Sacha Kunz

Sacha Kunz (* 5. Juni 1978), war einer der bekanntesten Rechtsextremisten in der Schweiz und galt als Schlüsselfigur der dortigen Neonazi-Szene.

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Mit freundlichen Grüssen,

RA Martin Sigrist

Parteikarriere

Kunz ist Gründer der Organisation Blood and Honour-Schweiz und der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) im Jahr 2000, deren Präsident er bis 2003 blieb. Im Sommer 2003 trat er aus der Partei aus. Nach eigener Aussage will er im September 2006 aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen sein.

Rechtsrocker

Sacha Kunz war darüberhinaus in der rechtsextremen Subkultur aktiv. Er war Besitzer des "Lolo-Versands", ein Versandhandel für Hooligankleidung in Rheinfelden bei Basel. Ein geplanter Laden unter dem selben Namen konnte er nicht eröffnen. Anschließend betrieb Kunz seinen Versandhandel unter dem Namen "Sleipnir Records" in Hölstein. Seit Juli 2004 betreibt er einen Online-Shop. Im März 2006 hat er seinen Online-Shop umgetauft.


Kunz ist Sänger der Rechtsrock-Band "Die Eidgenossen". Er hat bereits eine Reihe von Rechtsrock-Konzerten organisiert.Bei der ersten Single der Balladen Band handelte es sich um drei Lieder mit den Namen: "Der Freiheit eine Gasse, Eidgenossen Harus, Harstlied.

Gerichtsverfahren

Von Oktober 1999 bis Juni 2002 war Kunz in sechs Fällen in tätliche Auseinandersetzungen verwickelt, die teils Verletzte forderten. 2003 wurde er in Liestal wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten und 15 Tagen verurteilt. Die Gerichtspräsidentin beurteilte Kunz als "extrem gewalttätig" und rücksichtslos. In zwei Fällen wurden den Opfern Genugtuungssummen von 1000 und 2000 Franken gesprochen.

Im Oktober 2005 hat der Projektleiter der "Schweizer Weltbürger gegen Gewalt und Rassismus", Heinz Kaiser, Strafanzeige gegen Kunz wegen Rassendiskriminierung eingereicht.Diese wurde im Jahre 2006 nach mangeln an Beweisen, storniert

Anfangs März 2006 wurde Kunz vom Ludwigsburger Amtsgericht wegen Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3 600 Euro verurteilt.