„Alexander-von-Humboldt-Professur“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Ein Anfang - Q: siehe Weblink
 
Minorcarry (Diskussion | Beiträge)
Zeile 7: Zeile 7:
Der Preis soll dazu beitragen, international renommierte Wissenschaftler aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, damit diese dort Spitzenforschung betreiben können; damit soll Deutschland als Forschungsstandort gestärkt werden.
Der Preis soll dazu beitragen, international renommierte Wissenschaftler aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, damit diese dort Spitzenforschung betreiben können; damit soll Deutschland als Forschungsstandort gestärkt werden.


== Siehe auch ==
== Preisträger ==
* [[Liste der Inhaber einer Alexander-von-Humboldt-Professur]]
* [[Liste der Inhaber einer Alexander-von-Humboldt-Professur]]



Version vom 8. Mai 2009, 13:04 Uhr

Als Alexander-von-Humboldt-Professur bezeichnet man einen seit 2008 vergebenen Preis, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Internationalen Forschungsfonds für Deutschland ausgelobt wird.

Die Höhe des Preisgelds beträgt in der Regel 5 Millionen Euro für experimentell arbeitende oder 3,5 Millionen Euro für theoretisch arbeitende Wissenschaftler; es steht in einem Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung.

Die Nominierungen nehmen deutsche Hochschulen vor; außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können eine Nomierung in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule erstellen.

Der Preis soll dazu beitragen, international renommierte Wissenschaftler aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, damit diese dort Spitzenforschung betreiben können; damit soll Deutschland als Forschungsstandort gestärkt werden.

Preisträger