Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens

Signet der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Karte
Karte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Basisdaten
Fläche:14.900 km²
Leitender Geistlicher:Landesbischof
Carsten Rentzing
Präsident Landeskirchenamt:Johannes Kimme
Mitgliedschaften:VELKD, LWB, EKD
Regionen:3
Kirchenkreise:18
Kirchgemeinden:765
Gemeindeglieder:754.451 (31. Dezember 2012)[1]
Ev. in % der Bev.:20,5 % (31. Dezember 2010)[2]
Offizielle Website:www.landeskirche-sachsen.de

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EvLKS) ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit Sitz in Dresden. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Kirche hat 754.451 Gemeindeglieder (Stand: Dezember 2012) in 765 Kirchgemeinden. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist auch Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Die Hauptkirche des Landesbischofs ist der Dom zu Meißen. Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Meißen.

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der „Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens“ umfasst im Wesentlichen das ehemalige Königreich bzw. den ehemaligen Freistaat Sachsen, in den Grenzen bis 1945 ohne das Gebiet um Bogatynia (Reichenauer Zipfel). Heute umfasst dieses Gebiet einen Großteil des Landes Sachsen und einen geringen Teil Thüringens.[3]

Geschichte

Die Reformation wurde im albertinischen Sachsen 1539 offiziell eingeführt. 1545 wurden die Konsistorien in Leipzig, in Glauchau (Schönburgische Herrschaften), in Wurzen (fürs Stift Meißen, vgl. Stiftsamt Wurzen) und in Meißen (für die Markgrafschaft Meißen, vgl. Meißnischer Kreis) gegründet, 1547 kam durch Annexion des Gros des ernestinischen Kurkreises das 1539 gegründete Konsistorium Wittenberg hinzu.[4][5] Grundlage des Kirchenwesens war die Kirchenordnung von 1580, die das Meißner Konsistorium nach Dresden verlegte und zum Oberkonsistorium erhob.[4] Die Leitung der Landeskirche lag dann beim neuen Kirchenrat und dem Oberkonsistorium.[4] Der Landesherr fungierte als summus episcopus (landesherrliches Kirchenregiment).

1588 wurde das Dresdner Konsistorium wieder nach Meißen zurückverlegt und sein Vorrang als Oberkonsistorium entfiel.[4] 1606 wurde der oft spürbar gewordene Mangel einer zentralen Kirchenleitung behoben und das Meißner Konsistorium wieder nach Dresden verlegt und erneut als Oberkonsistorium eingesetzt.[4] Da der Kurfürst 1697 katholisch wurde, übertrug er seine bischöflichen Rechte den in evangelicis beauftragten Geheimen Räten. Höchster Geistlicher Sachsens war der Oberhofprediger, der zugleich Vizepräsident des Oberkonsistoriums war. Seit den Unterwerfungserklärungen der Grafen zu Stolberg-Stolberg (1730) und Stolberg-Roßla (1731) unter kursächsische Lehnshoheit unterstanden auch die Konsistorien Stolberg-Stolberg, Stolberg-Roßla sowie das gemeinschaftliche Konsistorium[6] der stolbergischen gemeinschaftlichen Ämter Kelbra und Heringen dem Oberkonsistorium.[7]

Nach dem Wiener Kongress 1815 musste das Königreich einige seiner Gebiete an Preußen abgeben, darunter den Großteil des Kurkreises, womit das Konsistorium Wittenberg wegfiel, und die stolbergischen Standesherrschaften mit ihren drei Konsistorien.[7] Ihre Konsistorialbezirke wurden wie weitere andere, unter anderem altmärkische Gebiete, Teil der neuen Provinz Sachsen, wo die altpreußische Kirchenprovinz Sachsen entstand.

1835 wurde ein Organisationsedikt erlassen, wonach die kirchliche Verwaltung auf die staatlichen Mittelbehörden (Kreisdirektionen) übertragen wurde.[4] An der Spitze der Landeskirche stand das Kultusministerium, das in dieser Eigenschaft nur dem Kollegium der in evangelicis beauftragten Staatsminister verantwortlich war. Dieses Gremium nahm die Stellung des Bischofs ein, die der katholische Landesherr nicht ausfüllen konnte. Die wenigen verbliebenen Aufgaben (kirchliche und pädagogische Examina) der nunmehr aufgelösten alten Konsistorien übernahm in Dresden das neue Landeskonsistorium als Mittelbehörde, die nur aus nebenamtlichen Beisitzern (unter einem juristischen Präsidenten) bestand.[4]

1868 erhielt die Landeskirche eine Kirchenvorstands- und Synodalordnung und 1871 wurde auf dieser Grundlage eine erste Landessynode gewählt. Im Zusammenhang mit einer umfassenden verfassungs- und Verwaltungsreform des Königreichs Sachsen wurde 1874 die kirchliche Verwaltung von der staatlichen Verwaltung getrennt. Oberste Kirchenbehörde war nun das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium (nicht zu verwechseln mit dem eben erwähnten Landeskonsistorium), das weiter den in evangelicis beauftragen Staatsministern unterstand. Jedoch lagen „die Konsistorialgeschäfte der luther.[ischen] Kirche in der Oberlausitz […] der Kreishauptmannschaft Bautzen ob“.[8] Das Kultusministerium übte über die Landeskirche nur noch solche Aufsichtsrechte aus, die es auch über andere Religionsgemeinschaften hatte.

Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments (1918) erhielt die Landeskirche 1922 eine überarbeitete Verfassung, die 1926 in Kraft trat. 1926 entfiel dann auch die separate Kirchenverwaltung der Kreishauptmannschaft Bautzen. Gemäß der neuen Kirchenordnung nannte sich die Kirche nunmehr Evangelisch-lutherische Landeskirche des Freistaats Sachsen. Dem leitenden Geistlichen, der bislang den Titel eines Oberhofpredigers getragen hatte, wurde die Amtsbezeichnung „Landesbischof“ beigelegt.

Nach dem Tod des ersten Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Ludwig Ihmels, am 7. Juni 1933 nutzte der sächsische Innenminister Fritsch die entstandene Vakanz, um am 30. Juni 1933 die Befugnisse sämtlicher kirchenleitender Organe (Landesbischof, Landeskirchenamt, ständiger Synodalausschuss) auf den Führer der Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer Pfarrer, Friedrich Coch, zu übertragen. Die Geheimräte im Landeskonsistorium, 7 Superintendenten und 14 Pfarrer wurden beurlaubt. Am 7. Dezember 1933 kamen die Pfarrer des „Pfarrernotbundes“, aus dem die „Bekennende Kirche“ hervorging, in der Dresdner Zionskirche zusammen. Indem sie Friedrich Coch als Irrlehrer die geistliche Führung absprachen, begann innerhalb der sächsischen Landeskirche der Kirchenkampf.

1945–1947 stand die Landeskirche unter der Leitung des Landessuperintendenten Franz Lau.

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war Mitbegründerin der VELKD. 1950 gab sie sich eine neue Verfassung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geändert wurde. Von 1974 bis 1981 war der sächsischen Landeskirche der ehemals hannoversche Konsistorialbezirk Ilfeld im Harz angegliedert.

In den Jahren 1954 und 1997 war sie Gastgeberin der Deutschen Evangelischen Kirchentage in Leipzig. Der 33. Deutsche Evangelische Kirchentag fand vom 1. bis 5. Juni 2011 in Dresden statt.

Gegenwart

Bedingt durch den demografischen Wandel sinkt die Zahl der Gläubigen beträchtlich - dies hat auch direkten Einfluss auf die Kirchenstruktur: Hatte die Landeskirche im Jahr 1992 noch 906 aktive Pfarrer, sind es aktuell (Februar 2014) 692 Pfarrer in 765 Kirchgemeinden. Diese Zahlen sinken weiter bis Ende 2014 - auf 550 Pfarrer in 728 Kirchgemeinden. Für möglichst flächendeckende Gottesdienst-Angebote sollen daher künftig mehr als 200 Ehrenamtliche mit theologischer Ausbildung und Berechtigung zum Predigt-Dienst sowie 220 Pfarrer im Ehrenamt[9], die andere Berufe ausüben, sorgen.[10]

Leitung der Landeskirche

Ehemaliger Landesbischof Jochen Bohl

An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.

Landesbischöfe seit 1922

Landessynode

Die Landessynode stellt die Vertretung aller Kirchgemeinden der Landeskirche dar (§ 18 der Verfassung[11]). Von den 80 Mitgliedern, den Synodalen, werden 60 von den Kirchenvorständen für jeweils sechs Jahre gewählt und 20 von der Kirchenleitung berufen. Die Landessynode trägt Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche und kann darüber beraten und beschließen. Sie wählt den Landesbischof und den Präsidenten des Landeskirchenamtes. Sie wurde 1871 eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Synode 1948 wieder ihre Arbeit auf. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender ist der Präsident der Landessynode Otto Guse. Seine Vorgängerin war Präsidentin Gudrun Lindner. Derzeit arbeitet die 27. Landessynode (2014–2020).[12]

Präsidenten der Synode

Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Als konsistoriales Verfassungsorgan und oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche besteht in Dresden das Landeskirchenamt mit dem Präsidenten an der Spitze. Er vertritt die Landeskirche rechtlich. Das Landeskirchenamt ist grundsätzlich für die Verwaltung aller Angelegenheiten der Landeskirche zuständig. Die Behörde ist in acht Dezernate und zugeordnete Bereiche; drei Regionalkirchenämter, Pressestelle u.a. gegliedert. Der Landesbischof, der Präsident und die acht Oberlandeskirchenräte (Mitglieder des Landeskirchenamtes) als Leiter der Dezernate bilden das Kollegium.

Das Landeskirchenamt ist Sitz der Kirchenleitung, die aus dem Landesbischof als Vorsitzender, dem Präsidenten und sechs Mitgliedern des Landeskirchenamtes, dem Präsidenten der Landessynode und neun weiteren durch die Landessynode gewählten Mitgliedern besteht.

Präsidenten des Ev.-Luth. Landeskonsistoriums (bis 1933) bzw. des Landeskirchenamts

Ab 2008 wurde eine Verwaltungsstrukturreform durchgeführt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 ist die Landeskirche in der Verwaltungshierarchie von unten nach oben wie folgt aufgebaut:[13]

An der Basis stehen die Kirchgemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden von gewählten und berufenen Kirchenvorstehern und dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin verwaltet. Einige Kirchgemeinden haben sich zu Kirchspielen zusammengeschlossen.

Mehrere Kirchgemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (auch „Ephorie“ genannt, in der staatlichen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Derzeit existieren 18 Kirchenbezirke.[14] Die Kirchenbezirke haben als Leitungsorgane die Kirchenbezirkssynode und einen Kirchenbezirksvorstand. Die Mitglieder der Kirchenbezirkssynode werden von den jeweiligen Kirchenvorstehern gewählt. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als solche das Recht der Selbstverwaltung. Zugleich sind sie Verwaltungsgliederungen der Landeskirche (Doppelnatur des Kirchenbezirks). Rechtlich werden die Bezirke durch den Kirchenbezirksvorstand vertreten.

Die Kirchenbezirke sind einem der drei Regionalkirchenämter zugeordnet (in der staatlichen Verwaltung den ehemaligen Landesdirektionen vergleichbar).

Regionalkirchenämter und Kirchenbezirke

  • Regionalkirchenamt Chemnitz
    • Kirchenbezirk Annaberg[15]
    • Kirchenbezirk Aue[16]
    • Kirchenbezirk Auerbach[17]
    • Kirchenbezirk Chemnitz[18]
    • Kirchenbezirk Marienberg[19]
    • Kirchenbezirk Plauen[20]
    • Kirchenbezirk Zwickau[21]
  • Regionalkirchenamt Dresden
  • Regionalkirchenamt Leipzig
    • Kirchenbezirk Leipziger Land[29]
    • Kirchenbezirk Leipzig[30]
    • Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz[31]
    • Kirchenbezirk Glauchau-Rochlitz[32]

Kirchgemeinden

Die 18 Kirchenbezirke sind in 770 Kirchgemeinden und Kirchspiele unterteilt.[33]

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens singen bzw. sangen in den letzten Jahrzehnten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Landeskirche des Königreichs Sachsen; eingeführt 1883 (späterer neuer Titel des Gesangbuchs: Gesangbuch für die evang.-lutherische Landeskirche Sachsens)
  • Evangelisches Kirchengesangbuch (EKG) – Ausgabe für die Evang.-Lutherische Landeskirche Sachsens; eingeführt 1950
  • Evangelisches Kirchengesangbuch (EKG) – Ausgabe für die Evang.-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, Evang.-luth. Landeskirche Sachsens, Evang.-lutherische Kirche in Thüringen, eingeführt in allen lutherischen Kirchen der DDR im Jahre 1975
  • Evangelisches Gesangbuch (EG) – Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens; eingeführt ca. 1994[34]

Siehe auch

Commons: Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

  • Gerhard Graf, Markus Hein: Kleine Kirchengeschichte Sachsen. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2007, ISBN 978-3-374-02283-0.
  • Markus Hein: Die sächsische Landeskirche nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges (1945–1948). Neubildung der Kirchenleitung und die Selbstreinigung der Pfarrerschaft (Herbergen der Christenheit, Bd. 6, Sonderband). Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2001, ISBN 3-374-01918-8.
  • Heinrich Herzog: Beitrag zur Geschichte des sächsischen Konsistorialgesetzes vom 15. April 1873. Herbergen der Christenheit, 1969, S. 149–211.

Einzelnachweise

  1. Evangelische Landeskirche Sachsen
  2. EKD: Kirchenmitgliederzahlen am 31. Dezember 2010 PDF Seite 6, abgerufen am 22. April 2014
  3. Das heutige Gebiet der Landeskirche
  4. a b c d e f g „Hauptstaatsarchiv Dresden: 1.5.6. Kultus und Unterricht, 10088 – Oberkonsistorium“, auf: Archivwesen, abgerufen am 2. Dezember 2013.
  5. Jörg Brückner, Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft. Die Grafen zu Stolberg und ihr Verhältnis zu den Landgrafen von Thüringen und späteren Herzögen, Kurfürsten bzw. Königen von Sachsen (1210 bis 1815), Chemnitz: Technische Univ. Diss., 2003, S. 206.
  6. Das Konsistorium der Ämter Kelbra und Heringen wurde aufgelöst, als 1836 das Amt Heringen an Stolberg-Stolberg und das Amt Kelbra an Stolberg-Roßla fiel.
  7. a b Jörg Brückner, Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft. Die Grafen zu Stolberg und ihr Verhältnis zu den Landgrafen von Thüringen und späteren Herzögen, Kurfürsten bzw. Königen von Sachsen (1210 bis 1815), Chemnitz: Technische Univ. Diss., 2003, S. 208.
  8. Cf. Paul Langhans, Justus Perthes´ Staatsbürger-Atlas: 24 Kartenblätter mit über 60 Darstellungen zur Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reichs und der Bundesstaaten (11896), Gotha: Perthes, 21896, p. 10. Hinzufügung und Auslassung in eckigen Klammern nicht im Original.
  9. Begriffsklärung: Pfarrer im Ehrenamt
  10. Katrin Zeiß/Simona Block: Gemeinden schrumpfen: Weite Wege zu den Pfarrämtern. Kirchen in Mitteldeutschland können Stellen kaum besetzen. S. 5 in Leipziger Volkszeitung vom 3. Februar 2014
  11. Verfassung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
  12. http://www.evlks.de/landeskirche/landessynode/index.html
  13. Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens – Struktur
  14. Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens – Kirchenbezirke
  15. Kirchenbezirk Annaberg
  16. Kirchenbezirk Aue
  17. Kirchenbezirk Auerbach
  18. Kirchenbezirk Chemnitz
  19. Kirchenbezirk Marienberg
  20. Kirchenbezirk Plauen
  21. Kirchenbezirk Zwickau
  22. Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz
  23. Kirchenbezirk Dresden Mitte
  24. Kirchenbezirk Dresden Nord
  25. Kirchenbezirk Freiberg
  26. Kirchenbezirk Löbau-Zittau
  27. Kirchenbezirk Meißen-Großenhain
  28. Kirchenbezirk Pirna
  29. Kirchenbezirk Leipziger Land
  30. Kirchenbezirk Leipzig
  31. Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz
  32. Kirchenbezirk Glauchau-Rochlitz
  33. Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens – Kirchgemeinden
  34. Gesangbuchverlag

Quellen für Korrekturen Landeskonsistorium/Landeskirchenamt 30. März 2007: Landeskirchenarchiv der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Best. 2, Landeskirchenamt