. Ich sehe so keine Chance für eine Verschiebung. Alexpl (Diskussion) 14:01, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten
(Meinung dazu) Wikipedia ist immer noch eine Enzyklopädie. Als solche nutzt sie die deutsche Hochsprache laut Duden. Und nach diesem ist "Flüchtling" mit dem generischen Maskulin (das übrigens verwendet wird, wenn das Geschlecht der betreffenden Personen nicht wichtig ist, was es in dem Zusammenhang tatsächlich nicht ist) noch immer die korrekte Schreibweise. Sollte sich das ändern, kann man den Artikel anpassen, aktuell gibt es in der Hochsprache (die in Enzyklopädien verwendet wird) in dem Zusammenhang aber nur den Begriff "Flüchtling" als generisches Maskulin. -- AgarwaenCran - Diskussion 03:05, 3. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Auch ich wäre hier aus den genannten Gründen SEHR dafür, es bei der bisherigen Artikelbezeichnung zu belassen. Wikipedia ist kein journalistisches Printmedium, das aktuelle sprachliche Strömungen stets sofort übernehmen sollte. Zunächst gilt der etablierte Begriff, auch wenn es an diesem Kritik gibt. Sollte sich mit der Zeit ein anderer Begriff etablieren, kann über eine Lemma-Änderung nachgedacht werden. Aber nicht vorher, im vorauseilenden Gehorsam. Was man allerdings machen könnte, wäre, die Kritik an der Begrifflichkeit im Artikel noch ausführlicher zu würdigen. Man könnte in den entsprechenden Abschnitt einfügen, seit wann (und durch wen) die Kritik an dem Wort existiert, welche Kreise sie vorantreiben, welche Medien sie beherzigen, etc. Das müsste sich ermitteln und bequellen lassen und hätte, eine große Anzahl von rezipierenden Medien vorausgesetzt, durchaus enzyklopädische Relevanz. Ab jetzt TF/POV: Im Übrigen halte ich die Kritik auch für ein wenig hergeholt. Im Gegensatz zu den Kritikern halte ich Wörter, die mit dem Suffix -ling enden, auf der semantischen Ebene nicht zwangsläufig für Diminutive, auch wenn sie es im Sinne der Grammatik vielleicht sind. Auch sehe ich bei diesen Wörtern nicht zwangsläufig eine pejorative Note, wie so oft behauptet wird. „Frühling“ z.B. hat in seiner Bedeutung beides nicht. Es wirkt im allgemeinen Sprachgebrauch als Wort nicht „niedlicher“ als Sommer, Herbst und Winter, und abwertend ist es erst recht nicht gemeint. Der pejorative Aspekt fehlt zudem bei Wörtern wir „Liebling“ oder „Täufling“. Bei abwertend gemeinten Wörtern kommt die Abwertung zudem meist nicht durch die Endung, sondern durch den „Hauptteil“ des Wortes. Ein „Eindringling in meinem Haus“ ist nicht negativer als ein „in mein Haus Eindringender“. Auch die behauptete „Passivität“ kommt eher aus den Bedeutungsfeldern als aus der Wortform. Ein „Geprüfter“ oder ein „zu Prüfender“ wirkt doch nicht „aktiver“ als ein „Prüfling“?! :bis hier TF/POV --Wortsportler (Diskussion) 00:51, 7. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Zustimmung zur Beibehaltung der üblichsten Bezeichnung Flüchtling – als Lemma und auch als Standard im Fließtext.
Damit wurde der Vorschlag Geflüchtete/r einhellig zurückgewiesen. Ich schlage Archivierung vor. --Lektor w (Diskussion) 00:44, 31. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn man den einen Begriffen durch einen anderen ersetzt, wird die negative Konnation des früheren Begriffs auf ihn übertragen. Das nützt also überhaupt nichts. siehe „Unbestritten ist, dass sich die neuen, "politisch korrekten" Ersatzausdrücke abnutzen können, wenn sich die negative Konnotation nach einer Weile auch auf die Neubildung überträgt.“ Political Correctness / Politische Korrektheit, Abschnitt Euphemismusketten--Frank Meierings (Diskussion) 11:25, 31. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Lektor w (Diskussion) 00:46, 31. Aug. 2016 (CEST)

Fork?

Warum gibt es eine eigene Seite fuer Konventionsflüchtling? Ein Konventionsfluechtling ist ein Flüchtling im engeren und im eigentlichen Sinne. Waere es aber dann nicht hilfreich unnoetige Unterschiede in einer ohnehin schwierige Thematik zu vermeiden? Sind es nicht zwei Worte fuer das gleiche? Michtrich (Diskussion) 14:32, 31. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Der eine Artikel ("Flüchtling") befasst sich mit Geflüchteten allgemein und mit ihren Lebensumständen usw., der andere Artikel ("Konventionsflüchtling") mit dem rechtlichen Status befasst. Tatsächlich würde seit Deiner letzten Artikelüberarbeitungen der gesamte Inhalt des Artikels "Konventionsflüchtling" inhaltlich gut unter Flüchtling#Flüchtlingsstatus passen. (Bzgl. einer eventuellen Artikelzusammenführung siehe auch WP:Redundanz und dann ggf. Hilfe:Artikel zusammenführen.) --Carolin 22:17, 31. Jul. 2016 (CEST)Beantworten