Benutzer:Harry8/Liste der Kreisstädte der Bundesrepublik Deutschland
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In dieser Liste werden alle Kreisstädte und Kreishauptorte (ohne Stadtrecht) aufgeführt, die jemals in der Bundesrepublik Deutschland existiert haben oder noch existieren. Alle derzeit noch existierenden Kreisstädte und Kreishauptorte werden in der Liste farblich hervorgehoben.
A = Auflösung (Aufhebung des Status als Kreisstadt bzw. Kreishauptort)
E = Eingliederung in eine andere Gemeinde, Eingemeindung
NÄ = Namensänderung
Bezeichnungen der Kreise und Landkreise
Für die Bezeichnungen Kreis und Landkreis galten beziehungsweise gelten die folgenden Regelungen:
In den ursprünglich nicht zu Preußen gehörenden Gebieten hieß die Verwaltungseinheit Landkreis.
In den Ländern, die früher zu Preußen gehörten, hieß die Verwaltungseinheit grundsätzlich Kreis. Nur bei denjenigen Kreisen, deren Kreisstadt kreisfrei war (einen eigenen Stadtkreis bildete) beziehungsweise aus dem Kreisverband ausschied, wurde die Bezeichnung Landkreis üblich. In diesen Ländern erfolgte die einheitliche Benennung in Landkreis (außer in Schleswig-Holstein) kurz nach dem Zweiten Weltkrieg.
In Nordrhein-Westfalen heißt seit dem 1. Oktober 1969 die einheitliche Bezeichnung Kreis.
In Schleswig-Holstein heißt die einheitliche Bezeichnung ohne Unterbrechungen ebenfalls Kreis.
In den neuen Ländern war die in der DDR übliche Bezeichnung Kreis beziehungsweise – wenn es einen Stadtkreis gleichen Namens gab – Kreis mit dem Anhängsel -Land. Diese Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde oft bis zur jeweils ersten Gebietsreform im jeweiligen Land beibehalten: in Brandenburg bis zum 5. Dezember 1993, in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 11. Juni 1994, in Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zum 30. Juni 1994 und in Sachsen bis zum 31. Juli 1994. In den Publikationen des Statistischen Bundesamtes heißen die Verwaltungseinheiten allerdings Landkreise.
Seit dem 1. August 1994 heißen alle Verwaltungseinheiten Landkreise. Nur in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind es Kreise.