Regierungen der Tschechoslowakei

Die hier angeführten Regierungen der Tschechoslowakei stellen eine Übersicht über alle Regierungen dar, die vom Oktober 1918 (Entstehung des Landes) bis Dezember 1992 (Teilung des Landes zum 1. Januar 1993) auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei im Amt waren.

Obwohl es aus rechtsstaatlicher Hinsicht fraglich erscheinen könnte, sind hier zwecks Vollständigkeit aufgrund der komplizierten Geschichte des Landes auch solche Regierungen aufgeführt, welche sich nicht auf eine rechtsstaatliche Kontinuität berufen können – den historischen Gesichtspunkten wurde hier der Vorrang gegeben. Dies betrifft nicht nur das Gebiet des Protektorats Böhmen und Mähren und des Slowakischen Staates, sondern auch die Regierungen der autonomen Slowakei sowie der Karpatenukraine, die seit 1919[1] mit Unterbrechungen (vom 2. November 1938 bis Herbst 1944) zur Tschechoslowakei gehörte (als Karpatenrussland bzw. Podkarpatská Rus) und erst durch einen Vertrag zwischen der Tschechoslowakei und der Sowjetunion vom 29. Juni 1945, der am 30. Januar 1946 in Kraft trat,[2] endgültig der Sowjetunion zugeschlagen wurde.

Ebenfalls enthalten sind die Regierungen der Teilrepubliken (Tschechische Sozialistische Republik bzw. Tschechische Republik sowie Slowakische Sozialistische Republik bzw. Slowakische Republik) 1969–1992, nicht jedoch die Regierungen dieser teilweise gleichnamigen selbständigen Staaten nach dem 1. Januar 1993.

Periodisierung

Tschechoslowakei 1918–1938

Bei diesem Zeitabschnitt versteht man die Zeit seit der Gründung der Tschechoslowakei im Oktober 1918 bis zur Einmarsch der deutschen Truppen im Sudetenland ab dem 1. Oktober 1938 infolge des Münchner Abkommens.
In dieser Zeit gab es 4 Parlamentswahlen, es regierten 10 Premierminister und es gab 19 Regierungen.

Tschecho-Slowakei 1938–1939

Dieser Zeitabschnitt, auch die sogenannte zweite (tschechoslowakische) Republik genannt, umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 1938 bis zum 14. März 1939, nachdem das Land teilweise besetzt wurde.

Nach dem Verlust des Sudetenlandes haben im Oktober die Slowakei und die Karpatenukraine ihre Autonomie ausgerufen; am 22. November 1938 hat das Parlament der Tschecho-Slowakei das Verfassungsgesetz č. 299/1938 Sb. über die Autonomie des Slowakischen Staates[3] sowie das Verfassungsgesetz 329/1938 Sb. über die Autonomie der Karpatenukraine (des Karpatenrusslands)[4] angenommen; das Gebiet wurde am 17. November dann offiziell aus Transkarpatenrussland (tschechisch: Podkarpatská Rus) in Karpatenukraine (tschechisch: Karpatská Ukrajina) umbenannt.

Der Staat hat damit eine föderale Form angenommen. Bereits vor dem Inkrafttreten der Autonomiegesetze proklamierten beide Landesteile ihre Autonomie (die ihnen auch bereits 1919 zugesprochen wurde), es wurden die slowakische und die karpatenukrainische Regierungen gebildet, während die bisherige tschecho-slowakische Regierung die Form einer Regierung für die tschechischen Länder erfüllte. Auf diesem Gebieten gab es folgende Regierungen.

  • Tschechische Länder: 2 Premierminister und 2 Regierungen
  • Slowakei: 3 Premierminister und 5 Regierungen
  • Karpatenukraine: 2 Premierminister und 4 Regierungen
Das Zweite Weltkrieg

Das Land gehört nicht mehr zusammen, die einzelnen Landesteile haben ihre eigenen Regierungen, außerdem erhebt eine rückwirkend als legitim anerkannte Exilregierung den Anspruch auf die Kontinuität des ursprünglichen Staates.

  • Protektorat Böhmen und Mähren (Protektorát Čechy a Morava): Diese Periode beginnt am 15./16. März 1939, nachdem die deutschen Truppen das restliche Staatsgebiet der Tschecho-Slowakischen Republik besetzten (die sogenannte Zerschlagung der Rest-Tschechei), und endet im Frühjahr 1945 mit der fortschreitenden Befreiung und der Installation einer neuen (provisorischen) Regierung in Košice. Es gab 4 Premierminister und 4 Regierungen
  • Der Slowakische Staat (später auch Slowakei): Die Slowakei rief am 14. März 1939 ihre Unabhängigkeit aus, die ebenfalls bis Frühjahr 1945 (Installation einer neuen Regierung in Košice) bestand. Es gab 3 Premierminister und 3 Regierungen.
  • Die selbständige Karpatenukraine, auch die Republik Karpatenukraine: Am 15. März 1939 rief auch die Karpatenukraine ihre Unabhängigkeit aus, wurde jedoch umgehend durch Ungarn annektiert. Es gab 1 Premierminister und 1 Regierung.
  • Die Exilregierung: der Vorläufer der Exilregierung, die während des Krieges in London arbeitete und international anerkannt war, sind der Tschechoslowakische Nationalausschuss (Paris, 1939). Die Exilregierung, die ihren Sitz in London hatte, war im Amt vom 21. Juli 1940 bis 5. April 1945.
Tschechoslowakei 1945–1948

Diese Periode, die unmittelbare Nachkriegszeit, wird mit einer freien bürgerliche Demokratie assoziiert. Sie endet mit der kommunistischen Machtübernahme im Februar 1948. Sie umfasst 2 Premierminister und 3 Regierungen.

Die Tschechoslowakische Republik (1948–1960)

In der ersten Phase nach der kommunistischen Machtübernahme, in der die Vorherrschaft der kommunistischen Partei gefestigt wurde, wurde das Land zentral regiert. Es gab 3 Premierminister und 4 Regierungen.

Die Tschechoslowakische Sozialistische Republik 1960–1990

Am 11. Juli 1960 erhielt der Staat eine neue "sozialistische" Verfassung und infolgedessen einen neuen Namen. Als eine der wenigen Änderungen, die während der Zeit des Prager Frühlings vorgesehen waren, wurde der Staat zum 1. Januar 1969 zu einer föderativen Republik umgewandelt, außer einer zentralen Regierung erhielten die Teilstaaten Tschechische Sozialistische Republik und Slowakische Sozialistische Republik ihre eigenen Regierungen. Es waren folgende Regierungen im Amt[Anm. 1]:

  • Tschechoslowakische Sozialistische Republik (mit einer Zentralregierung): 6 Premierminister und 14 Regierungen
  • Tschechische Sozialistische Republik: 6 Premierminister und 6 Regierungen
  • Slowakische Sozialistische Republik: 5 Premierminister und 6 Regierungen
Die Tschechische und Slowakische Föderative Republik 1990–1992

Die Tschechoslowakische Föderative Republik entstand am 29. März 1990 und wurde am 22. April 1990 in Tschechische und Slowakische Föderative Republik umbenannt. Neben der zentralen Regierung hatten beide Teilstaaten ihre eigene Regierung. Diese Republik zerfiel zum 1. Januar 1993 in die unabhängigen Staaten Tschechische Republik und Slowakische Republik. Es waren folgende Regierungen im Amt[Anm. 1]:

  • Tschechische und Slowakische Föderative Republik (mit einer Zentralregierung): 2 Premierminister und 3 Regierungen
  • Tschechische Republik: 5 Premierminister und 3 Regierungen
  • Slowakische Republik: 3 Premierminister und 4 Regierungen

Regierungen der Tschechoslowakischen Republik 1918–1938

Regierungen der Tschecho-Slowakischen Republik 1938–1939

Tschecho-Slowakei (Zentralregierung)[Anm. 2]

Slowakei ("Slowakisches Land")
Karpatenukraine

Regierungen während des Zweiten Weltkriegs

Protektorat Böhmen und Mähren
Slowakischer Staat
Die Republik Karpatenukraine
Die Exilregierung

Regierungen der Tschechoslowakischen Republik 1945–1948

Regierungen der Tschechoslowakischen Republik 1948–1960

Regierungen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik 1960–1990

Tschechoslowakische Sozialistische Republik
Tschechische Sozialistische Republik (Teilrepublik, 1969–1990)
Slowakische Sozialistische Republik (Teilrepublik, 1969–1990)

Regierungen der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik 1990–1992

Tschechische und Slowakische Föderative Republik
Tschechische Republik (Teilrepublik)
Slowakische Republik (Teilrepublik)

Anmerkungen

  1. a b Einige der Regierungen amtierten sowohl als Regierungen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (bzw. derer Teilrepubliken) als auch der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (bzw. derer Teilrepubliken) wie auch als Regierungen der unabhängigen Nachfolgestaaten Tschechische Republik bzw. Slowakische Republik nach dem 1. Januar 1993; aus diesem Grund kommt es zu Doppelzählungen.
  2. Durch die gesetzlich verankerte Autonomie der Slowakei (Gesetz 299/1938, Text online) und der Karpatenukraine (Gesetz 328/1938, Text online) wurden für diese beiden Landesteile auch zwei autonome Regierungen etabliert; die sogenannten "tschechischen Länder" (Landesteil bestehend aus Böhmen, Mähren und Schlesien) erhielten keine eigene Regierung und wurden durch die tschecho-slowakische Zentralregierung in Prag verwaltet, die auch einige Aufgaben für den Gesamtstaat übernahm (wie Außenpolitik, Verteidigung usw.).
  3. a b Die letzte Regierung der Vorkriegstschechoslowakei, die Regierung Rudolf Beran I (1.12.1938 – 15.3.1939), setzte nach der Besetzung des Landes durch die Wehrmacht ihre Amtsgeschäfte ohne personelle Veränderung als die erste Regierung des Protektorats Böhmen und Mähren, die Regierung Rudolf Beran II (16.3.1939 – 27.4.1939), fort; in offiziellen Quellen, unter anderem in den Dokumenten der Regierung der Tschechischen Republik, werden die Regierungen als zwei separate Regierungen behandelt (vgl. vlada.cz/...(= Beran I) und vlada.cz/...(= Beran II)), obwohl andere Quellen einfach nur über die "Regierung Rudolf Beran" schreiben. Hier wird die offizielle Zwei-Regierungen-Version übernommen.
  4. a b Das in einigen Quellen, darunter auch auf dem hier zitierten Regierungsserver angegebene Datum 27.9.1969 ist ein offensichtlicher Fehler.
  5. a b Diese Regierung amtierte sowohl als Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik als auch der Tschechischen und Slowakischen Republik ab dem 6. März 1990
  6. a b Diese Regierung amtierte sowohl als Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik als auch der Tschechischen Republik ab dem 6. März 1990
  7. a b Diese Regierung amtierte sowohl als Regierung der Slowakischen Sozialistischen Republik als auch der Slowakischen Republik ab dem 6. März 1990
  8. Diese Regierung amtierte sowohl als Regierung der Teilrepublik Tschechische Republik im Rahmen der Föderation als auch der selbständigen Tschechischen Republik ab dem 1. Januar 1993
  9. Diese Regierung amtierte sowohl als Regierung der Teilrepublik Slowakische Republik im Rahmen der Föderation als auch der selbständigen Slowakischen Republik ab dem 1. Januar 1993

Einzelnachweise

  1. Der Staatsvertrag (sog. Minoritätenvertrag) von Saint-Germain-en-Laye zwischen vier alliierten Mächten USA, Vereinigtes Königreich, Frankreich und Japan einerseits und der Tschechoslowakei vom 10. September 1919, als Gesetz 508/1921 Sb., online auf; forum.valka.cz, tschechisch, in dem der Artikel 53 des Vertrags von Saint-Germain präzisiert wurde, online auf Wikisource, Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye, beide abgerufen am 16. Juli 2011
  2. Verfügung 186/1946 Sb. (Vertrag über die Karpatenukraine) vom 29. Juni 1945, online auf: www.zakonyprolidi.cz, tschechisch/slowakisch, abgerufen am 16. Juli 2011
  3. Ústavní zákon o autonomii Slovenské země 299/1938 Sb., angenommen am 22. November 1938, gültig ab 23. November 1938, online auf: s:sk:Ústavný zákon o autonomii Slovenskej krajiny, slowakisch, abgerufen am 29. April 2022
  4. Ústavní zákon o autonomii Podkarpatské Rusi 329/1938 Sb., angenommen am 22. November 1938, gültig ab 16. Dezember 1938, online auf: cs.wikisource.org, tschechisch, abgerufen am 16. Juli 2011

Quellen

  • Webseite der Regierung der Tschechischen Republik, Übersichten über die Regierungen der Tschechoslowakei seit 1918, online auf: vlada.cz/.../prehled-vlad-cr
  • Webseite der Regierung der Slowakischen Republik, Übersichten über die Regierungen der der Slowakischen Republik seit 1989, online auf: vlada.gov.sk/...
  • Webseite der Regierung der Tschechischen Republik, Geschichte des Amtes der Regierung, online auf: vlada.cz/.../historie

Siehe auch