Diskussion:AETR-Abkommen

http://www.vetro-gmbh.de/neu/loesungen/speditionen/pdf_gesetze/AETR.pdf (nicht signierter Beitrag von 109.45.0.38 (Diskussion) 21:11, 20. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

GiftBot (Diskussion) 13:52, 5. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

gelöscht --Paettchen (Diskussion) 12:54, 6. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Nachweispflicht der Lenkzeiten (Änderung v. 24.09.2012)

ich habe mir das AETR mal durchgelesen und keinen Hinweis darauf gefunden, daß Fahrer Scheiben der letzten Woche und des letzten Tages der Vorwoche mitzuführen sind (kompliziert formuliert, man könnte ja auch sagen: vergangene acht Tage, oder? ^^)

Hingegen habe ich folgendes entdeckt: Art. 15 Abs. 7 der VO wird geändert, wonach bei dem Vorhandensein eines alten Fahrtenschreibers ( Anlage 1 ) die Schaublätter der laufenden Woche und die vom Fahrer in den vorausgegangnen 15 Tagen verwendeten Schaublätter mitgeführt werden müssen. Diese Regelung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung, also mit 1.5.06 in Kraft. A dem 1.1.08 unfasst der Zeitraum 28 Tage. Quelle: [www.lkw-recht.de] - also wie bei der 561/2006, dort gelten auch 28 Tage für die Fahrerbesatzung.

Ich habe den letzten Edit daher wieder revertiert. --Paettchen (Diskussion) 12:54, 6. Okt. 2012 (CEST)Beantworten