„Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis“ – Versionsunterschied

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* [http://www.squf.ch Dachverband der Schweizerischen Organisationen der Arbeitswelt]
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* [http://www.sdk-csd.ch Schweiz. Direktorinnen und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen]
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Version vom 12. Juni 2008, 01:08 Uhr

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) ist der Berufsausweis der Berufslernenden nach Abschluss einer drei oder vierjährigen Lehre in der Schweiz.

Im Qualifikationsverfahren (auch Lehrabschlussprüfung LAP) werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten sowohl die im Betrieb erarbeiteten beruflichen Kenntnisse (50%-Anteil) wie auch die Berufskunde und Allgemeinbildung in der Berufsfachschule überprüft (50%-Anteil). Während der Ausbildung kann auch die Berufsmaturität mit einem zusätzlichen Schultag erreicht werden. Das Fähigkeitszeugnis kann in Zukunft mit entsprechenden Praxisanteilen auch in der Wirtschaftsmittelschule (kaufmännische Vollzeitausbildung) und in der Fachmittelschule (Allgmeinbildende Vollzeitausbildung) erworben werden. Zweijährige Grundbildungen schliessen mit einem Berufsattest ab.